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ID0214318500

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    8. Wohnungsbau.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Paul Lücke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst ein Dankeswort unserer Antragsannahmestelle dafür zu sagen, daß sie die gestrigen Beschlüsse trotz der Kürze der Zeit heute bereits um 9 Uhr dem Hause vorgelegt hat.

    (Beifall.)

    Die gestrige zweite Beratung des vorliegenden Gesetzentwurfs hat erneut deutlich gemacht, daß der Wohnungsbau in der Bundesrepublik nach wie vor Sozialaufgabe Nr. 1 bleibt. Die an sich schwierige Rechtsmaterie und die Fülle der gestern behandelten Einzelanträge könnten jedoch dazu beitragen, die Grundanlage des in diesem Gesetz festgelegten neuen Weges, den wir im Wohnungsbau beschreiten wollen, zu verwischen. Mir liegt daran, in einigen wenigen Sätzen die Ziele, die die zweite Halbzeit des sozialen Wohnungsbaues bestimmen sollen, erneut herauszustellen.
    Der Leitgedanke, der über allen Beratungen dieses Gesetzes stand, kann in dem Wort zusammengefaßt werden: Bauen, wie es die Familie braucht. So tragen alle Bestimmungen des vorliegenden Gesetzentwurfs diesem Gedanken Rechnung: mehr Familienheime, damit mehr Einzeleigentum in den Händen der arbeitenden Volksschichten, vor allem auch der einkommenschwachen Bevölkerungskreise; größere Wohnungen, bessere Qualität und Ausstattung, bei Mietwohnungen — soweit sie als Familienwohnungen bestimmt sind — ein zweites Kinderzimmer. Dem Wohnungsbau für einkommenschwache Bevölkerungskreise, insbesondere für kinderreiche Familien, Schwerkriegsversehrte und Krieger-


    (Lücke)

    witwen mit Kindern, wird in diesem Gesetz der unbedingte Vorrang gesichert. Zusätzliche Sozialmaßnahmen wie z. B. die Zahlung von Miet- und Lastenbeihilfen stellen sicher, daß die Mieten und Belastungen für diese Kreise auch auf die Dauer tragbar gemacht werden. Wenn seit Erlaß des Ersten Bundeswohnungsbaugesetzes im Bundesgebiet über 3 Millionen Wohnungen gebaut werden konnten, für die allein mehr als 16 Milliarden DM öffentliche Gelder aufgewendet wurden, ist das eine Leistung, auf die unser gesamtes Volk stolz sein kann.

    (Beifall in der Mitte.)

    Das neue Gesetz in der Vielzahl seiner Bestimmungen sieht vor, daß dieser Weg fortgesetzt wird und daß bis zum Jahre 1962 1,8 Millionen Wohnungen des sozialen Wohnungsbaus geschaffen werden sollen. Der Anteil der steuerbegünstigten und der frei finanzierten Wohnungen bewegt sich in der gleichen Höhe.
    Wenn das Wohnungsbau- und Familienheimgesetz neben der Beseitigung der Wohnungsnot, die unser vornehmstes Anliegen bleiben muß, zugleich — ich unterstreiche: zugleich — sicherstellen soll, daß breitesten Volksschichten die Möglichkeit geboten wird, zu einem Einzeleigentum in der Form von Familienheimen, Kleinsiedlungen zu kommen, um sie so mit dem Grund und Boden zu verwurzeln, erfüllt dieses Gesetz eine staatspolitische Aufgabe erster Ordnung. Damit diese Aufgabe wirksam erfüllt werden kann, werden Sparwille und die Tatkraft unserer Familien besonders aufgerufen. Wo es nicht möglich ist, Familienheime zu erstellen, soll die Mietwohnung in stärkerem Maße durch das Wohnungseigentum abgelöst werden. So will dieses Gesetz die einmalige und nicht wiederkehrende Chance nutzen, über den sozialen Wohnungsbau unseren Familien zu einem Einzeleigentum zu verhelfen.
    Ich bin überzeugt, daß kaum ein Gesetz von unserer Bevölkerung, vor allem unseren kinderreichen Familien, so sehr erwartet wird wie dieses Gesetz. Gewiß war der Weg von der Drucksache 5, dem Familienheimgesetz der CDU/CSU-Fraktion, bis zur Drucksache 2353, mit der uns die Zusammenstellung der gestrigen Beschlüsse vorliegt, schwer und dornenvoll. In drei Ausschußlesungen wurde um die beste Form gerungen. Die Vorlage der Bundesregierung, die Vorlagen der Kollegen der SPD-Fraktion und eine Fülle von Änderungsanträgen schufen die Vorlage, die nunmehr mit 125 Paragraphen in einem neuen, dem Zweiten Wohnungsbaugesetz vor uns liegt.
    Man soll die Vorlage nicht mit dem unbegründeten Vorwurf in Mißkredit zu bringen versuchen, sie sei zu kompliziert und unübersichtlich. Richtig ist, daß die Materie, die es hier zu regeln galt, von Natur aus schwierig ist. Daß wir zugleich in diesem Gesetz sieben andere Gesetze novelliert haben, ist geschehen, um alle Bestimmungen in einem umfassenden Gesetz zu vereinigen und dem Staatsbürger, der das Gesetz in die Hand nimmt, die Möglichkeit zu geben, zu erfahren, welche Möglichkeiten ihm auf dem Gebiet des Wohnungsbaues geboten wergen. Soweit die Kritik durch den Umfang des Gesetzes hervorgerufen wird, möchte ich etwas wehmütig auf die Vorlage meiner Freunde zurückblicken, die, wie ich ausführte, nur 24 Paragraphen umfaßt. — In der Ausschußarbeit haben sich alle Fraktionen, die Bundesregierung und nicht zuletzt der Bundesrat in einem edlen Wettstreit bemüht, alles gut und sorgfältig zu regeln. So entstand dann eine eindrucksvolle neue Vorlage.
    Wir mußten manche Kompromisse machen. Das ließ sich leider nicht vermeiden. Trotzdem bin ich der Meinung, daß wir ein gutes Gesetz geschaffen haben, das einer guten Sache dient. Dieses Gesetz wird sich bewähren. Schon bei der zweiten Beratung gestern hat die übergroße Mehrheit des Hauses dem Gesetzentwurf zugestimmt, und bei einer Reihe von Bestimmungen sind Beschlüsse einstimmig gefaßt worden. Das bestätigt den gemeinsamen Willen, zu einer Lösung zu kommen, der alle Parteien die Zustimmung geben können. Ich möchte deshalb auch von dieser Stelle aus das tun, was ich in der Öffentlichkeit häufig getan habe: darum bitten, daß wir diese wichtige Frage wie im 1. Bundestag einmütig regeln. Ich richte den Appell vor allem an die Kollegen der SPD-Fraktion, sich der Zustimmung zu dem Gesetz nicht zu versagen.
    Ein letztes Wort! Im Lande draußen wartet man auf das Gesetz. Kommen wir deshalb zur Tat! Sichern wir durch dieses Gesetz, daß ab 1. Oktober nach diesem Gesetz gebaut werden kann! Wenn heute in sehr langen Ausführungen in diesem Hohen Hause über die äußere Sicherheit unseres Volkes gesprochen wurde, so stellt dieses Gesetz. ein Kernstück der Sozialreform dar, das die innere Sicherheit unseres Volkes zum Ziele hat.
    An den Bundesrat darf ich auch im Namen des Ausschusses von dieser Stelle aus die dringende Bitte richten, dem Gesetz ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses zuzustimmen. Nachdem alle Änderungswünsche des Bundesrats, die irgendwie vertreten werden konnten, gestern in einem Sammelantrag der Koalitionsfraktionen angenommen worden sind, darf erwartet werden, daß dieses Gesetz numehr ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses angenommen wird. Meine Damen und Herren, die CDU/CSU-Fraktion stimmt dem Gesetz zu.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister für Wohnungsbau.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Da wir jetzt zur dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes schreiten können, der wegen der Zusammenfügung aus drei verschiedenen Gesetzentwürfen eine lange Entwicklungszeit gehabt hat, möchte auch ich an dieser Stelle allen, die im ganzen Lande draußen, bei den fachlichen Verbänden, in den Ländern, im Bundesrat und selbstverständlich hier im Bundestag daran mitgearbeitet haben, meinen besonderen Dank aussprechen. Ich weiß aus der gestrigen Abstimmung, daß diese Gesetzesvorlage eine solche Fülle von Spezialvorschriften enthält, daß es eine ungewöhnliche Anstrengung für alle Damen und Herren dieses Hauses gewesen ist, all den Abstimmungen zu vielfach komplizierten juristischen und wohnungsbaupolitischen Fragen immer in vollem Umfange zu folgen.
    In Gesprächen ist häufig der Vorwurf erhoben worden, dieses Gesetz sei ein perfektionistisches Gesetz. Ich darf dem gegenüberstellen, daß gestern namentlich von den Sprechern der Opposition hervorgehoben wurde, es enthalte viele Lücken. Auf der einen Seite ist es also ein perfektionistisches Gesetz, und auf der anderen Seite enthält es noch viele Lücken. Die Wirklichkeit ist demnach wohl nicht ganz so, wie es in diesen beiden Extremen zum Ausdruck gelangt.
    In diesem Gesetz sind eine Reihe von Dingen geregelt worden, bei denen man streiten kann, ob sie


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    durchaus in das Gesetz hätten hineingenommen werden oder ob sie weiter in besonderen Rechtsverordnungen, in einer Fülle von Richtlinien und Anordnungen ihren Platz hätten behalten oder neu finden sollen. Das Hohe Haus hat seit längerer Zeit die Tendenz verfolgt, möglichst nicht zu viele Ermächtigungen zu geben und Rechtsverordnungen durch die Regierung und den Bundesrat schaffen zu lassen, sondern, soweit es irgend geht, die wichtigen Materien im Gesetz selbst zu regeln.
    Noch ein zweiter Umstand hat sicher ebenfalls zu dem Wunsch geführt, eine möglichst vollständige Konzeption vorzulegen. Vielfach war das Gefühl vorhanden, das Erste Wohnungsbaugesetz sei nicht in allen Teilen unseres Bundesgebietes von den unteren Verwaltungsstellen so durchgeführt worden, wie es hier im Bundestag einmal einstimmig beschlossen worden war. Ich darf deshalb im Interesse der Wiederherstellung eines uneingeschränkten Vertrauensverhältnisses zwischen allen Exekutivorganen in der gesamten Bundesrepublik ganz besonders den Wunsch zum Ausdruck bringen, daß dieses Gesetz nachher tatsächlich in voller Loyalität durchgeführt wird.
    Gestatten Sie mir vor der deutschen Öffentlichkeit noch einige kurze Hinweise auf die doch sehr wesentlichen Verbesserungen, die dieses Gesetz für den Wohnungsbau bringt. Es sind dies einmal die erheblichen finanziellen Mehraufwendungen von 240 Millionen DM für das nächste Jahr, die wesentlichen Verbesserungen zugunsten der einzelnen Bauwilligen, die, wenn sie ein Eigenheim erstreben, zunächst einmal bis zu 10 % mehr an Darlehen bekommen und, wenn sie Minderbemittelte sind, von vornherein eine erheblich höhere Kapitalleistung in Form eines höheren Darlehens, erhöhter Zinssubventionen oder Annuitätenbeihilfen erhalten können. Es sind weiter die Einräumung von Familienzusatzdarlehen vom dritten Kind an von 1500 DM und die Einräumung von Tilgungsprämien hier vorgesehen. Eine Fülle weiterer Vergünstigungen sind gegenüber dem bisherigen Stand ausgeweitet oder aber zumindest beibehalten worden.
    Das entscheidende Kriterium ist, daß wir mit diesem Gesetz darangegangen sind, zwei Aufgaben in einem zu lösen, nämlich einmal die Wohnungsversorgung für die einkommensschwachen Schichten der Bevölkerung sicherzustellen einschließlich des Vorbehaltens von nicht weniger als rund 1,8 Millionen Wohnungen und mit Hilfe von Maßnahmen, die diese Wohnungen möglichst schnell wieder freimachen können, und zum zweiten dafür zu sorgen, daß möglichst viele in unserem Vaterland aus eigener Initiative und mit der Belohnung der öffentlichen Förderung zu einem eigenen Heim, zu einem ausreichenden Familienheim gelangen können. Das dazu Notwendige habe ich gestern schon gesagt.
    Ich möchte mich kurz fassen, nachdem wir zur dritten Lesung dieses Gesetzentwurfes erst am Ende eines sehr arbeitsreichen Tages gekommen sind. Aber soviel darf ich vielleicht doch noch sagen: Am Ende dieses Jahres werden in der Bundesrepublik 12,5 Millionen Wohnungen zur Verfügung stehen, davon rund 3,6 Millionen Wohnungen, die seit 1948 erstellt worden sind. Nach dem Ziel des Gesetzes werden bis zum Jahre 1962 weitere 1,8 Millionen Sozialwohnungen gebaut werden. Darüber hinaus werden, wie wir hoffen, in demselben Verhältnis wie bisher noch einmal etwa 1,8 Millionen steuerbegünstigte oder freifinanzierte Wohnungen entstehen. Wir können also damit rechnen, daß zu dem in diesem Gesetz festgelegten Termin mindestens 16 Millionen Wohnungen, vielleicht sogar noch etwas mehr, in der Bundesrepublik vorhanden sein werden, darunter wahrscheinlich mindestens 23/4 bis 3 Millionen vorbehaltene Wohnungen, Neubauwohnungen für die sozial schwachen Kreise. Die Bundesregierung ist deshalb davon überzeugt, daß dieses Gesetz tatsächlich den entscheidenden Schritt zum Ende der Wohnungsnot bedeutet, insbesondere für alle diejenigen, die sich nicht aus eigener Kraft zu helfen vermögen, und daß es den entscheidenden Start bedeutet für diejenigen, die sich aus eigener Kraft zusätzlich etwas schaffen wollen.
    Nun sind mir soeben noch zwei Anträge auf den Tisch gelegt worden. Der erste ist der Antrag auf Umdruck 597, der zu § 110 gestellt worden ist. Ich kann von ihm nur sagen, daß er hinsichtlich der Überschrift eine ohnehin notwendige Berichtigung bedeutet. Nach seinem Inhalt will er nichts weiter, als ein offenbares Versäumnis jetzt noch in letzter Minute gutzumachen. Ich weiß von einer Vereinbarung, die hier getroffen worden ist, keine Anträge zur dritten Lesung mehr zu stellen, glaube aber, daß dieser Antrag gar kein materieller Antrag ist, sondern nur etwas verlangt, was ohnehin notwendig gewesen wäre.
    Etwas anderes ist es mit dem Antrag auf Umdruck 596. Dieser Antrag ist nach meiner Ansicht doch von erheblicher Bedeutung. Wiewohl man mit ihm dem Wohnungsbau eine zusätzliche finanzielle Möglichkeit verschaffen will über das hinaus, was bisher bereits in diesem Gesetz an Mehrbeträgen verankert werden konnte, so habe ich doch allein schon wegen der Form und des Inhalts dieses Antrags erhebliche Bedenken anzumelden, ganz abgesehen davon, daß die Bundesregierung nun beim besten Willen keine Möglichkeit sieht, über den bisherigen Rahmen des zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau Bewilligten hinauszugehen.
    Ich darf Ihnen einmal sagen, was hier die besonderen sachlichen Bedenken auslöst. Von den 700 Millionen DM, die in den Jahren 1958, 1959 und 1960 ohne Degression verbleiben sollen, sollen nachher 30 % — das sind 210 Millionen DM — als Zins- und Annuitätenzuschüsse auf die Dauer von 20 Jahren für die Eigenheimförderung verwendet werden. Das bedeutet, daß entgegen dem sonstigen Inhalt des hier zu beschließenden Gesetzes praktisch in den letzten Jahren über die Gesamtheit aller Mittel verfügt werden würde. Ich weiß nicht, ob die Antragsteller selber das so beabsichtigt haben.
    Ich bedauere, zum Schluß noch auf eine Sache eingehen zu müssen. Ich kann hier selber keine Anträge steilen. Ich bitte aber das Haus, einer Änderung des § 32 Buchstabe b zuzustimmen. Während ich noch überlegte, ob man dem vorgetragenen Anliegen nicht besser entsprechen könne, ist durch die in der zweiten Lesung gestern erfolgte Umformulierung etwas entstanden, was in der verwaltungsmäßigen Handhabung bei den Ländern zu einer Unmöglichkeit- führen muß. Durch die Einfügung der Worte: „insbesondere solche" ist der Wortlaut: „Haushaltungen und Personen" nicht mehr möglich; denn sonst müßte von Amts wegen eine vollkommen neue Statistik aufgestellt und eine Befragung aller einzelnen Haushaltungen und Personen vorgenommen werden. Das ist draußen in den Ländern in dieser Form Jahr für Jahr niemandem möglich. Wenn diese Ausweitung erfolgt, kann sich dies, wie Herr Stierle gestern schon ausgeführt hat, nur auf die Gesamtheit der Wohnungsamtsfälle, d. h. aller Wohnungssuchenden konzentrieren, die ja leicht


    (Bundesminister Dr. Preusker)

    zu erfassen sind. Es müßte also statt „Haushaltungen und Personen" heißen „Wohnungsuchende".
    Zum zweiten ist die Formulierung bezüglich der „noch nicht ausreichend Versorgten" auch noch nicht genügend spezifiziert. Wie ich Herrn Kollegen Stierle verstanden habe, hat er nicht beabsichtigt, darüber einen Streit zu entfesseln. Wir haben hier nicht die Möglichkeit einer Rechtsverordnung vorgesehen, in der wir noch bestimmen könnten, ob 87, 90 oder 83 qm ausreichend oder nicht ausreichend sind. Nach seinen Ausführungen bezüglich der jungen Ehepaare, der Familien, die mit fünf Personen und mehr in einem Raum zusammengequetscht sind, geht es ihm doch in allererster Linie um die Menschen, die unzumutbar untergebracht sind. Deshalb möchte ich die an die Worte „insbesondere solche" anschließende Formulierung in vollem Umfange so stehen lassen, wie sie gestern hier beschlossen worden ist. Ich möchte aber vorschlagen und bitten, daß, damit das Gesetz den Bundesrat leichter passiert, eine Fraktion den Antrag aufnimmt, die Bestimmung unter dem Buchstaben b folgendermaßen zu fassen:
    über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solche . . .