Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens der Koalitionsparteien habe ich zu dem vorliegenden Entwurf folgendes zu erklären. Wir begrüßen die Vorlage dieses Gesetzentwurfes. Wir haben bei der Verabschiedung des Freiwilligengesetzes und des Soldatengesetzes gefordert, daß uns möglichst bald etwas über die Absichten der Bundesregierung in bezug auf die Organisation der Spitzengliederung vorgelegt werde.
Mit diesem Gesetz soll der vertraglich festgelegte Wehrbeitrag der Bundesrepublik in eine Organisationsform gebracht werden. Die aus den Verträgen erwachsenden menschlichen, wirtschaftlichen und finanziellen Belastungen sollen in einen Rahmen gestellt werden, der einen den militärischen Notwendigkeiten entsprechenden und gleichzeitig rationalen Aufbau der Bundeswehr zuläßt. Vor allem soll damit die Verankerung unserer neuen Bundeswehr im demokratischen Staatsgefüge sichergestellt werden.
Die bisherigen Regelungen, die wir in der Geschichte vorfinden und die der Kollege Schmidt eben erwähnt hat, ermutigen nicht, dieses Aufgabengebiet anzupacken. Bisher ist es wohl kaum jemals gelungen, eine Organisationsform zu finden, die frei war von der Berücksichtigung menschlicher Wünsche. Hoffen wir, daß es uns diesmal gelingt, tatsächlich eine Organisationsform zu finden, die etwa das wiedergibt, was, wie Sie richtig sagten, Scharnhorst seinerzeit vorgeschwebt hat, d. h. den
Verteidigungsminister, der für alles verantwortlich ist, was im Ministerium geschieht, und der uns verantwortlich ist und damit der parlamentarischen Kontrolle unterliegt.
Ich glaube, daß die Spitzengliederung der Bundeswehr und ihr organisatorischer Einbau in das Verteidigungsministerium der Kern ist, um den sich die anderen organisatorischen Fragen zu bewegen haben. Das, was uns hier zunächst in dem einen Paragraphen — in dem steht, daß die Bundeswehr aus den drei Abteilungen Heer, Marine, Luftwaffe und der Abteilung Streitkräfte bestehen soll — vorgelegt worden ist, wird im Laufe der Zeit doch wohl ergänzt werden, weil man Klarheit haben muß, wer denn nun über diese vier Abteilungen als derjenige gesetzt wird, der die militärische Kommandogewalt, in modernem Deutsch und besser gesagt: das militärische Inspektionsrecht, tatsächlich in der Hand hat.
Ich glaube, daß wir hier noch Übergangslösungen vor uns haben und noch nicht herausfinden können, was wirklich das Wichtige und Notwendige ist, wie ich überhaupt der Überzeugung bin, daß dieses ganze Gesetz so gehalten werden soll, daß man — hierhin und dahin ergänzend — noch alles mögliche machen kann. So verstehe ich es auch, daß uns der Herr Bundesverteidigungsminister nicht die einzelnen Abteilungen seines Hauses genannt, sondern nur mit der Andeutung der Möglichkeit der Einsetzung mehrerer Staatssekretäre zu erkennen gegeben hat, daß wahrscheinlich eine Unterteilung in wenige große Abteilungen kommen wird. Ich bin Ihrer Ansicht, daß es sich hier voraussichtlich darum handeln wird, die wesentlichsten Abteilungen: Verwaltung — also das, was man früher die eigentlichen kriegsministeriellen Aufgaben nannte —, die Abteilung Personal, die Abteilung Technik und die Abteilung Militärwesen im Auge zu haben.
Die Abteilung Technik wird ohne Zweifel noch eine erheblich größere Rolle spielen müssen, als sie sie nach dem Gesetzentwurf zu spielen scheint. Ich bin nach all den Gesprächen, die wir mit dem Minister selber und seinem Staatssekretär geführt haben, sicher, daß überall erkannt ist, wie sehr es in der modernen Organisation einer Wehrmacht darauf ankommt, den Techniker gleichberechtigt neben den Soldaten und neben die anderen Träger der Organisation zu setzen. Ich glaube also, daß auch hier noch das eine oder andere zu ergänzen sein wird.
Der Minister sieht zur Überwachung des großen Apparates und zu seiner Unterrichtung einen militärischen Führungsrat vor. Dieser Gedanke hat in den ausländischen Führungsräten, wie wir sie in England und Amerika kennen, seine Vorgänger. Ich persönlich möchte der Ansicht sein, daß die militärfachliche Beratung des Ministers und der Bundesregierung und des Bundeskanzlers nur durch eine Person, nur durch einen Mann, in diesem Falle also den Leiter dieses Führungsrates, erfolgen kann. Ein Rat ist aber nur dann wirksam, wenn der Ratgeber auch die Möglichkeit hat, das, was er rät, in die Tat umzusetzen, zum mindesten darüber zu wachen, daß das geschieht. Hier wird also noch ein Ansatz zu weiterer Arbeit für uns liegen.
Im übrigen darf ich mich auf alles das beziehen, was der Kollege Schmidt gesagt hat. Die Zeit ist so weit vorgeschritten, daß ich es mir schenken möchte, alles zu wiederholen, was vorgetragen worden ist. Die positiven Seiten, die erwähnt wurden, finden unseren vollen Beifall. Der Ansatz in dem, was vor uns liegt, ist so, daß wir dem Hohen Hause die Überweisung dieses Gesetzentwurfes an die entsprechenden Ausschüsse empfehlen können; die weitere Behandlung sollten wir der Diskussion in den Ausschüssen überlassen. Dabei mache ich den Vorschlag, daß wir den Ausschuß für Verteidigung als federführend, den Ausschuß für innere Verwaltung und den Rechtsausschuß als mitberatend betrachten.
Lassen Sie mich zum Schluß sagen, daß wir alle der Überzeugung sind: Man kann organisieren, soviel man will; wenn der Mensch, der hinter der Organisation steht und mit der Organisationsform gemeint ist, nicht unser Mann ist und nicht das tut, was wir wollen, werden wir das Ziel nie erreichen. Ich glaube, wir haben im Augenblick allen Grund, zu sagen, daß wir sowohl in der Organisationsform als auch in der Auswahl derjenigen, die einmal diese Organisationsform ausfüllen sollen, jedenfalls bisher eine nicht unglückliche Hand gehabt haben.