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ID0214315700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wie sehr der Bundesregierung daran gelegen ist, die Damen und Herren des Verteidigungsausschusses, die sich mit der Problematik der deutschen, europäischen und atlantischen Verteidigung zu befassen haben, über die Gesamtprobleme in Kenntnis zu setzen, mögen Sie daraus ersehen, daß wir den derzeitigen Oberbefehlshaber der Atlantikpaktorganisation, den General Gruenther, gebeten haben, vor den Damen und Herren nicht nur über die Verteidigungskonzeption zu sprechen, sondern ihnen auch zur Beantwortung von Fragen zur Verfügung zu stehen. Ich hoffe, Sie sind inzwischen bereits im Besitz meiner Einladung. Diese Besprechung findet am 9. Mai statt. Im übrigen ist es Sache der Mitglieder des Parlaments, wen immer sie als Sachverständigen hören wollen.
    Herr Kollege Erler, ich kann Sie auch in dem anderen Punkt beruhigen. Selbstverständlich hat die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht auch die Wehrüberwachung zur Folge. Die Bundesregierung ist nicht der Auffassung, daß die Tatsache der Wehrüberwachung ein Hindernis für die Verständigung der Deutschen in Ost und West sein könnte.

    (Zuruf von der SPD: Eine Phrase! — Abg. Metzger: Sie machen es sich leicht, Herr Minister! — Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Sehr leicht macht es sich der Herr!)




Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Es ist der Antrag gestellt, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Verteidigung als den federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht als mitberatenden Ausschuß. Wer für die Überweisung an die genannten Ausschüsse ist, der möge die Hand erheben. — Gegenprobe! — Erstes war die Mehrheit; es ist so beschlossen.
Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt. Wir kommen zu Punkt 2 der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341).
Das Wort zur Begründung hat der Bundesminister für Verteidigung.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Organisation der Landesverteidigung, insbesondere die Spitzengliederung der Bundeswehr, und die endgültige Organisation des Bundesministeriums für Verteidigung sind nach dem Soldatengesetz vom 19. März 1956 besonderer gesetzlicher Regelung vorbehalten worden. Es ist der Sinn dieser Regelung, die Wehrverfassung — damit sind die wesentlichen Bestimmungen über die Stellung der bewaffneten Macht und des einzelnen Soldaten im Staate gemeint — organisch in die Staatsverfassung einzugliedern. Die Bundeswehr soll staatsrechtlich und soziologisch in das Verfassungsleben der Bundesrepublik eingegliedert werden. Das militärische Instrument soll entsprechend den Erfahrungen in anderen Staaten mit freiheitlicher Grundordnung der politischen Leitung des Staates untergeordnet sein. Ebenso wie die Staatsverwaltung von politischen Ministern geleitet und die Regierungen wiederum von dem vom Volk gewählten Parlament kontrolliert werden, hat auch die bewaffnete Macht der politischen Gewalt zu unterstehen. Auch die Bundeswehr ist nur ein Teil der Exekutive, und zwar ein Teil besonderer Art, da sie infolge der ihr innewohnenden Kraft und auf Grund der Kommandogewalt leicht einen Zug zur Eigengesetzlichkeit entwickeln könnte. Die politische Verantwortlichkeit muß daher im Sinne eindeutig politischer Leitung festgelegt sein.
    Der Grundgedanke des Organisationsgesetzes kann angesichts des Sinnes der letzten Grundgesetzänderung mit den Worten gekennzeichnet werden: politische Leitung und parlamentarische Kontrolle.
    Demgemäß entwickelt der vorliegende Gesetzentwurf die Grundzüge einer Organisation der Landesverteidigung. Der Entwurf verfolgt zwei Ziele, erstens den organisatorischen Rahmen zu schaffen, der den Aufbau eines wirksamen Verteidigungsinstruments unter Beschränkung der personellen und materiellen Kräfte auf das wirklich Notwendige ermöglicht, zweitens sicherzustellen, daß sich die neuen Streitkräfte sinnvoll in das demokratische Verfassungssystem der Bundesrepublik einfügen.
    Dem Minister soll nicht nur eine passive Kontrolle über die Bundeswehr zustehen. Er hat vielmehr mit Hilfe seines Ministeriums die Bundeswehr aktiv zu führen. Hierzu hat er Soldaten, Beamte und Angestellte als Mitarbeiter, die gleichrangig zusammenarbeiten. Es gibt keine Überbewertung des einen gegenüber dem andern.
    Der Entwurf berücksichtigt, daß inzwischen durch das Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 19. März 1956 schon Fundamente für die neue Wehrorganisation gelegt worden sind, die ich als bekannt voraussetzen darf. Durch die Neuregelung der Frage des Oberbefehls sind überholte Vorstellungen fallengelassen worden. Der frühere Begriff des Inhabers des Oberbefehls mag gerechtfertigt gewesen sein, als sich in der Person eines Monarchen die höchste zivile und militärische Gewalt vereinigten. Inzwischen sind die Funktionen, die der Begriff Oberbefehl zum Inhalt hatte, aufgeteilt in Repräsentations- und Ehrenrechte eines Oberbefehlshabers, in die politischen Funktionen eines Oberbefehlshabers, in Funktionen eines internationalen Oberbefehlshabers wie z. B. im westlichen Verteidigungssystem der NATO und in verbleibende nationale militärische Kommando- und Befehlsrechte. Wenn dem Verteidigungsminister demgemäß die Kommando- und Befehlsgewalt über die von ihm zu leitende Bundeswehr übertragen wurde, ist es konsequent, den obersten Befehlsapparat der Bundeswehr in das Arbeitsorgan des Ministers, nämlich das Bundesministerium für Verteidigung, einzubauen, wie es der Entwurf des Organisationsgesetzes vorsieht.
    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Angesichts der Länge der Debatte zum Wehrpflichtgesetz darf ich davon absehen, Ihnen nunmehr auch noch die einzelnen Bestimmungen des vorliegenden Organisationsgesetzes zu erläutern. Ich möchte annehmen, Ihr Einverständnis zu finden, wenn ich hierzu auf die amtliche Begründung verweise. Zudem wird sich in den zuständigen Ausschössen Gelegenheit bieten, die einzelnen Fragen ausführlich zu erörtern. Ich schmeichle mir sogar, daß ich hier wieder einmal die Zustimmung des Herrn Kollegen Erler finde; denn bei diesem Gesetz handelt es sich wiederum um eines, das ich, bevor ich es konzipiert habe, sehr ausführlich und lange mit Vertretern aller Parteien in meinem Ministerium besprochen habe.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)