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ID0214313700

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich habe zwei und vier Minister gemeint, Herr Präsident.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Auch wenn Sie damit an konkrete Fälle gedacht haben sollten, so war doch Ihr Zwischenruf unparlamentarisch. Ich rufe Sie zur Ordnung.
Das Wort hat Frau Abgeordnete Hütter.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Margarete Hütter


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Es ist keine sehr dankbare Aufgabe, heute hier noch einmal im Rahmen der Wehrdebatte mit einem Anliegen zu kommen, das ein Teil der deutschen Öffentlichkeit bereits vergessen hat, der andere, wahrscheinlach kleinere Teil aber um so heftiger verficht, nämlich mit dem der Freilassung der im westlichen Gewahrsam festgehaltenen Kriegsverurteilten. Aber meine Fraktion, die Fraktion der Freien Demokraten, hat mich in Fortsetzung ihrer von eh und je zu dieser Frage eingenommenen Haltung beauftragt, es vorzutragen. Damit will ich nicht sagen, daß es nicht auch mir ein Bedürfnis sei, meinen am 10. Juli 1952 vor dem Bundestag begonnenen Appell an die Westmächte bis zum guten Ende weiterzuführen.
    Der Appell ist das einzige Mittel, dessen sich dieses Parlament bedienen kann, um Einfluß auf die Bereinigung der Kriegsverurteiltenfrage zu nehmen. Ein solcher Appell einer gewählten Volksvertretung findet, des bin ich gewiß, bei den westlichen Gewahrsamsmächten mit jahrhundertealter demokratischer Tradition auch Gehör. Darum sollten wir uns geschlossen hinter diesen Appell stellen.
    Die Frage, um die es hier geht, ist die einer Bereinigung des Kriegsverurteiltenproblems, die vom gesamten deutschen Volk stets in Zusammenhang mit dem Wiederaufbau der deutschen Streitkräfte gesehen worden ist. Ich weiß, daß einige der Gewahrsamsmächte diesen Zusammenhang nicht erkennen, vielleicht weil sie ihn nicht erkennen wollen, vielleicht aber auch, weil er nicht unbedingt logisch ist. Aber im Gefühl des deutschen Volkes besteht er nun einmal. Man empfindet es als einen Widerspruch, daß ehemalige deutsche Soldaten gerade von den Mächten verurteilt und festgehalten werden, die heute unsere Verbündeten sind. Aus diesem Grunde haben wir die Pflicht, uns für die Freilassung der Kriegsverurteilten einzusetzen, insbesondere dann, wenn wir uns für die allgemeine Wehrpflicht aussprechen. Denn falls wir die allgemeine Wehrpflicht einführen, müssen wir uns darüber klar sein, daß wir damit auch diejenigen heranzuziehen haben werden, die sich durch das Verhalten der Gewahrsamsmächte noch immer vor den Kopf gestoßen fühlen.
    Übrigens wurde unter dem 19. April in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung" zu diesem Problem ein Bericht veröffentlicht, in dem es bezüglich der derzeitigen Lage in Landsberg heißt — ich darf, die Genehmigung des Herrn Präsidenten voraussetzend, zitieren —:
    Wer kann heute noch Verständnis dafür haben, daß die Bundesrepublik alljährlich 1,2 Millionen Mark aufbringt, damit auf unserem Boden 33 Gefangene von einem riesigen ausländischen Strafvollzugsapparat bewacht werden? 229 Personen, darunter drei amerikanische Offiziere, 23 amerikanische Unteroffiziere und Mannschaften sowie 160 Polen befassen sich in Landsberg mit dieser anstrengenden Tätigkeit. Wer begreift, warum die mit uns befreundeten Staaten sich nicht ein Beispiel an der Sowjetunion nehmen?
    Wir wissen außerdem, daß die Sowjetunion ihr Versprechen, die deutschen Kriegsgefangenen zu entlassen, erfüllt hat und daß alle Anzeichen darauf hindeuten, daß sie die Entlassung aller deutschen Gefangenen vorbereitet.
    Und die deutsche Bundesrepublik? Es muß anerkannt werden, daß sie sich in vorbildlicher Weise bemüht, ein gutes Beispiel zu geben bei der Behandlung von Ausländern, die sich in ihrem Ge-


    (Frau Hütter)

    wahrsam befinden. Nach neuesten, zuverlässigen Meldungen hat sie sich bereit erklärt, alles zu tun, die Ausreise selbst solcher ehemaliger Sowjetbürger zu ermöglichen, die in der Bundesrepublik straffällig geworden sind und sich in Haft befinden, sofern sie es wünschen. Und bei diesen Gruppen handelt es sich nicht um Kriegsverurteilte, sondern um Kriminelle aus der Nachkriegszeit. Ich glaube, in aller Bescheidenheit sagen zu dürfen: diese Handlungsweise zeigt, daß man derartige Probleme auch großzügig lösen kann, wenn es dem Interesse der guten Beziehungen unter den Völkern dient.
    Wie ließe sich nun eine Bereinigung des Problems vornehmen? Neben der Möglichkeit, auf dem Wege über die Gnadenausschüsse die Befreiung herbeizuführen, wäre es heute vielleicht empfehlenswert, ein Sonderabkommen mit den Gewahrsamsmächten zu treffen, das der Bundesregierung die Verantwortung für den Strafvollzug und das Begnadigungsrecht überträgt. Die Gründe, die früher gegen eine solche Regelung standen, scheinen mir heute nicht mehr entscheidend zu sein. Auf diese Weise würde die Bereinigung des Problems denjenigen Gewahrsamsmächten erleichtert werden, die aus internen Gründen die Freilassung nicht verantworten können.
    Auf die rechtliche Situation noch einmal einzugehen, kann ich mir ersparen, da darüber im 1. Bundestag häufig genug gesprochen worden ist. Aber ich kann nicht schließen, ohne daran zu erinnern, daß anläßlich der dritten Lesung des Deutschland-Vertrages am 19. März 1953 von einem Vertreter der amerikanischen Verbindungsstelle in Bonn das Versprechen abgegeben wurde, daß die Lösung des Kriegsverurteiltenproblems in längstens zwei bis drei Jahren erfolgt sein wird. Diese offizielle Nachricht, die sogar der Presse übergeben wurde, erleichterte damals dem Bundestag die Zustimmung zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, um so mehr, als damit auch der Zusammenhang zwischen der Schaffung neuer deutscher Streitkräfte und der Kriegsverurteiltenfrage von einer der Gewahrsamsmächte anerkannt wurde. — Die damals gestellte Frist ist abgelaufen, ohne daß das Versprechen ganz erfüllt worden ist. Meine im Auftrag der Fraktion der Freien Demokraten an die Gewahrsamsmächte gerichtete Bitte verfolgt den Zweck, an ein Versprechen zu erinnern, damit wir an ihrem Wort nicht zweifeln müssen.
    Ich möchte wiederholen, was ich anläßlich der Verabschiedung des Deutschland-Vertrags gesagt habe, nämlich daß es für eine fruchtbare und die Kraft Europas gewährleistende Politik völlig unverzichtbar ist, daß ein gegebenes Versprechen eingehalten wird.

    (Beifall rechts und in der Mitte.)