Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der ersten Lesung des Wehrpflichtgesetzes ist vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland erst richtig zum Bewußtsein gekommen, was das von der Mehrheit gewünschte Ziel ihrer Politik bei der Verabschiedung der Pariser Verträge gewesen ist — wir haben nie daran gezweifelt —: die Aufstellung einer Armee der Bundesrepublik Deutschland von einer halben Million Mann und die Einführung — das ist ein Rechenexempel — der zu einer solchen Armee notwendigen allgemeinen Wehrpflicht.
Die Unruhe in der deutschen Öffentlichkeit — —
— Nein, Kollege Furler — —
— Ich weiß nicht, von wem das kam; dann war es also jemand anders. —Die Unruhe in der deutschen Öffentlichkeit ist im wesentlichen dadurch entstanden, daß viele Menschen, die Ihnen im Jahre 1953 die Stimme gegeben haben — auch für Ihre Außenpolitik —, sich der wirklichen Konsequenzen dieser Politik erst in dem Augenblick bewußt werden, wo es nun auch um die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht geht.
Der Kollege Kliesing hat in einem Punkt ganz recht.
Wir haben — auf Plakaten — darauf aufmerksam gemacht, und Sie bestätigen die Richtigkeit dieser Plakate, daß Ihre Politik führen sollte zur Aufstellung einer Armee von einer halben Million Mann und zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. So weit ist das absolut in Ordnung. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte Sie doch — und wir werden das an den Vertragstexten, die zu zitieren Sie ja unterlassen haben, gleich sehen — darauf aufmerksam machen, daß es jedenfalls bis zur Stunde einen Unterschied in dem erklärten Ziel der Mehrheit dieses Hauses auf der einen Seite und den juristisch bindenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik auf der anderen Seite gibt. Das ist zweierlei.
Man kann die Mehrheit dieses Hauses nicht daran hindern, ihren Zielen nachzustreben; aber Sie sollen sich dann nicht hinter einer Vertragspflicht verstecken, die es in dieser Form gar nicht gibt.
Doch bevor ich dazu komme, dies im Lichte der Vertragstexte darzustellen — denn ein großer Teil der Argumentation sowohl der Bundesregierung als
auch des Sprechers der Christlichen Demokraten beruhte ja auf dieser angeblichen Vertragspflicht, den durch die Verträge statuierten Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik gerade so, nämlich mit der Wehrpflicht, und auch in dieser Höhe, nämlich mit einer halben Million Mann, zu leisten —, möchte ich noch einiges zu dem gemeinsamen Lehrmeister gewissermaßen des Kollegen Kliesing und von mir selbst sagen, nämlich zu dem inzwischen in die Geschichte eingegangenen ehrwürdigen Karl Kautsky. Herr Kollege Kliesing hat einiges von Karl Kautsky zitiert, indem er darauf aufmerksam gemacht hat — mit Recht übrigens —, daß auch die Miliz — das ist unbestritten — nichts anderes als eine besondere Form der allgemeinen Wehrpflicht ist, die sich erheblich von der Form der Wehrpflicht unterscheidet, die auf einem großen stehenden Heer beruht, wie es das kaiserliche Deutschland gekannt hat und wie es jetzt auch die Bundesrepublik nach dieser Vorlage wieder einführen soll.
Aber Karl Kautsky — ich habe rasch einmal nachgesehen, nachdem Kollege Kliesing ihn hier zitiert hat — hat sich zu dem uns heute beschäftigenden Problem in mehr als einer Hinsicht außerordentlich treffend geäußert. Es heißt hier:
Dieser die internationale Atmosphäre vergiftende Umstand, der die eigentliche große Kriegsgefahr unserer Zeit bildet,
ist das Wettrüsten, das, aus Mißtrauen geboren, immer wieder neues, wachsendes Mißtrauen auf allen Seiten erzeugt.
An Stelle greifbarer Streitpunkte, die man messen und wägen und über die man sich verständigen kann, setzt es die Furcht vor etwas Ungreifbarem, Unmeßbarem, das gerade dadurch in den Gemütern die ungeheuerlichsten Dimensionen annehmen kann. Dabei wird die ökonomische Last des Wettrüstens immer unerträglicher, so daß schließlich ein Moment kommt, in dem man ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzieht.
Aber hören Sie weiter! Ein anderes Problem des Wettrüstens wird auch behandelt, und das steht heute hier mit zur Debatte, nämlich die Politik der Bündnisse. Kautsky sagt dazu:
Zu der Politik des Wettrüstens gehört auch die der Bündnisse. Eine Allianz ist nichts anderes als die Vermehrung der Bajonette des eigenen Landes durch die des verbündeten. Wie jede neue Waffe, jedes neue Regiment in dem einen Lande die anderen Staaten drängt, neue Waffen einzuführen, neue Regimenter aufzustellen, so drängt auch jedes Bündnis auf der einen Seite die andere auch zu neuen Bündnissen. Das führt schließlich dahin, daß die ganze Welt in zwei große Bünde geteilt ist, die einander gegenüberstehen. So wird jeder Konflikt zwischen zwei Staaten zu einem Konflikt zwischen zwei Bünden, in die die Welt zerfällt. Seine Lokalisierung ist nun ganz unmöglich.
Die Sozialdemokratie hat seit jeher darauf hingewiesen, daß die Politik des Wettrüstens und der Allianzen nicht der Erhaltung des Friedens diene, sondern den Krieg unvermeidlich mache.
So weit in geradezu hellseherischer Vorausschau — nämlich der beiden großen Blöcke — Karl Kautsky. Aber er hat sich auch mit den Argumenten befaßt, die sich auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bezogen, und auch das englische Beispiel in seiner Schrift kurz erwähnt. Es heißt:
Es mußte eine so ungeheure Katastrophe kommen wie der Weltkrieg, um zu bewirken, daß der Grundsatz der Freiwilligkeit durchbrochen und die allgemeine Wehrpflicht in England durchgesetzt wurde. Im Frieden
— das war nach dem ersten Weltkrieg —
wurde sie wieder aufgehoben. Gerade die Arbeiter lehnen dort am entschiedensten die allgemeine Wehrpflicht ab. Sie befürchten keine Gefährdung der Freiheit durch ihr Söldnerheer, das klein und parlamentarischer Kontrolle unterworfen ist. In einem Land mit überwiegender Arbeiterschaft und hochentwickelten Gewerkschaften fürchten sie dieses Heer nicht, um so weniger als seine Mannschaften zum großen Teil der Arbeiterschaft entnommen sind. Dabei schließt es das Wesen eines Freiwilligenheeres keineswegs aus, es stark zu demokratisieren, es statt zu einer Gefährdung zu einem Bollwerk der Demokratie zu machen. Die Verhältnisse liegen in dieser Beziehung heute ganz anders als in der Zeit des Absolutismus.
Sehen Sie, meine Damen und Herren, das hat der Kautsky alles schon geschrieben, bevor wir die Grundgesetzänderungen geschaffen haben, die natürlich das erst recht ermöglichen.
Als letztes Kautsky-Zitat, verehrter Kollege Kliesing, aus einer anderen Stelle der gleichen Schrift:
Aber es würde eine große Erschwerung der Abrüstung bedeuten, wenn wir an dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht unbedingt festhalten wollten.
Ich sage das hier, um die Legende zu zerstören, als ob die Sozialdemokratie immer und für alle Zeiten ganz blind eingeschworen gewesen sei auf eine bestimmte Wehrverfassung, nämlich die der allgemeinen Wehrpflicht. Was sie immer bekämpft hat, war die allgemeine Wehrpflicht auf Grund eines großen stehenden Heeres. Was sie im kaiserlichen Deutschland gefordert hat, war die allgemeine Volksbewaffnung im Sinne der Miliz; das ist absolut richtig. Ich will Ihnen das nur zeigen, damit Sie begreifen, daß es eigentlich einer großen Partei wohl ansteht, neuen Lagen mit neuen Mitteln zu begegnen. Das ist die Aufgabe.
Wenn wir nun schon die Grundfragen der allgemeinen Wehrpflicht auch in dem Sinne diskutieren, ob sie das legitime Kind der Demokratie sei oder nicht, dann, verehrter Kollege Kliesing, gestatten Sie mir, daß ich Sie an einen Ausspruch des Papstes Leo XIII. erinnere, der die allgemeine Wehrpflicht einmal sogar — so weit will ich gar nicht gehen, aber immerhin, Sie müßten sich diesen Satz eigentlich zu eigen machen! — als ein Attentat auf die Selbstbestimmung der sittlichen Persönlichkeit bezeichnet hat.
Meine Damen und Herren, die wesentliche Grundfrage, die wir eigentlich hätten erörtern müssen, bevor wir jetzt die Wehrpflichtvorlage zur Beratung der Einzelheiten dem Verteidigungsausschuß des Bundestags überweisen, ist doch die: Ist es unbedingt erforderlich, überhaupt die Wehrpflicht einzuführen? Ich habe ja gestern in der Geschäftsordnungsdebatte schon gesagt, daß ich es bedauert habe, daß der Verteidigungsminister, der bei zahlreichen anderen Gelegenheiten die Möglichkeit ausgeschöpft hat, die kommenden Fragen erst einmal mit dem Verteidigungsausschuß des Bundestags zu erörtern, bevor die Regierungsvorlage ihre endgültige Gestalt gewann, hier in der Prinzipienfrage, ob Wehrpflicht oder nicht, nicht so vorgegangen ist.
Meine Damen und Herren, ganz gleich welches Schicksal die Regierungsvorlage in dieser Stunde haben wird, auf die Aufstellung der Bundeswehr in dem für dieses Jahr vorgesehenen Zeitplan hat das gar keinen Einfluß!
Es ist also gar nicht richtig, daß das Schicksal dieser Vorlage etwa das Zutrauen der Bundesgenossen in die loyale Erfüllung der für dieses Jahr bestehenden vertraglichen Verpflichtungen — für dieses Jahr gibt es welche, jawohl — in Frage stellt.
Aber wie sieht es denn mit der gesamten Planung überhaupt aus? Auch das ist ein Punkt, bei dem ich Sie nur mit wenigen Zahlenvergleichen davon in Kenntnis setzen möchte, auf wie abenteuerlichen Grundlagen dieses Unterfangen hier beruht. Als eine von uns allen verdammte Gewaltherrschaft die Macht im alten Deutschen Reich an sich riß und dann ihre Politik der schnellen Aufrüstung betrieb — mit dem Ergebnis, das wir alle haben bezahlen müssen mit der Zerstörung unseres Landes und beispiellosen Opfern des deutschen und anderer Völker —, da hat jener Gewaltherrscher für die Verzehnfachung der Armee, nämlich von 120 000 Mann auf 1 173 000 Mann am 1. Juli 1939, einen Zeitraum von immerhin mehr als sechs Jahren gebraucht. Sie haben sich vorgenommen, vom Nullpunkt, oder sagen wir einmal großzügigerweise von 20 000 Mann Bundesgrenzschutz, den Sie ja jetzt vereinnahmen wollen für die Aufstellung der Bundeswehr, bis auf 500 000 Mann zu kommen — also im Gegensatz zu der Verzehnfachung damals eine Verfünfundzwanzigfachung vorzunehmen — in drei Jahren. Wir wissen alle, von welchen Spannungen, von welchen Entbehrungen, von welchen Sorgen die Verzehnfachung der Armee in den 30er Jahren begleitet gewesen ist. Bitte, malen Sie sich doch aus, was angesichts der völligen Revolutionierung der Technik und der Waffen dieser Versuch, eine Armee von einer halben Million Mann in drei Jahren gewissermaßen aus dem Boden zu stampfen, für das gesellschaftliche Leben unseres Volkes bedeutet!
Das scheint manchem bei der Reißbrettplanung, die man sich da vorgenommen hat, noch nicht so richtig klargeworden zu sein.
Nun zu der Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, eine Armee von einer halben Million Mann auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht aufzustellen, oder kann sie die von ihr eingegangene Ver-
pflichtung zur Stellung eines Verteidigungsbeitrags auch auf andere Weise erfüllen? Ich habe gesagt: ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet? Es ist nämlich etwas anderes, ob es eine völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik gibt oder ob lediglich die Bundesregierung den Bundesgenossen in Aussicht gestellt hat, sich hier in diesem Hause für eine bestimmte Lösung einzusetzen.
Ich bedaure es, daß diese beiden völlig verschiedenen Tatbestände sowohl in der Denkschrift der Bundesregierung als auch in den Reden des Herrn Verteidigungsministers und des Kollegen Kliesing vollkommen durcheinandergeworfen worden sind. Sowohl der Minister als auch der Kollege Kliesing haben es — das möchte ich an die Adresse des Kabinetts und an die Adresse der Mehrheitsfraktion dieses Hauses richten — eigentlich nicht verdient, daß man sie mit so mangelhafter Unterstützung an Argumenten auf die Rednertribüne heraufgelassen hat.
Wie ist die Lage? Der EVG-Vertrag sah in seinen Artikeln die Wehrpflicht vor, und, Kollege Kliesing, was Sie aus meinen Schriften zitiert haben, stützte sich auf die klare Lage des EVG-Vertrags, der aber nicht ratifiziert worden ist.
Zum zweiten: Das Sonderabkommen zum EVG-Vertrag, der sogenannte Accord spécial, aus dessen Zusammenrechnung sich dann die Zahl — die gar nicht drinsteht — von einer halben Million sinngemäß tatsächlich ergibt, legte den tatsächlichen Beitrag der sechs Partner der nicht zustande gekommenen Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, den sie zu dieser Gemeinschaft leisten sollten, fest. Es war in diesem Sonderabkommen auch vorgesehen, in welcher Reihenfolge, in welchem Rhythmus gewissermaßen, die einzelnen Beiträge geleistet werden sollten und zu welchem Endzustand — etwa in drei Jahren — die Zahl und Art der vorgesehenen Verbände gebracht werden sollte.
Nun berufen Sie sich auf die Londoner Akte und tun so, als ob der Bundestag mit der Londoner Akte, und zwar der Anlage 5, auch noch dieses geheime Sonderabkommen zum EVG-Vertrag nachträglich ratifiziert hätte. Das ist nicht wahr. Die Londoner Akte war eine Vereinbarung, die Vertreter der Regierungen anzuweisen, in Paris bestimmte Vorschläge für einen deutschen Verteidigungsbeitrag auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollten u. a. auf folgendem Grundsatz beruhen: Der deutsche Beitrag muß seinem Umfang und seiner allgemeinen Beschaffenheit nach dem für die EVG festgesetzten Beitrag entsprechen. Er muß, um für die NATO geeignet zu sein, auf den heutigen Stand gebracht und, soweit erforderlich, angepaßt werden.
Mit dieser Marschroute an die Unterhändler in Paris haben diese sich an die Arbeit gemacht und Texte ausgearbeitet, und die Texte sehen eben etwas anders aus als diese Marschroute. Ein Mann, der dabei war, hat nach meiner Erinnerung als Sprecher der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß erklärt, die Marschroute sei insofern ungenau abgefaßt, als der ausgearbeitete Text, wonach es sich bei dem Sonderabkommen künftig nur um Höchstgrenzen handeln sollte, von Anfang an gemeint gewesen sei.
Ratifiziert worden ist durch den Bundestag nur der Text, der sich im Atlantikpaktvertrag, im Vertrag über die Gründung der Westeuropäischen Union und in den dazugehörigen Protokollen findet, nichts anderes. Diese Texte sind eindeutig. Nur diese Texte binden die Bundesrepublik, keine anderen Texte.
Wie lautet der Art. 1 des Vertrags über die Gründung der WEU?
Die Land- und Luftstreitkräfte dürfen nach Gesamtstärke und Anzahl der Verbände nicht übersteigen
— Es steht nicht da: Sie werden so und so groß sein, sondern: Sie dürfen nicht übersteigen —
für . . .
— dann kommen die einzelnen Länder, darunter die Bundesrepublik —
die Höchstgrenzen, wie sie in dem Sonderabkommen zu dem am 27. Mai 1952 in Paris unterzeichneten Vertrag über die Gründung der EVG für Friedenszeiten festgelegt sind.
Das heißt: Aus der festen Beitragsgröße der EVG ist das nicht zu überschreitende Höchstmaß der Westeuropäischen Union geworden. Um jeden Zweifel auszuschließen, heißt es in Abs. 3 — und, Herr Verteidigungsminister, wenn Denkschriften wirklich Denkschriften sein sollen, durfte man diesen Satz nicht unterschlagen, sondern dann hätte man ihn in die Denkschrift aufnehmen und dann dazu Stellung nehmen müssen, warum er vielleicht etwas anderes bedeutet, als der klare Wortlaut sagt —:
Die Festlegung dieser Höchststärken verpflichtet keinen der Hohen Vertragschließenden Teile, Streitkräfte dieser Stärke aufzustellen oder zu unterhalten,
beläßt ihnen aber das Recht, dies, wenn erforderlich, zu tun.
Meine Damen und Herren, die Vertragschließenden müssen sich doch dabei etwas gedacht haben, als sie das zu Papier brachten und unterzeichneten, und der Bundestag wird sich auch etwas dabei gedacht haben, als er es ratifizierte. Wir haben darüber auch in den Ausschüssen gesprochen. Dort ist lediglich darüber Einmütigkeit erzielt worden, daß die Idee, die manche hatten, wonach diese Bestimmung auch erlaube, den deutschen Verteidigungsbeitrag auf Null anzusetzen, nicht stichhaltig sei, sondern es schon einen Verteidigungsbeitrag geben müsse.
Dann muß man sich darüber unterhalten: Was erwarten die Bundesgenossen von uns? Was ist die Planung, auf die man sich einrichtet? Gut, das sind Absichten und Planungen, aber keine völkerrechtlichen Verbindlichkeiten. Das ist der entscheidende Unterschied.
— Weil wir Ihre Absichten kannten. Die Absichten sind doch heute deutlich sichtbar geworden, die bestreiten Sie doch auch gar nicht.
Wir haben immer gesagt: Es ist der klare Wille derer, die die Pariser Verträge ratifiziert haben, eine Armee von einer halben Million Mann aufzustellen und die Wehrpflicht einzuführen. Nun, daß wir recht hatten, sehen wir heute.
Das war unbestritten. Und daß Sie Ihre Absichten zu verwirklichen entschlossen sind, wissen wir auch. Ob Ihnen dabei die Luft ausgeht, das werden wir sehen.
Meine Damen und Herren, die Bundesregierung selbst hat in ihrer Begründung — Drucksache 1061, Seite 50 — folgendes ausgeführt:
Die Festsetzung betrifft nur die Höchststärken; im Gegensatz zum EVG-Vertrag ist kein Vertragsstaat — mit Ausnahme von Großbritannien, das in Artikel 6 eine Sonderverpflichtung übernommen hat — verpflichtet, Streitkräfte in der festgesetzten Höhe zu unterhalten.
Meine Damen und Herren, wenn die Regierung ihren jetzigen Rechtsstandpunkt früher schon vertreten hätte, dann hätte sie diese Sätze nicht in die Begründung hineinschreiben dürfen.
Sie hat also entweder früher von dieser angeblichen Verpflichtung nichts gewußt oder sie hat diese andere Verpflichtung dem Parlament verschwiegen. Beides wäre gleichermaßen schlimm.
Ich bin aber der Meinung, in Wirklichkeit ist es ganz anders. Die Regierung benutzt jetzt lediglich die angeblich völkerrechtlich bindende Verpflichtung der Bundesrepublik, um sich der unbequemen Debatte über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Einführung der Wehrpflicht überhaupt entziehen zu können.
In der Denkschrift der Bundesregierung wird der Generalbericht des Auswärtigen Ausschusses zitiert. Herr Minister, weisen Sie doch bitte die Mitarbeiter an derartigen Dokumenten an, sich das, was sie zitieren, auch genau anzusehen! Der Kollege Furler, der dort zitiert worden ist, hat überhaupt nicht über den Atlantikpakt und über die Westeuropäische Union berichtet, er hat berichtet über den Vertrag zur Ablösung des Besatzungsstatuts!
Berichterstatter über den Nordatlantikvertrag und über die Westeuropäische Union war für den Auswärtigen Ausschuß der Kollege Brandt, und wir haben im Auswärtigen Ausschuß diesen Bericht des Kollegen Brandt alle miteinander gebilligt. Er enthielt die Ergebnisse, zu denen wir entweder gemeinsam gekommen waren, oder die Mehrheits-
und die Minderheitsauffassung. Was ich Ihnen jetzt hier vortrage, stammt aus diesem Bericht, und der fehlt in der sehr lückenhaften Denkschrift der Regierung.
Da heißt es:
Nichtsdestoweniger ist vor dem federführenden Ausschuß festgehalten worden, daß der
Bundestag in bezug auf die Bestimmung des konkreten Maßes des deutschen Beitrags das letzte und entscheidende Wort habe, und es ist von seiten der Bundesregierung vorausgesetzt worden, daß dabei politische Erwägungen eine Rolle spielen werden.
Natürlich, politische Erwägungen: Was werden die Bundesgenossen möglicherweise sagen? — Das können Sie alles ins Feld führen, das ist aber etwas anderes als eine verbindliche Rechtsverpflichtung!
Der Bericht des Verteidigungsauschusses, erstattet von seinem Vorsitzenden, dem Kollegen Dr. Jaeger, sagt ganz klar:
Während in der EVG . . . das Ausmaß der Truppenstärke geregelt wurde, ist in der WEU nur eine Begrenzung nach oben ausgesprochen. Die Festlegung dieser Höchststärke gibt zwar jedem Vertragsteil das Recht, Streitkräfte dieser Stärke aufzustellen oder zu unterhalten, legt ihm aber keineswegs die Pflicht auf, dies zu tun.
So steht's in den Drucksachen,
auf deren Grundlage damals das Vertragswerk hier ratifiziert worden ist.
Die gleichen Ausführungen hat Herr Staatssekretär Halls t ein nach meinen Aufzeichnungen im Auswärtigen Ausschuß gemacht. Er hat ausdrücklich noch erklärt, daß in bezug auf die Bestimmung des konkreten Maßes des deutschen Beitrages der Bundestag das letzte und entscheidende Wort habe. Ich möchte noch hinzufügen, daß der Kollege Becker nach meiner Erinnerung einmal die Frage des Wehrsystems aufgeworfen hat, die Frage also, ob Wehrpflicht oder etwas anderes in unserer Entscheidung liege oder ob das durch die Verträge bestimmt sei. Daraufhin wurde ihm klar und eindeutig geantwortet — das hat auch jetzt der Generalsekretär der Atlantikpakt-Organisation Lord Ismay gesagt —: Es liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des deutschen Parlaments und ist nicht völkerrechtlich vorgeschrieben, die Wehrpflicht einzuführen. Vielleicht lesen Sie einmal nach, was Herr Ismay auf einer Pressekonferenz in Berchtesgaden dazu und übrigens auch zu den Plänen gesagt hat, in England die Wehrpflicht wieder abzuschaffen. Ich glaube, den Erklärungen des Generalsekretärs des Atlantikpaktes sollte man ein größeres Gewicht beimessen als denen eines etwas verborgen gebliebenen Engländers, den der Kollege Kliesing hier als Gewährsmann angeführt hat.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir aber, Sie noch auf folgendes aufmerksam zu machen. Die Bundesregierung hat sich durch den Verteidigungsminister sowohl bei der Lesung des EVG-Vertrags als auch später in den Ausschüssen dahin geäußert — die Ausschüsse haben das in ihren Berichten auf den Seiten 48 und 56 der Drucksache 1200 festgehalten, wie Sie nachlesen können —: Wir erwarten, daß kein deutscher Minister im Rat des Atlantikpaktes Verpflichtungen über materielle und finanzielle Leistungen eingeht, bevor nicht die Ausschüsse des Bundestages gehört worden sind. Diese Erwartung ist nicht erfüllt worden.
Sie meinen vielleicht, eine Verpflichtung zur Aufstellung von 500 000 Mann sei bereits im Atlantikpakt eingegangen worden. Auch dort kann sie gar nicht eingegangen worden sein. Im Atlantikpakt sieht es nämlich so aus, daß man immer in einem Jahr Empfehlungen nur mit Zustimmung aller Regierungen — da wollten wir als Ausschuß vorher gehört werden — für das nächste Jahr verabschiedet. Diese Empfehlungen sind dann den anderen Partnern gegenüber eine Art Selbstverpflichtung. Für das Jahr 1956 gibt es — wie uns aus den Erklärungen des Verteidigungsministers bekannt ist — eine solche Verpflichtung der Bundesrepublik in der Größenordnung von etwa 95- bis 96 000 Mann. Für die nächsten beiden Jahre gibt es nur Programme, die selbst innerhalb der Atlantikpakt-Organisation noch nicht den Charakter von Empfehlungen, noch nicht den Charakter von Verpflichtungen angenommen haben.
Das ist in aller Deutlichkeit die Lage. Der Herr Außenminister hat sich dazu bekannt. Er wurde nämlich in Straßburg von dem englischen Abgeordneten Edwards gefragt, ob diese zwölf Divisionen als förmliche Verpflichtung gedacht seien oder ob das die Grenze der Streitkräfte sei, die nicht überschritten werden dürfe. Darauf erhob sich der englische Abgeordnete Sir Hutchison mit dem Vertragstext unter dem Arm und sagte, dort stehe es ganz klar, daß Deutschland als Maxi m u m zwölf Divisionen haben werde. Der Herr Außenminister hat sich ausdrücklich mit dem Satz angeschlossen, daß die Frage von Herrn Edwards durch die liebenswürdige Intervention von Sir Hutchison beantwortet sei. Er sagte: „Ich habe dieser Antwort nichts hinzuzufügen."
— Ich habe Ihnen eben ausdrücklich erklärt, Herr Kollege Berendsen, daß Sie diesem Hause unmöglich zumuten können, eine Vertragsbestimmung zu ratifizieren, in der drinsteht, daß kein Vertragsstaat verpflichtet sei, die vorgesehene Höchstgrenze zu erfüllen. Gleichzeitig sagen Sie, im Atlantikpakt, der zu gleicher Zeit das Haus hier passiert, stehe aber etwas anderes. Da steht auch nichts anderes drin. Ich habe Ihnen eben ausdrücklich die Art des Zustandekommens der Selbstverpflichtungen im Atlantikpakt erläutert. Die Sache ist eindeutig. Es gibt keine völkerrechtliche Verbindlichkeit, eine Armee von einer halben Million Mann aufzustellen und die Wehrpflicht einzuführen. Ich verstehe übrigens gar nicht die Hartnäkkigkeit, mit der Sie sich hinter den Verträgen verstecken.
Warum müssen Sie denn unbedingt mehr hineinlesen, als eigentlich drinsteht? Sagen Sie doch klar und deutlich: Wir von der CDU halten eben die Einführung der Wehrpflicht für nötig und richtig, und deshalb führen wir sie ein. Warum verkrümeln Sie sich denn hinter den angeblichen Vertragspflichten?
— Nein, nein, das steht alles in der Denkschrift der
Bundesregierung als Hauptargument: daß man völkerrechtlich verpflichtet sei. Und das ist eben nicht wahr.
Meine Damen und Herren, eines verstehe ich außerdem nicht: Warum in aller Welt wird jener Accord spécial, der im Jahre 1952 unterschrieben worden ist und der auf Verhandlungen zurückgeht, die im Jahre 1950 begonnen haben, eigentlich heute noch geheimgehalten? Alles, was drinsteht, ist bekannt. Es ist nur nicht bekannt, daß es da drinsteht.
Der Verteidigungsminister hat in der Darlegung seiner Pläne längst jede einzelne Zahl bekanntgegeben, die in dem Accord spécial enthalten war. Und daß der geplante Zeitablauf des Accord spécial durch die inzwischen vergangenen Jahre sich von selbst überholt hat, das haben wir alle gemerkt. Infolgedessen stünde dem gar nichts im Wege, daß die Bundesregierung nun endlich einmal die Initiative ergriffe, einen Vertrag, dessen Inhalt gar nicht mehr geheim ist, der Öffentlichkeit bekanntzugeben.
Der Vertrag stammt aus dem Jahre 1952 und geht auf Pläne von 1950 zurück. Jetzt schreiben wir 1956. Die Wehrpflicht wollen Sie 1957 einführen. Nach den Plänen wird die Bundeswehr etwa im Jahre 1960 fertig sein. Das heißt: wenn Sie sich so sklavisch an den Accord spécial klammern, dann haben Sie im Jahre 1960 eine Armee, die auf der Planung des Jahres 1950 beruht. Na, das wird was Schönes sein!
In der Denkschrift wird auf den Seiten 10 und 11 damit operiert, daß die Bundesrepublik Deutschland als Partner des Atlantikpakts doch nicht hinter den Leistungen der anderen Bundesgenossen zurückbleiben dürfe. Dabei ergibt sich selbst aus dieser Denkschrift ein Gesichtspunkt dafür, daß die Leistungen der meisten anderen Partner eben höher sein müssen aus Gründen, die für uns nicht zutreffen. Da heißt es z. B., daß nach 1945 Großbritannien etwa elf Divisionen in allen Teilen der Welt unter Waffen halten mußte. Hier in diesem Hause hat doch wohl hoffentlich niemand die Absicht, Divisionen der Bundeswehr in allen Teilen der Welt unter Waffen zu halten, sondern wahrscheinlich nur in der Bundesrepublik. Wir haben keine Kolonialgebiete zu schützen,
wir haben keine überseeischen Verbindungslinien zu bewachen. Wir führen keinen Krieg in Nordafrika. Wir haben nicht die Schwierigkeiten um Zypern. Wir sind auch nicht die Verpflichtungen der anderen Partner des Atlantikpakts in Südostasien eingegangen,
um dort bestimmte Gebiete abzusichern. Wir haben
z. B. auch keinen Kongo. Das einzige Land aus
dieser Aufstellung hier auf Seite 10 unter a), mit dem wir überhaupt verglichen werden können, weil es eben auch keine derartigen anderen Verpflichtungen hat, sondern seine Verpflichtung im Interesse der anderen darin besteht, sich selbst zu schützen und damit eben gewissermaßen den eigenen Teil der gesamten Front zu halten, ist Italien mit ähnlicher Bevölkerungszahl und einer Armee von 286 000 Mann, die 0,6 % der Bevölkerung entsprechen.
Das stimmt sogar in der Denkschrift der Bundesregierung, auch wenn eine Reihe anderer Länder darin fehlt.
Aber, meine Damen und Herren. damit der Humor über die Sorgfältigkeit der Aufstellung in der Denkschrift der Bundesregierung nicht gar zu kurz kommt, möchte ich Ihnen nicht verschweigen, daß der sehr sorgfältige Sachbearbeiter dort unter anderem verzeichnet hat, daß die Dienstzeit der Marine Luxemburgs zwölf Monate beträgt.
Wenn alle Angaben so korrekt sind wie diese, dann ist mir etwas bange um die Zuverlässigkeit der Unterrichtung des Hohen Hauses.
Nachdem also diese Legende von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit einer Pflicht zur Aufstellung einer Armee von einer halben Million auf der Grundlage der Wehrpflicht hoffentlich zerstört worden ist — denn sie ist eine Legende —, komme ich zu einem anderen Kapitel, das uns alle sehr bewegen sollte. Der Herr Verteidigungsminister hat davon gesprochen, daß es die Aufgabe der Bundeswehr sei, die Verteidigung Deutschlands zu sichern. Meine Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten, gerade bei diesem Thema immer in so leichtfertiger Weise die Bundesrepublik Deutschland, also den freien Teil Gesamtdeutschlands, einfach mit Deutschland gleichzusetzen.
Wir sprechen für Deutschland, jawohl; hier ist das einzige frei gewählte Parlament, jawohl. Aber das Gebiet und die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sind nicht identisch mit dem ganzen deutschen Volk.
Gerade dieses Kapitel, nämlich die Auswirkungen der Einführung der Wehrpflicht auf die Vertiefung der Spaltung Deutschlands, ist in der Denkschrift wahrlich zu kurz gekommen. Die Denkschrift stellt einfach fest: die Spaltung Deutschlands wird nicht vertieft, Punkt. Ein Beweis wird nicht erbracht.
Meine Damen und Herren, überlegen wir doch einmal kurz den Hergang der Ereignisse. Es ist sicher, daß die unheilvolle Spaltung unseres Landes, nachdem es im Jahre 1945 nicht zur Herstellung gesamtdeutscher Verwaltungskörperschaften gekommen ist, im wesentlichen auf den von der sowjetischen Besatzungsmacht systematisch durchgeführten sozialen und politischen Entfremdungsprozeß in ihrer Zone zurückzuführen ist. Das ist richtig. Aber juristisch haben die Leute drüben bewußt immer erst nachgezogen gegenüber den Dingen, die hier, mitunter aus Notwendigkeit geboren, geschehen sind. Die Währungsreform ging hier voran, dann kam sie drüben. Die Verfassung haben wir 1949 gemacht, die drüben trat 1950 in Kraft. Die Souveränität wurde uns verliehen und später erst der sowjetischen Besatzungszone. Denken wir diese Kette des Verhängnisses weiter, in dem sich die juristische Ausprägung der Separierung der Teile Deutschlands voneinander manifestiert,
dann kommen wir dazu, daß außer der schon vorhandenen Armee, die es drüben gibt
— darauf komme ich noch zu sprechen, das wissen Sie genau wie wir —, dann auch die Wehrpflicht mit allen Konsequenzen eingeführt wird.
Bisher wird drüben mit jeder erdenklichen Art von Druck gearbeitet; das weiß ich. Aber Zehntausende von jungen Menschen haben es dennoch fertig bekommen, diesem Druck nicht stattzugeben und nicht in die Volkspolizei hineinzugehen. Von uns kann es abhängen, ob wir dadurch, daß es auch drüben kein Wehrpflichtgesetz gibt, es Zehntausenden unserer Landsleute ermöglichen, nicht gegen ihr Gewissen in einer kommunistischen Armee dienen zu müssen.
Sollte es, was immerhin möglich ist, drüben aus anderen Gründen nicht zur Einführung der Wehrpflicht kommen, dann haben wir den Kommunisten sogar noch unfreiwillig einen Propagandapunkt für ihre Agitation geliefert.
Aber es gibt ja noch ein anderes Gebiet. Die Wehrpflicht löst die Wehrüberwachung aus. Wir wissen, welche große politische und nationale Bedeutung es hat, daß im vergangenen Jahre rund zwei Millionen Besucher aus der sowjetischen Besatzungszone zu uns gekommen und daß rund eine Million Menschen von hier in die sowjetische Besatzungszone gefahren sind. Das waren ebenso viele Möglichkeiten, den Deutschen diesseits und jenseits der Zonengrenze das Bewußtsein zu erhalten, daß sie e i n Volk sind und nicht zu zweien gehören. Das waren ebenso viele Möglichkeiten, der Bevölkerung der Zone immer wieder einen Hauch freiheitlichen Denkens, freiheitlicher Vorstellungen darzubieten. Meine Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, daß wir auf diese Weise, durch diese Reisen, mehr für die Ungebrochenheit des Willens, das kommunistische Regime in der Zone abzulehnen, getan haben, als unter Umständen der Unterschied zwischen Wehrpflichtheer und Freiwilligenheer militärisch auszumachen vermag, selbst wenn es einen geben sollte.
Meine Damen und Herren, denken Sie an die Konsequenzen gerade für die persönlichen Beziehungen der Deutschen untereinander, die nach allen bisherigen Erfahrungen unvermeidlich mit der Einführung der Wehrpflicht verbunden sind.
Denken Sie auch an die weitere Erschwerung der Situation Berlins!
Ich richte die Frage an den Herrn Bundeskanzler, —
Ich richte die Frage an den Herrn Bundeskanzler,
auf welche Weise die Bundesregierung, wenn es zur Einführung der Wehrpflicht käme, die Folgen in bezug auf die Erschwerung des Personenverkehrs zwischen den beiden Teilen Deutschlands zu verhindern gedenkt. Das soll uns die Regierung einmal sagen, bevor wir dazu Stellung nehmen.
— Das ist ein billiges Argument! Seit wann warten die Kommunisten darauf, daß sie ein anderer erst gewissermaßen zu etwas anreizt!