Rede:
ID0214303000

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2143

  • date_rangeDatum: 4. Mai 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 143. Sitzung. Bonn, Freitag, den 4.. Mai 1956 7479 143. Sitzung Bonn, Freitag, den 4. Mai 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 243 (Drucksachen 2304, 2354) . . 7480 A Erste Beratung des Entwurfs eines Wehrpflichtgesetzes (Drucksache 2303) . . . . 7480 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 7480 A, 7548 A, 7553 D, 7554 D Dr. Kliesing (CDU/CSU). . . . . 7484 D, 7486 C, D, 7487 A Schmidt (Hamburg) (SPD) 7486 C, 7538 B, C Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) : als Abgeordneter . . . . 7486 D, 7487 A als Vizepräsident 7516 D, 7531 A, 7537 D, 7538 B, C, 7540 D, 7548 B Vizepräsident Dr. Schneider . . . . 7488 A Erler (SPD). 7493 A, 7499 B, 7530 D, 7533 D, 7535 B, C, D, 7537 B, 7552 C, D, 7554 C Kiesinger (CDU/CSU) 7499 A Dr. Vogel (CDU/CSU) 7499 B von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . 7504 D Dr. Reif (FDP): zur Geschäftsordnung 7516 C zur Sache 7551 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7516 C Dr. Mende (FDP) . 7516 D, 7531 A, 7534 B, 7536 D, 7537 D, 7541 A Feller (GB/BHE) 7526 C Dr. Jaeger (CDU/CSU) . 7530 C, 7531 A, D, 7533 D, 7534 B, 7535 C, D, 7536 D, 7537 B, D, 7538 A, D Mellies (SPD) 7531 D, 7537 C, D Schneider (Bremerhaven) (DP). . .7539 A, 7540 D., 7541 A Eickhoff (DP) 7543 B Merten (SPD) 7543 C Wehner (SPD) 7548 B Frau Hütter (FDP) 7548 B Nellen (CDU/CSU) 7549 B Berendsen (CDU/CSU) 7552 B, D Dr. Bucher (FDP) 7554 B Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung und an den Rechtsausschuß 7555 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Organisation der militärischen Landesverteidigung (Drucksache 2341) 7555 A Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7555 A, 7558 B, 7562 C Dr. Reichstein (GB/BHE) 7555 D Dr. Mende (FDP) 7557 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 7558 C Berendsen (CDU/CSU) 7562 D Überweisung an den Ausschuß für Verteidigung, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 7563 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten (Rentenversicherungsgesetz) (Drucksache 2314) . . 7563 D Dr. Schellenberg (SPD), Antragsteller 7563 D, 7571 D Storch, Bundesminister für Arbeit . 7570 C Horn (CDU/CSU) 7571 C Frau Finselberger (GB/BHE) . . 7572 B Dr. Hammer (FDP) 7573 A Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 7573 C Dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, 722, 601, 5; Umdrucke 596, 597, 598) 7573 C Lücke (CDU/CSU) . . . . 7573 D, 7576 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 7574 D Jacobi (SPD) 7576 B, 7579 B Vizepräsident Dr. Schneider 7576 D, 7578 B Dr. Will (FDP) 7577 A Frau Heise (SPD) 7578 B Körner (DA) 7578 C, 7581 B Graaff (Elze) (FDP) 7580 B Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7580 D Stierle (SPD) 7581 A Abstimmungen 7581 B, D Nächste Sitzung 7582 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7582 B Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der FDP, GB/BHE, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 596) 7583 A Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der FDP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 597) 7583 B Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zum Entwurf eines Wohnungsbau- und Familienheimgesetzes (Umdruck 598) 7583 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordneter beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 31. 7. Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Blachstein 30. 6. Gedat 30. 6. Dr. Atzenroth 16. 6. Dr. Brühler 16. 6. Dr. Hellwig 16. 6. Runge 16. 6. Frau Geisendörfer 9. 6. Altmaier 2. 6. Jahn (Frankfurt) 2. 6. Müller-Hermann 2. 6. Kahn 1. 6. Dr. Bartram 31. 5. Neuburger 31. 5. Frau Dr. Steinbiß 19. 5. Frau Friese-Korn 12. 5. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Moll 12. 5. Pusch 12. 5. Frau Kalinke 10. 5. Dr. Moerchel 10. 5. Frau Niggemeyer 10. 5. Rehs 10. 5. Dewald 9. 5. Karpf 9. 5. Ollenhauer 8. 5. Dr. Orth 6. 5. Albers 5. 5. Frau Albertz 5. 5. Dr. Franz 5. 5. Dr. Greve 5. 5. Klingelhöfer 5. 5. Lemmer 5. 5. Lenz (Brühl) 5. 5. Dr. Maier (Stuttgart) 5. 5. Morgenthaler 5. 5. Pelster 5. 5. Schneider (Hamburg) 5. 5. Bauer (Wasserburg) 4. 5. Bender 4. 5. Fürst von Bismarck 4. 5. Brandt (Berlin) 4. 5. Dr. Bucerius 4. 5. Dr. Deist 4. 5. Frau Döhring 4. 5. Ehren 4. 5. Gerns 4. 5. Glüsing 4. 5. Heiland 4. 5. Dr. Graf Henckel 4. 5. Jacobs 4. 5. Dr. Keller 4. 5. Knobloch 4. 5. Kramel 4. 5. Leibfried 4. 5. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 5. Schill (Freiburg) 4. 5. Schmitt (Vockenhausen) 4. 5. Schoettle 4. 5. Schrader 4. 5. Dr. Strosche 4. 5. Frau Wolff (Berlin) 4. 5. Ziegler 4. 5. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Gille 16. 6. Dr. Köhler 19. 5. Anlage 2 Umdruck 596 (Vgl. S. 7580 B, 7581 B) Änderungsantrag der Fraktionen der FDP, GB/BHE, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 18 a) erhält Abs. 1 Satz 2 folgende Fassung: Vom Rechnungsjahr 1957 ab stellt der Bund hierfür einen Betrag von mindestens 700 Millionen Deutsche Mark im Bundeshaushalt zur Verfügung. b) werden folgende neue Absätze 1 a und 1 b eingefügt: (1 a) Von dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag werden im Rechnungsjahr 1958 10 vom Hundert, im Rechnungsjahr 1959 20 vom Hundert und im Rechnungsjahr 1960 30 vom Hundert für Zins- oder Annuitätszuschüsse zur zusätzlichen Förderung des Baues von Familienheimen bereitgestellt. Die nach Satz 1 gewährten Zins- oder Annuitätszuschüsse werden jeweils auf die Dauer von 20 Jahren gegeben. (1 b) Vom Rechnungsjahr 1961 ab stellt der Bund jährlich einen Betrag im Bundeshaushalt zur Verfügung, der sich gegenüber dem in Absatz 1 Satz 2 bezeichneten Betrag je Rechnungsjahr um 70 Millionen Deutsche Mark verringert, soweit er nicht für die in Absatz 2 genannten Zins- oder Annuitätszuschüsse benötigt wird. Bonn, den 4. Mai 1956 Dr. Dehler und Fraktion Feller und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion Anlage 3 Umdruck 597 (Vgl. S. 7582 A) Änderungsantrag der Fraktion der FDP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270,1 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: in § 110 a) die 'Überschrift wie folgt zu ergänzen: Überleitungsvorschriften für öffentlich geförderte Eigenheime, Kleinsiedlungen, Kaufeigenheime und Eigentumswohnungen; b) in Abs. 1 zwischen Satz 1 und 2 folgenden neuen Satz einzufügen: Öffentlich geförderte Eigentumswohnungen, auf die die Vorschriften des Ersten Wohnungsbaugesetzes anzuwenden sind, sind auf Antrag als eigengenutzte Eigentumswohnungen anzuerkennen, wenn sie den in § 12 Abs. 1 Satz 2 bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Bonn, den 4. Mai 1956 Graaff (Elze) Dr. Dehler und Fraktion Anlage 4 Umdruck 598 (Vgl. S. 7581 B, D) Änderungsantrag der Fraktionen der DA, DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz) (Drucksachen 2353, 2270, zu 2270, 5, 601, 722, 2279 [neu]). Der Bundestag wolle beschließen: In § 32 Abs. 1 erhält Buchstabe b die folgende Fassung: b) über die Anzahl der nachweislich noch unzumutbar untergebrachten Wohnungsuchenden, insbesondere solcher, die in Lagern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünften untergebracht sind. Bonn, ,den 4. Mai 1956 Körner von Manteuffel (Neuß) und Fraktion Schneider (Bremerhaven) und Fraktion
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    Rede von Dr. Georg Kliesing


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Man kann ja aus dieser Taktik, die Sie hier gegenüber meinen Ausführungen einschlagen, gewisse Rückschlüsse ziehen, und diese Rückschlüsse veranlassen einen dann zu gewissen Konsequenzen.

    (Zurufe links.)

    Damit komme ich zu der zweiten Frage. Wer weiß denn überhaupt, ob die atomaren Waffen eine künftige kriegerische Auseinandersetzung entscheiden würden? Bisher hat in der Weltgeschichte noch kaum eine Waffe allein einen Krieg entschieden.

    (Abg. Dr. Schmid [Frankfurt]: Hiroshima! — Weiterer Zuruf von der SPD: Sie hätten Geschichte studieren sollen!)

    Wer wagt es denn, genau vorher zu sagen, daß die atomaren Waffen überhaupt eingesetzt werden?

    (Abg. Baur [Augsburg]: Sie harmloser Mensch, Sie!)

    — Warten Sie mit Ihren voreiligen Bemerkungen noch ein paar Augenblicke, bis ich Ihren Parteifreund Brandt aus Düsseldorf zitiere.

    (Abg. Wehner: Sie beschäftigen sich zuviel mit sozialdemokratischen Zitaten! Sie sind schon ganz „zersetzt"!)

    — Herr Kollege Wehner, ich weiß nicht, ob das Niveau Ihrer Zwischenrufe dem Ernst der Auseinandersetzung entspricht.

    (Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe von der SPD.)

    Aber ich überlasse es selbstverständlich Ihnen, das Niveau Ihrer Zwischenrufe weiterhin zu bestimmen.
    Seit Hiroshima haben verschiedene blutige und grausame Kriege in der Welt stattgefunden, ohne daß Atomwaffen entweder taktischer oder strategischer Art eingesetzt worden wären. Schließlich wissen wir alle, daß das Zeitalter der nationalen Kriege vorbei ist und daß an ihre Stelle der Streit der Ideologien getreten ist, ein Streit, der, wenn er die Form kriegerischer Auseinandersetzung annimmt, mehr und mehr den Charakter eines Bürgerkriegs hat. Bezeichnend für gewisse Pläne und Hoffnungen im Osten scheint es mir zu sein, daß noch vor einigen Wochen auf der dritten Parteikonferenz der SED der Parteisekretär Wandel wiederum die These zur Anerkennung brachte, ein gewaltsamer kommunistischer Umsturz sei ein durchaus demokratischer Vorgang.
    Dies und vieles andere läßt es verständlich erscheinen, daß in Politik, Wissenschaft und vor allem in Kreisen von Militärfachleuten sich die Stimmen derer mehren, die der Auffassung sind, daß der Einsatz atomarer Waffen in einem künftigen Kriege mehr und mehr zweifelhaft werde. Noch jüngst erklärte eben der Staatssekretär Brandt, ein anerkannter Fachmann, nach seiner innersten Überzeugung sei der Einsatz atomarer Waffen durchaus fraglich, da hierdurch politische Entscheidungen hervorgerufen würden, die in ihrem Ausmaß überhaupt nicht abzusehen seien.

    (Abg. Wienand: Was sagt Gruenther dazu?)

    Deshalb müsse zunächst der Schutz der Bevölkerung gegen herkömmliche Waffen sichergestellt werden.

    (Abg. Schmidt [Hamburg]: Sehr richtig! Bauen Sie endlich Luftschutzbunker!)

    Was aber den herkömmlichen Waffen recht ist, ist der herkömmlichen Wehrverfassung billig.
    Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, was Liddell Hart, der von den Anhängern der These, die allgemeine Wehrpflicht sei veraltet, stets als Kronzeuge ins Feld geführt wird, neuerdings zur Frage der konventionellen Waffen zu sagen hat. In der Aprilnummer der „Schweizer Monatshefte" untersucht er kritisch die Verteidigungsplanungen des Westens und kommt dabei zu folgenden Schlußfolgerungen. Er meint, die Wasserstoffbombe, der große Abschrecker, wie er sie nennt, sei ein wenig wirksames Abschrekkungsmittel insbesondere gegen kleinere Angriffe und eine sehr unsichere Versicherung gegen die Gefahr einer Ausbreitung bis zu dem Punkt, wo das allgemeine Hineingleiten in einen selbstmörderischen Atomkrieg beginne. Nachdem Liddell Hart sich dann weiterhin mit der sogenannten abgestuften Aktion befaßt, worunter er die Verwendung der H-Bomben nur im äußersten Falle versteht, kommt er schließlich zu der Feststellung, die sicherste Stufe des Vorgehens bei der Verteidigungsplanung würde jedoch in der Schaffung — ich zitiere jetzt wörtlich — einer genügenden Zahl Erdtruppen liegen, die auch ohne Atomwaffen jeden Angriff abschlagen könnten. Dabei würden sie den Gegner eben auch schon vom Versuch eines Angriffs abhalten, und zwar auch eines kleineren. Die Lösung dieser Aufgabe betrachtet Liddell Hart weitgehend als ein Problem der Organisation.
    Dies führt uns wieder zu der Frage, ob es denn außer der Form des stehenden Heeres, das in eine Vielzahl kleiner, selbständiger, feuerstarker und hochbeweglicher Einheiten gegliedert ist, überhaupt eine Organisationsform gibt, die den an sie gestellten Aufgaben gewachsen ist.

    (Abg. Schmidt [Hamburg]: Dann reichen Ihre 500 000 gar nicht aus, dann müssen Sie noch viel mehr haben, Herr Kliesing!)

    Die Schwierigkeit, vor der die westlichen Planer einer militärischen Verteidigung heute stehen — meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Gedanken wirklich mit Ernst durchzudenken —, ist doch im Grunde die, daß sie davon ausgehen müssen, daß ein potentieller Angreifer nicht nur — wie


    (Dr. Kliesing)

    früher — Ort und Zeitpunkt des Angriffs, sondern nun auch den Charakter der Angriffsmittel und -waffen bestimmen kann. Daraus ergibt sich für die verantwortlichen Planungsstellen in den westlichen Hauptquartieren die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß einem jeden Angriff mit einer ausreichenden Chance auf erfolgreiche Verteidigung entgegengetreten werden kann, ganz gleich, ob es sich dabei um einen Angriff mit interkontinentalen, atomaren oder mit konventionellen Waffen handelt, ob der Angriff mit strategischen Atomwaffen eingeleitet wird oder ob er den Charakter einer bürgerkriegsähnlichen, partisanenkriegsähnlichen Situation trägt, wie wir sie etwa noch aus den zwanziger Jahren in Erinnerung haben.
    Es wäre jedenfalls sehr bedenklich, wenn die westliche Verteidigungsplanung ihre Aussichten einzig und allein mit dem Hinweis auf die Stärke der strategischen Luftwaffe der Amerikaner begründen würde. Eine Vernachlässigung der konventionellen Waffen und der konventionellen Heeresformen im Westen würde den Westen in jedem Falle, auch in dem Falle, daß ein Angriff von Osten her nur mit konventionellen Waffen erfolgen würde, unbedingt dazu zwingen, von der ersten Stunde an die schweren atomaren Waffen zur Verteidigung einzusetzen, worauf natürlich die andere Seite die Antwort nicht schuldig bleiben würde. In einem solchen Falle wäre es also nicht etwa die Sowjetunion, sondern wäre es der Westen, der für sich in Anspruch nimmt, Freiheit und Menschenwürde zu schützen, der zuerst zur Anwendung dieser Mittel apokalyptischer Schrecken greifen würde, eben weil er dazu gezwungen wäre, weil er die überkommenen Formen der Wehrverfassung und der Bewaffnung vernachlässigt hätte. Ich brauche wohl nicht näher darauf einzugehen, daß eine solche Situation für den Westen nicht nur tragisch, sondern auch moralisch fragwürdig wäre.
    Gewiß, die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht schließt die Möglichkeit eines Angriffs mit atomaren Waffen keineswegs aus, weil, wie ich bereits sagte, der Angreifer die Wahl der Mittel hat. Aber die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht schafft doch wenigstens die Möglichkeit, einem Angriff mit konventionellen Waffen in der gleichen Form zu begegnen, und bietet damit eine gewisse Chance, die Möglichkeit des Atomkrieges zu verringern. Umgekehrt wird man natürlich sagen müssen: wer die allgemeine Wehrpflicht ablehnt, erhöht das Risiko des Atomkrieges.

    (Abg. Wehner: Haben Sie ein Zitat dafür? — Abg. Wienand: Ist das nicht sehr leichtsinnig?)

    Nun aber, meine Damen und Herren, möchte ich mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß wir den Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht keineswegs nur aus den erwähnten außen- und verteidigungspolitischen Gründen vertreten, sondern daß uns diese Frage unserer künftigen Wehrverfassung in ganz entscheidendem Maße ein staatsbürgerliches Anliegen ist. Vor einigen Wochen las man in einer Wochenzeitung, es sei sehr merkwürdig, daß in gewissen Kreisen, die sich in früheren Jahren sehr bemüht hätten, den Nachweis zu erbringen, daß die Reichswehr ein Staat im Staate gewesen sei, heute betretenes Schweigen herrsche, wenn man auf diese Dinge zu sprechen komme. Nun, wie dem auch sei: dadurch, daß man die Probleme totschweigt, schafft man sie nicht aus der Welt. Gewiß, die Geschichte beweist uns, daß die allgemeine Wehrpflicht sich nicht immer und überall als das legitime Kind der Demokratie benommen hat. Aber der Mißbrauch einer Idee läßt nicht den Schluß zu, daß die Idee an sich falsch sei.
    In der Vergangenheit ist es uns Deutschen nicht gelungen, die politischen und sozialen Folgerungen aus dem Wesen der allgemeinen Wehrpflicht zu ziehen. Für das Schicksal unserer Demokratie wird es mit entscheidend sein, ob es der Bundeswehr gelingt, die Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Es erscheint uns jedoch sehr fraglich, ob einer Bundeswehr, die sich nur aus freiwillig dienenden Berufssoldaten zusammensetzen würde, die Lösung dieser schweren Aufgabe überhaupt zugemutet werden könnte. Es braucht dies keineswegs eine Frage des guten Willens der Beteiligten zu sein, sondern die Frage ist, ob eine in sich abgekapselte soldatische Gemeinschaft selbst gegen den Willen ihrer Mitglieder auf die Dauer nicht schon aus der Natur der Sache heraus in der Gefahr schwebt, eine Sonderstellung im Volke einzunehmen, eine eigene Mentalität zu entwickeln, die der des Volkes fremd sein muß, und schließlich zum Staat im Staate zu werden, vor allem dann, wenn diese Soldaten das Bewußtsein haben müssen, daß sie die einzigen sind, denen im Ernstfalle die Verteidigung des Volkes obliegen würde, weil die anderen Staatsbürger mangels Ausbildung dafür nicht in Frage kommen würden.
    Es ist daher die Frage zu stellen, ob alle diese Gefahren nicht besser mit einem Wehrpflichtheer vermieden werden können, in das nach dem Willen der Bundesregierung in vierteljährlichen Abständen junge Menschen aus dem zivilen Arbeitsleben hereinströmen, die das Klima der Fabriken und Werkstätten,

    (Abg. Wehner: Vorsichtig!)

    der bäuerlichen Wirtschaften und der städtischen Büros in die Kasernen hineintragen, die auch dort in den Kasernen das Bewußtsein haben, daß ihre Militärdienstzeit nur ein Durchgang sein soll und daß sie wieder in das zivile Arbeitsleben zurückkehren werden. Diese jungen Menschen können nachher draußen erzählen, wie es in der neuen Bundeswehr aussieht, ob gut oder schlecht,

    (Heiterkeit bei der SPD)

    wes Geistes Kind diese Bundeswehr ist, und sie können dann dazu beitragen, daß diesmal das Problem gemeistert wird, an dem die Weimarer Republik mit gescheitert ist, nämlich die Herstellung einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zwischen Volk und Bundeswehr.
    Man sollte nicht sagen, diese Probleme seien im vorliegenden Fall bereits durch die Ergänzungen unseres Grundgesetzes gelöst, sie seien nicht mehr so schwierig, weil wir neuartige Formen der parlamentarischen Kontrolle geschaffen hätten. Ich unterschätze, wie Sie wissen, wie insbesondere die Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß wissen, die Bedeutung der angesprochenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen keineswegs und halte die parlamentarische Kontrolle für außerordentlich wichtig. Aber wir sollten uns doch darüber klar sein, daß Maßnahmen der parlamentarischen Kontrolle sich nur mit handgreiflichen Tatbeständen befassen können und wenig geeignet sind, das Klima, das doch z. B. in der Reichswehr entscheidend war und das auch in der Bundeswehr wieder entscheidend sein wird, in dem richtigen Geiste zu


    (Dr. Kliesing)

    schaffen; und verfassungsrechtliche Bestimmungen können gewiß vieles Wichtige bewirken, aber sie stellen keinen sicheren Schutz gegen das Aufkommen unerwünschter Mentalitäten dar.
    Schließlich müssen wir uns angesichts der weltpolitischen Situation und der außenpolitischen und der geistig-ethischen Situation unseres eigenen Volkes die Frage vorlegen, die meines Erachtens die entscheidende überhaupt ist: Läßt sich angesichts der Bedrohung, in der wir leben, einer Bedrohung, die den Menschen erstmals in seiner Geschichte an den Rand seiner personalen Existenz — ich meine das sowohl im physischen wie geistig-sittlichen Sinne— gedrängt hat, die Verteidigung der Freiheit und Menschenwürde überhaupt noch als Standesangelegenheit nach draußen hin dokumentieren? Wir kennen die drohenden Gefahren einer geistig-sittlichen Verflachung. Werden diese Gefahren insbesondere im Hinblick auf unsere Jugend nicht gerade hochgezüchtet, wenn man dem Menschen durch das Verhalten des Staates das Empfinden suggeriert, die Verteidigung der Freiheit brauche ihn nicht zu kümmern, dafür habe man die Freiwilligen, das sei Aufgabe einer Leibwache, für die man ja seine Steuern zahle? Man muß sich die ernste Frage vorlegen, ob mit dem Aufkommen derartiger Mentalitäten, die leider heute in Deutschland keineswegs außerhalb des Bereichs des Möglichen liegen, nicht die Freiheit selbst schon in tödlicher Gefahr wäre. Es sei hier als selbstverständlich nur am Rande bemerkt, daß es sich angesichts der Bedeutung der Frage der Wehrpflicht für das gesamte staatsbürgerliche Ethos schon um der Würde der Freiheit willen verbietet, die Fragen dieses Gesetzentwurfs mit einem leichten Schielen auf die nächstjährigen Bundestagswahlen zu betrachten. Wer die Frage der Wehrpflicht unter dem Aspekt entscheidet, eine möglichst populäre Wahlparole zu haben, der spekuliert auf die Instinkte der Bequemlichkeit und der Lustlosigkeit und der legt damit zugleich die Axt an die Wurzel unserer Demokratie.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Ein paar Worte nur zu den übrigen Hauptfragen des Gesetzentwurfs. Die Frage der Dauer der Grundausbildung wird im Verteidigungsausschuß sehr gründlich zu prüfen sein. Ich habe bereits vor einigen Wochen an einer anderen Stelle meine grundsätzliche Auffassung mit den Worten dargelegt: so lange wie aus verteidigungspolitischen Gründen notwendig, so kurz wie möglich aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen.
    Was das Wehrersatzwesen und die Organisation betrifft, so begrüßen wir die in dem Gesetzenwurf zutage getretene Tendenz, der Organisation des Wehrersatzwesens einen rein zivilen Charakter zu geben und sie von der Wehrverwaltung zu trennen.
    Noch ein Wort zur Frage der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Der Gesetzentwurf geht über die Regelung einiger anderer Staaten, etwa der USA, die bekanntlich nur religiöse Überzeugung anerkennen, hinaus und gesteht das Recht der Kriegsdienstverweigerung auch denen zu, die sich aus ethisch-weltanschaulichen Gründen grundsätzlich zur Gewaltlosigkeit hinsichtlich der Beziehungen der Staaten bekennen. Wir stimmen dieser Ausweitung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung zu, weil sie unseres Erachtens den weltanschaulichen Gegebenheiten in unserem Volke Rechnung trägt.
    Es bleibt natürlich darüber hinaus die Frage derer, die nicht grundsätzlich, sondern nur in einer bestimmten politischen Situation oder einem bestimmten Angreifer gegenüber den Dienst mit der Waffe verweigern wollen. Das sind z. B. diejenigen, die das Recht der Kriegsdienstverweigerung wegen der gegenwärtigen Teilung Deutschlands für sich beanspruchen. Ich behaupte keineswegs, daß es sich dabei um Kommunisten oder kommunistenfreundliche oder neutralistische Elemente handelt. Viele von ihnen lehnen im Gegenteil sogar die Übertragung der sowjetzonalen Zustände auf die Bundesrepublik ausdrücklich ab und wären, wie sie sagen, gegebenenfalls sogar willens, sich einem kommunistischen Gewaltakt mit allen Mitteln zu widersetzen. Man muß sich dabei nur fragen, wie denn dieses Sich-Widersetzen und diese aktive Ablehnung des Kommunismus im Verteidigungsfalle aussehen sollte. Handelt es sich hier nicht nur um eine platonische Erklärung? Denn wie könnten sich diese Menschen z. B. einer Aktion im Sinne des Herrn Wandel wirkungsvoll entgegenstellen, wenn sie es aus politischen Gründen, Gründen ihrer Überzeugung, ausdrücklich ablehnen, sich auf diesen Fall vorzubereiten und sich die für eine tatsächliche Abwehr notwendigen ausbildungsmäßigen Voraussetzungen zu verschaffen! Nun, mit dieser und ähnlichen Fragen wird sich der Verteidigungsausschuß sehr gründlich befassen, und er wäre meines Erachtens gut beraten, wenn er sich auch bei diesem Fragenkomplex wiederum des fachlichen Urteils kirchlicher und weltanschaulicher Gemeinschaften bediente.
    Meine Damen und Herren, ohne in dieser oder den anderen grundlegenden Fragen, die der Gesetzentwurf aufwirft, dem Ergebnis der Beratungen vorgreifen zu wollen, möchte ich zusammenfassend doch erklären, daß die Fraktion der CDU/ CSU den Grundgedanken des Gesetzentwurfs, nämlich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, zustimmt. Wir tun dies nicht aus irgendwelchen emotionalen Gründen und ohne uns in dieser Entscheidung durch Ressentiments, wie sie noch auf dieser oder jener Seite in unserem Volke bestehen mögen, beeinflussen zu lassen. Denn eine Stellungnahme zu einem derartig schwerwiegenden Problem kann unseres Erachtens nur von Nüchternheit und Ethos getragen sein.

    (Zuruf von der SPD: Ethos vor allen Dingen!)

    Alles übrige wäre fehl am Platze. Wir treffen unsere Entscheidung allein aus der ehrlichen Überzeugung und der klaren Erkenntnis einer bitteren Notwendigkeit, die zu meistern uns die weltpolitische Situation, insbesondere aber die Lage unseres Volkes aufgibt.
    Niemand würde glücklicher sein als wir, wenn wir feststellen dürften, daß diejenigen, von deren Einsicht und gutem Willen die Abrüstung und damit die Festigung des Friedens der Völker abhängt, sich einigten und wenn unser wiedervereinigtes Volk sich auch in der Wehrfrage einer völlig neuen Situation gegenübersähe.

    (Sehr gut! in der Mitte.)

    Angesichts der schweren Blutopfer unserer Vergangenheit und der drohenden Gefahren, die uns umgeben, können und wollen wir nur hoffen, daß dieser Tag dem unsrigen nicht mehr allzu fern ist.


    (Dr. Kliesing)

    Bis dahin aber, meine Damen und Herren, wird ein jeder von uns nach seinem persönlichen besten Wissen und Gewissen den harten Weg zu gehen haben, den ihm die schwere Verantwortung und die schmerzliche Sorge um die Freiheit und die Sicherheit unseres ganzen Volkes weisen.

    (Beifall bei den Regierungsparteien.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der ersten Lesung des Wehrpflichtgesetzes ist vielen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland erst richtig zum Bewußtsein gekommen, was das von der Mehrheit gewünschte Ziel ihrer Politik bei der Verabschiedung der Pariser Verträge gewesen ist — wir haben nie daran gezweifelt —: die Aufstellung einer Armee der Bundesrepublik Deutschland von einer halben Million Mann und die Einführung — das ist ein Rechenexempel — der zu einer solchen Armee notwendigen allgemeinen Wehrpflicht.

    (Abg. Dr. Seffrin: Stimmt doch nicht!)

    Die Unruhe in der deutschen Öffentlichkeit — —

    (Abg. Bausch: Haben Sie hervorgezaubert!)

    — Nein, Kollege Furler — —

    (Zuruf von der Mitte.)

    — Ich weiß nicht, von wem das kam; dann war es also jemand anders. —Die Unruhe in der deutschen Öffentlichkeit ist im wesentlichen dadurch entstanden, daß viele Menschen, die Ihnen im Jahre 1953 die Stimme gegeben haben — auch für Ihre Außenpolitik —, sich der wirklichen Konsequenzen dieser Politik erst in dem Augenblick bewußt werden, wo es nun auch um die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht geht.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der Mitte.)

    Der Kollege Kliesing hat in einem Punkt ganz recht.

    (Abg. Rasner: Nicht nur in einem!)

    Wir haben — auf Plakaten — darauf aufmerksam gemacht, und Sie bestätigen die Richtigkeit dieser Plakate, daß Ihre Politik führen sollte zur Aufstellung einer Armee von einer halben Million Mann und zur Einführung der allgemeinen Wehrpflicht. So weit ist das absolut in Ordnung. Aber, meine Damen und Herren, ich möchte Sie doch — und wir werden das an den Vertragstexten, die zu zitieren Sie ja unterlassen haben, gleich sehen — darauf aufmerksam machen, daß es jedenfalls bis zur Stunde einen Unterschied in dem erklärten Ziel der Mehrheit dieses Hauses auf der einen Seite und den juristisch bindenden völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik auf der anderen Seite gibt. Das ist zweierlei.

    (Beifall bei der SPD.)

    Man kann die Mehrheit dieses Hauses nicht daran hindern, ihren Zielen nachzustreben; aber Sie sollen sich dann nicht hinter einer Vertragspflicht verstecken, die es in dieser Form gar nicht gibt.

    (Erneuter Beifall bei der SPD.)

    Doch bevor ich dazu komme, dies im Lichte der Vertragstexte darzustellen — denn ein großer Teil der Argumentation sowohl der Bundesregierung als
    auch des Sprechers der Christlichen Demokraten beruhte ja auf dieser angeblichen Vertragspflicht, den durch die Verträge statuierten Verteidigungsbeitrag der Bundesrepublik gerade so, nämlich mit der Wehrpflicht, und auch in dieser Höhe, nämlich mit einer halben Million Mann, zu leisten —, möchte ich noch einiges zu dem gemeinsamen Lehrmeister gewissermaßen des Kollegen Kliesing und von mir selbst sagen, nämlich zu dem inzwischen in die Geschichte eingegangenen ehrwürdigen Karl Kautsky. Herr Kollege Kliesing hat einiges von Karl Kautsky zitiert, indem er darauf aufmerksam gemacht hat — mit Recht übrigens —, daß auch die Miliz — das ist unbestritten — nichts anderes als eine besondere Form der allgemeinen Wehrpflicht ist, die sich erheblich von der Form der Wehrpflicht unterscheidet, die auf einem großen stehenden Heer beruht, wie es das kaiserliche Deutschland gekannt hat und wie es jetzt auch die Bundesrepublik nach dieser Vorlage wieder einführen soll.
    Aber Karl Kautsky — ich habe rasch einmal nachgesehen, nachdem Kollege Kliesing ihn hier zitiert hat — hat sich zu dem uns heute beschäftigenden Problem in mehr als einer Hinsicht außerordentlich treffend geäußert. Es heißt hier:
    Dieser die internationale Atmosphäre vergiftende Umstand, der die eigentliche große Kriegsgefahr unserer Zeit bildet,

    (Abg. Kliesing: Welcher Zeit?)

    ist das Wettrüsten, das, aus Mißtrauen geboren, immer wieder neues, wachsendes Mißtrauen auf allen Seiten erzeugt.

    (Beifall bei der SPD.)

    An Stelle greifbarer Streitpunkte, die man messen und wägen und über die man sich verständigen kann, setzt es die Furcht vor etwas Ungreifbarem, Unmeßbarem, das gerade dadurch in den Gemütern die ungeheuerlichsten Dimensionen annehmen kann. Dabei wird die ökonomische Last des Wettrüstens immer unerträglicher, so daß schließlich ein Moment kommt, in dem man ein Ende mit Schrecken einem Schrecken ohne Ende vorzieht.

    (Hört! Hört!)

    Aber hören Sie weiter! Ein anderes Problem des Wettrüstens wird auch behandelt, und das steht heute hier mit zur Debatte, nämlich die Politik der Bündnisse. Kautsky sagt dazu:
    Zu der Politik des Wettrüstens gehört auch die der Bündnisse. Eine Allianz ist nichts anderes als die Vermehrung der Bajonette des eigenen Landes durch die des verbündeten. Wie jede neue Waffe, jedes neue Regiment in dem einen Lande die anderen Staaten drängt, neue Waffen einzuführen, neue Regimenter aufzustellen, so drängt auch jedes Bündnis auf der einen Seite die andere auch zu neuen Bündnissen. Das führt schließlich dahin, daß die ganze Welt in zwei große Bünde geteilt ist, die einander gegenüberstehen. So wird jeder Konflikt zwischen zwei Staaten zu einem Konflikt zwischen zwei Bünden, in die die Welt zerfällt. Seine Lokalisierung ist nun ganz unmöglich.
    Die Sozialdemokratie hat seit jeher darauf hingewiesen, daß die Politik des Wettrüstens und der Allianzen nicht der Erhaltung des Friedens diene, sondern den Krieg unvermeidlich mache.

    (Beifall bei der SPD.)



    (Erler)

    So weit in geradezu hellseherischer Vorausschau — nämlich der beiden großen Blöcke — Karl Kautsky. Aber er hat sich auch mit den Argumenten befaßt, die sich auf die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht bezogen, und auch das englische Beispiel in seiner Schrift kurz erwähnt. Es heißt:
    Es mußte eine so ungeheure Katastrophe kommen wie der Weltkrieg, um zu bewirken, daß der Grundsatz der Freiwilligkeit durchbrochen und die allgemeine Wehrpflicht in England durchgesetzt wurde. Im Frieden
    — das war nach dem ersten Weltkrieg —
    wurde sie wieder aufgehoben. Gerade die Arbeiter lehnen dort am entschiedensten die allgemeine Wehrpflicht ab. Sie befürchten keine Gefährdung der Freiheit durch ihr Söldnerheer, das klein und parlamentarischer Kontrolle unterworfen ist. In einem Land mit überwiegender Arbeiterschaft und hochentwickelten Gewerkschaften fürchten sie dieses Heer nicht, um so weniger als seine Mannschaften zum großen Teil der Arbeiterschaft entnommen sind. Dabei schließt es das Wesen eines Freiwilligenheeres keineswegs aus, es stark zu demokratisieren, es statt zu einer Gefährdung zu einem Bollwerk der Demokratie zu machen. Die Verhältnisse liegen in dieser Beziehung heute ganz anders als in der Zeit des Absolutismus.
    Sehen Sie, meine Damen und Herren, das hat der Kautsky alles schon geschrieben, bevor wir die Grundgesetzänderungen geschaffen haben, die natürlich das erst recht ermöglichen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Als letztes Kautsky-Zitat, verehrter Kollege Kliesing, aus einer anderen Stelle der gleichen Schrift:
    Aber es würde eine große Erschwerung der Abrüstung bedeuten, wenn wir an dem Grundsatz der allgemeinen Wehrpflicht unbedingt festhalten wollten.
    Ich sage das hier, um die Legende zu zerstören, als ob die Sozialdemokratie immer und für alle Zeiten ganz blind eingeschworen gewesen sei auf eine bestimmte Wehrverfassung, nämlich die der allgemeinen Wehrpflicht. Was sie immer bekämpft hat, war die allgemeine Wehrpflicht auf Grund eines großen stehenden Heeres. Was sie im kaiserlichen Deutschland gefordert hat, war die allgemeine Volksbewaffnung im Sinne der Miliz; das ist absolut richtig. Ich will Ihnen das nur zeigen, damit Sie begreifen, daß es eigentlich einer großen Partei wohl ansteht, neuen Lagen mit neuen Mitteln zu begegnen. Das ist die Aufgabe.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn wir nun schon die Grundfragen der allgemeinen Wehrpflicht auch in dem Sinne diskutieren, ob sie das legitime Kind der Demokratie sei oder nicht, dann, verehrter Kollege Kliesing, gestatten Sie mir, daß ich Sie an einen Ausspruch des Papstes Leo XIII. erinnere, der die allgemeine Wehrpflicht einmal sogar — so weit will ich gar nicht gehen, aber immerhin, Sie müßten sich diesen Satz eigentlich zu eigen machen! — als ein Attentat auf die Selbstbestimmung der sittlichen Persönlichkeit bezeichnet hat.

    (Hört! Hört! und Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, die wesentliche Grundfrage, die wir eigentlich hätten erörtern müssen, bevor wir jetzt die Wehrpflichtvorlage zur Beratung der Einzelheiten dem Verteidigungsausschuß des Bundestags überweisen, ist doch die: Ist es unbedingt erforderlich, überhaupt die Wehrpflicht einzuführen? Ich habe ja gestern in der Geschäftsordnungsdebatte schon gesagt, daß ich es bedauert habe, daß der Verteidigungsminister, der bei zahlreichen anderen Gelegenheiten die Möglichkeit ausgeschöpft hat, die kommenden Fragen erst einmal mit dem Verteidigungsausschuß des Bundestags zu erörtern, bevor die Regierungsvorlage ihre endgültige Gestalt gewann, hier in der Prinzipienfrage, ob Wehrpflicht oder nicht, nicht so vorgegangen ist.

    (Abg. Wienand: Vielleicht durfte er nicht!)

    Meine Damen und Herren, ganz gleich welches Schicksal die Regierungsvorlage in dieser Stunde haben wird, auf die Aufstellung der Bundeswehr in dem für dieses Jahr vorgesehenen Zeitplan hat das gar keinen Einfluß!

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Es ist also gar nicht richtig, daß das Schicksal dieser Vorlage etwa das Zutrauen der Bundesgenossen in die loyale Erfüllung der für dieses Jahr bestehenden vertraglichen Verpflichtungen — für dieses Jahr gibt es welche, jawohl — in Frage stellt.
    Aber wie sieht es denn mit der gesamten Planung überhaupt aus? Auch das ist ein Punkt, bei dem ich Sie nur mit wenigen Zahlenvergleichen davon in Kenntnis setzen möchte, auf wie abenteuerlichen Grundlagen dieses Unterfangen hier beruht. Als eine von uns allen verdammte Gewaltherrschaft die Macht im alten Deutschen Reich an sich riß und dann ihre Politik der schnellen Aufrüstung betrieb — mit dem Ergebnis, das wir alle haben bezahlen müssen mit der Zerstörung unseres Landes und beispiellosen Opfern des deutschen und anderer Völker —, da hat jener Gewaltherrscher für die Verzehnfachung der Armee, nämlich von 120 000 Mann auf 1 173 000 Mann am 1. Juli 1939, einen Zeitraum von immerhin mehr als sechs Jahren gebraucht. Sie haben sich vorgenommen, vom Nullpunkt, oder sagen wir einmal großzügigerweise von 20 000 Mann Bundesgrenzschutz, den Sie ja jetzt vereinnahmen wollen für die Aufstellung der Bundeswehr, bis auf 500 000 Mann zu kommen — also im Gegensatz zu der Verzehnfachung damals eine Verfünfundzwanzigfachung vorzunehmen — in drei Jahren. Wir wissen alle, von welchen Spannungen, von welchen Entbehrungen, von welchen Sorgen die Verzehnfachung der Armee in den 30er Jahren begleitet gewesen ist. Bitte, malen Sie sich doch aus, was angesichts der völligen Revolutionierung der Technik und der Waffen dieser Versuch, eine Armee von einer halben Million Mann in drei Jahren gewissermaßen aus dem Boden zu stampfen, für das gesellschaftliche Leben unseres Volkes bedeutet!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Das scheint manchem bei der Reißbrettplanung, die man sich da vorgenommen hat, noch nicht so richtig klargeworden zu sein.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Nun zu der Frage: Ist die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich verpflichtet, eine Armee von einer halben Million Mann auf der Grundlage der allgemeinen Wehrpflicht aufzustellen, oder kann sie die von ihr eingegangene Ver-


    (Erler)

    pflichtung zur Stellung eines Verteidigungsbeitrags auch auf andere Weise erfüllen? Ich habe gesagt: ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet? Es ist nämlich etwas anderes, ob es eine völkerrechtliche Pflicht der Bundesrepublik gibt oder ob lediglich die Bundesregierung den Bundesgenossen in Aussicht gestellt hat, sich hier in diesem Hause für eine bestimmte Lösung einzusetzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bedaure es, daß diese beiden völlig verschiedenen Tatbestände sowohl in der Denkschrift der Bundesregierung als auch in den Reden des Herrn Verteidigungsministers und des Kollegen Kliesing vollkommen durcheinandergeworfen worden sind. Sowohl der Minister als auch der Kollege Kliesing haben es — das möchte ich an die Adresse des Kabinetts und an die Adresse der Mehrheitsfraktion dieses Hauses richten — eigentlich nicht verdient, daß man sie mit so mangelhafter Unterstützung an Argumenten auf die Rednertribüne heraufgelassen hat.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wie ist die Lage? Der EVG-Vertrag sah in seinen Artikeln die Wehrpflicht vor, und, Kollege Kliesing, was Sie aus meinen Schriften zitiert haben, stützte sich auf die klare Lage des EVG-Vertrags, der aber nicht ratifiziert worden ist.

    (Zuruf von der SPD: Das hat Herr Kliesing nicht gemerkt! — Abg. Dr. Kliesing: Das habe ich wörtlich gesagt; Sie haben nicht zugehört!)

    Zum zweiten: Das Sonderabkommen zum EVG-Vertrag, der sogenannte Accord spécial, aus dessen Zusammenrechnung sich dann die Zahl — die gar nicht drinsteht — von einer halben Million sinngemäß tatsächlich ergibt, legte den tatsächlichen Beitrag der sechs Partner der nicht zustande gekommenen Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, den sie zu dieser Gemeinschaft leisten sollten, fest. Es war in diesem Sonderabkommen auch vorgesehen, in welcher Reihenfolge, in welchem Rhythmus gewissermaßen, die einzelnen Beiträge geleistet werden sollten und zu welchem Endzustand — etwa in drei Jahren — die Zahl und Art der vorgesehenen Verbände gebracht werden sollte.
    Nun berufen Sie sich auf die Londoner Akte und tun so, als ob der Bundestag mit der Londoner Akte, und zwar der Anlage 5, auch noch dieses geheime Sonderabkommen zum EVG-Vertrag nachträglich ratifiziert hätte. Das ist nicht wahr. Die Londoner Akte war eine Vereinbarung, die Vertreter der Regierungen anzuweisen, in Paris bestimmte Vorschläge für einen deutschen Verteidigungsbeitrag auszuarbeiten. Diese Vorschläge sollten u. a. auf folgendem Grundsatz beruhen: Der deutsche Beitrag muß seinem Umfang und seiner allgemeinen Beschaffenheit nach dem für die EVG festgesetzten Beitrag entsprechen. Er muß, um für die NATO geeignet zu sein, auf den heutigen Stand gebracht und, soweit erforderlich, angepaßt werden.
    Mit dieser Marschroute an die Unterhändler in Paris haben diese sich an die Arbeit gemacht und Texte ausgearbeitet, und die Texte sehen eben etwas anders aus als diese Marschroute. Ein Mann, der dabei war, hat nach meiner Erinnerung als Sprecher der Bundesregierung im Auswärtigen Ausschuß erklärt, die Marschroute sei insofern ungenau abgefaßt, als der ausgearbeitete Text, wonach es sich bei dem Sonderabkommen künftig nur um Höchstgrenzen handeln sollte, von Anfang an gemeint gewesen sei.
    Ratifiziert worden ist durch den Bundestag nur der Text, der sich im Atlantikpaktvertrag, im Vertrag über die Gründung der Westeuropäischen Union und in den dazugehörigen Protokollen findet, nichts anderes. Diese Texte sind eindeutig. Nur diese Texte binden die Bundesrepublik, keine anderen Texte.
    Wie lautet der Art. 1 des Vertrags über die Gründung der WEU?
    Die Land- und Luftstreitkräfte dürfen nach Gesamtstärke und Anzahl der Verbände nicht übersteigen
    — Es steht nicht da: Sie werden so und so groß sein, sondern: Sie dürfen nicht übersteigen —
    für . . .
    — dann kommen die einzelnen Länder, darunter die Bundesrepublik —
    die Höchstgrenzen, wie sie in dem Sonderabkommen zu dem am 27. Mai 1952 in Paris unterzeichneten Vertrag über die Gründung der EVG für Friedenszeiten festgelegt sind.
    Das heißt: Aus der festen Beitragsgröße der EVG ist das nicht zu überschreitende Höchstmaß der Westeuropäischen Union geworden. Um jeden Zweifel auszuschließen, heißt es in Abs. 3 — und, Herr Verteidigungsminister, wenn Denkschriften wirklich Denkschriften sein sollen, durfte man diesen Satz nicht unterschlagen, sondern dann hätte man ihn in die Denkschrift aufnehmen und dann dazu Stellung nehmen müssen, warum er vielleicht etwas anderes bedeutet, als der klare Wortlaut sagt —:
    Die Festlegung dieser Höchststärken verpflichtet keinen der Hohen Vertragschließenden Teile, Streitkräfte dieser Stärke aufzustellen oder zu unterhalten,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    beläßt ihnen aber das Recht, dies, wenn erforderlich, zu tun.
    Meine Damen und Herren, die Vertragschließenden müssen sich doch dabei etwas gedacht haben, als sie das zu Papier brachten und unterzeichneten, und der Bundestag wird sich auch etwas dabei gedacht haben, als er es ratifizierte. Wir haben darüber auch in den Ausschüssen gesprochen. Dort ist lediglich darüber Einmütigkeit erzielt worden, daß die Idee, die manche hatten, wonach diese Bestimmung auch erlaube, den deutschen Verteidigungsbeitrag auf Null anzusetzen, nicht stichhaltig sei, sondern es schon einen Verteidigungsbeitrag geben müsse.
    Dann muß man sich darüber unterhalten: Was erwarten die Bundesgenossen von uns? Was ist die Planung, auf die man sich einrichtet? Gut, das sind Absichten und Planungen, aber keine völkerrechtlichen Verbindlichkeiten. Das ist der entscheidende Unterschied.

    (Abg. Dr. Kliesing: Warum haben Sie dann in den Beratungen der Pariser Verträge immer mit der Zahl 500 000 operiert?)

    — Weil wir Ihre Absichten kannten. Die Absichten sind doch heute deutlich sichtbar geworden, die bestreiten Sie doch auch gar nicht.

    (Beifall bei der SPD.)



    (Erler)

    Wir haben immer gesagt: Es ist der klare Wille derer, die die Pariser Verträge ratifiziert haben, eine Armee von einer halben Million Mann aufzustellen und die Wehrpflicht einzuführen. Nun, daß wir recht hatten, sehen wir heute.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das war unbestritten. Und daß Sie Ihre Absichten zu verwirklichen entschlossen sind, wissen wir auch. Ob Ihnen dabei die Luft ausgeht, das werden wir sehen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, die Bundesregierung selbst hat in ihrer Begründung — Drucksache 1061, Seite 50 — folgendes ausgeführt:
    Die Festsetzung betrifft nur die Höchststärken; im Gegensatz zum EVG-Vertrag ist kein Vertragsstaat — mit Ausnahme von Großbritannien, das in Artikel 6 eine Sonderverpflichtung übernommen hat — verpflichtet, Streitkräfte in der festgesetzten Höhe zu unterhalten.
    Meine Damen und Herren, wenn die Regierung ihren jetzigen Rechtsstandpunkt früher schon vertreten hätte, dann hätte sie diese Sätze nicht in die Begründung hineinschreiben dürfen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Sie hat also entweder früher von dieser angeblichen Verpflichtung nichts gewußt oder sie hat diese andere Verpflichtung dem Parlament verschwiegen. Beides wäre gleichermaßen schlimm.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bin aber der Meinung, in Wirklichkeit ist es ganz anders. Die Regierung benutzt jetzt lediglich die angeblich völkerrechtlich bindende Verpflichtung der Bundesrepublik, um sich der unbequemen Debatte über die Zweckmäßigkeit und Notwendigkeit der Einführung der Wehrpflicht überhaupt entziehen zu können.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD.)

    In der Denkschrift der Bundesregierung wird der Generalbericht des Auswärtigen Ausschusses zitiert. Herr Minister, weisen Sie doch bitte die Mitarbeiter an derartigen Dokumenten an, sich das, was sie zitieren, auch genau anzusehen! Der Kollege Furler, der dort zitiert worden ist, hat überhaupt nicht über den Atlantikpakt und über die Westeuropäische Union berichtet, er hat berichtet über den Vertrag zur Ablösung des Besatzungsstatuts!

    (Hört! Hört bei der SPD.)

    Berichterstatter über den Nordatlantikvertrag und über die Westeuropäische Union war für den Auswärtigen Ausschuß der Kollege Brandt, und wir haben im Auswärtigen Ausschuß diesen Bericht des Kollegen Brandt alle miteinander gebilligt. Er enthielt die Ergebnisse, zu denen wir entweder gemeinsam gekommen waren, oder die Mehrheits-
    und die Minderheitsauffassung. Was ich Ihnen jetzt hier vortrage, stammt aus diesem Bericht, und der fehlt in der sehr lückenhaften Denkschrift der Regierung.

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Zuruf von der SPD: Alles Absicht!)

    Da heißt es:
    Nichtsdestoweniger ist vor dem federführenden Ausschuß festgehalten worden, daß der
    Bundestag in bezug auf die Bestimmung des konkreten Maßes des deutschen Beitrags das letzte und entscheidende Wort habe, und es ist von seiten der Bundesregierung vorausgesetzt worden, daß dabei politische Erwägungen eine Rolle spielen werden.
    Natürlich, politische Erwägungen: Was werden die Bundesgenossen möglicherweise sagen? — Das können Sie alles ins Feld führen, das ist aber etwas anderes als eine verbindliche Rechtsverpflichtung!

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Der Bericht des Verteidigungsauschusses, erstattet von seinem Vorsitzenden, dem Kollegen Dr. Jaeger, sagt ganz klar:
    Während in der EVG . . . das Ausmaß der Truppenstärke geregelt wurde, ist in der WEU nur eine Begrenzung nach oben ausgesprochen. Die Festlegung dieser Höchststärke gibt zwar jedem Vertragsteil das Recht, Streitkräfte dieser Stärke aufzustellen oder zu unterhalten, legt ihm aber keineswegs die Pflicht auf, dies zu tun.
    So steht's in den Drucksachen,

    (Hört! Hört! bei der SPD)

    auf deren Grundlage damals das Vertragswerk hier ratifiziert worden ist.

    (Zuruf von der SPD: Was sagt Blank?!)

    Die gleichen Ausführungen hat Herr Staatssekretär Halls t ein nach meinen Aufzeichnungen im Auswärtigen Ausschuß gemacht. Er hat ausdrücklich noch erklärt, daß in bezug auf die Bestimmung des konkreten Maßes des deutschen Beitrages der Bundestag das letzte und entscheidende Wort habe. Ich möchte noch hinzufügen, daß der Kollege Becker nach meiner Erinnerung einmal die Frage des Wehrsystems aufgeworfen hat, die Frage also, ob Wehrpflicht oder etwas anderes in unserer Entscheidung liege oder ob das durch die Verträge bestimmt sei. Daraufhin wurde ihm klar und eindeutig geantwortet — das hat auch jetzt der Generalsekretär der Atlantikpakt-Organisation Lord Ismay gesagt —: Es liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des deutschen Parlaments und ist nicht völkerrechtlich vorgeschrieben, die Wehrpflicht einzuführen. Vielleicht lesen Sie einmal nach, was Herr Ismay auf einer Pressekonferenz in Berchtesgaden dazu und übrigens auch zu den Plänen gesagt hat, in England die Wehrpflicht wieder abzuschaffen. Ich glaube, den Erklärungen des Generalsekretärs des Atlantikpaktes sollte man ein größeres Gewicht beimessen als denen eines etwas verborgen gebliebenen Engländers, den der Kollege Kliesing hier als Gewährsmann angeführt hat.
    Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir aber, Sie noch auf folgendes aufmerksam zu machen. Die Bundesregierung hat sich durch den Verteidigungsminister sowohl bei der Lesung des EVG-Vertrags als auch später in den Ausschüssen dahin geäußert — die Ausschüsse haben das in ihren Berichten auf den Seiten 48 und 56 der Drucksache 1200 festgehalten, wie Sie nachlesen können —: Wir erwarten, daß kein deutscher Minister im Rat des Atlantikpaktes Verpflichtungen über materielle und finanzielle Leistungen eingeht, bevor nicht die Ausschüsse des Bundestages gehört worden sind. Diese Erwartung ist nicht erfüllt worden.


    (Erler)

    Sie meinen vielleicht, eine Verpflichtung zur Aufstellung von 500 000 Mann sei bereits im Atlantikpakt eingegangen worden. Auch dort kann sie gar nicht eingegangen worden sein. Im Atlantikpakt sieht es nämlich so aus, daß man immer in einem Jahr Empfehlungen nur mit Zustimmung aller Regierungen — da wollten wir als Ausschuß vorher gehört werden — für das nächste Jahr verabschiedet. Diese Empfehlungen sind dann den anderen Partnern gegenüber eine Art Selbstverpflichtung. Für das Jahr 1956 gibt es — wie uns aus den Erklärungen des Verteidigungsministers bekannt ist — eine solche Verpflichtung der Bundesrepublik in der Größenordnung von etwa 95- bis 96 000 Mann. Für die nächsten beiden Jahre gibt es nur Programme, die selbst innerhalb der Atlantikpakt-Organisation noch nicht den Charakter von Empfehlungen, noch nicht den Charakter von Verpflichtungen angenommen haben.
    Das ist in aller Deutlichkeit die Lage. Der Herr Außenminister hat sich dazu bekannt. Er wurde nämlich in Straßburg von dem englischen Abgeordneten Edwards gefragt, ob diese zwölf Divisionen als förmliche Verpflichtung gedacht seien oder ob das die Grenze der Streitkräfte sei, die nicht überschritten werden dürfe. Darauf erhob sich der englische Abgeordnete Sir Hutchison mit dem Vertragstext unter dem Arm und sagte, dort stehe es ganz klar, daß Deutschland als Maxi m u m zwölf Divisionen haben werde. Der Herr Außenminister hat sich ausdrücklich mit dem Satz angeschlossen, daß die Frage von Herrn Edwards durch die liebenswürdige Intervention von Sir Hutchison beantwortet sei. Er sagte: „Ich habe dieser Antwort nichts hinzuzufügen."

    (Hört! Hört! bei der SPD. — Abg. Berendsen: Im Rahmen der WEU!)

    — Ich habe Ihnen eben ausdrücklich erklärt, Herr Kollege Berendsen, daß Sie diesem Hause unmöglich zumuten können, eine Vertragsbestimmung zu ratifizieren, in der drinsteht, daß kein Vertragsstaat verpflichtet sei, die vorgesehene Höchstgrenze zu erfüllen. Gleichzeitig sagen Sie, im Atlantikpakt, der zu gleicher Zeit das Haus hier passiert, stehe aber etwas anderes. Da steht auch nichts anderes drin. Ich habe Ihnen eben ausdrücklich die Art des Zustandekommens der Selbstverpflichtungen im Atlantikpakt erläutert. Die Sache ist eindeutig. Es gibt keine völkerrechtliche Verbindlichkeit, eine Armee von einer halben Million Mann aufzustellen und die Wehrpflicht einzuführen. Ich verstehe übrigens gar nicht die Hartnäkkigkeit, mit der Sie sich hinter den Verträgen verstecken.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Warum müssen Sie denn unbedingt mehr hineinlesen, als eigentlich drinsteht? Sagen Sie doch klar und deutlich: Wir von der CDU halten eben die Einführung der Wehrpflicht für nötig und richtig, und deshalb führen wir sie ein. Warum verkrümeln Sie sich denn hinter den angeblichen Vertragspflichten?

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Berendsen: Das sagen wir ja! Weitere Zurufe. — Zuruf von der Mitte: Das behaupten ja nur Sie!)

    — Nein, nein, das steht alles in der Denkschrift der
    Bundesregierung als Hauptargument: daß man völkerrechtlich verpflichtet sei. Und das ist eben nicht wahr.

    (Abg. Schröter [Wilmersdorf]: Deshalb haben wir sie so spät bekommen! — Weiterer Zuruf links: Das ist Falschmünzerei!)

    Meine Damen und Herren, eines verstehe ich außerdem nicht: Warum in aller Welt wird jener Accord spécial, der im Jahre 1952 unterschrieben worden ist und der auf Verhandlungen zurückgeht, die im Jahre 1950 begonnen haben, eigentlich heute noch geheimgehalten? Alles, was drinsteht, ist bekannt. Es ist nur nicht bekannt, daß es da drinsteht.

    (Heiterkeit links.)

    Der Verteidigungsminister hat in der Darlegung seiner Pläne längst jede einzelne Zahl bekanntgegeben, die in dem Accord spécial enthalten war. Und daß der geplante Zeitablauf des Accord spécial durch die inzwischen vergangenen Jahre sich von selbst überholt hat, das haben wir alle gemerkt. Infolgedessen stünde dem gar nichts im Wege, daß die Bundesregierung nun endlich einmal die Initiative ergriffe, einen Vertrag, dessen Inhalt gar nicht mehr geheim ist, der Öffentlichkeit bekanntzugeben.

    (Abg. Schmidt [Hamburg] : Dann müßte sie sich Lügen strafen und zugeben, daß es doch Geheimverträge gegeben hat!)

    Der Vertrag stammt aus dem Jahre 1952 und geht auf Pläne von 1950 zurück. Jetzt schreiben wir 1956. Die Wehrpflicht wollen Sie 1957 einführen. Nach den Plänen wird die Bundeswehr etwa im Jahre 1960 fertig sein. Das heißt: wenn Sie sich so sklavisch an den Accord spécial klammern, dann haben Sie im Jahre 1960 eine Armee, die auf der Planung des Jahres 1950 beruht. Na, das wird was Schönes sein!

    (Heiterkeit und Beifall links.)

    In der Denkschrift wird auf den Seiten 10 und 11 damit operiert, daß die Bundesrepublik Deutschland als Partner des Atlantikpakts doch nicht hinter den Leistungen der anderen Bundesgenossen zurückbleiben dürfe. Dabei ergibt sich selbst aus dieser Denkschrift ein Gesichtspunkt dafür, daß die Leistungen der meisten anderen Partner eben höher sein müssen aus Gründen, die für uns nicht zutreffen. Da heißt es z. B., daß nach 1945 Großbritannien etwa elf Divisionen in allen Teilen der Welt unter Waffen halten mußte. Hier in diesem Hause hat doch wohl hoffentlich niemand die Absicht, Divisionen der Bundeswehr in allen Teilen der Welt unter Waffen zu halten, sondern wahrscheinlich nur in der Bundesrepublik. Wir haben keine Kolonialgebiete zu schützen,

    (Zuruf von der SPD: Kann noch werden! — Heiterkeit)

    wir haben keine überseeischen Verbindungslinien zu bewachen. Wir führen keinen Krieg in Nordafrika. Wir haben nicht die Schwierigkeiten um Zypern. Wir sind auch nicht die Verpflichtungen der anderen Partner des Atlantikpakts in Südostasien eingegangen,

    (Abg. Wehner: Wer weiß?! — Heiterkeit links)

    um dort bestimmte Gebiete abzusichern. Wir haben
    z. B. auch keinen Kongo. Das einzige Land aus


    (Erler)

    dieser Aufstellung hier auf Seite 10 unter a), mit dem wir überhaupt verglichen werden können, weil es eben auch keine derartigen anderen Verpflichtungen hat, sondern seine Verpflichtung im Interesse der anderen darin besteht, sich selbst zu schützen und damit eben gewissermaßen den eigenen Teil der gesamten Front zu halten, ist Italien mit ähnlicher Bevölkerungszahl und einer Armee von 286 000 Mann, die 0,6 % der Bevölkerung entsprechen.

    (Hört! Hört! links.)

    Das stimmt sogar in der Denkschrift der Bundesregierung, auch wenn eine Reihe anderer Länder darin fehlt.

    (Zurufe und Lachen links.)

    Aber, meine Damen und Herren. damit der Humor über die Sorgfältigkeit der Aufstellung in der Denkschrift der Bundesregierung nicht gar zu kurz kommt, möchte ich Ihnen nicht verschweigen, daß der sehr sorgfältige Sachbearbeiter dort unter anderem verzeichnet hat, daß die Dienstzeit der Marine Luxemburgs zwölf Monate beträgt.

    (Große Heiterkeit und Zurufe links.)

    Wenn alle Angaben so korrekt sind wie diese, dann ist mir etwas bange um die Zuverlässigkeit der Unterrichtung des Hohen Hauses.

    (Abg. Mellies: Da sieht man, was die Bundesregierung dem Parlament zumutet!)

    Nachdem also diese Legende von der völkerrechtlichen Verbindlichkeit einer Pflicht zur Aufstellung einer Armee von einer halben Million auf der Grundlage der Wehrpflicht hoffentlich zerstört worden ist — denn sie ist eine Legende —, komme ich zu einem anderen Kapitel, das uns alle sehr bewegen sollte. Der Herr Verteidigungsminister hat davon gesprochen, daß es die Aufgabe der Bundeswehr sei, die Verteidigung Deutschlands zu sichern. Meine Damen und Herren, wir sollten uns davor hüten, gerade bei diesem Thema immer in so leichtfertiger Weise die Bundesrepublik Deutschland, also den freien Teil Gesamtdeutschlands, einfach mit Deutschland gleichzusetzen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wir sprechen für Deutschland, jawohl; hier ist das einzige frei gewählte Parlament, jawohl. Aber das Gebiet und die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland sind nicht identisch mit dem ganzen deutschen Volk.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Gerade dieses Kapitel, nämlich die Auswirkungen der Einführung der Wehrpflicht auf die Vertiefung der Spaltung Deutschlands, ist in der Denkschrift wahrlich zu kurz gekommen. Die Denkschrift stellt einfach fest: die Spaltung Deutschlands wird nicht vertieft, Punkt. Ein Beweis wird nicht erbracht.
    Meine Damen und Herren, überlegen wir doch einmal kurz den Hergang der Ereignisse. Es ist sicher, daß die unheilvolle Spaltung unseres Landes, nachdem es im Jahre 1945 nicht zur Herstellung gesamtdeutscher Verwaltungskörperschaften gekommen ist, im wesentlichen auf den von der sowjetischen Besatzungsmacht systematisch durchgeführten sozialen und politischen Entfremdungsprozeß in ihrer Zone zurückzuführen ist. Das ist richtig. Aber juristisch haben die Leute drüben bewußt immer erst nachgezogen gegenüber den Dingen, die hier, mitunter aus Notwendigkeit geboren, geschehen sind. Die Währungsreform ging hier voran, dann kam sie drüben. Die Verfassung haben wir 1949 gemacht, die drüben trat 1950 in Kraft. Die Souveränität wurde uns verliehen und später erst der sowjetischen Besatzungszone. Denken wir diese Kette des Verhängnisses weiter, in dem sich die juristische Ausprägung der Separierung der Teile Deutschlands voneinander manifestiert,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Und die Volkspolizei?)

    dann kommen wir dazu, daß außer der schon vorhandenen Armee, die es drüben gibt

    (Abg. Dr. Krone: Sehr wichtig, Herr Erler!)

    — darauf komme ich noch zu sprechen, das wissen Sie genau wie wir —, dann auch die Wehrpflicht mit allen Konsequenzen eingeführt wird.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bisher wird drüben mit jeder erdenklichen Art von Druck gearbeitet; das weiß ich. Aber Zehntausende von jungen Menschen haben es dennoch fertig bekommen, diesem Druck nicht stattzugeben und nicht in die Volkspolizei hineinzugehen. Von uns kann es abhängen, ob wir dadurch, daß es auch drüben kein Wehrpflichtgesetz gibt, es Zehntausenden unserer Landsleute ermöglichen, nicht gegen ihr Gewissen in einer kommunistischen Armee dienen zu müssen.

    (Anhaltender lebhafter Beifall bei der SPD. — Abg. Arnholz: Das alles interessiert den Bundeskanzler nicht!)

    Sollte es, was immerhin möglich ist, drüben aus anderen Gründen nicht zur Einführung der Wehrpflicht kommen, dann haben wir den Kommunisten sogar noch unfreiwillig einen Propagandapunkt für ihre Agitation geliefert.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Aber es gibt ja noch ein anderes Gebiet. Die Wehrpflicht löst die Wehrüberwachung aus. Wir wissen, welche große politische und nationale Bedeutung es hat, daß im vergangenen Jahre rund zwei Millionen Besucher aus der sowjetischen Besatzungszone zu uns gekommen und daß rund eine Million Menschen von hier in die sowjetische Besatzungszone gefahren sind. Das waren ebenso viele Möglichkeiten, den Deutschen diesseits und jenseits der Zonengrenze das Bewußtsein zu erhalten, daß sie e i n Volk sind und nicht zu zweien gehören. Das waren ebenso viele Möglichkeiten, der Bevölkerung der Zone immer wieder einen Hauch freiheitlichen Denkens, freiheitlicher Vorstellungen darzubieten. Meine Damen und Herren, ich bin der Überzeugung, daß wir auf diese Weise, durch diese Reisen, mehr für die Ungebrochenheit des Willens, das kommunistische Regime in der Zone abzulehnen, getan haben, als unter Umständen der Unterschied zwischen Wehrpflichtheer und Freiwilligenheer militärisch auszumachen vermag, selbst wenn es einen geben sollte.

    (Beifall bei der SPD.)

    Meine Damen und Herren, denken Sie an die Konsequenzen gerade für die persönlichen Beziehungen der Deutschen untereinander, die nach allen bisherigen Erfahrungen unvermeidlich mit der Einführung der Wehrpflicht verbunden sind.

    (Zuruf von der SPD: Schade, daß der Kanzler wieder nicht zuhört!)



    (Erler)

    Denken Sie auch an die weitere Erschwerung der Situation Berlins!

    (Zuruf von der SPD: Er soll doch hinausgehen, wenn er nicht zuhören will! Unerhört!)

    Ich richte die Frage an den Herrn Bundeskanzler, —

    (Lebhafte Zurufe von der SPD: Zuhören! — Unruhe. — Glocke des Präsidenten.)

    Ich richte die Frage an den Herrn Bundeskanzler,

    (Zuruf von der SPD: Was interessiert ihn denn die Ostzone! — Weiterer Zuruf von der SPD: Pfui!)

    auf welche Weise die Bundesregierung, wenn es zur Einführung der Wehrpflicht käme, die Folgen in bezug auf die Erschwerung des Personenverkehrs zwischen den beiden Teilen Deutschlands zu verhindern gedenkt. Das soll uns die Regierung einmal sagen, bevor wir dazu Stellung nehmen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE. — Abg. Majonica: Sie provozieren ja die Maßnahmen der Regierung drüben! — Widerspruch bei der SPD. — Abg. Schröter [Wilmersdorf] : Oh wie billig, meine Herren!)

    — Das ist ein billiges Argument! Seit wann warten die Kommunisten darauf, daß sie ein anderer erst gewissermaßen zu etwas anreizt!

    (Abg. Dr. Krone: Sehr richtig!)