Man kann ja aus dieser Taktik, die Sie hier gegenüber meinen Ausführungen einschlagen, gewisse Rückschlüsse ziehen, und diese Rückschlüsse veranlassen einen dann zu gewissen Konsequenzen.
Damit komme ich zu der zweiten Frage. Wer weiß denn überhaupt, ob die atomaren Waffen eine künftige kriegerische Auseinandersetzung entscheiden würden? Bisher hat in der Weltgeschichte noch kaum eine Waffe allein einen Krieg entschieden.
Wer wagt es denn, genau vorher zu sagen, daß die atomaren Waffen überhaupt eingesetzt werden?
— Warten Sie mit Ihren voreiligen Bemerkungen noch ein paar Augenblicke, bis ich Ihren Parteifreund Brandt aus Düsseldorf zitiere.
— Herr Kollege Wehner, ich weiß nicht, ob das Niveau Ihrer Zwischenrufe dem Ernst der Auseinandersetzung entspricht.
Aber ich überlasse es selbstverständlich Ihnen, das Niveau Ihrer Zwischenrufe weiterhin zu bestimmen.
Seit Hiroshima haben verschiedene blutige und grausame Kriege in der Welt stattgefunden, ohne daß Atomwaffen entweder taktischer oder strategischer Art eingesetzt worden wären. Schließlich wissen wir alle, daß das Zeitalter der nationalen Kriege vorbei ist und daß an ihre Stelle der Streit der Ideologien getreten ist, ein Streit, der, wenn er die Form kriegerischer Auseinandersetzung annimmt, mehr und mehr den Charakter eines Bürgerkriegs hat. Bezeichnend für gewisse Pläne und Hoffnungen im Osten scheint es mir zu sein, daß noch vor einigen Wochen auf der dritten Parteikonferenz der SED der Parteisekretär Wandel wiederum die These zur Anerkennung brachte, ein gewaltsamer kommunistischer Umsturz sei ein durchaus demokratischer Vorgang.
Dies und vieles andere läßt es verständlich erscheinen, daß in Politik, Wissenschaft und vor allem in Kreisen von Militärfachleuten sich die Stimmen derer mehren, die der Auffassung sind, daß der Einsatz atomarer Waffen in einem künftigen Kriege mehr und mehr zweifelhaft werde. Noch jüngst erklärte eben der Staatssekretär Brandt, ein anerkannter Fachmann, nach seiner innersten Überzeugung sei der Einsatz atomarer Waffen durchaus fraglich, da hierdurch politische Entscheidungen hervorgerufen würden, die in ihrem Ausmaß überhaupt nicht abzusehen seien.
Deshalb müsse zunächst der Schutz der Bevölkerung gegen herkömmliche Waffen sichergestellt werden.
Was aber den herkömmlichen Waffen recht ist, ist der herkömmlichen Wehrverfassung billig.
Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, was Liddell Hart, der von den Anhängern der These, die allgemeine Wehrpflicht sei veraltet, stets als Kronzeuge ins Feld geführt wird, neuerdings zur Frage der konventionellen Waffen zu sagen hat. In der Aprilnummer der „Schweizer Monatshefte" untersucht er kritisch die Verteidigungsplanungen des Westens und kommt dabei zu folgenden Schlußfolgerungen. Er meint, die Wasserstoffbombe, der große Abschrecker, wie er sie nennt, sei ein wenig wirksames Abschrekkungsmittel insbesondere gegen kleinere Angriffe und eine sehr unsichere Versicherung gegen die Gefahr einer Ausbreitung bis zu dem Punkt, wo das allgemeine Hineingleiten in einen selbstmörderischen Atomkrieg beginne. Nachdem Liddell Hart sich dann weiterhin mit der sogenannten abgestuften Aktion befaßt, worunter er die Verwendung der H-Bomben nur im äußersten Falle versteht, kommt er schließlich zu der Feststellung, die sicherste Stufe des Vorgehens bei der Verteidigungsplanung würde jedoch in der Schaffung — ich zitiere jetzt wörtlich — einer genügenden Zahl Erdtruppen liegen, die auch ohne Atomwaffen jeden Angriff abschlagen könnten. Dabei würden sie den Gegner eben auch schon vom Versuch eines Angriffs abhalten, und zwar auch eines kleineren. Die Lösung dieser Aufgabe betrachtet Liddell Hart weitgehend als ein Problem der Organisation.
Dies führt uns wieder zu der Frage, ob es denn außer der Form des stehenden Heeres, das in eine Vielzahl kleiner, selbständiger, feuerstarker und hochbeweglicher Einheiten gegliedert ist, überhaupt eine Organisationsform gibt, die den an sie gestellten Aufgaben gewachsen ist.
Die Schwierigkeit, vor der die westlichen Planer einer militärischen Verteidigung heute stehen — meine Damen und Herren, ich bitte Sie, diesen Gedanken wirklich mit Ernst durchzudenken —, ist doch im Grunde die, daß sie davon ausgehen müssen, daß ein potentieller Angreifer nicht nur — wie
früher — Ort und Zeitpunkt des Angriffs, sondern nun auch den Charakter der Angriffsmittel und -waffen bestimmen kann. Daraus ergibt sich für die verantwortlichen Planungsstellen in den westlichen Hauptquartieren die Aufgabe, dafür Sorge zu tragen, daß einem jeden Angriff mit einer ausreichenden Chance auf erfolgreiche Verteidigung entgegengetreten werden kann, ganz gleich, ob es sich dabei um einen Angriff mit interkontinentalen, atomaren oder mit konventionellen Waffen handelt, ob der Angriff mit strategischen Atomwaffen eingeleitet wird oder ob er den Charakter einer bürgerkriegsähnlichen, partisanenkriegsähnlichen Situation trägt, wie wir sie etwa noch aus den zwanziger Jahren in Erinnerung haben.
Es wäre jedenfalls sehr bedenklich, wenn die westliche Verteidigungsplanung ihre Aussichten einzig und allein mit dem Hinweis auf die Stärke der strategischen Luftwaffe der Amerikaner begründen würde. Eine Vernachlässigung der konventionellen Waffen und der konventionellen Heeresformen im Westen würde den Westen in jedem Falle, auch in dem Falle, daß ein Angriff von Osten her nur mit konventionellen Waffen erfolgen würde, unbedingt dazu zwingen, von der ersten Stunde an die schweren atomaren Waffen zur Verteidigung einzusetzen, worauf natürlich die andere Seite die Antwort nicht schuldig bleiben würde. In einem solchen Falle wäre es also nicht etwa die Sowjetunion, sondern wäre es der Westen, der für sich in Anspruch nimmt, Freiheit und Menschenwürde zu schützen, der zuerst zur Anwendung dieser Mittel apokalyptischer Schrecken greifen würde, eben weil er dazu gezwungen wäre, weil er die überkommenen Formen der Wehrverfassung und der Bewaffnung vernachlässigt hätte. Ich brauche wohl nicht näher darauf einzugehen, daß eine solche Situation für den Westen nicht nur tragisch, sondern auch moralisch fragwürdig wäre.
Gewiß, die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht schließt die Möglichkeit eines Angriffs mit atomaren Waffen keineswegs aus, weil, wie ich bereits sagte, der Angreifer die Wahl der Mittel hat. Aber die Aufrechterhaltung der allgemeinen Wehrpflicht schafft doch wenigstens die Möglichkeit, einem Angriff mit konventionellen Waffen in der gleichen Form zu begegnen, und bietet damit eine gewisse Chance, die Möglichkeit des Atomkrieges zu verringern. Umgekehrt wird man natürlich sagen müssen: wer die allgemeine Wehrpflicht ablehnt, erhöht das Risiko des Atomkrieges.
Nun aber, meine Damen und Herren, möchte ich mit allem Nachdruck darauf hinweisen, daß wir den Gedanken der allgemeinen Wehrpflicht keineswegs nur aus den erwähnten außen- und verteidigungspolitischen Gründen vertreten, sondern daß uns diese Frage unserer künftigen Wehrverfassung in ganz entscheidendem Maße ein staatsbürgerliches Anliegen ist. Vor einigen Wochen las man in einer Wochenzeitung, es sei sehr merkwürdig, daß in gewissen Kreisen, die sich in früheren Jahren sehr bemüht hätten, den Nachweis zu erbringen, daß die Reichswehr ein Staat im Staate gewesen sei, heute betretenes Schweigen herrsche, wenn man auf diese Dinge zu sprechen komme. Nun, wie dem auch sei: dadurch, daß man die Probleme totschweigt, schafft man sie nicht aus der Welt. Gewiß, die Geschichte beweist uns, daß die allgemeine Wehrpflicht sich nicht immer und überall als das legitime Kind der Demokratie benommen hat. Aber der Mißbrauch einer Idee läßt nicht den Schluß zu, daß die Idee an sich falsch sei.
In der Vergangenheit ist es uns Deutschen nicht gelungen, die politischen und sozialen Folgerungen aus dem Wesen der allgemeinen Wehrpflicht zu ziehen. Für das Schicksal unserer Demokratie wird es mit entscheidend sein, ob es der Bundeswehr gelingt, die Versäumnisse und Fehler der Vergangenheit zu vermeiden. Es erscheint uns jedoch sehr fraglich, ob einer Bundeswehr, die sich nur aus freiwillig dienenden Berufssoldaten zusammensetzen würde, die Lösung dieser schweren Aufgabe überhaupt zugemutet werden könnte. Es braucht dies keineswegs eine Frage des guten Willens der Beteiligten zu sein, sondern die Frage ist, ob eine in sich abgekapselte soldatische Gemeinschaft selbst gegen den Willen ihrer Mitglieder auf die Dauer nicht schon aus der Natur der Sache heraus in der Gefahr schwebt, eine Sonderstellung im Volke einzunehmen, eine eigene Mentalität zu entwickeln, die der des Volkes fremd sein muß, und schließlich zum Staat im Staate zu werden, vor allem dann, wenn diese Soldaten das Bewußtsein haben müssen, daß sie die einzigen sind, denen im Ernstfalle die Verteidigung des Volkes obliegen würde, weil die anderen Staatsbürger mangels Ausbildung dafür nicht in Frage kommen würden.
Es ist daher die Frage zu stellen, ob alle diese Gefahren nicht besser mit einem Wehrpflichtheer vermieden werden können, in das nach dem Willen der Bundesregierung in vierteljährlichen Abständen junge Menschen aus dem zivilen Arbeitsleben hereinströmen, die das Klima der Fabriken und Werkstätten,
der bäuerlichen Wirtschaften und der städtischen Büros in die Kasernen hineintragen, die auch dort in den Kasernen das Bewußtsein haben, daß ihre Militärdienstzeit nur ein Durchgang sein soll und daß sie wieder in das zivile Arbeitsleben zurückkehren werden. Diese jungen Menschen können nachher draußen erzählen, wie es in der neuen Bundeswehr aussieht, ob gut oder schlecht,
wes Geistes Kind diese Bundeswehr ist, und sie können dann dazu beitragen, daß diesmal das Problem gemeistert wird, an dem die Weimarer Republik mit gescheitert ist, nämlich die Herstellung einer Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zwischen Volk und Bundeswehr.
Man sollte nicht sagen, diese Probleme seien im vorliegenden Fall bereits durch die Ergänzungen unseres Grundgesetzes gelöst, sie seien nicht mehr so schwierig, weil wir neuartige Formen der parlamentarischen Kontrolle geschaffen hätten. Ich unterschätze, wie Sie wissen, wie insbesondere die Kollegen aus dem Verteidigungsausschuß wissen, die Bedeutung der angesprochenen verfassungsrechtlichen Bestimmungen keineswegs und halte die parlamentarische Kontrolle für außerordentlich wichtig. Aber wir sollten uns doch darüber klar sein, daß Maßnahmen der parlamentarischen Kontrolle sich nur mit handgreiflichen Tatbeständen befassen können und wenig geeignet sind, das Klima, das doch z. B. in der Reichswehr entscheidend war und das auch in der Bundeswehr wieder entscheidend sein wird, in dem richtigen Geiste zu
schaffen; und verfassungsrechtliche Bestimmungen können gewiß vieles Wichtige bewirken, aber sie stellen keinen sicheren Schutz gegen das Aufkommen unerwünschter Mentalitäten dar.
Schließlich müssen wir uns angesichts der weltpolitischen Situation und der außenpolitischen und der geistig-ethischen Situation unseres eigenen Volkes die Frage vorlegen, die meines Erachtens die entscheidende überhaupt ist: Läßt sich angesichts der Bedrohung, in der wir leben, einer Bedrohung, die den Menschen erstmals in seiner Geschichte an den Rand seiner personalen Existenz — ich meine das sowohl im physischen wie geistig-sittlichen Sinne— gedrängt hat, die Verteidigung der Freiheit und Menschenwürde überhaupt noch als Standesangelegenheit nach draußen hin dokumentieren? Wir kennen die drohenden Gefahren einer geistig-sittlichen Verflachung. Werden diese Gefahren insbesondere im Hinblick auf unsere Jugend nicht gerade hochgezüchtet, wenn man dem Menschen durch das Verhalten des Staates das Empfinden suggeriert, die Verteidigung der Freiheit brauche ihn nicht zu kümmern, dafür habe man die Freiwilligen, das sei Aufgabe einer Leibwache, für die man ja seine Steuern zahle? Man muß sich die ernste Frage vorlegen, ob mit dem Aufkommen derartiger Mentalitäten, die leider heute in Deutschland keineswegs außerhalb des Bereichs des Möglichen liegen, nicht die Freiheit selbst schon in tödlicher Gefahr wäre. Es sei hier als selbstverständlich nur am Rande bemerkt, daß es sich angesichts der Bedeutung der Frage der Wehrpflicht für das gesamte staatsbürgerliche Ethos schon um der Würde der Freiheit willen verbietet, die Fragen dieses Gesetzentwurfs mit einem leichten Schielen auf die nächstjährigen Bundestagswahlen zu betrachten. Wer die Frage der Wehrpflicht unter dem Aspekt entscheidet, eine möglichst populäre Wahlparole zu haben, der spekuliert auf die Instinkte der Bequemlichkeit und der Lustlosigkeit und der legt damit zugleich die Axt an die Wurzel unserer Demokratie.
Ein paar Worte nur zu den übrigen Hauptfragen des Gesetzentwurfs. Die Frage der Dauer der Grundausbildung wird im Verteidigungsausschuß sehr gründlich zu prüfen sein. Ich habe bereits vor einigen Wochen an einer anderen Stelle meine grundsätzliche Auffassung mit den Worten dargelegt: so lange wie aus verteidigungspolitischen Gründen notwendig, so kurz wie möglich aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen.
Was das Wehrersatzwesen und die Organisation betrifft, so begrüßen wir die in dem Gesetzenwurf zutage getretene Tendenz, der Organisation des Wehrersatzwesens einen rein zivilen Charakter zu geben und sie von der Wehrverwaltung zu trennen.
Noch ein Wort zur Frage der Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen. Der Gesetzentwurf geht über die Regelung einiger anderer Staaten, etwa der USA, die bekanntlich nur religiöse Überzeugung anerkennen, hinaus und gesteht das Recht der Kriegsdienstverweigerung auch denen zu, die sich aus ethisch-weltanschaulichen Gründen grundsätzlich zur Gewaltlosigkeit hinsichtlich der Beziehungen der Staaten bekennen. Wir stimmen dieser Ausweitung des Rechts der Kriegsdienstverweigerung zu, weil sie unseres Erachtens den weltanschaulichen Gegebenheiten in unserem Volke Rechnung trägt.
Es bleibt natürlich darüber hinaus die Frage derer, die nicht grundsätzlich, sondern nur in einer bestimmten politischen Situation oder einem bestimmten Angreifer gegenüber den Dienst mit der Waffe verweigern wollen. Das sind z. B. diejenigen, die das Recht der Kriegsdienstverweigerung wegen der gegenwärtigen Teilung Deutschlands für sich beanspruchen. Ich behaupte keineswegs, daß es sich dabei um Kommunisten oder kommunistenfreundliche oder neutralistische Elemente handelt. Viele von ihnen lehnen im Gegenteil sogar die Übertragung der sowjetzonalen Zustände auf die Bundesrepublik ausdrücklich ab und wären, wie sie sagen, gegebenenfalls sogar willens, sich einem kommunistischen Gewaltakt mit allen Mitteln zu widersetzen. Man muß sich dabei nur fragen, wie denn dieses Sich-Widersetzen und diese aktive Ablehnung des Kommunismus im Verteidigungsfalle aussehen sollte. Handelt es sich hier nicht nur um eine platonische Erklärung? Denn wie könnten sich diese Menschen z. B. einer Aktion im Sinne des Herrn Wandel wirkungsvoll entgegenstellen, wenn sie es aus politischen Gründen, Gründen ihrer Überzeugung, ausdrücklich ablehnen, sich auf diesen Fall vorzubereiten und sich die für eine tatsächliche Abwehr notwendigen ausbildungsmäßigen Voraussetzungen zu verschaffen! Nun, mit dieser und ähnlichen Fragen wird sich der Verteidigungsausschuß sehr gründlich befassen, und er wäre meines Erachtens gut beraten, wenn er sich auch bei diesem Fragenkomplex wiederum des fachlichen Urteils kirchlicher und weltanschaulicher Gemeinschaften bediente.
Meine Damen und Herren, ohne in dieser oder den anderen grundlegenden Fragen, die der Gesetzentwurf aufwirft, dem Ergebnis der Beratungen vorgreifen zu wollen, möchte ich zusammenfassend doch erklären, daß die Fraktion der CDU/ CSU den Grundgedanken des Gesetzentwurfs, nämlich der Einführung der allgemeinen Wehrpflicht, zustimmt. Wir tun dies nicht aus irgendwelchen emotionalen Gründen und ohne uns in dieser Entscheidung durch Ressentiments, wie sie noch auf dieser oder jener Seite in unserem Volke bestehen mögen, beeinflussen zu lassen. Denn eine Stellungnahme zu einem derartig schwerwiegenden Problem kann unseres Erachtens nur von Nüchternheit und Ethos getragen sein.
Alles übrige wäre fehl am Platze. Wir treffen unsere Entscheidung allein aus der ehrlichen Überzeugung und der klaren Erkenntnis einer bitteren Notwendigkeit, die zu meistern uns die weltpolitische Situation, insbesondere aber die Lage unseres Volkes aufgibt.
Niemand würde glücklicher sein als wir, wenn wir feststellen dürften, daß diejenigen, von deren Einsicht und gutem Willen die Abrüstung und damit die Festigung des Friedens der Völker abhängt, sich einigten und wenn unser wiedervereinigtes Volk sich auch in der Wehrfrage einer völlig neuen Situation gegenübersähe.
Angesichts der schweren Blutopfer unserer Vergangenheit und der drohenden Gefahren, die uns umgeben, können und wollen wir nur hoffen, daß dieser Tag dem unsrigen nicht mehr allzu fern ist.
Bis dahin aber, meine Damen und Herren, wird ein jeder von uns nach seinem persönlichen besten Wissen und Gewissen den harten Weg zu gehen haben, den ihm die schwere Verantwortung und die schmerzliche Sorge um die Freiheit und die Sicherheit unseres ganzen Volkes weisen.