Rede:
ID0214016100

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 12
    1. Nunmehr: 1
    2. sind: 1
    3. wohl: 1
    4. sämtliche: 1
    5. Anträge: 1
    6. eingebracht: 1
    7. und: 1
    8. begründet.Das: 1
    9. Wort: 1
    10. hat: 1
    11. der: 1
    12. Bundesfinanzminister.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1956 7195 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Höcker und Ladebeck . . . 7197 A Eintritt des Abg. Dr. von Golitschek in den Bundestag 7197 A Aufsetzung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) auf die Tagesordnung: Dr. Bucher (FDP) 7197 B Fragestunde (Drucksache 2300): 1. betr. Gesundheitskarte für Seeleute: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7197 B 2. betr. Härten durch Widerruf laufender Unterstützungen nach Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. November 1955: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7197 D 3. betr. Veteranensold für Frontkämpfer: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7198 A Dr. Höck (CDU/CSU) 7198 B 4. bis 7. zurückgestellt 7198 B 8. betr. Fehlen eines Hinweises auf § 4 Abs. 4 des Straftilgungsgesetzes in Fragebogen für Bewerber für die Bundeswehr: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7198 C 9. bis 10. zurückgestellt 7198 D 11. betr. Ausschluß Untersuchungsgefangener vom Bezug bestimmter Zeitungen und Zeitschriften: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7198 D, 7199 B Rehs (SPD) 7199 A 12. betr. Programm für die ländliche Siedlung für 1956: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7199 C 13. betr. Veranschlagung und Ist-Ausgaben im Bundeshaushalt 1955/56 zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7199 D 14. betr. Frage der Vereinbarung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen mit dem. Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7200 A, D Lotze (CDU/CSU) 7200 D 15. betr. Frage der Vereinbarung des § 467 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7201 A 16. zurückgestellt 7201 A 17. betr. Befugnis zum Waffenbesitz: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 A 18. betr. Normung der Milchkannen: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7201 C 19. betr. Übertragung des Typhuserregers durch tierische Futtermittel auf den Menschen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 D, 7Z02 C, D Frau Keilhack (SPD) 7202 C, D 20. betr. Planung der Übernahme der Fernsprechteilnehmer der Verteilerämter Heppenheim, Gardernheim usw. in das Mannheimer Fernsprechbuch: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7203 A, C Ritzel (SPD) 7203 B, C 21. und 22. zurückgezogen 7203 D 23. betr. Schäden durch Befahren der wegen Frostschäden gesperrten Straße von Hiddesen nach Detmold durch 14 britische Panzer der 60-Tonnen-Klasse: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7204 A 24. betr. Frage der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw-Anhänger: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7204 B 25. betr. Entschädigung für die durch Beschränkung der Wirtschaftlichkeit von Lkw-Anhängern nach der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung entstehenden Schäden: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7204 D 7205 B, C Dr. Bleiß (SPD) 7205 B, C 26. betr. Intervention der Bundesregierung wegen Absetzung des französischen Dokumentarfilm „Nacht und Nebel": Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7205 D, 7206 B Frau Renger (SPD) 7206 A, B 27. betr. Schutzimpfungen gegen die Kinderlähmung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7206 C Nächste Fragestunde 7207 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Rede des Kapitäns zur See Zenker in Wilhelmshaven (Drucksache 2125) . . . 7207 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD), Anfragender 7207 A, 7232 A, C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7212 D, 7227 D, 7228 B, C Heye (CDU/CSU) 7213 C Dr. Mende (FDP) 7222 A, 7228 B, C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7223 A von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . . 7224 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7225 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7226 A Bausch (CDU/CSU) 7228 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 7229 D, 7230 D Frau Dr. Hubert (SPD) 7230 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 7231 A Frau Kalinke (DP), 7232 C Unterbrechung der Sitzung . 7235 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2283) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2282), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der Kredit-Garantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer (Drucksache 2281), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2293), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2295), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 2296), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (Drucksache 2297), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 2298), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes (Drucksache 2277), und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) . . . . 7235 B Vizepräsident Dr. Schmid . 7235 C, 7238 B, 7249 D, 7254 D Schmücker (CDU/CSU), Antragsteller 7235 D Seuffert (SPD), Antragsteller . . . 7238 B Regling (SPD), Antragsteller . . . 7243 A Dr. Gülich (SPD), Antragsteller . . 7244 D, 7259 B, 7262 A Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . 7245 D Frau Lockmann (SPD), Antragstellerin 7250 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 7251 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7252 B Dr. Wellhausen (DA) 7255 A Dr. Keller (GB/BHE) 7256 C Margulies (FDP) 7260 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 7261 B, 7262 A Ausschußüberweisungen 7263 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7263 C Tagesordnung der nächsten Sitzung: Vizepräsident Dr. Schmid . 7250 D, 7251 A, B Dr. Bucher (FDP) 7251 A Frau Kalinke (DP) 7251 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7263 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7264 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Lulay 9.6. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5.5. Kahn 1.5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Altmaier 25. 4. Birkelbach 25.4. Fürst von Bismarck 25. 4. Erler 25. 4. Even 25.4. Gräfin Finckenstein 25. 4. Gerns 25. 4. Dr. Hellwig 25. 4. Höfler 25. 4. Haasler 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Kiesinger 25. 4. Dr. Kopf 25. 4. Lemmer 25. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 25. 4. Lücker 25. 4. Marx 25. 4. Dr. von Merkatz 25. 4. Metzger 25. 4. Frau Meyer-Laule 25. 4. Dr. Mommer 25. 4. Dr. Oesterle 25. 4. Paul 25. 4. Dr. Dr. h. c. Pünder 25. 4. Frau Dr. Rehling 25. 4. Dr. Reif 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 4. Frau Schroeder (Berlin) 25. 4. Schütz 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Trittelvitz 25. 4. Dr. Wahl 25. 4. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 25. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 21. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Morgenthaler 21.4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. Müller-Hermann 21. 4. Odenthal 21. 4. Ollenhauer 21.4. Pelster 21. 4. Pusch 21. 4. Raestrup 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Dr. Schneider (Lollar) 21. 4. Seither 21. 4. Stahl 21. 4. Stierle 21. 4. Voß 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Eickhoff 19. 4. Dr. Elbrächter 19. 4. Feldmann 19. 4. Dr. von Golitschek 19. 4. Müller (Worms) 19. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Dr. Preiss 19. 4. Schloß 19. 4. Bettgenhäuser 18. 4. Blöcker 18. 4. Brandt (Berlin) 18. 4. Brockmann (Rink erade) 18. 4. Heiland 18. 4. Jahn (Frankfurt) 18. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Lahr 18. 4. Leibfried 18. 4. Lermer 18. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 18. 4. Mayer (Birkenfeld) 18. 4. Miller 18. 4. Dr. Mocker 18. 4. Dr. Orth 18. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. 4. Rasch 18. 4. Frau Schanzenbach 18. 4. Scheel 18. 4. Stauch 18. 4. Unertl 18. 4. Dr. Werber 18. 4. Dr. Willeke 18. 4. Wullenhaupt 18. 4. Ziegler 18. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neuburger 31. 5. Mensing 1. 5. Böhm (Düsseldorf) 28. 4. Anlage 2 Umdruck 566 (Vgl. S. 7263 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DA betreffend Förderung des Baues von Rad- und Mopedwegen an Bundesstraßen (Drucksache 2307) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte aus unserem Antrag noch zwei Punkte hervorheben, die, wie ich gleich sagen möchte, auch für uns Frauen von Bedeutung sind.
    Der eine Punkt ist begrüßenswerterweise auch schon teilweise in dem Antrag der CDU enthalten. Danach soll eine Hausgehilfin schon dann steuerlich berücksichtigt werden, wenn zwei Kinder im Haushalt sind, und zwar, wenn der Steuerpflichtige verwitwet ist oder aber — und da unterscheiden wir uns von Ihrem Antrag — wenn der Steuerpflichtige geschieden ist. In diesem Falle ist der Steuerpflichtige nämlich — z. B. wenn er schuldlos geschieden, die Frau ihm davongelaufen ist und ihn mit zwei Kindern allein gelassen hat — genau so schlimm dran, als wenn er verwitwet ist. Es soll daher nach unserem Antrag auch in solchen Fällen eine Haushaltshilfe steuerlich berücksichtigt werden, wenn zwei Kinder vorhanden sind. Das gleiche gilt für den Fall, daß in Ehen mit zwei Kindern beide Ehegatten erwerbstätig sind. In Ihrem Antrag ist die Formulierung des § 33 a Abs. 3 Ziff. 1 etwas unklar. Da steht drin, daß bei Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen schon ein Freibetrag für die Hausangestellte gewährt werden soll. Das erscheint mir als etwas merkwürdig. Denn praktisch wird wohl jeder Steuerpflichtige erwerbstätig sein, und dann müßte eigentlich für jeden Fall ein steuerbegünstigter Betrag gewährt werden, wenn eine Hausgehilfin gehalten wird. Das ist doch nicht der Sinn der Sache. Wir wollen das doch nur, wenn der Steuerpflichtige entweder mindestens drei Kinder hat oder, wenn er verwitwet oder geschieden ist oder beide Ehegatten erwerbstätig sind, mindestens zwei Kinder dem Haushalt angehören, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

    (Abg. Krammig: Das wollen wir ja nicht!)

    — Das wollen Sie nicht. Wir sind da anderer Meinung, und ich hoffe, daß wir in unseren Besprechungen unseren Antrag werden durchsetzen können. Insbesondere ist es wichtig, daß die Ehefrau, wenn sie erwerbstätig ist, schon bei zwei Kindern eine Haushaltshilfe halten kann und für die Auslagen, die daraus erwachsen, auch steuerlich begünstigt ist.
    Der Steuerfreibetrag, der jetzt für die Haushaltshilfe vorgesehen ist, scheint uns nicht ausreichend zu sein. Wir würden es sehr begrüßen, wenn sich der Ausschuß und das Hohe Haus unserem Antrag anschlössen, den Steuerfreibetrag auf 1200 DM zu erhöhen. Ich berufe mich da auf eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 27. November 1952, wo in einem Fall bei einer Sonderregelung bereits anerkannt wurde, daß ein Betrag von 100 DM angemessen ist. Im Jahre 1952 oder gar 1951, als dieser Tatbestand damals zu dem Pro-


    (Frau Dr. Ilk)

    zeß führte, waren zudem die Verhältnisse anders als heute. Heute sind die Auslagen z. B. für eine ständige Haushaltshilfe bedeutend gestiegen. Denken wir dabei einmal an die alten Leute, die auf eine Unterstützung im Haus angewiesen sind, weil sie gepflegt werden müssen und heute sehr viel mehr für eine Haushaltshilfe aufzuwenden haben. Da erscheint uns die Höhe dieses Betrages als durchaus angemessen. Ich bitte, daß man diesem Antrag stattgibt.
    Einen Weiteren Antrag haben wir gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratischen Partei gestellt, daß auch die Steuerpflichtigen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, sofern sie unverheiratet oder verwitwet, jedenfalls alleinstehend sind, schon in den Genuß der Steuerstufe II kommen. Wir sind der Ansicht, daß der heutige Stand der Dinge eine solche Maßnahme durchaus rechtfertigt, da die Menschen heute schon mit 50 Jahren durch den ganzen Arbeitsprozeß und die Zeiten, die hinter uns liegen, zum Teil so weit in Anspruch genommen sind, daß sie, wenn sie alleinstehend sind, mehr fremder Hilfe bedürfen und höhere Aufwendungen für ihren Lebensunterhalt und die Erhaltung ihrer Gesundheit und Arbeitskraft brauchen, als es sonst normalerweise der Fall gewesen ist. Man sollte ihnen darum auch die Steuerstufe II zubilligen.
    Da vorhin von den Verbrauchsteuern die Rede war und wir diese Anträge nicht erwähnt oder erneuert haben, gestatte ich mir, noch einmal darauf hinzuweisen, daß wir bereits am 11. Oktober 1955 einen Antrag Verbrauchsteuern betreffend gestellt haben, und zwar auf Aufhebung der Kaffeesteuer, der Teesteuer, der Salzsteuer, der Zündwarensteuer, der Leuchtmittelsteuer, der Spielkartensteuer und der Süßstoffsteuer und schließlich noch auf Änderung des Branntweinmonopolgesetzes.
    Ich bitte, auch diese Anträge noch einmal durchzusehen und dann in unserem Sinne zu beschließen.

    (Beifall rechts.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Nunmehr sind wohl sämtliche Anträge eingebracht und begründet.
Das Wort hat der Bundesfinanzminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Schäffer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war zunächst, vor Beginn dieser Aussprache, nicht meine Absicht, in die Debatte einzugreifen. Ich brauche die Regierung dagegen, daß sie eine Initiative habe vermissen lassen, wirklich nicht zu verteidigen. Die Regierung hat nach der Konjunkturdebatte in Berlin im Oktober ihren Haushalt vorgelegt, und der Haushalt ist letzten Endes der praktische Vollzug einer Regierungspolitik. Dieser Haushalt hat in erster Linie eine Steuersenkung nicht unbeträchtlichen Umfangs vorgesehen. Für den Bundeshaushalt sind es allein 785 Millionen, und insgesamt betragen die vorgeschlagenen Steuersenkungen 1400 Millionen.
    Die Bundesregierung hat dabei immer angedeutet, daß sie daneben — und das war auch öffentlich bekannt — entsprechend dem „Grünen Bericht" das Jahr 1956 als das Jahr einer Hilfe für die Landwirtschaft betrachtet, und es war ebenfalls der ganzen Öffentlichkeit bekannt, daß die Bundesregierung das Jahr 1957 als das Jahr der Sozialreform betrachtet. Diese Aufgaben sind das Programm der Bundesregierung gewesen, und selbstverständlich wollte die Bundesregierung diese Aufgaben unter Aufrechterhaltung der finanziellen Ordnung erfüllen und dabei die übrigen Ausgaben leisten, die die Lebensnotwendigkeiten und die internationalen Verträge dem deutschen Volke notwendigerweise aufbürden. Das war die Regierungsinitiative, und das war der Plan der Regierung.
    Wenn ohne Regierungsinitiative aus dem Parlament Anträge kommen, die von größter, finanzieller Bedeutung sind, so ist es an sich schon nach der Geschäftsordnung Sache der Antragsteller, die Deckung zu überlegen und einen Vorschlag für die Deckung zu machen.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt nicht!)

    Aus dem Grunde hätte ich als Vertreter der Bundesregierung also nicht das Wort zu ergreifen brauchen.

    (Zuruf von der SPD: Das stimmt ja nicht!)

    Aber, meine Damen und Herren, etwas anderes veranlaßt mich dazu. Bis zur Ermüdung habe ich in der Öffentlichkeit den völligen Irrglauben zu bekämpfen versucht, daß wir Milliarden von Überschüssen hätten, auf die wir dauernde Ausgaben und dauernde Einnahmeminderungen gründen könnten. Ich wollte, wir wären so glücklich wie andere Länder. Die Schweiz hat seit Jahren ständig echte Überschüsse. Die nordischen Länder und Großbritannien haben in den letzten Jahren mit dem ganzen wirtschaftlichen Aufschwung, der nicht bloß bei uns eine Rolle spielt, Überschüsse erzielt. Sie treiben allerdings eine ganz andere Politik. Die nordischen Länder bilden sogenannte Budgetausgleichskassen, um eine Rücklage zu haben. Großbritannien denkt in Sorge um die Währung in der Zeit der Überschüsse an Steuererhöhungen, schafft Steuergesetze, die den Sinn haben, die Bevölkerung zum Sparen zu veranlassen, und ist stolz darauf, daß der Erfolg, eine Stärkung der Währung, heute schon eingetreten ist. Das ist eine andere Politik; aber dieses Beispiel überzeugt in Deutschland nicht, und es ist mein Bemühen, die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, was es mit den sogenannten Überschüssen ist. Mein Bemühen ist leider nicht von Erfolg gekrönt gewesen; denn auch in diesem Hause hat jeder der Herren, der gesprochen hat, eigentlich als selbstverständlich vorausgesetzt und so oder so betont, daß die notwendige Manövriermasse, die Kassenfülle vorhanden sei und darauf eben die Milliardenausgaben gegründet werden könnten. Dazu ein Wort zu sagen, halte ich mich für verpflichtet. Ich darf einmal darauf hinweisen: Wenn wir in einem Zeitpunkt Ausgabenerhöhungen beschließen oder Einnahmesenkungen vornehmen, haben wir uns auch die Frage vorzulegen, ob wir damit nicht einen anderen uns am Herzen liegenden Teil eines größeren Programms — es sei in diesem Fall das Wort Sozialreform ausgesprochen, die für das Jahr 1957 geplant ist — nicht unmöglich machen oder erschweren.

    (Zuruf von der SPD: Viel Zeit dafür gehabt!)

    — Moment! Wir haben uns das vorzulegen. Wir haben uns die Gesamtauswirkung in der Zukunft vorzurechnen, und wir haben uns noch die Frage vorzulegen: Verteilen wir nicht einen Kuchen, der vielleicht nicht vorhanden ist, oder ist der Kuchen nicht wenigstens wesentlich größer als das, was


    (Bundesfinanzminister Schaffer)

    vorhanden ist? Hier dürfen wir nicht nur an die Einnahmeminderungen, also an Steuersenkungen denken, wir müssen auch an die Ausgaben denken, die der Öffentlichkeit bekannt sein dürften. Wenn man an den Jahresbedarf denkt und damit an das, was im Jahre 1957 zu leisten ist — und die Haushaltsaufstellung muß einen abgeglichenen Haushalt ergeben —, dann muß man bei den im Sommer 1956 beginnenden Arbeiten auch an die Ausgaben denken, die heute schon sicher sind, und an die Ausgaben, die vielleicht noch nicht Gesetz sind, aber politisch als sicher betrachtet werden dürfen. Die Ausgaben, die über den Haushalt hinaus heute als sicher betrachtet werden müssen, die Hilfe für die Landwirtschaft, Bergbau, Bundesanteil, Besoldungserhöhung, Arbeitslosenfürsorge, Förderung der Eierwirtschaft, Vertrag mit Jugoslawien, Wohnungsbauprämien, betragen 1653 Millionen DM. Die Kosten der mit Sicherheit zu erwartenden Gesetze: Bundesversorgungsgesetz, Wohnungsbau, Wiedergutmachung, 131er etc., betragen weitere 1655 Millionen DM. Dazu kommen im Jahre 1957 auf Grund des Zweiten Wohnungsbaugesetzes die Erhöhung der Bundesmittel für Wohnungsbau um 200 Millionen DM und die Erhöhung des Bundeszuschusses für die Sozialversicherungsanstalten im Rahmen der Sozialreform bis zu 800 Millionen DM, macht zusammen 1000 Millionen DM. Die Ausgabenerhöhungen, die im Jahre 1957 volle Auswirkung haben werden, betragen infolgedessen, was heute schon als sicher anzunehmen ist, 4308 Millionen DM. Diese Berechnungen haben die eine natürliche Erscheinung, daß sie sich in meiner ganzen Lebenserfahrung nie gemindert haben, sondern im Laufe der politischen Beratungen und Besprechungen immer nur gewachsen sind. Wir mussen heute mit 4308 Millionen DM Ausgabenmehrung für das Jahr 1957 rechnen! Heute haben wir den Tag, wo wir über die Steuersenkungen reden. Ich darf daran erinnern, daß im Haushalt 1956 bereits Steuersenkungen — Ehegattenbesteuerung, Erhöhung der Werbungskostenpauschale, Senkung von Verbrauchsteuern, Aufhebung der Umsatzsteuer für Milch und Milcherzeugnisse, Ermäßigung des Berliner Notopfers — vorgesehen sind, wie gesagt, im Betrage von rund 1400 Millionen DM, wovon 785 Millionen DM etwa auf den Bundeshaushalt entfallen. Lassen Sie mich einmal die Steuersenkungsanträge, die hier vorgetragen sind, berechnen, und gestatten Sie mir, daß ich einmal nicht unterscheide, ob sie von der Opposition oder Koalition gestellt sind; ich werde sie nachher auch unterscheiden.

    (Zuruf von der SPD: Zusammenzählen!)

    Aber ich nehme sie zunächst einmal allein deshalb als Gesamtes, weil das Parlament gerade heute daran denken muß, daß die parlamentarische Demokratie um ihre Lebensfähigkeit und ihre Anerkennung kämpft, und weil das Parlament im Ausland und im Inland nun eben einmal als Einheit genommen wird und jeder der Herren seine Anträge neben den anderen Anträgen für durchführbar hält.

    (Abg. Seuffert: Auch die Minister sollten daran denken!)

    Wenn ich die Anträge als Einheit nähme, kämen wir zu phantastischen Ziffern.

    (Zuruf von der SPD: Welchen?)

    Wenn ich die Anträge nun einmal scheide und die Anträge auf Drucksache 2282 und Drucksache
    2283 vorausnehme, so komme ich zu folgendem Ergebnis. Ich muß dabei bemerken, daß der Antrag auf Drucksache 2283 eine Fassung hat, die dem Willen der Antragsteller wohl nicht ganz entspricht. Die Fassung wird geändert werden müssen. Aber ich weiß, was die Antragsteller wünschen. Sie meinen nicht jeden einzelnen Umsatz, sondern sie haben an den Jahresumsatz des einzelnen Unternehmens gedacht. Wenn die Fassung richtig wäre, dann würde sie eine Belastung von 470 Millionen DM bedeuten; in der jetzigen Fassung wäre die Belastung viel höher. Der Antrag auf Drucksache 2282 bedeutet eine Belastung von insgesamt 1455 Millionen DM. Von der Belastung haben die Länder zwei Drittel und der Bund ein Drittel zu tragen. Damit ergibt sich genau gerechnet aus diesen beiden Anträgen für den Bund eine Belastung von 1021 Millionen DM. Das bedeutet also, daß das Jahr 1957 — —

    (Abg. Seuffert: Inklusive dessen, was Sie bereits eingeplant haben, Herr Minister? Sie haben ja schon 775 Millionen vorgeplant!)

    — Moment! Ich sage ja: nur die Mehr erhöhung, ausschließlich dessen, was im Bundeshaushalt schon vorgeplant ist. Es handelt sich um die reine Mehraufwendung über das hinaus, was im Bundeshaushalt für Ehegattenbesteuerung, Freibetrag, Senkung der Verbrauchsteuertarife, Notopfer Berlin schon berücksichtigt ist, um die neuen
    Ausgaben. Diese neuen Ausgaben betrügen also allein für den Bundeshaushalt 1021 Millionen DM. Das Jahr 1957 würde voll damit belastet und würde eine Haushaltsverschlechterung von 4308 Millionen plus 1021 Millionen DM, das sind 5330 Millionen DM erfahren, und diese Lücke im Haushalt des Jahres 1957 müßte auf Grund des Art. 110 des Grundgesetzes ausgeglichen werden.
    Wenn ich die Anträge auf den Drucksachen 2295, 2293, 2296, 2297, 2298 und 2314 nehme, so würde sich, auch wieder als reines Mehr gegenüber dem, was bereits im Bundeshaushalt vorgesehen ist, für Bund und Länder zusammen eine Belastung von insgesamt 3325 Millionen, für den Bund allein eine solche von 2214 Millionen DM ergeben.
    Bei Verwirklichung dieser Anträge würde also die Lücke, die im Haushalt des Bundes für 1957 zu schließen ist, 6514 Millionen DM betragen.
    Meine Damen und Herren, damit könnte ich eigentlich fast schließen. Ich möchte aber jetzt einmal die andere Frage beantworten — sie betrifft den Kuchen, der verteilt werden soll —: Was ist an Kuchen zur Zeit vorhanden? Hier spielen immer die Worte Guthaben des Bundes, Juliusturm, Kassenfülle etc. eine Rolle. Ich hätte es sehr gern gehabt, wenn ich über dieses Thema nicht die unmöglichsten volkswirtschaftlichen Theorien gehört hätte, sondern wenn man sich mit reinen Tatsachen beschäftigt hätte. Ich spreche hier nur über die reinen Tatsachen.
    Wir sind am 31. März 1955 im Besitz von Kassenguthaben gewesen, die auf dem Konto II eingelagert waren, über das bekanntlich nur mit Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages verfügt werden darf. Diese Summe betrug bei Beginn des Rechnungsjahrs 1955 4020 Millionen DM.
    Der Betrag ist bekanntlich dadurch entstanden, daß wir jährlich 7200 Millionen Besatzungskosten im Etat einzusetzen hatten, daß von diesen 7200


    (Bundesfinanzminister Schäffer)

    Millionen jährlich weniger abgerufen wurden, daß aber die damaligen Besatzungsmächte das Recht hatten, den ganzen Unterschiedsbetrag zu verlangen, um die Lieferungen und Leistungen daraus bezahlt zu erhalten, die sie im Inland auf Grund Besatzungsrechts vor dem Stichtag — also dem Ablauf der Besatzungszeit — erhalten hatten.
    Es war von vornherein klar, daß sie so viel Verpflichtungen eingehen würden, daß der ganze Unterschied verbraucht wird. Sie haben es auch getan, und infolgedessen mußte das Geld zur Verfügung stehen, um diese Verpflichtung zu bezahlen. Wir haben ja im Haushalt 1955 vorgesehen gehabt: „Ausgabe für rückständige Besatzungskosten: 2040 Millionen", „Einnahme: Abhebung aus diesem Konto".
    Die Dinge sind weitergelaufen, und nun kam dazu, daß in diesem Jahr infolge von Umständen, die ich hier nicht zu erörtern brauche, der Beginn der Geldausgabe aus dem Verteidigungshaushalt für die deutsche Bundeswehr sich verzögerte. Es war ein Betrag von 5200 Millionen vorgesehen, und es sind nur einige hundert Millionen davon verbraucht worden. Wenn zu den 4000 Millionen dieser Betrag, der dem Verteidigungshaushalt gehört, hinzugekommen wäre

    (Zuruf von der SPD: Wäre!)

    — wäre! —, dann hätten es 9 Milliarden sein müssen. Ziehe ich aber die 2 Milliarden ab — rückständige Besatzungskosten, Stationierungskosten —, hätten es immer noch wenigstens 7 Milliarden sein müssen. Praktisch ist am Stichtag des 31. März 1956 ein Gesamtguthaben des Bundes in allen seinen Kassen von 6080 Millionen vorhanden gewesen. Das Guthaben hat sich also nur — dieses „nur" gilt nur relativ — um 2000 Millionen erhöht.
    Und nun darf ich feststellen, daß diesem Kassenguthaben folgende laufende Verpflichtungen gegenüberstehen: Stationierungskosten und rückständige Besatzungskosten in Höhe von 21/2 Milliarden DM. Der Rest ist in Höhe von mehr als 6 Milliarden praktisch schon dem Verteidigungshaushalt im Wege der Vorwegbewilligung etc. zuerkannt. Davon treffen 1,5 Milliarden allein auf den Bestand des Rechnungsjahres 1955.

    (Abg. Seuffert: Was heißt „laufende Verpflichtungen"? Sie haben doch auch laufende Einnahmen!)

    Das ist die Situation.
    Nun darf ich einmal eines feststellen: Man mag die Dinge beurteilen, wie man will; aber es bleibt eine Differenz, die nur ein kleiner Bruchteil der Anforderungen ist, die an den Bundeshaushalt 1957 mit fünf, sechs Milliarden und mehr gestellt werden. Eines muß man doch noch betonen: Wenn diese Restkassenbestände für andere Zwecke verwendet werden könnten, wenn auch nur mit einem Teilbetrag dessen, was an Forderungen an uns herantritt, so ist das eine einmalige Operation, die sich in den folgenden Jahren nicht wiederholen kann, weil es ganz selbstverständlich ist, daß die Verteidigungsausgaben nunmehr zu laufen beginnen und daß sie gerade deshalb, weil wir unter dem Druck auch der Forderungen auf Stationierungskosten etc. etc. stehen, rasch und vielleicht in größerem Maße, als man allgemein rechnet, zu laufen beginnen werden.
    Der Bundesfinanzminister hat nicht die politische Entscheidung zu treffen, wenn er auch mit ganzem
    Herzen daran glaubt, daß das, was die internationalen Verträge von uns verlangen, gleichzeitig eine Lebensfrage für die deutsche Freiheit und für das Leben der deutschen Nation ist. Aber er hat sich an das politische Gebot, dem Parlament und Regierung zugestimmt hatten, zu halten und muß die Mittel dafür zur Verfügung stellen. Es wäre kein ehrlicher Weg, statt das politische Ziel offen zu bekämpfen, nun zu versuchen, dieses politische Ziel über finanzpolitische Maßnahmen gefährden zu wollen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Unter diesen Umständen muß ich sagen: die Erhaltung der Mittel für den Verteidigungshaushalt ist keine Frage, über die wir uns unterhalten können; das ist ein Muß nach der rechtlichen Seite und ist ein Muß — nach meiner Überzeugung — vom Standpunkt der deutschen Freiheit und des deutschen Lebenswillens.

    (Erneuter Beifall bei der CDU/CSU. — Zurufe und Unruhe bei der SPD.)

    Aber wenn ich diese Überzeugung habe, dann darf ich eine andere Frage aufwerfen. Zu den 6 Milliarden, die ich vorhin genannt habe, müssen Sie, wenn wir volkswirtschaftlich denken, auch noch die Steuersenkungen und Maßnahmen hinzurechnen, die auf Konto der Länder laufen, und das sind auch 1,5 Milliarden DM. Auch das würde, wenn man volkspolitisch denkt, eine, wie heißt das Wort, „Konsumerweiterung", eine Vermehrung der sogenannten Kaufkraft bedeuten. Wenn ich daran denke, daß im nächsten Jahre bei der Sozialreform es sich als notwendig erweisen wird, daß ein Teil des Kapitaldeckungsvermögens der Rentenversicherungsanstalten ausgezahlt und in laufende Renten verwandelt wird, dem eine Umschichtung innerhalb des Volkseinkommens nicht gegenüberstünde, dann weiß ich, daß diese volkswirtschaftlich ungedeckte Belastung weit über 6 Milliarden, ja vielleicht über 8 oder 9 Milliarden DM betragen würde. Ich gestehe Ihnen offen, unter diesen Umständen halte ich die volkswirtschaftliche Gefahr des Vorgehens für sehr groß. Ich habe gemahnt und gemahnt, es möge in allem Maß gehalten werden. Die Entscheidung über die Anträge und auch die Entscheidung über die Ausgaben, die wir noch zu beschließen haben, fallen in den Ausschüssen. Ich möchte hoffen, daß mein letzter Appell an das Maßhalten dort verstanden wird.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)