Rede von
Gertrud
Lockmann
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Sie werden sich erinnern: Als wir vor kurzer Zeit unseren Antrag auf Aufhebung des Zolles auf Kaffee und Tee stellten und Sie sich nicht bereit fanden, diesem Antrage zu folgen, haben wir angekündigt, daß wir nunmehr mit dem Antrag auf Aufhebung der Kaffee-und Teesteuer kommen würden. In den früheren Jahren hat es nie eine Verbrauchsteuer für Kaffee gegeben. Sie wurde erstmals in den Nachkriegsjahren, und zwar mit der Währungsumstellung am 21. Juni 1948, durch die Alliierten eingeführt. Im August 1953 wurde die Kaffeesteuer von 10 auf 3 DM je Kilo gesenkt. Heute geht es darum, den Rest der damals als reine Morgenthau-Strafsteuer verhängten Steuer gänzlich aufzuheben. Wenn man sich die Motive vergegenwärtigt, welche die Alliierten seinerzeit veranlaßten, die Kaffeesteuer einzuführen, so besteht jetzt, nachdem die Bundesrepublik die Souveränität erlangt hat, keine Veranlassung mehr, dieses Erbe aus einer vergangenen Zeit noch länger beizubehalten.
Die Besorgnis des Herrn Bundesfinanzministers, die Aufhebung der Steuer komme dem Verbraucher nicht zugute, ist absolut dadurch widerlegt, daß bei der Senkung der Steuer im Jahre 1953 der Kaffeepreis um den Steuersenkungsbetrag von 10 DM je Kilo gesenkt werden sollte, tatsächlich aber der Preis um 11 DM pro Kilo im Durchschnitt gesenkt werden konnte. Nach Aufhebung der restlichen Steuer, die wir heute beantragen, wird der Kaffeepreis nach sehr sorgfältigen Berechnungen etwa bei 12,50 bis 15 DM pro Kilo liegen können gegenüber dem jetzigen Durchschnittspreis von 20 DM pro Kilo.
Auch die Berechnungen des Herrn Finanzministers, die einen Steuerausfall von 370 Millionen DM ergeben, werden bei der Einzelberatung dieses Antrages widerlegt werden können. Unter Berücksichtigung aller Faktoren — ich nenne nur die aus einer Aufhebung der Kaffeesteuer resultierenden Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer, den Zöllen etc. — dürfte sich der Ausfall nur auf etwa 240 bis 250 Millionen DM belaufen. Nach Wegfall der Kaffeesteuer wird endlich der Weg dafür frei sein, auch den Bevölkerungskreisen mit schmalem Geldbeutel den Genuß einer guten Tasse Kaffee zu ermöglichen. Der Bundestag darf sich diesem berechtigten Anliegen nicht verschließen, damit nicht etwa der Mann auf der Straße sagen könnte, alles, was der Bundestag in der Frage der Verbrauchsteueraufhebung berate — ich erinnere noch einmal an die Senkung der Zuckersteuer —, sei schlechthin kalter Kaffee.
Nun möchte ich gleich noch zur Teesteuer ein Wort sagen. Mit dem Antrag Drucksache 2297 verlangen wir die Aufhebung der Teesteuer. Für diesen Antrag gelten die gleichen Argumente wie für den Antrag auf Aufhebung der Kaffeesteuer, den ich eben begründet habe. Hier soll es weitesten Bevölkerungsschichten möglich gemacht werden, einen guten, billigen Tee zu trinken, wie es vor allem in den Ländern England und Holland der Fall
ist. Die Beseitigung der Teesteuer würde auf der Grundlage der Einfuhren von 1955 für den Bundeshaushalt einen Ausfall von etwa 15 Millionen DM bedeuten. Aber auch hier gilt, daß dieser Ausfall zu einem erheblichen Teil wieder kompensiert würde durch die Steigerung des Teeverbrauchs und die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen an Zöllen, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und was sonst noch dazugehört. Bei der Teesteuersenkung im Jahre 1953 — meine Herren und Damen, ich trage es sehr präzise vor, um Ihnen die Sache vom Anfang an klarzumachen — hat sich der Preis für ein Kilo Tee mittlerer Qualität von 40 auf 24 DM ermäßigt. Bei völligem Wegfall der Teesteuer würde sich der Endverbraucherpreis um eine Summe ermäßigen können, die zwischen 4,50 und 6,00 DM liegt, so daß der Preis für ein Kilo Tee dann auf etwa 18 Mark sinken könnte. Der gänzliche Wegfall der Teesteuer würde also den heutigen Verbrauchergewohnheiten Rechnung tragen, wonach der Tee durchaus als Volksgetränk empfunden wird, ganz abgesehen von den regionalen Gewohnheiten unseres nördlichen Deutschland, wo, in Ostfriesland z. B., der Tee eine sehr wichtige Rolle spielt, da er für die Ostfriesen das bedeutet, was für die Bayern das Bier bedeutet.
Nun habe ich noch zur Leuchtmittelsteuer zu sagen, daß diese Bagatellsteuer unter allen Umständen aufgehoben werden muß, zumal die Industrie dazu verbindlich erklärt hat, wenn dieses Gesetz in Fortfall komme, könnten die Glühlampen-preise um 10 % gesenkt werden.
Ich hoffe, daß sich bei den Ausschußberatungen Ihre Bereitschaft zur Aufhebung dieser drei Steuern zeigen wird. Dann werden wir den Verbrauchern endlich nach endlos langen Beratungen und Vertröstungen einen effektiven Dienst erwiesen haben.