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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1956 7195 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Höcker und Ladebeck . . . 7197 A Eintritt des Abg. Dr. von Golitschek in den Bundestag 7197 A Aufsetzung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) auf die Tagesordnung: Dr. Bucher (FDP) 7197 B Fragestunde (Drucksache 2300): 1. betr. Gesundheitskarte für Seeleute: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7197 B 2. betr. Härten durch Widerruf laufender Unterstützungen nach Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. November 1955: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7197 D 3. betr. Veteranensold für Frontkämpfer: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7198 A Dr. Höck (CDU/CSU) 7198 B 4. bis 7. zurückgestellt 7198 B 8. betr. Fehlen eines Hinweises auf § 4 Abs. 4 des Straftilgungsgesetzes in Fragebogen für Bewerber für die Bundeswehr: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7198 C 9. bis 10. zurückgestellt 7198 D 11. betr. Ausschluß Untersuchungsgefangener vom Bezug bestimmter Zeitungen und Zeitschriften: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7198 D, 7199 B Rehs (SPD) 7199 A 12. betr. Programm für die ländliche Siedlung für 1956: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7199 C 13. betr. Veranschlagung und Ist-Ausgaben im Bundeshaushalt 1955/56 zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7199 D 14. betr. Frage der Vereinbarung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen mit dem. Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7200 A, D Lotze (CDU/CSU) 7200 D 15. betr. Frage der Vereinbarung des § 467 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7201 A 16. zurückgestellt 7201 A 17. betr. Befugnis zum Waffenbesitz: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 A 18. betr. Normung der Milchkannen: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7201 C 19. betr. Übertragung des Typhuserregers durch tierische Futtermittel auf den Menschen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 D, 7Z02 C, D Frau Keilhack (SPD) 7202 C, D 20. betr. Planung der Übernahme der Fernsprechteilnehmer der Verteilerämter Heppenheim, Gardernheim usw. in das Mannheimer Fernsprechbuch: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7203 A, C Ritzel (SPD) 7203 B, C 21. und 22. zurückgezogen 7203 D 23. betr. Schäden durch Befahren der wegen Frostschäden gesperrten Straße von Hiddesen nach Detmold durch 14 britische Panzer der 60-Tonnen-Klasse: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7204 A 24. betr. Frage der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw-Anhänger: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7204 B 25. betr. Entschädigung für die durch Beschränkung der Wirtschaftlichkeit von Lkw-Anhängern nach der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung entstehenden Schäden: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7204 D 7205 B, C Dr. Bleiß (SPD) 7205 B, C 26. betr. Intervention der Bundesregierung wegen Absetzung des französischen Dokumentarfilm „Nacht und Nebel": Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7205 D, 7206 B Frau Renger (SPD) 7206 A, B 27. betr. Schutzimpfungen gegen die Kinderlähmung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7206 C Nächste Fragestunde 7207 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Rede des Kapitäns zur See Zenker in Wilhelmshaven (Drucksache 2125) . . . 7207 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD), Anfragender 7207 A, 7232 A, C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7212 D, 7227 D, 7228 B, C Heye (CDU/CSU) 7213 C Dr. Mende (FDP) 7222 A, 7228 B, C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7223 A von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . . 7224 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7225 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7226 A Bausch (CDU/CSU) 7228 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 7229 D, 7230 D Frau Dr. Hubert (SPD) 7230 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 7231 A Frau Kalinke (DP), 7232 C Unterbrechung der Sitzung . 7235 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2283) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2282), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der Kredit-Garantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer (Drucksache 2281), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2293), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2295), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 2296), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (Drucksache 2297), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 2298), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes (Drucksache 2277), und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) . . . . 7235 B Vizepräsident Dr. Schmid . 7235 C, 7238 B, 7249 D, 7254 D Schmücker (CDU/CSU), Antragsteller 7235 D Seuffert (SPD), Antragsteller . . . 7238 B Regling (SPD), Antragsteller . . . 7243 A Dr. Gülich (SPD), Antragsteller . . 7244 D, 7259 B, 7262 A Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . 7245 D Frau Lockmann (SPD), Antragstellerin 7250 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 7251 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7252 B Dr. Wellhausen (DA) 7255 A Dr. Keller (GB/BHE) 7256 C Margulies (FDP) 7260 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 7261 B, 7262 A Ausschußüberweisungen 7263 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7263 C Tagesordnung der nächsten Sitzung: Vizepräsident Dr. Schmid . 7250 D, 7251 A, B Dr. Bucher (FDP) 7251 A Frau Kalinke (DP) 7251 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7263 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7264 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Lulay 9.6. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5.5. Kahn 1.5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Altmaier 25. 4. Birkelbach 25.4. Fürst von Bismarck 25. 4. Erler 25. 4. Even 25.4. Gräfin Finckenstein 25. 4. Gerns 25. 4. Dr. Hellwig 25. 4. Höfler 25. 4. Haasler 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Kiesinger 25. 4. Dr. Kopf 25. 4. Lemmer 25. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 25. 4. Lücker 25. 4. Marx 25. 4. Dr. von Merkatz 25. 4. Metzger 25. 4. Frau Meyer-Laule 25. 4. Dr. Mommer 25. 4. Dr. Oesterle 25. 4. Paul 25. 4. Dr. Dr. h. c. Pünder 25. 4. Frau Dr. Rehling 25. 4. Dr. Reif 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 4. Frau Schroeder (Berlin) 25. 4. Schütz 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Trittelvitz 25. 4. Dr. Wahl 25. 4. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 25. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 21. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Morgenthaler 21.4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. Müller-Hermann 21. 4. Odenthal 21. 4. Ollenhauer 21.4. Pelster 21. 4. Pusch 21. 4. Raestrup 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Dr. Schneider (Lollar) 21. 4. Seither 21. 4. Stahl 21. 4. Stierle 21. 4. Voß 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Eickhoff 19. 4. Dr. Elbrächter 19. 4. Feldmann 19. 4. Dr. von Golitschek 19. 4. Müller (Worms) 19. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Dr. Preiss 19. 4. Schloß 19. 4. Bettgenhäuser 18. 4. Blöcker 18. 4. Brandt (Berlin) 18. 4. Brockmann (Rink erade) 18. 4. Heiland 18. 4. Jahn (Frankfurt) 18. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Lahr 18. 4. Leibfried 18. 4. Lermer 18. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 18. 4. Mayer (Birkenfeld) 18. 4. Miller 18. 4. Dr. Mocker 18. 4. Dr. Orth 18. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. 4. Rasch 18. 4. Frau Schanzenbach 18. 4. Scheel 18. 4. Stauch 18. 4. Unertl 18. 4. Dr. Werber 18. 4. Dr. Willeke 18. 4. Wullenhaupt 18. 4. Ziegler 18. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neuburger 31. 5. Mensing 1. 5. Böhm (Düsseldorf) 28. 4. Anlage 2 Umdruck 566 (Vgl. S. 7263 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DA betreffend Förderung des Baues von Rad- und Mopedwegen an Bundesstraßen (Drucksache 2307) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Na ja, das könnte man auch tun.

    (Heiterkeit.)

    Meine Damen und Herren, es fällt natürlich auf, daß von keiner Seite ein Ermäßigungsantrag zur Körperschaftsteuer gestellt ist. Aber das liegt sicherlich daran, daß die Aktiengesellschaft oder GmbH, die ja eine juristische Person ist, als solche nicht zur Wahlurne gehen kann. Sollten wir etwa einer Aktiengesellschaft das Stimmrecht zur Bundestagswahl zuerkennen

    (Abg. Stücklen: Dann hätten Sie mehr Aussichten? ! — Heiterkeit)

    — schön wäre es! —, dann würde vielleicht auch noch ein entsprechender Antrag zu erwarten sein.
    — Aber Scherz beiseite, meine Damen und Herren. Es muß ja wohl der Vollständigkeit halber bei der Generaldebatte gesagt werden, daß die Körperschaftsteuer im Zusammenhang mit der Einkommensteuer zu betrachten ist. Es ist richtig, daß bei der letzten Steuerreform die Körperschaftsteuer mehr gesenkt wurde als die Einkommensteuer. Insofern besteht prima facie nicht eine unbedingte Notwendigkeit zur Senkung der Körperschaftsteuer. Es käme aber letzten Endes darauf an, wie hoch die Einkommensteuersenkung linear sein wird. Danach werden wir uns dann im Ausschuß überlegen müssen, notfalls die rechte Relation, falls sie verloren gegangen sein sollte, wiederherzustellen. Denn sonst würden wir Umgründungen erleben von der einen in die andere Rechtsform, und schließlich ist es nicht der Sinn dieser Steueranträge, solche Umgründungen hervorzurufen. Ich


    (Dr. Miessner)

    glaube, über diese Nebenbetrachtung zur Körperschaftsteuer werden wir uns wohl im wesentlichen einig sein.
    Wir haben aber noch zum Tarif ein sehr wichtiges Anliegen — es ist wohl unser dringendstes Anliegen, das schon immer wieder in der letzten Zeit von uns sehr stark vertreten worden ist —, nämlich die Einführung des Splitting an Stelle der Zusammenveranlagung der Ehegatten. Unsere Kollegin Frau Dr. Ilk hat schon im Jahre 1951, damals wohl als erste in diesem Hohen Hause, diese Dinge in Fluß gebracht.

    (Abg. Pelster: Dafür durften die anderen dann auch mehr zahlen!)

    — Meine Damen und Herren, wir kommen an diesem Problem doch nicht vorbei; es wird von der Tagesordnung sicherlich nicht mehr abgesetzt werden. — Wir sind uns darüber im klaren, daß wir das Ziel eines vollständigen Splitting nicht mit einem Schritt erreichen können. Daher haben wir in dem vorliegenden Antrag das Splitting zunächst einmal bis zur Höhe eines gemeinsamen Einkommens von 20 000 DM begrenzt. Es ist also eine Art „begrenztes Splitting", das die FDP hier beantragt. Wir glauben, daß der Ausfall, der hierdurch bei dem Steueraufkommen eintritt, getragen werden sollte. Wir haben beantragt:
    Ehegatten können . . . eine Veranlagung in der Weise beantragen, daß ihr Einkommen zusammengerechnet wird und jeder von ihnen die Hälfte nach den für unverheiratete Personen bestehenden Bestimmungen versteuert. Das gilt auch dann, wenn ein Ehegatte kein eigenes Einkommen hat.

    (Abg. Stücklen: Unbegrenzt oder begrenzt?)

    — Auf 20 000 DM! Habe ich das nicht verlesen? Dann darf ich erst bis zum Schluß lesen:
    Übersteigt das gemeinsame Einkommen 20 000 Deutsche Mark, so werden dem einen Ehegatten 10 000 Deutsche Mark und der übersteigende Betrag dem anderen Ehegatten zugerechnet.
    Meine Damen und Herren, lassen Sie uns doch dieses Problem ernstlich erwägen, insbesondere nachher bei den Beratungen im Ausschuß! Mit diesem Antrag haben wir die Problematik vermieden, die sich dann ergibt, wenn etwa nur im Falle der selbstverdienenden Ehefrau getrennte Veranlagung zugestanden wird. Sie wissen ja, daß dann sofort das Problem der Benachteiligung der Hausfrau, der Ehefrau mit mehreren Kindern auftaucht, die gar nicht berufstätig sein kann. Ich darf mich gerade an die CDU wenden. Dieses Problem wird also durch die Art unseres Antrags ausdrücklich ausgeschaltet. Diese wahlweise Möglichkeit, das Splitting bis zu 20 000 DM in Anspruch zu nehmen, soll für alle bisher gemeinsam Veranlagten gelten, gleichgültig, ob die Ehefrau berufstätig ist oder nicht. Damit würden wir jedenfalls der CDU gegenüber eine bisherige Meinungsverschiedenheit in dieser Frage ausgeräumt haben.
    Mit unserem Vorschlag, bei Einkommen über 20 000 DM so zu verfahren, daß der Ehefrau 10 000 DM zugerechnet werden und das übrige dem Ehemann, soll einfach irgendwie eine Übergangslösung gefunden werden, weil man dann nicht von 20 000 DM an ohne Übergang in das bisherige Recht springen kann. Natürlich ist das nicht
    1 das Ideal. Darum betone ich noch einmal: das Endziel ist für uns die Erreichung des Splitting ohne Begrenzung. Aber in dieser Wahlperiode, das wissen wir, können wir das nicht mehr erreichen.
    Wir freuen uns, daß gerade heute, nachdem wir diesen Antrag gestern eingereicht haben und nachdem wir schon lange darüber gesprochen hatten, auch vom Deutschen Mittelstandsblock dieses begrenzte Splitting bis 20 000 DM in einem Schreiben vom 17. April 1956 gefordert wird, das Ihnen, meine Kollegen, wohl auch allen zugegangen ist. Wir glauben, daß so wirklich aktive Familienpolitik gemacht werden kann. Jedenfalls erscheint uns das besser als etwa das mißglückte Kindergeldgesetz.
    Zu der Frage der Familienpolitik rechnen wir auch die Sorge für die Berufsausbildung der Kinder. Wir haben daher beantragt, den bisherigen Satz für die Berufsausbildung von Kindern, die noch nach Vollendung des 16. Lebensjahrs bis zum 25. Lebensjahr in Ausbildung stehen, von 480 auf 960 DM zu erhöhen. Wir freuen uns, daß wir uns hiermit in Übereinstimmung mit dem Antrag der Regierungsparteien befinden.
    Die folgenden Anträge, die wir im Oktober vorigen Jahres und heute gestellt haben, möchte ich in zwei Gruppen zusammenfassen. Einmal erscheint es uns notwendig, bestimmte Maßnahmen für den selbständigen Mittelstand vorzuschlagen. Da haben wir bereits mit dem Antrag vom Oktober vorigen Jahres die Wiederherstellung des § 10 a des Einkommensteuergesetzes, d. h. die Steuerfreiheit für nichtentnommenen Gewinn gefordert.

    (Abg. Krammig: Aber das steht doch in Widerspruch zu dem, was Sie vorhin sagten, daß wir zu einer Vereinfachung kommen sollten!)

    — Wenn Sie genau gehört haben: ich habe gesagt, solange wir noch so hohe Steuersätze haben, wie es zur Zeit der Fall ist, ist es leider nicht möglich, völlig von Sondermaßnahmen abzusehen. Ich habe das ja anerkannt. Es wird das Ziel bleiben müssen, den Tarif so zu senken, daß jeder auskommen kann. Dann hätten wir das Ziel: Gleichmäßigkeit der Besteuerung, ebenso wie das Ziel: Vereinfachung der Steuergesetzgebung, erreicht. So weit sind wir heute noch nicht. Es wäre töricht, das zu übersehen. Wenn wir auch ein Ziel als Idealziel anstreben, dürfen wir doch nicht übersehen, daß wir in der Übergangszeit noch bestimmte Dinge tun müssen, um für gewisse Kreise die Steuerlast nicht zu groß sein zu lassen. Es ist doch in der Tat so, daß in den vergangenen Jahren die Mehrzahl der Steuerermäßigungen im wesentlichen nur von den ganz Großen, d. h. von der Industrie voll ausgenutzt werden konnten, nicht aber von dem kleineren und mittleren Mittelstand, weil hier einfach die Gewinne nicht vorhanden waren.

    (Abg. Pelster: Die sind auch heute nicht vorhanden!)

    — Wer keine Steuern zahlt, weil keine Gewinne vorhanden sind, dem kann man die Steuer auch nicht senken. Das ist selbstverständlich; das kann meine Fraktion auch nicht. Es ist aber eine Tatsache und wird von uns anerkannt, daß die Verschuldung des selbständigen Mittelstandes, also des Handwerks und der Gewerbetreibenden, heute für diese Kreise eine erhebliche Last darstellt.


    (Dr. Miessner)

    Wir bekennen uns darum heute ausdrücklich zu den durch § 10 a ermöglichten kapitalbildenden Maßnahmen, die wir im Oktober vorigen Jahres beantragt haben.

    (Abg. Pelster: Wann soll das versteuert werden?)

    Dazu gehört nun allerdings eine parallele Maßnahme für die nichtbuchführenden Steuerpflichtigen und für die Lohnsteuerzahler; denn auch diesen muß man die Möglichkeit geben, durch Konsumverzicht steuerbegünstigt zu sparen und Kapital anzusammeln. Daher haben wir mit unserem heutigen Antrag die Wiederherstellung der früheren Steuerbegünstigung für Kapitalansammlungsverträge beantragt.
    Weiter haben wir beantragt, bei der Landwirtschaft die Besteuerung nach einem Dreijahresdurchschnitt vorzunehmen. Hierzu ein paar Worte! Wir haben im Steuerrecht zwar den Jahresturnus. Danach wird das steuerliche Einkommen jährlich erfaßt, gewogen und der Steuer unterzogen. Es ist natürlich jedem klar, daß unter wirtschaftlichen Aspekten betrachtet der Jahresturnus ein völlig willkürlicher Zeitraum ist und daß er nur aus einer allgemeinen Übung heraus, und um die Dinge irgendwie verwaltungsmäßig zu regeln, festgelegt worden ist. Wir müssen aber — und das hat durchaus eine innere Logik — uns darüber klar sein, daß es notwendig ist, dort, wo der vom Steuerrecht gezogene Jahresturnus sich absolut nicht in Übereinstimmung mit dem Turnus im wirtschaftlichen Leben befindet, diese Abweichung zu berücksichtigen. Das gilt insbesondere für die Forst- und Landwirtschaft, worunter auch der Weinbau fällt. Hier schließt sich eben nicht ein
    Jahr mit etwa gleichen Erfolgsaussichten an das andere an. Hier muß man, um die Dinge zu einem Ausgleich zu bringen, einen etwas größeren Zeitraum zugrunde legen. Es könnte sogar sein, daß bei sehr großen Schwankungen der Witterung auch der Dreijahresausgleich noch nicht reicht; aber irgendwie muß man ja nun einmal eine Grenze ziehen.
    Nun komme ich zur zweiten Gruppe unserer Vorschläge; das wären unsere Anträge für die Lohnsteuerzahler oder für den sogenannten unselbständigen Mittelstand. Dazu haben wir zwei Vorschläge schon in unserem Antrag vom Oktober gemacht, die ich heute ausdrücklich noch einmal aufgreifen möchte.
    Wir haben vorgeschlagen, die Werbungskostenpauschale für Lohnsteuerzahler von zur Zeit 312 auf 624 DM zu erhöhen. Herr Kollege Seuffert hat dieses Problem vorhin bereits angeschnitten. Die SPD will die Dinge anders lösen; sie will die Werbungskostenpauschale nur auf 552 DM erhöhen, dafür aber den Ausgleich durch einen zusätzlichen Freibetrag von 600 DM schaffen. Nun, man kann es so rum oder so rum machen. Jedenfalls stehen wir dem Antrag der SPD mit Sympathie gegenüber. Diese Frage ist im Finanz- und Steuerausschuß ja schon einmal behandelt worden. Damals hatten wir im Ausschuß einen zusätzlichen Freibetrag für Lohnsteuerpflichtige beantragt, und die SPD hatte uns zugestimmt. So werden jetzt wir bei den kommenden Beratungen dem jetzt vorgebrachten Antrag der SPD zustimmen.
    Wir haben auch — und damit sollten wir uns rechtzeitig beschäftigen — für das steuerfreie Weihnachtsgeld eine Erhöhung auf 300 DM vorgeschlagen. Das wird hoffentlich eine Mehrheit finden. Vor allen Dingen liegt uns daran, daß die Dinge nun einmal rechtzeitig und nicht erst im Dezember aufgegriffen werden. Es ist ja auch schon deshalb notwendig, den Betrag zu erhöhen, weil der einstmals eingesetzte Betrag von 100 DM nicht mehr dieselbe Kaufkraft hat.
    Schließlich haben wir noch einen Vorschlag für den unselbständigen Mittelstand. Er betrifft insbesondere die notleidenden Angestellten, die sich zur Zeit steuerlich vielleicht am ungünstigsten stehen. Wir schlagen vor, daß Aufwendungen von Lohnsteuerpflichtigen für Bekleidung, deren Tätigkeit das Tragen von Berufs- und Schonkleidung verbietet und denen keine Bekleidungszuschüsse gewährt werden, ohne besonderen Nachweis in Höhe des zwölften Teils ihres Jahreseinkommens, höchstens jedoch in Höhe von 900 DM, steuerfrei bleiben. Damit hat der Angestellte, der seine Bürotätigkeit im guten Anzug verrichten muß, auch einen gewissen Ausgleich. Er konnte ja nach dem bisherigen Steuerrecht irgendeinen Betrag hierfür steuerlich nicht absetzen. Wir müssen also, wenn wir hier helfen wollen, die Dinge gesetzlich regeln.
    Meine Damen und Herren! Zum Schluß möchten wir aber doch sehr energisch betonen, daß wir mit unserem Antrag vom Oktober das Erstgeburtsrecht gegenüber vielen der in den letzten Tagen gestellten Anträge in Anspruch nehmen. Abgesehen davon möchte ich noch ein paar Worte zu der originellen zeitlichen Begrenzung auf zwei Jahre, die in dem CDU-Antrag enthalten ist, sagen. Es ist doch so, daß Steuergesetze kein Verfassungsrecht sind. Sie können doch ohnehin jederzeit mit einfacher Mehrheit geändert werden. Das Parlament dürfte überdies doch wirklich stets zu prüfen haben, ob die Steuerlast im Hinblick auf die notwendigen Staatsaufgaben nicht zu hoch oder zu niedrig ist. Auch ohne eine solche Begrenzung auf zwei Jahre müssen die Dinge also jeweils von dem Parlament überprüft werden. Ich glaube, meine Damen und Herren, dieser Punkt sollte wirklich der erste sein, den wir bei den Ausschußberatungen zu streichen haben.
    Im übrigen beantrage ich Überweisung unseres Antrages in den Ausschuß, dem ja unser Antrag vom Oktober vorigen Jahres noch unerledigt vorliegt, der also dann bei den Beratungen ebenfalls automatisch Grundlage der Aussprache sein wird.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Meine Damen und Herren, von dem Punkt 4 bleiben die Buchstaben f, g, h und j noch zu begründen. Die bisherigen Begründungen sind sicher zum Nutzen unserer Beratungen außerordentlich gründlich erfolgt. Es wird wohl auch mit den nächsten Punkten so gehen, auch zum Nutzen unserer Beratungen.

(Heiterkeit.)

Ich schlage vor, daß wir zunächst die Punkte f, g und h begründen lassen und daß dann erst der Herr Bundesfinanzminister den Regierungsantrag begründet. Er wird dann Gelegenheit haben, sofort auf die Anträge, die gestellt worden sind, zu antworten. Er wird sich dann nicht zweimal hierher bemüh en müssen.

(Bundesfinanzminister Schäffer begibt sich zum Präsidenten.)



(Vizepräsident Dr. Schmid)

— Sie wollten ihn gar nicht begründen? Ich hatte gedacht, die Regierung legte Wert darauf.
Dann zur Begründung der Punkte f, g unid h Frau Abgeordnete Lockmann!

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Gertrud Lockmann


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Sie werden sich erinnern: Als wir vor kurzer Zeit unseren Antrag auf Aufhebung des Zolles auf Kaffee und Tee stellten und Sie sich nicht bereit fanden, diesem Antrage zu folgen, haben wir angekündigt, daß wir nunmehr mit dem Antrag auf Aufhebung der Kaffee-und Teesteuer kommen würden. In den früheren Jahren hat es nie eine Verbrauchsteuer für Kaffee gegeben. Sie wurde erstmals in den Nachkriegsjahren, und zwar mit der Währungsumstellung am 21. Juni 1948, durch die Alliierten eingeführt. Im August 1953 wurde die Kaffeesteuer von 10 auf 3 DM je Kilo gesenkt. Heute geht es darum, den Rest der damals als reine Morgenthau-Strafsteuer verhängten Steuer gänzlich aufzuheben. Wenn man sich die Motive vergegenwärtigt, welche die Alliierten seinerzeit veranlaßten, die Kaffeesteuer einzuführen, so besteht jetzt, nachdem die Bundesrepublik die Souveränität erlangt hat, keine Veranlassung mehr, dieses Erbe aus einer vergangenen Zeit noch länger beizubehalten.
    Die Besorgnis des Herrn Bundesfinanzministers, die Aufhebung der Steuer komme dem Verbraucher nicht zugute, ist absolut dadurch widerlegt, daß bei der Senkung der Steuer im Jahre 1953 der Kaffeepreis um den Steuersenkungsbetrag von 10 DM je Kilo gesenkt werden sollte, tatsächlich aber der Preis um 11 DM pro Kilo im Durchschnitt gesenkt werden konnte. Nach Aufhebung der restlichen Steuer, die wir heute beantragen, wird der Kaffeepreis nach sehr sorgfältigen Berechnungen etwa bei 12,50 bis 15 DM pro Kilo liegen können gegenüber dem jetzigen Durchschnittspreis von 20 DM pro Kilo.
    Auch die Berechnungen des Herrn Finanzministers, die einen Steuerausfall von 370 Millionen DM ergeben, werden bei der Einzelberatung dieses Antrages widerlegt werden können. Unter Berücksichtigung aller Faktoren — ich nenne nur die aus einer Aufhebung der Kaffeesteuer resultierenden Mehreinnahmen bei der Umsatzsteuer, den Zöllen etc. — dürfte sich der Ausfall nur auf etwa 240 bis 250 Millionen DM belaufen. Nach Wegfall der Kaffeesteuer wird endlich der Weg dafür frei sein, auch den Bevölkerungskreisen mit schmalem Geldbeutel den Genuß einer guten Tasse Kaffee zu ermöglichen. Der Bundestag darf sich diesem berechtigten Anliegen nicht verschließen, damit nicht etwa der Mann auf der Straße sagen könnte, alles, was der Bundestag in der Frage der Verbrauchsteueraufhebung berate — ich erinnere noch einmal an die Senkung der Zuckersteuer —, sei schlechthin kalter Kaffee.

    (Heiterkeit und Zuruf von der SPD: Sehr gut!)

    Nun möchte ich gleich noch zur Teesteuer ein Wort sagen. Mit dem Antrag Drucksache 2297 verlangen wir die Aufhebung der Teesteuer. Für diesen Antrag gelten die gleichen Argumente wie für den Antrag auf Aufhebung der Kaffeesteuer, den ich eben begründet habe. Hier soll es weitesten Bevölkerungsschichten möglich gemacht werden, einen guten, billigen Tee zu trinken, wie es vor allem in den Ländern England und Holland der Fall
    ist. Die Beseitigung der Teesteuer würde auf der Grundlage der Einfuhren von 1955 für den Bundeshaushalt einen Ausfall von etwa 15 Millionen DM bedeuten. Aber auch hier gilt, daß dieser Ausfall zu einem erheblichen Teil wieder kompensiert würde durch die Steigerung des Teeverbrauchs und die sich daraus ergebenden Mehreinnahmen an Zöllen, Umsatzsteuer, Einkommensteuer und was sonst noch dazugehört. Bei der Teesteuersenkung im Jahre 1953 — meine Herren und Damen, ich trage es sehr präzise vor, um Ihnen die Sache vom Anfang an klarzumachen — hat sich der Preis für ein Kilo Tee mittlerer Qualität von 40 auf 24 DM ermäßigt. Bei völligem Wegfall der Teesteuer würde sich der Endverbraucherpreis um eine Summe ermäßigen können, die zwischen 4,50 und 6,00 DM liegt, so daß der Preis für ein Kilo Tee dann auf etwa 18 Mark sinken könnte. Der gänzliche Wegfall der Teesteuer würde also den heutigen Verbrauchergewohnheiten Rechnung tragen, wonach der Tee durchaus als Volksgetränk empfunden wird, ganz abgesehen von den regionalen Gewohnheiten unseres nördlichen Deutschland, wo, in Ostfriesland z. B., der Tee eine sehr wichtige Rolle spielt, da er für die Ostfriesen das bedeutet, was für die Bayern das Bier bedeutet.
    Nun habe ich noch zur Leuchtmittelsteuer zu sagen, daß diese Bagatellsteuer unter allen Umständen aufgehoben werden muß, zumal die Industrie dazu verbindlich erklärt hat, wenn dieses Gesetz in Fortfall komme, könnten die Glühlampen-preise um 10 % gesenkt werden.
    Ich hoffe, daß sich bei den Ausschußberatungen Ihre Bereitschaft zur Aufhebung dieser drei Steuern zeigen wird. Dann werden wir den Verbrauchern endlich nach endlos langen Beratungen und Vertröstungen einen effektiven Dienst erwiesen haben.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)