Rede:
ID0214014900

insert_comment

Metadaten
  • sort_by_alphaVokabular
    Vokabeln: 15
    1. Das: 1
    2. Wort: 1
    3. zur: 1
    4. Begründung: 1
    5. des: 1
    6. Antrags: 1
    7. unter: 1
    8. Punkt: 1
    9. 4: 1
    10. k: 1
    11. hat: 1
    12. der: 1
    13. Abgeordnete: 1
    14. Dr.: 1
    15. Miessner.: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1956 7195 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Höcker und Ladebeck . . . 7197 A Eintritt des Abg. Dr. von Golitschek in den Bundestag 7197 A Aufsetzung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) auf die Tagesordnung: Dr. Bucher (FDP) 7197 B Fragestunde (Drucksache 2300): 1. betr. Gesundheitskarte für Seeleute: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7197 B 2. betr. Härten durch Widerruf laufender Unterstützungen nach Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. November 1955: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7197 D 3. betr. Veteranensold für Frontkämpfer: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7198 A Dr. Höck (CDU/CSU) 7198 B 4. bis 7. zurückgestellt 7198 B 8. betr. Fehlen eines Hinweises auf § 4 Abs. 4 des Straftilgungsgesetzes in Fragebogen für Bewerber für die Bundeswehr: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7198 C 9. bis 10. zurückgestellt 7198 D 11. betr. Ausschluß Untersuchungsgefangener vom Bezug bestimmter Zeitungen und Zeitschriften: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7198 D, 7199 B Rehs (SPD) 7199 A 12. betr. Programm für die ländliche Siedlung für 1956: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7199 C 13. betr. Veranschlagung und Ist-Ausgaben im Bundeshaushalt 1955/56 zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7199 D 14. betr. Frage der Vereinbarung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen mit dem. Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7200 A, D Lotze (CDU/CSU) 7200 D 15. betr. Frage der Vereinbarung des § 467 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7201 A 16. zurückgestellt 7201 A 17. betr. Befugnis zum Waffenbesitz: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 A 18. betr. Normung der Milchkannen: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7201 C 19. betr. Übertragung des Typhuserregers durch tierische Futtermittel auf den Menschen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 D, 7Z02 C, D Frau Keilhack (SPD) 7202 C, D 20. betr. Planung der Übernahme der Fernsprechteilnehmer der Verteilerämter Heppenheim, Gardernheim usw. in das Mannheimer Fernsprechbuch: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7203 A, C Ritzel (SPD) 7203 B, C 21. und 22. zurückgezogen 7203 D 23. betr. Schäden durch Befahren der wegen Frostschäden gesperrten Straße von Hiddesen nach Detmold durch 14 britische Panzer der 60-Tonnen-Klasse: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7204 A 24. betr. Frage der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw-Anhänger: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7204 B 25. betr. Entschädigung für die durch Beschränkung der Wirtschaftlichkeit von Lkw-Anhängern nach der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung entstehenden Schäden: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7204 D 7205 B, C Dr. Bleiß (SPD) 7205 B, C 26. betr. Intervention der Bundesregierung wegen Absetzung des französischen Dokumentarfilm „Nacht und Nebel": Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7205 D, 7206 B Frau Renger (SPD) 7206 A, B 27. betr. Schutzimpfungen gegen die Kinderlähmung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7206 C Nächste Fragestunde 7207 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Rede des Kapitäns zur See Zenker in Wilhelmshaven (Drucksache 2125) . . . 7207 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD), Anfragender 7207 A, 7232 A, C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7212 D, 7227 D, 7228 B, C Heye (CDU/CSU) 7213 C Dr. Mende (FDP) 7222 A, 7228 B, C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7223 A von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . . 7224 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7225 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7226 A Bausch (CDU/CSU) 7228 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 7229 D, 7230 D Frau Dr. Hubert (SPD) 7230 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 7231 A Frau Kalinke (DP), 7232 C Unterbrechung der Sitzung . 7235 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2283) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2282), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der Kredit-Garantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer (Drucksache 2281), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2293), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2295), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 2296), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (Drucksache 2297), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 2298), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes (Drucksache 2277), und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) . . . . 7235 B Vizepräsident Dr. Schmid . 7235 C, 7238 B, 7249 D, 7254 D Schmücker (CDU/CSU), Antragsteller 7235 D Seuffert (SPD), Antragsteller . . . 7238 B Regling (SPD), Antragsteller . . . 7243 A Dr. Gülich (SPD), Antragsteller . . 7244 D, 7259 B, 7262 A Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . 7245 D Frau Lockmann (SPD), Antragstellerin 7250 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 7251 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7252 B Dr. Wellhausen (DA) 7255 A Dr. Keller (GB/BHE) 7256 C Margulies (FDP) 7260 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 7261 B, 7262 A Ausschußüberweisungen 7263 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7263 C Tagesordnung der nächsten Sitzung: Vizepräsident Dr. Schmid . 7250 D, 7251 A, B Dr. Bucher (FDP) 7251 A Frau Kalinke (DP) 7251 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7263 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7264 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Lulay 9.6. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5.5. Kahn 1.5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Altmaier 25. 4. Birkelbach 25.4. Fürst von Bismarck 25. 4. Erler 25. 4. Even 25.4. Gräfin Finckenstein 25. 4. Gerns 25. 4. Dr. Hellwig 25. 4. Höfler 25. 4. Haasler 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Kiesinger 25. 4. Dr. Kopf 25. 4. Lemmer 25. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 25. 4. Lücker 25. 4. Marx 25. 4. Dr. von Merkatz 25. 4. Metzger 25. 4. Frau Meyer-Laule 25. 4. Dr. Mommer 25. 4. Dr. Oesterle 25. 4. Paul 25. 4. Dr. Dr. h. c. Pünder 25. 4. Frau Dr. Rehling 25. 4. Dr. Reif 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 4. Frau Schroeder (Berlin) 25. 4. Schütz 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Trittelvitz 25. 4. Dr. Wahl 25. 4. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 25. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 21. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Morgenthaler 21.4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. Müller-Hermann 21. 4. Odenthal 21. 4. Ollenhauer 21.4. Pelster 21. 4. Pusch 21. 4. Raestrup 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Dr. Schneider (Lollar) 21. 4. Seither 21. 4. Stahl 21. 4. Stierle 21. 4. Voß 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Eickhoff 19. 4. Dr. Elbrächter 19. 4. Feldmann 19. 4. Dr. von Golitschek 19. 4. Müller (Worms) 19. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Dr. Preiss 19. 4. Schloß 19. 4. Bettgenhäuser 18. 4. Blöcker 18. 4. Brandt (Berlin) 18. 4. Brockmann (Rink erade) 18. 4. Heiland 18. 4. Jahn (Frankfurt) 18. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Lahr 18. 4. Leibfried 18. 4. Lermer 18. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 18. 4. Mayer (Birkenfeld) 18. 4. Miller 18. 4. Dr. Mocker 18. 4. Dr. Orth 18. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. 4. Rasch 18. 4. Frau Schanzenbach 18. 4. Scheel 18. 4. Stauch 18. 4. Unertl 18. 4. Dr. Werber 18. 4. Dr. Willeke 18. 4. Wullenhaupt 18. 4. Ziegler 18. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neuburger 31. 5. Mensing 1. 5. Böhm (Düsseldorf) 28. 4. Anlage 2 Umdruck 566 (Vgl. S. 7263 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DA betreffend Förderung des Baues von Rad- und Mopedwegen an Bundesstraßen (Drucksache 2307) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wilhelm Gülich


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Notopfer Berlin wurde 1948 vom Wirtschaftsrat des Vereinigten Wirtschaftsgebietes aus Anlaß der Blockade als Notmaßnahme eingeführt, als eine Sondersteuer für einen Sonderzweck. Es wurde im Gesetz auf drei Monate befristet und ist nun beinahe acht Jahre lang laufend ergänzt und verlängert worden. Die als Übergangsmaßnahme gedachte Übergangslösung droht zu einer Dauereinrichtung unseres Steuersystems zu werden.
    Der Name Notopfer Berlin verpflichtet. Er hätte auch den Gesetzgeber verpflichten müssen, diese


    (Dr. Gülich)

    Sondersteuer zu einer Zwecksteuer zu machen. Wir sind uns alle darin einig, daß Zwecksteuern im Steuersystem vermieden werden sollten.

    (Abg. Dr. Dresbach: Sehr richtig!)

    Wenn aber eine Steuer für einen besonderen Zweck eingeführt und als ein Notopfer deklariert wird, dann muß sie aus ihrem Charakter heraus auch eine Zwecksteuer werden.
    Das Notopfer Berlin ist aber ein allgemeines Deckungmittel für den Bundeshaushalt, und das ist keine gute Sache. Denn das führt den Steuerzahler irre und verwirrt ihn; es fördert seine Unlust zum Steuerzahlen und mindert seinen Wunsch zur Steuerehrlichkeit. Nachdem sich der Finanzausschuß neulich bei der Beratung der Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes entschlossen hatte, das Notopfer Berlin endlich zu einer Zwecksteuer zu machen, hat es der Herr Bundesfinanzminister wieder erreicht, im Plenum eine Mehrheit dafür zu finden, daß das Notopfer weiterhin ein allgemeines Deckungsmittel sein soll. Wer nun noch nicht begriffen hat, worum es sich denn in Wirklichkeit handelt, dem ist nicht mehr zu helfen. Aber ich glaube, in diesem Hause haben es längst alle begriffen. Sie wollen es nur noch nicht alle zugeben. Die Gründe für das Notopfer Berlin sind längst weggefallen. Aber die Mängel in der Methode des Notopfers Berlin sind nicht nur nicht verschwunden, sondern die Methode ist von Mal zu Mal verfeinert, d. h. verschlechtert worden.
    Ich will ein paar kurze Angaben über die Stellung des Notopfers Berlin im Steuersystem machen und auf die großen Mängel im Steuertarif hinweisen. Das Notopfer Berlin ist eine grob gestaffelte
    zusätzliche Einkommensteuer, gehört also zu den Steuern vom Einkommen neben der persönlichen Einkommensteuer, die in der Form der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer erhoben wird, der Körperschaftsteuer, der Kirchensteuer und der Gewerbeertragsteuer. Sie ist also eine zusätzliche Einkommensteuer, die aber nach einem besonderen Tarif berechnet wird. Damit wird die wahre Einkommensteuerbelastung verschleiert und das Steuersystem kompliziert. Man sollte aber auf das Einkommen nicht verschiedenartige Steuern nach verschiedenen Methoden erheben.

    (Abg. Dr. Dresbach: Herr Gülich, wir haben es bei der Bürgersteuer früher auch gehabt; aber auch da blieb es eine Sünde!)

    — Da blieb es eine Sünde, und diese Sünde existiert ja nicht mehr. Ich plädiere jetzt für die Beseitigung einer weiteren Sünde, um deren weitere Ausübung der Bundesfinanzminister hartnäckig kämpft.

    (Zuruf des Abg. Pelster.)

    — Natürlich sind Sünden drin. In unserem ganzen Steuersystem sind Unklarheiten und, wenn Sie wollen, Herr Pelster, Sünden, wie Sie sagten, natürlich. Denn der ganze 1. Deutsche Bundestag hat — die Anträge kamen aus Ihren Reihen, Herr Pelster —

    (Abg. Pelster: Auch von Ihnen!)

    so viele Sondererleichterungen in das Einkommensteuergesetz hineingebaut, daß es inzwischen so unübersichtlich geworden ist und neben den anderen über 50 Steuern zu einem wirklichen Steuerwirrwarr geworden ist, der kaum noch von Fachleuten übersehen werden kann.

    (Abg. Dr. Dresbach: Das heißt aber jetzt „gezielte Maßnahmen"!)

    — Das ist richtig, die Ausdrücke wechseln ja. Die „gezielten Maßnahmen", lieber Herr Dresbach, erheitern mich ebenso, wie sie Sie erheitern.

    (Abg. Pelster: Da müssen auch Sie an Ihre Brust schlagen, nicht bloß wir!)

    — Meine Brust, Herr Pelster, (Abg. Pelster: Ist ziemlich breit!)

    ist in bezug auf Einkommensteuersonderwünsche wahrhaftig unbelastet

    (Abg. Pelster: Na, na!)

    und jederzeit von Ihnen genauer zu besichtigen.

    (Große Heiterkeit. — Abg. Pelster: Vorsichtig, Herr Gülich!)

    - Nein, die Brust ist in Ordnung und die Weste auch.
    Ich sagte, neben den Mängeln des Steuersystems sind hier Mängel im Tarif. Denn das Notopfer belastet die kleinen Einkommen stärker als die großen, und die mittleren Einkommen ebenfalls stärker als die großen. Die kleinen Steuerpflichtigen zahlen im Verhältnis zur Einkommensteuer ein um ein Mehrfaches höheres Notopfer als die Bezieher großer Einkommen. Auch die Familien mit kleinem Einkommen und großer Kinderzahl sind vergleichsweise viel stärker -belastet als die Familien mit großem Einkommen und kleiner Kinderzahl.
    Der neue Gesetzentwurf, Drucksache 2277, der heute dem Hause vorliegt und auf dessen mündliche Begründung ich gespannt bin, beseitigt zwar einige Mängel, indem er die kleinsten Einkommensteuerpflichtigen von der Abgabe des Notopfers Berlin befreit; aber die Grundmängel des Tarifs sind damit nicht beseitigt.

    (Abg. Pelster: Erkennen Sie den guten Willen schon einmal an!)

    — Den guten Willen, dies zu tun, erkenne ich selbstverständlich an, Herr Pelster, und zu diesem Punkt kann man ja sagen, wenn man das Notopfergesetz aufrechterhalten will. Ich halte es aber für methodisch so schlecht, daß wir es nicht aufrechterhalten dürfen, und dazu erbat ich mir ja eben Ihre Aufmerksamkeit; ich werde sie nur kurze Zeit in Anspruch nehmen.
    Der — proportionale — Notopfertarif betrug bei seiner Einführung im Jahre 1948 im Normalsatz 1 %, bei Einkommen unter 6000 Mark 0,6%. Mehrere Tarifänderungen anläßlich der Verlängerungen haben nun den Normalsatz auf 3,75 % erhöht, bei einem Steuersatz in der untersten Stufe von 1,15 %, und das Notopfer Berlin hat seit 1948 im Verhältnis zur Einkommensteuer ein immer stärkeres Gewicht bekommen; denn im gleichen Zeitraum wurde der Einkommensteuertarif 1950, 1953 und 1955 gesenkt, während der Notopfertarif in diesen Jahren, wie ich darlegte, erheblich erhöht worden ist.
    Wir sind der Meinung, daß man an eine lineare Einkommensteuersenkung nicht herangehen kann, solange das Notopfer Berlin als Sonderbesteuerung auf das Einkommen noch besteht. Ist das Notopfer beseitigt, kann man weiter sehen. Aber die Beseitigung des Notopfers Berlin erachten wir als


    (Dr. Gülich)

    eine vordringliche Maßnahme zur Bereinigung des Steuersystems.
    Das Notopfer Berlin ist eine reine Bundessteuer. Den Anlaß zu der ganzen Debatte hier hat ja die Hortungspolitik des Herrn Bundesfinanzministers gegeben. Man soll, weil der Bundesfinanzminister so hohe Milliardenbeträge gehortet hat — mit volkswirtschaftlich höchst anfechtbaren, man kann schon sagen: falschen Begründungen —, jetzt in erster Linie Bundessteuern senken, nicht aber die Einkommen- und Körperschaftsteuer, die Sie mit Ihrem Antrag linear senken wollen, weil ja zwei Drittel der Senkung die Länder zu tragen haben und nur ein Drittel der Bund. Man soll jetzt innerhalb dieser Diskussion den Ländern möglichst keine Lasten aufbürden, zumindest aber möglichst kleine!
    Wenn man — noch ein Wort zum Steuersystem — zur Einkommensteuer noch eine weitere Belastung haben will, dann haben wir durch unsere im übrigen reichlich verunglückte Finanzreform in Art. 106 des Grundgesetzes die Ergänzungsabgabe vorgesehen. Wünscht also der Bund einen Zugriff auf direkte Steuern, so hat er verfassungsmäßig die Möglichkeit, die Ergänzungsabgabe Gesetz werden zu lassen. Aber es ist offensichtlich, daß der Herr Bundesfinanzminister sich die Möglichkeit der Ergänzungsabgabe neben dem Notopfer Berlin, das er auf keinen Fall aufgeben will, offenlassen möchte.
    Wenn man sich vorstellt, daß das Notopfer Berlin beseitigt ist, liegt auf der Hand, daß die Erhebungs- und Verwaltungskosten erheblich gemindert werden. Allerdings ist zuzugeben, daß die Kosten in der öffentlichen Verwaltung hier vielleicht nicht so stark gesenkt werden wie die Kosten in der ehrenamtlichen Steuererhebung, die von den Arbeitgebern aller Größenklassen von Betrieben vorgenommen wird. Und was für eine Belastung ist es sowohl für die großen Lohnbüros wie für die kleinen Gewerbetreibenden und Handwerksmeister, neben der Lohnsteuer nun auch immer noch das Notopfer Berlin ausrechnen zu müssen.

    (Abg. Stücklen: Die ganze Steuer ist eine Belastung!)

    — Die ganze Steuer ist natürlich eine Belastung! Ich habe j a eben die Gewerbetreibenden als ehrenamtliche Steuereinnehmer bezeichnet, möchte sie nun aber, nachdem wir dieses System nicht einfach beseitigen können, wenigstens von der Arbeit und von der Last, die das Notopfer Berlin verursacht, befreien.
    Das Notopfer Berlin ist im Haushalt 1956 wie 1955 mit 1275 Millionen DM veranschlagt worden. Es hätte 1956 mit 1400 Millionen DM veranschlagt werden müssen, aber der Bundesfinanzminister hat 1275 Millionen DM eingesetzt, weil er eben diese Senkungsmaßnahme bereits im Auge gehabt hat, die ein Minderaufkommen von 125 Millionen DM bewirkt, so daß also diese 1275 Millionen DM, falls der Gesetzentwurf Drucksache 2277 Gesetz würde, zu Recht bestünden. Fällt das Notopfer weg, wird also das Aufkommen des Bundeshaushalts um 1275 Millionen DM in diesem Jahre gemindert, d. h., da das Gesetz vor dem 1. Juli sicher nicht in Kraft treten kann, für neun Monate = 926,25 Millionen DM.
    Die Berliner selbst haben durch den Wegfall des Notopfers keine Nachteile. Die Bundeshilfe ist
    durch das Dritte Überleitungsgesetz in der Form des Bundes zuschusses und der Bundesdarlehen gesetzlich gewährleistet. Die Steuerpräferenzen, die Berlin gewährt worden sind, werden durch den Wegfall des Notopfers Berlin nicht betroffen.
    Infolgedessen bestehen eigentlich überhaupt keine Gründe, dieses Notopfer aufrechtzuerhalten, denn der Bundeshaushalt kann die Mindereinnahme vertragen. Es muß, wie ich dargelegt habe, aus Gründen der Steuersystematik, aus Gründen der sozialen Gerechtigkeit, aus Gründen der Vereinfachung von Gesetzgebung und Verwaltung und aus Gründen der politischen Moral aus dem Steuersystem des Bundes verschwinden. Alle Kreise der Wirtschaft und die Presse, die sich ernsthaft mit Steuerfragen befaßt, sind von der Systemwidrigkeit und von der Überflüssigkeit des Notopfers Berlin überzeugt. Wenn alle diese Kreise — und auch weite Kreise in den Reihen der größten Fraktion dieses Hauses — davon überzeugt sind, daß das Notopfer Berlin fallen muß, sollten wir uns zu dem Schritt aufraffen. Der Bundesfinanzminister ist Argumenten leider nicht mehr zugänglich. Es ist schade, daß er nicht merkt, wie sehr durch seine Starrheit sein Ansehen gemindert wird.

    (Lachen in der Mitte.)

    Es ist wirklich schade. Er sollte sich diese Dinge auch überlegen und nicht wieder den Versuch machen, in seiner Fraktion mit falschen Argumenten diesen Antrag zu Fall zu bringen.

    (Oho!-Rufe bei der CDU/CSU.)

    Ich verbessere mich: mit objektiv unrichtigen Argumenten.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort zur Begründung des Antrags unter Punkt 4 k hat der Abgeordnete Dr. Miessner.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Herwart Miessner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Darüber, daß ein mehr oder weniger großer Betrag zur Steuersenkung zur Verfügung steht, besteht jedenfalls unter den Fraktionen des Bundestages kein Zweifel mehr. Nur mit dem Bundesfinanzminister besteht darüber Streit. Selbst wenn nun aber der Herr Bundesfinanzminister die Summe, die zur Verfügung steht, für geringer hält als das Parlament, so hätte er doch wenigstens in irgendeiner Weise mit einem Steuersenkungsvorschlag initiativ werden sollen. Wir bedauern ausdrücklich hier an dieser Stelle, daß keinerlei Vorschlag der Bundesregierung vorliegt, obwohl doch — das zeigt die große Zahl der Anträge aus dem Parlament — offensichtlich die Möglichkeit dafür besteht.
    Dagegen liegen nun eine Reihe von Vorschlägen aller Fraktionen vor, von denen uns der Vorschlag der sympathischste ist, die Steuern allgemein um 10 % zu senken. Dieser Vorschlag ist uns deshalb naturgemäß am sympathischsten, weil die Fraktion der FDP einen entsprechenden Antrag bereits mit Drucksache 1764 am 11. Oktober 1955, also vor mehr als einem halben Jahr, eingebracht hatte. Dabei gingen wir allerdings davon aus, daß die Steuersenkung linear durchgehend bis oben hin erfolgen sollte, und zwar insbesondere aus der Erwägung, daß wir endlich einmal die Steuersätze von über 50 % in den obersten Sätzen beseitigen


    (Dr. Miessner)

    müssen. Sie liegen heute bei 55 °/o. Man müßte hier mindestens zu einer Senkung auf 50 °/o kommen.
    Diese Forderung ergibt sich schon aus allgemein volkswirtschaftlichen Überlegungen. Es ist ja bekannt, daß ein Kaufmann, wenn ihm weniger als 50 °i o seiner Einkünfte verbleiben, angesichts der hohen Steuerlast eher auf den Gedanken kommt, sein Geld volkswirtschaftlich nicht so sehr sinnvoll zu verwenden.
    Merkwürdig ist nur, daß dieser Antrag der FDP auf 10%ige Steuersenkung mehr oder weniger in Vergessenheit geraten ist. Offensichtlich war er gar nicht so populär. Das liegt wohl daran, daß es immer sehr viel populärer ist, mit Sondermaßnahmen für diesen oder jenen aufzutreten; denn die Betreffenden, für die diese Maßnahmen dann positiv wirksam werden, nehmen das naturgemäß mit Dank und Freude auf, und die übrigen machen sich keine großen Gedanken darüber, daß sie dabei in Wirklichkeit die Benachteiligten sind. Wer sich besonders auf solche Maßnahmen spezialisiert, der zielt in der Tat „haarscharf auf den Schlitz der Wahlurne", wie unser Fraktionsvorsitzender Dr. Dehler das kürzlich so treffend und plastisch ausgedrückt hat.

    (Abg. Pelster: Das ging aber völlig daneben!)

    Diese Äußerung hat sicherlich das Gute gehabt, daß zum erstenmal sämtliche Steuerzahler durch diese bildhafte Darstellung auf den Zusammenhang der nun einmal zwischen Sondermaßnahmen und allgemeiner Tarifsenkung besteht, aufmerksam wurden. Das mag aber auch bewirkt haben, daß die größte Fraktion des Hauses, die CDU/CSU, nunmehr nach diesem Wort von Dr. Dehler auch ihrerseits zu der 10%igen Steuersenkung in ihren Vorschlägen übergegangen ist, während sie vorher andere Vorschläge machte.

    (Abg. Pelster: Aber völlig daneben! — Weitere Zurufe von der Mitte.)

    — Lesen Sie einmal die Zeitungen nach!

    (Zuruf von der Mitte: Zeitungen!!)

    Damals war in der Öffentlichkeit von Ihrer Seite nichts, was irgendwie in diese Richtung ging, verlautbart worden.

    (Abg. Pelster: Er mag ein guter Jurist sein; aber in Steuersachen ist er doch noch nicht bewandert!)

    Es muß jetzt einmal gesagt werden — man muß sich ja irgendwie einmal erklären —, welche Maßmen den Vorrang haben sollen, und so spreche ich hier aus, daß — um es allen Steuerzahlern mit einem aufrüttelnden Wort zu sagen — sicherlich eine höhere Steuersenkung als um 10% möglich wäre, wenn man sich im wesentlichen auf eine lineare Steuersenkung zugunsten aller konzentrierte!
    Dabei kann es durchaus so sein — nach unseren Vorstellungen —, daß man in den unteren und mittleren Stufen etwas stärker senkt — vielleicht 15 % —, um die Senkung dann oben mit 10 % auslaufen zu lassen, damit eben die letzten Sätze von 55 auf 50 % herabgesetzt werden. Das wäre so eine Art „gebogene lineare" Steuersenkung.

    (Heiterkeit und Zurufe.)

    — Ja, j a, diesen Heiterkeitserfolg wollte ich natürlich erzielen. Dieses Bild ist paradox, darüber bin
    ich mir völlig im klaren. Aber vielleicht bleibt das, was wir wollen, damit desto eher haften.

    (Abg. Dr. Dresbach: Geometrische Vorstellungen!)

    Ach, lassen Sie es ruhig dabei. Denn es kommt manchmal gerade dann eine Diskussion besser in Gang, wenn man einen solchen eigenartigen Begriff in die Debatte wirft.
    Aber etwas anderes spricht ja auch für die Vorrangigkeit einer linearen Steuersenkung. Das ist der Grundsatz der Steuervereinfachung. Nur durch starke Senkung im Tarif kommen wir über die vielen, zum Teil notwendigen Sondermaßnahmen hinweg. Denn es ist ganz klar: Je höher die Tarife in einem Steuersystem sind, desto eher entsteht eine Situation, die es notwendig macht, diesen oder jenen doch aus allgemeinen volkswirtschaftlichen Gründen von dem allgemein hohen Tarifsatz auszunehmen. So haben wir bei den sehr hohen Steuersätzen, die wir nach 1945 hatten und nur langsam abbauen konnten, in der Tat ein Steuersystem mit so vielen Sonderbestimmungen erhalten — die eben die konsequente Folge der zu hohen Tarife waren —, daß wir heute ein solches Gestrüpp von Steuerbestimmungen haben, von denen man mit Recht sagt, daß auch der Steuerbeamte selbst sich eines Steuerberaters bedienen muß, um in dem Fall, daß er nicht nur Lohnsteuerzahler ist, seine Steuererklärungen abzugeben. Meine Damen und Herren, das ist in der Tat der Fall. Ich selber gehöre j a auch zu dieser Kategorie. Ich möchte meine Steuererklärung nicht ohne Beratung eines Steuerberaters abgeben. Das kann man ruhig mal sagen.