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ID0214014500

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 140. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 10. April 1956 7195 140. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 18. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Horn, Höcker und Ladebeck . . . 7197 A Eintritt des Abg. Dr. von Golitschek in den Bundestag 7197 A Aufsetzung des Antrags der Fraktion der FDP betr. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) auf die Tagesordnung: Dr. Bucher (FDP) 7197 B Fragestunde (Drucksache 2300): 1. betr. Gesundheitskarte für Seeleute: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7197 B 2. betr. Härten durch Widerruf laufender Unterstützungen nach Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. November 1955: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7197 D 3. betr. Veteranensold für Frontkämpfer: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7198 A Dr. Höck (CDU/CSU) 7198 B 4. bis 7. zurückgestellt 7198 B 8. betr. Fehlen eines Hinweises auf § 4 Abs. 4 des Straftilgungsgesetzes in Fragebogen für Bewerber für die Bundeswehr: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7198 C 9. bis 10. zurückgestellt 7198 D 11. betr. Ausschluß Untersuchungsgefangener vom Bezug bestimmter Zeitungen und Zeitschriften: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7198 D, 7199 B Rehs (SPD) 7199 A 12. betr. Programm für die ländliche Siedlung für 1956: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7199 C 13. betr. Veranschlagung und Ist-Ausgaben im Bundeshaushalt 1955/56 zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7199 D 14. betr. Frage der Vereinbarung des Gesetzes über die innerdeutsche Rechts-und Amtshilfe in Strafsachen mit dem. Gesetz über die Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten: Neumayer, Bundesminister der Justiz 7200 A, D Lotze (CDU/CSU) 7200 D 15. betr. Frage der Vereinbarung des § 467 Abs. 2 der Reichsabgabenordnung mit dem Grundgesetz: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7201 A 16. zurückgestellt 7201 A 17. betr. Befugnis zum Waffenbesitz: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 A 18. betr. Normung der Milchkannen: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7201 C 19. betr. Übertragung des Typhuserregers durch tierische Futtermittel auf den Menschen: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . 7201 D, 7Z02 C, D Frau Keilhack (SPD) 7202 C, D 20. betr. Planung der Übernahme der Fernsprechteilnehmer der Verteilerämter Heppenheim, Gardernheim usw. in das Mannheimer Fernsprechbuch: Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post- und Fernmeldewesen 7203 A, C Ritzel (SPD) 7203 B, C 21. und 22. zurückgezogen 7203 D 23. betr. Schäden durch Befahren der wegen Frostschäden gesperrten Straße von Hiddesen nach Detmold durch 14 britische Panzer der 60-Tonnen-Klasse: Blank, Bundesminister für Verteidigung 7204 A 24. betr. Frage der Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer für Lkw-Anhänger: Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7204 B 25. betr. Entschädigung für die durch Beschränkung der Wirtschaftlichkeit von Lkw-Anhängern nach der Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrsordnung entstehenden Schäden: Dr. Bergemann, Staatssekretär im Bundesministerium für Verkehr . 7204 D 7205 B, C Dr. Bleiß (SPD) 7205 B, C 26. betr. Intervention der Bundesregierung wegen Absetzung des französischen Dokumentarfilm „Nacht und Nebel": Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7205 D, 7206 B Frau Renger (SPD) 7206 A, B 27. betr. Schutzimpfungen gegen die Kinderlähmung: Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 7206 C Nächste Fragestunde 7207 A Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Rede des Kapitäns zur See Zenker in Wilhelmshaven (Drucksache 2125) . . . 7207 A Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD), Anfragender 7207 A, 7232 A, C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 7212 D, 7227 D, 7228 B, C Heye (CDU/CSU) 7213 C Dr. Mende (FDP) 7222 A, 7228 B, C Dr. Böhm (Frankfurt) (CDU/CSU) . 7223 A von Manteuffel (Neuß) (DA) . . . . 7224 A Dr. Horlacher (CDU/CSU) 7225 A Dr. Strosche (GB/BHE) 7226 A Bausch (CDU/CSU) 7228 C Schneider (Bremerhaven) (DP) 7229 D, 7230 D Frau Dr. Hubert (SPD) 7230 D Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 7231 A Frau Kalinke (DP), 7232 C Unterbrechung der Sitzung . 7235 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2283) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2282), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP, DA eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Besteuerung der Kredit-Garantiegemeinschaften des Handwerks und des Handels auf den Gebieten der Körperschaftsteuer, der Vermögensteuer, der Gewerbesteuer, der Kapitalverkehrsteuer, der Erbschaftsteuer und der Grundsteuer (Drucksache 2281), mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der SPD, FDP, GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2293), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2295), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Kaffeesteuergesetzes (Drucksache 2296), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Teesteuergesetzes (Drucksache 2297), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Leuchtmittelsteuergesetzes (Drucksache 2298), mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Notopfergesetzes (Drucksache 2277), und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 2312) . . . . 7235 B Vizepräsident Dr. Schmid . 7235 C, 7238 B, 7249 D, 7254 D Schmücker (CDU/CSU), Antragsteller 7235 D Seuffert (SPD), Antragsteller . . . 7238 B Regling (SPD), Antragsteller . . . 7243 A Dr. Gülich (SPD), Antragsteller . . 7244 D, 7259 B, 7262 A Dr. Miessner (FDP), Antragsteller . 7245 D Frau Lockmann (SPD), Antragstellerin 7250 A Frau Dr. Ilk (FDP), Antragstellerin 7251 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 7252 B Dr. Wellhausen (DA) 7255 A Dr. Keller (GB/BHE) 7256 C Margulies (FDP) 7260 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . . 7261 B, 7262 A Ausschußüberweisungen 7263 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7263 C Tagesordnung der nächsten Sitzung: Vizepräsident Dr. Schmid . 7250 D, 7251 A, B Dr. Bucher (FDP) 7251 A Frau Kalinke (DP) 7251 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7263 B Anlage 2: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 566) 7264 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 2. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15.7. Meitmann 15.7. Lulay 9.6. D. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5.5. Kahn 1.5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Dr. Starke 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Altmaier 25. 4. Birkelbach 25.4. Fürst von Bismarck 25. 4. Erler 25. 4. Even 25.4. Gräfin Finckenstein 25. 4. Gerns 25. 4. Dr. Hellwig 25. 4. Höfler 25. 4. Haasler 25. 4. Kalbitzer 25. 4. Kiesinger 25. 4. Dr. Kopf 25. 4. Lemmer 25. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 25. 4. Lücker 25. 4. Marx 25. 4. Dr. von Merkatz 25. 4. Metzger 25. 4. Frau Meyer-Laule 25. 4. Dr. Mommer 25. 4. Dr. Oesterle 25. 4. Paul 25. 4. Dr. Dr. h. c. Pünder 25. 4. Frau Dr. Rehling 25. 4. Dr. Reif 25. 4. Dr. Schmid (Frankfurt) 25. 4. Frau Schroeder (Berlin) 25. 4. Schütz 25. 4. Seidl (Dorfen) 25. 4. Trittelvitz 25. 4. Dr. Wahl 25. 4. Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 25. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 21. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Morgenthaler 21.4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. Müller-Hermann 21. 4. Odenthal 21. 4. Ollenhauer 21.4. Pelster 21. 4. Pusch 21. 4. Raestrup 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Dr. Schneider (Lollar) 21. 4. Seither 21. 4. Stahl 21. 4. Stierle 21. 4. Voß 21. 4. Wagner (Ludwigshafen) 21. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Eickhoff 19. 4. Dr. Elbrächter 19. 4. Feldmann 19. 4. Dr. von Golitschek 19. 4. Müller (Worms) 19. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Dr. Preiss 19. 4. Schloß 19. 4. Bettgenhäuser 18. 4. Blöcker 18. 4. Brandt (Berlin) 18. 4. Brockmann (Rink erade) 18. 4. Heiland 18. 4. Jahn (Frankfurt) 18. 4. Dr. Kreyssig 18. 4. Lahr 18. 4. Leibfried 18. 4. Lermer 18. 4. Dr. Maier (Stuttgart) 18. 4. Mayer (Birkenfeld) 18. 4. Miller 18. 4. Dr. Mocker 18. 4. Dr. Orth 18. 4. Dr. Pohle (Düsseldorf) 18. 4. Rasch 18. 4. Frau Schanzenbach 18. 4. Scheel 18. 4. Stauch 18. 4. Unertl 18. 4. Dr. Werber 18. 4. Dr. Willeke 18. 4. Wullenhaupt 18. 4. Ziegler 18. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Neuburger 31. 5. Mensing 1. 5. Böhm (Düsseldorf) 28. 4. Anlage 2 Umdruck 566 (Vgl. S. 7263 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Der folgende Antrag wird gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: Antrag der Fraktion der DA betreffend Förderung des Baues von Rad- und Mopedwegen an Bundesstraßen (Drucksache 2307) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Walter Seuffert


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Derartige Erinnerungen wollte ich natürlich nicht heraufbeschwören.
    Meine Damen und Herren, über das Ausmaß der möglichen Steuersenkung will ich bei der Kürze der Zeit, die zu sprechen ich mir vorgenommen habe, das Haus nicht unterhalten. Diejenigen, die in der Ausschußarbeit stehen, kennen ihre Zahlen und haben sie oft genannt, und die anderen würden sich zum Teil nicht dafür interessieren, zum Teil würden sie vielleicht die Zahlen verwechseln.
    Fest steht auf jeden Fall, daß im Jahre 1955 rund 1300 Millionen mehr Steuern allein für den Bund aufgekommen sind, als zur Deckung der im Jahre 1955 veranschlagten Haushaltsausgaben notwendig gewesen wäre.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Fest steht, daß alle Steuerschätzungen für 1956 auf dieser Grundlage neu überprüft werden müssen und daß sich auf Grund dieser Überprüfung ein ganz anderes Haushaltsbild ergeben wird, als es uns zur Zeit vorliegt.
    Fest steht weiter, daß bereits 1955 Ausgaben in Milliardenbeträgen bewilligt worden sind, die nicht ausgegeben werden konnten und heute noch nicht ausgegeben werden können, und daß auch von den Forderungen für 1956 ähnliches zu sagen sein wird, so daß auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß einige dieser nicht zu leistenden Ausgaben in notwendigere und dringlichere Ausgaben umgewandelt werden können, das Haushaltsbild sich erheblich ändern muß.


    (Seuffert)

    Fest steht ferner, daß auf Grund aller dieser Vorgänge der sogenannte Juliusturm mit allen seinen volkswirtschaftlichen Folgen entstanden ist. Feststehen dürfte auch, Herr Kollege Schmücker, daß zur Beseitigung dieses Juliusturms, der ein volkswirtschaftliches Problem und eine volkswirtschaftliche Gefahr darstellt, eine Steuersenkung von nur einer Milliarde nicht genügen wird. Fest steht erfreulicherweise, daß wenigstens das Parlament sich mit dieser Situation beschäftigen und auseinandersetzen will.
    Nachdem man so oft Reformwünsche, insbesondere zur Einkommensteuer, aber auch zu anderen Steuern, zu unserem ganzen Steuersystem, obwohl man sie sachlich anerkennen mußte, mit der Begründung beiseite geschoben hat, daß Rücksichtnahme auf die Kassen- und Haushaltslage nicht erlaube, sie zu erörtern, sollte man meinen, daß man in einer derartigen Situation des Haushalts und der Kasse nun endlich einmal an wirkliche Reformgedanken herangeht. Ihre Anträge, Herr Kollege Schmücker, und die der Koalitionsparteien zur Einkommensteuer haben als Kernpunkt praktisch wieder eine lineare Steuersenkung — eine etwas abgewandelte lineare, aber eben doch eine lineare Steuersenkung zu 10 %. Ich brauche das, was wir über lineare Steuersenkung in diesem Hause oft schon haben vortragen lassen, nicht noch einmal ausdrücklich zu wiederholen. Lineare Steuersenkung bedeutet eben wieder — sehen Sie sich die Zahlen an! — für ein Jahreseinkommen von 5000 DM eine Steuererleichterung von 64 DM jährlich oder rund 5 DM monatlich und für das zehnfache Jahreseinkommen dann nicht etwa das Zehnfache, etwa 640 DM, sondern 1625 DM oder 135 DM monatlich. Von den sehr geringen, fast lächerlichen Steuerermäßigungen, die eine derartige Steuersenkung für das kleine Durchschnittseinkommen bringt, will ich gar nicht reden. Diese Dinge sind keine Verbesserung des Tarifs, das sind Steuersenkungen ohne jeden reformatorischen Ehrgeiz. Und was man etwa konjunkturpolitisch —wir haben ja in der letzten Zeit so viel von Konjunkturpolitik geredet — mit solchen Jahres- oder Monatsbeträgen den Leuten antun will, frage ich mich doch sehr. Eher kann das eine Auswirkung haben, wenn bei einem Einkommen von einer halben Million eine Steuersenkung von ungefähr 20-, 30 000 DM gewährt wird. Ob das nun wieder erwünscht ist, ist eine Frage.
    Lineare Steuersenkung — auch das haben wir oft gesagt — bedeutet ferner, daß von den insgesamt 880 Millionen DM, die diese Einkommensteuersenkung insgesamt Bund und Ländern kosten würde, rund 40 % — rechnen Sie es nach der Steuerstatistik des Bundesfinanzministeriums aus — für 24 % der Steuerpflichtigen ausgegeben werden, d. h. eben für die, die ein Jahreseinkommen über 15- bis 16 000 DM im Jahr haben, und die anderen sind natürlich dann relativ schlechter bedacht.
    Unsere Vorstellungen gehen in der Richtung einer wirklichen Tarifreform. Die Fehler unseres Tarifs haben wir oft dargelegt. Einer der Hauptfehler sind die viel zu niedrigen Freibeträge, die unter dem europäischen Standard liegen und die immer wieder zu dem — ich muß das offen sagen — Unsinn und Skandal führen, daß sich ein Finanzamt angesichts der Verbrauchsteuerbelastung außerdem noch mit Einkommen von 1000 DM im Jahre beschäftigt. Das sind Grenzen eines Existenzminimums, die jeder Privatgläubiger achten muß und die auch der Steuergläubiger Staat in Ruhe lassen sollte, ganz abgesehen von der ganz unnötigen Mühe der Finanzverwaltung, die hierauf verwandt wird.
    Der zweite Hauptfehler unseres Tarifs ist die viel zu scharfe Progression im Bereiche der kleinen und mittleren Durchschnittseinkommen. Wir haben auch hier immer wieder darauf hingewiesen, daß das, wovon das Bundesfinanzministerium bei seinen Tarifdiskussionen so ungern spricht, nämlich die Spitzenbelastung der jeweiligen Einkommensstufen, d. h. der Steuersatz, der auf dem etwaigen Mehrverdienst innerhalb einer Stufe liegt, das Entscheidende ist für die Wirkung des Tarifs auf den Steuerpflichtigen und für seine wirtschaftlichen Überlegungen. Es ist immer noch so, daß die Steuerpflichtigen, wenn sie durch Mehranstrengungen, durch Fortkommen im Beruf, durch schärfere Kalkulation von einem Einkommen von 3000 DM auf eines von 4000 DM im Jahr kommen, von diesen 1000 DM, die sie mehr verdient haben, 175 DM, wenn sie ledig sind, und 127 DM als Verheiratete mit einem Kind an das Finanzamt abgeben müssen, also 17,5 bzw. 12,7 % Bei einer Steigerung des Einkommens von 4000 auf 5000 DM müssen sie als Ledige 195 DM und als Verheiratete 159 DM von den 1000 DM Mehrverdienst abgeben, und wenn sie sich von 12 000 auf 13 000 DM verbessern, haben sie 27% dessen, was sie mehr verdient haben an das Finanzamt abzugeben. Das ist
    die viel zu schroffe Progression in diesen wirklich mittelständlerischen Bereichen des Durchschnittseinkommens. Das ist einer der Hauptfehler unseres Tarifs, auf den wir Sie oft und oft aufmerksam gemacht haben. Dabei habe ich Ihnen die schlimmsten Beispiele noch gar nicht genannt, nämlich die Fälle, in denen man diese Staffeln, die wie Fußangeln alle 50 DM — Jahresbetrag — in unserem Tarif aufgestellt sind, überspringt, wo der Steuerpflichtige bis zu 50 % und mehr von seinem Mehrverdienst an das Finanzamt abgeben muß.
    Meine Damen und Herren, wir sagen es Ihnen wieder: Dafür gibt es Mittel, und da braucht man keine phantastischen Ausfallziffern zu nennen, die es etwa kosten würde, die Dinge in Ordnung zu bringen. Auch eine Tarifreform von unten, auch eine Tarifverbesserung von unten kann in ihrer Auswirkung begrenzt werden. Tarife können die Auswirkung der Erhöhung von Freibeträgen z. B. begrenzen.
    Unser Antrag Drucksache 1695 liegt Ihnen seit mehr als einem halben Jahre vor. Mein Freund Kurlbaum hatte Ihnen vorgerechnet, daß wirklich geholfen werden kann ohne allzu große Auswirkung auf den Gesamttarif und auf den Gesamtausfall, daß wirklich den Kleinen und auch den Finanzämtern geholfen werden kann und daß 21/2 Millionen Steuerpflichtige aus einem unlohnenden, aus einem für beide Teile ärgerlichen Kontakt mit dem Finanzamt mit relativ einfachen Mitteln herausgebracht werden können. Ich mache allerdings darauf aufmerksam: das ist ein Tarifverbesserungsvorschlag, nach dem der bestehende Tarif an bestimmten Punkten verbessert werden soll. Er kann nicht in Vergleich gesetzt werden mit einem neu aufzustellenden Tarif; denn das System dieser Verbesserung müßte auf den neuen Tarif ebenso angewandt werden wie auf den bisherigen.


    (Seuffert)

    Wir haben außerdem — es gibt andere Wege — der Öffentlichkeit bereits im Jahre 1952 in unseren Parteiprogrammen empfohlen, die Tarifprogression im Bereiche des Durchschnittseinkommens überhaupt auszuschalten, soweit sie im Tarifsatz begründet ist, weil in diesen Bereichen die durch die Anwendung des Freibetrages entstehende Progression so ausreichend ist, daß eine weitere tarifmäßige Progression übersteigert wäre.
    Sie können auch einen Mittelweg gehen, indem Sie wenigstens einige weiter auseinandergezogene Tarifstufen einführen. Wenn Sie zu diesem System, das wir Ihnen vor Jahren vorgelegt haben, übergingen, könnten Sie all die Dinge, die man mit teilweisem Splitting, mit der problematischen Ehegattenbesteuerung und sonstigem zu kurieren versucht, einfach und klar ausschalten.
    Wir wissen eigentlich nicht, meine Damen und Herren, warum Sie auf diese Gedanken so gar nicht eingehen wollen. Vielleicht sind die Systeme und Tarifverbesserungen, die wir Ihnen vorschlagen, etwas zu klar und zu durchsichtig. Vielleicht würden sie zu sehr offenbar machen, wie wenig unsere derzeitigen Tarife auf dem eigentlich selbstverständlichen Grundsatz aufgebaut sind, daß jedes Einkommen nach seiner Leistungsfähigkeit besteuert werden sollte, und wie sehr unsere Tarife auf machtpolitischen und wahlpolitischen Grundlagen beruhen.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir werden nicht darauf verzichten, auch im Laufe dieser Steuerberatung diese Gesichtspunkte einer wirklichen Reform zu prüfen, geltend zu machen und unsere Anträge je nach dem Ergebnis der Beratungen dazu zu präzisieren. Diese Gesichtspunkte der Reform liegen auch unseren heute bereits vorgelegten Anträgen zugrunde.
    In einem engen Zusammenhang mit unseren Überlegungen zur Tarifverbesserung bei der Einkommensteuer steht unser Antrag auf Streichung des Notopfers Berlin. Das Notopfer Berlin ist praktisch eine auf dem Einkommen stehende Zusatzsteuer, die einen schlechteren, sozial weitaus schlechteren Tarif als die Einkommensteuer selbst hat. Die Streichung dieses Notopfers schien uns deswegen ein wesentlicher Punkt in der Gesamtreform der Tarife für die Einkommensbesteuerung zu sein. Im übrigen wird Ihnen mein Freund Gülich nachher noch etwas zu diesem Punkt zu sagen haben.
    Eine weitere sehr dringende Verbesserung in unserem Einkommensteuersystem schien uns, die Schlechterstellung der Arbeitnehmer endlich zu beseitigen. Ich brauche nichts von dem zu wiederholen, was wir über die Schlechterstellung hinsichtlich der Erhebungsweise, über die Schlechterstellung hinsichtlich des Zeitpunkts, an dem die Steuer bezahlt wird, schon oft vorgetragen haben. Die Manipulationsmöglichkeiten, die bei der Veranlagung bestehen, sind hier nicht gegeben. Die Steuer wird prompt und zwangsweise gezahlt. Aber fragen Sie einmal die Veranlagten, wieviel sie heute von ihrer Steuer für 1954, geschweige denn für 1955 schon gezahlt haben!
    Ich glaube, wir haben über die Verschiedenheiten des Steuererhebungsverfahrens hinaus auch schon öfter die weiteren Gesichtspunkte vorgetragen, die endlich einmal dafür sprechen sollten, dem Arbeitnehmer hier zu geben, was ihm gebührt. Herr Kollege Schmücker, Sie haben so warme Worte für das gefunden, was der selbständige Unternehmer I von der Steuer gewährleistet erhalten müßte. Sie haben von seinem ungebührlich großen Risiko gesprochen, das berücksichtigt werden müßte. Wenn der Unternehmer für die Erhaltung seines Kapitals reichliche Abschreibungen von der Steuer abziehen kann und wenn Sie sogar nun noch Weiteres über die Abschreibungen hinaus zu ähnlichen Zwecken für ihn verlangen, — wer gibt dem Arbeiter die Möglichkeit, entsprechend für die Erhaltung seines Kapitals, d. h. seiner Gesundheit und seiner Arbeitskraft, zu sorgen? Wer gibt dem Arbeiter den Verlustausgleich, den jeder selbständig Tätige geltend machen kann? Wo ist die Möglichkeit für den Arbeiter, der wegen Arbeitslosigkeit, wegen Krankheit oder aus anderen Gründen hat Schulden machen müssen oder von seinen Ersparnissen leben mußte, diese Verluste wieder auszugleichen? Sie ist nicht gegeben.
    Darf ich noch an einen Gesichtspunkt erinnern, der gerade in der letzten Zeit im Mittelpunkt vieler Diskussionen gestanden hat. Unsere Berufsausbildung, unsere Berufsfortbildung auf allen Gebieten bedarf dringend der Förderung. Ich habe noch nie gehört, daß einem Unternehmer, auch einem selbständig Tätigen, einem Arzt oder einem Anwalt, der eine Fachtagung besucht oder eine Studienreise durchführt, der Abzug der dadurch entstandenen Unkosten vom Finanzamt verweigert worden wäre. Aber Sie kennen die sehr harte Rechtsprechung, die dem Beamten, dem Arbeitnehmer jeder Art jede Ausgabe für Berufsfortbildung von seinem steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen verwehrt. Das ist ein unmöglicher Standpunkt. Auch das ist eine Sache, die nun endlich einmal ausgeglichen werden muß. Jetzt haben wir die Möglichkeit dazu durch einen - nach unserem Antrag durchaus mäßigen — Freibetrag für das Arbeitseinkommen!
    Nichts zu tun hat das — das darf ich gleich erwähnen — mit dem Pauschbetrag für Werbungskosten, den Arbeitnehmer in Anspruch nehmen können. Ich glaube, darüber sind wir uns auf allen Seiten des Hauses einig und darüber ist man sich auch in der Diskussion sonst einig. Der Pauschbetrag für Werbungskosten ist keine eigentliche Vergünstigung für die Arbeitnehmer, sondern eine Verwaltungsvereinfachung. Alle, die mehr als 26 DM monatlich an wirklichen Werbungskosten haben -- und das sind nach Feststellunug des Wirtschaftsinstituts der Gewerkschaften mindestens 25 % aller Arbeitnehmer —, haben von der Erhöhung des Pauschbetrages überhaupt nichts. Im Gegenteil, ich möchte Sie einmal fragen: welcher irgendwie selbständig Tätige wird weniger als 26 DM im Monat an Werbungskosten für irgendeine Tätigkeit geltend machen? Ich hoffe sehr, meine Damen und Herren, daß man sich auch auf Ihrer Seite insbesondere diesem unserem Antrag nicht verschließen wird.
    Ein Wort zur Frage der Ehegattenbesteuerung. Es ist erfreulich, aus den vorliegenden Anträgen entnehmen zu können, daß die Absicht des Herrn Bundesfinanzministers einstimmig abgelehnt wird, die vom Bundestag nun endlich erzwungene Getrenntbesteuerung bei arbeitenden Ehegatten wieder rückgängig zu machen. Es wird wohl auch dabei bleiben. Auch wir halten selbstverständlich an diesem Prinzip fest und wünschen durch unsere Anträge das Prinzip der getrennten Veranlagung, wie es bisher auf die Ehefrau Anwendung findet, die in einem eigenen oder dem Ehemann fremden


    (Seuffert)

    Betrieb arbeitet, auch auf die Ehefrau anzuwenden, die im Betrieb des Mannes mithilft. Mein Freund Regling, der diese Vorschläge ausgearbeitet hat, wird Ihnen hierzu noch einiges sagen.
    Wir sind uns bewußt, daß auch nach dieser Regelung die Bewertung der eigentlichen Hausfrauenarbeit, die schließlich auch einen Beitrag — und nicht den schlechtesten und nicht den geringsten — zum Familieneinkommen und zum Familienwohlstand bedeutet, noch nicht gelöst ist und durchaus in der Schwebe bleibt. Wir behalten uns, je nach dem Ergebnis der Beratungen, ausdrücklich vor, im geeigneten Zeitpunkt und wahrscheinlich noch während dieser Steuerdebatte Ihnen hierzu noch Anträge vorzulegen.
    Wir legen Ihnen den Antrag vor, die Altersfreibeträge sowohl für Ledige wie für Verheiratete etwas herunterzusetzen. Insbesondere ist doch die Altersgrenze von 70 Jahren für den Altersfreibetrag für Verheiratete wahrlich viel zu hoch gegriffen.
    Zu der Frage der Verbrauchsteuern wird Frau Kollegin Lockmann nachher sprechen. Gestatten Sie mir nur, daß ich des Zusammenhangs — der Reform des gesamten Steuersystems — wegen zu den Gedanken, die unseren Anträgen zugrunde liegen, etwas sage. Wir beantragen, die Kaffee-, Tee- und Leuchtmittelsteuer zu streichen. Diese Steuern sind wirklich ein Anachronismus. Sie wissen doch, daß wir die Kaffeesteuer und die Teesteuer seinerzeit eingeführt haben, als die finanzielle Lage des Vereinigten Wirtschaftsgebiets kaum übersehbar war und die Ausgaben drängten. Ich glaube, wenn wir gewußt hätten, daß ein Finanzminister des, Jahres 1956 bei dieser Kassen-und Haushaltslage sich an diesen Steuern so festklammern würde, hätten wir sie damals gar nicht eingeführt. Es sind außerdem eminent uneuropäische Steuern. Ich erinnere Sie nur an das Theater — ich kann es wirklich nicht anders nennen —, das der Herr Bundesfinanzminister wegen der paar Paketchen Kaffee und Tee, die über die Grenze gebracht werden sollten, macht.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Das Problem der Verbrauchsteuern haben wir vor diesem Hause oft aufgeworfen. Wir wissen, daß wir den großen Verbrauchsteuerlasten nicht beikommen können, wenn wir nicht die Umsatzsteuer angreifen, die heute den Hauptteil dieser Last ausmacht. Ich glaube, es wird immer deutlicher, daß die Erhöhung der Umsatzsteuer auf den Satz von 4 °A, die ja in Zusammenhang stand mit anderen, von uns damals stark angefochtenen Steuersenkungen nach der Wahl von 1949, eine der schwersten finanzpolitischen Sünden war, die in der Bundesrepublik begangen worden sind. Die unheilvollen Folgen dieses Schrittes zeigen sich mehr und mehr. Dazu kommt, daß die Steuer uns unter den Händen wächst in einem Ausmaß von ungefähr 200 Millionen DM im Vierteljahr. Wir werden etwas tun müssen, wir werden auch die Steuer selbst reformieren müssen. Aber ich glaube nicht, daß man an eine wirkliche Reform der Steuern herangehen kann, wenn man sich nicht dazu entschließt, auch das Volumen dieser Steuer anzugreifen. Die Palliativanträge, die Sie da gestellt haben, Herr Kollege Schmücker, mit den 480 DM jährlich pro Betrieb, werden das Problem bestimmt nicht lösen.

    (Abg. Schmücker: Aber die, denen sie zugute kommen, werden sich sicher freuen!)

    Es ist keine reformatorische Bestrebung, wenn man Umsatzsteuererleichterungen unter der Bedingung vorsieht, daß sie dem Verbraucher nicht zugute kommen. Denn nach der Begründung, die Sie gebracht haben, betrachten Sie das ja als eine zweite Einkommensteuer auf den Gewerbetreibenden; also das, was Sie ihm geben wollen, soll über die Preise von Verbraucher hereingeholt werden.

    (Abg. Schmücker: Falsch!)

    Wir haben Ihnen unsere grundsätzlichen Anträge zu diesem Punkt schon vorgelegt. Wir haben Sie gebeten, das System der Umsatzsteuer im ganzen zu überdenken, und darauf nehme ich Bezug. Wenn Sie bezüglich des Steuerausfalls Bedenken haben sollten, so geben wir Ihnen durch einen nochmaligen Antrag Veranlassung, Ihre Entscheidung wegen der Steuerabzugsfähigkeit der Parteibeiträge noch einmal zu überdenken. Diese höchst undemokratische — —

    (Abg. Pelster: Sie schneiden sich ins eigene Fleisch! — Heiterkeit in der Mitte.)

    — Ich glaube, Herr Kollege Schmücker, das ist kein Gegenstand zum Lachen.

    (Abg. Schmücker: Darüber habe ich gar nicht gelacht!)

    — Ich nehme es gern zur Kenntnis, Herr Kollege Schmücker, denn ich glaube, daß das eine außerordentlich ernste Angelegenheit ist, die in ihren Gefahren und Auswirkungen für die Demokratie noch einmal sehr überdacht werden sollte. Wir können Ihnen nicht sagen, wieviel dadurch an Steuern erspart wird oder wie groß dadurch im Jahre 1957 etwa der Steuerausfall sein könnte. Sie können es vielleicht eher sagen, wir nicht, denn es pflegen nicht alle Parteien ihre Finanzen so offenzulegen wie die Sozialdemokratische Partei.

    (Abg. Pelster: Von 50 Pfennig Beitrag allein können Sie es auch nicht machen!)

    — Die 50 Pfennig Beitrag, Herr Pelster — —

    (Abg. Dr. Dresbach: Herr Seuffert, Ihre Bilanz wird aber auch nicht im Bundesanzeiger veröffentlicht!)

    — Aber sie wird der Öffentlichkeit übergeben; ich schicke sie Ihnen morgen zu, wenn Sie sie nicht kennen sollten.

    (Abg. Dr. Dresbach: Aber ich bin sonst Ihrer Meinung mit dem Parteibeitrag!)

    — Danke sehr, Herr Kollege Dresbach. — Herr Kollege Pelster, weil Sie von den 50 Pfennig Beitrag sprechen: es stellt sich, wenn man es näher betrachtet, heraus, daß die 50 Pfennig Beitrag nicht einmal abgezogen werden können, eben wegen der Sonderausgabenpauschale. Daran müßte aus Gründen der steuerlichen Gerechtigkeit, wenn man schon bei der anderen Entscheidung bleiben wollte, auch etwas geändert werden.
    Wir haben Ihnen noch einen Antrag vorgelegt, die Steuerbegünstigung für Sparguthaben schon bei einer Lauffrist von 5 Jahren zu gewähren. Das ist ein Antrag, den wir für notwendig hielten, um die Bestimmungen praktikabel zu machen. Es ist von anderer Seite der, wie ich glaube, falsche Antrag gestellt worden, die Laufzeit dieser Steuerbegünstigungen über das Jahr 1958 hinaus zu erstrecken. Das würde alle Probleme des sogenannten Revolvierens, der mehrmaligen Steuerbegünstigung für dieselbe Anlage, aufwerfen. Das wäre nicht durchführbar.


    (Seuffert)

    Wir haben in den letzten Monaten sehr viel über Konjunktur geredet, und ich glaube, es ist nicht viel davon übriggeblieben. Ich möchte von der Zeit, die ich mir vorgenommen habe zu sprechen, nicht viel auf allgemeine Betrachtungen verwenden. Ich möchte aber sagen: die Fragen der Konjunktur bleiben weiter bestehen, auch wenn die Bundesregierung davon keine Kenntnis nimmt. Ob Sie, meine Damen und Herren von der Koalition, mit der von Ihnen vorgeschlagenen Steuersenkung wirklich eine Konjunkturpflege betreiben können, möchte ich sehr bezweifeln. Schließlich heißt Konjunkturpflege — wie jede richtige Wirtschaftspolitik — nichts anderes als die Aufrechterhaltung des Gleichgewichts zwischen Investitionen und Konsum und des richtigen Verhältnisses zwischen der breiten Grundlage der wirtschaftlichen Pyramide, der Massenkaufkraft, und der Spitze der Pyramide.
    Entscheidend scheint mir das Klima zu sein, das innerhalb der Wirtschaft herrscht, und entscheidend scheint mir zu sein, daß die Spannungen ausgeglichen werden. In einem derartigen Moment kann man nicht alle Steuererleichterungen, die, wie man so sagt, in den Konsum gehen könnten, über einen Kamm scheren. Die Stärkung der Massenkaufkraft ist gerade in diesem Augenblick notwendig, weil die Investitionen auf einigen Gebieten teilweise vorauszueilen drohen und Schwierigkeiten machen. Wenn man von dieser Seite her an die wirtschaftlichen Dinge herangeht, wenn man nicht immer wieder den Abstand zwischen oben und unten vergrößert, dann kommt man vielleicht auch einmal auf den Gedanken, daß Spannungen in den Kosten nicht immer nur durch Preiserhöhungen ausgeglichen werden müssen, sondern daß sie auch einmal durch Umsatzausweitung aufgefangen werden könnten.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Ich will bei meinem Vorsatz bleiben und die Dinge hier nicht zu sehr vertiefen, zumal ich überzeugt bin, daß, selbst wenn der Herr Bundesfinanzminister eine volkswirtschaftliche Theorie oder eine Vorstellung über die volkswirtschaftlichen Folgen seines Verhaltens haben sollte, sie für ihn nicht maßgebend sein dürfte. Wir kennen ihn viel zu genau und wissen, daß er viel versierter, viel kenntnisreicher und viel interessierter als Politiker denn als Volkswirtschaftler ist. Alles, was der Herr Bundesfinanzminister tut, tut er nicht deswegen, weil er eine mehr oder weniger falsche volkswirtschaftliche Theorie hat, sondern — darüber sind wir uns allerdings klar — das beruht auf einer politischen Entscheidung, die in anderem Zusammenhang in diesem Hause immer wieder streitig geworden ist, nämlich der politischen Entscheidung für die ungestörte Fortsetzung der Rüstungspolitik der Bundesregierung,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    ungestört von wirtschaftlichen Erwägungen, ungestört von den sozialen Forderungen, von der Notwendigkeit einer sozialen Aufrüstung, ungestört von dem Verlangen des Volkes nach Wiedervereinigung, die durch diese Politik gefährdet wird,

    (Rufe von der Mitte: Ach, ach!)

    und ungestört von dem Widerwillen und dem Mißtrauen des Volkes, das ihm in jeder Wahl immer wieder entgegenschlägt.

    (Lachen in der Mitte.)

    Nun, meine Damen und Herren, noch einmal zu Ihren Anträgen! Was denken Sie sich eigentlich bei der Beschränkung der Steuersenkung auf zwei Jahre? Dabei spricht man davon, daß die alten Steuersätze dann automatisch wieder eingeführt werden sollen. Wollen Sie es denn wirklich so deutlich machen, daß hier parteipolitische und wahlpolitische Erwägungen maßgebend gewesen sind

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    nach dem Motto: Der Mohr hat gewählt, der Mohr kann jetzt wieder Steuern zahlen? Wollen Sie sich denn wirklich selbst Sand in die Augen streuen, und glauben Sie, daß Sie — oder wer immer das sein möge — im Jahre 1958 um die wirkliche Entscheidung herumkommen?

    (Abg. Schlick: Herr Seuffert, Ihrem Argument steht die Steuersenkung von 1954 entgegen, die ein Jahr nach der Wahl vorgenommen wurde!)

    — Ja, ab und zu kann man ja auch Steuersenkungen nach der Wahl vornehmen; es gibt Steuersenkungen nach der Wahl, die manchmal in gewissen Zusammenhängen versprochen worden sind.

    (Zuruf von der Mitte: Na also, dann sind die Versprechungen auch gehalten worden!)

    — Man kann ja nicht immer bloß vor der Wahl etwas versprechen.

    (Erneute Zurufe von der Mitte.)

    -- Ich spreche jetzt nur davon, Herr Kollege, daß Sie sich vorstellen, Sie könnten im Jahre 1958 automatisch wieder Steuersätze einführen, die heute in den Tarifen stehen, Sie könnten heute schon sagen, was im Jahre 1958 an Steuersätzen richtig wäre.

    (Abg. Illerhaus: Vielleicht sind Sie dann da; dann können Sie sie ja unterbinden!)

    Entweder sind diese Steuersätze richtig — dann muß und kann man das begründen —, oder sie sind falsch, dann müssen sie geändert werden; aber eine solche Klausel hat doch wirklich keinen Sinn.

    (Abg. Dr. Dresbach: Aber, Herr Seuffert, das richtet sich doch nach dem Finanzbedarf!)

    — Eben deswegen kann von automatischen Tarifen für das Jahr 1958 gar keine Rede sein, glaube ich ernsthaft, Herr Kollege Dresbach.
    Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren. Die Anträge, die aus diesem Hause gestellt worden sind, haben vieles gemeinsam, vieles gemeinsam gegen den Herrn Bundesfinanzminister und gegen die so „enthaltsame" Bundesregierung. Einige Anträge stimmen überein. Einige Anträge finden unsere Zustimmung, obwohl wir es nicht ausdrücklich für notwendig gehalten haben, sie zu wiederholen. Wir hoffen, daß noch mehr Übereinstimmung erzielt werden kann. Wir sind uns bewußt, daß trotzdem auf beiden Seiten auch politische Gegensätze bestehen, die in mehreren Punkten sehr harte Auseinandersetzungen notwendig machen werden. Wir Sozialdemokraten werden diese Auseinandersetzungen zu führen wissen.

    (Beifall bei der SPD und dem GB/BHE.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Zur Begründung des Gesetzentwurfs unter 4 e hat das Wort der Abgeordnete Regling.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Karl Regling


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem Anliegen der anderen vorliegenden Anträge, die alle mehr oder weniger auf das zu hohe Steueraufkommen zielen, hat das, was wir mit dem Antrag Drucksache 2295 unter den Ziffern 5 und 6 des Art. 1 begehren, nicht unbedingt etwas zu tun, sondern es handelt sich hier um ein sehr altes Anliegen. Ich darf daran erinnern, daß wir uns im Jahre 1954 bei den Beratungen über das „Gesetz zur Neuordnung von Steuern" sehr eingehend und sehr häufig in den Ausschüssen und anschließend am 18. und 19. November im Plenum über die getrennte Veranlagung von Ehegatten unterhalten haben. Dabei ist insbesondere das Problem der steuerlichen Gleichstellung der mithelfenden Ehefrau offengeblieben. Ich darf daran erinnern, daß in der dritten Lesung vom Bundestag ein Entschließungsantrag einstimmig angenommen wurde, mit dem dieses Problem dem Ausschuß nochmals überwiesen wurde. Dieser verlangte einige Monate später — und sein Antrag wurde im Februar 1955 vom Bundestag einstimmig angenommen — von der Regierung ganz eindeutig, bis spätestens 30. September Vorschläge für Maßnahmen zur gleichmäßigen und gerechten Besteuerung der Ehegatten dem Bundestag zu unterbreiten. Zwar nicht am 30. September, aber am 18. November wurde uns die Denkschrift des Bundesfinanzministers vorgelegt, die sehr ausführlich war und in die Tiefe ging. Schließlich ist man mit der Lösung hervorgetreten, das als Grundsatz anzuerkennen, was der Bundestag in seinen langen Debatten ablehnte und immer wieder und allseitig zum Ausdruck brachte, die getrennte steuerliche Veranlagung allgemein einzuführen. Nur weil man bei der Beratung des Gesetzes zur Neuordnung von Steuern im November keine Regelung bezüglich der mithelfenden Ehefrau fand, wurde vorgeschlagen, dieses Kapitel auszuklammern und sich eben auf Grund dieses Entschließungsantrags später damit zu befassen. Leider haben wir bisher, seit dem 18. November, keine Gelegenheit gehabt, uns mit dieser Denkschrift zu befassen. Es wäre an sich zweckmäßig gewesen, glaube ich. Schade um die viele Arbeit, wenn sie uns n u r zur Kenntnis gebracht sein sollte. Wir haben deshalb zu diesem Punkt beantragt, die §§ 26 und 32 so zu ändern, daß wir damit die steuerliche Gleichstellung für die mithelfende Ehefrau erreichen können.
    Mit dem Vorschlag auf Seite 60 der Denkschrift des Bundesfinanzministeriums sind einige sehr bemerkenswerte Grundsätze aufgestellt worden, die, glaube ich, die Zustimmung des ganzen Hauses finden. Ich möchte sie hier ganz kurz andeuten. Es heißt da: Die Ehegattenbesteuerung muß folgende Voraussetzungen erfüllen, a) den Forderungen nach Gleichmäßigkeit und Gerechtigkeit der Besteuerung objektiv entsprechen, b) von den Steuerpflichtigen subjektiv als gerecht empfunden werden, c) von der Verwaltung ohne Schwierigkeiten gehandhabt werden können und d) für die öffentlichen Haushalte tragbar und in ihren Wirkungen der Wirtschaftslage angepaßt sein. Das sind Grundsätze, die voll und ganz unterstrichen werden können.
    Nur das, was uns dann der Herr Bundesfinanzminister unterbreitet — wieder für alle Ehefrauen die getrennte Besteuerung einzuführen, wobei er als kleinen Trostpreis, so darf man vielleicht sagen, einen Freibetrag anbietet —, entspricht den hier aufgeführten Grundsätzen sehr, sehr wenig, ich möchte fast sagen: gar nicht. Es wird nachfolgend auf die großen Schwierigkeiten auch dabei hingewiesen, es wird auf die weiter bestehenbleibende Ungerechtigkeit hingewiesen. Deshalb sind wir der Meinung, daß man das Anliegen, das hier immer wieder vorgetragen worden ist, auch für die mithelfende Ehefrau eine steuerliche Anerkennung zu finden, nicht mit einem Pauschalbetrag abgelten kann. Das mag wie bisher für einheitliche Verhältnisse, wie z. B. Kinderfreibetrag, für eine Altersgrenze oder auch für die Nur-Hausfrauen gelten. Aber es geht doch nun nicht bei einer Arbeitsleistung, die wie bei der mithelfenden Ehefrau von Fall zu Fall so unterschiedlich ist, daß man nicht einmal in einem Beruf zu einer gewissen Norm kommen kann. Man muß doch berücksichtigen, unterstellend bzw. davon ausgehend, daß man Gerechtigkeit will, wie es in den Grundsätzen des Bundesfinanzministers heißt, die ich eben verlesen habe, daß die Tätigkeit der Ehefrauen in den einzelnen Betrieben, in den einzelnen Berufen, sehr unterschiedlich ist. Um ein Beispiel zu geben: in einem Beruf ist es möglich und üblich, daß die Frau von morgens früh bis abends spät genau so ihre Arbeit leistet wie der Mann selbst; hier liegt also eine hundertprozentige Betätigung vor. In vielen anderen Berufen ist das aus Gründen, die im Beruf liegen, gar nicht möglich. Da ist die Frau nur einige Stunden, halbtags oder wie immer, beschäftigt. Das alles kann man doch nicht in einem einheitlichen Pauschalsatz abgelten wollen.
    Auch innerhalb der einzelnen Branchen sind die Unterschiede sehr groß. Während die Frau in dem einen Betrieb — sonst gleichgelagert, gleiche Beschäftigungszahlen und alle anderen Voraussetzungen gleich — hilft, hilft sie in dem anderen kaum oder gar nicht. Das gilt nicht nur beim Handwerk, es gilt auch für den Einzelhandel, es gilt auch für den Arzt. Ich erinnere an das von dem Herrn Bundesfinanzminister so gerne zitierte Verhalten einer Arztfrau, die nur gelegentlich mal die Türe öffnet. Nun, diese so minimale Tätigkeit wird wohl niemand ernsthaft als mithelfen bezeichnen wollen. Aber in der Regel geht die Tätigkeit ja auch darüber hinaus, und zwar von der Tätigkeit der Sprechstundenhilfe bis zu der der Assistentin oder gar bis zur eigenen Praxis. Alles das wird heute steuerlich zusammen veranlagt.
    Nach unserem Antrag kann auch diese unterschiedliche Tätigkeit erfaßt werden, indem man die Beweislast beim Steuerpflichtigen läßt; d. h. man wird bei der Einkommensteuererklärung von dem Steuerpflichtigen verlangen müssen, daß er nicht nur angibt, wie bisher schon, ob seine Frau mithelfend tätig ist. Das bringen wir ja jedesmal auf der Steuererklärung zum Ausdruck, aber damit hat sich's für den Steuerzahler. Weiter wird sie sicher für statistische Zwecke ausgewertet.
    Nun müßte dazukommen, in welchem Umfange die Ehefrau im Betrieb ihres Ehemannes tätig ist, und zwar im Verhältnis zu einer sonst zu beschäftigenden fremden Person. Das mag sich zunächst etwas komisch anhören, und der Vergleich wird vielleicht nicht jedem sehr angenehm sein. Aber irgendwie muß man sich die Dinge ja überlegen: Wenn die Ehefrau nicht mit tätig wäre, müßte für diese Tätigkeit irgend jemand anders im Betrieb beschäftigt werden. Dann läßt sich sehr bald herausfinden, ob diese Kraft den ganzen Tag tätig sein muß oder ob man notfalls mit einer Halbtagskraft auskommen würde; bei Ehefrauen läßt sich das vielleicht noch weiter differenzieren.


    (Regling)

    Dagegen ist nun eingewandt worden, daß die Kontrolle darüber sehr schwierig sei. Meine Damen und Herren, ich glaube, sie ist nicht schwieriger als in jeder anderen Frage, die ja auch in den Steuererklärungen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet werden muß. Alljährlich oder alle drei bis vier Jahre kommt der Betriebsprüfer in den Betrieb, erkundigt sich und sieht zu, ob alles andere, was sonst angegeben war, seine Richtigkeit hat, oder ob er irgendwelche Fehler entdeckt. Schon bei dieser Tätigkeit wird er, ohne dafür Zeit extra ansetzen zu müssen oder einen anderen Beamten damit zu beschäftigen, feststellen, ob die Frau wirklich in dem Umfange in dem Betrieb tätig ist, wie es auf der Steuererklärung angegeben wurde.

    (Abg. Pelster: Die Zahlen stimmen!)

    Ich finde, das ist für einen Betriebsprüfer gar nicht so sehr schwer. Im Gegenteil, ein Betriebsprüfer, der den Betrieb schon länger kennt, wird vielleicht, ohne daß er den Betrieb besucht, schon auf Grund seiner bisherigen Erfahrungen feststellen können, ob die Angaben über den Tätigkeitsgrad der mithelfenden Ehefrau richtig sind oder nicht.

    (Abg. Illerhaus: Das sind sehr stark Ermessensentscheidungen!)

    — Wo gibt es die nicht auch sonst? (Abg. Illerhaus: Und Ermessensmißbrauch!)

    — Ermessensmißbrauch? Auch bei allen anderen Dingen können Sie das einwenden, Herr Kollege Illerhaus. Ich bin immerhin der Meinung: wenn wir von vornherein die schwarzen Schafe, die es immer und überall gibt, in den Vordergrund stellen und dabei gleich sagen: das taugt nichts, das können wir nicht brauchen, das eignet sich nicht für diese Zwecke!, dann weiß ich nicht recht, wie wir da weiterkommen wollen.

    (Abg. Illerhaus: Ein Gesetz muß auch praktikabel sein!)

    — Ja eben, ich halte es für praktikabel! Denn es läßt sich doch ohne weiteres feststellen, schon nach dem Umsatz des Betriebes oder nach der Beschäftigtenzahl usw., ob die Ehefrau im angegebenen Umfang in dem Betrieb tätig sein muß oder nicht. Ich finde, das läßt sich irgendwie feststellen.
    Der andere Vorteil liegt darin, daß man auch den unterschiedlichen Tätigkeitsgrad feststellen kann, d. h. inwieweit die Ehefrau, die im Betrieb tätig ist, eine fremde Person ersetzt. Das kann von der einfachen Verkäuferin bis zu einer- gelernten Buchhalterin gehen, die absolut alles das macht, was sonst der Buchhalter macht. Oder bei der Arztfrau, um das Beispiel noch einmal zu nehmen: sie öffnet nicht nur gelegentlich einmal die Tür, sondern leistet Assistentendienste oder hat gar eine eigene Praxis. Das alles läßt sich doch mit einigermaßen gutem Willen irgendwie feststellen! Wer natürlich von vornherein an seine Steuererklärung herangeht mit der Absicht, den lieben guten Vater Staat nach Strich und Faden zu hintergehen — — Nun, wir wissen doch alle — denn wir haben uns über die übertriebenen Steuerfahndungen eingehend unterhalten und waren wenn nicht alle, so jedenfalls ein großer Teil des Hauses, der Meinung, daß zuviel gefahndet und zuviel kontrolliert wird —, daß die Angaben genauestens unter die Lupe genommen werden. Ich bin deshalb nicht der Meinung, daß ein ausnehmend großer Teil von vornherein versucht, auf
    diesem Wege zu Steuererleichterungen zu kommen.
    Jedenfalls bin ich der Meinung, daß man diese Frage, die wir hier nun eingehend und oft genug diskutiert haben, eine Frage der Gerechtigkeit, nicht einfach auf Eis legen und unerledigt lassen kann, nur weil es zu teuer wird oder weil es in der Durchführung zu schwierig erscheint. Auch der Hinweis, daß es immer so war, ist kein triftiger Grund. Denn das besagt ja die Denkschrift von Seite 1 bis etwa Seite 60, und sie weist die verschiedenen Jahreszahlen nach, wann die und die Gesetze erlassen worden sind. Danach ist die steuerliche Zusammenveranlagung bereits vor 100 Jahren eingeführt worden. Schön, aber dann bedenken Sie auch, daß wir damals ganz andere Steuersätze hatten. Es gab eine Zeit, in der niemand an einer solchen Regelung Anstoß nahm, aber damals bewegten sich die Steuersätze in der Spitze bei 10 %; heute beginnen sie dort. Deshalb wird es doch etwas prekär, und deshalb haben wir ein Interesse daran, daß die Ungerechtigkeiten verschwinden, die man früher bei den niedrigen Steuersätzen hinnehmen konnte und die sich bei jeder Steuergesetzgebung nicht immer bis ins letzte ausmerzen lassen, aber mit dem Ansteigen der Steuersätze eben ins Uferlose wachsen.
    Die gleichen Erscheinungen haben wir bei der Umsatzsteuer. Wenn wir noch eine Umsatzsteuer von 1 oder 1/2 % zu zahlen hätten, würde wohl niemand eine Änderung der Umsatzsteuer verlangen. Die Änderung wird aber verlangt, weil die Umsatzsteuer jetzt ins Unermeßliche gestiegen ist und weil die Fehlerquellen, die da enthalten sind, dadurch so sehr viel größer in Erscheinung treten.
    Wenn man aber diese Feststellung trifft, dann muß man die Konsequenzen daraus ziehen und die Gesetze ändern. Wir können uns nicht darauf berufen, daß es immer so gewesen sei und daß die Zeiten diese höheren Steuersätze verlangt hätten. Die Tatsache als solche bleibt bestehen, daß die Sätze der Umsatz- und Einkommensteuer enorm gestiegen sind. Das sollte uns Veranlassung geben, nun möglichst schnell diese Ungerechtigkeiten aus der Steuergesetzgebung herauszubringen. Lassen Sie uns nicht, wie wir das vor zwei Jahren getan haben, stundenlang hier und in den Ausschüssen darüber reden, eine Vielzahl an Vorschlägen einreichen und zum Schluß dann sagen, wir kommen doch nicht weiter und es gibt keine Lösung, sondern lassen Sie uns endlich mit einem Vorschlag beginnen. Ich glaube, unser Antrag dürfte zumindest die Basis dazu bieten.