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ID0213905400

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956 7159 13 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Blücher, Dr. Pferdmenges, Meyer (Oppertshofen) 7160 C Niederlegung des Mandats des Abg. Dr. Luchtenberg 7160 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7160 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 229, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241 (Drucksachen 2079, 2290; 2182, 2271; 2184, 2278; 2185, 2275; 2193, 2264; 2221, 2267; 2224, 2272; 2241, 2288; 2254, 2291) 7160 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen (Drucksache 2274) 7161 A Vorlage der Geschäftsberichte der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin (Drucksachen 2259, 2280) 7161 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2211) 7161 B Kalbitzer (SPD): als Berichterstatter 7161 B Schriftlicher Bericht 7192 C als Abgeordneter . . . . 7161 C, 7165 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7162 D Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7163 B Beschlußfassung 7165 C Erste Beratung des von den Abg. Lücke, Heiland u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097) . . . 7165 C Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Wirtschaftspolitik 7165 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) . 7165 D Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 7165 D, 7177 D, 7179 B, D Heye (CDU/CSU) 7169 A Erler (SPD) 7172 C, 7180 D Feller (GB/BHE) 7176 A Vizepräsident Dr. Jaeger 7178 D, 7179 A, C, D Dr. von Merkatz (DP) 7180 C Frau Kalinke (DP) 7181 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ein Moratorium für in wirtschaftliche Not geratene Personen, die anerkannte Forderungen gegen Behörden der früheren Besatzungsmächte haben (Drucksache 2207) 7181 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 7181 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe (THG) (Drucksache 2213) 7182 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens 7182 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Drucksache 2268) . 7182 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 B, 7189 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7183 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 7185 B Dr. Atzenroth (FDP) 7187 A Schlick (CDU/CSU) 7187 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7188 C Engell (GB/BHE) 7188 D Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Verteidigung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 7190 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 (Handwerkszählungsgesetz 1956) (Drucksache 2179); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2233) . 7190 B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7190 C Beschlußfassung 7191 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksachen 2220, 1383 [neu]) 7191 A Huth (CDU/CSU), Berichterstatter 7191 A Beschlußfassung 7191 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Stellenanteil der Fraktionen in den Ausschüssen (Drucksache 2205) 7191 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 7191 C Beschlußfassung 7191 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7191 D Beschlußfassung 7191 D Nächste Sitzung 7191 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7192 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2211) 7192 C Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7193 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 3. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Miller 18. 4. Voss 16. 4. Böhm (Düsseldorf) 15. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Stücklen 15. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 14. 4. Dr. Dittrich 14. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 14. 4. Dr. Lindrath 14. 4. Raestrup 14. 4. Bauer (Wasserburg) 13. 4. Dr. Kopf 13. 4. Leibing 13. 4. Lenz (Brühl) 13. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 13. 4. Müller-Hermann 13. 4. Scheel 13. 4. Schneider (Hamburg) 13. 4. Schwarz 13. 4. Trittelvitz 13. 4. Dr. Wellhausen 13. 4. Frau Brausiepe 12. 4. Brück 12. 4. Burgemeister 12. 4. Caspers 12. 4. Dr. Conring 12. 4. Franke 12. 4. Dr. Gülich 12. 4. Haasler 12. 4. Dr. Hellwig 12. 4. Illerhaus 12. 4. Jahn (Frankfurt) 12. 4. Jahn (Stuttgart) 12. 4. Jaksch 12. 4. Karpf 12. 4. Dr. Kather 12. 4. Kirchhoff 12. 4. Kühn (Köln) 12. 4. Merten 12. 4. Frau Nadig 12. 4. Dr. Schellenberg 12. 4. Schill (Freiburg) 12. 4. Schmidt (Hamburg) 12. 4. Dr. Schranz 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 12. 4. Spies (Emmenhausen) 12. 4. Stierle 12. 4. Stingl 12. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Lulay 9. 6. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5. 5. Kahn 1. 5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. 011enhauer 21. 4. Pusch 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Anlage 2 Drucksache 2211 (Vgl. S. 7161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843). Berichterstatter: Abgeordneter Kalbitzer Am 29. Oktober 1954 unterzeichneten der Bundeskanzler und der USA-Außenminister diesen Vertrag, der anschließend im „Bulletin" von der Verwaltung ausführlich kommentiert wurde. Wo der Vertragsentwurf bis zur Weiterleitung an das Parlament geruht hat, ist im Ausschuß nicht festgestellt worden. Einige Hinweise erscheinen für die Beurteilung des Entwurfs wesentlich: Der Vertrag sieht gleiche Behandlung der Bürger beider Länder im befreundeten Land vor, wie sie Inländern zusteht, oder mindestens die günstigste Behandlung, die anderen Ausländern auch zusteht. Da aber die Gesetze beider Länder verschieden sind, bedeutet Art. II im Reiseverkehr eine großzügigere Behandlung amerikanischer Bürger in der Bundesrepublik als umgekehrt, weil die amerikanischen Einreisegesetze strenger sind. Aber die Deutschen werden so gut behandelt, wie es bei Ausländern nach der amerikanischen Gesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Diese faktisch ungleiche Behandlung ist besonders bedauerlich für die deutschen Seeleute, die ungünstiger behandelt werden als ihre amerikanischen Kollegen. Die Regelung des deutschen Eigentums, das im Kriege beschlagnahmt wurde, ist in diesem Vertrag unterblieben. Hierüber wird gesondert verhandelt. Aber es entspricht dem Geist dieses Vertrages, daß das Privateigentum der Bürger beider Länder geschützt ist und nicht politischen Zugriffen unterliegen soll. Art. VIII Abs. 2 sieht vor, daß kein Recht auf politische Betätigung der Bürger beider Länder im anderen Land gegeben ist. Art. X Abs. 2 sieht den Austausch wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit in beiden Ländern vor. Art. XVII sieht ausdrücklich das Recht auf Einschränkung des wirtschaftlichen Einflusses von Monopolbetrieben im befreundeten Land vor. Art. XVIII sieht ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegenüber internationalen Kartellabreden vor. Da der vorliegende Vertragsentwurf geeignet ist, die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter zu verbessern, und sie auf eine vertragsmäßige Grundlage stellt, beschloß der Ausschuß einstimmig, dem Plenum die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. März 1956 Kalbitzer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 565 (Vgl. S. 7191 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Qualitätsbestimmungen für Brotgetreide, Abzüge wegen Überfeuchtigkeit und Besatz (Drucksache 2239) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Umsatzsteuer für Schlachtvieh (Drucksache 2249) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 10. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute hier den Entwurf eines Fortgeltungsgesetzes zu beraten haben, dann müssen wir uns doch noch einmal auch mit dem Fragenkomplex beschäftigen, der für die Beratung dieses Gesetzes von so entscheidender Bedeutung ist, dem Komplex der von den früheren Besatzungsmächten beschlagnahmten Häuser, Wohnungen und Gewerbebetriebe. Dieser Personenkreis hat nun elf Jahre lang die Quartierlasten der Besatzung getragen, und es ergibt sich natürlich für uns die Frage, ob es dahin kommen mußte, daß die Bundesregierung heute hier ein derartiges Gesetz vorlegt.

    (Sehr richtig! bei der SPD und rechts.)

    Meine Damen und Herren, ich sage dazu: Nein!
    nenn dieges Fortgeltungsgesetz ist ja mir ein sehr
    dünner Schleier, um das Versagen der Bundesregierung auf diesem Gebiet zu verhüllen.

    (Zuruf des Bundesministers Dr. Schröder.)

    — Herr Minister, das war nicht Ihr Ressort, sondern das Finanzministerium war in all diesen Jahren zuständig.
    Die Unterbringung der alliierten Streitkräfte und ihrer Familien ist für die Bundesregierung heute kein neues Problem. Sie kann auch nicht behaupten, es komme urplötzlich auf sie zu. Sie kann auch nicht sagen, es habe an Mitteln gefehlt oder die Baukapazität sei nicht vorhanden gewesen.
    Es werden jetzt noch etwa 15 000 Wohnungen in Anspruch genommen. Ich bezweifle sehr, ob ein echter Bedarf der Alliierten in dieser Höhe überhaupt noch vorhanden ist.

    (Sehr richtig! bei allen Fraktionen.)

    Ich bin der Überzeugung: wenn man in den fünf Jahren, die zur Verfügung gestanden haben, mit dem nötigen Ernst und dem dazugehörigen Druck vorgegangen wäre, brauchten wir uns um diese 15 000 Wohnungen heute keine Gedanken mehr zu machen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in mehr als einer Rede seine Programme — den Schäffer-Plan, den Generalfreimachungsplan usw. — verkündet. Ich habe mir heute morgen noch einmal die Protokolle durchgesehen und darf nur an seine Ausführungen vom 23. 3. 1955 erinnern. Wenn aber heute in der Begründung des Regierungsentwurfs von Wohnungen gesprochen wird, die sich im Bau oder in der Planung befinden, ist es sehr verständlich, wenn die Betroffenen und die deutsche Öffentlichkeit kein Vertrauen mehr zu den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers über die Freimachuneg dieser belegten Wohnungen haben.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat ja leider — übrigens ist die Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion offiziell immer noch nicht eingegangen — zusätzlich gesagt, daß die Alliierten noch weiteren Bedarf angemeldet haben, der ursprünglich nicht vorgesehen war und der auch wieder zu Lasten der Menschen geht, die so große Opfer gebracht haben.
    Die vorsichtigen Schätzungen des Herrn Bundesfinanzministers, die wir heute in der Begründung zur Regierungsvorlage und auch in der inoffiziellen Antwort auf die Kleine Anfrage gefunden haben, stehen vor allem in einem beredten Gegensatz zu den Ausführungen der Bundesregierung in der Frage der Freimachung von Kasernen für das Verteidigungsministerium durch Schaffung von Ersatzwohnungen usw. Da sollen die sonst so langsam fließenden Geldquellen offensichtlich also sehr schnell zum Fließen kommen; vielleicht natürlich auch deswegen, weil sich das Verteidigungsministerium allmählich zu einem Kreditinstitut besonderer Art entwickelt; ich denke an Post, Straßenbau und anderes mehr. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, meine Damen und Herren: wenn man die Bauten für die Besatzungsverdrängten mit dem Tempo angepackt hätte, mit dem die Regierung jetzt die Kasernen freimacht, dann hätte der 2. Deutsche Bundestag sich mit diesem Problem überhaupt nicht mehr zu beschäftigen brauchen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe leider das Gefühl, daß, wenn ein kleiner Kreis von Menschen um seine Sache ringt, er gewissermaßen für eine verlorene Sache kämpft und seine Rufe ungehört verhallen, vor allem dann, wenn seine Mitglieder nicht zu dem Personenkreis gehören, die durch die Einkommensteuernovelle von 1954 ein besonderes Verhältnis zur Politik bekommen haben.

    (Heiterkeit.)

    Nur um das Bild abzurunden, möchte ich sagen, daß wir bei den Verhandlungen über die Pariser


    (Schmitt [Vockenhausen])

    Verträge hier immer wieder gehört haben, auch der Truppenvertrag solle schnellstens durch einen neuen NATO- Stationierungsvertrag abgelöst werden, der ja auch eine Erleichterung auf diesem Gebiet gebracht hätte. Meine Damen und Herren, um so erschütternder war es für uns, von den Vertretern der Bundesregierung hören zu müssen, daß die Verhandlungen über diesen NATO-Stationierungsvertrag erst im Oktober 1955 aufgenommen worden sind. Eine derartige Verschleppung und Verzögerung ist beim besten Willen nicht zu vertreten. Ähnlich ist es natürlich, wenn die Regierung heute klagt, daß die drei Gesetze nicht rechtzeitig zur Verabschiedung kommen. Ich darf darauf hinweisen, Herr Minister, daß das Schutzbereichgesetz im September, das Leistungsgesetz im Oktober und das Landbeschaffungsgesetz erst im Dezember uns zugegangen sind.
    Nun zur Vorlage selbst, die praktisch die alliierten Requisitionen aufrechterhält. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich einmal in die Lage der betroffenen Bürger, vor allem in der früheren amerikanisch besetzten Zone, zu versetzen, die sagen: Wirhaben die Souveränität, aber den Wildwuchs unserer Gärten müssen wir nach wie vor von draußen ansehen, und auch bei gutem Willen der Zwangsmieter wird uns grundsätzlich verweigert, daß wir mit diesen unter einem Dach wohnen. Ich glaube, daß es keine Gründe gibt die durchschlagend sind, um diesen Zustand auch noch durch ein deutsches Gesetz zu verlängern. Der Innenminister hat ja, ohne sachlich bisher damit befaßt zu sein, vom Kabinett den Schwarzen Peter in die Hand gedrückt bekommen, um diese Vorlage zu vertreten. § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung steht dem entgegen, sonst hätten wir — viele meiner Kollegen haben sich das ernsthaft überlegt — vielleicht einen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu dieser Vorlage gestellt, weil sie uns im Hinblick auf die Gesamtsituation der betroffenen Kreise als völlig unzureichend erscheint.
    Der Bundesrat hat das auch klar erkannt, und der Kollege von Buchka hat ja freundlicherweise den wesentlichen Wortlaut des Beschlusses des Bundesrates zitiert. Ich bin nur von seinen Schlußfolgerungen überrascht. Im ersten Teil kann er ihn nicht billigen, weil er ihm politisch unbequem ist; im zweiten Teil hält er ihn durchaus für akzeptabel. Im zweiten Teil werden die allgemeinen Feststellungen getroffen, mit denen wir uns selbstverständlich auch einverstanden erklären können.
    Die Gründe für den Beschluß des Bundesrates sind ganz offenkundig. Es ist bekannt, daß eine nicht unerhebliche Zahl von beschlagnahmten Grundstücken und Häusern von den alliierten Truppen gar nicht mehr benötigt werden, sondern als stille Reserve betrachtet werden, und dem hilft ja leider auch der Entwurf nicht ab, weil nach meiner Auffassung die Vorschriften noch zu unbestimmt sind. Träte der Entwurf in der vorgelegten Form in Kraft, würde es wieder Wochen dauern, bis die einzelnen Freigaben vorgenommen werden müßten. Und ob dann noch ein sachliches Interesse an dieser Beschlagnahme besteht?!
    Nun kommt hinzu, das zahlreiche Wohnungen und Grundstücke vertragswidrig von den alliierten Familienangehörigen benutzt werden.

    (Abg. Dr. Stammberger: Sehr richtig!)

    Die Truppenangehörigen sind seit Jahr und Tag
    längst sonstwo —; aber die Familienangehörigen
    bleiben hier in Deutschland. Das ist nach Art. 37
    des Truppenvertrages nicht zulässig, und die Regierung muß darauf drängen, daß diese vertragswidrige Benutzung aufhört. Wir können dem beim besten Willen nicht durch ein Fortgeltungsgesetz noch gewissermaßen Vorschub leisten.
    Schließlich, meine Damen und Herren, stehen auch zahlreiche Wohnungen leer, die für die Alliierten gebaut, von ihnen aber nicht bezogen worden sind. Ich will gar nicht im einzelnen auf die Gründe eingehen; die Größe oder der Fußboden, und was weiß ich, hat ihnen nicht gepaßt. Jedenfalls werden da zum Teil Gründe vorgebracht, die bei näherer Betrachtung wirklich nicht zu rechtfertigen sind, und wir müssen auch hier auf der völligen Ausnutzung des Wohnraums bestehen.
    Der noch verbleibende Bedarf bewegt sich in Größenordnungen, die für den freien Wohnungsmarkt keine Rolle spielen. So gibt es eine ganze Reihe von Hausbesitzern, die sagen: Nun habe ich mein Haus elf Jahre lang nicht gehabt, gebt mir Geld; ich habe mir inzwischen ein neues Haus gebaut.
    Es müßte möglich sein, dieses Problem in kürzester Zeit zu bereinigen. Die Bundesregierung hat es hier an der notwendigen Aktivität fehlen lassen. Man hat sich auf das Bundesleistungsgesetz und seine Beschlagnahmemöglichkeiten verlassen. Der Entwurf war ja hier sehr großzügig. Man wollte zunächst noch einmal zwei Jahre lang beschlagnahmen und dann nochmals zwei weitere Jahre, so daß man bis zum Jahre 1960 gekommen wäre; dann hätte man das Problem gelöst gehabt. Jetzt soll es eben das Fortgeltungsgesetz machen. Unter diesem Gesichtspunkt wird meine Fraktion es beim besten Willen nicht vertreten können, daß der von der Regierung vorgeschlagene Termin angenommen wird. Wir legen unter allen Umständen Wert darauf, daß das Gesamtproblem mit allen anstehenden Fragen noch vor den Sommerferien geklärt wird.
    Nun hat der Herr Minister auf die außenpolitischen Gründe hingewiesen, warum die Regierung in der vorliegenden Form auf dem Gesetz bestehen müsse. Ich halte diesen Gesichtspunkt nicht für so durchschlagend, und zwar deshalb, weil ich überzeugt bin, daß die Regierung keinen Vorwurf von den NATO-Mächten bekommt, sie sei nicht vertragstreu genug. Ich bin im Gegenteil der Überzeugung, daß der Herr Bundeskanzler eher im Sinne eines Übersolls dafür bekannt ist, daß er vertragstreu ist. Ich glaube, wir brauchen uns hier keine Sorgen zu machen. Wenn die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Alliierten klar darlegt, daß der Deutsche Bundestag besonderen Wert darauf legt, diese Gesetze gründlich zu prüfen, dann werden unsere Vertragspartner dafür volles Verständnis haben, weil sie selbst eine parlamentarische Demokratie haben und wissen, wie notwendig es ist, gerade solche Vorlagen mit ihren tiefgehenden Einwirkungen in das Privateigentum und die private Rechtssphäre des Staatsbürgers gründlich und sorgfältig in den Ausschüssen durchzuberaten.
    Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluß kommen. Wir sind bereit, im Ausschuß an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten, bitten aber, uns nicht etwa mit einem Hinweis auf das nationale Ansehen gewissermaßen unter Druck setzen zu wollen. Davon hören wir nämlich im allgemeinen


    (Schmitt [Vockenhausen])

    nur dann, wenn die Regierung ein Passivgeschäft hat und wir daran beteiligt werden sollen.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Atzenroth.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Atzenroth


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine Damen und Herren! Diese Vorlage ist dem Hohen Hause sehr überraschend vorgelegt worden, so überraschend, daß wir nicht in der Lage waren, in der Fraktion darüber zu debattieren. Man hat uns .auch mitgeteilt, daß über diese Vorlage keine Aussprache stattfinden sollte. Wir sind also überrascht, daß es dennoch der Fall war. Wir hatten uns auf eine kurze Erklärung beschränken wollen, die ich im Auftrage meiner Fraktion verlesen möchte:
    Die FDP-Fraktion bedauert, daß uns
    — dem Bundestag —
    dieser Gesetzentwurf, den der Bundesrat abgelehnt hat, überhaupt vorgelegt wird. Wir machen uns die Stellungnahme des Bundesrats zu eigen. Wir können nicht verstehen, daß dem deutschen Parlament zugemutet wird, einen Gesetzentwurf zu beraten, durch den die Belastungen verlängert würden, denen bestimmte Kreise der deutschen Bevölkerung viele Jahre hindurch ausgesetzt waren.
    Ich darf noch einige kurze Worte hinzufügen. Der Vertreter der CDU hat von rechtlichen Gründen gesprochen. Er hat erklärt, daß es sich hier um eine Inanspruchnahme von Gegenständen handle. Er hat aber nicht klar und deutlich herausgestellt, daß es sich hier in allererster Linie um Menschen handelt, um Familien mit Kindern, die seit elf Jahren aus ihrem Heim vertrieben sind und die nun — und da muß ich ihm auch wieder widersprechen — seit mindestens einem Jahr der festen Ansicht waren: Der 4. Mai ist für uns ein entscheidender Stichtag; am 4. Mai hört das Unrecht auf und beginnt wieder ein Rechtszustand einzutreten. Diese in der ganzen deutschen Bevölkerung allgemein vertretene Ansicht soll nun durch dieses Gesetz widerlegt werden. Es soll noch einmal und nunmehr durch deutsches Recht ein Zustand des Unrechts und der Belastungen eingeführt werden, der nach unserer Meinung nicht notwendig ist. Die Pariser Verträge sind so alt, daß sowohl von seiten der Bundesregierung als auch von seiten der alliierten Mächte Gelegenheit genug vorhanden war, in dieser Zeit die erforderlichen Regelungen zu treffen.
    Mein Vorredner hat darüber hinaus ausgeführt: die Verhältnisse sind tatsächlich so, daß wahrscheinlich, wenn von der anderen Seite auch der echte gute Wille gezeigt wird, eine Inanspruchnahme von deutschen Wohnungen gar nicht mehr notwendig ist; es müssen nur die erforderlichen Einschränkungen auf der anderen Seite durchgeführt werden. Und das müssen wir nunmehr, da
    wir mit ihnen gleichberechtigt sind von ihnen auch
    fordern. Nunmehr sind solche Maßnahmen, wie sie in diesem Gesetz vorgesehen sind, nicht mehr erforderlich.

    (Abg. Lücke: In den meisten Fällen ist das aber geschehen!)

    — Na also, dann brauchen wir ja das Gesetz nicht.
    Etwas später steht ein Punkt auf der Tagesordnung, der von Verwaltungsvereinfachungen
    spricht. Hier sollen wir ein Gesetz für ein halbes oder dreiviertel Jahr machen. Der Vertreter der CDU hat erklärt: Auch wenn wir das Gesetz nicht machen, werden solche Maßnahmen zwangsläufig notwendig sein. Gut, dann wollen wir es doch darauf ankommen lassen und wollen ein deutsches Recht dazu nicht schaffen. Wir werden selbstverständlich an den Ausschußberatungen mitarbeiten, erklären aber schon jetzt, daß wir das Gesetz in dieser Form unter keinen Umständen annehmen können.

    (Beifall bei der FDP.)