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ID0213905200

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    2. Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956 7159 13 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Blücher, Dr. Pferdmenges, Meyer (Oppertshofen) 7160 C Niederlegung des Mandats des Abg. Dr. Luchtenberg 7160 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7160 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 229, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241 (Drucksachen 2079, 2290; 2182, 2271; 2184, 2278; 2185, 2275; 2193, 2264; 2221, 2267; 2224, 2272; 2241, 2288; 2254, 2291) 7160 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen (Drucksache 2274) 7161 A Vorlage der Geschäftsberichte der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin (Drucksachen 2259, 2280) 7161 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2211) 7161 B Kalbitzer (SPD): als Berichterstatter 7161 B Schriftlicher Bericht 7192 C als Abgeordneter . . . . 7161 C, 7165 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7162 D Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7163 B Beschlußfassung 7165 C Erste Beratung des von den Abg. Lücke, Heiland u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097) . . . 7165 C Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Wirtschaftspolitik 7165 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) . 7165 D Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 7165 D, 7177 D, 7179 B, D Heye (CDU/CSU) 7169 A Erler (SPD) 7172 C, 7180 D Feller (GB/BHE) 7176 A Vizepräsident Dr. Jaeger 7178 D, 7179 A, C, D Dr. von Merkatz (DP) 7180 C Frau Kalinke (DP) 7181 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ein Moratorium für in wirtschaftliche Not geratene Personen, die anerkannte Forderungen gegen Behörden der früheren Besatzungsmächte haben (Drucksache 2207) 7181 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 7181 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe (THG) (Drucksache 2213) 7182 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens 7182 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Drucksache 2268) . 7182 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 B, 7189 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7183 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 7185 B Dr. Atzenroth (FDP) 7187 A Schlick (CDU/CSU) 7187 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7188 C Engell (GB/BHE) 7188 D Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Verteidigung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 7190 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 (Handwerkszählungsgesetz 1956) (Drucksache 2179); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2233) . 7190 B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7190 C Beschlußfassung 7191 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksachen 2220, 1383 [neu]) 7191 A Huth (CDU/CSU), Berichterstatter 7191 A Beschlußfassung 7191 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Stellenanteil der Fraktionen in den Ausschüssen (Drucksache 2205) 7191 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 7191 C Beschlußfassung 7191 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7191 D Beschlußfassung 7191 D Nächste Sitzung 7191 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7192 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2211) 7192 C Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7193 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 3. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Miller 18. 4. Voss 16. 4. Böhm (Düsseldorf) 15. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Stücklen 15. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 14. 4. Dr. Dittrich 14. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 14. 4. Dr. Lindrath 14. 4. Raestrup 14. 4. Bauer (Wasserburg) 13. 4. Dr. Kopf 13. 4. Leibing 13. 4. Lenz (Brühl) 13. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 13. 4. Müller-Hermann 13. 4. Scheel 13. 4. Schneider (Hamburg) 13. 4. Schwarz 13. 4. Trittelvitz 13. 4. Dr. Wellhausen 13. 4. Frau Brausiepe 12. 4. Brück 12. 4. Burgemeister 12. 4. Caspers 12. 4. Dr. Conring 12. 4. Franke 12. 4. Dr. Gülich 12. 4. Haasler 12. 4. Dr. Hellwig 12. 4. Illerhaus 12. 4. Jahn (Frankfurt) 12. 4. Jahn (Stuttgart) 12. 4. Jaksch 12. 4. Karpf 12. 4. Dr. Kather 12. 4. Kirchhoff 12. 4. Kühn (Köln) 12. 4. Merten 12. 4. Frau Nadig 12. 4. Dr. Schellenberg 12. 4. Schill (Freiburg) 12. 4. Schmidt (Hamburg) 12. 4. Dr. Schranz 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 12. 4. Spies (Emmenhausen) 12. 4. Stierle 12. 4. Stingl 12. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Lulay 9. 6. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5. 5. Kahn 1. 5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. 011enhauer 21. 4. Pusch 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Anlage 2 Drucksache 2211 (Vgl. S. 7161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843). Berichterstatter: Abgeordneter Kalbitzer Am 29. Oktober 1954 unterzeichneten der Bundeskanzler und der USA-Außenminister diesen Vertrag, der anschließend im „Bulletin" von der Verwaltung ausführlich kommentiert wurde. Wo der Vertragsentwurf bis zur Weiterleitung an das Parlament geruht hat, ist im Ausschuß nicht festgestellt worden. Einige Hinweise erscheinen für die Beurteilung des Entwurfs wesentlich: Der Vertrag sieht gleiche Behandlung der Bürger beider Länder im befreundeten Land vor, wie sie Inländern zusteht, oder mindestens die günstigste Behandlung, die anderen Ausländern auch zusteht. Da aber die Gesetze beider Länder verschieden sind, bedeutet Art. II im Reiseverkehr eine großzügigere Behandlung amerikanischer Bürger in der Bundesrepublik als umgekehrt, weil die amerikanischen Einreisegesetze strenger sind. Aber die Deutschen werden so gut behandelt, wie es bei Ausländern nach der amerikanischen Gesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Diese faktisch ungleiche Behandlung ist besonders bedauerlich für die deutschen Seeleute, die ungünstiger behandelt werden als ihre amerikanischen Kollegen. Die Regelung des deutschen Eigentums, das im Kriege beschlagnahmt wurde, ist in diesem Vertrag unterblieben. Hierüber wird gesondert verhandelt. Aber es entspricht dem Geist dieses Vertrages, daß das Privateigentum der Bürger beider Länder geschützt ist und nicht politischen Zugriffen unterliegen soll. Art. VIII Abs. 2 sieht vor, daß kein Recht auf politische Betätigung der Bürger beider Länder im anderen Land gegeben ist. Art. X Abs. 2 sieht den Austausch wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit in beiden Ländern vor. Art. XVII sieht ausdrücklich das Recht auf Einschränkung des wirtschaftlichen Einflusses von Monopolbetrieben im befreundeten Land vor. Art. XVIII sieht ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegenüber internationalen Kartellabreden vor. Da der vorliegende Vertragsentwurf geeignet ist, die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter zu verbessern, und sie auf eine vertragsmäßige Grundlage stellt, beschloß der Ausschuß einstimmig, dem Plenum die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. März 1956 Kalbitzer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 565 (Vgl. S. 7191 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Qualitätsbestimmungen für Brotgetreide, Abzüge wegen Überfeuchtigkeit und Besatz (Drucksache 2239) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Umsatzsteuer für Schlachtvieh (Drucksache 2249) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 10. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl von Buchka


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es handelt sich hier um den Entwurf eines Gesetzes mit einem sehr langen Namen. Gestatten Sie mir, daß ich der Einfachheit halber diesen Namen durch den Begriff des Zwischengesetzes abkürze.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen] : „Fortgeltungsgesetz" hat sich bereits eingebürgert!)

    Wie stets bei einer ersten Beratung in diesem Hohen Hause handelt es sich nur darum, das Wesentlichste zu sagen und tunlichst wenig in die Einzelheiten zu gehen.
    Ganz allgemein darf ich zum Ausdruck bringen, daß dieser Gesetzentwurf, glaube ich, bei keiner


    (Dr. von Buchka)

    Fraktion des Hohen Hauses besondere Freude erregt hat. Die Bedenken und die Schwierigkeiten, die mit dem Gesetzentwurf verbunden sind, hat soeben ja auch der Herr Bundesminister des Innern gebührend gewürdigt. Die gleiche Stellungnahme ist aus dem ersichtlich, was die Bundesregierung unter II in ihrer Stellungnahme — Drucksache 2268 — ausgeführt hat. Ich darf auch daran erinnern, daß Herr Staatssekretär Ritter von Lex in der 156. Sitzung des Bundesrats am 23. vorigen Monats entsprechende Bedenken geäußert hat. Alle Fraktionen würden es zweifellos begrüßen, wenn eine andere Lösung möglich wäre.
    Länger als zehn Jahre dauert nun schon die Inanspruchnahme der Gegenstände. Es handelt sich um Sachen, um Werkleistungen und vor allem um Liegenschaften einschließlich der Wohnungen. Dabei ist zu bedenken, daß diese Inanspruchnahme zur Hauptsache auf Grund des Besatzungsrechts erfolgt ist, daß teilweise sogar noch Fälle von Inanspruchnahmen auf Grund des Reichsleistungsgesetzes vom 1. September 1939 vorhanden sind. Hieraus haben sich — das muß an dieser Stelle auch einmal offen ausgesprochen werden — unerträgliche Zustände in allen Teilen des Gebiets der Bundesrepublik ergeben, und es ist durchaus verständlich, daß im Bundesrat Länder gegen diese Vorlage aufgetreten sind. Ich darf allerdings als bekannt voraussetzen, daß die Ablehnung im Bundesrat nicht einstimmig erfolgt ist, sondern daß der Ablehnungsantrag von Rheinland-Pfalz mit 26 gegen 8 Stimmen bei 4 Stimmenthaltungen angenommen worden ist. Es waren Baden-Württemberg und Hamburg, die gegen den Antrag von Rheinland-Pfalz gestimmt haben, während Berlin und Schleswig-Holstein sich der Stimme enthalten haben. Die Ablehnung des Bundesrats nach Art. '76 Abs. 2 des Grundgesetzes wird damit begründet, es sei vom politischen Standpunkt aus nicht tragbar, wenn eine Verlängerung der Inanspruchnahme bis zum 31. Dezember 1956 erfolge. Dabei ist es nicht uninteressant, daß in der Begründung des Bundesrats lediglich von politischer Untragbarkeit die Rede ist, daß aber nicht darin gesagt wird, es seien rechtliche Bedenken gegen den Gesetzentwurf geltend zu machen. Das ist um so bemerkenswerter, als im Bundesrat von einigen Ländern auch rechtliche Bedenken geltend gemacht worden sind.
    Weiter möchte ich darauf hinweisen, daß das, was der Bundesrat gesagt hat, im wesentlichen negativ ist. Daraus ist kein positiver Verbesserungsvorschlag zu ersehen. Ich persönlich wäre jederzeit gerne bereit, einen besseren Vorschlag an die Stelle dieser Vorlage zu setzen.
    Eine frühere Erledigung des Bundesleistungsgesetzes, des Schutzbereichgesetzes und des Landbeschaffungsgesetzes ist — das muß noch einmal hervorgehoben werden — leider unmöglich. Die drei Gesetzentwürfe ergeben eine Fülle von schwierigsten Sach- und Rechtsfragen. Es ist sorgsamste Prüfung geboten. Wir wissen, daß gerade durch diese Gesetzentwürfe tiefgehende Eingriffe in Privatrechte erfolgen sollen. Ein besonderes Kapitel ist die schon vom Herrn Bundesminister des Innern erwähnte Entschädigungsfrage, über die ganz besonders zu reden sein wird. Ich begrüße es, daß diese schwierige Entschädigungsfrage in dem vorliegenden Entwurf des Zwischengesetzes nicht behandelt ist. Ich möchte also feststellen, daß auch nach meiner Ansicht eine Verabschiedung der drei
    Gesetze vor dem 5. Mai dieses Jahres nach Lage der Dinge völlig ausgeschlosen ist.
    Was würde nun geschehen — auch darüber müssen wir uns klarwerden —, wenn nach dem 5. Mai 1956 ein Zwischengesetz nicht bestehen sollte? Ich darf hierbei auf die rechtlichen, tatsächlichen und außenpolitischen Erwägungen der Bundesregierung hinweisen, die in ihrer Stellungnahme zu dem ablehnenden Beschluß des Bundesrates enthalten sind. Selbstverständlich werden die Ausschüsse und wird auch dieses Hohe Haus selber alle diese Bedenken sehr sorgsam zu prüfen haben. Eines kann vielleicht schon jetzt gesagt werden: rechtliche Schwierigkeiten würden wohl auf keinen Fall zu vermeiden sein, wenn ein Zwischengesetz nicht erlassen werden sollte.
    Andererseits entsteht die Frage, ob die Schwierigkeiten rechtlicher Art vermeidbar sind, wenn ein solches Zwischengesetz kommt. Ich persönlich neige zu der Auffassung, daß, wenn dieses Zwischengesetz kommt, die rechtlichen Schwierigkeiten ab 5. Mai dieses Jahres vermeidbar sind. Ich persönlich bin nach eingehender Prüfung schon jetzt überzeugt, daß rechtliche, insbesondere verfassungsrechtliche, und auch rechtspolitische Bedenken gegen die Vorlage nicht bestehen. Es wird Aufgabe der Ausschüsse, insbesondere des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht, sein, diese Frage genauestens zu prüfen. Immer aber wird dieses Zwischengesetz nur ein Notbehelf sein dürfen. Daß etwas Besseres jederzeit durchaus zu akzeptieren sein wird, habe ich bereits betont. Dieses Zwischengesetz kann eben nur eine Überbrückung darstellen. Gerade unter dem Gesichtspunkt der Überbrückung sollten wir uns auch ernstlich überlegen, ob nicht der in dem Entwurf vorgesehene Termin „bis zum 31. Dezember 1956" wesentlich abgekürzt werden müßte. Ich möchte zur Erwägung geben — mehr kann ja im Augenblick nicht gesagt werden —, daß diese Vorschrift durch eine Norm ersetzt wird, in der es etwa heißt: Dieses Gesetz gilt nur bis zur Verabschiedung der drei anderen Hauptgesetze, längstens aber ein halbes, vielleicht sogar nur ein Vierteljahr. Auf alle Fälle erscheint mir die Terminierung mit dem 31. Dezember 1956 doch zu weit gegriffen. Wir wollen ganz offen sein. Ich glaube, es würde auch eine ganz erfreuliche Antriebskraft für den Gesetzgeber, also auch für uns selbst sein, wenn wir die Frist nicht allzulange hinausschieben, sondern sie vielleicht in der von mir vorgeschlagenen Art erwägen, wobei selbstverständlich trotzdem jede Sorgfalt beobachtet werden muß, um dieses Gesetz ordnungsmäßig durchzuberaten und zu verabschieden.
    Genau so, wie ich in der 112. Sitzung des Bundestages bei der Beratung des Bundesleistungsgesetzes beantragt hatte, die Ausschußberatung drei Ausschüssen zu übertragen, möchte ich hier den gleichen Vorschlag machen und das Hohe Haus bitten, diese Vorlage dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung — federführend — und dem Ausschuß für Verteidigung sowie dem Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht —mitberatend — zu überweisen.
    Gestatten Sie mir noch eine kurze Schlußbemerkung. Wenn in der Öffentlichkeit — ich glaube, das ist vielfach der Fall — die Auffassung verbreitet sein sollte, ohne ein solches Zwischengesetz würde ab 5. Mai dieses Jahres jede Inanspruchnahme gewissermaßen automatisch aufgehoben, so ist das


    (Dr. von Buchka)

    — das muß mit aller Deutlichkeit herausgestellt werden – leider ein Irrtum.

    (Abg. Dr. Stammberger: Wozu dann ein Zwischengesetz? Mit oder ohne Zwischengesetz ist das leider unmöglich. (Abg. Dr. Stammberger: Sehen Sie, das ist es!)

    Selbstverständlich muß es aber unser Ziel bleiben, solche Besatzungsmaßnahmen

    (Abg. Becker [Pirmasens]: Nicht so leicht zu machen!)

    so schnell wie möglich abzubauen. Ich glaube, der Bundesrat hat in dieser Hinsicht das richtige Wort geprägt: Dem Staatsbürger kann eine weitere Beeinträchtigung seiner Eigentumsrechte nicht mehr zugemutet werden.

    (Sehr richtig! in der Mitte und rechts.)

    So wie ich die Verhältnisse sehe, muß das Zwischengesetz aus den von der Bundesregierung und auch von mir angeführten Gründen seinen Weg nehmen. Ich möchte es aber nicht unterlassen, ganz unabhängig hiervon, bei dieser Gelegenheit einen dringenden Appell an die Bundesregierung zu richten, alles, aber auch alles weiterhin zu tun,

    (Abg. Welke: Was ist das: „alles"?)

    um den Besatzungsgeschädigten zu helfen. Die Betroffenen, die Besatzungsgeschädigten müssen endlich ihre drückenden Lasten loswerden.
    Im übrigen wird es Aufgabe des Gesetzgebers, also auch dieses Hohen Hauses sein, die drei Gesetze, das Bundesleistungsgesetz, das Schutzbereichsgesetz und das Landbeschaffungsgesetz schnellstmöglich zu verabschieden. Im Interesse einer beschleunigten Verabschiedung auch des Zwischengesetzes, das nur für kürzeste Zeit gelten darf, halte ich es für unerläßlich, daß dieser Entwurf nur einigen wenigen Ausschüssen überwiesen wird, die ich mir vorhin vorzuschlagen erlaubte.

    (Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt (Vockenhausen).

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    Rede von Dr. Hermann Schmitt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute hier den Entwurf eines Fortgeltungsgesetzes zu beraten haben, dann müssen wir uns doch noch einmal auch mit dem Fragenkomplex beschäftigen, der für die Beratung dieses Gesetzes von so entscheidender Bedeutung ist, dem Komplex der von den früheren Besatzungsmächten beschlagnahmten Häuser, Wohnungen und Gewerbebetriebe. Dieser Personenkreis hat nun elf Jahre lang die Quartierlasten der Besatzung getragen, und es ergibt sich natürlich für uns die Frage, ob es dahin kommen mußte, daß die Bundesregierung heute hier ein derartiges Gesetz vorlegt.

    (Sehr richtig! bei der SPD und rechts.)

    Meine Damen und Herren, ich sage dazu: Nein!
    nenn dieges Fortgeltungsgesetz ist ja mir ein sehr
    dünner Schleier, um das Versagen der Bundesregierung auf diesem Gebiet zu verhüllen.

    (Zuruf des Bundesministers Dr. Schröder.)

    — Herr Minister, das war nicht Ihr Ressort, sondern das Finanzministerium war in all diesen Jahren zuständig.
    Die Unterbringung der alliierten Streitkräfte und ihrer Familien ist für die Bundesregierung heute kein neues Problem. Sie kann auch nicht behaupten, es komme urplötzlich auf sie zu. Sie kann auch nicht sagen, es habe an Mitteln gefehlt oder die Baukapazität sei nicht vorhanden gewesen.
    Es werden jetzt noch etwa 15 000 Wohnungen in Anspruch genommen. Ich bezweifle sehr, ob ein echter Bedarf der Alliierten in dieser Höhe überhaupt noch vorhanden ist.

    (Sehr richtig! bei allen Fraktionen.)

    Ich bin der Überzeugung: wenn man in den fünf Jahren, die zur Verfügung gestanden haben, mit dem nötigen Ernst und dem dazugehörigen Druck vorgegangen wäre, brauchten wir uns um diese 15 000 Wohnungen heute keine Gedanken mehr zu machen.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat in mehr als einer Rede seine Programme — den Schäffer-Plan, den Generalfreimachungsplan usw. — verkündet. Ich habe mir heute morgen noch einmal die Protokolle durchgesehen und darf nur an seine Ausführungen vom 23. 3. 1955 erinnern. Wenn aber heute in der Begründung des Regierungsentwurfs von Wohnungen gesprochen wird, die sich im Bau oder in der Planung befinden, ist es sehr verständlich, wenn die Betroffenen und die deutsche Öffentlichkeit kein Vertrauen mehr zu den Erklärungen des Herrn Bundesfinanzministers über die Freimachuneg dieser belegten Wohnungen haben.
    Der Herr Bundesfinanzminister hat ja leider — übrigens ist die Antwort auf die Kleine Anfrage meiner Fraktion offiziell immer noch nicht eingegangen — zusätzlich gesagt, daß die Alliierten noch weiteren Bedarf angemeldet haben, der ursprünglich nicht vorgesehen war und der auch wieder zu Lasten der Menschen geht, die so große Opfer gebracht haben.
    Die vorsichtigen Schätzungen des Herrn Bundesfinanzministers, die wir heute in der Begründung zur Regierungsvorlage und auch in der inoffiziellen Antwort auf die Kleine Anfrage gefunden haben, stehen vor allem in einem beredten Gegensatz zu den Ausführungen der Bundesregierung in der Frage der Freimachung von Kasernen für das Verteidigungsministerium durch Schaffung von Ersatzwohnungen usw. Da sollen die sonst so langsam fließenden Geldquellen offensichtlich also sehr schnell zum Fließen kommen; vielleicht natürlich auch deswegen, weil sich das Verteidigungsministerium allmählich zu einem Kreditinstitut besonderer Art entwickelt; ich denke an Post, Straßenbau und anderes mehr. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, meine Damen und Herren: wenn man die Bauten für die Besatzungsverdrängten mit dem Tempo angepackt hätte, mit dem die Regierung jetzt die Kasernen freimacht, dann hätte der 2. Deutsche Bundestag sich mit diesem Problem überhaupt nicht mehr zu beschäftigen brauchen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich habe leider das Gefühl, daß, wenn ein kleiner Kreis von Menschen um seine Sache ringt, er gewissermaßen für eine verlorene Sache kämpft und seine Rufe ungehört verhallen, vor allem dann, wenn seine Mitglieder nicht zu dem Personenkreis gehören, die durch die Einkommensteuernovelle von 1954 ein besonderes Verhältnis zur Politik bekommen haben.

    (Heiterkeit.)

    Nur um das Bild abzurunden, möchte ich sagen, daß wir bei den Verhandlungen über die Pariser


    (Schmitt [Vockenhausen])

    Verträge hier immer wieder gehört haben, auch der Truppenvertrag solle schnellstens durch einen neuen NATO- Stationierungsvertrag abgelöst werden, der ja auch eine Erleichterung auf diesem Gebiet gebracht hätte. Meine Damen und Herren, um so erschütternder war es für uns, von den Vertretern der Bundesregierung hören zu müssen, daß die Verhandlungen über diesen NATO-Stationierungsvertrag erst im Oktober 1955 aufgenommen worden sind. Eine derartige Verschleppung und Verzögerung ist beim besten Willen nicht zu vertreten. Ähnlich ist es natürlich, wenn die Regierung heute klagt, daß die drei Gesetze nicht rechtzeitig zur Verabschiedung kommen. Ich darf darauf hinweisen, Herr Minister, daß das Schutzbereichgesetz im September, das Leistungsgesetz im Oktober und das Landbeschaffungsgesetz erst im Dezember uns zugegangen sind.
    Nun zur Vorlage selbst, die praktisch die alliierten Requisitionen aufrechterhält. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, sich einmal in die Lage der betroffenen Bürger, vor allem in der früheren amerikanisch besetzten Zone, zu versetzen, die sagen: Wirhaben die Souveränität, aber den Wildwuchs unserer Gärten müssen wir nach wie vor von draußen ansehen, und auch bei gutem Willen der Zwangsmieter wird uns grundsätzlich verweigert, daß wir mit diesen unter einem Dach wohnen. Ich glaube, daß es keine Gründe gibt die durchschlagend sind, um diesen Zustand auch noch durch ein deutsches Gesetz zu verlängern. Der Innenminister hat ja, ohne sachlich bisher damit befaßt zu sein, vom Kabinett den Schwarzen Peter in die Hand gedrückt bekommen, um diese Vorlage zu vertreten. § 29 Abs. 2 der Geschäftsordnung steht dem entgegen, sonst hätten wir — viele meiner Kollegen haben sich das ernsthaft überlegt — vielleicht einen Antrag auf Übergang zur Tagesordnung zu dieser Vorlage gestellt, weil sie uns im Hinblick auf die Gesamtsituation der betroffenen Kreise als völlig unzureichend erscheint.
    Der Bundesrat hat das auch klar erkannt, und der Kollege von Buchka hat ja freundlicherweise den wesentlichen Wortlaut des Beschlusses des Bundesrates zitiert. Ich bin nur von seinen Schlußfolgerungen überrascht. Im ersten Teil kann er ihn nicht billigen, weil er ihm politisch unbequem ist; im zweiten Teil hält er ihn durchaus für akzeptabel. Im zweiten Teil werden die allgemeinen Feststellungen getroffen, mit denen wir uns selbstverständlich auch einverstanden erklären können.
    Die Gründe für den Beschluß des Bundesrates sind ganz offenkundig. Es ist bekannt, daß eine nicht unerhebliche Zahl von beschlagnahmten Grundstücken und Häusern von den alliierten Truppen gar nicht mehr benötigt werden, sondern als stille Reserve betrachtet werden, und dem hilft ja leider auch der Entwurf nicht ab, weil nach meiner Auffassung die Vorschriften noch zu unbestimmt sind. Träte der Entwurf in der vorgelegten Form in Kraft, würde es wieder Wochen dauern, bis die einzelnen Freigaben vorgenommen werden müßten. Und ob dann noch ein sachliches Interesse an dieser Beschlagnahme besteht?!
    Nun kommt hinzu, das zahlreiche Wohnungen und Grundstücke vertragswidrig von den alliierten Familienangehörigen benutzt werden.

    (Abg. Dr. Stammberger: Sehr richtig!)

    Die Truppenangehörigen sind seit Jahr und Tag
    längst sonstwo —; aber die Familienangehörigen
    bleiben hier in Deutschland. Das ist nach Art. 37
    des Truppenvertrages nicht zulässig, und die Regierung muß darauf drängen, daß diese vertragswidrige Benutzung aufhört. Wir können dem beim besten Willen nicht durch ein Fortgeltungsgesetz noch gewissermaßen Vorschub leisten.
    Schließlich, meine Damen und Herren, stehen auch zahlreiche Wohnungen leer, die für die Alliierten gebaut, von ihnen aber nicht bezogen worden sind. Ich will gar nicht im einzelnen auf die Gründe eingehen; die Größe oder der Fußboden, und was weiß ich, hat ihnen nicht gepaßt. Jedenfalls werden da zum Teil Gründe vorgebracht, die bei näherer Betrachtung wirklich nicht zu rechtfertigen sind, und wir müssen auch hier auf der völligen Ausnutzung des Wohnraums bestehen.
    Der noch verbleibende Bedarf bewegt sich in Größenordnungen, die für den freien Wohnungsmarkt keine Rolle spielen. So gibt es eine ganze Reihe von Hausbesitzern, die sagen: Nun habe ich mein Haus elf Jahre lang nicht gehabt, gebt mir Geld; ich habe mir inzwischen ein neues Haus gebaut.
    Es müßte möglich sein, dieses Problem in kürzester Zeit zu bereinigen. Die Bundesregierung hat es hier an der notwendigen Aktivität fehlen lassen. Man hat sich auf das Bundesleistungsgesetz und seine Beschlagnahmemöglichkeiten verlassen. Der Entwurf war ja hier sehr großzügig. Man wollte zunächst noch einmal zwei Jahre lang beschlagnahmen und dann nochmals zwei weitere Jahre, so daß man bis zum Jahre 1960 gekommen wäre; dann hätte man das Problem gelöst gehabt. Jetzt soll es eben das Fortgeltungsgesetz machen. Unter diesem Gesichtspunkt wird meine Fraktion es beim besten Willen nicht vertreten können, daß der von der Regierung vorgeschlagene Termin angenommen wird. Wir legen unter allen Umständen Wert darauf, daß das Gesamtproblem mit allen anstehenden Fragen noch vor den Sommerferien geklärt wird.
    Nun hat der Herr Minister auf die außenpolitischen Gründe hingewiesen, warum die Regierung in der vorliegenden Form auf dem Gesetz bestehen müsse. Ich halte diesen Gesichtspunkt nicht für so durchschlagend, und zwar deshalb, weil ich überzeugt bin, daß die Regierung keinen Vorwurf von den NATO-Mächten bekommt, sie sei nicht vertragstreu genug. Ich bin im Gegenteil der Überzeugung, daß der Herr Bundeskanzler eher im Sinne eines Übersolls dafür bekannt ist, daß er vertragstreu ist. Ich glaube, wir brauchen uns hier keine Sorgen zu machen. Wenn die Bundesregierung bei den Verhandlungen mit den Alliierten klar darlegt, daß der Deutsche Bundestag besonderen Wert darauf legt, diese Gesetze gründlich zu prüfen, dann werden unsere Vertragspartner dafür volles Verständnis haben, weil sie selbst eine parlamentarische Demokratie haben und wissen, wie notwendig es ist, gerade solche Vorlagen mit ihren tiefgehenden Einwirkungen in das Privateigentum und die private Rechtssphäre des Staatsbürgers gründlich und sorgfältig in den Ausschüssen durchzuberaten.
    Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluß kommen. Wir sind bereit, im Ausschuß an der Lösung der Probleme mitzuarbeiten, bitten aber, uns nicht etwa mit einem Hinweis auf das nationale Ansehen gewissermaßen unter Druck setzen zu wollen. Davon hören wir nämlich im allgemeinen


    (Schmitt [Vockenhausen])

    nur dann, wenn die Regierung ein Passivgeschäft hat und wir daran beteiligt werden sollen.

    (Beifall bei der SPD.)