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ID0213901400

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    2. Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956 7159 13 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Blücher, Dr. Pferdmenges, Meyer (Oppertshofen) 7160 C Niederlegung des Mandats des Abg. Dr. Luchtenberg 7160 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7160 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 229, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241 (Drucksachen 2079, 2290; 2182, 2271; 2184, 2278; 2185, 2275; 2193, 2264; 2221, 2267; 2224, 2272; 2241, 2288; 2254, 2291) 7160 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen (Drucksache 2274) 7161 A Vorlage der Geschäftsberichte der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin (Drucksachen 2259, 2280) 7161 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2211) 7161 B Kalbitzer (SPD): als Berichterstatter 7161 B Schriftlicher Bericht 7192 C als Abgeordneter . . . . 7161 C, 7165 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7162 D Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7163 B Beschlußfassung 7165 C Erste Beratung des von den Abg. Lücke, Heiland u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097) . . . 7165 C Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Wirtschaftspolitik 7165 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) . 7165 D Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 7165 D, 7177 D, 7179 B, D Heye (CDU/CSU) 7169 A Erler (SPD) 7172 C, 7180 D Feller (GB/BHE) 7176 A Vizepräsident Dr. Jaeger 7178 D, 7179 A, C, D Dr. von Merkatz (DP) 7180 C Frau Kalinke (DP) 7181 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ein Moratorium für in wirtschaftliche Not geratene Personen, die anerkannte Forderungen gegen Behörden der früheren Besatzungsmächte haben (Drucksache 2207) 7181 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 7181 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe (THG) (Drucksache 2213) 7182 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens 7182 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Drucksache 2268) . 7182 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 B, 7189 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7183 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 7185 B Dr. Atzenroth (FDP) 7187 A Schlick (CDU/CSU) 7187 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7188 C Engell (GB/BHE) 7188 D Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Verteidigung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 7190 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 (Handwerkszählungsgesetz 1956) (Drucksache 2179); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2233) . 7190 B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7190 C Beschlußfassung 7191 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksachen 2220, 1383 [neu]) 7191 A Huth (CDU/CSU), Berichterstatter 7191 A Beschlußfassung 7191 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Stellenanteil der Fraktionen in den Ausschüssen (Drucksache 2205) 7191 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 7191 C Beschlußfassung 7191 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7191 D Beschlußfassung 7191 D Nächste Sitzung 7191 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7192 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2211) 7192 C Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7193 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 3. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Miller 18. 4. Voss 16. 4. Böhm (Düsseldorf) 15. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Stücklen 15. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 14. 4. Dr. Dittrich 14. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 14. 4. Dr. Lindrath 14. 4. Raestrup 14. 4. Bauer (Wasserburg) 13. 4. Dr. Kopf 13. 4. Leibing 13. 4. Lenz (Brühl) 13. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 13. 4. Müller-Hermann 13. 4. Scheel 13. 4. Schneider (Hamburg) 13. 4. Schwarz 13. 4. Trittelvitz 13. 4. Dr. Wellhausen 13. 4. Frau Brausiepe 12. 4. Brück 12. 4. Burgemeister 12. 4. Caspers 12. 4. Dr. Conring 12. 4. Franke 12. 4. Dr. Gülich 12. 4. Haasler 12. 4. Dr. Hellwig 12. 4. Illerhaus 12. 4. Jahn (Frankfurt) 12. 4. Jahn (Stuttgart) 12. 4. Jaksch 12. 4. Karpf 12. 4. Dr. Kather 12. 4. Kirchhoff 12. 4. Kühn (Köln) 12. 4. Merten 12. 4. Frau Nadig 12. 4. Dr. Schellenberg 12. 4. Schill (Freiburg) 12. 4. Schmidt (Hamburg) 12. 4. Dr. Schranz 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 12. 4. Spies (Emmenhausen) 12. 4. Stierle 12. 4. Stingl 12. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Lulay 9. 6. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5. 5. Kahn 1. 5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. 011enhauer 21. 4. Pusch 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Anlage 2 Drucksache 2211 (Vgl. S. 7161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843). Berichterstatter: Abgeordneter Kalbitzer Am 29. Oktober 1954 unterzeichneten der Bundeskanzler und der USA-Außenminister diesen Vertrag, der anschließend im „Bulletin" von der Verwaltung ausführlich kommentiert wurde. Wo der Vertragsentwurf bis zur Weiterleitung an das Parlament geruht hat, ist im Ausschuß nicht festgestellt worden. Einige Hinweise erscheinen für die Beurteilung des Entwurfs wesentlich: Der Vertrag sieht gleiche Behandlung der Bürger beider Länder im befreundeten Land vor, wie sie Inländern zusteht, oder mindestens die günstigste Behandlung, die anderen Ausländern auch zusteht. Da aber die Gesetze beider Länder verschieden sind, bedeutet Art. II im Reiseverkehr eine großzügigere Behandlung amerikanischer Bürger in der Bundesrepublik als umgekehrt, weil die amerikanischen Einreisegesetze strenger sind. Aber die Deutschen werden so gut behandelt, wie es bei Ausländern nach der amerikanischen Gesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Diese faktisch ungleiche Behandlung ist besonders bedauerlich für die deutschen Seeleute, die ungünstiger behandelt werden als ihre amerikanischen Kollegen. Die Regelung des deutschen Eigentums, das im Kriege beschlagnahmt wurde, ist in diesem Vertrag unterblieben. Hierüber wird gesondert verhandelt. Aber es entspricht dem Geist dieses Vertrages, daß das Privateigentum der Bürger beider Länder geschützt ist und nicht politischen Zugriffen unterliegen soll. Art. VIII Abs. 2 sieht vor, daß kein Recht auf politische Betätigung der Bürger beider Länder im anderen Land gegeben ist. Art. X Abs. 2 sieht den Austausch wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit in beiden Ländern vor. Art. XVII sieht ausdrücklich das Recht auf Einschränkung des wirtschaftlichen Einflusses von Monopolbetrieben im befreundeten Land vor. Art. XVIII sieht ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegenüber internationalen Kartellabreden vor. Da der vorliegende Vertragsentwurf geeignet ist, die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter zu verbessern, und sie auf eine vertragsmäßige Grundlage stellt, beschloß der Ausschuß einstimmig, dem Plenum die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. März 1956 Kalbitzer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 565 (Vgl. S. 7191 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Qualitätsbestimmungen für Brotgetreide, Abzüge wegen Überfeuchtigkeit und Besatz (Drucksache 2239) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Umsatzsteuer für Schlachtvieh (Drucksache 2249) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 10. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Rede von Hellmuth Guido Alexander Heye


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als Sprecher der CDU/CSU habe ich die Aufgabe, zu der Auffassung der DP und ihren beiden Anträgen Stellung zu nehmen. Ich glaube, bei der wechselseitigen Wertschätzung, die mich — ich hoffe es jedenfalls — mit dem Kollegen Schneider verbindet, wird er verstehen, daß ich — auch als ehemaliger Soldat — die Dinge von einem etwas anderen Standpunkt betrachte als er. Am Schluß meiner Ausführungen möchte ich einen Vorschlag machen, wie man vielleicht die Bedenken, die der Kollege Schneider hier vorgebracht hat, noch ausräumen kann, ohne daß wir hier im Hohen Hause all die Detailfragen im einzelnen durchzusprechen brauchen.
    Es liegt mir daran, zu diesem Thema noch einige Ausführungen zu machen, die — das möchte ich betonen — meine persönliche Auffassung zu diesem ganzen Problem wiedergeben.
    Wir wissen, daß die DP schon bei. den Beratungen im Ausschuß — wie das auch der Kollege Schneider betont hat — gegen die Einrichtung des Personalgutachterausschusses Bedenken erhoben hat. Ich bin überzeugt, daß die heute vorliegenden Anträge die Sorge widerspiegeln, die in den Reihen der DP, vielleicht noch auf dieser oder jener Insel des Hohen Hauses, bezüglich der Zweckmäßigkeit des Gesetzes über den Gutachterausschuß oder vielleicht besser gesagt über die Zweckmäßigkeit der Formulierung dieses Gesetzes herrscht.

    (Vizepräsident D r. Jaeger übernimmt den Vorsitz.)

    Ich möchte allerdings annehmen, daß die Antragsteller selber — ich entnehme es den Worten des Kollegen Schneider — sich darüber im klaren sind, daß ihr Vorschlag auf Auflösung des Ausschusses und selbst der positivere Vorschlag, statt des Ausschusses einen Ehrenrat mit den Aufgaben des bisherigen Gutachterausschusses zu betrauen, kaum Aussicht auf Annahme durch die Mehrheit dieses Hauses haben wird, selbst wenn man die Auffassung vertritt, daß nach den heute vorliegenden Erfahrungen in diesem oder jenem Punkte eine andere Fassung oder Formulierung des Gesetzes zweckmäßiger gewesen wäre.
    Zur Klarstellung erscheint es mir notwendig, in der gebotenen Kürze aus unserer Sicht heraus darzutun, wie es überhaupt zu der Einrichtung des Personalgutachterausschusses gekommen ist. Nach Erörterungen, die sich im damaligen Sicherheitsausschuß und in der Dienststelle Blank über Jahre hinzogen, hat der Bundestag auf Vorschlag des Verteidigungsausschusses und in Auswirkung der guten Zusammenarbeit mit dem Verteidigungsministerium in dieser Frage das Gesetz über den Personalgutachterausschuß in seltener Einmütigkeit verabschiedet. Regierungskoalition — mit Ausnahme der DP — und Opposition hatten damit einem Gesetz zugestimmt, dem eine besondere Bedeutung für die innere Struktur, für den zeitgemäßen Aufbau und damit für den militärpolitischen Wert der kommenden Bundeswehr zugemessen wurde. Ich erinnere daran, daß im Inland wie auch im befreundeten Ausland gerade die damalige Verabschiedung des Gesetzes zusammen mit dem Freiwilligengesetz als Willenskundgebung des ganzen Bundestages besonders gewertet wurde. Der Bundestag hatte damit unmißverständlich seine Bereitschaft, seinen Willen zum Ausdruck gebracht, die Verantwortung in einer Frage zu übernehmen, die nach unserer Meinung von Einfluß auf Geist und Gehalt der Verteidigungsorganisation sein würde, also eines Instrumentes, das uns alle angeht.
    Ich bekenne mich nach wie vor zu der Auffassung, daß jede Verteidigungsorganisation schon durch die ihr übertragenen Funktionen im staatlichen Leben notwendigerweise den Rahmen einer ausschließlichen Zuständigkeit der Exekutive sprengt. Es mag sein, daß wir im Laufe der kommenden Jahre des Aufbaus noch andere Lösungen finden, um dem von uns damals mit dem Gutachterausschuß beabsichtigten Zweck gerecht zu werden. Aber sollten wir nicht — und das ist mein Anliegen — in dieser Zeit des politischen Wachstums unseres Staates wie auch der ersten Anfänge der Bundeswehr die Ruhe aufbringen, erst die Auswirkung eines einmal beschlossenen Gesetzes abzuwarten und den Menschen ebenso wie dem Apparat die notwendige Zeit zu lassen, um Versager und Kinderkrankheiten zu überwinden Und, was mir noch wichtiger erscheint, sich in der wechselseitigen Zusammenarbeit aufeinander einzuspielen?
    Bei unserem stürmischen Tempo pflegen oft neue Ideen, neue Planungen und neue Institutionen auch im Scheinwerferlicht der Öffentlichkeit einen Weg zu durchlaufen, der manchmal erst von der Sensation über eine schnelle und oberflächliche Kritik zur sachlichen und ruhigen Beurteilung führt. Die Ungeduld ist zweifellos eine starke Triebfeder für das Vorantreiben einer neuen Entwicklung; aber sie darf nicht so weit gehen, die notwendige Zeit der Reife abzukürzen.
    Ich glaube, daß manche Mißverständnisse und auch Unzuträglichkeiten, wie sie im Zusammenhang mit dem Personalgutachterausschuß in der Öffentlichkeit — nach meiner Ansicht nicht immer sachlich — erörtert wurden und durch die wahrscheinlich auch die Absicht der DP, die vorliegenden Anträge einzubringen, verstärkt worden ist, eigentlich nur psychologisch zu erklären sind. Gerade wir Deutschen in der Bundesrepublik haben


    (Heye)

    als Erben unserer Geschichte und als Bewohner eines kleinen Landes, das aber im Schnittpunkt aller Kraftlinien Europas liegt, eine besondere Neigung und bestimmt auch im Laufe der Zeit eine besondere Fähigkeit entwickelt, alles zu organisieren, alles zu regeln und in feste Formen — um nicht zu sagen: Verordnungen — zu gießen.
    Mir will es scheinen, als ob viele Menschen in unserem Volke heute noch zuerst danach fragen, durch welche Gesetze oder Bestimmungen das wechselseitige Verhältnis von Dienststellen oder Menschen untereinander geregelt wird, und erst in zweiter Linie danach, wie man durch eine sinnvolle Zusammenarbeit den Zweck der übertragenen Aufgabe erfüllen kann. Ich habe die Hoffnung, daß nach einer längeren politischen Entwicklung und dem stärkeren Hineinwachsen in eine wirklich demokratische Denkungsweise auch wir dahin kommen, daß der Sinn eines Gesetzes wichtiger ist als der Buchstabe eines Gesetzes. Ich möchte annehmen und ich möchte hoffen, daß ähnliche Gedankengänge bei allen an der Arbeit des Personalgutachterausschusses interessierten Stellen und vom Ausschuß selbst angestrebt werden. Wenn dies der Fall ist, besteht für mich nicht der geringste Zweifel, daß das, was Bundestag und Regierung, vor allem das Verteidigungsministerium, seinerzeit mit der Einrichtung dieses Ausschusses bezweckt haben, auch erfolgreich zu Ende geführt wird. Ich glaube, daß dann die Mitglieder dieses Personalgutachterausschusses nach Überwindung von Schwierigkeiten, die unvermeidlich waren, und nach Erledigung ihrer ja zeitlich und sachlich klar begrenzten Aufgabe die Gewißheit haben werden, an ihrer Stelle beim Aufbau der
    1) Bundeswehr einen psychologisch und auch fachlich wertvollen Beitrag geleistet zu haben.
    Wir als Mitglieder des Verteidigungsausschusses wissen, daß der Bundesverteidigungsminister selbst schon in einem sehr frühen Stadium der sich abzeichnenden deutschen Verteidigungsorganisation den Gedanken an einen Ausschuß dieser Art gehabt hat. Und wie oft sind solche Überlegungen auch an anderen Stellen aufgetaucht! Ich persönlich habe mich — ich glaube, es ist fünf Jahre her — seinerzeit mit dem damaligen Staatssekretär Dr. Lenz über das Problem einer Art von Personalausschuß in dieser Richtung unterhalten. Ich bin mir aber durchaus bewußt, daß nicht nur Politiker, sondern auch viele früheren Soldaten den Zweck des Personalgutachterausschusses verkannt haben und möglicherweise auch heute noch verkennen. Sicherlich unterliegen manche von ihnen der in unserem Volke auch sonst weit verbreiteten Neigung, allzuschnell zu vergessen, auch zu vergessen, wie die innen- und außenpolitische Situation der Bundesrepublik, ihre politische und wirtschaftliche Kraft, noch vor wenigen Jahren zu beurteilen war und welche Schwierigkeiten zu dieser Zeit noch viele Gruppen unserer Mitbürger und nicht zuletzt auch die ehemaligen Soldaten hatten, um ihre als Recht empfundenen Ansprüche durchzusetzen. Es ist sicher gelegentlich nützlich, sich einmal vor Augen zu halten, welche Fortschritte auch in anderer als nur in pekuniärer Hinsicht durch die politische und wirtschaftliche Entwicklung und die wachsende Souveränität der Bundesrepublik erreicht worden sind. Muß man daran erinnern, daß noch vor fünf — vielleicht noch weniger — Jahren in sehr weiten Kreisen unseres Volkes — und darin stimme ich mit dem Kollegen Schneider überein — eine Art kollektiver Minderbewertung des deutschen Soldaten erkennbar war, ein Zustand, der sich zu jener Zeit noch auf die weit verbreitete unfreundliche Kritik des Auslandes dem deutschen Waffenträger gegenüber stützen konnte und der heute, wenn auch noch nicht ganz befriedigend, so doch in hohem Maße der rechtsstaatlichen Auffassung Platz gemacht hat, den einzelnen Menschen individuell zu beurteilen und nicht mehr durch die kollektive Beurteilung einer ganzen Schicht zu verdammen? Wir alle wünschen — und ich stehe nicht an, es bei dieser Gelegenheit zu erklären —, daß auch die letzten Reste einer kollektiven Verurteilung, wie sie in den Urteilen der damaligen Sieger zum Ausdruck kam, z. B. gegenüber der Waffen-SS, in unserer souveränen Bundesrepublik baldigst insoweit verschwinden, daß sie nicht mehr Bestandteil unseres rechtsstaatlichen Denkens sind.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    In der Atmosphäre dieser Zeit, in der Atmosphäre des Mißtrauens, des Ressentiments entstanden angesichts der Notwendigkeit, die Bundesrepublik in die Verteidigung der westlichen Welt auch in ihrem eigenen Interesse einzugliedern, die ersten Gedanken über einen Gutachterausschuß, um für die Wehr die besten Kräfte zu gewinnen, aber auch — und das ist eine heute oft vergessene Aufgabe des Ausschusses — sich nach erfolgter Auswahl vor die ehemaligen Soldaten zu stellen, die das Knochengerüst für die Streitkräfte bilden sollen. Der verehrte Kollege Erler hat damals diese wichtige Aufgabe mit folgenden Worten umrissen — ich zitiere mit Erlaubnis des Herrn Präsidenten —:
    Wenn dieser Ausschuß aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens keine Bedenken gegen die persönliche Eignung erhoben hat, so müssen wir uns schützend vor diesen Mann stellen, und zwar alle politisch tragenden Kräfte Deutschlands, wenn er, von wo auch immer, angegriffen wird.
    Dem Ausschuß ebenso wie dem Verteidigungsminister selbst erschien es weiter durchaus zweckmäßig, einen derartigen Personalgutachterausschuß außerhalb der Organisation des Verteidigungsministeriums aufzustellen, um nicht den Minister und seine Personalpolitik mit dieser Aufgabe zu belasten; denn — wie wir es heute erleben — es ist eine Belastung. Nach reiflichen Überlegungen wurde der Ausschuß aus Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, die von der Bundesregierung selbst vorgeschlagen wurden, gebildet. Mit voller Absicht wurde die Zusammensetzung so gewählt, daß ein wesentlicher Anteil an der Mitgliederzahl ehemaligen Offizieren zugestanden wurde, damit auch das Wort gerade dieser Offiziere, die sich als Mensch und Offizier allgemeine Achtung in der früheren Wehrmacht errungen hatten und sich diese Achtung auch in den Jahren nach dem Kriege erhalten hatten, zur Geltung kam. Parlamentarier wurden als Mitglieder des Ausschusses nicht zugelassen, um parteipolitische Interessen oder den Anschein von solchen Interessen überhaupt auszuschalten. Es wurde ferner bestimmt, daß alle Mitglieder des Ausschusses einschließlich der in ihm vertretenen ehemaligen Offiziere in der Verteidigungsorganisation nicht wieder verwandt werden dürfen, um auch den Schein einer Beeinflussung bei der Auswahl der Bewerber zu vermeiden. Per-


    (Heye)

    sönlich bin ich überzeugt, daß der Ausschuß in der öffentlichen Meinung gerade durch diese Art seiner Zusammensetzung ein größeres Gewicht hat, als wenn er einseitig aus Soldaten oder einseitig aus Politikern zusammengesetzt worden wäre.
    Man sollte ferner immer wieder unterstreichen, daß nach weitgehender Übereinstimmung der Ansichten des Verteidigungsministers und des Ausschusses dieser Ausschuß weder ein Gericht noch eine Entnazifizierungsbehörde mit allen sich daraus ergebenden Folgerungen sein sollte. Deshalb konnte und kann die Ablehnung einer Person nach unserer Auffassung auch nicht als Diffamierung gewertet werden.
    Wie weit die Geschäftsordnung des Gutachterausschusses, die im übrigen nach ihrer Fertigstellung dem Ausschuß des Bundestages vorgelegen hat, diesen grundlegenden Absichten des Verteidigungsausschusses Rechnung trägt oder nicht, möchte ich dahingestellt sein lassen, zumal ich mir als Nichtjurist kein Urteil darüber erlaube. Ebensowenig kann es hier unsere Aufgabe sein, eine Prüfung darüber anzustellen, ob die Praxis im Personalgutachterausschuß dem entspricht, was Verteidigungsausschuß und Verteidigungsminister von ihm erwartet haben. Eine solche Nachprüfung ist auch, wie der Kollege Schneider mit Recht betont, deswegen schwierig, weil der Ausschuß durch Gesetz zur Geheimhaltung verpflichtet ist. Ich möchte aber annehmen, daß eigentlich eine solche Nachprüfung schon deshalb unnötig sein sollte, weil diese 36 oder 37 sorgfältig ausgesuchten und allgemeines Ansehen genießenden Persönlichkeiten Gewähr genug dafür sein sollten, daß hier eine sachliche und objektive Arbeit geleistet
    wird und ein unbestechliches Rechtsempfinden zur Geltung kommt.
    Im übrigen kann ich nur wiederholen, worauf ich vorhin hingewiesen habe: daß ein enger persönlicher Kontakt zwischen allen an dieser Personalfrage interessierten Stellen auch über Unebenheiten oder Unklarheiten von Geschäftsordnung oder Auffassungen hinweghelfen sollte. Ich glaube — soweit ich das beurteilen kann — daß dieser Zustand nach Überwindung verständlicher Anfangsschwierigkeiten jetzt auch weitgehend erreicht worden ist.
    Es liegt mir daran, doch noch auf eine Tatsache hinzuweisen, die in ihrer Auswirkung auf den Aufbau unserer Bundeswehr oft nicht richtig eingeschätzt wird: Für diese vor uns liegende Aufgabe gibt es kein Beispiel in unserer Geschichte, nicht einmal den sonst so beliebten „Vorgang". Die bis auf heute gezogenen Vergleiche mit scheinbar ähnlichen historischen Vorgängen der Vergangenheit, wie etwa der Zeit Scharnhorsts, oder die Gleichstellung des Gutachterausschusses mit den preußischen Ehrenkammern von 1813 haben meist nur ideellen Wert, sind oft falsch und darüber hinaus gelegentlich recht gefährlich, weil die vor uns und unserer Zeit liegende Aufgabe in ihrer wirklichen Bedeutung durch das übergemalte Bild der Geschichte verschwindet.
    Wir stehen in der Bundesrepublik zum erstenmal in unserer Geschichte vor der Tatsache einer totalen Unterbrechung unserer Verteidigungsorganisation. Und ich behaupte, daß auch in anderen Staaten der Welt, jedenfalls in der ganzen neueren Geschichte, eine solche totale Unterbrechung der Sicherheitsmaßnahmen eines souveränen Staates von Bedeutung nicht nachweisbar ist. Möglicherweise ist in dieser Tatsache die Ursache dafür zu sehen, daß in manchen Kreisen, auch in denen des befreundeten Auslandes, die Schwierigkeiten, denen wir beim Aufbau der Bundeswehr gegenüberstehen, verkannt werden. Die uns zugestandene Fähigkeit zum Organisieren — sie ist sicher manchmal in zu hohem Maße vorhanden — hilft uns nicht über diese Schwierigkeiten hinweg. Selbst die beste Organisation kann nur Vorhandenes zweckmäßig verteilen; sie schafft aber niemals neue Werte.
    Auch der Vergleich unserer Situation von 1945 mit der von 1918 ist abwegig. Damals blieb ein Fundament erhalten, und der lebendige Faden des eingespielten Apparats mit sachlich und fachlich geschulten Menschen riß niemals ganz ab. Demgegenüber ist die Situation von 1945 eine völlig andere. Unter dem starken Druck der totalen Besetzung und der damaligen Entschlossenheit der Sieger, den deutschen Staat nicht mehr zu dem Kreis der souveränen und zu eigener Politik befähigten Völker zuzulassen, wurde die Verteidigungsorganisation von 1945 nicht nur zerschlagen, sondern in erstaunlich kurzer Zeit total ausgelöscht. Sehr bald nach der Kapitulation gab es nichts mehr, was noch als Wehrmacht oder als Restbestand einer Wehrmacht angesehen werden konnte. Ein verschwommenes Bild der verschwundenen deutschen Wehrmacht spiegelte sich vielleicht lediglich in den mit Millionen Deutschen gefüllten Gefangenenlagern wider. Kein Aktenstück, kein Kriegstagebuch, keine Vorschrift, keine Waffe, keine Kommandobehörde, kein Verwaltungsapparat, kein geschultes und erfahrenes Personal, kein kluges Personalamt, keine Personalpapiere, nichts war mehr vorhanden. Es war ein absolutes Vakuum. Die Wehrmacht war sogar untergegangen — wie ich schon betont habe —, ohne in Ordnung abwickeln zu können. Und wie der Apparat, so zerstäubten auch die Menschen dieser Organisation nach Schluß der Kampfhandlungen oder nach Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft in alle Winde und alle Berufe. Unter dem Druck dieser Zeit, unter dem Druck der Ungewißheit, mit der Sorge um die eigene Zukunft und die der Familie behaftet, fiel von manchen Menschen ohne Unterschied der sozialen Stellung, des Dienstgrads und selbst der höchsten Zeichen bewiesener Tapferkeit vor dem Feind, ich möchte einmal sagen, der Lack ab. Jeder von uns hat diese Erfahrung in der Gefangenschaft gemacht, und jeder von uns weiß, wie schwer es gerade in der Gefangenschaft war, Haltung zu bewahren und sich als Persönlichkeit zu bewähren. Wahrscheinlich ist jeder von uns in dieser Zeit der einen oder anderen Schwäche aus Lebensangst unterlegen; aber ich bin überzeugt, daß die meisten Menschen sich später wieder gefangen haben.
    Auf der andern Seite müssen wir uns darüber klar sein, daß nach 1945 viele dieser Menschen, auch viele der ehemaligen Soldaten, politisch und in ihren persönlichen Anschauungen einen Weg eingeschlagen haben, der zur Folge hat, daß sie bei der uns gestellten schweren und einmaligen Aufgabe als verantwortliche Mitarbeiter jedenfalls für ganz bestimmte Positionen hinter anderen, besser für diese Aufgabe geeigneten Menschen zurücktreten müssen.
    Warum führe ich das an? Nur deshalb, um Ihnen eindringlich vor Augen zu führen, daß wir vor die-


    (Heye)

    ser einmaligen Aufgabe in unserer Geschichte stehen und daß wir mit den üblichen, normalen Methoden, die in früheren Zeiten über die Schwierigkeiten hinweggeholfen haben, nicht mehr auskommen.
    Ich bitte, auch nicht zu vergessen, daß die Dienststelle Blank, als sie nach Jahren einer totalen Unterbrechung in sehr beengtem und zahlenmäßig kleinem Rahmen mit ihrer Aufgabe beginnen mußte, weder zahlenmäßig noch fachlich in der Lage war — außer wenigen Schlüsselkräften —, ihre ständig wachsenden Aufgaben auch nur annähernd zu bewältigen. Denken Sie daran: die Dienststelle Blank war kein gewachsener Apparat. Es gab z. B. — ich komme immer wieder auf diesen Punkt zurück — kein ausreichend besetztes und über die notwendige Autorität verfügendes Personalamt. Es war nicht immer möglich, die besten und tüchtigsten Kräfte für die Arbeiten der Dienststelle unter den damaligen Arbeitsbedingungen zu bekommen, zumal sehr viele ehemalige Soldaten – und sicher nicht die schlechtesten — inzwischen einen guten Platz im Zivilleben gefunden hatten.
    Es war also sehr wohl nötig, nach zehn Jahren der Unterbrechung im Interesse der Bundesrepublik, im Interesse der Bundeswehr, aber auch im Interesse der deutschen Menschen selbst mit großer Sorgfalt die geeigneten Menschen aus der großen Menge früherer Soldaten auszusuchen; gerade am Anfang ist die Aufgabe einer zeitgemäßen Menschenführung besonders notwendig. Die Menschenführung ist wichtiger als das Verwalten und das Organisieren, meine Damen und Herren! Bei einem seinem Wesen nach immer konservativen Element, wie es jede Verteidigungsorganisation darstellt, kann es ausschlaggebend sein, wie die Weiche am Anfang gestellt wird, und aus diesem Grunde — und nur aus diesem Grunde — haben wir mit der Mehrheit des Hauses einen bisher neuen und ungewöhnlichen Schritt, der keinen Vorgang in der Vergangenheit hat, mit der Aufstellung des Personalgutachterausschusses unternommen, weil wir eben vor einer völlig neuen und auch in ihrer Entwicklung nach meiner Auffassung auch heute noch nicht übersehbaren Aufgabe stehen.
    Vielleicht war dieser Schritt ein Risiko. Möglicherweise wäre auch nach unseren heutigen Erfahrungen das damalige Gesetz etwas anders gefaßt worden, sei es, daß die Aufgaben um Zuständigkeiten des Ausschusses besser verdeutlicht worden wären, sei es, daß die Pflicht zur Geheimhaltung anders gefaßt worden wäre, oder sei es auch, daß die Festlegung der Zahl der Mitglieder des Ausschusses in anderer Weise erfolgt wäre. Das alles ist aber nicht entscheidend. Ich bin der Auffassung, daß die Mehrheit des Bundestages ihrer Verantwortung nicht gerecht geworden wäre, wenn sie in einer Lage, die uns vor völlig neue und erstmalige Aufgaben gestellt hat, nicht auch den Mut zum Risiko gehabt hätte.
    Die DP hat im Zusammenhang mit ihrem Antrag auf Auflösung des Gutachterausschusses mit der Drucksache 2075 auch den Entwurf eines neuen Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Bundeswehr mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts vorgelegt. Ich kann es mir versagen, auf die Einzelheiten dieses Entwurfs hier näher einzugehen. Auf eine kurze Formel gebracht, bedeutet nach meiner Ansicht der Vorschlag der DP den Ersatz des bisherigen Personalgutachterausschusses durch einen Ehrenrat, der nur aus ehemaligen Offizieren besteht. Persönlich bin ich der Auffassung, daß weder der Name Ehrenrat noch die Zusammensetzung den Gedanken Rechnung trägt, die wir damals bei der Verabschiedung des Gesetzes über den Personalgutachterausschuß unseren Überlegungen zugrunde gelegt haben.
    Ich möchte annehmen, daß selbst eine gründlichere Ausschußarbeit zu keinem anderen Ergebnis kommen würde. Ich halte es aber für zweckmäßig und im Interesse aller Parteien, auch im Interesse der DP liegend, wenn die Anträge der DP dem Verteidigungsausschuß überwiesen werden, damit dieses ganze, uns doch sehr berührende und beschäftigende Problem intensiver bearbeitet werden kann, als es hier im Plenum möglich ist. Vielleicht gewinnen wir auf diese Weise doch den einen oder anderen wertvollen Hinweis für ein besseres Verständnis der Aufgaben, die jetzt dem Gutachterausschuß obliegen.
    Unabhängig von meinem persönlichen ablehnendem Standpunkt gegenüber den Anträgen der DP schlage ich aus den von mir angeführten Gründen die Überweisung beider Anträge an den Ausschuß für Verteidigung vor.

    (Beifall bei der SPD, dem GB/BHE und bei Abgeordneten der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Erler.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Fritz Erler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir können, glaube ich, alle miteinander dem Herrn Kollegen He y e sehr dankbar dafür sein, daß er hier in so einleuchtender Weise dargelegt hat, welche Gründe für die überwältigende Mehrheit dieses Hauses vor dreiviertel Jahren maßgebend gewesen sind, den Personalgutachterausschuß zu schaffen, und zwar im wesentlichen so zu schaffen, wie er nun einmal seine Arbeit aufgenommen und sich bewährt hat.

    (Beifall bei der SPD, dem GB/BHE und bei Abgeordneten der Mitte und rechts.)

    Ich möchte das hier ausdrücklich feststellen. Im Ergebnis teile ich also — ich werde das im einzelnen noch darzulegen haben die Gründe, die unseren Kollegen Heye dazu veranlaßt haben, für seine politischen Freunde die Ablehnung der Vorstellungen der Deutschen Partei hier auszusprechen.

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : „Persönlich" hat er gesagt!)

    — Nein. Er hat einiges persönlich gesagt; aber in
    der Quintessenz war das die Haltung der Fraktion.
    Aber wenn die Dinge so sind, meine Damen und Herren, dann können wir es uns doch auch einfacher machen. Der Verteidigungsausschuß des Bundestages hat bisher keine Gelegenheit ausgelassen, dann, wenn in einer solchen Frage die Notwendigkeit einer Beratung bestand, die Probleme zu diskutieren. Das können wir tun. Das werden wir auch künftig tun, um im Austausch von Erfahrungen und Meinungen überall dort, wo etwas geändert werden sollte, uns darüber zu unterhalten, wieweit das nötig ist und wie es etwa zu geschehen hätte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aber müssen wir dazu — um ein Wort des Herrn
    Kollegen Schneider aufzugreifen — Unruhe, neues
    Hin und Her schaffen, indem wir jetzt durch


    (Erler)

    Überweisung an den Verteidigungsausschuß über dem Personalgutachterausschuß das Damoklesschwert aufhängen, daß nun über ihm ständig die Drohung seiner Auflösung schwebt? Das ist eine Pression, die wir nicht ausüben sollten.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Daher bin ich der Meinung, daß sich aus den Ausführungen des Kollegen Heye eigentlich nur ein einziger logischer Schluß ergibt: gar nicht erst die Überweisung der Anträge der DP an den Verteidigungsausschuß zu beschließen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wir haben uns jetzt ziemlich lange über dieses Problem unterhalten. Die Meinungen sind bekannt. Wir werden über diejenigen Fragen, in denen es etwas zu klären gilt, im Verteidigungsausschuß reden können. Aber in der Richtung, in der die Deutsche Partei die Sache anfangen will, gibt es für uns nun einmal nichts zu klären. Das ist und bleibt die Meinung der überwältigenden Mehrheit dieses Hauses.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Wir sind eben nicht gewillt, an die Stelle eines aus angesehenen Persönlichkeiten der verschiedensten sozialen und politischen Herkunft bestehenden Gremiums einen Rat nur aus Berufssoldaten zu setzen.

    (Zustimmung bei der SPD, in der Mitte und bei der FDP.)

    Wir sind eben auch nicht gewillt, jene Verletzung der Gewaltenteilung vorzunehmen, die darauf hinausliefe, ein Organ des Parlaments zum Herrn der Personalpolitik zu machen, wie das j a in den Vorschlägen der DP auch enthalten ist.
    Es ist hier beklagt worden, daß wir erst heute zu einer Erörterung dieser Frage kommen. Ich beklage das auch. Ich habe aber in Erinnerung, daß die letzte Debatte hier auf Wunsch der Antragsteller nicht stattgefunden hat. Ich jedenfalls war für diese Auseinandersetzung bereit.
    Ich habe das Wort ausgesprochen: der Personalgutachterausschuß hat sich bewährt. Ich will Ihnen ein einziges Beispiel dafür bringen, mit welcher nachtwandlerischen Sicherheit dieser Ausschuß richtig gehandelt hat. Wenn es eines einzigen Beweises bedurft hätte, dann ist es jene Anzeige in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, in der ein vom Personalgutachterausschuß abgelehnter Oberst unter Hinweis auf diese Entscheidung des Personalgutachterausschusses sich um eine Stellung bewirbt.

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Das ist doch sein gutes Recht!)

    — Natürlich kann er sich bewerben; aber die Sprache, die in der Anzeige aufklang, war genau die Sprache, die den Mann für den Dienst in der Bundeswehr ungeeignet machte.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und bei Abgeordneten in der Mitte und rechts.)

    Man muß doch wissen, was mit der Hervorhebung
    dieser Eigenschaft in der Anzeige gewollt war.

    (Sehr gut! bei der SPD. — Abg. Schneider [Bremerhaven] : Das ist aber durch die Einrichtung des Gutachterausschusses erst hervorgerufen worden!)

    Es ist hier gesagt worden, man müsse die Frage stellen, ob der Personalgutachterausschuß vielleicht auch nach der politischen Einstellung der Bewerber frage. Wenn damit die parteipolitische Einstellung gemeint ist, dann scheidet das unumwunden aus der Debatte aus. Dieser Ausschuß besteht aus 37 Persönlichkeiten aus allen demokratischen Kräften, die in diesem Hause vertreten sind. Jeder hat sich ein Bild davon machen können, ob irgendwo einmal die parteipolitische Einstellung eines Bewerbers für das Votum des Personalgutachterausschusses eine Rolle gespielt hat. Das ist in keinem einzigen Falle geschehen.

    (Zuruf von der DP: Na, na!)

    — Wenn es geschehen wäre, dann wüßten Sie es; Sie sind ja auch in dem Ausschuß vertreten. — Aber eins will ich hier sagen: wenn es bei der persönlichen Eignung auch einen politischen Maßstab gibt, dann den der Treue zu den demokratischen Prinzipien, auf denen dieser Staat beruhen muß.

    (Beifall bei allen Fraktionen von der SPD bis zur FDP.)

    Das ist eben mehr als nur die fachliche, als nur die technische Eignung. Es gibt hervorragende Fachleute, die stellen sich jedem Regime zur Verfügung: die wollen wir nicht. Wir wollen die, die der Demokratie zu dienen entschlossen sind.

    (Lebhafter Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten in der Mitte und rechts.)

    Ein Mann, der als Lehrer der politischen Wissenschaften im öffentlichen Leben unseres Staates Ansehen genießt, Professor Eschenburg, sprach im Stuttgarter Rundfunk zu der Auseinandersetzung um den Personalgutachterausschuß folgende Worte:
    Was anzuerkennen ist, das ist die Würde und die Sicherheit, mit der der Personalgutachterausschuß gegenüber allen Anfechtungen, Versuchungen und Einschüchterungen aufgetreten ist.
    Ich will hier eine Klammer einfügen: Der Gesetzentwurf der Deutschen Partei ist nichts anderes als eine solche Einschüchterung, und deshalb sollten wir ihn nicht an den Ausschuß überweisen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.) Und nun wieder Professor Eschenburg:

    Das zeigt, daß er seiner Sache sicher ist. Wenn man einen solchen Ausschuß einsetzt und wenn man ihm gewisse Regeln gibt, dann muß man auch diese Regeln beachten, wenn es einem selber unangenehm ist. Der Ausschuß hat durch seine Würde und durch seine Sicherheit eine institutionelle Leistung vollbracht.
    Das ist das Urteil eines Mannes, der durch die Unabhängigkeit seines Urteils einmal der einen und dann der anderen Seite dieses Hauses unbequem ist. Wir sollten immer mit Respekt zur Kenntnis nehmen, was ein solcher sachkundiger Mann zu diesem Problem zu sagen hat.
    Der Personalgutachterausschuß ist eben erfreulicherweise keine Jasagemaschine geworden.

    (Zuruf von der Mitte: Gott sei Dank!)

    Herr Kollege Schneider hat gesagt, daß er einen etwas eigenwilligen Vorsitzenden habe. Ich finde, das ist ein hohes Lob, das damit dem Ausschuß und seinem Vorsitzenden ausgesprochen worden

    ) (Erler)

    ist. Ein bequemer Befehlsempfänger wäre fehl an diesem Platze.

    (Beifall links und bei Abgeordneten in der Mitte. — Zuruf des Abg. Bausch.)

    — Wir haben bewußt Wert darauf gelegt, Herr Kollege Bausch, diesem Ausschuß ein hohes Maß an innerer und äußerer Unabhängigkeit zu geben. Was wir dabei, wieder im Gegensatz zu den Vorstellungen der Deutschen Partei, wollten, ist gerade keine Abkapselung innerhalb einer bestimmten Berufssparte, nämlich der der Berufssoldaten. Der Personalgutachterausschuß enthält einen erheblichen Prozentsatz an ehemaligen Berufssoldaten, weil wir die von ihnen gesammelte berufliche Erfahrung und persönliche Kenntnis unter allen Umständen auch für die Arbeit dieses Ausschusses nutzbar machen wollten. Aber im ganzen hat sich dort doch ein erfreuliches Klima der Zusammenarbeit ergeben ohne Rücksicht auf den Beruf, ohne Rücksicht auf die Konfession, ohne Rücksicht auf die Zugehörigkeit zu einer oder Sympathie für eine bestimmte politische Partei, eine Zusammenarbeit in Sorge um unsere junge Demokratie.
    Der Ausschuß hat sowohl bei den Fällen, die er selber zu bearbeiten hatte, als auch in den Richtlinien, die er für das sonstige Annahmeverfahren ausgearbeitet hat, hohe Ansprüche gestellt. Ich will hier nicht viel zu den Richtlinien sagen. Auch wir sind der Meinung, daß es heute darauf ankommt, wie es auch in der Vergangenheit darauf angekommen ist, die Menschen als Individuen zu werten und zu prüfen und unter gar keinen Umständen irgendwelche kollektiven Urteile lediglich auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu bestimmten Gruppen zu fällen. Das war und bleibt unsere Meinung. Aber wenn dieser Ausschuß hohe Ansprüche stellt und damit das Niveau für diejenigen, die in die Bundeswehr eintreten, bewußt hoch ansetzt, dann leistet er damit einen wertvollen Dienst an der Auslese all derer, die nun in der bewaffneten Macht Dienst tun oder weiter tun werden.
    Es ist hier gesagt worden, das habe doch eine gewisse Ähnlichkeit mit einem Entnazifizierungsverfahren, das erinnere an strafrechtliche Prozeduren, man müsse diesem Ausschuß dann eigentlich strafrichterliche Befugnisse geben und ihm ein solches Rechtsmittelverfahren zur Verfügung stellen, wie es bei den ordentlichen Gerichten üblich ist. Sehen Sie, Kollege Schneider, trotz all Ihrer Beteuerungen, es bleibt dabei: Für uns ist, nachdem nun einmal die Mehrheit dieses Hauses gegen unseren Willen die Aufstellung der Bundeswehr beschlossen hat, diese Bundeswehr ein neuer Beginn in einem demokratischen Staatswesen. Andere haben das noch nicht richtig erkannt. Bewußt oder unbewußt ist die Bundeswehr für sie die Fortsetzung der Wehrmacht des vergangenen Staates,

    (Sehr wahr! bei der SPD)

    und das ist der wirkliche Kern der Auseinandersetzung zwischen ihnen und uns.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Denn wer die Bundeswehr als eine Fortsetzung der alten Wehrmacht ansieht, der kommt dazu, zu sagen, daß ein solcher Gutachterausschuß eine Art Berufsverbot verhänge, während doch eigentlich jeder, der in der alten Wehrmacht war, in der neuen wieder seinen Platz finden müßte. Das geht aber gar nicht. Das geht nicht nur deshalb nicht, weil das politisch von diesem Hause erfreulicherweise nicht gewollt wird, sondern es geht auch
    nicht, weil das ein Rechenexempel ist, das nicht aufgeht.

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Das habe ich doch selbst gesagt!)

    — Ich weiß, Sie haben es zwar gesagt, aber nicht bis zu Ende durchgedacht, sonst müßten Sie ihren Antrag zurückziehen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das geht auch deswegen nicht, weil es etwa 1300 — vielleicht sind es inzwischen wieder weniger geworden — überlebende Generale der alten Wehrmacht gibt. Gebraucht werden vielleicht 40 oder 50, ein halbes Hundert. Dieses Zahlenbild erklärt doch schon, daß bei diesem Angebot der Vorhandenen, von denen ein großer Teil schon aus Altersgründen ohnehin ausschiede, nur die Allerbesten zur Wiederverwendung in der Bundeswehr gerade gut genug sind

    (Sehr richtig! links)

    und daß hier infolgedessen eine Auslese stattfinden muß, eine Auslese, für die ein Gerichtsverfahren das ungeeignetste Instrument wäre. Wo gibt es denn das?! Das gibt es nicht einmal in Ihrer Partei, daß Sie, wenn sich jemand um die Stellung eines Geschäftsführers in der Deutschen Partei oder eines Mitarbeiters in der Bundestagsfraktion bewirbt, mit den Bewerbern, die Sie nicht akzeptieren, nachher in eine Diskussion darüber eintreten, warum Sie sie nicht akzeptiert haben.

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Das ist etwas anderes!)

    — Ach, warum ist das etwas anderes, wenn Sie sich Bedienstete, Mitarbeiter für eine politische Partei aussuchen und wenn sich die Bundesrepublik Deutschland qualifizierte Mitarbeiter für den Aufbau der Bundeswehr aussucht?!

    (Lebhafte Zustimmung links.)

    Ich sehe nicht, warum wir hier von den bewährten Grundsätzen der Personalauslese im öffentlichen Dienst abgehen sollten, wonach mit dem einzelnen Bewerber, den man nicht nimmt, darüber nicht in eine Diskussion eingetreten wird. Das wollte ich hier sagen, auch an Hand des Rechenexempels, damit noch einmal klar wird, worin die wirklichen Meinungsverschiedenheiten zwischen Ihnen und uns eigentlich bestehen.
    Im übrigen wurde hier — der Kollege Heye hat schon darauf hingewiesen — der Eindruck erweckt, als ob dieser Personalgutachterausschuß eine fremde Institution sei, mit der wir gar nichts zu tun hätten. Nicht nur ist das Gesetz von uns beschlossen worden, das die Grundlage für seine Arbeit gebildet hat, sondern dieser Personalgutachterausschuß ist von der Bundesregierung vorgeschlagen und Kopf für Kopf von diesem Parlament bestätigt worden. Das ist nicht ein fremder, das ist unser Personalgutachterausschuß, um den es sich hier handelt!

    (Beifall links und bei Abgeordneten der Mitte.)

    Ich wiederhole noch einmal, wie erfreulich es ist, daß sich dieser Ausschuß auch dann, als seine Entscheidung einmal dem Verteidigungsminister unbequem war, nicht hat beirren lassen. Man sollte die Wirksamkeit des Ausschusses auch nicht statistisch danach zu prüfen suchen: Wieviel hat er denn nun eigentlich abgelehnt? Das wäre ein völlig falscher Maßstab. Auf diese Zahl kommt es gar nicht an. Sein Vorhandensein ist wichtig; denn die Erfahrung mit dem Gutachterausschuß hat bei der Bun-


    (Erler)

    desregierung dazu geführt, daß man ein besonders hohes Maß an Sorgfalt anwenden muß, bevor man seine Vorschläge diesem Ausschuß unterbreitet.

    (Sehr richtig! links.)

    Das ist eine wesentliche Aufgabe, eine erzieherische Aufgabe, möchte ich einmal sagen, gegenüber der Personalabteilung des Bundesverteidigungsministeriums. Es wird zu besonders gründlicher Prüfung der eigenen Vorschläge erzogen.
    Im übrigen ist der Minister deshalb noch lange nicht von jeder Verantwortung entbunden. Das Parlament ist in seiner Kontrollfunktion nach wie vor tätig. Der Personalgutachterausschuß hat ja nur die Befugnis, zu sagen, wer nicht einberufen werden darf; aber damit hat er noch lange nicht die Befugnis bekommen, zu sagen, wer einberufen wird und was man mit ihm macht. Für die gesamte positive Personalpolitik, für die Vorschläge an den Ausschuß und für die Berufung der durch den Ausschuß akzeptierten Männer in bestimmte Funktionen und Ränge trägt niemand anders als der Minister die Verantwortung; und bei Fehlgriffen, die er dort begangen hat oder begeht, haben wir nach wie vor die Möglichkeit, unsere Kontrolle zunächst durch den Verteidigungsauschuß und notfalls auf dem Wege der parlamentarisch zulässigen Mittel — etwa der Großen Anfrage — hier in diesem Hause zur Geltung zu bringen. Das ist unbestritten. Ich bin der Meinung, wir sollten keine neue Unsicherheit schaffen, sondern dem Personalgutachterausschuß Gelegenheit geben, seine bewährte Arbeit fortzusetzen.
    Herr Kollege Heye sprach schon davon: dieser Ausschuß soll Vertrauen schaffen. Hier hörte ich vorhin von der Deutschen Partei einen Satz, der so klang, als ob es im wesentlichen darauf ankomme, daß man für den Aufbau der Bundeswehr das Vertrauen der früheren Berufssoldaten brauche. Das ist ein grundsätzlicher Irrtum. Wenn überhaupt etwas, dann brauchen Sie für den Aufbau der Bundeswehr das Vertrauen des deutschen Volkes zu dieser Institution,

    (Beifall bei der SPD)

    und das ist nur zu erlangen, wenn Sie der Bevölkerung sichtbar zeigen, daß alle Vorkehrungen, soweit es menschenmöglich ist, getroffen werden, um ein solches Vertrauen zu rechtfertigen und nicht etwa zu enttäuschen. Das ist der eigentliche Sinn des Personalgutachterausschusses.
    Der Bundesjugendring, dem mehrere Millionen junger Menschen in unserem Staate angehören, auch quer durch die Konfessionen und die politischen Meinungen und die verschiedenartigsten Interessen junger Menschen hindurch bis zum Sport hin, hat sich zu dem Problem geäußert. In einem Schreiben vom 24. Januar 1956, das Ihnen wahrscheinlich genau so zugegangen ist wie mir, heißt es:
    Bei den schwierigen Problemen, die sich insbesondere auch für die Jugendverbände durch die Aufstellung neuer deutscher Streitkräfte ergeben haben und die zum Teil zu erbitterten Auseinandersetzungen unter der deutschen Jugend selbst geführt haben, hat sich die Einrichtung des Personalgutachterausschusses außerordentlich bedeutsam ausgewirkt. Die Jugend sieht weithin in der Existenz und der Tätigkeit dieses Ausschusses eine Garantie für die Bestrebungen, die neuen deutschen Streitkräfte als eine demokratische Institution, der jegliche
    Tendenzen, sich zu einem Staat im Staate zu entwickeln, fernliegen und innerhalb derer die Menschenwürde des jungen Staatsbürgers als unantastbar gilt, zu errichten.

    (Hört! Hört! bei der SPD.)

    Welch kostbareres Gut brauchen Sie eigentlich für den Aufbau des Bundeswehr als das Zutrauen der jungen Menschen?

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Das darf unter keinen Umständen aufs Spiel gesetzt werden. Um hier gar keine Zweideutigkeit aufkommen zu lassen, bitte ich Sie — wenn sich die Deutsche Partei angesichts der Aussichtslosigkeit ihres Unterfangens schon nicht entschließen kann, ihren Freunden zu sagen: „Wir haben wacker gekämpft, aber wir sind unterlegen und ziehen diesen Antrag zurück!" —, wenn wir schon nicht zu dieser vernünftigsten Lösung kommen können, den vorliegenden Antrag hier und heute zu entscheiden, damit dieses Problem gelöst ist. Wir wollen eben, ich wiederhole es, keine neue Unruhe schaffen.
    Wer in diesem Zusammenhang das Wort „Diffamierung" aufbringt, der schafft doch nur eine neue Legende.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

    Wir wissen alle, was sich in den Jahren unmittelbar nach dem Kriege alles abgespielt hat. Aber wir wissen doch auch alle, was an wechselseitigem Abbau von Gefühlen inzwischen vor sich gegangen ist. Wer hier in dieser Weise von Diffamierung spricht, der baut keine Ressentiments ab, sondern der schafft neue Ressentiments, weil er sich von ihnen etwas verspricht.

    (Beifall bei der SPD.)

    Es gibt Menschen — das ist nun einmal so —, die fühlen sich bereits diffamiert, wenn lediglich erörtert wird, daß gewisse Vorrechte nicht mehr gelten sollen, die eine bestimmte Berufsgruppe einmal besessen hat. Hier, wo es um das Prinzip der gleichen Rechte aller Staatsbürger geht, wo es darum geht, daß der Soldat nicht minderen Rechtes sein soll als der andere Staatsbürger, der keine Uniform trägt, daß er aber auch keine Vorrechte genießen soll, da handelt es sich wahrhaftig nicht um Diffamierung. Wir bleiben bei unserer Vorstellung, daß der richtige Standort auch des Angehörigen dieses Berufes der sein muß, daß der Soldat weder ins Ghetto gesperrt noch unter Denkmalschutz gestellt wird

    (Sehr gut! bei der SPD),

    — beides wäre vom Übel —, sondern daß er lebendiger Teil dieser unserer gesamten staatlichen Gemeinschaft ist.
    Ich höre hier immer das Wort, gelegentlich mit mehr oder minder Pathos auch draußen ausgesprochen: Wir sprechen für die Soldaten, entweder wir von der Deutschen Partei oder wir vom Verband deutscher Soldaten oder wer alles. Entschuldigen Sie eine ganz harte Feststellung: die Sozialdemokratische Partei hat in ihren Mitgliedern und erst recht in ihren Wählern ein Mehrfaches an früheren Soldaten versammelt, als die Deutsche Partei oder gar als der Soldatenbund an Mitgliedern zählt.

    (Beifall bei der SPD.)

    Das Parlament darf sich nicht selbst diskreditieren. Wir wollen keine unnötige Zeitverschwendung betreiben. Wir alle kennen die Überlastung dieses Hauses und seiner Ausschüsse. Machen wir


    (Erler)

    Schluß mit einem unnötigen Hin und Her in einer Frage, die im wesentlichen für uns längst entschieden ist. Erörtern wir das, was zu erörtern ist, als Tagesordnungspunkt: „Bericht über die Erfahrungen des Personalgutachterausschusses" von Zeit zu Zeit im Verteidigungsausschuß. Belasten wir den Ausschuß nicht mit solchen Vorlagen und lehnen wir die Überweisung an den Ausschuß ab. Sie tun damit einen guten Dienst, erweisen diesem Hause Respekt und achten Ihre eigene Arbeit.

    (Beifall bei der SPD.)