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  • date_rangeDatum: 12. April 1956

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  • short_textOriginal String: Um die Verwirrung zu vollenden, hat sich damals nicht nur der Herr Bundeskanzler, sondern haben sich auch die verschiedenen Fraktionen und der Herr Vorsitzende des Verteidigungsausschusses eingeschaltet, um wieder Ordnung in die Sache zu bringen. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten kurz auf ein Protokoll vom 10. Dezember 1955 hinweisen, das über eine Besprechung verfaßt wurde, die zwischen dem Herrn Bundestagsvizepräsidenten Dr. Jaeger, dem Herrn Kollegen Erler, dem Herrn Bundesminister für Verteidigung, seinem Staatssekretär, dem Personalchef des Verteidigungsministeriums, Herrn Dr. Rombach als dem Vorsitzenden des Personalgutachterausschusses, dem Herrn Justizminister a. D. Renner und dem General a. D. Cuntzen stattgefunden hat. Diese Besprechung führte damals zu folgenden Ergebnissen: info_outline

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 139. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956 7159 13 9. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. April 1956. Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abg. Dr. h. c. Blücher, Dr. Pferdmenges, Meyer (Oppertshofen) 7160 C Niederlegung des Mandats des Abg. Dr. Luchtenberg 7160 C Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags 7160 C Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 229, 234, 235, 236, 237, 238, 239, 240, 241 (Drucksachen 2079, 2290; 2182, 2271; 2184, 2278; 2185, 2275; 2193, 2264; 2221, 2267; 2224, 2272; 2241, 2288; 2254, 2291) 7160 D Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen (Drucksache 2274) 7161 A Vorlage der Geschäftsberichte der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und der Monopolverwaltung für Branntwein beim Landesfinanzamt Berlin (Drucksachen 2259, 2280) 7161 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 2211) 7161 B Kalbitzer (SPD): als Berichterstatter 7161 B Schriftlicher Bericht 7192 C als Abgeordneter . . . . 7161 C, 7165 B Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7162 D Dr. Pohle (Düsseldorf) (CDU/CSU) 7163 B Beschlußfassung 7165 C Erste Beratung des von den Abg. Lücke, Heiland u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097) . . . 7165 C Überweisung an die Ausschüsse für Kommunalpolitik und für Wirtschaftspolitik 7165 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075) . 7165 D Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller 7165 D, 7177 D, 7179 B, D Heye (CDU/CSU) 7169 A Erler (SPD) 7172 C, 7180 D Feller (GB/BHE) 7176 A Vizepräsident Dr. Jaeger 7178 D, 7179 A, C, D Dr. von Merkatz (DP) 7180 C Frau Kalinke (DP) 7181 C Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über ein Moratorium für in wirtschaftliche Not geratene Personen, die anerkannte Forderungen gegen Behörden der früheren Besatzungsmächte haben (Drucksache 2207) 7181 D Überweisung an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen 7181 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Tuberkulosehilfe (THG) (Drucksache 2213) 7182 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge und des Gesundheitswesens 7182 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die vorläufige Fortgeltung der Inanspruchnahme von Gegenständen für Zwecke der ausländischen Streitkräfte und ihrer Mitglieder (Drucksache 2268) . 7182 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 7182 B, 7189 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . . 7183 D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 7185 B Dr. Atzenroth (FDP) 7187 A Schlick (CDU/CSU) 7187 C Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) . 7188 C Engell (GB/BHE) 7188 D Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Verteidigung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht 7190 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Handwerkszählung 1956 (Handwerkszählungsgesetz 1956) (Drucksache 2179); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung (Drucksache 2233) . 7190 B Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7190 C Beschlußfassung 7191 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksachen 2220, 1383 [neu]) 7191 A Huth (CDU/CSU), Berichterstatter 7191 A Beschlußfassung 7191 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Stellenanteil der Fraktionen in den Ausschüssen (Drucksache 2205) 7191 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 7191 C Beschlußfassung 7191 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7191 D Beschlußfassung 7191 D Nächste Sitzung 7191 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 7192 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2211) 7192 C Anlage 3: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 565) 7193 A Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    *) Siehe Anlage 3. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 15. 7. Dr. Starke 30. 4. Dr. Baade 20. 4. Blachstein 20. 4. Dr. Pferdmenges 19. 4. Miller 18. 4. Voss 16. 4. Böhm (Düsseldorf) 15. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Stücklen 15. 4. Frau Dr. Bleyler (Freiburg) 14. 4. Dr. Dittrich 14. 4. Dr. Lenz (Godesberg) 14. 4. Dr. Lindrath 14. 4. Raestrup 14. 4. Bauer (Wasserburg) 13. 4. Dr. Kopf 13. 4. Leibing 13. 4. Lenz (Brühl) 13. 4. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 13. 4. Müller-Hermann 13. 4. Scheel 13. 4. Schneider (Hamburg) 13. 4. Schwarz 13. 4. Trittelvitz 13. 4. Dr. Wellhausen 13. 4. Frau Brausiepe 12. 4. Brück 12. 4. Burgemeister 12. 4. Caspers 12. 4. Dr. Conring 12. 4. Franke 12. 4. Dr. Gülich 12. 4. Haasler 12. 4. Dr. Hellwig 12. 4. Illerhaus 12. 4. Jahn (Frankfurt) 12. 4. Jahn (Stuttgart) 12. 4. Jaksch 12. 4. Karpf 12. 4. Dr. Kather 12. 4. Kirchhoff 12. 4. Kühn (Köln) 12. 4. Merten 12. 4. Frau Nadig 12. 4. Dr. Schellenberg 12. 4. Schill (Freiburg) 12. 4. Schmidt (Hamburg) 12. 4. Dr. Schranz 12. 4. Frau Dr. Schwarzhaupt 12. 4. Spies (Emmenhausen) 12. 4. Stierle 12. 4. Stingl 12. 4. b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Lulay 9. 6. Dr. Gerstenmaier 12. 5. Frau Albertz 5. 5. Kahn 1. 5. Dr. Bartram 30. 4. Behrisch 30. 4. Gedat 28. 4. Dr. Becker (Hersfeld) 27. 4. Euler 23. 4. Bauknecht 22. 4. Dr. Leverkuehn 21. 4. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 21. 4. 011enhauer 21. 4. Pusch 21. 4. Dr. Rinke 21. 4. Anlage 2 Drucksache 2211 (Vgl. S. 7161 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Freundschafts-, Handels- und Schiffahrtsvertrag vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 1843). Berichterstatter: Abgeordneter Kalbitzer Am 29. Oktober 1954 unterzeichneten der Bundeskanzler und der USA-Außenminister diesen Vertrag, der anschließend im „Bulletin" von der Verwaltung ausführlich kommentiert wurde. Wo der Vertragsentwurf bis zur Weiterleitung an das Parlament geruht hat, ist im Ausschuß nicht festgestellt worden. Einige Hinweise erscheinen für die Beurteilung des Entwurfs wesentlich: Der Vertrag sieht gleiche Behandlung der Bürger beider Länder im befreundeten Land vor, wie sie Inländern zusteht, oder mindestens die günstigste Behandlung, die anderen Ausländern auch zusteht. Da aber die Gesetze beider Länder verschieden sind, bedeutet Art. II im Reiseverkehr eine großzügigere Behandlung amerikanischer Bürger in der Bundesrepublik als umgekehrt, weil die amerikanischen Einreisegesetze strenger sind. Aber die Deutschen werden so gut behandelt, wie es bei Ausländern nach der amerikanischen Gesetzgebung überhaupt nur möglich ist. Diese faktisch ungleiche Behandlung ist besonders bedauerlich für die deutschen Seeleute, die ungünstiger behandelt werden als ihre amerikanischen Kollegen. Die Regelung des deutschen Eigentums, das im Kriege beschlagnahmt wurde, ist in diesem Vertrag unterblieben. Hierüber wird gesondert verhandelt. Aber es entspricht dem Geist dieses Vertrages, daß das Privateigentum der Bürger beider Länder geschützt ist und nicht politischen Zugriffen unterliegen soll. Art. VIII Abs. 2 sieht vor, daß kein Recht auf politische Betätigung der Bürger beider Länder im anderen Land gegeben ist. Art. X Abs. 2 sieht den Austausch wissenschaftlicher und technischer Zusammenarbeit in beiden Ländern vor. Art. XVII sieht ausdrücklich das Recht auf Einschränkung des wirtschaftlichen Einflusses von Monopolbetrieben im befreundeten Land vor. Art. XVIII sieht ein gemeinsames Vorgehen beider Regierungen gegenüber internationalen Kartellabreden vor. Da der vorliegende Vertragsentwurf geeignet ist, die Beziehungen zwischen beiden Ländern weiter zu verbessern, und sie auf eine vertragsmäßige Grundlage stellt, beschloß der Ausschuß einstimmig, dem Plenum die Annahme zu empfehlen. Bonn, den 7. März 1956 Kalbitzer Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 565 (Vgl. S. 7191 D) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Fraktion der DP betreffend Qualitätsbestimmungen für Brotgetreide, Abzüge wegen Überfeuchtigkeit und Besatz (Drucksache 2239) an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten; 2. Antrag der Fraktion der FDP betreffend Umsatzsteuer für Schlachtvieh (Drucksache 2249) an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen (federführend) und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Bonn, den 10. April 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Änderungsanträge sind nicht gestellt.
    Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als eines Ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
    Ich rufe nunmehr auf den ursprünglichen Punkt 1 der Tagesordnung:
    Erste Beratung des von den Abgeordneten Lücke, Heiland und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Anordnung über die Zulässigkeit von Konzessionsabgaben der Unternehmen und Betriebe zur Versorgung mit Elektrizität, Gas und Wasser an Gemeinden und Gemeindeverbände (Drucksache 2097).
    Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, in dieser Sache auf eine Begründung und eine Aussprache zu verzichten und die Vorlage unmittelbar zu überweisen zunächst an den Ausschuß für Kommunalpolitik als den federführenden Ausschuß, dann an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik als mitberatenden Ausschuß. — Weitere Ausschüsse werden offenbar nicht gewünscht. Dann ist, da sich kein Widerspruch erhebt, so beschlossen. Dieser Punkt der Tagesordnung ist erledigt.
    Ich rufe nunmehr auf Punkt 2 der Ihnen gedruckt vorliegenden Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung des Personalgutachterausschuß-Gesetzes (Drucksache 1946);
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Einstellung von Soldaten für die Streitkräfte mit dem Dienstgrad vom Oberst an aufwärts (Drucksache 2075).
    Das Wort zur Begründung beider Anträge hat der Abgeordnete Schneider (Bremerhaven).
    Schneider (Bremerhaven) (DP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn ich es auf der einen Seite sehr bedaure, daß wir erst heute Gelegenheit nehmen können, diesen Fragenkomplex wieder zu erörtern, obwohl er schon seit Monaten auf der Tagesordnung steht, so begrüße ich es auf der andern Seite deswegen, weil die ganze Angelegenheit in einer Atmosphäre der Entspannung diskutiert werden kann, im Gegensatz zu den damaligen Auseinandersetzungen, die ja teilweise recht heftige Wogen geschlagen haben.


    (Schneider [Bremerhaven])

    Ich möchte keinen Zweifel darüber lassen, daß die Fraktion der Deutschen Partei nach wie vor ernste sachliche Bedenken gegen den Personalgutachterausschuß hegt. Dabei betone ich ausdrücklich, daß ich damit nichts gegen die Integrität der Angehörigen dieses Ausschusses sagen möchte und daß ich keinem der Angehörigen dieses Ausschusses zu nahe treten möchte. Ich betone außerdem, damit wir nicht etwa in der gleichen Form wie beim letzten Mal in der Presse kommentiert werden, daß wir genau so wie das übrige Haus keine unliebsamen und keine undemokratischen Kräfte in den neuen deutschen Streitkräften haben wollen und daß auch wir der Meinung sind, daß eine Prüfung der persönlichen Eignung durchaus erfolgen kann und auch soll.
    Ich darf vielleicht noch einmal kurz daran erinnern, daß damals bei der Erörterung dieses Themas der Beifall in diesem Hause bei den Ausführungen derjenigen Redner, die sich für die Einsetzung des Personalgutachterausschusses ausgesprochen hatten, sicherlich stärker war als bei jenen, die sich gegen die Einrichtung ausgesprochen hatten. Ich weiß aber auch, daß in der Zwischenzeit, veranlaßt durch vielerlei unliebsame Vorkommnisse, die Bedenken in diesem Hause insgesamt in allen Fraktionen nicht etwa an Boden verloren haben, sondern ganz im Gegenteil. Sie werden auch wissen, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß die Öffentlichkeit, die diese Dinge damals sehr aufmerksam verfolgt hat, ihnen ebenfalls sehr starke Bedenken entgegengebracht hat. Wenn ich die Sache — und nur diese will ich im Auge haben — betrachte, dann kann ich mich nicht darüber freuen, daß wir mit den vielfältigen Bedenken, die wir damals geäußert haben, letzten Endes in einem gewissen Umfange recht behalten haben.
    Auf der andern Seite bin ich gezwungen, festzustellen, daß nach wie vor gerade von den Kreisen der ehemaligen Soldaten oder Offiziere, um die wir uns heute ganz besonders bemühen, daß sie in den neuen Streitkräften mittun, die Einsetzung dieses Personalgutachterausschusses, obgleich er nur, ich möchte sagen, die oberen Zehntausend des Offizierskorps zu überprüfen hat, als eine — ich möchte es ruhig so nennen — Diffamierung empfunden worden ist. Ich als ehemaliger aktiver Offizier kann jedenfalls die Gefühle meiner Kameraden durchaus verstehen, besonders wenn man noch hinzunimmt, daß der Soldat schlechthin nach 1945 nicht gerade immer eine liebenswürdige Behandlung erfahren hat, und das sowohl von alliierter wie leider auch von deutscher Seite.
    Es sind nun speziell zwei Gründe, die mich veranlassen, noch einmal auf das Thema zurückzukommen. Dabei komme ich nicht etwa noch einmal auf das Thema zurück — das schicke ich voraus —, weil der Personalgutachterausschuß vor einigen Monaten vier Angehörige des Bundesverteidigungsministeriums aus Gründen abgelehnt hat, die teilweise in der Presse bekanntgeworden sind, sondern weil durch die Einsetzung dieses Personalgutachterausschusses das Parlament, dessen Kontrollfunktion bei dem Aufbau der Streitkräfte wir über alles gestellt haben, in diesem entscheidenden Fall effektiv ausgeschaltet ist. Bestimmte Presseorgane machten uns damals zu Unrecht den Vorwurf, daß wir, die Fraktion der Deutschen Partei, das Parlament ausschalten wollten, als wir uns gegen die Einsetzung dieses Gutachterausschusses wandten. Tatsache ist aber, daß dieser Ausschuß, der praktisch niemandem außer sich selbst verantwortlich ist, nun neben dem Parlament regiert und eine erhebliche Machtstellung innehat. Wir waren damals auch der Auffassung, daß diese Aufgabe der Personalpolitik, unter die auch die Beurteilung der höheren Offiziere fällt, ausschließlich Angelegenheit des verantwortlichen Personalchefs, in diesem Falle des Herrn Bundesverteidigungsministers, sei.
    Ich will mich nun heute nicht mehr darüber verbreiten, welche Wirkung die bekannte Ablehnung der vier ehemaligen Soldaten, die in den letzten Jahren als Zivilisten im Verteidigungsministerium tätig waren, nicht nur in Deutschland, sondern auch in den Kreisen der NATO hervorgerufen hat. Ich habe ja bereits betont, daß das nicht der Grund dafür ist, daß wir heute noch einmal über das Thema sprechen.
    Alleiniger Anlaß ist also die Methode, die mit dem Ausschuß praktiziert wird. Da steht es fest, meine sehr verehrten Damen und Herren, daß das Hin und Her, das damals nach der Einsetzung dieses Ausschusses begann, und der Umstand, daß Herr Rombach — er möge es mir nicht verübeln —, der sehr eigenwillige Herr Vorsitzende des Ausschusses, seine eigenen Vorstellungen, die teilweise über das Gesetz hinausgingen, hatte und auch noch hat, eben dazu beitrugen, daß sich solche unliebsamen Dinge ereignen konnten.


Rede von: Unbekanntinfo_outline

Alle Teilnehmer sind sich darin einig, daß die Begutachtungen des Personalgutachterausschusses in der Regel ohne Zusätze erfolgen. Nur in besonderen Fällen hält der Gutachterausschuß Einschränkungen für notwendig.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, hier ist das Gesetz bereits durchbrochen, das von diesem Hause beschlossen ist; denn in diesem Gesetz steht eindeutig geschrieben, daß die Begutachtung praktisch nur mit Ja oder Nein, nicht aber mit irgendwie gearteten Zusätzen zu erfolgen hat.

(Abg. Erler: Wo steht das?) – Herr Kollege Erler, nachher!


(Erneute Zurufe von der SPD: Wo steht das?)

Es nimmt deswegen nicht wunder, daß der Herr Bundesminister für Verteidigung auch heute noch an seiner Auffassung festhält

(Abg. Eschmann: Wo steht das?)



(Schneider [Bremerhaven])

— Herr Kollege Eschmann —, daß solche einschränkenden Bemerkungen für ihn nicht rechtsverbindlich seien.
Außerdem besagt das Protokoll, daß sich der Bundesminister für Verteidigung bereit erklärt, der Bundesregierung bei Vorlage des Ernennungsvorschlages den vollen Wortlaut der Stellungnahme des Gutachterausschusses mitzuteilen — dagegen ist meines Erachtens nichts einzuwenden —, und er erklärt sich weiter bereit, in Einzelfällen auf Anfrage dem Gutachterausschuß die vorgesehene Verwendung des Bewerbers mitzuteilen; jedoch habe diese Mitteilung keinerlei Rechtsverbindlichkeit.
Auch hier wird nicht dem Buchstaben getreu gehandelt, und der Herr Verteidigungsminister hat sich unseres Erachtens mit Recht dagegen zur Wehr gesetzt, daß er, da der Personalgutachterausschuß ja ausschließlich die persönliche Eignung der Bewerber zu prüfen hat, nun auch noch verpflichtet sein solle, dem Gutachterausschuß die künftige Verwendung der betreffenden Personen bekanntzugeben.
Meine Damen und Herren, Sie mögen schon aus diesen unterschiedlichen Auffassungen ersehen, daß dieses Gesetz, obwohl es damals mit Verve und Intensität im Verteidigungsausschuß gemacht wurde, doch auch seine Tücken hat. Meine Freunde und ich bezweifeln, ob die Einrichtung des Ausschusses dem Art. 3 des Grundgesetzes, wenn man es einmal zu einer Prüfung kommen lassen sollte, standhalten würde, und wir bezweifeln insbesondere, ob der Ausschuß selbst und sein Verfahren, auf das ich noch zu sprechen kommen werde, mit jenem rechtsstaatlichen Denken übereinstimmen, das als oberste Maxime über unserem staatlichen Leben stehen sollte und stehen muß.
Ich komme, glaube ich, nicht in einen falschen Verdacht, wenn ich das, was ich auf einer Pressekonferenz vor etwa einem Vierteljahr zu dieser Frage geäußert habe, hier wiederhole, daß nämlich selbst in den sogenannten Entnazifizierungsausschüssen damals den Betroffenen die Möglichkeit gegeben war, gegen die gegen sie erhobenen Vorwürfe bzw. Anklagen Stellung zu nehmen bzw. eine Revisionsinstanz anzurufen.
Ich darf noch aus den „Bremer Nachrichten" vom 13. Dezember 1955 zitieren, wo der Vorstand der CDU/CSU-Bundestagsfraktion einen einstimmigen Beschluß veröffentlicht hat, wonach es geboten sei, daß der Personalgutachterausschuß seine Geschäftsordnung baldmöglichst dahingehend ändere, daß „den Bewerbern im Falle der Ablehnung ein begründeter Ablehnungsbescheid erteilt, ihnen zuvor rechtliches Gehör gegeben und daß die Möglichkeit einer Appellation geschaffen wird. Der CDU/CSU-Vorstand hält das bisherige Verfahren aus rechtlichen und menschlichen Gründen für anfechtbar." Meine Freunde haben diese Stellungnahme nur begrüßt, und wir befinden uns überraschenderweise sogar in der angenehmen Gesellschaft der „Welt der Arbeit", die über dieses Thema schreibt:
Man kann darüber streiten, ob die -Verfahrensweise, die der Gutachterausschuß bisher praktizierte, in allen Punkten richtig ist. Er hat beispielsweise nicht nur die Bewerber beurteilt, sondern auch Empfehlungen für ihre Verwendung in den Streitkräften bzw. auch Nichtverwendung für bestimmte Aufgaben gegeben. Dabei hat er sich offensichtlich von der Arbeitsweise des vor einigen Jahren tätigen parlamentarischen Untersuchungsausschusses inspirieren
lassen, der damals das Auswärtige Amt überprüfte und auch solche Empfehlungen für die Verwendung bestimmter Personen gab. Weiter kann man im Zweifel darüber sein,
— schreibt die „Welt der Arbeit" —
ob es richtig ist, daß der Personalgutachterausschuß bei negativer Entscheidung dem Bewerber und dem Verteidigungsminister die Ablehnungsgründe nicht mitteilt und so dem Betroffenen bei einer Revisionsverhandlung das Vorbringen von Entlastungsmomenten erschwert.
Der Herr Kollege Erler hat in einer Rundfunkansprache, die er Mitte Dezember gehalten hat, zu diesem Thema gesagt, man könne den Personalgutachterausschuß mit dem Personalchef einer Firma oder einer Behörde vergleichen, der aus den geeigneten Bewerbern den besten herauszusuchen und den anderen, die nicht geeignet erschienen, abzusagen habe. Ohne Ihnen, sehr verehrter Herr Kollege Erler, zu nahe treten zu wollen, finde ich doch, daß Sie ein schlechtes Beispiel gewählt haben; denn der Personalgutachterausschuß ist ja in Wahrheit nicht der Personalchef der Firma, mit der wir es hier zu tun haben, nämlich des Verteidigungsministeriums, sondern Personalchef ist der Bundesverteidigungsminister selber, der u. a. dem Ausschuß die Bewerber namhaft zu machen hat, die bereits für die Einstellung in die deutschen Streitkräfte vorgesehen sind. Der Personalchef hat sich also der Entscheidung eines unabhängigen, eines selbständigen, neben ihm fungierenden Gremiums zu unterwerfen. Der Personalchef ist, wie gesagt, der Herr Bundesverteidigungsminister. Entscheidend ist aber, daß dieses neben dem dem Parlament verantwortlichen Personalchef, also dem Herrn Bundesverteidigungsminister, tätige Gremium nicht etwa eine Prüfung der beruflichen oder fachlichen Eignung vornimmt, wogegen man sehr viel weniger einwenden könnte, sondern eine solche der persönliche Eignung; die beruflich-fachliche Eignung prüft j a das Verteidigungsministerium.
Das aber ist meines Erachtens Veranlassung, zu sagen, daß mit der Übernahme dieser Funktion durch den Personalgutachterausschuß diesem praktisch richterliche Funktionen zukommen. Ich habe mich mit Juristen darüber unterhalten, die der Auffassung waren, daß der Personalgutachterausschuß demzufolge in der Rechtssystematik etwa der Strafrechtspflege einzuordnen sei, da er die härteste Strafe verhängen könne — ich lasse mich gern belehren, Herr Kollege Bausch, aber es ist mir so gesagt worden —, die überhaupt zu verhängen sei, nämlich praktisch das Verbot der Berufsausübung.
Betrachte ich nun, unter welchen Umständen die Entscheide gefällt werden — ich werde mir erlauben, darauf noch kurz zu sprechen zu kommen —, so dürfen Sie es mir nicht verübeln, wenn ich meinem Fraktionsvorsitzenden Professor Brühler recht gebe, der einmal gesagt hat, daß eine solche Entscheidung in letzter Instanz ohne Begründung für die Betroffenen oder für die Öffentlichkeit praktisch in die Kabinettsjustiz des 17. Jahrhunderts gehöre und nicht in die Demokratie passe. Außerdem — und hier darf ich auf das vorhin Gesagte zurückkommen — besteht noch ein entscheidender Unterschied gegenüber jeder anderen Bewerbung, die bei einer Behörde oder einer privaten Unternehmung erfolgt. Hinsichtlich der Besetzung einer sonstigen Stelle in der Wirtschaft oder bei einer Behörde hat der Kollege Erler durchaus recht, wenn er feststellt, daß derjenige, dem ein anderer vorgezogen wird, sich nicht be-


(Schneider [Bremerhaven])

sehwert fühlen kann, da es das gute Recht des Personalchefs ist, die Bewerber nach fachlichen, beruflichen, persönlichen und anderen Gesichtspunkten auszuwählen. Hier ist es aber nach Ansicht meiner politischen Freunde anders, da diese Firma, nämlich die deutschen Streitkräfte, völlig neu aufgebaut wird und jeder mit entsprechenden fachlichen Qualitäten grundsätzlich von vornherein gebraucht wird.
Wenn die persönliche und die charakterliche Beurteilung von einem außenstehenden, von einem so außerhalb des Parlaments und auch der Regierung stehenden Gremium wie dem Personalgutachterausschuß erfolgt und der betreffende Bewerber abgelehnt wird, ist das — ich bitte, mir das etwas strenge Wort nachzusehen — letzten Endes, trotz der gegenteiligen Feststellungen des Personalgutachterauschusses, eine Diffamierung. Wir vermögen nicht einzusehen, daß das mit rechtsstaatlichen Grundsätzen übereinstimmt.
Herr Dr. Wolf, ein Mitglied des Personalgutachterausschusses, hat Mitte Dezember des vorigen Jahres in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung eine längere Auslassung gebracht, in der er sich u. a. gegen den Vorwurf wendet, daß das Wesen des Personalgutachterausschusses nicht rechtsstaatlich sei, indem er seinerseits feststellt, daß kein Angehöriger der ehemaligen Wehrmacht, auch kein Oberst und kein General, etwa einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung habe. Hier stimmen wir mit Herrn Dr. Wolf völlig überein. Er scheint nur übersehen zu haben, daß sich unsere Bedenken gegen die Methode des Ausschusses und nicht etwa gegen den hier von ihm angezogenen Punkt richten.
Herr Dr. Wolf schreibt in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 15. Dezember 1955 weiter:
Gegen die Mitteilung der Tatsachen erhebt
sich noch ein anderes schweres Bedenken.
— Das heißt gegen die Mitteilung der Tatsachen, die vom Personalgutachterausschuß festgestellt sind. —
Das Gesetz gibt dem Ausschuß das Recht, sich unmittelbar zu unterrichten, nicht jedoch die Möglichkeit, ein förmliches Beweisverfahren durchzuführen. Es verpflichtet Privatpersonen nicht zur Aussage. 13m die ihm gestellte Aufgabe erfüllen zu können, ist der Ausschuß auf freiwillige Auskünfte angewiesen, die er mit angemessener Vorsicht von geeigneten Vertrauenspersonen und Zeugen tatsächlicher Vorgänge einholt. Da der Ausschuß diesen nicht zumuten kann,
— und hier bitte ich besonders aufzumerken —
sich wegen der nicht bestehenden gesetzlichen Aussagepflicht einem Beleidigungsprozeß auszusetzen, sichert er ihnen entsprechend dem Gesetz Verschwiegenheit zu. An diese Zusicherung ist er gebunden.
Hier ergibt sich nach Auffassung meiner politischen Freunde ein weiteres schwerwiegendes Moment. Einmal kann man wohl sagen, daß durch die Äußerungen des Herrn Vorsitzenden des Personalgutachterausschusses, des Herrn Staatssekretärs Rombach, praktisch das Verlangen an die gesamte Öffentlichkeit gestellt wird, die Zeugen des Personalgutachterausschusses, die zu der persönlichen Eignung der Bewerber zu hören sind, von vornherein als absolut einwandfrei und unfehlbar zu bezeichnen. Dieses Unfehlbarkeitsdogma können wir aber weder dem Personalgutachterausschuß noch irgendeiner anderen mit Menschen besetzten Institution zubilligen. Wenn auch hier in dem zitierten Artikel gesagt wird, daß es sich nur um erstklassige Zeugen handle, so ist auch dies eine rein subjektive Feststellung, da die Entscheidung über die Frage, um welche Zeugen es sich handelt und ob sie erstklassig sind, in eigener Machtvollkommenheit ausschließlich vom Personalgutachterausschuß selbst getroffen wird.
Es erzeugt bei meinen politischen Freunden von der Deutschen Partei größte Bedenken, daß den Zeugen — allerdings ist es gesetzlich nun so festgelegt — die Zusicherung gegeben wird, daß mit ihren Aussagen keine weitere Verwendung über die Ablehnung oder Bejahung des Bewerbers hinaus erfolgt. Ich will nicht behaupten, daß etwa in diesem Zusammenhang Denunziationen oder ähnliches vorgekommen seien. Immerhin werden Sie mir bei sachlicher Betrachtung konzedieren müssen, daß mit der Methode, die hier praktiziert wird, solchen Dingen grundsätzlich Tür und Tor geöffnet wird.
Wenn in dem Gesetz geschrieben steht, daß die Aussagen der Zeugen ebenfalls praktisch geheim seien, d. h. daß sie nicht das Licht der Öffentlichkeit erblicken, dann muß ich leider feststellen, daß ich selbst über mancherlei Details aus dem Personalgutachterauschuß bzw. über bestimmte Gründe, die zur Beurteilung dieses oder jenes Bewerbers geführt haben, unterrichtet bin. Ich darf Sie vielleicht daran erinnern, daß auch der „Spiegel" vor einiger Zeit einen Artikel brachte, der sich mit dem General Heusinger befaßte und in dem auf diese Dinge in etwa Bezug genommen wurde.
In diesem Zusammenhang erhebt sich auch die Frage, was beispielsweise mit anonymen Angaben über Bewerber geschieht, die sich dem Personalgutachterausschuß gestellt haben. Was geschieht mit unaufgefordert eingegangenen Beurteilungen über Bewerber? Spielt auch die politische Einstellung der betreffenden Bewerber — auch diese Frage möchte ich stellen — etwa eine schwerwiegende Rolle bei ihrer Beurteilung?
Kurz gesagt, die Nichtbekanntgabe der Ablehnungsgründe an die Bewerber entspricht nach Auffassung der Deutschen Partei weder soldatischer noch demokratischer Tradition, da die guten, die wirklich guten Bewerber davon abgehalten werden, sich einem solchen Dunkelkammerverfahren zu unterwerfen, obgleich sie am wenigsten zu befürchten haben.
Nachdem schon seit Jahren in diesem Hause mehr oder minder Einigkeit darüber bestand, daß bei der Auslese der höheren Offiziere ein gewisser Maßstab angelegt werden müsse, was auch grundsätzlich von uns bejaht wird, bin ich mir mit meinen Freunden vollkommen darüber im klaren, daß das Personalgutachterausschuß-Gesetz und die Einrichtung dieses Ausschusses doch noch etwas unter jener Animosität und jenen Ressentiments zustande gekommen sind, die vor einem Jahr in der Öffentlichkeit und auch in den Reihen dieses Hauses noch erheblich mehr geisterten, als es heute etwa der Fall wäre. Deshalb sagte ich zu Beginn meiner Ausführungen, daß ich in einer Weise froh darüber sei, daß wir heute in der Lage seien, die Dinge in einer entspannteren Atmosphäre und mit größerer Ruhe zu betrachten. Sie werden es uns aber nicht verübeln, daß wir in konsequenter Verfolgung unseres damals bekanntgegebenen Standpunktes, der durch verschiedene Dinge erhärtet


(Schneider [Bremerhaven])

wird, von denen ich Ihnen aus zeitlichen Gründen nur einige wenige aus einer Vielzahl geschildert habe, auch heute noch darauf bestehen müssen, daß der Ausschuß seine Tätigkeit einstellt, obwohl bereits eine erhebliche Zahl von Offizieren durch diese Institution gegangen ist.
Wir haben uns deswegen erlaubt, Ihnen gleichzeitig einen konkreten Gegenvorschlag zu machen. Es wäre vielleicht besser gewesen, wir hätten ihn schon zu einem früheren Zeitpunkt gemacht; vielleicht hätte er dann sogar Aussicht gehabt, anstatt des inzwischen beschlossenen Gesetzes Wirklichkeit zu werden. Der Gesetzentwurf der Fraktion der Deutschen Partei liegt Ihnen in Drucksache 2075 vor. Ich möchte dazu nur sagen, daß wir der Auffassung sind, daß ein Gremium von ehemaligen höheren Offizieren, das in der hier vorgesehenen Form zu berufen wäre, das aber — hierauf lege ich entscheidenden Wert — dem Parlament, nämlich dem Verteidigungsausschuß, verantwortlich wäre, besser geeignet ist, die Aufgabe durchzuführen, die Sie einstmals dem Personalgutachterausschuß zugedacht haben.

(Beifall bei der DP und bei einzelnen Abgeordneten der CDU/CSU.)


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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich eröffne die allgemeine Aussprache. Das Wort hat der Abgeordnete Heye.