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ID0213804200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2138

  • date_rangeDatum: 23. März 1956

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    2. Deutscher Bundestag — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1956 7123 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. März 1956. Überweisung der Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1955 (Drucksache 2208) an den Haushaltsausschuß 7126 C Überweisung des Antrags betr. Reorganisation des Agrarechs und der Agrarwirtschaft (Drucksache 251 Nr. 1) an den Sonderausschuß Wasserhaushaltsgesetz . 7126 D Umstellungen und Ergänzungen der Tagesordnung 7126 D, 7134 B Körner (DA) 7134 B Fortsetzung der Europadebatte: Rechts- und Verwaltungsfragen: Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) 7126 D Dr. Mommer (SPD) 7127 A Vizepräsident Dr. Schmid 7127 A Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7127 B Beschlußfassung 7127 B, C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Erleichterung der Reisen von Flüchtlingen (Drucksache 2160) 7127 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7127 C Sozial- und Flüchtlingsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Sozialabkommen der Brüsseler Vertragsstaaten (Drucksache 2163) . . 7128 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU) . 7128 C Beschlußfassung 7128 C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Ratifizierung von Konventionen (Drucksache 2164) 7128 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7128 D Beratung des Antrags der Abg. Paul, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäischer Flüchtlingsfonds (Drucksache 2165) 7129 C Beschlußfassung 7129 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksachen 1558, 1882); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 2202) 7129 C Frau Bennemann (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 7154 D Beschlußfassung 7129 D Kulturfragen: Beratung des Antrags der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des Europarates (Drucksache 2166) 7129 D Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Mommer u. Gen. betr. Förderung des „Europäischen Schultages" (Drucksache 2167) 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Flagge des Europarates (Drucksache 2168) . . . 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Austausches sowie des Reise- und Besuchsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2169) 7130 A Beschlußfassung 7130 B Haushaltsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Haushaltsfragen des Europarates (Drucksache 2170) 7130 B Beschlußfassung 7130 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2112) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftliche Förderung unterentwickelter Länder (Drucksache 2196) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Errichtung einer Körperschaft zur Durchführung von Hilfs- und Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2210) . 7130 B Dr. Kreyssig {SPD), Antragsteller . 7130 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7131 C Kahn-Ackermann (SPD): zur Sache 7132 A zur Geschäftsordnung 7133 D Ausschußüberweisungen 7134 A Erste Beratung des Entwurfs einer Wehrdisziplinarordnung (WDO) (Drucksache 2181) 7134 A Ausschußüberweisungen 7134 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksache 2235) 7134 C Dr. Weber, Senator des Landes Hamburg 7134 C Beschlußfassung 7135 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2250) 7135 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7155 B Beschlußfassung 7135 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksachen 2251, 2192) 7135 B Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7155 C Beschlußfassung 7135 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksache 2108) 7135 C, 7137 A Vizepräsident Dr. Schmid 7135 C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 7137 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 7140 B, 7143 A Seuffert (SPD) 7141 D Matzner (SPD) 7144 A Banse (SPD) 7144 D Dr. Strosche (GB/BHE) 7145 D Dr. Stammberger (FDP) 7146 D Beschlußfassung 7147 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beschluß vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Art. 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kahle und Stahl (Drucksache 2043); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2216) 7135 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 7135 D Dr. Kreyssig (SPD) 7136 A Beschlußfassung 7136 A, 7137 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Entgiftung und Verkleinerung des Manövergeländes für die Panzerfahrübungen in der Lüneburger Heide (Drucksache 2209) 7147 C Matthes (DP), Antragsteller . 7147 C, 7150 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 7148 C Frau Korspeter (SPD) 7149 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 7149 D Frau Lockmann (SPD) 7150 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 7150 D Beschlußfassung zu Ziffer 1 des Antrags Drucksache 2209 7151 B Überweisung der Ziffern 2 und 3 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, an den Verteidigungsausschuß und an den Haushaltsausschuß 7151 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bodenbewertung und über Grundrentenabgabe (Drucksache 2132) . 7151 B Dr. Gille (GB/BHE), Antragsteller . 7151 B Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 7152 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136) 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7152 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 2146) . . . . 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 7152 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Malermeisters Hans Kirschner, München, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 (Drucksache 2195) 7152 B Beschlußfassung 7152 C Beratung ,des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2089) . . . 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 7152 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die sechste Änderung des Gaststättengesetzes (Drucksache 2128) . . . . 7152 C Unertl (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7152 D Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Nachtragshaushaltsgesetz 1955) für die Einzelpläne 30, 31 und 32 (Drucksache 2226) . . 7152 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (Drucksache 2062) 7152 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2069) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an. den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7153 A Erste Beratung des von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7153 A Kroll (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . . . 7155 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kulturpolitik 7153 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2086) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 7153 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2088) . . 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7153 B Erste Beratung ,des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 2189) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 B Erste Beratung des von den Abg. Stiller u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2218) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2231) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2232) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2219); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2238) . 7153 C Beschlußfassung 7153 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksachen 2224, 2236) 7153 D Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7157 A Beschlußfassung 7154 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksachen 2245, 2237) . . . 7154 A Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7157 B Beschlußfassung 7154 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7154 C Beschlußfassung 7154 C Nächste Sitzung 7154 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7154 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 2202) 7154 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2250) 7155 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2251) 7155 C Anlage 5: Schriftliche Begründung zu dem von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7155 D Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2244) . . . 7157 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2245) 7157 B Anlage 8: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7157 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    ***) Anlage 8. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Fürst von Bismarck 23. 3. Brand (Remscheid) 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brockmann (Rinkerode) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Dr. Bucerius 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Demmelmeier 23. 3. Dr. Dollinger 23. 3. Dopatka 23. 3. Even 23. 3. Feldmann 23. 3. Gräfin Finckenstein 23. 3. Frühwald 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Giencke 23. 3. Günther 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Höcherl 23. 3. Höcker 23. 3. Hörauf 23. 3. Huth 23. 3. Koops 23. 3. Kühn (Köln) 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Margulies 23. 3. Marx 23. 3. Oetzel 23. 3. 011enhauer 23. 3. Dr. Orth 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Dr. Pohle (Düsseldorf) 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Dr. Schellenberg 23. 3. Scheuren 23. 3. Frau Dr. Steinbiß 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. b) Urlaubsantrag Abgeordneter bis einschließlich Stücklen 15. 4. Anlage 2 Drucksache 2202 (Vgl. S. 7129 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (13. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Bennemann Der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge hat in seinen Sitzungen am 16. Januar und (Frau Bennemann) 7. März 1956 den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll — Drucksache 1558 — und den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen — Drucksache 1882 — behandelt. Die gleiche Materie wurde von den mitbeteiligten Ausschüssen für Fragen des Gesundheitswesens, für auswärtige Angelegenheiten und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beraten. Alle an der Beratung beteiligten Ausschüsse haben der Vorlage — Drucksache 1882 — ihre Zustimmung gegeben. Dieses Abkommen stellt zusammen mit zwei weiteren Abkommen die vom Europarat beabsichtigte Gesamtregelung auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung dar. Es enthält auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im wesentlichen folgende Verpflichtungen: 1. Auch fremden Staatsangehörigen sollen die den Inländern gewährten Fürsorgeleistungen im Bedarfsfalle zukommen. 2. Zwischenstaatlicher Kostenersatz wird ausgeschlossen. 3. Die Verpflichtung zur Unterstützung soll nicht dadurch umgangen werden, daß der hilfsbedürftige Ausländer in sein Heimatland zurückgeschafft wird. Die Gewährung von Unterstützung an Ausländer erfolgt nach den Gesetzen des Gastlandes. Ein einheitliches Fürsorgerecht für alle Länder des Europarates wird durch dieses Abkommen nicht geschaffen. Sachlich besteht zwischen dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD — Drucksache 1558 — und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 1882 — kein Unterschied. Da jedoch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Erwähnung des Zusatzprotokolls zweckmäßig erscheint, empfiehlt der federführende Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge einstimmig, der Regierungsvorlage mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. Bonn, den 7. März 1956 Frau Bennemann Berichterstatterin Anlage 3 Drucksache 2250 (Vgl. S. 7135 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte das Abkommen e ins t i m m i g als gutes Verhandlungsergebnis. Die berechtigten Wünsche der deutschen Luftfahrt sind von den amerikanischen Vertragspartnern verständnisvoll anerkannt woden. Deutschland kann die für den Europa-Verkehr wichtigen USA-Flughäfen Boston, New-York und Philadelphia anfliegen und von diesen Plätzen die Häfen im Karibischen Meer und Südamerika bedienen. Deutschland kann ferner Chicago (mit seinem hohen Anteil an deutschstämmiger Bevölkerung), ferner San Francisco oder Los Angeles (auch über den Nordpol) anfliegen. Den USA-Fluglinien stehen alle wichtigen deutschen Flughäfen (auch zum Weiterflug nach Norden, Osten, Südosten, Nahem Osten und Nordafrika) offen. Der Ausschuß hat — auch in den Mitteilungen der Regierungsvertreter im Ausschuß — keine Erklärung dafür finden können, daß dieses wichtige Abkommen erst acht Monate nach seiner Unterzeichnung dem Deutschen Bundestag (mit der Bitte um beschleunigte Behandlung!) vorgelegt wurde. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 2251 (Vgl. S. 7135 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2192). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte e in s timm i g den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem genannten Abkommen. 66 Staaten (das sind alle Staaten der Welt, die für die Luftfahrt von Bedeutung sind — ohne die Sowjet-Union und Rot-China) sind durch das Abkommen in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization — ICAO) zusammengeschlossen. Hier werden gemeinsam die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen behandelt, ohne deren Klärung es keinen weltumspannenden Luftverkehr gäbe. Der Jahresbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zur ICAO beträgt etwa 600 000 DM jährlich. Ferner ist ein einmaliger Betrag zum Grundkapital von etwa 350 000 DM zu zahlen. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 5 (Vgl. S. 7153 A) Schriftliche Begründung des von den Abgeordneten Kroll, Dr. Leiske, Gedat und Genossen eingebrachten Entwurfs eines (Kroll) Gesetzes zur Äderung des Umsatzsteuergesetzes — Umsatzsteuer für Bücher und Zeitschriften — (Drucksache 2071). Der 13. Kongreß der Internationalen Verlegerunion in Zürich hat festgestellt, daß besonders wegen der schweren Umsatzsteuerlast in manchen Staaten die steuerliche Behandlung des Buches im krassen Widerspruch zu den kulturellen Zielen der Regierungen steht. Es steht außer Zweifel, daß das Buch unter allen anderen Waren eine Sonderstellung einnimmt. Wir haben es mit einem geistigen Erzeugnis zu tun, das durch mechanische Vervielfältigung zu einer Handelsware geworden ist. In Wirklichkeit sind Bücher aber keine Ware im üblichen Sinne. Beim Verkauf eines Buches wird immer der geistige Gehalt das Wesentliche sein. Ich bin der Auffassung, daß die derzeitige steuerliche Belastung auch in Deutschland der kulturellen Funktion des Buches nicht gerecht wird. Praktisch steht sie im Gegensatz zu den kulturpolitischen Zielen einer Kulturnation. Durch die heutige Praxis werden die Förderung der Erziehung, die Förderung der Wissenschaft und der Forschung unverhältnismäßig hoch belastet. Wir haben es gleichsam mit einer „Besteuerung der Kultur" zu tun. I. Antrag Im Bewußtsein der kulturellen Aufgaben, die der Buchhandel zu erfüllen hat, und damit auch im Sinne der Resolution der Internationalen Verlegerunion beantragen wir — zugleich den richtungweisenden Äußerungen des Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers und anderer führender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens entsprechend —, die Lieferungen des Buchhandels insgesamt (des Verlagsbuchhandels, des Zwischenbuchhandels und des Sortimentsbuchhandels) bei der umsatzsteuerlichen Belastung den lebensnotwendigen Gütern gleichzustellen, für die in § 4 Ziffer 4 und in § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG wesentliche Vergünstigungen gewährt werden. Dabei glauben wir, darauf hinweisen zu können, daß die Erkenntnisse von der Förderungswürdigkeit und Förderungsnotwendigkeit des Buches und sonstiger kultureller Güter in gewissen ersten Ansätzen bereits im geltenden Umsatzsteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben: einmal durch die Freistellung der Bücher von der Zusatzsteuer, zum andern durch die Steuerfreiheit für öffentliche Theater und öffentliche Vorträge wissenschaftlicher Art, die auf kulturpolitischen Erwägungen (Kunstförderung und Kulturpflege) beruht. II. Begründung Diese Überlegungen kulturpolitischer Art, insbesondere alle Bemühungen zur Hebung der Erziehung und des Wissens überhaupt, aber auch die mannigfachsten sozialpolitischen Gründe fordern, daß das Buch, dessen wirtschaftliche Funktion hinter der geistigen und kulturellen ganz zurücktritt, vom Fiskus nicht wie andere Waren behandelt wird. Gerade dort nämlich, wo die kulturelle Funktion des Buches ihre Früchte tragen soll, wo sie sich anschickt, die Menschen aller Schichten und Bedürfnisse zu erreichen, gleichsam im Konsum der im Buch verkörperten geistigen Leistungen, stellt I sich ihr die umsatzsteuerliche Belastung mit etwa 8 bis 10 v. H. hemmend entgegen. Diese Belastung muß zu guter Letzt von der Öffentlichkeit getragen werden; sie wird damit zu einem Hemmschuh für den kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt. Wenn man, von diesen Grunderkenntnissen ausgehend, feststellt, daß andere Kulturnationen das Buch umsatzsteuerlich (bzw. im Hinblick auf vergleichbare Steuern) viel einsichtiger behandeln, so ergibt sich weiterhin die Frage, ob und aus welchen Gründen die Staaten, die das Buch von Steuern dieser Art befreit haben oder ihm wesentliche Vergünstigungen zuteil werden lassen, den geistigen Gütern, die es verkörpert, eine größere Bedeutung beimessen als die Bundesrepublik; Staaten überdies, in denen der geistige Austausch, die Verbindung mit dem Geistesleben der ganzen Welt, nie unterbrochen war. Deutschland hat auf diesem Gebiet viel aufzuholen. Die Zerrüttung des sozialen Gefüges durch Diktatur, Krieg und Zusammenbruch traf insbesondere die geistig Tätigen, beraubte sie ihrer materiellen Grundlage und zerstörte damit die wichtigsten Leserschichten. Ihre Neubildung und Ausdehnung innerhalb Deutschlands und über seine Grenzen hinaus, überhaupt die Intensivierung des geistigen Austausches, dazu die Notwendigkeit, die Jugend zum guten Buch heranzuführen, alle diese Aufgaben hat der Buchhandel mit besten Kräften angepackt, mit Wagemut, oft unter Zurückstellung des Gewinnstrebens und unter Mißachtung der Grundsätze kaufmännischer Vorsicht, die gerade bei ihm, da er mit größeren ken belastet ist als die meisten anderen Wirtschaftszweige, von besonderer Tragweite sind. Das bisher erreichte Ergebnis dokumentiert eine ansehnliche Leistung des Buchhandels, und zwar aller seiner Zweige, die den Vergleich mit keiner Branche zu scheuen braucht. Die Opfer des Aufbaus trugen der Verleger und der vertreibende Buchhandel selbst, nicht der „Konsument". Das Ergebnis ist bekannt: Die Preise für Bücher blieben hinter den Steigerungen bei fast allen anderen Wirtschaftsgütern zurück. Dem entspricht es, daß der Buchhandel, der Verlagsbuchhandel ebenso wie der Sortiments- und Zwischenbuchhandel, nur peripher am allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen konnte. Die weitere günstige Entwicklung der Buchproduktion, eines Gebietes, auf dem Deutschland mit Recht seine besonderen Leistungen hervorheben darf, vor allem die Verbilligung, die notwendig ist, um dem Buch neue Freunde zu gewinnen und ihm seine Weltgeltung wieder zu verschaffen, hängt von neuen Impulsen ab. Die Exportförderungsmaßnahmen sind hierzu nicht ausreichend. Grundvoraussetzung für die Schaffung gesunder Wettbewerbsmöglichkeiten auf den Außenmärkten ist die billigere Produktion überhaupt. III. Durchführung der Steuererleichterung Zur praktischen Durchführung der Steuererleichterung wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer auf die Lieferungen von Büchern und Zeitschriften im Einzelhandel auf den Steuersatz des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG (11/2 v. H.) zu ermäßigen. In den Genuß der Kostensenkung, die sich aus der vorgeschlagenen Umsatzsteuererleichterung er- (Kroll) gibt, wird bei den oft zu ungünstigen Kalkulationsgrundlagen und Preisverhältnissen zu guter Letzt immer der Leser kommen, nicht allein wegen der unmittelbaren Auswirkungen und Verringerung eines wesentlichen Kostenfaktors, sondern auch nach und nach in immer höherem Maße dadurch, daß die Gewinnung neuer, bisher nicht erreichbarer Abnehmer größere Auflagen und damit eine weitgreifende Kostendegression ermöglicht. Bonn, den 23. März 1956 Kroll Anlage 6 Drucksache 2244 (Vgl. S. 7153 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2236). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) — Drucksache 2236 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2245 (Vgl. S. 7154 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2237). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) — Drucksache 2237 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 8 Umdruck 564 (Vgl. S. 7154 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Regling, Hauffe, Frau Korspeter und Fraktion der SPD betreffend Mittel zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms für Facharbeiter in den Zonenrandgebieten (Drucksache 2222) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen; 2. Antrag der Abgeordneten Kuntscher, Reitzner, Dr. Strosche, Dr. Czermak und Genossen betreffend Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen (Drucksache 2223) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Gontrum und Genossen betreffend Familienerholung (Drucksache 2225) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein, Klingelhöfer, Dr. Reif, Hübner und Genossen betreffend Zuschuß für das Radio-SymphonieOrchester Berlin (früher RIAS-Symphonie-Orchester) (Drucksache 2228) an den Haushaltsausschuß; 5. Antrag der Abgeordneten Unertl, Prennel, Lermer, Wagner (Deggenau) und Genossen betreffend Hochwasserschäden in Niederbayern (Drucksache 2247) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Johannes-Helmut Strosche


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte der Frau Vorsitzenden des Petitionsausschusses herzlichen Dank dafür sagen, daß sie heute in ihrer Berichterstattung nochmals ein Problem erwähnt hat, das ich bereits anläßlich der letzten der üblichen mündlichen Berichterstattungen des Ausschusses für Petitionen am 1. Dezember 1955 hier betont und herausgestellt habe.


    (Dr. Strosche)

    Ich möchte auch heute darauf hinweisen, daß wir sehr negative Auswirkungen unserer Staatsstruktur darin erblicken müssen, daß die Kontrollmöglichkeiten der Bundesministerien über Gesetze, deren Durchführung den Ländern überantwortet ist, zumindest unterschiedlich gehandhabt werden. Das heißt, daß die Einwirkungsmöglichkeiten unseres Ausschusses bei seinem Bestreben, petitionierenden Bundesbürgern wirksam zu helfen, gerade durch diesen „Sand im Getriebe" sehr stark behindert, ja lahmgelegt werden. Das heißt: einzelne Länder und in ihnen wieder einzelne Länderminister legen ihre Auskunftspflicht oder, sagen wir besser, ihre mithelfenden Auskunftsaufgaben verschieden eng bzw. verschieden weit aus, was — das müssen Sie zugeben — ein kaum erträglicher Zustand ist und weitgehend auch nach außen hin sehr ungünstig wirken muß, ganz abgesehen davon, daß, wie gesagt, die Arbeit des Petitionsausschusses dadurch stark gehemmt werden kann.
    Einzelne Bundesministerien und Bundesorgane vermögen diese „Grundgesetzhürden", so möchte ich sie nennen, sehr geschickt und sehr erfolgreich zu überwinden z. B. das Bundesarbeitsministerium, das Bundesfinanzministerium und auch das Bundesausgleichsamt. Manche aber schaffen es kaum oder gar nicht; und dazu gehörte bis in die jüngste Vergangenheit hinein das Bundesvertriebenenministerium. Der Ausschuß hat immer wieder feststellen müssen, daß seitens dieses Ministeriums lapidare Aufführungen gesetzlicher Bestimmungen und Verordnungen, also der einzelnen Paragraphen, dargeboten wurden, daß aber eine in den Einzelfall eindringende, also individuelle Überprüfung sehr selten, ja gar nicht gegeben wurde. Man ist also bei der Erarbeitung der Stellungnahme nicht in den Fall eingestiegen, wie es andere Ministerien machen, die bis zur untersten Dienststelle, wenn ich so sagen darf, den Fall eben klarzulegen vermochten.
    Ich habe anläßlich der großen Debatte über den Stand der Eingliederung von Flüchtlingen, Vertriebenen, Evakuierten und Heimkehrern in der 129. Sitzung dieses Hohen Hauses am 10. Februar dieses Jahres diese Tatsachen — Erfahrungstatsachen aus der Arbeit im Petitionsausschuß — noch verstärkt hervorgehoben und festgestellt, daß Vertreter des Ministeriums im Ausschuß darlegten, noch gar nicht recht gewußt zu haben, daß der Ausschuß diese Art von Stellungnahmen, will sagen: das Einsteigen in den einzelnen Fall, das Durchleuchten und Durchforschen des einzelnen Falles, fordere. Ich habe in der 129. Sitzung weiter zum Ausdruck gebracht, daß einzelnen Herren des Bundesvertriebenenministeriums offensichtlich der in den Ausschuß- und Plenarsitzungsprotokollen niedergelegte Wunsch des Ausschusses nach einer solchen Art von Stellungnahmen unbekannt geblieben sei.
    Sie werden fragen: Wozu das heute, wozu bei dieser Gelegenheit?

    (Abg. Dr. Löhr: Das ist doch klar!)

    Ich darf Ihnen verraten, daß ich durch einen Brief des Herrn Bundesvertriebenenministers Dr. Oberländer, den er am 20. Februar an mich richtete, veranlaßt bin, diese Ausführungen in noch konkreterer Form zu machen. Ich habe im übrigen dem Herrn Bundesminister brieflich geantwortet, daß mir für eine Beantwortung solcher Fragen einzig
    und allein dasjenige Forum das richtige zu sein I scheint, in dem die Ausführungen seinerzeit gemacht wurden: das ist der Bundestag, das Plenum, und zwar anläßlich des Berichtes des Petitionsausschusses. Ich darf daher hier darauf antworten, daß die Stellungnahme der Vertreter des Ministeriums hinsichtlich ihrer Unkenntnis und Unwissenheit über die Art ihrer Stellungnahmen im Kurzprotokoll der 101. Sitzung des Petitionsausschusses vom 8. Februar 1956 Seite 5 und folgende nachzulesen ist und daß die Unkenntnis über Meinungen und Äußerungen im Ausschuß und im Plenum durch ein Zwiegespräch, durch Zwischenrufe — die allerdings nicht im Protokoll niedergelegt sind, — evident ist, für die alle damals anwesenden Mitglieder des Ausschusses gleichfalls Zeugenschaft ablegen könnten.
    Ich habe damit die erbetene Aufklärung gegeben, die vom Herrn Bundesvertriebenenminister gewünscht wurde, und zwar in dem einzig und allein zuständigen Kreis. Im übrigen darf ich, um einen versöhnlichen Schluß zu machen, sagen: unsere Einwände haben Früchte getragen. Die Stellungnahmen, die wir jetzt erhalten, sehen anders aus als vor einem viertel oder halben Jahr; sie sind besser und praktikabler geworden. Wir hoffen, daß die von uns geförderte Selbsterkenntnis ein erster Schritt zur Besserung ist und daß nun auch die Protokolle des Hohen Hauses und der Ausschüsse in diesem Ministerium gelesen und ausgewertet werden. Wir hoffen, daß dieser Schritt zur Besserung ein konstanter bleibt und sagen „Glück auf!" dazu.

    (Beifall beim GB/BHE und bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Stammberger.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Wolfgang Stammberger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Arbeit im Petitions-. ausschuß gibt sehr interessante Aufschlüsse über das, woran es in der Gesetzgebung und in der Verwaltung noch fehlt. Mit letzterem haben wir uns ja heute sehr ausführlich befaßt. Herr Kollege Seuffert hat bereits sehr treffend gesagt, was wir einheitlich im gesamten Ausschuß ohne Rücksicht darauf, aus welcher Partei wir kommen, im Falle der Frau Aichinger, München, zu sagen hatten. Ich muß Sie, Herr Kollege, allerdings in einem berichtigen. Meiner Erinnerung nach ist wohl von der Referentin des Bundesfinanzministeriums gesagt worden, daß man sich mehrfach bemüht hat, mit Bayern übereinzukommen. Aber darauf kommt es ja gar nicht an; denn es ist sehr typisch, daß man versucht hat, sich mit Bayern zu vergleichen, und, weil man das mit Bayern nicht kann, was mit diesem Prozeß doch an und für sich gar nichts zu tun hat, nun diesen Konflikt zwischen Blind und Land auf dem Rücken des Staatsbürgers ausgleicht.
    Was den Konflikt zwischen Bund und Land betrifft, so möchte ich noch sagen, Herr Staatssekretär, daß durch das Vorschaltgesetz das ehemalige Reichseigentum ex tunt auf den Bund übergegangen ist und daß er damit selbstverständlich auch die Verpflichtungen aus Geschäftsführung ohne Auftrag, und wie man das sonst rechtlich begründen kann, übernommen hat; man kann es aus vielen Gründen durchaus rechtfertigen. Damit ist der Bund selbstverständlich auch verpflichtet, die darauf liegenden Lasten zu übernehmen, wenn das Land Bayern aus durchaus berechtigten — sowohl aus rechtlichen wie auch sozialen — Gründen einen zu rechtfertigenden Vergleich geschlossen hat.


    (Dr. Stammberger)

    Ich möchte aber noch ganz kurz auf eine Sache eingehen, die Herr Kollege Matzner bereits erwähnt hat, wobei er den wesentlichen Punkt meines Erachtens nicht klar genug herausgestellt hat; das ist der Fall Kannen in Köln. Dieser Fall ist so ungeheuerlich, daß man sich eigentlich fragt, warum so etwas möglich ist, ohne daß seitens der Bundesregierung gegenüber den betreffenden Beamten sofort die Konsequenzen gezogen werden. Dieser Herr Kannen hat ein rechtskräftiges Urteil eines Oberverwaltungsgerichts gegen eine oberste Bundesbehörde, und als er die Vollstreckung aus diesem Urteil verlangt bzw. als er die Rechte aus diesem Urteil herleiten will, bekommt er einen Entscheid zugestellt, in dem es sinngemäß heißt, daß man dieses Urteil nicht anerkennen könne, da die Gründe nicht geeignet seien, die bisherige Rechtsauffassung der Behörde zu entkräften.

    (Unruhe und Zurufe bei der SPD. — Abg. Mellies: Das ist unglaublich!)

    Es ist eine alte Tatsache, daß der im Prozeß Unterlegene das Urteil nicht anerkennt, aus welchen Gründen auch immer. Das weiß ich als Anwalt sehr genau. Man ist immer enttäuscht, wenn man einen Prozeß verloren hat. Aber daher entscheiden ja die unabhängigen Gerichte darüber, was nach Ansicht des Gerichts Rechtens ist, und das hat man anzuerkennen, ob das der kleine Mann auf der Straße ist oder eine oberste Bundesbehörde.

    (Sehr gut! beim GB/BHE.)

    Als dieser Mann sich nun an den Petitionsausschuß wandte, wir die Petition weiterleiteten und die Bundesregierung zur Stellungnahme aufforderten — und ich muß auch hier sagen: im Gegensatz zum Finanzministerium hat sich das Arbeitsministerium nicht hinter die Haltung der Bundesanstalt gestellt, sondern hat sie bei der mündlichen Berichterstattung im Ausschuß verurteilt —, erklärte die Bundesanstalt mit einer großzügigen Geste — Herr Kollege Matzner sagte es bereits —: Wir haben die Angelegenheit noch einmal überprüft und wir sind nun bereit, dem Antrag stattzugeben. Meine Damen und Herren, die Überprüfung der Bundesanstalt in allen Ehren, aber die Meinung der Bundesanstalt, die sie unter dem Druck der Verhältnisse nun plötzlich gezwungenermaßen geändert hat, ist höchst gleichgültig. Hier ging es lediglich noch um eins: um die Anerkennung und die Ausführung eines vor einem unabhängigen Gericht erstrittenen Urteils. Daß das auch die Verwaltung tut, ist der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit, den wir Gott sei Dank in der Bundesverfassung niedergelegt haben. Der Nationalsozialismus hat als eine seiner ersten Heldentaten die Vollstreckungsmöglichkeit gegenüber den Behörden abgeschafft, zum mindesten durchlöchert. Wir sollten nicht gezwungen sein, aus der gegenteiligen Tendenz heraus nunmehr wegen der Hybris einiger Verwaltungsstellen — man darf das natürlich nicht generalisieren — die Vollstreckungsmöglichkeiten so zu verschärfen, damit ein jeder Staatsbürger selbst dann zu seinem Recht kommt und selbst dann die Möglichkeit hat, sein Recht durchzusetzen, wenn ihm von einem unabhängigen Gericht gegenüber einer Behörde Recht gegeben worden ist.

    (Beifall bei allen Fraktionen des Hauses.)