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    2. Deutscher Bundestag — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1956 7123 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. März 1956. Überweisung der Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1955 (Drucksache 2208) an den Haushaltsausschuß 7126 C Überweisung des Antrags betr. Reorganisation des Agrarechs und der Agrarwirtschaft (Drucksache 251 Nr. 1) an den Sonderausschuß Wasserhaushaltsgesetz . 7126 D Umstellungen und Ergänzungen der Tagesordnung 7126 D, 7134 B Körner (DA) 7134 B Fortsetzung der Europadebatte: Rechts- und Verwaltungsfragen: Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) 7126 D Dr. Mommer (SPD) 7127 A Vizepräsident Dr. Schmid 7127 A Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7127 B Beschlußfassung 7127 B, C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Erleichterung der Reisen von Flüchtlingen (Drucksache 2160) 7127 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7127 C Sozial- und Flüchtlingsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Sozialabkommen der Brüsseler Vertragsstaaten (Drucksache 2163) . . 7128 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU) . 7128 C Beschlußfassung 7128 C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Ratifizierung von Konventionen (Drucksache 2164) 7128 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7128 D Beratung des Antrags der Abg. Paul, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäischer Flüchtlingsfonds (Drucksache 2165) 7129 C Beschlußfassung 7129 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksachen 1558, 1882); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 2202) 7129 C Frau Bennemann (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 7154 D Beschlußfassung 7129 D Kulturfragen: Beratung des Antrags der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des Europarates (Drucksache 2166) 7129 D Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Mommer u. Gen. betr. Förderung des „Europäischen Schultages" (Drucksache 2167) 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Flagge des Europarates (Drucksache 2168) . . . 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Austausches sowie des Reise- und Besuchsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2169) 7130 A Beschlußfassung 7130 B Haushaltsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Haushaltsfragen des Europarates (Drucksache 2170) 7130 B Beschlußfassung 7130 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2112) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftliche Förderung unterentwickelter Länder (Drucksache 2196) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Errichtung einer Körperschaft zur Durchführung von Hilfs- und Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2210) . 7130 B Dr. Kreyssig {SPD), Antragsteller . 7130 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7131 C Kahn-Ackermann (SPD): zur Sache 7132 A zur Geschäftsordnung 7133 D Ausschußüberweisungen 7134 A Erste Beratung des Entwurfs einer Wehrdisziplinarordnung (WDO) (Drucksache 2181) 7134 A Ausschußüberweisungen 7134 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksache 2235) 7134 C Dr. Weber, Senator des Landes Hamburg 7134 C Beschlußfassung 7135 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2250) 7135 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7155 B Beschlußfassung 7135 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksachen 2251, 2192) 7135 B Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7155 C Beschlußfassung 7135 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksache 2108) 7135 C, 7137 A Vizepräsident Dr. Schmid 7135 C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 7137 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 7140 B, 7143 A Seuffert (SPD) 7141 D Matzner (SPD) 7144 A Banse (SPD) 7144 D Dr. Strosche (GB/BHE) 7145 D Dr. Stammberger (FDP) 7146 D Beschlußfassung 7147 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beschluß vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Art. 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kahle und Stahl (Drucksache 2043); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2216) 7135 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 7135 D Dr. Kreyssig (SPD) 7136 A Beschlußfassung 7136 A, 7137 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Entgiftung und Verkleinerung des Manövergeländes für die Panzerfahrübungen in der Lüneburger Heide (Drucksache 2209) 7147 C Matthes (DP), Antragsteller . 7147 C, 7150 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 7148 C Frau Korspeter (SPD) 7149 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 7149 D Frau Lockmann (SPD) 7150 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 7150 D Beschlußfassung zu Ziffer 1 des Antrags Drucksache 2209 7151 B Überweisung der Ziffern 2 und 3 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, an den Verteidigungsausschuß und an den Haushaltsausschuß 7151 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bodenbewertung und über Grundrentenabgabe (Drucksache 2132) . 7151 B Dr. Gille (GB/BHE), Antragsteller . 7151 B Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 7152 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136) 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7152 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 2146) . . . . 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 7152 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Malermeisters Hans Kirschner, München, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 (Drucksache 2195) 7152 B Beschlußfassung 7152 C Beratung ,des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2089) . . . 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 7152 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die sechste Änderung des Gaststättengesetzes (Drucksache 2128) . . . . 7152 C Unertl (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7152 D Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Nachtragshaushaltsgesetz 1955) für die Einzelpläne 30, 31 und 32 (Drucksache 2226) . . 7152 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (Drucksache 2062) 7152 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2069) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an. den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7153 A Erste Beratung des von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7153 A Kroll (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . . . 7155 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kulturpolitik 7153 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2086) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 7153 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2088) . . 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7153 B Erste Beratung ,des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 2189) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 B Erste Beratung des von den Abg. Stiller u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2218) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2231) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2232) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2219); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2238) . 7153 C Beschlußfassung 7153 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksachen 2224, 2236) 7153 D Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7157 A Beschlußfassung 7154 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksachen 2245, 2237) . . . 7154 A Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7157 B Beschlußfassung 7154 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7154 C Beschlußfassung 7154 C Nächste Sitzung 7154 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7154 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 2202) 7154 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2250) 7155 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2251) 7155 C Anlage 5: Schriftliche Begründung zu dem von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7155 D Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2244) . . . 7157 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2245) 7157 B Anlage 8: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7157 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    ***) Anlage 8. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Fürst von Bismarck 23. 3. Brand (Remscheid) 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brockmann (Rinkerode) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Dr. Bucerius 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Demmelmeier 23. 3. Dr. Dollinger 23. 3. Dopatka 23. 3. Even 23. 3. Feldmann 23. 3. Gräfin Finckenstein 23. 3. Frühwald 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Giencke 23. 3. Günther 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Höcherl 23. 3. Höcker 23. 3. Hörauf 23. 3. Huth 23. 3. Koops 23. 3. Kühn (Köln) 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Margulies 23. 3. Marx 23. 3. Oetzel 23. 3. 011enhauer 23. 3. Dr. Orth 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Dr. Pohle (Düsseldorf) 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Dr. Schellenberg 23. 3. Scheuren 23. 3. Frau Dr. Steinbiß 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. b) Urlaubsantrag Abgeordneter bis einschließlich Stücklen 15. 4. Anlage 2 Drucksache 2202 (Vgl. S. 7129 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (13. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Bennemann Der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge hat in seinen Sitzungen am 16. Januar und (Frau Bennemann) 7. März 1956 den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll — Drucksache 1558 — und den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen — Drucksache 1882 — behandelt. Die gleiche Materie wurde von den mitbeteiligten Ausschüssen für Fragen des Gesundheitswesens, für auswärtige Angelegenheiten und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beraten. Alle an der Beratung beteiligten Ausschüsse haben der Vorlage — Drucksache 1882 — ihre Zustimmung gegeben. Dieses Abkommen stellt zusammen mit zwei weiteren Abkommen die vom Europarat beabsichtigte Gesamtregelung auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung dar. Es enthält auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im wesentlichen folgende Verpflichtungen: 1. Auch fremden Staatsangehörigen sollen die den Inländern gewährten Fürsorgeleistungen im Bedarfsfalle zukommen. 2. Zwischenstaatlicher Kostenersatz wird ausgeschlossen. 3. Die Verpflichtung zur Unterstützung soll nicht dadurch umgangen werden, daß der hilfsbedürftige Ausländer in sein Heimatland zurückgeschafft wird. Die Gewährung von Unterstützung an Ausländer erfolgt nach den Gesetzen des Gastlandes. Ein einheitliches Fürsorgerecht für alle Länder des Europarates wird durch dieses Abkommen nicht geschaffen. Sachlich besteht zwischen dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD — Drucksache 1558 — und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 1882 — kein Unterschied. Da jedoch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Erwähnung des Zusatzprotokolls zweckmäßig erscheint, empfiehlt der federführende Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge einstimmig, der Regierungsvorlage mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. Bonn, den 7. März 1956 Frau Bennemann Berichterstatterin Anlage 3 Drucksache 2250 (Vgl. S. 7135 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte das Abkommen e ins t i m m i g als gutes Verhandlungsergebnis. Die berechtigten Wünsche der deutschen Luftfahrt sind von den amerikanischen Vertragspartnern verständnisvoll anerkannt woden. Deutschland kann die für den Europa-Verkehr wichtigen USA-Flughäfen Boston, New-York und Philadelphia anfliegen und von diesen Plätzen die Häfen im Karibischen Meer und Südamerika bedienen. Deutschland kann ferner Chicago (mit seinem hohen Anteil an deutschstämmiger Bevölkerung), ferner San Francisco oder Los Angeles (auch über den Nordpol) anfliegen. Den USA-Fluglinien stehen alle wichtigen deutschen Flughäfen (auch zum Weiterflug nach Norden, Osten, Südosten, Nahem Osten und Nordafrika) offen. Der Ausschuß hat — auch in den Mitteilungen der Regierungsvertreter im Ausschuß — keine Erklärung dafür finden können, daß dieses wichtige Abkommen erst acht Monate nach seiner Unterzeichnung dem Deutschen Bundestag (mit der Bitte um beschleunigte Behandlung!) vorgelegt wurde. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 2251 (Vgl. S. 7135 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2192). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte e in s timm i g den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem genannten Abkommen. 66 Staaten (das sind alle Staaten der Welt, die für die Luftfahrt von Bedeutung sind — ohne die Sowjet-Union und Rot-China) sind durch das Abkommen in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization — ICAO) zusammengeschlossen. Hier werden gemeinsam die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen behandelt, ohne deren Klärung es keinen weltumspannenden Luftverkehr gäbe. Der Jahresbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zur ICAO beträgt etwa 600 000 DM jährlich. Ferner ist ein einmaliger Betrag zum Grundkapital von etwa 350 000 DM zu zahlen. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 5 (Vgl. S. 7153 A) Schriftliche Begründung des von den Abgeordneten Kroll, Dr. Leiske, Gedat und Genossen eingebrachten Entwurfs eines (Kroll) Gesetzes zur Äderung des Umsatzsteuergesetzes — Umsatzsteuer für Bücher und Zeitschriften — (Drucksache 2071). Der 13. Kongreß der Internationalen Verlegerunion in Zürich hat festgestellt, daß besonders wegen der schweren Umsatzsteuerlast in manchen Staaten die steuerliche Behandlung des Buches im krassen Widerspruch zu den kulturellen Zielen der Regierungen steht. Es steht außer Zweifel, daß das Buch unter allen anderen Waren eine Sonderstellung einnimmt. Wir haben es mit einem geistigen Erzeugnis zu tun, das durch mechanische Vervielfältigung zu einer Handelsware geworden ist. In Wirklichkeit sind Bücher aber keine Ware im üblichen Sinne. Beim Verkauf eines Buches wird immer der geistige Gehalt das Wesentliche sein. Ich bin der Auffassung, daß die derzeitige steuerliche Belastung auch in Deutschland der kulturellen Funktion des Buches nicht gerecht wird. Praktisch steht sie im Gegensatz zu den kulturpolitischen Zielen einer Kulturnation. Durch die heutige Praxis werden die Förderung der Erziehung, die Förderung der Wissenschaft und der Forschung unverhältnismäßig hoch belastet. Wir haben es gleichsam mit einer „Besteuerung der Kultur" zu tun. I. Antrag Im Bewußtsein der kulturellen Aufgaben, die der Buchhandel zu erfüllen hat, und damit auch im Sinne der Resolution der Internationalen Verlegerunion beantragen wir — zugleich den richtungweisenden Äußerungen des Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers und anderer führender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens entsprechend —, die Lieferungen des Buchhandels insgesamt (des Verlagsbuchhandels, des Zwischenbuchhandels und des Sortimentsbuchhandels) bei der umsatzsteuerlichen Belastung den lebensnotwendigen Gütern gleichzustellen, für die in § 4 Ziffer 4 und in § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG wesentliche Vergünstigungen gewährt werden. Dabei glauben wir, darauf hinweisen zu können, daß die Erkenntnisse von der Förderungswürdigkeit und Förderungsnotwendigkeit des Buches und sonstiger kultureller Güter in gewissen ersten Ansätzen bereits im geltenden Umsatzsteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben: einmal durch die Freistellung der Bücher von der Zusatzsteuer, zum andern durch die Steuerfreiheit für öffentliche Theater und öffentliche Vorträge wissenschaftlicher Art, die auf kulturpolitischen Erwägungen (Kunstförderung und Kulturpflege) beruht. II. Begründung Diese Überlegungen kulturpolitischer Art, insbesondere alle Bemühungen zur Hebung der Erziehung und des Wissens überhaupt, aber auch die mannigfachsten sozialpolitischen Gründe fordern, daß das Buch, dessen wirtschaftliche Funktion hinter der geistigen und kulturellen ganz zurücktritt, vom Fiskus nicht wie andere Waren behandelt wird. Gerade dort nämlich, wo die kulturelle Funktion des Buches ihre Früchte tragen soll, wo sie sich anschickt, die Menschen aller Schichten und Bedürfnisse zu erreichen, gleichsam im Konsum der im Buch verkörperten geistigen Leistungen, stellt I sich ihr die umsatzsteuerliche Belastung mit etwa 8 bis 10 v. H. hemmend entgegen. Diese Belastung muß zu guter Letzt von der Öffentlichkeit getragen werden; sie wird damit zu einem Hemmschuh für den kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt. Wenn man, von diesen Grunderkenntnissen ausgehend, feststellt, daß andere Kulturnationen das Buch umsatzsteuerlich (bzw. im Hinblick auf vergleichbare Steuern) viel einsichtiger behandeln, so ergibt sich weiterhin die Frage, ob und aus welchen Gründen die Staaten, die das Buch von Steuern dieser Art befreit haben oder ihm wesentliche Vergünstigungen zuteil werden lassen, den geistigen Gütern, die es verkörpert, eine größere Bedeutung beimessen als die Bundesrepublik; Staaten überdies, in denen der geistige Austausch, die Verbindung mit dem Geistesleben der ganzen Welt, nie unterbrochen war. Deutschland hat auf diesem Gebiet viel aufzuholen. Die Zerrüttung des sozialen Gefüges durch Diktatur, Krieg und Zusammenbruch traf insbesondere die geistig Tätigen, beraubte sie ihrer materiellen Grundlage und zerstörte damit die wichtigsten Leserschichten. Ihre Neubildung und Ausdehnung innerhalb Deutschlands und über seine Grenzen hinaus, überhaupt die Intensivierung des geistigen Austausches, dazu die Notwendigkeit, die Jugend zum guten Buch heranzuführen, alle diese Aufgaben hat der Buchhandel mit besten Kräften angepackt, mit Wagemut, oft unter Zurückstellung des Gewinnstrebens und unter Mißachtung der Grundsätze kaufmännischer Vorsicht, die gerade bei ihm, da er mit größeren ken belastet ist als die meisten anderen Wirtschaftszweige, von besonderer Tragweite sind. Das bisher erreichte Ergebnis dokumentiert eine ansehnliche Leistung des Buchhandels, und zwar aller seiner Zweige, die den Vergleich mit keiner Branche zu scheuen braucht. Die Opfer des Aufbaus trugen der Verleger und der vertreibende Buchhandel selbst, nicht der „Konsument". Das Ergebnis ist bekannt: Die Preise für Bücher blieben hinter den Steigerungen bei fast allen anderen Wirtschaftsgütern zurück. Dem entspricht es, daß der Buchhandel, der Verlagsbuchhandel ebenso wie der Sortiments- und Zwischenbuchhandel, nur peripher am allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen konnte. Die weitere günstige Entwicklung der Buchproduktion, eines Gebietes, auf dem Deutschland mit Recht seine besonderen Leistungen hervorheben darf, vor allem die Verbilligung, die notwendig ist, um dem Buch neue Freunde zu gewinnen und ihm seine Weltgeltung wieder zu verschaffen, hängt von neuen Impulsen ab. Die Exportförderungsmaßnahmen sind hierzu nicht ausreichend. Grundvoraussetzung für die Schaffung gesunder Wettbewerbsmöglichkeiten auf den Außenmärkten ist die billigere Produktion überhaupt. III. Durchführung der Steuererleichterung Zur praktischen Durchführung der Steuererleichterung wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer auf die Lieferungen von Büchern und Zeitschriften im Einzelhandel auf den Steuersatz des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG (11/2 v. H.) zu ermäßigen. In den Genuß der Kostensenkung, die sich aus der vorgeschlagenen Umsatzsteuererleichterung er- (Kroll) gibt, wird bei den oft zu ungünstigen Kalkulationsgrundlagen und Preisverhältnissen zu guter Letzt immer der Leser kommen, nicht allein wegen der unmittelbaren Auswirkungen und Verringerung eines wesentlichen Kostenfaktors, sondern auch nach und nach in immer höherem Maße dadurch, daß die Gewinnung neuer, bisher nicht erreichbarer Abnehmer größere Auflagen und damit eine weitgreifende Kostendegression ermöglicht. Bonn, den 23. März 1956 Kroll Anlage 6 Drucksache 2244 (Vgl. S. 7153 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2236). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) — Drucksache 2236 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2245 (Vgl. S. 7154 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2237). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) — Drucksache 2237 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 8 Umdruck 564 (Vgl. S. 7154 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Regling, Hauffe, Frau Korspeter und Fraktion der SPD betreffend Mittel zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms für Facharbeiter in den Zonenrandgebieten (Drucksache 2222) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen; 2. Antrag der Abgeordneten Kuntscher, Reitzner, Dr. Strosche, Dr. Czermak und Genossen betreffend Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen (Drucksache 2223) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Gontrum und Genossen betreffend Familienerholung (Drucksache 2225) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein, Klingelhöfer, Dr. Reif, Hübner und Genossen betreffend Zuschuß für das Radio-SymphonieOrchester Berlin (früher RIAS-Symphonie-Orchester) (Drucksache 2228) an den Haushaltsausschuß; 5. Antrag der Abgeordneten Unertl, Prennel, Lermer, Wagner (Deggenau) und Genossen betreffend Hochwasserschäden in Niederbayern (Drucksache 2247) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
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    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich darf mir erlauben, zu der Angelegenheit Jungwirth, zu der unter I ein Beschluß des Petitionsausschusses vorliegt — nämlich die Bundesregierung aufzufordern, daß der Petentin der ihr zustehende Betrag unverzüglich ausgezahlt wird —, einige Ausführungen namens des Bundesfinanzministeriums zu machen.
    In dem Bericht des Petitionsausschusses auf Seite 3 oben, wie ihn auch die Frau Vorsitzende des Ausschusses und Berichterstatterin hier vorgetragen hat, liegt hinsichtlich des Tatbestandes ein offenbares Mißverständnis vor, ein Irrtum, der auch zu nach unserer Ansicht nicht völlig zutreffenden Folgerungen in der Sache geführt hat. Auf Seite 3 oben steht: „Inzwischen ist der Konkursverwalter, der Ehemann der Petentin, verstorben." Das trifft nicht zu. Nicht der Konkursverwalter, der die Klage gegen den Bund erhoben hat, ist verstorben, sondern der Rechtsanwalt, der von dem Konkursverwalter mit der Einreichung der Klage gegen den Bund beauftragt war; und die Witwe des verstorbenen Rechtsanwalts und Prozeßbeauftragten macht nicht die Klage zur Hauptsache, nämlich die Aufwendungen geltend, die die in Konkurs gegangene Firma für dieses Grundstück
    gemacht hat, sondern die Honorarforderung ihres Mannes. Das ist ja wohl ein ganz grundlegender Unterschied.

    (Abg. Seuffert: Nein, das tut gar nichts zur Sache! — Ich werde darauf antworten, Herr Staatssekretär!)

    — Ja, gut! — Ich darf in meinen Ausführungen fortfahren.
    Der Petitionsausschuß hat sich ausführlich in der Hauptsache mit der Klage befaßt. Ich muß mich aber zunächst mit der Honorarforderung befassen. Die Honorarforderung eines Rechtsanwalts richtet sich gegen den, der ihm den Auftrag zur Prozeßführung erteilt hat — das ist der Kläger, der Konkursverwalter —, und richtet sich primär nicht gegen den Beklagten. Der Beklagte hat bei einer Gebührenforderung nur dann die Gebühren des Rechtsanwalts des Klägers zu entrichten, wenn der Rechtsstreit rechtskräftig entschieden und die Gegenseite, also hier der Bund, zur Kostentragung verurteilt worden ist. Das ist nicht der Fall. Der Rechtsstreit ist noch nicht rechtskräftig entschieden.

    (Abg. Seuffert: Es handelt sich gar nicht um die Honorare in dieser Sache! Um ganz andere Sachen handelt es sich! Sie sollten Ihre Sachbearbeiter mal ganz gehörig unter die Lupe nehmen! — Abg. Dr. Stammberger: Sehr richtig!)

    — Herr Präsident, ich habe doch noch das Wort?

    (Lebhafte Zurufe von der SPD.)



Rede von Dr. Carlo Schmid
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Ja, Sie haben das Wort.

(Abg. Dr. Klötzer: Wer bestreitet das denn?)

Herr Staatssekretär, es ist in diesem Hause üblich, Zwischenrufe zu machen. Die Zwischenrufe können beantwortet werden.

(Sehr richtig! bei der SPD.)


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    Meine Damen und Herren! Ich habe soeben ausgeführt, daß der Rechtsstreit nicht rechtskräftig entschieden ist, so daß aus diesem Grunde eine Verpflichtung des Bundes, die Prozeßkosten, die Gebührenforderung des gegnerischen Anwalts zu bezahlen, nicht besteht.
    Der zweite Fall könnte der sein, daß der Rechtsstreit durch Vergleich entschieden wäre und die Gegenpartei, d. h. der Bund, die Kosten übernommen hätte. Das ist auch nicht der Fall. Der dritte Fall wäre der, daß der Anwalt einen vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschluß hinsichtlich seiner Gebühren in den Händen hat und die Vollstreckung aus diesem Beschluß nicht eingestellt ist. Auch das ist nicht der Fall.
    Was nun den Rechtsstreit als solchen betrifft, der ja Gegenstand der Behandlung im Petitionsausschuß und der heutigen Berichterstattung gewesen ist, so bin ich gerne bereit, wenn das Hohe Haus es wünschen sollte, ausführlich darüber zu berichten. Ich darf mich zunächst, da der Herr Abgeordnete Seuffert die Angelegenheit noch darlegen wird, auf einige grundsätzliche Bemerkungen beschränken. Es handelt sich hier um Bauaufwendungen, die zum größten Teil zur Reichsmarkzeit, jedenfalls im ganzen Umfang während der Zeit gemacht worden sind, als das Land Bayern die Verwaltung dieses Grundstücks hatte. Erst geraume


    (Staatssekretär Hartmann)

    Zeit später, nachdem diese Aufwendungen gemacht worden waren und nachdem die klägerische Firma in Konkurs gegangen war, ist die Verwaltung dieses Grundstücks auf Grund des Vorschaltgesetzes auf den Bund übergegangen.
    Die Rechtsmittel, also die Berufung und die Revision, mußten nach sorgfältiger Prüfung pflichtgemäß eingelegt werden, da es sich hier nicht um irgendeinen Einzelfall handelt, in dem man hätte von Billigkeitserwägungen ausgehen können, sondern um Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung für eine Vielzahl gleich oder ähnlich liegender Fälle. Sie wissen, daß die Länder in den Jahren, als sie die Verwaltung des ehemaligen Reichsvermögens hatten, zum Teil diese Verwaltung als endgültige angesehen haben. Das Land Bayern, aber auch andere Länder haben damals Grundstücke, die dem Reich gehörten, im Grundbuch als ihr Eigentum eintragen lassen. Alle diese Dinge mußten nach der Rückübernahme der Verwaltung auf den Bund erst in Ordnung gebracht werden. Daraus ergibt sich, daß man nicht einen Einzelfall im Billigkeitswege so oder so regeln kann, sondern daß man die präjudizielle Wirkung einer solchen Entscheidung auf Hunderte und Tausende anderer Fälle mit berücksichtigen mußte.
    Insbesondere hat das Oberlandesgericht München einen Rechtssatz aufgestellt, den wir nicht billigen konnten. Es ist nämlich von einer analogen Anwendung des § 419 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, also einer Vorschrift über die bürgerliche Gesamtrechtsnachfolge ausgegangen. Wenn wir dem zugestimmt hätten, hätten wir unter Umständen Lasten von Millionen auf den Bund übernommen. Daher mußten wir eine höchstrichterliche Entscheidung anstreben. Wir sind der Allgemeinheit gegenüber verpflichtet, die Steuermittel sorgfältig zu verwalten,

    (Zuruf links: Unnötige Prozeßkosten! — Weitere Zurufe — Glocke des Präsidenten)

    und wir können nicht ohne weiteres, auch nicht in Fällen, in denen aus sozialen Gründen eine andere Entscheidung naheliegen würde,

    (Abg. Seuffert: Sie sind über das Faktum gar nicht unterrichtet worden, Herr Staatssekretär!)

    einfach Verpflichtungen der Länder übernehmen.
    Es wird dem Hohen Hause auch bekannt sein, daß bisher noch kein Land aus sozialen Erwägungen Bundesverpflichtungen übernommen hat.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wir haben im Gegenteil gegen das Land Bayern noch Forderungen von etwa 150 bis 200 Millionen DM aus der Überleitung der Kriegsopferausgaben, die nach unserer Ansicht ungerechtfertigterweise vom Land Bayern auf den Bund überwälzt worden sind. Wenn hier - das ist unsere Ansicht — der falsche Beklagte von dem Kläger verklagt worden ist, dann kann die Bundesverwaltung nicht einfach den Betrag zahlen und sich dann ihrerseits auf einen Prozeß gegen das betreffende Land verweisen lassen. Wir haben mehrfach versucht, mit dem Land Bayern zu einem vergleichsweisen Ausgleich zu kommen.

    (Abg. Seuffert: Nein, einmal!) — Wir haben versucht, zweimal —


    (Abg. Seuffert: Sie haben einen Brief im Ausschuß vorgelegt, sonst nichts! Und der war sehr ungenügend!)

    — Nach meiner Unterrichtung — ich bin aber gern bereit, alle diese Dinge ausführlich darzulegen — haben wir zweimal versucht, mit dem Land Bayern zu einem Ausgleich zu kommen. Im übrigen hat der Bund selbstverständlich an den Kläger das gezahlt, was unzweifelhaft war.
    Ich darf zum Abschluß noch sagen: Es sind erneut Vergleichsverhandlungen mit dem Konkursverwalter aufgenommen worden. Zu diesen Verhandlungen konnte sich der Bund nunmehr deshalb entschließen, weil sich eine Abgrenzung des Ausgleichs zwischen Bund und Ländern über die Einnahmen und Ausgaben der Verwaltung in dem § 17 des Entwurfs eines Reichsvermögensgesetzes abzuzeichnen beginnt. Über diesen Gesetzentwurf haben Verhandlungen zwischen den Vertretern der Bundesregierung und der Länderregierungen stattgefunden, die zu einer Übereinkunft geführt haben, der auch der Vertreter des Landes Bayern zugestimmt hat. Infolgedessen konnten wir in der Sache an die Oberfinanzdirektion neue Instruktionen ergehen lassen und rechnen damit, daß die Vergleichsverhandlungen in der Hauptsache in Kürze zu einem positiven Ergebnis führen werden.
    Ich darf nochmals sagen, daß ich bereit bin, dem Hohen Hause, falls es dies wünscht, in dieser Sache noch ausführlicheren Aufschluß zu geben, daß das Bundesfinanzministerium aber nach den- jetzigen Stande aus haushaltsrechtlichen Gründen nicht in der Lage ist, der Petentin die von ihr geltend gemachte Honorarforderung auszuzahlen. Sollten daran Zweifel bestehen, so darf ich bitten, daß der Haushaltsausschuß des Hohen Hauses an dieser Angelegenheit beteiligt wird.

    (Vizepräsident Dr. Schneider übernimmt den Vorsitz.)