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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 138. Sitzung. Bonn, Freitag, den 23. März 1956 7123 138. Sitzung Bonn, Freitag, den 23. März 1956. Überweisung der Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im dritten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1955 (Drucksache 2208) an den Haushaltsausschuß 7126 C Überweisung des Antrags betr. Reorganisation des Agrarechs und der Agrarwirtschaft (Drucksache 251 Nr. 1) an den Sonderausschuß Wasserhaushaltsgesetz . 7126 D Umstellungen und Ergänzungen der Tagesordnung 7126 D, 7134 B Körner (DA) 7134 B Fortsetzung der Europadebatte: Rechts- und Verwaltungsfragen: Fortsetzung der Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) 7126 D Dr. Mommer (SPD) 7127 A Vizepräsident Dr. Schmid 7127 A Erler (SPD) (zur Geschäftsordnung) 7127 B Beschlußfassung 7127 B, C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Erleichterung der Reisen von Flüchtlingen (Drucksache 2160) 7127 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7127 C Sozial- und Flüchtlingsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Sozialabkommen der Brüsseler Vertragsstaaten (Drucksache 2163) . . 7128 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU) . 7128 C Beschlußfassung 7128 C Große Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Ratifizierung von Konventionen (Drucksache 2164) 7128 D Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7128 D Beratung des Antrags der Abg. Paul, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäischer Flüchtlingsfonds (Drucksache 2165) 7129 C Beschlußfassung 7129 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksachen 1558, 1882); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (Drucksache 2202) 7129 C Frau Bennemann (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 7154 D Beschlußfassung 7129 D Kulturfragen: Beratung des Antrags der Abg. Erler, Frau Dr. Rehling, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Kulturelle Zusammenarbeit im Rahmen des Europarates (Drucksache 2166) 7129 D Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Mommer u. Gen. betr. Förderung des „Europäischen Schultages" (Drucksache 2167) 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Flagge des Europarates (Drucksache 2168) . . . 7130 A Beschlußfassung 7130 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Austausches sowie des Reise- und Besuchsverkehrs zwischen den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2169) 7130 A Beschlußfassung 7130 B Haushaltsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Dr. h. c. Pünder, Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Haushaltsfragen des Europarates (Drucksache 2170) 7130 B Beschlußfassung 7130 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2112) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Wirtschaftliche Förderung unterentwickelter Länder (Drucksache 2196) und mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Errichtung einer Körperschaft zur Durchführung von Hilfs- und Förderungsmaßnahmen für wirtschaftlich unterentwickelte Länder (Drucksache 2210) . 7130 B Dr. Kreyssig {SPD), Antragsteller . 7130 C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 7131 C Kahn-Ackermann (SPD): zur Sache 7132 A zur Geschäftsordnung 7133 D Ausschußüberweisungen 7134 A Erste Beratung des Entwurfs einer Wehrdisziplinarordnung (WDO) (Drucksache 2181) 7134 A Ausschußüberweisungen 7134 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Förderung der deutschen Eierwirtschaft (Drucksache 2235) 7134 C Dr. Weber, Senator des Landes Hamburg 7134 C Beschlußfassung 7135 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 2250) 7135 A Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 7155 B Beschlußfassung 7135 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksachen 2251, 2192) 7135 B Dr. Bucerius (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7155 C Beschlußfassung 7135 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksache 2108) 7135 C, 7137 A Vizepräsident Dr. Schmid 7135 C Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin 7137 A Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 7140 B, 7143 A Seuffert (SPD) 7141 D Matzner (SPD) 7144 A Banse (SPD) 7144 D Dr. Strosche (GB/BHE) 7145 D Dr. Stammberger (FDP) 7146 D Beschlußfassung 7147 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beschluß vom 8. Dezember 1954 betr. die Anwendung des Art. 69 des Vertrages vom 18. April 1951 über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kahle und Stahl (Drucksache 2043); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 2216) 7135 D Lenz (Brühl) (CDU/CSU), Berichterstatter 7135 D Dr. Kreyssig (SPD) 7136 A Beschlußfassung 7136 A, 7137 A Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Entgiftung und Verkleinerung des Manövergeländes für die Panzerfahrübungen in der Lüneburger Heide (Drucksache 2209) 7147 C Matthes (DP), Antragsteller . 7147 C, 7150 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 7148 C Frau Korspeter (SPD) 7149 A Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 7149 D Frau Lockmann (SPD) 7150 B Könen (Düsseldorf) (SPD) 7150 D Beschlußfassung zu Ziffer 1 des Antrags Drucksache 2209 7151 B Überweisung der Ziffern 2 und 3 an den Ausschuß für Besatzungsfolgen, an den Verteidigungsausschuß und an den Haushaltsausschuß 7151 B Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Bodenbewertung und über Grundrentenabgabe (Drucksache 2132) . 7151 B Dr. Gille (GB/BHE), Antragsteller . 7151 B Überweisung an den Ausschuß für Bau- und Bodenrecht 7152 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Wirtschaftsstrafgesetzes 1954 (Drucksache 2136) 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 7152 B Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Regelung von Fragen der Staatsangehörigkeit (Drucksache 2146) . . . . 7152 B Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 7152 B Beratung des Berichts des Ausschusses für Wahlprüfung und Immunität über die Wahlanfechtung des Malermeisters Hans Kirschner, München, gegen die Gültigkeit der Wahl zum 2. Deutschen Bundestag am 6. September 1953 (Drucksache 2195) 7152 B Beschlußfassung 7152 C Beratung ,des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, DP betr. Beteiligung der mittelständischen Wirtschaft an Verteidigungsaufträgen (Drucksache 2089) . . . 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 7152 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die sechste Änderung des Gaststättengesetzes (Drucksache 2128) . . . . 7152 C Unertl (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 7152 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7152 D Erste Beratung des Entwurfs einer Ergänzung zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Rechnungsjahr 1955 (Nachtragshaushaltsgesetz 1955) für die Einzelpläne 30, 31 und 32 (Drucksache 2226) . . 7152 D Überweisung an den Haushaltsausschuß 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Vermögensteuergesetzes (Drucksache 2062) 7152 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7152 D Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2069) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an. den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes 7153 A Erste Beratung des von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7153 A Kroll (CDU/CSU), Antragsteller (Schriftliche Begründung) . . . . 7155 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kulturpolitik 7153 A Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2086) 7153 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz-und Steuerfragen, an den Ausschuß für Kommunalpolitik und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . 7153 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 2088) . . 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . 7153 B Erste Beratung ,des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 2189) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 B Erste Beratung des von den Abg. Stiller u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2218) 7153 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2231) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Erste Beratung des von den Abg. Dr. Dollinger u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2232) 7153 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 7153 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 2219); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 2238) . 7153 C Beschlußfassung 7153 D Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksachen 2224, 2236) 7153 D Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7157 A Beschlußfassung 7154 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksachen 2245, 2237) . . . 7154 A Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 7157 B Beschlußfassung 7154 A Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7154 C Beschlußfassung 7154 C Nächste Sitzung 7154 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7154 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 2202) 7154 D Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2250) 7155 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2251) 7155 C Anlage 5: Schriftliche Begründung zu dem von den Abg. Kroll u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 2071) 7155 D Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2244) . . . 7157 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2245) 7157 B Anlage 8: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 564) 7157 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    ***) Anlage 8. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Fürst von Bismarck 23. 3. Brand (Remscheid) 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brockmann (Rinkerode) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Dr. Bucerius 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Demmelmeier 23. 3. Dr. Dollinger 23. 3. Dopatka 23. 3. Even 23. 3. Feldmann 23. 3. Gräfin Finckenstein 23. 3. Frühwald 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Giencke 23. 3. Günther 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Höcherl 23. 3. Höcker 23. 3. Hörauf 23. 3. Huth 23. 3. Koops 23. 3. Kühn (Köln) 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Margulies 23. 3. Marx 23. 3. Oetzel 23. 3. 011enhauer 23. 3. Dr. Orth 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Dr. Pohle (Düsseldorf) 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Dr. Schellenberg 23. 3. Scheuren 23. 3. Frau Dr. Steinbiß 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. b) Urlaubsantrag Abgeordneter bis einschließlich Stücklen 15. 4. Anlage 2 Drucksache 2202 (Vgl. S. 7129 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge (13. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen (Drucksache 1882). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Bennemann Der Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge hat in seinen Sitzungen am 16. Januar und (Frau Bennemann) 7. März 1956 den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll — Drucksache 1558 — und den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen — Drucksache 1882 — behandelt. Die gleiche Materie wurde von den mitbeteiligten Ausschüssen für Fragen des Gesundheitswesens, für auswärtige Angelegenheiten und für Rechtswesen und Verfassungsrecht beraten. Alle an der Beratung beteiligten Ausschüsse haben der Vorlage — Drucksache 1882 — ihre Zustimmung gegeben. Dieses Abkommen stellt zusammen mit zwei weiteren Abkommen die vom Europarat beabsichtigte Gesamtregelung auf dem Gebiet der Sozialgesetzgebung dar. Es enthält auf der Grundlage der Gegenseitigkeit im wesentlichen folgende Verpflichtungen: 1. Auch fremden Staatsangehörigen sollen die den Inländern gewährten Fürsorgeleistungen im Bedarfsfalle zukommen. 2. Zwischenstaatlicher Kostenersatz wird ausgeschlossen. 3. Die Verpflichtung zur Unterstützung soll nicht dadurch umgangen werden, daß der hilfsbedürftige Ausländer in sein Heimatland zurückgeschafft wird. Die Gewährung von Unterstützung an Ausländer erfolgt nach den Gesetzen des Gastlandes. Ein einheitliches Fürsorgerecht für alle Länder des Europarates wird durch dieses Abkommen nicht geschaffen. Sachlich besteht zwischen dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD — Drucksache 1558 — und dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Drucksache 1882 — kein Unterschied. Da jedoch die im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Erwähnung des Zusatzprotokolls zweckmäßig erscheint, empfiehlt der federführende Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge einstimmig, der Regierungsvorlage mit der vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen. Bonn, den 7. März 1956 Frau Bennemann Berichterstatterin Anlage 3 Drucksache 2250 (Vgl. S. 7135 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 7. Juli 1955 über den Luftverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika (Drucksache 2227). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte das Abkommen e ins t i m m i g als gutes Verhandlungsergebnis. Die berechtigten Wünsche der deutschen Luftfahrt sind von den amerikanischen Vertragspartnern verständnisvoll anerkannt woden. Deutschland kann die für den Europa-Verkehr wichtigen USA-Flughäfen Boston, New-York und Philadelphia anfliegen und von diesen Plätzen die Häfen im Karibischen Meer und Südamerika bedienen. Deutschland kann ferner Chicago (mit seinem hohen Anteil an deutschstämmiger Bevölkerung), ferner San Francisco oder Los Angeles (auch über den Nordpol) anfliegen. Den USA-Fluglinien stehen alle wichtigen deutschen Flughäfen (auch zum Weiterflug nach Norden, Osten, Südosten, Nahem Osten und Nordafrika) offen. Der Ausschuß hat — auch in den Mitteilungen der Regierungsvertreter im Ausschuß — keine Erklärung dafür finden können, daß dieses wichtige Abkommen erst acht Monate nach seiner Unterzeichnung dem Deutschen Bundestag (mit der Bitte um beschleunigte Behandlung!) vorgelegt wurde. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 2251 (Vgl. S. 7135 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Abkommen vom 7. Dezember 1944 über die Internationale Zivilluftfahrt und die Annahme der Vereinbarung vom 7. Dezember 1944 über den Durchflug im Internationalen Fluglinienverkehr (Drucksache 2192). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Bucerius Der Regierungsentwurf wurde dem Ausschuß für Verkehrswesen in der 136. Sitzung des Deutschen Bundestages am 21. März 1956 zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat sich in seiner Sitzung am 22. März 1956 mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt. Er billigte e in s timm i g den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem genannten Abkommen. 66 Staaten (das sind alle Staaten der Welt, die für die Luftfahrt von Bedeutung sind — ohne die Sowjet-Union und Rot-China) sind durch das Abkommen in der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (International Civil Aviation Organization — ICAO) zusammengeschlossen. Hier werden gemeinsam die technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen behandelt, ohne deren Klärung es keinen weltumspannenden Luftverkehr gäbe. Der Jahresbeitrag der Bundesrepublik Deutschland zur ICAO beträgt etwa 600 000 DM jährlich. Ferner ist ein einmaliger Betrag zum Grundkapital von etwa 350 000 DM zu zahlen. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Bucerius Berichterstatter Anlage 5 (Vgl. S. 7153 A) Schriftliche Begründung des von den Abgeordneten Kroll, Dr. Leiske, Gedat und Genossen eingebrachten Entwurfs eines (Kroll) Gesetzes zur Äderung des Umsatzsteuergesetzes — Umsatzsteuer für Bücher und Zeitschriften — (Drucksache 2071). Der 13. Kongreß der Internationalen Verlegerunion in Zürich hat festgestellt, daß besonders wegen der schweren Umsatzsteuerlast in manchen Staaten die steuerliche Behandlung des Buches im krassen Widerspruch zu den kulturellen Zielen der Regierungen steht. Es steht außer Zweifel, daß das Buch unter allen anderen Waren eine Sonderstellung einnimmt. Wir haben es mit einem geistigen Erzeugnis zu tun, das durch mechanische Vervielfältigung zu einer Handelsware geworden ist. In Wirklichkeit sind Bücher aber keine Ware im üblichen Sinne. Beim Verkauf eines Buches wird immer der geistige Gehalt das Wesentliche sein. Ich bin der Auffassung, daß die derzeitige steuerliche Belastung auch in Deutschland der kulturellen Funktion des Buches nicht gerecht wird. Praktisch steht sie im Gegensatz zu den kulturpolitischen Zielen einer Kulturnation. Durch die heutige Praxis werden die Förderung der Erziehung, die Förderung der Wissenschaft und der Forschung unverhältnismäßig hoch belastet. Wir haben es gleichsam mit einer „Besteuerung der Kultur" zu tun. I. Antrag Im Bewußtsein der kulturellen Aufgaben, die der Buchhandel zu erfüllen hat, und damit auch im Sinne der Resolution der Internationalen Verlegerunion beantragen wir — zugleich den richtungweisenden Äußerungen des Herrn Bundespräsidenten, des Herrn Bundeskanzlers und anderer führender Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens entsprechend —, die Lieferungen des Buchhandels insgesamt (des Verlagsbuchhandels, des Zwischenbuchhandels und des Sortimentsbuchhandels) bei der umsatzsteuerlichen Belastung den lebensnotwendigen Gütern gleichzustellen, für die in § 4 Ziffer 4 und in § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG wesentliche Vergünstigungen gewährt werden. Dabei glauben wir, darauf hinweisen zu können, daß die Erkenntnisse von der Förderungswürdigkeit und Förderungsnotwendigkeit des Buches und sonstiger kultureller Güter in gewissen ersten Ansätzen bereits im geltenden Umsatzsteuerrecht ihren Niederschlag gefunden haben: einmal durch die Freistellung der Bücher von der Zusatzsteuer, zum andern durch die Steuerfreiheit für öffentliche Theater und öffentliche Vorträge wissenschaftlicher Art, die auf kulturpolitischen Erwägungen (Kunstförderung und Kulturpflege) beruht. II. Begründung Diese Überlegungen kulturpolitischer Art, insbesondere alle Bemühungen zur Hebung der Erziehung und des Wissens überhaupt, aber auch die mannigfachsten sozialpolitischen Gründe fordern, daß das Buch, dessen wirtschaftliche Funktion hinter der geistigen und kulturellen ganz zurücktritt, vom Fiskus nicht wie andere Waren behandelt wird. Gerade dort nämlich, wo die kulturelle Funktion des Buches ihre Früchte tragen soll, wo sie sich anschickt, die Menschen aller Schichten und Bedürfnisse zu erreichen, gleichsam im Konsum der im Buch verkörperten geistigen Leistungen, stellt I sich ihr die umsatzsteuerliche Belastung mit etwa 8 bis 10 v. H. hemmend entgegen. Diese Belastung muß zu guter Letzt von der Öffentlichkeit getragen werden; sie wird damit zu einem Hemmschuh für den kulturellen und wissenschaftlichen Fortschritt. Wenn man, von diesen Grunderkenntnissen ausgehend, feststellt, daß andere Kulturnationen das Buch umsatzsteuerlich (bzw. im Hinblick auf vergleichbare Steuern) viel einsichtiger behandeln, so ergibt sich weiterhin die Frage, ob und aus welchen Gründen die Staaten, die das Buch von Steuern dieser Art befreit haben oder ihm wesentliche Vergünstigungen zuteil werden lassen, den geistigen Gütern, die es verkörpert, eine größere Bedeutung beimessen als die Bundesrepublik; Staaten überdies, in denen der geistige Austausch, die Verbindung mit dem Geistesleben der ganzen Welt, nie unterbrochen war. Deutschland hat auf diesem Gebiet viel aufzuholen. Die Zerrüttung des sozialen Gefüges durch Diktatur, Krieg und Zusammenbruch traf insbesondere die geistig Tätigen, beraubte sie ihrer materiellen Grundlage und zerstörte damit die wichtigsten Leserschichten. Ihre Neubildung und Ausdehnung innerhalb Deutschlands und über seine Grenzen hinaus, überhaupt die Intensivierung des geistigen Austausches, dazu die Notwendigkeit, die Jugend zum guten Buch heranzuführen, alle diese Aufgaben hat der Buchhandel mit besten Kräften angepackt, mit Wagemut, oft unter Zurückstellung des Gewinnstrebens und unter Mißachtung der Grundsätze kaufmännischer Vorsicht, die gerade bei ihm, da er mit größeren ken belastet ist als die meisten anderen Wirtschaftszweige, von besonderer Tragweite sind. Das bisher erreichte Ergebnis dokumentiert eine ansehnliche Leistung des Buchhandels, und zwar aller seiner Zweige, die den Vergleich mit keiner Branche zu scheuen braucht. Die Opfer des Aufbaus trugen der Verleger und der vertreibende Buchhandel selbst, nicht der „Konsument". Das Ergebnis ist bekannt: Die Preise für Bücher blieben hinter den Steigerungen bei fast allen anderen Wirtschaftsgütern zurück. Dem entspricht es, daß der Buchhandel, der Verlagsbuchhandel ebenso wie der Sortiments- und Zwischenbuchhandel, nur peripher am allgemeinen wirtschaftlichen Aufschwung teilnehmen konnte. Die weitere günstige Entwicklung der Buchproduktion, eines Gebietes, auf dem Deutschland mit Recht seine besonderen Leistungen hervorheben darf, vor allem die Verbilligung, die notwendig ist, um dem Buch neue Freunde zu gewinnen und ihm seine Weltgeltung wieder zu verschaffen, hängt von neuen Impulsen ab. Die Exportförderungsmaßnahmen sind hierzu nicht ausreichend. Grundvoraussetzung für die Schaffung gesunder Wettbewerbsmöglichkeiten auf den Außenmärkten ist die billigere Produktion überhaupt. III. Durchführung der Steuererleichterung Zur praktischen Durchführung der Steuererleichterung wird vorgeschlagen, die Umsatzsteuer auf die Lieferungen von Büchern und Zeitschriften im Einzelhandel auf den Steuersatz des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 UStG (11/2 v. H.) zu ermäßigen. In den Genuß der Kostensenkung, die sich aus der vorgeschlagenen Umsatzsteuererleichterung er- (Kroll) gibt, wird bei den oft zu ungünstigen Kalkulationsgrundlagen und Preisverhältnissen zu guter Letzt immer der Leser kommen, nicht allein wegen der unmittelbaren Auswirkungen und Verringerung eines wesentlichen Kostenfaktors, sondern auch nach und nach in immer höherem Maße dadurch, daß die Gewinnung neuer, bisher nicht erreichbarer Abnehmer größere Auflagen und damit eine weitgreifende Kostendegression ermöglicht. Bonn, den 23. März 1956 Kroll Anlage 6 Drucksache 2244 (Vgl. S. 7153 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) (Drucksache 2236). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Dreiundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Cortison usw.) — Drucksache 2236 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 7 Drucksache 2245 (Vgl. S. 7154 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) (Drucksache 2237). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 22. März 1956 mit dem Entwurf einer Vierundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fristverlängerung der Individuellen Zollsenkung) — Drucksache 2237 — befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 8 Umdruck 564 (Vgl. S. 7154 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Regling, Hauffe, Frau Korspeter und Fraktion der SPD betreffend Mittel zur Durchführung des Wohnungsbauprogramms für Facharbeiter in den Zonenrandgebieten (Drucksache 2222) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen, an den Ausschuß für Arbeit, an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen; 2. Antrag der Abgeordneten Kuntscher, Reitzner, Dr. Strosche, Dr. Czermak und Genossen betreffend Zuschüsse zur Erhaltung und Auswertung des kulturellen Heimaterbes der Heimatvertriebenen (Drucksache 2223) an den Haushaltsausschuß; 3. Antrag der Abgeordneten Gontrum und Genossen betreffend Familienerholung (Drucksache 2225) an den Haushaltsausschuß; 4. Antrag der Abgeordneten Frau Dr. Maxsein, Klingelhöfer, Dr. Reif, Hübner und Genossen betreffend Zuschuß für das Radio-SymphonieOrchester Berlin (früher RIAS-Symphonie-Orchester) (Drucksache 2228) an den Haushaltsausschuß; 5. Antrag der Abgeordneten Unertl, Prennel, Lermer, Wagner (Deggenau) und Genossen betreffend Hochwasserschäden in Niederbayern (Drucksache 2247) an den Haushaltsausschuß. Bonn, den 22. März 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Dr. Schneider (Lollar) und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Kreyssig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten stimmen diesem Abkommen zu. Aber wir können es nicht tun, ohne zu einigen der Punkte doch etwas Kritisches zu sagen. In der Begründung, die die Bundesregierung der Vorlage gegeben hat, wird ausgeführt, mit dem Beschluß würden die Verpflichtungen erfüllt, die sich aus Art. 69 §§ 1 und 2 des Montanunion-Vertrages für die Regierungen ergeben. Diese Bestimmungen besagen, daß alle Staatsangehörigen, soweit sie anerkannte Kohle-und Stahlfacharbeiter sind, in ihrer Beschäftigung keinen Beschränkungen unterworfen sein sollen und daß sie die Möglichkeit haben sollen, in einem der Mitgliedsländer zu arbeiten.
    Die Verpflichtung, die die Regierungen übernommen haben, wird unseres Erachtens nicht in vollem Maße, jedenfalls nicht in dem Maße erfüllt, wie es notwendig wäre. Wir haben leider den Eindruck, daß in diesem Abkommen eine ganze Portion mehr Optik als praktische Wirkung liegen wird. Ich will Ihnen sagen, weshalb wir Sozialdemokraten die Fassung, wie sie hier vorliegt, bedauern. Die Beschränkung auf 28 Facharbeiterberufe im Bergbau und auf 23 Facharbeiterberufe in der Stahlindustrie bedeutet bereits eine sehr erhebliche Einschränkung der nach Art. 69 des Montan-Vertrages vorgesehenen Freiheit der Beschäftigung und der Wanderung, die den Menschen im Gebiet der Montan-Gemeinschaft gewährt werden soll. Da die Freizügigkeit unserem Gefühl nach zu stark nur auf einen kleinen Kreis von Facharbeitern beschränkt worden ist, glauben wir, daß die Erreichung des eigentlichen Ziels, nämlich die allmähliche Angleichung der Arbeitsbedingungen und des Lebensstandards, dadurch eher verlangsamt als gefördert wird. Eine großzügigere Auslegung wäre uns weit sympathischer gewesen.
    Zweitens haben wir den Eindruck und das Gefühl, daß in diesem Vertrag, vor allem in den Artikeln 18 bis 21, hinsichtlich der Zusammenführung von Stellenangeboten und Stellengesuchen ein sehr schwerer und langsamer bürokratischer Weg und eine bürokratische Methode angewandt wird, die nicht zu schnellen Ergebnissen führt, die sogar die Gefahr in sich birgt, daß von dem einen oder anderen Land oder von der Behörde eines Landes durch bürokratische Maßnahmen der eigentliche Zweck dieses Abkommens verhindert werden kann. Wir bedauern insbesondere, daß es keine zentrale Vermittlungsbehörde gibt, keine Clearingstelle für den Arbeitsmarkt der gesamten Gemeinschaft, wo jeder Arbeiter sich leicht orientieren kann, wo er einen besseren oder geeigneteren Arbeitsplatz findet.
    Schließlich müssen wir noch mit Bedauern feststellen, daß nach dem Art. 11 der Arbeitnehmer
    nicht selbst in der Lage ist, sich in einem der Länder der Montan-Gemeinschaft selbst nach einem Arbeitsplatz umzuschauen. Eine wirkliche Freizügigkeit, wie wir sie gern gehabt hätten, ist damit wiederum erheblich und bedauerlich eingeschränkt.
    Schließlich muß auf einen Umstand hingewiesen werden, den wir für besonders bedauerlich halten, die Tatsache nämlich, daß, wenn es nun einem der Facharbeiter gelungen ist, über all die Schwierigkeiten und den langen bürokratischen Weg hinwegzukommen und in einem anderen Land einen Arbeitsplatz zu erhalten, er in dem Augenblick, wo er dort unfreiwillig arbeitslos wird, in dem Land, in dem er sich befindet, seine Rechte verliert und schlechter gestellt ist als der in diesem Land beheimatete Arbeiter. Wenn er dann in dem Land bleiben will, in dem er vorher gearbeitet hat, muß er für eine Arbeitsaufnahme eine besondere Genehmigung bekommen. Er ist in dem Augenblick also nicht mehr der „freizügige Facharbeiter" aus dem Gebiet von Kohle und Stahl, sondern ein „Fremdarbeiter", der eine besondere Genehmigung einholen muß. Man kann sich leicht vorstellen, wie schwer es für ihn sein wird, eine solche Genehmigung zu bekommen. Ich möchte sogar sagen: man kann mit Sicherheit damit rechnen, daß er sie nicht bekommt, wenn sich die wirtschaftliche Lage in einem der Länder der Gemeinschaft ungünstig verändert.
    Außerdem ist es für uns natürlich ein bedauerlicher Umstand, daß in diesem Abkommen keine neutrale Berufungsstelle vorgesehen ist, an die sich der Arbeiter wenden kann, der Schwierigkeiten hat oder Berufung gegen eine Entscheidung einlegen will. Eine wirklich neutrale Berufungsstelle hätte unseres Erachtens einen echten supranationalen Charakter haben müssen. Jetzt ist die Situation so, daß der Arbeiter sich nur bei der gleichen Stelle beschweren kann, bei der er bisher schlecht gefahren oder von der er abgelehnt worden ist.
    Wir Sozialdemokraten befinden uns in voller Übereinstimmung mit dem gesamten Montan-Parlament, wenn wir auf folgendes hinweisen, und wir möchten vor allem unseren abwesenden Herrn Arbeitsminister nachdrücklich an diese Resolution erinnern. Die Gemeinsame Versammlung hat am 13. Mai 1955 in Straßburg in einer Entschließung einstimmig festgestellt, daß die Artikel 11, 17, 18, 19, 20 und 21 dieses Abkommens ihren Wünschen nicht voll entsprechen und nicht so formuliert sind, wie sie es gern gehabt hätte. Ich darf weiter daran erinnern, daß sich alle Abgeordneten des Montanparlaments sämtlicher Länder in dieser Resolution verpflichtet haben, in ihrem eigenen Heimatland den zuständigen Behörden, hier also dem Herrn Bundesarbeitsminister, nahezulegen, bezüglich der nach unserem Gefühl und, wie ich eben dargelegt habe, allgemein als unzureichend empfundenen Formulierung möglichst bald Revisionsverhandlungen gemäß Art. 31 einzuleiten. Wenn wir als Sozialdemokraten diesem Abkommen, das natürlich gegenüber dem bisherigen Zustand einen Fortschritt bedeutet, den niemand leugnen will und auch niemand verkleinern soll, unsere Zustimmung geben, bitte ich dennoch, daß der Herr Bundesarbeitsminister besonders das, was ich zuletzt gesagt habe, sorgfältig beachtet und möglichst von sich aus die Initiative ergreift, innerhalb der sechs Länder zu besseren Formulierungen des Abkommens zu kommen. — Ich danke.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort wird nicht weiter gewünscht. Ich schließe die allgemeine Aussprache. Anträge sind nicht gestellt. Wir kommen zur Schlußabstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes als eines Ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Sitz zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich rufe den Punkt 2 der ursprünglichen Tagesordnung auf:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Petitionen (3. Ausschuß) über seine Tätigkeit gemäß § 113 der Geschäftsordnung (Drucksache 2108).
Ich erteile das Wort der Berichterstatterin, der Frau Abgeordneten Albertz.
Frau Albertz (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin beauftragt, Ihnen im Namen des Ausschusses, wie es die Geschäftsordnung in § 113 Abs. 1 vorschreibt, einen mündlichen Bericht über seine Tätigkeit zu erstatten. Diese Berichterstattung soll Sie gleichzeitig über das allgemeine staats-, wirtschafts- und sozialpolitische Stimmungsbild unterrichten, wie es sich aus einer vierteljährlichen Generalübersicht über die Petitionen herauslesen läßt.
Die Ihnen vorliegende Drucksache 2108 enthält in den Anlagen 1 und 2 statistische Übersichten, die mit dem letzten Kalendervierteljahr des Jahres 1955 abschließen. Inzwischen hat sich nach Ablauf von weiteren zweieinhalb Monaten die Endsumme der beim Bundestag und Petitionsausschuß eingegangenen Petitionen in der zweiten Wahlperiode vom 6. Oktober 1953 bis zum 23. März 1956 auf 20 650 erhöht. In dem gleichen Zeitraum der ersten Wahlperiode waren es 15 500 Petitionen. Das sind also 33 % mehr in der zweiten Wahlperiode. Zusammen mit den 27 200 Petitionen der ersten Wahlperiode ist die Gesamtzahl der bis zum heutigen Tage eingegangenen Petitionen auf 47 850 angewachsen.
In den letzten Berichterstattungen des Ausschusses sind grundsätzliche Ausführungen über das Petitionsrecht und das Petitionsverfahren gemacht worden, so daß ich heute darauf verzichten kann, zumal da damit gerechnet werden muß, daß in der anschließenden Aussprache die von mir erwähnten Petitionen noch näher behandelt werden. Ich möchte lediglich nochmals hervorheben, was Herr Kollege Dr. Strosche in seiner letzten Berichterstattung am 1. Dezember 1955 über die Schwierigkeiten in der Berichterstattung der Länder gegenüber dem Ausschuß gesagt hat.
Die Unterrichtung über das Ergebnis der Nachprüfung von Einzeleingaben hat nicht nur den Zweck, die Auswirkungen der derzeitigen Bundesgesetze in der Praxis kennenzulernen, sondern sie bedeutet auch eine praktische Hilfe für den einzelnen Staatsbürger. In einem Fall, in welchem es sich um die Berufsförderungsmaßnahmen für Schwerbeschädigte nach § 26 des Bundesversorgungsgesetzes und die Verhältnisse der Versehrten-Berufsfachschulen handelt, haben sowohl der Sozialminister von Rheinland-Pfalz als auch der niedersächsische Sozialminister eingehend berichtet. Nur das bayerische Innenministerium glaubte dieser Aufforderung nicht nachkommen zu können.

(Hört! Hört! rechts.)

Ich bitte Sie, meine Damen und Herren, aus der Anlage 1, der statistischen Ubersicht, zu entnehmen, daß in 2 1/4 Jahren der zweiten Wahlperiode 19 000 Petitionen eingegangen sind. In der gleichen Zeit der ersten Wahlperiode waren es lediglich 14 800. Von diesen 19 000 konnten bis zum 31. Dezember 1955 17 261, also 90 %, erledigt werden.
Es wurden folgende Beschlüsse gefaßt. 68 Eingaben — 0,36 % — wurden an die Bundesregierung zur Berücksichtigung, zur Erwägung oder als Material überwiesen. 3992 Eingaben — 21,01 % — wurden durch Erklärung der Bundesregierung als erledigt angesehen. 4219 Eingaben — 22,21 % — wurden an die Bundesregierung zur Kenntnisnahme oder zur weiteren Veranlassung gesandt. 4222 Eingaben — 22,21 % — wurden durch einen Beschluß über einen anderen Gegenstand als erledigt angesehen. Es handelt sich also hierbei um Eingaben, bei denen unter dem gleichen Anliegen bereits entsprechende Beschlüsse des Ausschusses oder des Bundestages gefaßt worden waren. 3773 Petitionen — 19,85 % — wurden zuständigkeitshalber an die Landtage zur Kenntnisnahme und zur weiteren Veranlassung überwiesen. 639 Petitionen — 5,27 % — wurden gemäß § 112 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung an die Fachausschüsse im Hause überwiesen. 1378 Eingaben — 7,25 % —konnten bisher im Petitionsausschuß noch nicht abschließend behandelt werden, weil sie sich zum Teil noch bei der Bundesregierung oder anderen Stellen befinden. 350 Eingaben — 1,84 % — wurden als nicht geeignet zur Beratung im Bundestag angesehen.
Außerdem finden Sie in der Anlage 1 Angaben darüber, aus welchen Ländern seit Oktober 1954 bis zum 31. Dezember 1955 die insgesamt 10 460 Petitionen eingegangen sind. An erster Stelle steht hier das Land Nordrhein-Westfalen mit 30,53 % Dann folgen Niedersachsen mit 16,32 % und Bayern mit 12,18 %. Es folgen schließlich der Reihe nach Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Hamburg, Berlin, Bremen, das Ausland und die sowjetische Besatzungszone.
Von diesen 10 460 Petitionen sind 69,70 % von Männern, 28,28 % von Frauen und 1,79 % von Organisationen eingebracht worden. Als anonym, beleidigend oder verworrenen Inhalts waren lediglich 0,23 % zu verzeichnen.
Aus der Anlage 2 zur Drucksache 2108 bitte ich den wesentlichen Inhalt der beim Bundestag in der zweiten Wahlperiode eingegangenen und behandelten Petitionen zu entnehmen. An erster Stelle stehen hier nach wie vor die Ansprüche aus der Sozialgesetzgebung und den privaten und sonstigen Versicherungen. Dann folgen wie bisher die Ansprüche aus dem Lastenausgleichsgesetz, aus dem Bau- und Wohnungswesen, der Kriegsopferversorgung, der Wiedergutmachung, dem öffentlichen Dienst und schließlich diejenigen, die sich aus dem Zivilrecht ergeben. Den wesentlichen Inhalt der übrigen Petitionen bitte ich Sie aus der Struktur zu entnehmen.
Nach diesem etwas nüchternen Zahlenmaterial gestatten Sie mir, einige kurze Ausführungen darüber zu machen, was den Mitgliedern des Ausschusses bei der Bearbeitung der Petitionen besonders aufgefallen ist.
Zunächst verweise ich in der Gruppe des Zivilrechts auf den Fall Hildegard Aichinger, der in der vorliegenden Drucksache zusammengefaßt dargelegt ist. Zu dieser Petition stellt der Ausschuß den Antrag: Die Bundesregierung wird aufgefordert,


(Frau Albertz)

die Eingabe beschleunigt in der Weise zu berücksichtigen, daß der Petentin der ihr zustehende Betrag unverzüglich ausgezahlt wird. Der Sachverhalt ist kurz folgender.
Das Bayerische Landesamt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung, Außenstelle Kempten, verpachtete am 17. Januar 1947 einen Teil des schwer beschädigten Kasernengeländes am Ostbahnhof in Kempten an mehrere Firmen, darunter auch bestimmte Grundstücke an die Firma Jungwirth & Co. Diese betrieb dort ein Hammerwerk, in dem etwa 200 Arbeiter, meist Flüchtlinge, beschäftigt wurden. Für den Wiederaufbau und die Instandsetzung der Gebäude auf dem Pachtgelände wendete sie rund 226 000 RM und 39 000 DM auf.
Am 6. Juni 1950 wurde über ihr Vermögen der Konkurs eröffnet. Der Betrieb des Hammerwerkes wurde eingestellt. Der Kläger forderte als Konkursverwalter vom Freistaat Bayern Ersatz der erwähnten Aufwendungen.
Nach längeren Verhandlungen erklärte sich schließlich Bayern „ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" bereit, die DM-Aufwendungen voll und die RM-Aufwendungen im Umstellungsverhältnis 2 : 1 in DM zu ersetzen. Bayern zahlte nach Aufrechnung von Gegenforderungen einen Teilbetrag von 35 000 DM, so daß noch eine Restschuld des Freistaates Bayern in Höhe von rund 80 000 DM verblieb.
Auf Grund des Vorschaltgesetzes vom 21. Juli 1953 wurde das Kasernengelände Eigentum des Bundes. Der Freistaat Bayern weigerte sich nunmehr, den Vergleich zu erfüllen. Der Konkursverwalter verklagte darauf im April 1953 den Bund auf Erfüllung. Der Bund wurde antragsgemäß verurteilt. Gegen dieses Urteil legte der Bund Berufung ein. Diese Berufung wurde jedoch durch Urteil des Oberlandesgerichts München als unbegründet zurückgewiesen. Auch gegen dieses Urteil legte der Bund Revision ein, so daß nunmehr — also nach fast drei Jahren — der Rechtsstreit vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Inzwischen ist der Konkursverwalter, der Ehemann der Petentin, verstorben. Die Petentin ist durch den Tod ihres Ehemannes mittellos geworden. Auf Grund des von ihrem Ehemann geführten Prozesses gegen den Bund hat sie noch erhebliche Gebührenforderungen, die aus der Prozeßführung ihres Ehemannes gegen den Bund erwachsen sind. Der Bund hat jedoch die Bezahlung der Anwaltskosten bis zur rechtskräftigen Erledigung dieses Rechtsstreites abgelehnt. In ihrer Eingabe vom 12. April 1954 bringt nun die Petentin zum Ausdruck, daß Bayern und der Bund unverantwortlich handelten, wenn sie ihre Streitigkeiten auf dem Rücken der Staatsbürger austrügen.

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

Aus den vom Petitionsausschuß erbetenen schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen des Bundesfinanzministeriums geht hervor, daß maßgebend für das Zustandekommen des Vergleichs fürsorgliche Gesichtspunkte gewesen seien. Diese sozialpolitischen Erwägungen seien aber mit den Grundsätzen einer fiskalischen Verwaltung nicht in Einklang zu bringen.

(Abg. Mellies: Hört! Hört! Ein Skandal!)

Die von Bayern eingegangenen Verpflichtungen
seien der fiskalischen Verwaltung sachfremde Verwaltungshandlungen, für die der Bund nicht einzustehen brauche.

(Abg. Mellies: Hört! Hört!)

In der Sitzung vom 9. März 1955 beschloß der Ausschuß nach Anhörung des Regierungsvertreters, die Bundesregierung möge in Anbetracht dessen, daß der Bund bereits in der zweiten Instanz zur Erfüllung des Vergleichs verurteilt worden sei, von einer Weiterführung des Rechtsstreites absehen und eine vergleichsweise Erledigung dieses Rechtsstreites anstreben, um weitere Prozeßkosten zu ersparen, zumal da es letztlich nur noch darum gehe, ob der Bund oder der Freistaat Bayern zu zahlen habe.
Der Ausschuß war sich in seiner Sitzung vom 19. Januar 1956 bei dieser Sachlage darüber einig, daß die Bundesregierung nicht alle ihr zu Gebote stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft habe, um zu einer raschen Erledigung dieser Sache zu gelangen. Der Ausschuß hält es daher im Interesse einer baldigen Abwicklung des Rechtsstreites und aus Gründen der Kostenersparnis sowie der Rücksichtnahme auf die berechtigten Belange der Staatsbürger, insbesondere der Petentin, für erforderlich, den soeben begründeten Antrag einzubringen.
Von den zahlreichen Petitionen, die sich mit dem Kriegsfolgenschlußgesetz befassen, möchte ich anschließend die Eingabe des Max Schade in Wedel in Holstein hervorheben. Herr Schade führte bis zum Kriege in Hamburg ein großes Baugeschäft. Im Jahre 1941 wurde er mit seinem Betrieb dienstverpflichtet. Er baute u. a. Finnenhäuser, Baracken und die Erweiterung eines Kranken- und Arzthauses in Wedel in Holstein. Die erheblichen Forderungen aus diesem Bauvorhaben in Wedel wurden von der Marineabwicklungsstelle anerkannt; sie kamen aber nicht zur Auszahlung. Die Baracken und Finnenhäuser stehen auf Grundstücken, die von der Oberfinanzdirektion Kiel verwaltet werden, das Arzthaus und der Krankenhausneubau auf dem Grundbesitz der Stadt Wedel. Da die Bauten als Reichseigentum behandelt werden, zahlt die Stadt Wedel Miete an die Vermögensverwaltung für Reichsvermögen. Die Baracken und Finnenhäuser werden von der Vermögensverwaltung vermietet. Teilweise sind sie an Privateigentümer verkauft worden.
Der der Reichsvermögensverwaltung hierdurch zufließende Betrag übersteigt bei weitem die Forderung des Petenten. Es ergibt sich somit der groteske Zustand, daß seit Jahren die von dem Petenten errichteten Bauten gewinnbringend durch die Bundesfinanzverwaltung genutzt, die Forderungen des Erbauers aber nicht beglichen werden.

(Hört! Hört! rechts und links.)

Ich erwähne diesen Fall aber auch besonders deshalb, weil es als ungewöhnlich angesehen werden muß, daß der Petent auch noch nach dem Zusammenbruch Ausbesserungs- und Fertigstellungsarbeiten im Auftrage der Marineabwicklungsstelle geleistet hat und die hierfür berechneten Forderungen nicht beglichen worden sind. Hierdurch ist seine Existenz vernichtet worden.
Zur Begründung dieses ungewöhnlichen Vorfalls und dieser ungewöhnlichen Situation beruft sich die Bundesregierung auf die bisherige Nichtverabschiedung des Kriegsfolgenschlußgesetzes. Der Petitionsausschuß richtet daher nochmals die eindringliche Bitte an die Mitglieder des Ausschusses, der dieses Gesetz zu verabschieden hat, und an die


(Frau Albertz)

Fachausschüsse, dieses Gesetz beschleunigt zu verabschieden.

(Abg. Feller: Da wird es ja gestrichen!)

— Das weiß ich; aber es kann ja mit behandelt werden. Es wird auch als Material an Sie überwiesen.
Außerdem möchte ich noch die Eingabe des Ernst Rohse aus Bad Segeberg hervorheben. Hier geht es um die Alters- und Hinterbliebenenversorgung der ehemaligen Angehörigen der Deutschen Werke Kiel. Durch die Verschmelzung der Deutschen Werke Kiel und der Howaldtswerke ist die Versorgung einer bestimmten Gruppe von ehemaligen Angestellten der Deutschen Werke unterschiedlich geregelt worden, — in einem Werk! Eine andere Gruppe von Angestellten erhält neben einer Bundesbeihilfe in Höhe von 50 DM monatlich zusätzlich laufende Zahlungen durch den Hilfsverein für die Gehaltsempfänger der Deutschen Werke e. V. — Marineunterstützungskasse —.
Der Ausschuß hat sich in seiner Sitzung vom 12. Dezember 1955 eingehend mit der Frage befaßt, ob nicht in Form einer Billigkeitsmaßnahme für den betroffenen Personenkreis eine Besserung zu erreichen ist. Nach den damaligen Äußerungen des Vertreters des Bundesministers der Finanzen hat der Vorstand der Howaldtswerke eine Billigkeitsmaßnahme abgelehnt. Auch der Bund hat eine solche Maßnahme abgelehnt, da hierfür ein Fonds nicht vorhanden sei. Der Ausschuß war aber der Meinung, daß eine positive Regelung eine finanzielle Belastung für das Großunternehmen der Deutschen Werke Kiel nicht bedeuten könne.
Ganz allgemein fiel dem Ausschuß auf, daß wir in der Kriegsopferversorgung immer wieder die Ohnmacht der Ausschußmitglieder gegenüber der Beurteilung der ärztlichen Gutachten festzustellen haben. Bei der Petition Werner Steinke, DortmundMengede, war es so, daß der Petent 1943 in einem Geschützbunker durch einen Bombenangriff verschüttet wurde. Als er im Feldlazarett wieder das Bewußtsein erlangte, hatte er eine Sprachstörung. Nach der Verwundung ist ihm zwar wegen der Verwundung eine Minderung der Erwerbsfähigkeit zuerkannt worden; die Sprachstörung wurde jedoch nicht berücksichtigt, weil es sich hier um ein psychogenes Leiden handle, das anlagebedingt sei.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

Die Mediziner stehen hier auf dem Standpunkt, daß zwischen der psychogenen Reaktion und der Verschüttung wohl ein zeitlicher, aber kein kausaler Zusammenhang besteht. Es liege an der Struktur der Persönlichkeit des Petenten, aber nicht an dem militärischen Ereignis.
In einem weiteren Fall aus der Kriegsopferversorgung hatte der Petent wegen des im ersten Weltkrieg eingetretenen Verlustes des rechten Auges Rente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 % erhalten. Im Jahre 1939 erblindete er auch auf dem linken Auge. Die medizinischen Gutachten besagen jedoch, daß die eingetretene praktische Erblindung des linken Auges keine Schädigung im Sinne des § 1 des Bundesversorgungsgesetzes sei. Der Petent strebte die Zustimmung zur Gewährung eines Härteausgleichs an. Er glaubte hierzu berechtigt zu sein, weil ihm nach dem Reichsversorgungsgesetz eine solche gewährt worden war. Der Herr Bundesminister für Arbeit lehnte jedoch eine Anwendung des Härteparagraphen 89 BVG ab.

(Hört! Hört! bei der SPD.)

In einem anderen Fall hat ein Petent in einer Verwaltungsstreitsache wegen der Berücksichtigung einer Beförderungsstelle gegen die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung in Nürnberg vor dem Sechsten Senat des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen ein obsiegendes rechtskräftiges Urteil erstritten. Die Bundesanstalt war verurteilt worden, bei der Berechnung der Versorgungsbezüge dessen Beförderung zum Regierungsoberinspektor zu berücksichtigen. Der Präsident der Bundesanstalt weigerte sich jedoch, die Vollstrekkung des Urteils durchzuführen. Er äußerte gegenüber dem Petenten, daß die Auszahlung der Versorgungsbezüge nicht in Betracht komme. Nachdem der Petent sich daraufhin an den Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts gewandt hatte, teilte ihm dieser mit:
Die Vollstreckung des rechtskräftigen Urteils muß durch die Dienstaufsichtsbehörde durchgesetzt werden. Da der Beklagte
— die Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung —
sich weigerlich gezeigt hat, habe ich den Herrn Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf gebeten, beim Bund die erforderlichen Schritte zu tun, damit Ihr Rechtsanspruch durchgesetzt wird.
Nachdem der Petitionsausschuß den Bundesminister für Arbeit zur Stellungnahme aufgefordert
hatte, berichtete dieser unter anderem folgendes:
Wie ich dem Bericht der Bundesanstalt entnehme, hat sich der Herr Präsident der Bundesanstalt nach nochmaliger Überprüfung seiner Rechtsauffassung entschlossen, die Versorgungsbezüge des Regierungsoberinspektors Kannen dem Antrag entsprechend zu berechnen.
Der Ausschuß war der Meinung, daß ès sich hier nicht mehr um einen Antrag handelt, dem der Präsident der Bundesanstalt entsprechen konnte oder nicht, sondern um ein rechtskräftiges Urteil, dessen Durchführung er verweigerte.

(Sehr richtig! rechts.)

Die Mitglieder des Ausschusses glaubten, daß ein solches Verhalten mit rechtsstaatlichen Grundsätzen nicht vereinbar sei.

(Zustimmung bei der SPD und in der Mitte.)

Auf einem anderen Gebiet liegt es, wenn dem Ausschuß die Notlage alter Menschen in der Bundesrepublik oft in erschütternder Weise nahegebracht wird. Den Eingaben solcher Menschen sieht man schon von außen an, daß ihre Verfasser des Schreibens ungewohnt, oft sogar nicht sehr kundig sind. Es müssen also außerordentliche Gründe sein, die sie dazu bewogen haben, den Federhalter in die Hand zu nehmen und an den Bundestag zu schreiben. Welche Verzweiflung, welche beschämende Armut spricht aus diesen Zeilen! Es sollte uns alle angehen, die Not dieser alten Leute zu beseitigen. Es geht hier aber nicht nur um Geld und um Rentenerhöhung, es geht auch um die Art, wie wir uns um die alten Leute bemühen.

(Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und Abgeordneten der Mitte.)



(Frau Albertz)

Sie sollten diese Briefe einmal lesen, meine Damen und Herren, Briefe von alten Menschen, die im Monat mit weniger als 85 DM auskommen müssen; davon müssen sie essen, sich kleiden, wohnen und im Winter ihre Stube heizen. Diese Einzelschicksale sind offensichtlich ein Gradmesser für die verzweifelte wirtschaftliche Lage dieser alten Menschen. Aus fast allen Briefen schlägt uns eine Resignation und Hoffnungslosigkeit entgegen. Eine Petentin zitiert den Bundespräsidenten, der einmal gesagt haben soll: „Ich habe schon so viele Ausstellungen eröffnet, alle waren sie gut, nur mit unseren Renten können wir keine Ausstellung machen!"

(Beifall bei der SPD, beim GB/BHE und Abgeordneten der Mitte. — Abg. Dr. Klötzer: Aber man muß die Folgerungen daraus ziehen!)

Daß die alten Leute in Not sind, ist nichts Neues, meine Damen und Herren. Deshalb richtet sich der Ruf in der Hauptsache an den Bundestag und an die Bundesregierung. Ich appelliere darum an die Bundesregierung, die Petitionen und Eingaben solcher Menschen beschleunigt zu behandeln und die Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen nicht so engherzig vorzunehmen.

(Sehr gut! bei der SPD.) Schließlich sind es ja unsere alten Menschen.


(Lebhafter Beifall bei der SPD, beim GB/ BHE und Abgeordneten in der Mitte und rechts.)

Abschließend bitte ich Sie im Namen des Petitionsausschusses, nach der Beratung den Anträgen des Ausschusses, wie Sie sie in der Übersicht 16 verzeichnet finden, entsprechend der Drucksache 2108 Ihre Zustimmung zu geben.

(Beifall.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Ich danke der Frau Berichterstatterin.
    Das Wort hat der Herr Staatssekretär Hartmann.