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    2. Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956 7069 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 233 (Drucksachen 2120, 2242) 7071 A Erklärung des Präsidenten über die Setzung der Flagge des Europarates vor dem Bundeshaus 7071 A Dankesworte des Präsidenten an die deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Beschlußfassung über den Entschließungsentwurf für die Errichtung einer Europäischen Zoll- und Marktunion 7071 B Europadebatte: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7071 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Generalberichterstatter der Deutschen Delegation der Beratenden Versammlung des Europarates . . . 7072 B Dr. Mommer (SPD), Berichterstatter 7075 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU), Berichterstatter 7076 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7077 D Politische Fragen: Beratung des Entschließungsantrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen (Drucksache 2151) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Organisation für Atomenergie und Errichtung eines Gemeinsamen Marktes (Drucksache 2152) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP, DA betr. Schaffung einer europäischen Kommission für Atomenergie (Drucksache 2229) 7077 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 7078 A, 7085 A, 7088 C, D Kiesinger (CDU/CSU) . . . 7082 C, 7085 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 7085 C Euler (DA) . . 7086 D, 7088 A, B, D, 7090 A Erler (SPD) 7087 D, 7088 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7088 A, B Dr. Gille (GB/BHE) 7090 B Strauß, Bundesminister für Atomfragen 7091 C, 7104 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7092 C Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 7093 C, 7108 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7097 D Dr. Blank (Oberhausen) (DA) . . 7099 C Dr. Reif (FDP) 7100 D Dr. Kreyssig (SDP) 7102 A Dr. von Merkatz (DP) 7104 A Dr. Pünder (CDU/CSU) 7108 B, C Beschlußfassung 7108 B, C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7108 C, D Paul (SPD) 7109 A Wirtschaftsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Hellwig, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame Senkung der Einfuhrzölle bei den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2153) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Leverkuehn, Kalbitzer, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Wirtschaftshilfe für Südeuropa (Drucksache 2154), mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postverkehrs (Drucksache 2155) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Postverkehr mit dem Ausland (Drucksachen 1787, 436) . 7109 B, C, 7111 C Dr. Pünder (CDU/CSU) 7109 C Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen 7109 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP), Berichterstatter 7111 C Annahme der Anträge Drucksachen 2153, 2154, 1787 7109 C, 7112 D Rechts- und Verwaltungsfragen: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 2011, 198) . . . . 7112 D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7112 D Beschlußfassung 7113 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für private Kraftfahrzeuge und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Zollkontrolle (Drucksachen 1788, 576, 338) . . . . 7113 A Dr. Brühler (DP), Berichterstatter . 7113 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 7114 B, C, D Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Zweites Änderungsgesetz zum Zollgesetz) (Drucksache 2038) 7115 C Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044, Umdruck 551 [berichtigt]) 7115 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 7115 D Beschlußfassung 7116 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 2156) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Kiesinger, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Schranz u. Gen. betr. Beschlüsse des Unterausschusses 3 des Ausschusses des Deutschen Bundestages für auswärtige Angelegenheiten und der interparlamentarischen französischen Kommission für Fragen der Grenzformalitäten über die Vereinfachung der Grenzformalitäten im deutsch-französischen Reiseverkehr (Drucksache 2157) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Formalitäten in Flughäfen (Drucksache 2158) . . 7116 B Beschlußfassung 7116 C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Verzicht auf den internationalen Führerschein (Drucksache 2159) . . 7116 C Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge (Drucksache 2161) 7116 D Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Leverkuehn, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Erleichterung des europäischen Reiseverkehrs durch Autobahnsymbol (Drucksache 2162) 7117 A Beschlußfassung 7117 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) . . 7117 A Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7118 C Dr. Mommer (SPD) 7117 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7117 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7117 B Abstimmung 7117 C Beschlußunfähigkeit festgestellt . . 7117 D Nächste Sitzung 7117 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7118 A Anlage 2: Änderungsantrag des Abg. Dr von Buchka zu den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Umdruck 551) 7118 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) 7118 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Dopatka 23. 3. Feldmann 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Hörauf 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Oetzel 23. 3. Ollenhauer 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Stücklen 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. Dr. Atzenroth 22. 3. Bettgenhäuser 22. 3. Brockmann (Rinkerode) 22. 3. Dr. Bürkel 22. 3. Dr. Deist 22. 3. Etzenbach 22. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Glasmeyer 22. 3. Günther 22. 3. Jahn (Frankfurt) 22. 3. Könen (Düsseldorf) 22. 3. Kühn (Köln) 22. 3. Leibfried 22. 3. Dr. Leiske 22. 3. Marx 22. 3. Massoth 22. 3. Frau Dr. Maxsein 22. 3. Dr. Mocker 22. 3. Rasch 22. 3. Richarts 22. 3. Dr. Schellenberg 22. 3. Schneider (Bremerhaven) 22. 3. Voss 22. 3. Dr. Willeke 22. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Anlage 2 Umdruck 551 (Vgl. S. 7115 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. von Buchka zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Einleitung des Art. 1 wird wie folgt gefaßt: Das Gesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 290) wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: 2. Dem Art. 1 wird folgende Nummer 2 angefügt: 2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „oder 2" gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. von Buchka Anlage 3 Drucksache zu 1969 (Vgl. S. 7117 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Darstellung der Rechtslage 1. Zoll- und Verbrauchsteuerbefreiung für Kaffee und Tee bei der Einfuhr in das Bundesgebiet basieren im wesentlichen auf § 69 Abs. 1 Ziff. 23, 24 und 25 des Zollgesetzes (ZG) vom 20. März 1939 (RGBl. I S. 529), dem Kaffee- und dem Teesteuergesetz, beide vom 30. Juli 1953 (BGBl. I S. 708 bzw. 710). Das Kaffee- und das Teesteuergesetz bestimmen, daß, wenn in Fällen des § 69 ZG Zollbefreiung eintritt, auch Steuerbefreiung 2u gewähren ist. 2. § 69 Abs. 1 Ziff. 23 ZG befreit von der Einfuhrzollschuld Waren in kleinen Mengen oder von geringem Zollwert. Was solche Mengen sind, bestimmt § 122 der Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Allgemeine Zollordnung - AZO) vom 21. März 1939 (RMinBl. 1939 S. 313) und vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 171). Kaffee und Tee fallen unter diese Befreiungsvorschrift nur dann, wenn sie lose oder in angebrochenen Packungen, in Mengen von weniger als 50 Gramm bei Kaffee, in Mengen von weniger als 20 Gramm bei Tee, von Bewohnern des deutschen Zollgrenzbezirks (in der Regel ein Grenzstreifen von 15 km Tiefe) im Alter von mehr als 16 Jahren zum Verbrauch in der Familie eingebracht werden. Diese Vergünstigung, die alle Eingangsabgaben (Zoll, Kaffee- bzw. Tee-und Umsatzausgleichsteuer) umfaßt, kann zweimal monatlich in Anspruch genommen werden. 3. Proben und Muster von Kaffee und Tee in zum Genuß geeigneter Beschaffenheit sind in Mengen bis zu 250 Gramm Rohgewicht zoll- und steuerfrei, wenn sie mit der Post für einschlägige Handelsunternehmen eingehen (§ 69 Abs. 1 Ziff. 24 ZG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Ziff. 1 AZO). (Krammig) 4. Vor Erlaß der die abgabenfreie Einfuhr von Kaffee und Tee begünstigenden Anordnungen des Bundesministers der Finanzen, die in Drucksache 1773 und in diesem Bericht, Ziffer 6 bis 11, im einzelnen genannt bzw. behandelt worden sind, galten im Reiseverkehr die Bestimmungen des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG, §§ 124, 126 AZO. Soweit sie für die Beurteilung des Beratungsgegenstandes von Bedeutung sind, werden sie nachstehend zitiert. § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG lautet: (1) Einfuhrzoll wird nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen nicht erhoben 25. ; von Nahrungs- und Genußmitteln zum Reiseverbrauch, Was Reise im Sinne dieser Vorschrift ist, erläutert § 124 AZO wie folgt: (1) Als Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes wird für im Zollausland wohnende Personen die Reise ins Zollausland, die unmittelbare Durchreise durch das Zollgebiet und die Ein-und Ausreise mit einem kürzeren Aufenthalt im Zollgebiet angesehen. . . . (2) Reist eine im Inland wohnende Person zu vorübergehendem Aufenthalt ins Zollausland, so ist diese Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes die im Zollausland zurückgelegte Reise und die Rückreise im Zollgebiet. Nahrungs- und Genußmittel, die der Reisende bei der Einreise mit sich führt, bleiben nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AZO insoweit zollfrei, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind. Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall zollfrei bleiben, treffen die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen, bei Waren, für die Höchstmengen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Begrenzung. Beim großen Reise- und Durchgangsverkehr wird nicht kleinlich verfahren, bei Grenzbewohnern wird ein strenger Maßstab angelegt. Im Rahmen dieser Vorschrift sind für Kaffee und Tee in der AZO keine Höchstmengen festgesetzt worden. Werden im Reiseverkehr größere Mengen an Nahrungs- und Genußmitteln zur Zollabfertigung gestellt, als zum Verbrauch auf der Reise zollfrei gelassen werden können, so werden gemäß § 126 Abs. 5 AZO nur die den Reisebedarf übersteigenden Mengen verzollt oder zu einem Zollverkehr abgefertigt. 5. Mit Erlaß vom 24. April 1951 III — Z 2321 —9/51 — O 1729 — 121/51 —, veröffentlicht im Bundeszollblatt (BZBl.) 1951 S. 188, ordnete der Bundesminister der Finanzen Erleichterungen für Reisende aus europäischen und außereuropäischen Ländern an. Soweit diese Anordnung für die hier behandelte Vorlage von Bedeutung ist, führte sie aus: „Die Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas (OEEC) hat in ihren Ratsbeschlüssen vom 17. November 1949 und 5. Juni 1950 für alle Mitgliedstaaten verbindliche wesentliche Erleichterungen in der Behandlung von Reisenden aus überseeischen und OEEC-Ländern vereinbart. Die Erleichterungen betreffen die Abgabenfreiheit und die allgemeine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Waren. Zur Durchführung dieser Beschlüsse ordne ich folgendes an: A. Allgemeines 3. Es ist wieder nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der nach Abschnitt B dieses Erlasses geplanten und schon jetzt anzuwendenden Änderung des § 126 AZO zu verfahren. Der Abschnitt B des Erlasses bezog sich nicht auf Kaffee und Tee, sondern nur auf Tabakwaren (Tabakerzeugnisse und Zigarettenhüllen). Der Erlaß stellte also für verschiedene Waren, auch für Kaffee und Tee, fest, daß nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG bei der Einfuhr dieser Gegenstände zu verfahren sei. Demnach galt für Kaffee und Tee, daß sie insoweit abgabenfrei zu belassen seien, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind (Reisebedarf). Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall abgabenfrei bleiben, hatten die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen zu treffen. 6. Kaffee und Tee konnten daher nach geltendem Recht nur in Ausnahmefällen als Reisebedarf zollfrei gelassen werden. Als solche Ausnahmefälle sind in dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 beispielsweise aufgeführt: „Kaffee und Tee bei Touristen, Faltbootfahrern, Campingreisenden usw., wenn sie eine Ausrüstung mit sich führen, die auf die ernstliche Absicht, die Mahlzeiten selbst zuzubereiten, schließen läßt." 7. In extensiver Auslegung des unter Ziffer 5 dieses Berichts erwähnten Erlasses vom 24. April 1951 und in Abweichung von § 126 AZO erklärte sich der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 15. August 1951 III Z 2321 — 32/51 damit einverstanden, bei der Festsetzung der zollfreien Mengen von Genußmitteln im großen Reiseverkehr bei Kaffee und Tee wie folgt zu verfahren: Die Notwendigkeit, Kaffee und Tee als Reisebedarf (§ 126 AZO) zollfrei zu lassen, kann sich nur im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung über 50 km von der Grenze bis zum Reiseziel ergeben. Unter dieser Voraussetzung können gebrannter Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm im allgemeinen als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. 8. Ab 1. August 1952 erfolgte mit Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. Juni 1952 III B — Z 2321 — 9/52 eine Einschränkung der Vergünstigung. Danach konnte grundsätzlich nur noch ein Reisebedarf an Kaffee und Tee im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung von etwa 100 km von der Eingangszollstelle bis zum Reiseziel anerkannt werden. Unter dieser Bedingung durften 250 Gramm gebrannter Kaffee oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und 50 Gramm Tee bei der ersten Einreise im Monat als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. (Krammig) 9. Der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 27. August 1952 III B — Z 2321 — 22/52 stellte klar, daß 1. Kur-, Sommergäste usw., die sich vorübergehend im Zollgrenzbezirk aufhalten, keine abgabenfreien Mengen von Kaffee und Tee einführen können, wie sie Grenzbewohnern mit ständigem Wohnsitz im Zollgrenzbezirk zustehen (Ziffer 2 dieses Berichtes), 2. Kaffee- und Teemengen unter den Voraussetzungen des in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnten Erlasses zollfrei eingeführt werden können, wenn die Reise nicht in einem Zuge ausgeführt, sondern durch einen längeren oder kürzeren Aufenthalt (z. B. Kuraufenthalt) unterbrochen wird, 3. die Abgabenvergünstigung, die nur bei der ersten Einreise im Monat gewährt wird, von der Vorlage eines Reisepasses abhängig zu machen ist, aus dem ersichtlich ist, daß es sich um die erste Einreise im Monat handelt. 10. Der weitere Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 1. Oktober 1952 III B — Z 2321 —26/52 ließ schließlich die Abgabenvergünstigung auch bei Sammelpaßreisenden zu, obwohl ein einwandfreier Nachweis der ersten Einreise im Monat bei Sammelpaßreisenden nicht möglich ist. 11. Mit Erlaß vom 13. März 1953 III B — Z 2320 —17/53 wies der Bundesminister der Finanzen die Zollstellen darauf hin, daß in dem Merkblatt über die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren, Kaffee und Tee die Hundertkilometergrenze bei der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee weggelassen worden sei. Insoweit galt der in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnte Erlaß als geändert. 12. Schließlich, und damit wurde der Rechtszustand des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 AZO wiederhergestellt (Ziffer 4 bis 6 dieses Berichts), hob der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 mit Wirkung vom 1. November 1955 die Bestimmungen über die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr (Ziffer 7 bis 11 dieses Berichtes) wieder auf. II. Beratung im Ausschuß 13. Der Antrag auf Drucksache 1773 wurde in der 109. Sitzung des Bundestages am 27. Oktober 1955 an den Ausschuß zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß behandelte die Vorlage in der 80. Sitzung am 14. Dezember 1955. 14. Die Antragsteller begründeten die von ihnen angestrebte Wiederherstellung der allgemeinen Abgabenvergünstigung für Kaffee und Tee im Sinne des in den Ziffern 7 bis 11 dieses Berichtes erwähnten Ausmaßes insbesondere damit, daß die Aufhebung der Abgabenvergünstigung im Zuge des Abbaues der Zollschranken und der Vereinfachung der Zollabfertigung beim Grenzübertritt unverständlich sei. Sie wiesen ferner darauf hin, daß die Aufhebung der Vergünstigung in erster Linie minderbemittelte Bevölkerungskreise träfe und zu Kaffee- und Teeschmuggel erneut anreize. 15. Der Vertreter der Bundesregierung begründete die Aufhebung der allgemeinen Abgabenvergünstigung mit längeren Ausführungen. Er führte im wesentlichen folgendes aus: a) Als Folge der Verknappung von Kaffee und Tee nach dem Kriege, der verhältnismäßig hohen Verbrauchsteuerbelastung und der überhöhten Preise für diese Genußmittel seien an den Grenzzollstellen erhebliche Abfertigungsschwierigkeiten dadurch aufgetreten, daß die Reisenden in zunehmendem Maße bestrebt gewesen waren, möglichst große Mengen dieser Waren abgabenfrei einzuführen. Diese anormalen Verhältnisse hätten es gerechtfertigt, zur Wahrung der Einheitlichkeit und Erleichterung bei der Zollabfertigung den Begriff „Reisebedarf" weitherzig auszulegen, also auch dem Reisenden Kaffee und Tee abgabenfrei zu belassen, der sie nicht während der Reise verbrauche. Den Zollstellen sei daher die Richtlinie gegeben worden, im großen Reiseverkehr allgemein Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm als Reisebedarf anzuerkennen. Der Erlaß dieser Richtlinie zur Anwendung des § 126 Abs. 1 AZO erschien insbesondere auch deswegen vertretbar, weil er nur im großen Reiseverkehr und damit unter den damaligen Verhältnissen auf einen beschränkten Personenkreis (insbesondere Ausländer) Anwendung fand. b) Durch die Aufhebung des Visumzwanges seitens der meisten Nachbarländer der Bundesrepublik sei der Grenzübertritt erheblich erleichtert worden. Dies und die Gewährung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee habe für in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerungskreise einen immer größer werdenden Anreiz geboten, ihren Bedarf an diesen Genußmitteln im Ausland zu decken. Das habe dazu geführt, daß es weniger die zum internationalen Reisepublikum rechnenden Personen waren, die entsprechend dem Zweck der Vergünstigung anläßlich einer Reise Kaffee und Tee mitbrachten, als vielmehr und in ständig zunehmendem Umfang Inländer, die dem Sinn der gewährten Vergünstigung zuwider ausschließlich zum Einkauf dieser Genußmittel die Grenze überschritten hätten. An allen Grenzen, insbesondere von den in Grenznähe liegenden Großstädten, hätten Autobusunternehmer z. T. regelmäßig Gesellschaftsfahrten in das benachbarte Ausland veranstaltet, die laut öffentlichen Ankündigungen ausschließlich zum Kaffeeinkauf durchgeführt worden seien. So habe z. B. die Zeitung „Der Mittag" am 12. September 1955 einen mit „Schäffer bringt uns an den Bettelstab" überschriebenen Bericht aus Düsseldorf gebracht, wonach die Omnibusunternehmer selbst zugaben, daß der Hauptanreiz für die von ihnen durchgeführten Tages- und Kurzfahrten nach Holland und Belgien das zollfreie halbe Pfund Kaffee gewesen sei. c) Diese Entwicklung habe in immer stärkerem Maße dazu geführt, daß auf Grund der früher den Zollstellen gegebenen Richtlinie Zollbefreiungen gewährt wurden, die auch bei sehr weitherziger Auslegung nicht mehr mit dem Gesetz in Einklang zu bringen wären. Denn die Einfuhr von Kaffee und Tee durch die in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerung könne beim besten Willen nicht unter den Begriff „Reisebedarf" gebracht werden. Schon um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wiederherzustellen, sei es deshalb nicht mehr vertretbar gewesen, die Zollstellen weiter nach diesen Richtlinien verfahren zu lassen. d) Darüber hinaus sei als Folge der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee lind Tee an den hauptsächlich dafür in Frage kommenden Grenzübergängen ein Massenandrang von „Kaffeereisenden" aufgetreten, der an den Hauptverkehrstagen zu Stauungen von Menschen und Fahrzeugen und Stockungen bei den zollamtlichen Verrichtungen (Krammig) an den Grenzübergängen geführt habe, wodurch auch das internationale Reisepublikum, das kaum noch von der Vergünstigung Gebrauch mache, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Abgabenbefreiung, die zunächst zur Erleichterung und Beschleunigung der Zollabfertigung im internationalen Reiseverkehr beigetragen habe, habe somit im Laufe der Zeit durch die oben geschilderte Entwicklung sowohl für die Verwaltung als auch für den echten Reiseverkehr in immer größerem Umfang Erschwerungen und Nachteile mit sich gebracht. e) Ferner sprächen auch Gründe der Gerechtigkeit gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Denn nur in erreichbarer Nähe zur Landesgrenze wohnende Inländer oder die weiter von der Grenze wohnenden begüterten Reisenden könnten die Steuerbefreiung für sich in Anspruch nehmen, während der Verbraucher im Landesinnern seinen Kaffee nur mit entsprechender Zoll- und Kaffeesteuerbelastung erwerben könne. f) Schließlich habe die umfangreiche Ausnutzung der Abgabenbefreiung zu teilweise existenzgefährdenden Einbußen für den einschlägigen Handel im Grenzgebiet geführt. Allein aus der Schweiz seien nach schweizerischen handelsstatistischen Angaben auf diesem Wege monatlich 40 bis 50 000 kg Kaffee in die Bundesrepublik eingeführt worden. Nach holländischen Schätzungen würden durch deutsche Reisende monatlich 100 000 kg Röstkaffee aus Holland in die Bundesrepublik verbracht. g) Den letzten Anstoß zur jetzt erfolgten Aufhebung der genannten Richtlinie habe aber folgender Umstand gegeben: Die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee sei nur einmal im Monat, und zwar bei der ersten Einreise im Monat gewährt worden. Die Kontrolle hierüber konnte von den Zollabfertigungsbeamten bis zum 30. Juni 1955 ohne nennenswerten Zeitverlust für den Reisenden durch Einsichtnahme in den Paß an Hand der darin abgedruckten Einreisestempel des Paßkontrolldienstes ausgeübt werden. Seitdem aber bei Inländern zur Vereinfachung und Beschleunigung der Grenzabfertigung vom Paßkontrolldienst keine Paßeintragungen mehr vorgenommen werden, sei diese Möglichkeit entfallen. Es müsse deshalb zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee durch die Zollverwaltung nunmehr eine Stempelung der Pässe erfolgen. Da die Zollabfertigung sich in der Regel nach der Reihenfolge des Grenzübertritts vollziehe, werden von den durch die Abstempelung verursachten Verzögerungen in nicht zumutbarer Weise auch die ausländischen Reisenden betroffen, die in der Mehrzahl keinen Kaffee und Tee mit sich führen. Der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte und auch erreichte Zweck der Erleichterung und Beschleunigung der Grenzabfertigung werde bei der Abstempelung der Pässe durch die Zollbeamten wieder aufgehoben. h) Zusammenfassend sei zu sagen: aa) Unter den geschilderten Verhältnissen stehe die Wiedereinführung des früheren Zustandes und die weitere Aufrechterhaltung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr mit dem Gesetz nicht in Einklang. bb) Die Wiedergewährung der Abgabenbefreiung würde weiterhin eine Abstempelung der Reisepässe zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr erforderlich machen, wodurch der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte Zweck wieder aufgehoben würde. 16. Die Antragsteller bezweifelten die Richtigkeit der handelsstatistischen Zahlen (Ziffer 15 f), weil Ausfuhren solcher Art sich nie zutreffend feststellen lassen würden. 17. Die Mehrheit des Ausschusses machte sich die Begründung des Regierungsvertreters zu eigen. Sie hielt den Zeitpunkt für gekommen, den Rechtszustand des Zollgesetzes und der Allgemeinen Zollordnung wiederherzustellen. Denn sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik als auch die Rücksichtnahme auf die durch die allgemeine Abgabenvergünstigung bisher geschädigten Gewerbekreise rechtfertigten dies, zumal Kaffee und Tee wieder in beliebigen Mengen und Qualitäten im Inland zu kaufen seien. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller bei wenigen Enthaltungen abgelehnt. Bonn, den 20. Dezember 1955 Krammig Berichterstatter
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    Rede von Dr. Hans Reif


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Absicht, die Vorbehalte zu wiederholen, die mein Freund Drechsel und mehrere Vertreter der Koalition, insbesondere auch die Herren Bundesminister, hier ausgesprochen haben. Ich möchte gegenüber der Bemerkung, die der Herr Kollege Blank eben gemacht hat, doch sagen: Es ist nicht so, daß man, wenn man nun nicht alles, was in dieser Resolution niedergeschrieben ist, für richtig hält — und Sie selbst halten es ja nicht für richtig —, gar nichts will. Das war ja nicht gemeint. Gemeint ist: wir wollen uns die Möglichkeit, zu einer Verbindung der beiden Projekte zu kommen, die beide wertvolle Gesichtspunkte enthalten, nicht verbauen. Wozu uns also festlegen auf Elemente der einen Seite, die unter Umständen ein Hindernis für die Synthese beider Projekte darstellen? Der Wunsch, den ich hier wiederhole, das im Ausschuß noch einmal zu überprüfen, scheint mir schon deshalb sehr berechtigt zu sein, weil ja auch in anderen Gremien noch keine richtige Verhandlungsgrundlage vorgelegen hat. Ich erinnere mich an die Unterhaltung, die vor einigen Tagen in Brüssel in der Commission des affaires générales stattgefunden hat, wo wir ja sogar in bezug auf die Berichterstattung der Meinung gewesen sind, daß, solange nicht die endgültigen Formulierungen der Projekte und ihre Begründungen vorliegen, im Grunde genommen nicht einmal ein wirklich für die Diskussion brauchbarer Bericht vorgelegt werden kann; wieviel weniger also eine Entschließung, die uns in ganz bestimmten Punkten festlegt und bei der wir sogar von der Regierungsseite hören,


    (Dr. Reif)

    daß gerade in diesen Punkten eine Festlegung eigentlich gar nicht erwünscht ist!
    Aber ich wollte im Grunde genommen nur in Ergänzung der Ausführungen meines Freundes Drechsel etwas über den gemeinsamen Markt sagen. Die merkwürdige Verbindung des Themas Euratom auf der einen Seite mit dem Thema gemeinsamer Markt auf der anderen Seite ist ja nicht ganz zufällig. Es geht, wie eben auch vom Herrn Kollegen Blank gesagt worden ist, nicht nur um den gemeinsamen Markt für die Verwertung der Kernenergie, sondern es geht um den gemeinsamen Markt überhaupt. Lassen Sie mich hier noch einmal auf eines hinweisen. Ich höre die Ausführungen, die in dieser Beziehung gemacht werden, manchmal mit einer gewissen Wehmut, weil sie mich an gewisse Ausführungen in der Weimarer Zeit erinnern, wo jede Regierung, jede deutsche Reichsregierung, jede französische, jede andere Regierung beim Amtsantritt in einer Regierungserklärung sich feierlich vor der Welt verpflichtete, an dem Abbau der internationalen Handelsschranken tatkräftig mitzuwirken. Das, was in Wirklichkeit geschah, veranlaßte einen klugen Berliner Bankier zu dem Scherzwort: „Schutzzoll per Kasse, Freihandel auf Termin!"
    Ich habe manchmal die Befürchtung, als gäbe es Kreise in Europa, die den Wunsch haben, es möge wieder ebenso sein, und ich glaube, dieser Wunsch ist angesichts der bevorstehenden Möglichkeiten einer zweiten industriellen Revolution durch die Verwertung der Kernenergie nicht mehr am Platze. Ich bin wirklich und aufrichtig der Meinung — und das ist auch die Meinung meiner Freunde —, daß eine so weitgehende Entwicklung der Verwertung der Kernenergie in einer sich entwickelnden europäischen Wirtschaft -- wie wir sie wünschen müssen, wenn wir nicht eines Tages in den Rang eines unterentwickelten Gebietes kommen wollen — organisch überhaupt nur möglich ist, wenn sie sich gleichzeitig mit der Entwicklung des gemeinsamen Marktes überhaupt vollzieht, eines gemeinsamen Marktes, der nicht auf den Markt der sechs beteiligten Länder der Montanunion beschränkt bleiben kann, sondern der — mit welchen Mitteln auch immer — der wirkliche gemeinsame europäische Markt sein muß und auch sein kann.
    Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, daß man so gerne und so oft die Geschichte des Deutschen Zollvereins als Vorstufe nicht nur der Reichsgründung, sondern auch als Instrument zur Entwicklung einer deutschen Volkswirtschaft ansieht. Eine Seite des Beispiels ist vielleicht nicht ganz brauchbar; denn jene Zeit war eben die Zeit, in der die Grundlagen der industriellen Entwicklung gelegt wurden. Das Beispiel ist aber nach einer anderen Richtung hin doch sehr brauchbar, weil es nämlich bestätigt, daß sich die Grundlagen der europäischen Industriealisierung - d. h. die Standortverteilung der industriellen Produktion in Europa — im Grunde genommen im Zeichen des Freihandels entwickelt haben. Das heißt: Wir haben schon einmal so etwas wie eine integrierte europäische Wirtschaft gehabt, — nicht eine Integration, die man macht, sondern eine, die man zuläßt, und Freihandel ist nicht anderes, als die Integration des großen Marktes zuzulassen.
    Die Periode des nationalstaatlichen Imperialismus, die uns dann in den ersten Weltkrieg gebracht hat, und die verzweifelten Bemühungen einsichtiger Frauen und Männer nach dem ersten Weltkrieg, die Folgen dieser Entwicklung durch einen allgemeinen Abbau der Handelsschranken wieder zu beseitigen, kennen wir ja alle.
    Nun stehen wir wieder vor dieser Aufgabe. Wiederum geht es darum, diesem Europa die Möglichkeit zu geben, eine Entwicklung nun endlich wieder zu vollziehen, deren Grundlagen ja längst vorhanden sind, und sich damit gleichzeitig auf eine industrielle Entwicklung vorzubereiten, die uns bevorsteht und die wir wollen, weil sie die Entwicklung der Zukunft ist.
    Nun weiß ich auch, meine Damen und Herren, daß man so argumentieren kann: Vielleicht schaffen wir zunächst einmal im Raum der sechs an der Montanunion beteiligten Länder den gemeinsamen Markt!

    (Präsident D. Dr. Gerstenmaier übernimmt den Vorsitz.)

    Ich weiß aber auch, daß sich hier unter Umständen Differenzierungen vollziehen können, die eine Erweiterung später erschweren. Ich bin deshalb durchaus der Meinung — die ja der Herr Bundeswirtschaftsminister Erhard immer vertritt —, daß wir beides gleichzeitig versuchen müssen. Bei allen Bemühungen, dem gemeinsamen Markt Europa durch den gemeinsamen Markt der Montanunion-Länder sozusagen eine Brücke zu bauen, dürfen wir niemals vergessen, daß das nur eine Vorstufe sein kann und sein darf. Die Entwicklung der nuklearen Energie in der industriellen Produktion, die uns eines Tages in dieser Welt als Europäer industriell gleichwertig macht, ist nur möglich, wenn die markttechnischen Voraussetzungen dieser Entwicklung ganz Europa umfassen. Deshalb bin ich etwas vorsichtig in der Bewertung dessen, was jetzt im Zusammenhang mit Euratom, diesem Projekt, das nun von Messina ausgeht und uns vorgelegt ist, unter Umständen riskiert wird. Ich weiß, daß eine Gefahr nicht besteht, wenn wir wachsam sind. Aber ich glaube, diese Wachsamkeit ist dringend vonnöten, wenn wir gerade dem, was durch die friedliche Entwicklung der atomaren Energie geschaffen werden soll, nicht den Weg verbauen wollen.
    Ein allerletztes Wort, meine Damen und Herren, und eine Warnung! Wir wissen alle, daß die Herstellung eines gemeinsamen Marktes im Raume der Sechs oder in größerem Raume hier und da zu Schwierigkeiten führen wird. Es ist davon gesprochen worden, daß es genau wie in der Montanunion, sagen wir, einen Härtefonds geben sollte, ja, geben muß. Meine Damen und Herren, ich darf Sie vielleicht daran erinnern, daß wir über einen solchen Härtefonds schon einmal verfügt haben. Es war sehr wenig erfreulich, als eines Tages eine Delegation des amerikanischen Kongresses in Straßburg war und den Europäern sagte: Was habt ihr denn eigentlich mit den Marshallplangeldern gemacht? Denn die ursprüngliche Idee der Marshallplanhilfe war doch, Hilfestellung zur Überwindung derjenigen Schwierigkeiten zu leisten, die sich bei der Herstellung eines gemeinsamen europäischen Marktes nach jahrzehntelanger Differenzierung selbstverständlich ergeben. Der nationalstaatliche Egoismus hat daraus etwas völlig anderes gemacht.
    Ich möchte aus zwei Gründen, daß wir jetzt nicht noch einmal in diesen Fehler verfallen, einmal, weil es so eben nicht geht und wir nicht zur Gemeinsamkeit kommen, und zweitens, weil der größte Bundesgenosse oder, ich möchte beinahe sagen, der größte Europäer, den es heute gibt — mindestens also der stärkste Bundesgenosse der europäischen Integration —, durch die Vereinigten Staaten von Amerika dargestellt wird. Es wäre sehr bedauer-


    (Dr. Reif)

    lieh, wenn die Vereinigten Staaten in dieser Beziehung an uns zweifelten; sie haben aus ihrem Verhalten zwischen den beiden Weltkriegen gelernt, als Stärkste berufen zu sein, denen, die durch die Entwicklung zurückgedrängt worden sind, zu der Entwicklung zu verhelfen, die allein in der Zukunft dieser Erde ihnen einen Bestand ermöglicht.
    Aus all diesen Gründen möchte ich, daß wir, gerade weil wir über Euratom und ähnliche Dinge sprechen, die Frage der gleichzeitigen Entwicklung des gemeinsamen- Marktes außerordentlich ernst nehmen.

    (Beifall bei der FDP.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Abgeordneter Dr. Kreyssig, ich habe eine Wortmeldung von Ihnen. Wollen Sie nur zu dieser Atom- und Energiefrage, den Punkten 1 b und 1 c, sprechen?

(Abg. Dr. Kreyssig: Ja!) — Dann bitte schön!


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    Rede von Dr. Gerhard Kreyssig


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin dem Kollegen Furler sehr dankbar, daß er dem Hause gegenüber einen Teil der Berichterstattung über die Arbeit des Montanparlaments in Brüssel in der letzten Woche übernommen hat. Aber trotz der Courtoisie, die wir uns in diesem Montan-Parlament angewöhnt haben, weil wir dort ein sehr sympathisches internationales Klima vorfinden, das sehr viel Verständnis für die Nationalitäten, Gruppen und Individualitäten verlangt, muß ich dem Herrn Kollegen Furler sagen, daß er in einem Punkt zumindest nicht ganz korrekt berichtet hat. Es hat sich in Brüssel nicht darum gedreht, daß die drei politischen Gruppen des Montanparlaments eine gemeinsame Resolution zu den Atomfragen fassen wollten, sondern es war die Frage gestellt worden, ob man es tun solle. Die sozialistische Gruppe jedenfalls hat erklärt: Wir halten das aus mehreren Gründen für voreilig und für viel zu früh. Erstens wußten wir nicht, in welcher exakten Form die Arbeiten der Messina-Kommission eines Tages in Erscheinung treten werden. Zweitens war uns im Montan-Parlament ein Bericht vorgelegt worden, der die persönliche Meinung eines Berichterstatters wiedergab, dem wir aber mit der Höflichkeit, die bei uns ab und zu herrscht, gestattet hatten, seine persönliche Meinung als Diskussionsgrundlage vorzulegen. Wir haben uns dann, weil wir, ohne eine konkrete, echte Diskussionsgrundlage zu haben, unsererseits dazu nicht Stellung nehmen konnten, darauf beschränkt, eine Erklärung abzugeben. Es ist eine gute Sitte in diesem Montan-Parlament, daß die einzelnen politischen Gruppen ihre Meinung in einer Stellungnahme bekanntgeben, die dieses Hohe Parlament sich in vorbildlicher Weise angewöhnt hat zur Kenntnis zu nehmen, damit man weiß, was der einzelne Partner über eine Sache denkt. Das wird sich hier wahrscheinlich niemals realisieren lassen. Ich wollte es aber hier einmal erwähnen, damit man sieht, daß es Parlamentsformen gibt, die ausgezeichnet sind, ohne daß es etwa dahin führt, daß die echte Gegnerschaft in grundsätzlichen Fragen verwischt würde.
    Die sozialistische Gruppe jedenfalls hat zu der entscheidenden Frage des Eigentums an den Kernbrennstoffen erklärt, daß die sozialistischen Mitglieder des Montan-Parlaments — und ich kann das hier zugleich für die ganze sozialdemokratische Bundestagsfraktion sagen — der Meinung sind: Wenn man öffentliche Gelder in erheblichem Umfange dafür in Anspruch nimmt, die Forschung durchzuführen und die Pionieranlagen zu schaffen, dann haben wir in einer Sache, bei der das allgemeine Interesse so absolut vorrangig ist, kein Verständnis dafür, daß nachher die Privatindustrie die Möglichkeit haben soll, mit dieser gefährlichen Materie erhebliche Profite zu machen. Das ist eine entscheidende Frage, vielleicht auch eine grundsätzliche Frage.
    Ich darf Sie zu Ihrer weiteren Informierung über die Vorgänge im Montan-Parlament noch auf folgendes hinweisen, und Kollege Furler wird mir das sicher nicht übelnehmen, sondern eher sogar dankbar sein. In der ursprünglichen Fassung der Erklärung, die die Christlich-Soziale Gruppe in Brüssel abgeben wollte, war ein Passus enthalten, der der freien Initiative ausdrücklich freie Hand geben und sie fördern sollte. Ich weiß, zumal ich mit so manchem dieser Kollegen wegen der gemeinsamen Resolution über den gemeinsamen Markt gesprochen habe, daß es auch innerhalb dieser Gruppe bei dieser Eigentumsfrage sehr erhebliche Unterschiede und Vorbehalte, jedenfalls Meinungsdifferenzen gegeben hat. Die ChristlichSoziale Gruppe im Montan-Parlament hat sich dann klugerweise darauf beschränkt, zu sagen, daß die „konstruktiven Bemühungen der Privatinitiative" ermöglicht werden sollten. Nun, dagegen ist wenig einzuwenden. Herr Furler schmunzelt; er kennt genau die kleine Finesse: gegen „Initiative" der Privatindustrie ist nichts einzuwenden. Die Frage ist nur, ob sie das machen kann mit Brennstoffen, die ihr gehören, oder mit Brennstoffen, die sie zur Dienstleistung geliehen bekommt. Ich erinnere daran, daß der sehr kluge Präsident der Hohen Behörde, Herr René Mayer, sich in einer sehr kurzen, knappen Schlußansprache zu diesem Thema ausgezeichnet geäußert hat, und ich empfehle vor allem den Kollegen der FDP, das einmal nachzulesen. Es besteht die Hoffnung, daß sie dann vielleicht zu der Auffassung kommen, daß die Lösungen, die da vorgesehen sind, möglicherweise zweckmäßiger sind als das, was in ihrem Gesetzentwurf steht. — So weit zu den Fragen der Atomenergie und der damit zusammenhängenden Probleme.
    Ich bedaure außerordentlich — und das sind wieder Dinge, die wir aus anderen Parlamenten kennen —, daß die beiden Herren Bundesminister, die hier offizielle Erklärungen abgegeben haben, nicht auf den eigentlich selbstverständlichen Gedanken gekommen sind, uns die Texte ihrer Ausführungen, während sie sie vorlasen, auf den Tisch legen zu lassen. Es ist sehr schwer, sofort den Inhalt der Rede, die man nur hört, zu erfassen oder gar darüber zu diskutieren. Ich will mich deshalb nicht darauf einlassen; ich könnte falsch gehört haben. Aber wenn der Herr Atomminister in seiner Erklärung gesagt haben sollte, man solle zunächst alles laufen lassen, um es dann möglicherweise in Etappen zurückzuentwickeln, dann hätte ich doch starke Bedenken.
    Viel stärker aber sind meine Bedenken gegenüber dem, was ich vom Herrn Bundeswirtschaftsminister gehört habe, der sich heute mit der an ihm gewohnten Bescheidenheit als „Staatsmann mit besonderen Qualitäten" charakterisiert hat. Er hat erklärt, welche Prinzipien über den gemeinsamen Markt die Bundesregierung verfolgen will oder verfolgt. Er hat einiges gesagt, was vollkommen richtig ist. Er hat sehr viel schöne Worte gebraucht, mit denen die Praktiker aus dem Montanparlament, die mit Kohle und Stahl zu tun haben,


    (Dr. Kreyssig)

    wenig anfangen können. Ich möchte zu dem, was Kollege Reif gesagt hat, zu dem, was Kollege Furler ausgeführt hat, und zu dem, was in der Tagespresse und in vielen Zeitschriften zu diesem Problem des gemeinsamen Marktes geschrieben und gesagt wird, doch auf folgendes hinweisen. Ich teile die Besorgnis, die einer der Kollegen hier ausgesprochen hat, daß es heute schon wieder sehr viele merkwürdige Europäer gibt, die sagen: wir sind für den gemeinsamen Markt, und die dann das Gefühl haben: da haben wir eine schöne Visitenkarte herausgesteckt und brauchen nicht mehr sehr viel zu machen, um dieses Europa zu vereinigen.
    Es gibt hier einige entscheidende Notwendigkeiten, und ich möchte zwei, drei Dinge, die ich in der Erklärung der Bundesregierung vermißt habe und die Herr Professor Erhard vergessen oder an die er offensichtlich nicht gedacht hat, mit knappen Sätzen sagen. Es ist zunächst einmal eine absolute Selbstverständlichkeit — darüber war auch erfreulicherweise eine übereinstimmende Meinung im Montanparlament vorige Woche in Brüssel vorhanden, wo wir uns in den Sitzungen der Arbeitsgruppe und in den verschiedenen Fachausschüssen mit diesen Fragen sehr gründlich und mit relativ viel Sachkenntnis unterhalten haben —, daß sich der gemeinsame Markt unter keinen Umständen darin erschöpfen kann, daß man die Freizügigkeit von Gütern, Sachleistungen, Menschen und Kapital herbeiführt. Diese Freizügigkeit ist mehr oder minder auch heute gegeben; dazu braucht man keinen gemeinsamen Markt. Aber viele Leute sagen: wenn wir ihn proklamieren und sozusagen die Liberalisierung noch weiterführen, ist alles Notwendige geschehen. Das Entscheidende, was für den gemeinsamen Markt und für das Gelingen eines gemeinsamen Marktes notwendig ist, ist jedoch die Harmonisierung der Wirtschafts- und der Währungspolitik und die Koordinierung der Sozial-und Fiskalpolitik. Sonst geht die Sache nicht, oder sie geht schief.
    Dann möchte ich auf ein Zweites hinweisen; ich habe das in Brüssel getan, und es scheint mir notwendig zu sein, das auch hier in unserem eigenen Parlament zu tun. Wer die Vorstellung hat, daß der gemeinsame Markt irgendwie zu der mechanischen Maximierung des Sozialproduktes führen müßte, wie wir das aus einer jahrzehntelangen Entwicklung in Amerika kennen, begeht ebenfalls wieder einen Riesenfehler; denn das kann nicht das Ziel des gemeinsamen Marktes in Europa sein. Warum nicht? Damit komme ich zum dritten Punkt: Weil dieses Europa ein Erdteil ist, in dem die Völker durch jahrzehnte-, oft jahrhundertelange Traditionen gewachsen sind, wo sie „Persönlichkeiten" und Individualitäten geworden sind. Das muß man bewahren können. Es kann also für Europa, auch wenn es zunächst nur sechs Staaten sind — wir alle hoffen, daß die Zahl möglichst bald über sechs hinausgeht —, bei der Schaffung eines gemeinsamen Marktes nicht darauf ankommen, zu einer mechanischen Gleichmacherei zu kommen.
    Damit komme ich zu dem letzten Anliegen, das ich hier noch vortragen möchte. Wenn ich die Zeitungen und Zeitschriften lese — und auch in der Diskussion mit vielen, sogar gutwilligen Menschen —, habe ich immer — und sicherlich auch der eine oder andere von Ihnen — den Eindruck: man sagt: „wir wollen den gemeinsamen Markt", und man hat das Gefühl, als sei das schon wieder ein Dogmageworden, — man brauche nur den gemeinsamen Markt zu schaffen, und alles werde automatisch schöner und besser. Die Schaffung des gemeinsamen Marktes bringt keineswegs automatisch die Besserung der Lebenshaltung. Sie bringt keineswegs die Steigerung der Produktion. Wer das annimmt und glaubt, begeht einen großen Fehler. Um zu einer wirklichen Produktivitätssteigerung zu kommen, ist es Voraussetzung, daß die Dinge, die ich vorher erwähnt habe, beachtet und auch wirklich praktiziert werden.
    Einer der Punkte jedenfalls, auf die wir Sozialdemokraten entscheidendes Gewicht legen, ist die Position und die Stellung des Menschen in diesem gemeinsamen Markt. Wir haben aus den dreieinhalb Jahren Praxis der Montangemeinschaft doch gerade diesen einen entscheidenden Punkt in aller Klarheit erkannt, daß nämlich der schöne Vertrag nicht ausreichend war, um die Hebung der Lebenshaltung der Menschen der beteiligten Länder wirklich herbeizuführen. Glauben Sie mir, meine Damen und Herren, die Stahlarbeiter und die Bergarbeiter in diesen sechs Ländern haben bisher nicht den Eindruck bekommen, daß sich durch die Schaffung des gemeinsamen Markts für diese beiden Grundstoffe ihre persönliche und menschliche Lage so gebessert hat, daß sie in dieser Gemeinschaft wirklich einen großen Fortschritt sehen.
    Wir sind uns im Montanparlament in dieser Frage alle einig. Daher die Bemühung, durch die Vertragsänderung und -erweiterung der Hohen Behörde die Vollmachten und Möglichkeiten auf dem sozialen Gebiet zu geben, die sie bisher nicht gehabt hat.
    Aber daß es in diesem gemeinsamen Markt noch auf etwas ankommt: daß man dahin kommt, den Menschen die Angst zu nehmen, jemals wieder nicht beschäftigt zu sein, darüber habe ich in der Erklärung von Professor Erhard nichts gehört. Daß man das Prinzip der Vollbeschäftigung, der Aufrechterhaltung der Beschäftigung verfolgt, die Notwendigkeit des Konjunkturausgleichs beachtet und eine laufend steigende Beschäftigung sichert, wenn der gemeinsame Markt funktionieren soll, das sind entscheidende Notwendigkeiten, über die ich, wie ich sagte, in der Erklärung nichts gehört habe.
    Das sei als Letztes gesagt: Der Weg, der gegangen werden soll, ist klar. Er soll über die Zollunion zu der Wirtschaftseinheit der sechs Länder führen und, wenn die andern mitmachen, möglichst bald darüber hinausgehen. Nach dem bisher Gesagten war es notwendig, das klar auszusprechen.
    Zum Schluß möchte ich mir einen Hinweis gestatten, nämlich bezüglich des Antrags Drucksache 2229. Es ist hier von einem Kollegen gesagt worden, man solle den Antrag in einen Ausschuß verweisen und dort besprechen lassen. Meine Damen und Herren, wollen wir uns doch darüber klar sein, was hier geschieht. Erstens haben die großen Fraktionen diesen Antrag gemeinsam eingebracht, und zweitens dreht es sich hier doch gewissermaßen darum, daß wir als Bundestag etwas ratifizieren, was in Paris festgelegt worden ist, und daß kein Ausschuß des Deutschen Bundestags die Möglichkeit hat, an dieser Festlegung von Paris etwas zu ändern. Ich plädiere also dafür, daß wir heute diesen Antrag annehmen.

    (Beifall bei der SPD.)