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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956 7069 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 233 (Drucksachen 2120, 2242) 7071 A Erklärung des Präsidenten über die Setzung der Flagge des Europarates vor dem Bundeshaus 7071 A Dankesworte des Präsidenten an die deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Beschlußfassung über den Entschließungsentwurf für die Errichtung einer Europäischen Zoll- und Marktunion 7071 B Europadebatte: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7071 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Generalberichterstatter der Deutschen Delegation der Beratenden Versammlung des Europarates . . . 7072 B Dr. Mommer (SPD), Berichterstatter 7075 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU), Berichterstatter 7076 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7077 D Politische Fragen: Beratung des Entschließungsantrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen (Drucksache 2151) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Organisation für Atomenergie und Errichtung eines Gemeinsamen Marktes (Drucksache 2152) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP, DA betr. Schaffung einer europäischen Kommission für Atomenergie (Drucksache 2229) 7077 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 7078 A, 7085 A, 7088 C, D Kiesinger (CDU/CSU) . . . 7082 C, 7085 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 7085 C Euler (DA) . . 7086 D, 7088 A, B, D, 7090 A Erler (SPD) 7087 D, 7088 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7088 A, B Dr. Gille (GB/BHE) 7090 B Strauß, Bundesminister für Atomfragen 7091 C, 7104 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7092 C Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 7093 C, 7108 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7097 D Dr. Blank (Oberhausen) (DA) . . 7099 C Dr. Reif (FDP) 7100 D Dr. Kreyssig (SDP) 7102 A Dr. von Merkatz (DP) 7104 A Dr. Pünder (CDU/CSU) 7108 B, C Beschlußfassung 7108 B, C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7108 C, D Paul (SPD) 7109 A Wirtschaftsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Hellwig, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame Senkung der Einfuhrzölle bei den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2153) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Leverkuehn, Kalbitzer, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Wirtschaftshilfe für Südeuropa (Drucksache 2154), mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postverkehrs (Drucksache 2155) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Postverkehr mit dem Ausland (Drucksachen 1787, 436) . 7109 B, C, 7111 C Dr. Pünder (CDU/CSU) 7109 C Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen 7109 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP), Berichterstatter 7111 C Annahme der Anträge Drucksachen 2153, 2154, 1787 7109 C, 7112 D Rechts- und Verwaltungsfragen: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 2011, 198) . . . . 7112 D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7112 D Beschlußfassung 7113 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für private Kraftfahrzeuge und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Zollkontrolle (Drucksachen 1788, 576, 338) . . . . 7113 A Dr. Brühler (DP), Berichterstatter . 7113 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 7114 B, C, D Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Zweites Änderungsgesetz zum Zollgesetz) (Drucksache 2038) 7115 C Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044, Umdruck 551 [berichtigt]) 7115 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 7115 D Beschlußfassung 7116 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 2156) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Kiesinger, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Schranz u. Gen. betr. Beschlüsse des Unterausschusses 3 des Ausschusses des Deutschen Bundestages für auswärtige Angelegenheiten und der interparlamentarischen französischen Kommission für Fragen der Grenzformalitäten über die Vereinfachung der Grenzformalitäten im deutsch-französischen Reiseverkehr (Drucksache 2157) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Formalitäten in Flughäfen (Drucksache 2158) . . 7116 B Beschlußfassung 7116 C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Verzicht auf den internationalen Führerschein (Drucksache 2159) . . 7116 C Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge (Drucksache 2161) 7116 D Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Leverkuehn, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Erleichterung des europäischen Reiseverkehrs durch Autobahnsymbol (Drucksache 2162) 7117 A Beschlußfassung 7117 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) . . 7117 A Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7118 C Dr. Mommer (SPD) 7117 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7117 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7117 B Abstimmung 7117 C Beschlußunfähigkeit festgestellt . . 7117 D Nächste Sitzung 7117 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7118 A Anlage 2: Änderungsantrag des Abg. Dr von Buchka zu den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Umdruck 551) 7118 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) 7118 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Dopatka 23. 3. Feldmann 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Hörauf 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Oetzel 23. 3. Ollenhauer 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Stücklen 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. Dr. Atzenroth 22. 3. Bettgenhäuser 22. 3. Brockmann (Rinkerode) 22. 3. Dr. Bürkel 22. 3. Dr. Deist 22. 3. Etzenbach 22. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Glasmeyer 22. 3. Günther 22. 3. Jahn (Frankfurt) 22. 3. Könen (Düsseldorf) 22. 3. Kühn (Köln) 22. 3. Leibfried 22. 3. Dr. Leiske 22. 3. Marx 22. 3. Massoth 22. 3. Frau Dr. Maxsein 22. 3. Dr. Mocker 22. 3. Rasch 22. 3. Richarts 22. 3. Dr. Schellenberg 22. 3. Schneider (Bremerhaven) 22. 3. Voss 22. 3. Dr. Willeke 22. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Anlage 2 Umdruck 551 (Vgl. S. 7115 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. von Buchka zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Einleitung des Art. 1 wird wie folgt gefaßt: Das Gesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 290) wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: 2. Dem Art. 1 wird folgende Nummer 2 angefügt: 2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „oder 2" gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. von Buchka Anlage 3 Drucksache zu 1969 (Vgl. S. 7117 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Darstellung der Rechtslage 1. Zoll- und Verbrauchsteuerbefreiung für Kaffee und Tee bei der Einfuhr in das Bundesgebiet basieren im wesentlichen auf § 69 Abs. 1 Ziff. 23, 24 und 25 des Zollgesetzes (ZG) vom 20. März 1939 (RGBl. I S. 529), dem Kaffee- und dem Teesteuergesetz, beide vom 30. Juli 1953 (BGBl. I S. 708 bzw. 710). Das Kaffee- und das Teesteuergesetz bestimmen, daß, wenn in Fällen des § 69 ZG Zollbefreiung eintritt, auch Steuerbefreiung 2u gewähren ist. 2. § 69 Abs. 1 Ziff. 23 ZG befreit von der Einfuhrzollschuld Waren in kleinen Mengen oder von geringem Zollwert. Was solche Mengen sind, bestimmt § 122 der Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Allgemeine Zollordnung - AZO) vom 21. März 1939 (RMinBl. 1939 S. 313) und vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 171). Kaffee und Tee fallen unter diese Befreiungsvorschrift nur dann, wenn sie lose oder in angebrochenen Packungen, in Mengen von weniger als 50 Gramm bei Kaffee, in Mengen von weniger als 20 Gramm bei Tee, von Bewohnern des deutschen Zollgrenzbezirks (in der Regel ein Grenzstreifen von 15 km Tiefe) im Alter von mehr als 16 Jahren zum Verbrauch in der Familie eingebracht werden. Diese Vergünstigung, die alle Eingangsabgaben (Zoll, Kaffee- bzw. Tee-und Umsatzausgleichsteuer) umfaßt, kann zweimal monatlich in Anspruch genommen werden. 3. Proben und Muster von Kaffee und Tee in zum Genuß geeigneter Beschaffenheit sind in Mengen bis zu 250 Gramm Rohgewicht zoll- und steuerfrei, wenn sie mit der Post für einschlägige Handelsunternehmen eingehen (§ 69 Abs. 1 Ziff. 24 ZG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Ziff. 1 AZO). (Krammig) 4. Vor Erlaß der die abgabenfreie Einfuhr von Kaffee und Tee begünstigenden Anordnungen des Bundesministers der Finanzen, die in Drucksache 1773 und in diesem Bericht, Ziffer 6 bis 11, im einzelnen genannt bzw. behandelt worden sind, galten im Reiseverkehr die Bestimmungen des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG, §§ 124, 126 AZO. Soweit sie für die Beurteilung des Beratungsgegenstandes von Bedeutung sind, werden sie nachstehend zitiert. § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG lautet: (1) Einfuhrzoll wird nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen nicht erhoben 25. ; von Nahrungs- und Genußmitteln zum Reiseverbrauch, Was Reise im Sinne dieser Vorschrift ist, erläutert § 124 AZO wie folgt: (1) Als Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes wird für im Zollausland wohnende Personen die Reise ins Zollausland, die unmittelbare Durchreise durch das Zollgebiet und die Ein-und Ausreise mit einem kürzeren Aufenthalt im Zollgebiet angesehen. . . . (2) Reist eine im Inland wohnende Person zu vorübergehendem Aufenthalt ins Zollausland, so ist diese Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes die im Zollausland zurückgelegte Reise und die Rückreise im Zollgebiet. Nahrungs- und Genußmittel, die der Reisende bei der Einreise mit sich führt, bleiben nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AZO insoweit zollfrei, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind. Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall zollfrei bleiben, treffen die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen, bei Waren, für die Höchstmengen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Begrenzung. Beim großen Reise- und Durchgangsverkehr wird nicht kleinlich verfahren, bei Grenzbewohnern wird ein strenger Maßstab angelegt. Im Rahmen dieser Vorschrift sind für Kaffee und Tee in der AZO keine Höchstmengen festgesetzt worden. Werden im Reiseverkehr größere Mengen an Nahrungs- und Genußmitteln zur Zollabfertigung gestellt, als zum Verbrauch auf der Reise zollfrei gelassen werden können, so werden gemäß § 126 Abs. 5 AZO nur die den Reisebedarf übersteigenden Mengen verzollt oder zu einem Zollverkehr abgefertigt. 5. Mit Erlaß vom 24. April 1951 III — Z 2321 —9/51 — O 1729 — 121/51 —, veröffentlicht im Bundeszollblatt (BZBl.) 1951 S. 188, ordnete der Bundesminister der Finanzen Erleichterungen für Reisende aus europäischen und außereuropäischen Ländern an. Soweit diese Anordnung für die hier behandelte Vorlage von Bedeutung ist, führte sie aus: „Die Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas (OEEC) hat in ihren Ratsbeschlüssen vom 17. November 1949 und 5. Juni 1950 für alle Mitgliedstaaten verbindliche wesentliche Erleichterungen in der Behandlung von Reisenden aus überseeischen und OEEC-Ländern vereinbart. Die Erleichterungen betreffen die Abgabenfreiheit und die allgemeine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Waren. Zur Durchführung dieser Beschlüsse ordne ich folgendes an: A. Allgemeines 3. Es ist wieder nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der nach Abschnitt B dieses Erlasses geplanten und schon jetzt anzuwendenden Änderung des § 126 AZO zu verfahren. Der Abschnitt B des Erlasses bezog sich nicht auf Kaffee und Tee, sondern nur auf Tabakwaren (Tabakerzeugnisse und Zigarettenhüllen). Der Erlaß stellte also für verschiedene Waren, auch für Kaffee und Tee, fest, daß nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG bei der Einfuhr dieser Gegenstände zu verfahren sei. Demnach galt für Kaffee und Tee, daß sie insoweit abgabenfrei zu belassen seien, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind (Reisebedarf). Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall abgabenfrei bleiben, hatten die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen zu treffen. 6. Kaffee und Tee konnten daher nach geltendem Recht nur in Ausnahmefällen als Reisebedarf zollfrei gelassen werden. Als solche Ausnahmefälle sind in dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 beispielsweise aufgeführt: „Kaffee und Tee bei Touristen, Faltbootfahrern, Campingreisenden usw., wenn sie eine Ausrüstung mit sich führen, die auf die ernstliche Absicht, die Mahlzeiten selbst zuzubereiten, schließen läßt." 7. In extensiver Auslegung des unter Ziffer 5 dieses Berichts erwähnten Erlasses vom 24. April 1951 und in Abweichung von § 126 AZO erklärte sich der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 15. August 1951 III Z 2321 — 32/51 damit einverstanden, bei der Festsetzung der zollfreien Mengen von Genußmitteln im großen Reiseverkehr bei Kaffee und Tee wie folgt zu verfahren: Die Notwendigkeit, Kaffee und Tee als Reisebedarf (§ 126 AZO) zollfrei zu lassen, kann sich nur im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung über 50 km von der Grenze bis zum Reiseziel ergeben. Unter dieser Voraussetzung können gebrannter Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm im allgemeinen als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. 8. Ab 1. August 1952 erfolgte mit Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. Juni 1952 III B — Z 2321 — 9/52 eine Einschränkung der Vergünstigung. Danach konnte grundsätzlich nur noch ein Reisebedarf an Kaffee und Tee im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung von etwa 100 km von der Eingangszollstelle bis zum Reiseziel anerkannt werden. Unter dieser Bedingung durften 250 Gramm gebrannter Kaffee oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und 50 Gramm Tee bei der ersten Einreise im Monat als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. (Krammig) 9. Der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 27. August 1952 III B — Z 2321 — 22/52 stellte klar, daß 1. Kur-, Sommergäste usw., die sich vorübergehend im Zollgrenzbezirk aufhalten, keine abgabenfreien Mengen von Kaffee und Tee einführen können, wie sie Grenzbewohnern mit ständigem Wohnsitz im Zollgrenzbezirk zustehen (Ziffer 2 dieses Berichtes), 2. Kaffee- und Teemengen unter den Voraussetzungen des in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnten Erlasses zollfrei eingeführt werden können, wenn die Reise nicht in einem Zuge ausgeführt, sondern durch einen längeren oder kürzeren Aufenthalt (z. B. Kuraufenthalt) unterbrochen wird, 3. die Abgabenvergünstigung, die nur bei der ersten Einreise im Monat gewährt wird, von der Vorlage eines Reisepasses abhängig zu machen ist, aus dem ersichtlich ist, daß es sich um die erste Einreise im Monat handelt. 10. Der weitere Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 1. Oktober 1952 III B — Z 2321 —26/52 ließ schließlich die Abgabenvergünstigung auch bei Sammelpaßreisenden zu, obwohl ein einwandfreier Nachweis der ersten Einreise im Monat bei Sammelpaßreisenden nicht möglich ist. 11. Mit Erlaß vom 13. März 1953 III B — Z 2320 —17/53 wies der Bundesminister der Finanzen die Zollstellen darauf hin, daß in dem Merkblatt über die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren, Kaffee und Tee die Hundertkilometergrenze bei der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee weggelassen worden sei. Insoweit galt der in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnte Erlaß als geändert. 12. Schließlich, und damit wurde der Rechtszustand des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 AZO wiederhergestellt (Ziffer 4 bis 6 dieses Berichts), hob der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 mit Wirkung vom 1. November 1955 die Bestimmungen über die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr (Ziffer 7 bis 11 dieses Berichtes) wieder auf. II. Beratung im Ausschuß 13. Der Antrag auf Drucksache 1773 wurde in der 109. Sitzung des Bundestages am 27. Oktober 1955 an den Ausschuß zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß behandelte die Vorlage in der 80. Sitzung am 14. Dezember 1955. 14. Die Antragsteller begründeten die von ihnen angestrebte Wiederherstellung der allgemeinen Abgabenvergünstigung für Kaffee und Tee im Sinne des in den Ziffern 7 bis 11 dieses Berichtes erwähnten Ausmaßes insbesondere damit, daß die Aufhebung der Abgabenvergünstigung im Zuge des Abbaues der Zollschranken und der Vereinfachung der Zollabfertigung beim Grenzübertritt unverständlich sei. Sie wiesen ferner darauf hin, daß die Aufhebung der Vergünstigung in erster Linie minderbemittelte Bevölkerungskreise träfe und zu Kaffee- und Teeschmuggel erneut anreize. 15. Der Vertreter der Bundesregierung begründete die Aufhebung der allgemeinen Abgabenvergünstigung mit längeren Ausführungen. Er führte im wesentlichen folgendes aus: a) Als Folge der Verknappung von Kaffee und Tee nach dem Kriege, der verhältnismäßig hohen Verbrauchsteuerbelastung und der überhöhten Preise für diese Genußmittel seien an den Grenzzollstellen erhebliche Abfertigungsschwierigkeiten dadurch aufgetreten, daß die Reisenden in zunehmendem Maße bestrebt gewesen waren, möglichst große Mengen dieser Waren abgabenfrei einzuführen. Diese anormalen Verhältnisse hätten es gerechtfertigt, zur Wahrung der Einheitlichkeit und Erleichterung bei der Zollabfertigung den Begriff „Reisebedarf" weitherzig auszulegen, also auch dem Reisenden Kaffee und Tee abgabenfrei zu belassen, der sie nicht während der Reise verbrauche. Den Zollstellen sei daher die Richtlinie gegeben worden, im großen Reiseverkehr allgemein Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm als Reisebedarf anzuerkennen. Der Erlaß dieser Richtlinie zur Anwendung des § 126 Abs. 1 AZO erschien insbesondere auch deswegen vertretbar, weil er nur im großen Reiseverkehr und damit unter den damaligen Verhältnissen auf einen beschränkten Personenkreis (insbesondere Ausländer) Anwendung fand. b) Durch die Aufhebung des Visumzwanges seitens der meisten Nachbarländer der Bundesrepublik sei der Grenzübertritt erheblich erleichtert worden. Dies und die Gewährung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee habe für in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerungskreise einen immer größer werdenden Anreiz geboten, ihren Bedarf an diesen Genußmitteln im Ausland zu decken. Das habe dazu geführt, daß es weniger die zum internationalen Reisepublikum rechnenden Personen waren, die entsprechend dem Zweck der Vergünstigung anläßlich einer Reise Kaffee und Tee mitbrachten, als vielmehr und in ständig zunehmendem Umfang Inländer, die dem Sinn der gewährten Vergünstigung zuwider ausschließlich zum Einkauf dieser Genußmittel die Grenze überschritten hätten. An allen Grenzen, insbesondere von den in Grenznähe liegenden Großstädten, hätten Autobusunternehmer z. T. regelmäßig Gesellschaftsfahrten in das benachbarte Ausland veranstaltet, die laut öffentlichen Ankündigungen ausschließlich zum Kaffeeinkauf durchgeführt worden seien. So habe z. B. die Zeitung „Der Mittag" am 12. September 1955 einen mit „Schäffer bringt uns an den Bettelstab" überschriebenen Bericht aus Düsseldorf gebracht, wonach die Omnibusunternehmer selbst zugaben, daß der Hauptanreiz für die von ihnen durchgeführten Tages- und Kurzfahrten nach Holland und Belgien das zollfreie halbe Pfund Kaffee gewesen sei. c) Diese Entwicklung habe in immer stärkerem Maße dazu geführt, daß auf Grund der früher den Zollstellen gegebenen Richtlinie Zollbefreiungen gewährt wurden, die auch bei sehr weitherziger Auslegung nicht mehr mit dem Gesetz in Einklang zu bringen wären. Denn die Einfuhr von Kaffee und Tee durch die in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerung könne beim besten Willen nicht unter den Begriff „Reisebedarf" gebracht werden. Schon um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wiederherzustellen, sei es deshalb nicht mehr vertretbar gewesen, die Zollstellen weiter nach diesen Richtlinien verfahren zu lassen. d) Darüber hinaus sei als Folge der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee lind Tee an den hauptsächlich dafür in Frage kommenden Grenzübergängen ein Massenandrang von „Kaffeereisenden" aufgetreten, der an den Hauptverkehrstagen zu Stauungen von Menschen und Fahrzeugen und Stockungen bei den zollamtlichen Verrichtungen (Krammig) an den Grenzübergängen geführt habe, wodurch auch das internationale Reisepublikum, das kaum noch von der Vergünstigung Gebrauch mache, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Abgabenbefreiung, die zunächst zur Erleichterung und Beschleunigung der Zollabfertigung im internationalen Reiseverkehr beigetragen habe, habe somit im Laufe der Zeit durch die oben geschilderte Entwicklung sowohl für die Verwaltung als auch für den echten Reiseverkehr in immer größerem Umfang Erschwerungen und Nachteile mit sich gebracht. e) Ferner sprächen auch Gründe der Gerechtigkeit gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Denn nur in erreichbarer Nähe zur Landesgrenze wohnende Inländer oder die weiter von der Grenze wohnenden begüterten Reisenden könnten die Steuerbefreiung für sich in Anspruch nehmen, während der Verbraucher im Landesinnern seinen Kaffee nur mit entsprechender Zoll- und Kaffeesteuerbelastung erwerben könne. f) Schließlich habe die umfangreiche Ausnutzung der Abgabenbefreiung zu teilweise existenzgefährdenden Einbußen für den einschlägigen Handel im Grenzgebiet geführt. Allein aus der Schweiz seien nach schweizerischen handelsstatistischen Angaben auf diesem Wege monatlich 40 bis 50 000 kg Kaffee in die Bundesrepublik eingeführt worden. Nach holländischen Schätzungen würden durch deutsche Reisende monatlich 100 000 kg Röstkaffee aus Holland in die Bundesrepublik verbracht. g) Den letzten Anstoß zur jetzt erfolgten Aufhebung der genannten Richtlinie habe aber folgender Umstand gegeben: Die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee sei nur einmal im Monat, und zwar bei der ersten Einreise im Monat gewährt worden. Die Kontrolle hierüber konnte von den Zollabfertigungsbeamten bis zum 30. Juni 1955 ohne nennenswerten Zeitverlust für den Reisenden durch Einsichtnahme in den Paß an Hand der darin abgedruckten Einreisestempel des Paßkontrolldienstes ausgeübt werden. Seitdem aber bei Inländern zur Vereinfachung und Beschleunigung der Grenzabfertigung vom Paßkontrolldienst keine Paßeintragungen mehr vorgenommen werden, sei diese Möglichkeit entfallen. Es müsse deshalb zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee durch die Zollverwaltung nunmehr eine Stempelung der Pässe erfolgen. Da die Zollabfertigung sich in der Regel nach der Reihenfolge des Grenzübertritts vollziehe, werden von den durch die Abstempelung verursachten Verzögerungen in nicht zumutbarer Weise auch die ausländischen Reisenden betroffen, die in der Mehrzahl keinen Kaffee und Tee mit sich führen. Der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte und auch erreichte Zweck der Erleichterung und Beschleunigung der Grenzabfertigung werde bei der Abstempelung der Pässe durch die Zollbeamten wieder aufgehoben. h) Zusammenfassend sei zu sagen: aa) Unter den geschilderten Verhältnissen stehe die Wiedereinführung des früheren Zustandes und die weitere Aufrechterhaltung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr mit dem Gesetz nicht in Einklang. bb) Die Wiedergewährung der Abgabenbefreiung würde weiterhin eine Abstempelung der Reisepässe zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr erforderlich machen, wodurch der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte Zweck wieder aufgehoben würde. 16. Die Antragsteller bezweifelten die Richtigkeit der handelsstatistischen Zahlen (Ziffer 15 f), weil Ausfuhren solcher Art sich nie zutreffend feststellen lassen würden. 17. Die Mehrheit des Ausschusses machte sich die Begründung des Regierungsvertreters zu eigen. Sie hielt den Zeitpunkt für gekommen, den Rechtszustand des Zollgesetzes und der Allgemeinen Zollordnung wiederherzustellen. Denn sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik als auch die Rücksichtnahme auf die durch die allgemeine Abgabenvergünstigung bisher geschädigten Gewerbekreise rechtfertigten dies, zumal Kaffee und Tee wieder in beliebigen Mengen und Qualitäten im Inland zu kaufen seien. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller bei wenigen Enthaltungen abgelehnt. Bonn, den 20. Dezember 1955 Krammig Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Furler.


Rede von Dr. Hans Furler
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bevor ich auf mein eigentliches Thema, nämlich auf die europäische Organisation für Atomenergie und die Errichtung eines gemeinsamen Marktes, eingehe, möchte ich einer Bitte meines Fraktionsfreundes Kiesinger entsprechend kurz auf die großen außenpolitischen Auseinandersetzungen zurückkommen, von denen wir vorhin im Zusammenhang mit der ersten Entschließung des Europarates gehört haben. Sie erinnern sich, daß eine dramatische Situation insofern entstanden war, als Herr Kollege Professor Schmid an Herrn Kiesinger die Frage richtete, ob ihm bekannt sei, daß in der UNO-Kommission eine Einigung über die Zahl der klassischen Streitkräfte erzielt worden sei. Es wurden für die Großmächte 1 bis 1,5 Millionen und für Frankreich 650 000 Mann genannt, und es wurde gesagt, daß sich die übrigen Staaten dann mit einer Stärke bis zu 200 000 Mann begnügen müßten.
Nach den letzten vorliegenden Nachrichten ist eine Einigung über Zahlen in dieser Kommission weder früher noch heute erfolgt. Der neueste Stand ist der, daß nach dem britisch-französischen Abrüstungsvorschlag im Gegensatz zu früheren Vorschlägen keine Höchstziffern für konventionelle Streikräfte vorgesehen sind. Es ist vorgesehen, daß die Höchststärken auf einer späteren Konferenz, in der alle Länder ihre Auffassungen geltend machen können, festgesetzt werden. Es wurde früher auf Grund gegenseitiger Vorschläge über die Zahlen gesprochen, auch über die 1 bis 1,5 Millionen und die 650 000, die einmal von der britisch-französischen Delegation vorgeschlagen wurden. Dieser Vorschlag wurde später von der russischen Seite mit gewissen Modifikationen und Abänderungen, darunter der sowjetrussische Gegenvorschlag, die Stärke der Streitkräfte der übrigen Staaten auf bis zu 200 000 Mann zu begrenzen, aufgegriffen. Aber eine Einigung ist nicht erzielt worden. Da Herr Kiesinger vorhin hier eine Erklärung nicht abgeben konnte, habe ich dies in seinem Auftrag getan.
Nun zu den weiteren Resolutionen des Europarates und zu der Erklärung des Monnet-Komitees, die Gegenstand der gegenwärtigen Debatte sind. Sie wissen, daß der Gedanke, die friedliche Verwertung der Atomkraft in einer Gemeinschaft durchzuführen, und der Gedanke, diese Gemeinschaft auf eine wirtschaftliche Gemeinschaft auszudehnen, der vor allem ein gemeinsamer Markt zugrunde liegen soll, auf zwei Ursprünge zurückgeht, einmal auf anregende Beschlüsse, die die Gemeinsame Versammlung der Montanunion schon Ende 1954, und zwar auf Anregung des französischen Delegierten Teitgen gefaßt hat, zum anderen auf Anregungen aus der Messina-Konferenz vom Juni vergangenen Jahres. Beide Wege wurden begangen. Die Gemeinsame Versammlung hat eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die nunmehr in Brüssel umfangreiche Berichte vorgelegt hat, in denen beide Probleme, Euratom, wie man es später nannte, und Gemeinsamer Markt, behandelt werden. Die Messina-Konferenz hat eine Sachverständigenkommission gebildet, deren Arbeiten Monate hindurch sehr intensiv waren und deren Ergebnisse inzwischen von dem die Kommission leitenden belgischen Außenminister Spaak mehrfach


(Dr. Furier)

mündlich dargestellt worden sind und die demnächst in einem schriftlichen Bericht niedergelegt werden.
Die Gemeinsame Versammlung der Montanunion hat sich mit beiden Fragen auf ihrer Brüsseler Sitzung in der vergangenen Woche befaßt. Der Europarat nimmt nicht Bezug auf eigene Tätigkeiten, sondern auf diese beiden Motivierungen, die ich soeben dargelegt habe. Die Entschließungen unterstützten sowohl die Bestrebungen einer gemeinsamen Organisierung der Atomkraft als auch die Entwicklung eines gemeinsamen Marktes.
Zunächst zu Euratom. Die Idee, von der sowohl die Arbeiten der Messina-Konferenz wie die der Gemeinsamen Versammlung ausgehen, ist die, daß wir in Europa, wenn wir die Dinge getrennt in den einzelnen Staaten behandeln, aus dem Rückstand, der ganz offensichtlich gegenüber den großen Mächten besteht, überhaupt nicht mehr herauskommen werden. Der konkrete Gedanke war: die sechs Staaten, die schon in der Montanunion verbunden sind, sollen sich auch zusammenfinden, um die friedliche Verwertung der Atomkraft durch Zusammenlegung ihrer Kräfte zu aktivieren. Man war sowohl bei den Sachverständigen der MessinaKonferenz wie in der Gemeinsamen Versammlung der Auffassung, es genüge hierzu nicht, daß sich alle europäischen Staaten in einer internationalen Form wie etwa in der der OEEC zusammenschlössen, sondern man müsse eine Gemeinschaft gründen, und zwar nicht der Organisation wegen, nicht der Institutionen wegen, sondern deshalb, weil nur die engste gemeinsame Arbeit und nur eine eigene Handlungsfähigkeit dieser Gemeinschaft die notwendigen wirtschaftlichen Erfolge bringen, die höchste Leistungsfähigkeit erzielen könne.
Dieses Euratom-Projekt, dieses Zusammenfügen der Kräfte der sechs westeuropäischen Kontinentalstaaten, sollte nicht ausschließlich sein und gegen irgend jemanden gerichtet sein. Auch die Monnet-Erklärung — die ja der Initiative von Messina und der Gemeinsamen Versammlung neuen Antrieb geben will — sagt: Natürlich steht der Beitritt oder die Assoziierung zu dieser Gemeinschaft allen anderen europäischen Staaten offen. Was soeben Herr Minister Strauß festgestellt hat, ist auch die Auffassung des Monnet-Komitees: daß nämlich die beiden Gestaltungen sich nicht ausschließen, daß man sehr wohl innerhalb der großen europäischen Organisation der 17 oder 18 Staaten, die die OEEC bilden, diese engere, kraftvollere, wirkungsvollere Gemeinschaft gründen könne, die sich dann in die anderen Beziehungen einfüge.
Es ist interessant, daß auch die Entschließung des Europarates, die schon einige Zeit zurückliegt und vor dem OEEC-Projekt gefaßt wurde, sagt, die Organisation, die man für die friedliche Auswertung der Atomkraft schaffe, müsse zu diesem Zweck diejenigen wirklichen Befugnisse erhalten, die sie zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgabe benötige. Also auch da wird eine handlungsfähige Gemeinschaft gefordert.
Nun ist man sich über eine Reihe von Punkten völlig einig. Man ist sich darüber klar — ich brauche das im einzelnen nicht zu wiederholen —, daß diese Gemeinschaft der Forschung materiellen und ideellen Auftrieb geben müsse, daß sie die
Forschungsprogramme koordinieren, daß sie Doppelarbeit und unrationelles Vorgehen verhindern solle. Man ist sich auch darüber einig, daß gewisse besonders teure und besonders risikovolle Anlagen gemeinschaftlich zu errichten sind, so z. B. eine Anlage zur Isotopentrennung. Eine solche Anlage ist außerordentlich teuer und trägt das große Risiko des technischen Überholtwerdens in sich. Man will auch das Recht der sechs Staaten koordinieren. Man will ein wirkungsvolles Sicherheitssystem — ich komme darauf noch zurück —, und man fordert eine parlamentarische Kontrolle der Institutionen, die entstehen. Man schlägt im Interesse einer rationellen Gestaltung vor, diese parlamentarische Kontrolle durch die schon vorhandene Gemeinsame Versammlung der Länder der Montanunion durchzuführen.
Allerdings sind drei Probleme noch offen, die ich kurz behandeln will. Zwei von ihnen haben verhindert, daß man in Brüssel zu einer einheitlichen Resolution über Euratom kam. Es ist meines Erachtens notwendig, diese Dinge weiter zu klären, um zu einer Einigung zu gelangen. Wir dürfen nicht an irgendwelchen Formulierungen festhalten und doktrinäre Streite führen. Wir wollen zu einem Ergebnis gelangen. Ich betone, es kam in Brüssel zwar keine gemeinschaftliche Entschließung zustande; aber alle Fraktionen haben erklärt: Wir wünschen, daß sich die Sachverständigen mit diesen Problemen weiter befassen und daß sie endgültige Berichte vorlegen. Daß man sich noch nicht gemeinsam entschließen konnte, besagt nicht, daß man sich überhaupt nicht entschließen will. Im Gegenteil, man will dies. Man möchte versuchen, die Standpunkte anzunähern und sie möglichst auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen.
Worin lagen die Differenzen? Die erste Frage war: soll diese Gemeinschaft der sechs Staaten die Atomenergie ausschließlich zu friedlichen Zwecken verwerten? Mit anderen Worten: soll die Gemeinschaft sich auf die Ausnutzung dieser ungeheuren Kräfte für die Schaffung von Kraftwerken beschränken oder soll sie auch die Möglichkeit haben, die großen Vernichtungswaffen zu erzeugen? Die Monnet-Resolution stellt sich eindeutig auf den Standpunkt: ausschließlich friedliche Verwertung. Ich gebe zu, daß dieser Standpunkt eine gewisse Folgerichtigkeit hat. Ich möchte aber betonen — um jedes Mißverständnis auszuschließen —, daß die ausschließlich friedliche Verwertung nichts zu tun hat mit einer Neutralisierung und allen Dingen, die damit zusammenhängen. Dies ist völlig klar. Die Monnet-Entschließung ist hier zunächst nur wirtschaftlich zu verstehen. Selbstverständlich bestehen für die Staaten der Gemeinschaft die Bindungen der atlantischen Verteidigungsgemeinschaft, der NATO, der Westeuropäischen Union usw. eindeutig weiter. Es ist also nicht möglich, zu sagen, hier werde irgendeiner Neutralisierung Vorschub geleistet.
Ich will zur Klarstellung — mein Bemühen ist der Versuch, zu einer Einigung hinzuführen — auch sagen, daß die Differenz zwischen dem einen Standpunkt — ausschließlich friedliche Verwertung — und dem anderen nicht so groß zu sein scheint. Auch wenn ein Euratomprojekt mit der Formulierung einer ausschließlich friedlichen Verwertung zustandekommt, schließt dies nicht aus, daß man durch einen gemeinschaftlichen, einstim-


(Dr. Furler)

migen Beschluß später von diesem Grundsatz wieder abgeht, wenn die außenpolitische Situation etwas Derartiges erfordert. Es ist nicht vorgesehen, daß die Atomgemeinschaft gegenüber dritten Staaten Bindungen übernimmt. Dieser Entschluß bleibt in ihrer souveränen Entscheidung. Ich will nur noch sagen: Welchen Weg man auch geht, es ist nötig, klarzustellen, daß auf jeden Fall die nicht friedliche Fertigung niemals durch einzelne Mitglieder der Gemeinschaft durchgeführt werden darf, sondern ausschließlich durch die Gemeinschaft.
Ich brauche nur darauf hinzuweisen, daß für die Bundesrepublik insofern eine besondere Situation besteht, eine schwierige Lage auch der Gemeinschaft gegenüber, als sie im Zusammenhang mit den Pariser Verträgen eindeutig auf eine Atomwaffenfertigung verzichtet hat. Bei uns ist diese Frage also von dem einzelstaatlichen Gesichtspunkt aus erledigt.
Auf alle Fälle ist folgendes sicher. Diese sechs Staaten wollen sich nicht zusammenschließen, weil sie allein nicht die Kraft haben, die großen Vernichtungswaffen herzustellen. Das ist nicht das Ziel der Gemeinschaft. Das Ziel ist, die Kräfte zu koordinieren, um wirtschaftlich weiterzukommen. Die Staaten wollen sich zusammentun, um die Atomkraft für die Entwicklung ihrer Wirtschaft einzusetzen, um ihren Völkern einen höheren materiellen Wohlstand erreichbar zu machen.
Nun zur zweiten offenen Frage, der Frage des Eigentums an den Kernbrennstoffen. Um hier klar zu sehen, ist von folgendem auszugehen. Das Eigentum an den Kernbrennstoffen wird in der Monnet-Deklaration ausdrücklich in Zusammenhang gebracht mit der notwendigen Kontrolle, die über die Betriebe ausgeübt werden muß, die mit solchen Kernbrennstoffen arbeiten. Man ist sich völlig darüber einig, daß es nicht möglich ist, diese Kernbrennstoffe irgend jemandem, sei es dem Staat, sei es Privaten, ohne eine ständige und wirksame Kontrolle zu überlassen. Das ist ein oberster Grundsatz: Kontrolle und Eingriffsmöglichkeiten müssen gegeben sein.
Die Frage ist nur: Ist es zur Durchführung dieser Kontrolle und für die Möglichkeit eines wirksamen Eingriffs nötig, daß die Gemeinschaft das Eigentum an den Kernbrennstoffen hat? Die Monnet-Erklärung ist der Meinung, dies sei nötig. Sie sagt aber ausdrücklich, daß das Eigentum auf die Gemeinschaft nur übertragen werden solle wegen des zu errichtenden Kontrollsystems. Nach langen Auseinandersetzungen innerhalb des Komitees wurde noch der klärende Satz hineingefügt, daß das Eigentum .,ausschließlich zu diesem Zweck", nämlich zum Zwecke der Kontrolle, zu übertragen ist.
Nun fragt sich: Ist es zur Kontrolle und zur Sicherstellung notwendig, das Eigentum zu übertragen? Scheinbar ist das notwendig. Ich sage scheinbar deshalb, weil in den Vereinigten Staaten von Amerika dieses öffentliche Eigentum auch besteht. Aber dort war eine ganz andere Situation gegeben. Man hat mit dieser Fertigung im Krieg zu kriegerischen Zwecken begonnen, und das schuf, auch wegen der Geheimhaltung, eine ganz andere Lage.
Das Zweite ist folgendes. Ich glaube — einmal rein juristisch gesehen —, daß man im angloamerikanischen Rechtsdenken von anderen Vorstellungen ausgeht. Man sagt sich dort: ein wirksamer Eingriff setzt private Rechtstitel voraus. Ich nehme an, mit Herrn Kollegen Schmid darüber einig zu sein, daß wir Kontinentaleuropäer hier anders denken. Wir sagen: zum Eingriff und zur Kontrolle sind nur hoheitliche Befugnisse notwendig. Selbstverständlich müssen in der Fabrik Leute stehen, die darüber wachen, daß mit diesen Rohstoffen kein Mißbrauch getrieben wird. Selbstverständlich muß die entscheidende Behörde die Möglichkeit haben, sofort den Betrieb zu schließen, das Material sicherzustellen und alle Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, daß ein beginnender Mißbrauch fortgesetzt wird. Aber nach unserer Meinung ist es dazu nicht notwendig, einen privatrechtlichen Titel, das Eigentum in der Hand Zu haben. Denn dieser Eingriff geht über das Eigentum hinweg. Dieser Eingriff erfolgt, gleichgültig, wem die Kernbrennstoffe gehören, die Gegenstand dieses Mißbrauches sind.
Wenn ich also zu dem Ergebnis komme, daß es für die Durchführung der Kontrolle und für die Eingriffsmöglichkeiten, die wir alle wollen, gar nicht nötig ist, das Eigentum zu übertragen, dann glaube ich auch, daß es dem Sinn und dem Grundsatz der Monnet-Erklärung nicht widerspricht, wenn man hieraus Konsequenzen zieht. Es wäre also dann zur Durchführung des Grundsatzes der Kontrolle und des Eingriffs die Modalität des Eigentummonopols nicht erforderlich.

(Abg. Wehner: Wollen Sie Ihre Unterschrift wegeskamotieren?)

— Nein! Ich sage das deshalb so deutlich, weil es ganz klar ist, daß in diesem Zusammenhang noch andere Gedankengänge eine Rolle spielen, und ich sage dies auch deshalb, weil ich glaube, daß wir alles versuchen müssen, Herr Kollege Wehner, um hier zu einem Zusammenführen der Gegensätze zu kommen. Wir wollen nicht über doktrinäre Streitigkeiten am Schluß in eine Situation geraten, in der irgendein Partner nicht mehr weiter mitgeht. Wir haben es ja in Brüssel gesehen; man ist wenigstens so weit zu sagen: Setzt euch noch einmal zusammen und prüft diese Dinge wirklich. Wir wollen ja zu einem gemeinsamen Ergebnis kommen.
Das Dritte, das im Augenblick noch erörtert wird, ist die Frage: welcher Zusammenhang besteht zwischen der Entstehung von Euratom und der Entstehung ,des gemeinsamen Marktes? Beide Projekte kommen aus den gleichen Quellen. Sicher besteht ein sehr starker sachlicher Zusammenhang zwischen der friedlichen Ausnutzung der Atomkraft und der wirtschaftlichen Gesamtentwicklung Europas. Die Atomkraft ist ein Teil des Kraftsystems überhaupt. Sie soll eingesetzt werden, um die klassischen Energiequellen zu ergänzen, um weitere wirtschaftliche Expansionsmöglichkeiten in Europa zu schaffen. Richtig ist auch, daß davon ausgegangen wird, daß für Euratom ein spezieller gemeinsamer Markt zu errichten ist, der sich natürlich viel leichter durchführen läßt, wenn er in den allgemeinen gemeinsamen Markt eingefügt wird. Ich glaube also, daß sachliche, psychologische und politische Gesichtspunkte, der wirtschaftliche Zusammenhang und die gemeinsame Entstehungsgeschichte dafür sprechen, mit dem Vertrag über die Atomgemeinschaft auch die rechtlichen Grundlagen für den gemeinsamen Markt zu schaffen. Selbstverständlich wollen wir nicht abwarten, bis


(Dr. Furler)

der gemeinsame Markt realisiert ist. In diesem Sinne wurde die Resolution Monnet dem Bundestag vorgelegt. Die Fraktionen verlangen, daß Verhandlungen über die Schaffung von Euratom geführt werden. Sie wünschen aber auch, daß der allgemeine gemeinsame Markt mindestens in seinen rechtlichen Grundlagen zur Entstehung kommt. Um zu verhindern, daß wir uns über diese Dinge auseinanderleben, wurde ausdrücklich gesagt, daß wir die Entschließung Monnet hinsichtlich ihrer Grundsätze billigen. Wir bejahen die Aktivität, die in dem Komitee für die Vereinigten Staaten von Europa entfaltet wird. Das Komitee befaßt sich aber — ich betone das — nicht nur mit Euratom, sondern von vornherein und in der nächsten Sitzung weiter auch mit dem gemeinsamen Markt.
Damit bin ich bei dem gemeinsamen Markt, dem zweiten, wohl noch größeren, noch tiefergreifenden Projekt, das gegenwärtig diejenigen bewegt, die mit den europäischen Dingen zu tun haben. Was ist das, der gemeinsame Markt? Ich kann auf die technischen Dinge nicht näher eingehen. Ich will nur sagen: der Grundgedanke, der sowohl von der Gemeinsamen Versammlung und ihren Berichterstattern als auch von den Sachverständigen der Messina-Konferenz entwickelt wurde, ist klar. Er ist einfach, aber in seiner Bedeutung von einer großen Tragweite. Er sagt nämlich, diese sechs westeuropäischen Staaten sollen eine Zollunion bilden, und sie sollen über diese Zollunion hinaus einen gemeinsamen Markt schaffen, d. h. ein einziges Gebiet des freien wirtschaftlichen Austausches, also des Austausches von Waren, von Dienstleistungen, von Kapital und der Freizügigkeit der Arbeitskräfte.
Daß ein solches Projekt bei so verschiedenartiger Entwicklung dieser sechs Staaten nicht von heute auf morgen vollzogen werden kann, ist offensichtlich und einleuchtend. Aber auch die historisch verschiedenen Entwicklungen dürfen uns nicht entmutigen. Wir dürfen nicht sagen: Das ist einfach so geworden, das muß so bleiben. Nein; man ist im Begriff, wenn die nötigen politischen Voraussetzungen geschaffen werden können, einen großen neuen Weg zu gehen und in langen Etappen zum Ziele zu gelangen. Es sind drei Stufen von je vier Jahren, zusammen also zwölf Jahre, vorgeschlagen. Weiterhin ist vorgesehen, daß, wenn nach zwölf Jahren die völlige Zollunion und die völlige Gemeinschaft des Marktes noch nicht erreicht sind, noch einmal drei Jahre als Übergangszeit anzuhängen. Aber in spätestens 15 Jahren muß das ganze Projekt durchgeführt sein. In dieser Zeit sollen die Binnenzölle, die ganzen Kontingentierungen und Ausfuhrbeschränkungen völlig fallen.
Es ist nun nicht so, daß dies Spekulationen wären. Zu diesen sehr schwierigen Fragen der Aufhebung der Zölle, der Beseitigung der Kontingente usw. liegen ganz konkrete, realisierbare Vorschläge in Gutachten vor, die sich nicht in einem Wolkenkuckucksheim bewegen, sondern die geprüft sind und die nunmehr den Regierungen zur Entscheidung vorgelegt werden. Man kann natürlich nicht die Dinge völlig automatisch durchführen. Man will eine große Elastizität und einen gewissen Spielraum lassen. Aber dies ist wichtig: es darf keine endgültigen Durchbrechungen geben.
Solche Projekte lassen sich nicht ohne gewisse Anpassungen durchführen. Wie Herr Wirtschaftsminister Erhard soeben sagte, sind zu diesem
Zweck verschiedene Maßnahmen vorgesehen. Man hat einen Anpassungsfonds vorgeschlagen, der bei Betriebsstillegungen helfen soll, mit dessen Hilfe also die menschlichen und betrieblichen Schäden oder auch Schäden, die in den Wirtschaften der Länder entstehen können, von der Gemeinschaft ausgeglichen werden. Man hat einen Investitionsfonds vorgeschlagen, der mit sehr großen Mitteln arbeiten und dazu dienen soll, Projekte durchzuführen, die die Kräfte des Einzelnen übersteigen. Mit seiner Hilfe sollen in weniger entwickelten oder in solchen Gebieten, die in Schwierigkeiten kommen, Neuinvestitionen durchgeführt werden. Man hat vor allem großzügige Sicherheitsklauseln vorgesehen, die es ermöglichen, eine gewisse Übergangszeit ohne allzu große schmerzliche Eingriffe zu überwinden.
Was ich für sehr wesentlich halte, ist, daß diese Gemeinschaft, diese Zollunion — und das ist ein Faktum, das sehr stark gemeinschaftsbildend wirkt — nach außen, dritten Staaten gegenüber einen einheitlichen Zolltarif haben soll, wodurch sich ohne weiteres eine Verbindung der Zollpolitik der Mitgliedstaaten ergeben muß.
Man will auf keinen Fall eine Autarkie anstreben. Man will diese Gemeinschaft nicht dazu ausnützen, irgendwelche Kampfzölle gegen dritte große Gebiete zu schaffen. Das hindert schon das Bestehen des GATT, in dem sich diese Gemeinschaft, diese Zollunion befindet. Die Vorschriften des GATT schließen eine Erhöhung der Außenzölle aus. Die Gemeinschaft kann in ihren Zöllen nie höher gehen als der bisherige Durchschnitt. Sie kann nach unten variieren, was im Interesse der wirtschaftlichen Verflechtung mit der übrigen Welt sehr erwünscht ist.
Nur nebenbei will ich bemerken, daß auch die Landwirtschaft in diese Gesamtbindung, in diese Zollunion, in diesen gemeinschaftlichen Markt eingeschlossen werden soll. Dies wirft natürlich schwierige Probleme auf. Besonders umfassende Anpassungsmöglichkeiten werden hier notwendig werden.
Daß diese Gemeinschaft, wenn sie politisch durchgeführt werden kann, gemeinsamer Organe bedarf, versteht sich von selbst. Es ist unmöglich, Derartiges automatisch vor sich gehen zu lassen. Man will aber nicht in doktrinäre Auseinandersetzungen darüber eintreten: supranationaler Charakter — nicht supranationaler Charakter. Man will einen Ausschuß schaffen, der die Befugnis hat, im Rahmen der zu schließenden Verträge einzugreifen, der den Übergang, den Vollzug überwacht, der hier sachlich begrenzte, aber wirkliche Entscheidungen treffen kann. Diese Organe sollen unter einer parlamentarischen Kontrolle stehen.
Wichtig an dem Ganzen ist folgendes. Bei allen Anpassungsmöglichkeiten, bei allen Investitionshilfen ist es so, daß es kein Zurück geben darf. Der Plan muß als Einheit angenommen werden. Man kann also nicht nach vier Jahren sagen: Nun hört es auf, wir betreiben wieder eine andere Politik! Man kann auch nicht Gebiete herausnehmen, reservieren, außerhalb des gemeinsamen Marktes lassen. Die Einheit ist schon deshalb dringend erforderlich, weil sonst die Kraft, der heilsame Zwang verlorengehen. Wenn sich jeder, der betroffen wird, sagen kann: ich warte eine Zeit ab, es wird sich schon wieder alles ändern, dann würde der notwendige Strukturwandel, der erwünscht ist, nicht eintreten.


(Dr. Furler)

Meine Damen und Herren, ich will mich nicht mehr lange mit diesem Projekt auseinandersetzen. Ich will in dieser Diskussion nur noch einige konkrete Bemerkungen machen. Es ist erstaunlich, daß eine Kritik kommt, die sagt: Das alles geht nicht weit genug, wir müssen eigentlich viel mehr zugleich tun. Wir müssen die Zollpolitik, die Wirtschaftspolitik harmonisieren und ähnliches mehr.
Ich glaube, man sollte die Kritik nicht hier ansetzen, sondern sich darauf verlassen, daß gewisse Dinge mit Notwendigkeit eintreten. Die Harmonisierung der Wirtschaftspolitik wird die notwendige Folge dieser Gemeinschaft sein. Und so sagt auch die Entschließung, die in Brüssel von allen Fraktionen des Montanparlaments einstimmig angenommen worden ist, daß der gemeinsame Markt „die Koordinierung der Wirtschafts-, Sozial-, Währungs- und Steuerpolitik der Mitgliedstaaten notwendig macht". Die .Folgerungen aus dem Faktum des gemeinsamen Markts und der Zollunion werden sich im Laufe der Jahre ohne weiteres ergeben. Man soll diese realistische Haltung, nicht zu viel zu verlangen und nur das Mögliche zu erstreben, nicht dadurch in Gefahr bringen, daß man Bedingungen aufstellt, die einfach unerfüllbar und die aber auch nicht notwendig sind.
Eine besondere Rolle spielt hier immer die Frage der sozialen Lasten. Ich glaube, wir müssen hier ganz offen zusagen, daß wir von der Bundesrepublik aus im Interesse des großen Zieles selbstverständlich damit einverstanden sind, daß diese sozialen Lasten nicht differierend sein können. Wir wollen die Gemeinschaft nicht in einer solchen Form, daß der eine den anderen dadurch konkurrenziert, daß in den Lasten, die hier zu tragen sind,
gewisse Verschiedenartigkeiten bestehen. Ich glaube, wir müssen sagen, daß wir jede paritätische Formel aufnehmen, die für notwendig gehalten wird, um das große Ziel des Gemeinsamen Marktes zu erreichen.
Nun am Schluß ein paar kurze allgemeine Bemerkungen.
Nachdem die EVG gescheitert ist, nachdem auch die politische Integration nicht weitergeführt werden konnte, haben wir gegenwärtig Ansatzpunkte dafür, daß die Bestrebungen, eine Gemeinschaft und eine Einigung auf wirtschaftlichem Gebiet herbeizuführen, weiterkommen. Ich glaube, es ist realistisch, diese Ziele zunächst auf die sechs Staaten der Montanunion zu beschränken. Ein Darüberhinausgehen führt zu so großen Schwierigkeiten, daß es hoffnungslos wäre, das Projekt auszuweiten. Ich betone aber, daß diese Gemeinschaft nicht gegen das größere Europa gerichtet ist. Im Gegenteil: sie arbeitet für dieses größere Europa deshalb, weil, wenn in einem Teilgebiet eine stärkere Kraft entsteht, dies auch ohne weiteres der Gesamtheit zugute kommt.
Alte Vorstellungen wie die einer kontinentalen Hegemonie, eines Übergewichts, eines notwendigen Gleichgewichts sind durch die weltpolitische Situation völlig überholt. Wir können in unserem kontinentalen Europa nur noch erwarten, daß wir gemeinsam die Kraft finden, uns zu erhalten. Wir können. selbst wenn wir uns noch so eng zusammenschließen, gegenüber den großen Weltmächten nicht mehr führend werden und auch nicht daran denken, irgendwelche anderen europäischen Staaten zu konkurrenzieren. Wir wollen nur ein Zentrum der Einigkeit, ein Zentrum der Überwindung der Spaltung und der Isolierung schaffen. Denn das ist sicher: wir kommen, so gut die wirtschaftliche Entwicklung auch heute ist, über einen gewissen Stand der wirtschaftlichen Expansion nicht hinaus, wenn wir getrennt bleiben. Nur diese Zollunion, nur der Gemeinsame Markt schafft die Möglichkeit eines weiteren Fortschreitens. Wenn wir auch nicht so stark werden wie die Vereinigten Staaten von Amerika, so ist doch einleuchtend, daß ein Gebiet von 150 Millionen Menschen, selbst wenn es räumlich nicht so ausgedehnt und nicht so reich ist, eben weiter kommt als die getrennten Staaten.
Wir wissen genau, daß große Schwierigkeiten zu überwinden sind. Wir wissen genau, daß die Realisierung nicht allein von uns abhängt. Es wäre falsch, einem wirklichkeitsfremden Optimismus das Wort zu reden. Es wäre aber genauso verfehlt, gegenüber der europäischen Entwicklung in einen Pessimismus zu verfallen, der jedes Streben, jedes Handeln hindert.
Ich möchte am Schluß nur eines sagen. Sicher scheint mir das zu sein: Wir können nicht wieder Jahre der Ungewißheit auf uns nehmen, Jahre, in denen völlig offen ist, ob die Pläne realisiert werden können oder ob sie zum Scheitern verurteilt sind. Wir haben Verständnis dafür, daß es Hemmungen gibt — bei uns und bei anderen. Wir haben Verständnis dafür, daß die Kräfte des Alten sich wehren gegen den großen neuen Gedanken. Aber ich glaube, wir müssen die Entschlußkraft aufbringen, und wir müssen sie bald aufbringen. Denn die Zeit arbeitet nicht für uns. Noch haben wir in diesen westeuropäischen Staaten eine relativ günstige Wirtschaftssituation, eine Situation, die es leichter macht, die Opfer zu bringen, die notwendig sind. Wenn eine Krise käme oder wenn nur politische Veränderungen stattfänden, so würde das ganze geplante Werk in Gefahr kommen.
Deshalb meinen meine Freunde und ich, daß es unsere Aufgabe ist — und das entspricht auch den Entschließungen, die Ihnen vorliegen —, die Regierungen zu drängen, bald die notwendigen Verträge abzuschließen. Wenn aber diese Verträge da sind, müssen wir und die anderen Länder alles tun, um die endgültige Entscheidung der Parlamente schnellstens herbeizuführen.

(Beifall bei den Regierungsparteien.)


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    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Dr. Drechsel.