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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 137. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956 7069 137. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 22. März 1956. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 233 (Drucksachen 2120, 2242) 7071 A Erklärung des Präsidenten über die Setzung der Flagge des Europarates vor dem Bundeshaus 7071 A Dankesworte des Präsidenten an die deutschen Mitglieder der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl zur Beschlußfassung über den Entschließungsentwurf für die Errichtung einer Europäischen Zoll- und Marktunion 7071 B Europadebatte: Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 7071 B Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Generalberichterstatter der Deutschen Delegation der Beratenden Versammlung des Europarates . . . 7072 B Dr. Mommer (SPD), Berichterstatter 7075 B Dr. Leverkuehn (CDU/CSU), Berichterstatter 7076 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7077 D Politische Fragen: Beratung des Entschließungsantrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen (Drucksache 2151) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Organisation für Atomenergie und Errichtung eines Gemeinsamen Marktes (Drucksache 2152) und mit der Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, GB/BHE, DP, DA betr. Schaffung einer europäischen Kommission für Atomenergie (Drucksache 2229) 7077 D Dr. Schmid (Frankfurt) (SPD) 7078 A, 7085 A, 7088 C, D Kiesinger (CDU/CSU) . . . 7082 C, 7085 A Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . . 7085 C Euler (DA) . . 7086 D, 7088 A, B, D, 7090 A Erler (SPD) 7087 D, 7088 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7088 A, B Dr. Gille (GB/BHE) 7090 B Strauß, Bundesminister für Atomfragen 7091 C, 7104 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 7092 C Dr. Furler (CDU/CSU) . . . 7093 C, 7108 D Dr.-Ing. Drechsel (FDP) 7097 D Dr. Blank (Oberhausen) (DA) . . 7099 C Dr. Reif (FDP) 7100 D Dr. Kreyssig (SDP) 7102 A Dr. von Merkatz (DP) 7104 A Dr. Pünder (CDU/CSU) 7108 B, C Beschlußfassung 7108 B, C Zur Geschäftsordnung bzw. zur Abstimmung: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 7108 C, D Paul (SPD) 7109 A Wirtschaftsfragen: Beratung des Antrags der Abg. Dr. Hellwig, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Gemeinsame Senkung der Einfuhrzölle bei den Mitgliedstaaten des Europarates (Drucksache 2153) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Abg. Dr. Leverkuehn, Kalbitzer, Graf von Spreti, Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Wirtschaftshilfe für Südeuropa (Drucksache 2154), mit der Großen Anfrage der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Postverkehrs (Drucksache 2155) und mit der Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Postverkehr mit dem Ausland (Drucksachen 1787, 436) . 7109 B, C, 7111 C Dr. Pünder (CDU/CSU) 7109 C Dr. Steinmetz, Staatssekretär im Bundesministerium für das Post-und Fernmeldewesen 7109 C Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP), Berichterstatter 7111 C Annahme der Anträge Drucksachen 2153, 2154, 1787 7109 C, 7112 D Rechts- und Verwaltungsfragen: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Angelegenheiten der inneren Verwaltung über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksachen 2011, 198) . . . . 7112 D Maier (Freiburg) (SPD), Berichterstatter 7112 D Beschlußfassung 7113 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über den Antrag der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für private Kraftfahrzeuge und über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Vereinfachung der Zollkontrolle (Drucksachen 1788, 576, 338) . . . . 7113 A Dr. Brühler (DP), Berichterstatter . 7113 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier 7114 B, C, D Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zollgesetzes (Zweites Änderungsgesetz zum Zollgesetz) (Drucksache 2038) 7115 C Beschlußfassung 7115 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044, Umdruck 551 [berichtigt]) 7115 D Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 7115 D Beschlußfassung 7116 A Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Grenzformalitäten für Reisende (Drucksache 2156) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Kiesinger, Dr. Becker (Hersfeld), Dr. Schranz u. Gen. betr. Beschlüsse des Unterausschusses 3 des Ausschusses des Deutschen Bundestages für auswärtige Angelegenheiten und der interparlamentarischen französischen Kommission für Fragen der Grenzformalitäten über die Vereinfachung der Grenzformalitäten im deutsch-französischen Reiseverkehr (Drucksache 2157) 7116 B Beschlußfassung 7116 B Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Vereinfachung der Formalitäten in Flughäfen (Drucksache 2158) . . 7116 B Beschlußfassung 7116 C Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Dr. Dr. h. c. Pünder, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Verzicht auf den internationalen Führerschein (Drucksache 2159) . . 7116 C Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Dr. Mommer, Graf von Spreti, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Zollbefreiung für Betriebsstoffe der Landkraftfahrzeuge (Drucksache 2161) 7116 D Beschlußfassung 7116 D Beratung des Antrags der Abg. Gräfin Finckenstein, Dr. Leverkuehn, Dr. Becker (Hersfeld) u. Gen. betr. Erleichterung des europäischen Reiseverkehrs durch Autobahnsymbol (Drucksache 2162) 7117 A Beschlußfassung 7117 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksachen 1969, zu 1969, 1773) . . 7117 A Krammig (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 7118 C Dr. Mommer (SPD) 7117 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 7117 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . 7117 B Abstimmung 7117 C Beschlußunfähigkeit festgestellt . . 7117 D Nächste Sitzung 7117 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeneten 7118 A Anlage 2: Änderungsantrag des Abg. Dr von Buchka zu den von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Umdruck 551) 7118 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) 7118 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Peters 15. 7. Meitmann 12. 5. Dr. Starke 30. 4. Blachstein 20. 4. Mensing 15. 4. Morgenthaler 15. 4. Miller 10. 4. Dr. Dittrich 7. 4. Kalbitzer 7. 4. Lulay 7. 4. Kahn 1. 4. Böhm (Düsseldorf) 31. 3. Diedrichsen 31. 3. Dr. Hammer 31. 3. Dr. Kopf 31. 3. Dr. Luchtenberg 31. 3. Dr. Maier (Stuttgart) 31. 3. Moll 31. 3. von Manteuffel (Neuß) 28. 3. Gedat 24. 3. Hoogen 24. 3. Horn 24. 3. Frau Keilhack 24. 3. Frau Schroeder (Berlin) 24. 3. Altmaier 23. 3. Dr. Baade 23. 3. Birkelbach 23. 3. Brandt (Berlin) 23. 3. Brookmann (Kiel) 23. 3. Cillien 23. 3. Dr. Conring 23. 3. Dopatka 23. 3. Feldmann 23. 3. Frau Geisendörfer 23. 3. Hansen (Köln) 23. 3. Hörauf 23. 3. Dr. Lindenberg 23. 3. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 23. 3. Oetzel 23. 3. Ollenhauer 23. 3. Pelster 23. 3. Frau Pitz 23. 3. Rademacher 23. 3. Frau Dr. Rehling 23. 3. Reitzner 23. 3. Stücklen 23. 3. Wagner (Ludwigshafen) 23. 3. Dr. Atzenroth 22. 3. Bettgenhäuser 22. 3. Brockmann (Rinkerode) 22. 3. Dr. Bürkel 22. 3. Dr. Deist 22. 3. Etzenbach 22. 3. Frehsee 22. 3. Dr. Glasmeyer 22. 3. Günther 22. 3. Jahn (Frankfurt) 22. 3. Könen (Düsseldorf) 22. 3. Kühn (Köln) 22. 3. Leibfried 22. 3. Dr. Leiske 22. 3. Marx 22. 3. Massoth 22. 3. Frau Dr. Maxsein 22. 3. Dr. Mocker 22. 3. Rasch 22. 3. Richarts 22. 3. Dr. Schellenberg 22. 3. Schneider (Bremerhaven) 22. 3. Voss 22. 3. Dr. Willeke 22. 3. b) Urlaubsanträge bis einschließlich Dr.-Ing. E. h. Schuberth 15. 4. Anlage 2 Umdruck 551 (Vgl. S. 7115 D) Änderungsantrag des Abgeordneten Dr. von Buchka zur zweiten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Paßwesen (Drucksache 2044). Der Bundestag wolle beschließen: 1. Die Einleitung des Art. 1 wird wie folgt gefaßt: Das Gesetz über das Paßwesen vom 4. März 1952 (Bundesgesetzbl. I S. 290) wird wie folgt geändert: 1. § 3 erhält folgende Fassung: 2. Dem Art. 1 wird folgende Nummer 2 angefügt: 2. In § 11 Abs. 1 Nr. 1 werden die Worte „oder 2" gestrichen. Bonn, den 21. März 1956 Dr. von Buchka Anlage 3 Drucksache zu 1969 (Vgl. S. 7117 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. zollfreie Einfuhr von Kaffee und Tee im Reiseverkehr (Drucksache zu 1969) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Darstellung der Rechtslage 1. Zoll- und Verbrauchsteuerbefreiung für Kaffee und Tee bei der Einfuhr in das Bundesgebiet basieren im wesentlichen auf § 69 Abs. 1 Ziff. 23, 24 und 25 des Zollgesetzes (ZG) vom 20. März 1939 (RGBl. I S. 529), dem Kaffee- und dem Teesteuergesetz, beide vom 30. Juli 1953 (BGBl. I S. 708 bzw. 710). Das Kaffee- und das Teesteuergesetz bestimmen, daß, wenn in Fällen des § 69 ZG Zollbefreiung eintritt, auch Steuerbefreiung 2u gewähren ist. 2. § 69 Abs. 1 Ziff. 23 ZG befreit von der Einfuhrzollschuld Waren in kleinen Mengen oder von geringem Zollwert. Was solche Mengen sind, bestimmt § 122 der Durchführungsbestimmungen zum Zollgesetz (Allgemeine Zollordnung - AZO) vom 21. März 1939 (RMinBl. 1939 S. 313) und vom 8. März 1951 (BGBl. I S. 171). Kaffee und Tee fallen unter diese Befreiungsvorschrift nur dann, wenn sie lose oder in angebrochenen Packungen, in Mengen von weniger als 50 Gramm bei Kaffee, in Mengen von weniger als 20 Gramm bei Tee, von Bewohnern des deutschen Zollgrenzbezirks (in der Regel ein Grenzstreifen von 15 km Tiefe) im Alter von mehr als 16 Jahren zum Verbrauch in der Familie eingebracht werden. Diese Vergünstigung, die alle Eingangsabgaben (Zoll, Kaffee- bzw. Tee-und Umsatzausgleichsteuer) umfaßt, kann zweimal monatlich in Anspruch genommen werden. 3. Proben und Muster von Kaffee und Tee in zum Genuß geeigneter Beschaffenheit sind in Mengen bis zu 250 Gramm Rohgewicht zoll- und steuerfrei, wenn sie mit der Post für einschlägige Handelsunternehmen eingehen (§ 69 Abs. 1 Ziff. 24 ZG in Verbindung mit § 122 Abs. 1 Ziff. 1 AZO). (Krammig) 4. Vor Erlaß der die abgabenfreie Einfuhr von Kaffee und Tee begünstigenden Anordnungen des Bundesministers der Finanzen, die in Drucksache 1773 und in diesem Bericht, Ziffer 6 bis 11, im einzelnen genannt bzw. behandelt worden sind, galten im Reiseverkehr die Bestimmungen des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG, §§ 124, 126 AZO. Soweit sie für die Beurteilung des Beratungsgegenstandes von Bedeutung sind, werden sie nachstehend zitiert. § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG lautet: (1) Einfuhrzoll wird nach näherer Bestimmung des Reichsministers der Finanzen nicht erhoben 25. ; von Nahrungs- und Genußmitteln zum Reiseverbrauch, Was Reise im Sinne dieser Vorschrift ist, erläutert § 124 AZO wie folgt: (1) Als Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes wird für im Zollausland wohnende Personen die Reise ins Zollausland, die unmittelbare Durchreise durch das Zollgebiet und die Ein-und Ausreise mit einem kürzeren Aufenthalt im Zollgebiet angesehen. . . . (2) Reist eine im Inland wohnende Person zu vorübergehendem Aufenthalt ins Zollausland, so ist diese Reise im Sinne des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 des Zollgesetzes die im Zollausland zurückgelegte Reise und die Rückreise im Zollgebiet. Nahrungs- und Genußmittel, die der Reisende bei der Einreise mit sich führt, bleiben nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 Abs. 1 AZO insoweit zollfrei, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind. Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall zollfrei bleiben, treffen die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen, bei Waren, für die Höchstmengen festgesetzt sind, im Rahmen dieser Begrenzung. Beim großen Reise- und Durchgangsverkehr wird nicht kleinlich verfahren, bei Grenzbewohnern wird ein strenger Maßstab angelegt. Im Rahmen dieser Vorschrift sind für Kaffee und Tee in der AZO keine Höchstmengen festgesetzt worden. Werden im Reiseverkehr größere Mengen an Nahrungs- und Genußmitteln zur Zollabfertigung gestellt, als zum Verbrauch auf der Reise zollfrei gelassen werden können, so werden gemäß § 126 Abs. 5 AZO nur die den Reisebedarf übersteigenden Mengen verzollt oder zu einem Zollverkehr abgefertigt. 5. Mit Erlaß vom 24. April 1951 III — Z 2321 —9/51 — O 1729 — 121/51 —, veröffentlicht im Bundeszollblatt (BZBl.) 1951 S. 188, ordnete der Bundesminister der Finanzen Erleichterungen für Reisende aus europäischen und außereuropäischen Ländern an. Soweit diese Anordnung für die hier behandelte Vorlage von Bedeutung ist, führte sie aus: „Die Organisation für die wirtschaftliche Zusammenarbeit Europas (OEEC) hat in ihren Ratsbeschlüssen vom 17. November 1949 und 5. Juni 1950 für alle Mitgliedstaaten verbindliche wesentliche Erleichterungen in der Behandlung von Reisenden aus überseeischen und OEEC-Ländern vereinbart. Die Erleichterungen betreffen die Abgabenfreiheit und die allgemeine Genehmigung zur Ein- und Ausfuhr von Waren. Zur Durchführung dieser Beschlüsse ordne ich folgendes an: A. Allgemeines 3. Es ist wieder nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG und den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen unter Berücksichtigung der nach Abschnitt B dieses Erlasses geplanten und schon jetzt anzuwendenden Änderung des § 126 AZO zu verfahren. Der Abschnitt B des Erlasses bezog sich nicht auf Kaffee und Tee, sondern nur auf Tabakwaren (Tabakerzeugnisse und Zigarettenhüllen). Der Erlaß stellte also für verschiedene Waren, auch für Kaffee und Tee, fest, daß nach § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG bei der Einfuhr dieser Gegenstände zu verfahren sei. Demnach galt für Kaffee und Tee, daß sie insoweit abgabenfrei zu belassen seien, als sie zum Verbrauch auf der Durchreise oder bis zum Erreichen des Reiseziels im Zollgebiet bestimmt und nach Reiseziel und Reisedauer angemessen sind (Reisebedarf). Die Entscheidung darüber, welche Mengen im einzelnen Fall abgabenfrei bleiben, hatten die Zollabfertigungsbeamten nach ihrem Ermessen zu treffen. 6. Kaffee und Tee konnten daher nach geltendem Recht nur in Ausnahmefällen als Reisebedarf zollfrei gelassen werden. Als solche Ausnahmefälle sind in dem Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 beispielsweise aufgeführt: „Kaffee und Tee bei Touristen, Faltbootfahrern, Campingreisenden usw., wenn sie eine Ausrüstung mit sich führen, die auf die ernstliche Absicht, die Mahlzeiten selbst zuzubereiten, schließen läßt." 7. In extensiver Auslegung des unter Ziffer 5 dieses Berichts erwähnten Erlasses vom 24. April 1951 und in Abweichung von § 126 AZO erklärte sich der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 15. August 1951 III Z 2321 — 32/51 damit einverstanden, bei der Festsetzung der zollfreien Mengen von Genußmitteln im großen Reiseverkehr bei Kaffee und Tee wie folgt zu verfahren: Die Notwendigkeit, Kaffee und Tee als Reisebedarf (§ 126 AZO) zollfrei zu lassen, kann sich nur im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung über 50 km von der Grenze bis zum Reiseziel ergeben. Unter dieser Voraussetzung können gebrannter Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm im allgemeinen als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. 8. Ab 1. August 1952 erfolgte mit Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 21. Juni 1952 III B — Z 2321 — 9/52 eine Einschränkung der Vergünstigung. Danach konnte grundsätzlich nur noch ein Reisebedarf an Kaffee und Tee im Reiseverkehr über größere Strecken, d. h. bei einer Entfernung von etwa 100 km von der Eingangszollstelle bis zum Reiseziel anerkannt werden. Unter dieser Bedingung durften 250 Gramm gebrannter Kaffee oder 125 Gramm Kaffeeauszüge und 50 Gramm Tee bei der ersten Einreise im Monat als Reisebedarf abgabenfrei belassen werden. (Krammig) 9. Der Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 27. August 1952 III B — Z 2321 — 22/52 stellte klar, daß 1. Kur-, Sommergäste usw., die sich vorübergehend im Zollgrenzbezirk aufhalten, keine abgabenfreien Mengen von Kaffee und Tee einführen können, wie sie Grenzbewohnern mit ständigem Wohnsitz im Zollgrenzbezirk zustehen (Ziffer 2 dieses Berichtes), 2. Kaffee- und Teemengen unter den Voraussetzungen des in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnten Erlasses zollfrei eingeführt werden können, wenn die Reise nicht in einem Zuge ausgeführt, sondern durch einen längeren oder kürzeren Aufenthalt (z. B. Kuraufenthalt) unterbrochen wird, 3. die Abgabenvergünstigung, die nur bei der ersten Einreise im Monat gewährt wird, von der Vorlage eines Reisepasses abhängig zu machen ist, aus dem ersichtlich ist, daß es sich um die erste Einreise im Monat handelt. 10. Der weitere Erlaß des Bundesministers der Finanzen vom 1. Oktober 1952 III B — Z 2321 —26/52 ließ schließlich die Abgabenvergünstigung auch bei Sammelpaßreisenden zu, obwohl ein einwandfreier Nachweis der ersten Einreise im Monat bei Sammelpaßreisenden nicht möglich ist. 11. Mit Erlaß vom 13. März 1953 III B — Z 2320 —17/53 wies der Bundesminister der Finanzen die Zollstellen darauf hin, daß in dem Merkblatt über die abgabenfreie Einfuhr von Tabakwaren, Kaffee und Tee die Hundertkilometergrenze bei der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee weggelassen worden sei. Insoweit galt der in Ziffer 8 dieses Berichtes erwähnte Erlaß als geändert. 12. Schließlich, und damit wurde der Rechtszustand des § 69 Abs. 1 Ziff. 25 ZG in Verbindung mit § 126 AZO wiederhergestellt (Ziffer 4 bis 6 dieses Berichts), hob der Bundesminister der Finanzen mit Erlaß vom 30. August 1955 III B/1 — Z 2320 — 93/55 mit Wirkung vom 1. November 1955 die Bestimmungen über die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr (Ziffer 7 bis 11 dieses Berichtes) wieder auf. II. Beratung im Ausschuß 13. Der Antrag auf Drucksache 1773 wurde in der 109. Sitzung des Bundestages am 27. Oktober 1955 an den Ausschuß zur Beratung überwiesen. Der Ausschuß behandelte die Vorlage in der 80. Sitzung am 14. Dezember 1955. 14. Die Antragsteller begründeten die von ihnen angestrebte Wiederherstellung der allgemeinen Abgabenvergünstigung für Kaffee und Tee im Sinne des in den Ziffern 7 bis 11 dieses Berichtes erwähnten Ausmaßes insbesondere damit, daß die Aufhebung der Abgabenvergünstigung im Zuge des Abbaues der Zollschranken und der Vereinfachung der Zollabfertigung beim Grenzübertritt unverständlich sei. Sie wiesen ferner darauf hin, daß die Aufhebung der Vergünstigung in erster Linie minderbemittelte Bevölkerungskreise träfe und zu Kaffee- und Teeschmuggel erneut anreize. 15. Der Vertreter der Bundesregierung begründete die Aufhebung der allgemeinen Abgabenvergünstigung mit längeren Ausführungen. Er führte im wesentlichen folgendes aus: a) Als Folge der Verknappung von Kaffee und Tee nach dem Kriege, der verhältnismäßig hohen Verbrauchsteuerbelastung und der überhöhten Preise für diese Genußmittel seien an den Grenzzollstellen erhebliche Abfertigungsschwierigkeiten dadurch aufgetreten, daß die Reisenden in zunehmendem Maße bestrebt gewesen waren, möglichst große Mengen dieser Waren abgabenfrei einzuführen. Diese anormalen Verhältnisse hätten es gerechtfertigt, zur Wahrung der Einheitlichkeit und Erleichterung bei der Zollabfertigung den Begriff „Reisebedarf" weitherzig auszulegen, also auch dem Reisenden Kaffee und Tee abgabenfrei zu belassen, der sie nicht während der Reise verbrauche. Den Zollstellen sei daher die Richtlinie gegeben worden, im großen Reiseverkehr allgemein Kaffee bis zu einer Menge von 250 Gramm und Tee bis zu einer Menge von 50 Gramm als Reisebedarf anzuerkennen. Der Erlaß dieser Richtlinie zur Anwendung des § 126 Abs. 1 AZO erschien insbesondere auch deswegen vertretbar, weil er nur im großen Reiseverkehr und damit unter den damaligen Verhältnissen auf einen beschränkten Personenkreis (insbesondere Ausländer) Anwendung fand. b) Durch die Aufhebung des Visumzwanges seitens der meisten Nachbarländer der Bundesrepublik sei der Grenzübertritt erheblich erleichtert worden. Dies und die Gewährung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee habe für in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerungskreise einen immer größer werdenden Anreiz geboten, ihren Bedarf an diesen Genußmitteln im Ausland zu decken. Das habe dazu geführt, daß es weniger die zum internationalen Reisepublikum rechnenden Personen waren, die entsprechend dem Zweck der Vergünstigung anläßlich einer Reise Kaffee und Tee mitbrachten, als vielmehr und in ständig zunehmendem Umfang Inländer, die dem Sinn der gewährten Vergünstigung zuwider ausschließlich zum Einkauf dieser Genußmittel die Grenze überschritten hätten. An allen Grenzen, insbesondere von den in Grenznähe liegenden Großstädten, hätten Autobusunternehmer z. T. regelmäßig Gesellschaftsfahrten in das benachbarte Ausland veranstaltet, die laut öffentlichen Ankündigungen ausschließlich zum Kaffeeinkauf durchgeführt worden seien. So habe z. B. die Zeitung „Der Mittag" am 12. September 1955 einen mit „Schäffer bringt uns an den Bettelstab" überschriebenen Bericht aus Düsseldorf gebracht, wonach die Omnibusunternehmer selbst zugaben, daß der Hauptanreiz für die von ihnen durchgeführten Tages- und Kurzfahrten nach Holland und Belgien das zollfreie halbe Pfund Kaffee gewesen sei. c) Diese Entwicklung habe in immer stärkerem Maße dazu geführt, daß auf Grund der früher den Zollstellen gegebenen Richtlinie Zollbefreiungen gewährt wurden, die auch bei sehr weitherziger Auslegung nicht mehr mit dem Gesetz in Einklang zu bringen wären. Denn die Einfuhr von Kaffee und Tee durch die in erreichbarer Nähe zur Grenze wohnende Bevölkerung könne beim besten Willen nicht unter den Begriff „Reisebedarf" gebracht werden. Schon um die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung wiederherzustellen, sei es deshalb nicht mehr vertretbar gewesen, die Zollstellen weiter nach diesen Richtlinien verfahren zu lassen. d) Darüber hinaus sei als Folge der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee lind Tee an den hauptsächlich dafür in Frage kommenden Grenzübergängen ein Massenandrang von „Kaffeereisenden" aufgetreten, der an den Hauptverkehrstagen zu Stauungen von Menschen und Fahrzeugen und Stockungen bei den zollamtlichen Verrichtungen (Krammig) an den Grenzübergängen geführt habe, wodurch auch das internationale Reisepublikum, das kaum noch von der Vergünstigung Gebrauch mache, in Mitleidenschaft gezogen wurde. Die Abgabenbefreiung, die zunächst zur Erleichterung und Beschleunigung der Zollabfertigung im internationalen Reiseverkehr beigetragen habe, habe somit im Laufe der Zeit durch die oben geschilderte Entwicklung sowohl für die Verwaltung als auch für den echten Reiseverkehr in immer größerem Umfang Erschwerungen und Nachteile mit sich gebracht. e) Ferner sprächen auch Gründe der Gerechtigkeit gegen eine Beibehaltung des bisherigen Zustandes. Denn nur in erreichbarer Nähe zur Landesgrenze wohnende Inländer oder die weiter von der Grenze wohnenden begüterten Reisenden könnten die Steuerbefreiung für sich in Anspruch nehmen, während der Verbraucher im Landesinnern seinen Kaffee nur mit entsprechender Zoll- und Kaffeesteuerbelastung erwerben könne. f) Schließlich habe die umfangreiche Ausnutzung der Abgabenbefreiung zu teilweise existenzgefährdenden Einbußen für den einschlägigen Handel im Grenzgebiet geführt. Allein aus der Schweiz seien nach schweizerischen handelsstatistischen Angaben auf diesem Wege monatlich 40 bis 50 000 kg Kaffee in die Bundesrepublik eingeführt worden. Nach holländischen Schätzungen würden durch deutsche Reisende monatlich 100 000 kg Röstkaffee aus Holland in die Bundesrepublik verbracht. g) Den letzten Anstoß zur jetzt erfolgten Aufhebung der genannten Richtlinie habe aber folgender Umstand gegeben: Die allgemeine Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee sei nur einmal im Monat, und zwar bei der ersten Einreise im Monat gewährt worden. Die Kontrolle hierüber konnte von den Zollabfertigungsbeamten bis zum 30. Juni 1955 ohne nennenswerten Zeitverlust für den Reisenden durch Einsichtnahme in den Paß an Hand der darin abgedruckten Einreisestempel des Paßkontrolldienstes ausgeübt werden. Seitdem aber bei Inländern zur Vereinfachung und Beschleunigung der Grenzabfertigung vom Paßkontrolldienst keine Paßeintragungen mehr vorgenommen werden, sei diese Möglichkeit entfallen. Es müsse deshalb zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr von Kaffee und Tee durch die Zollverwaltung nunmehr eine Stempelung der Pässe erfolgen. Da die Zollabfertigung sich in der Regel nach der Reihenfolge des Grenzübertritts vollziehe, werden von den durch die Abstempelung verursachten Verzögerungen in nicht zumutbarer Weise auch die ausländischen Reisenden betroffen, die in der Mehrzahl keinen Kaffee und Tee mit sich führen. Der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte und auch erreichte Zweck der Erleichterung und Beschleunigung der Grenzabfertigung werde bei der Abstempelung der Pässe durch die Zollbeamten wieder aufgehoben. h) Zusammenfassend sei zu sagen: aa) Unter den geschilderten Verhältnissen stehe die Wiedereinführung des früheren Zustandes und die weitere Aufrechterhaltung der allgemeinen Abgabenbefreiung für Kaffee und Tee im großen Reiseverkehr mit dem Gesetz nicht in Einklang. bb) Die Wiedergewährung der Abgabenbefreiung würde weiterhin eine Abstempelung der Reisepässe zur Überwachung der abgabenfreien Einfuhr erforderlich machen, wodurch der mit dem Wegfall der Abstempelung durch den Paßkontrolldienst verfolgte Zweck wieder aufgehoben würde. 16. Die Antragsteller bezweifelten die Richtigkeit der handelsstatistischen Zahlen (Ziffer 15 f), weil Ausfuhren solcher Art sich nie zutreffend feststellen lassen würden. 17. Die Mehrheit des Ausschusses machte sich die Begründung des Regierungsvertreters zu eigen. Sie hielt den Zeitpunkt für gekommen, den Rechtszustand des Zollgesetzes und der Allgemeinen Zollordnung wiederherzustellen. Denn sowohl die wirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik als auch die Rücksichtnahme auf die durch die allgemeine Abgabenvergünstigung bisher geschädigten Gewerbekreise rechtfertigten dies, zumal Kaffee und Tee wieder in beliebigen Mengen und Qualitäten im Inland zu kaufen seien. Der Antrag wurde daher mit Mehrheit gegen die Stimmen der Antragsteller bei wenigen Enthaltungen abgelehnt. Bonn, den 20. Dezember 1955 Krammig Berichterstatter
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    Rede von Dr. Paul Leverkuehn


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mein Teil der Berichterstattung geht auf meine Mitgliedschaft im Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Europarates zurück. Er ist also durchaus konkret und soll sich kurz mit dem beschäftigten, was an praktischen Vorschlägen vor Ihnen liegt. Das sind, wie Herr Kollege Mommer eben schon gesagt hat, zum Teil Dinge, die klein erscheinen, wie Paßformalitäten, Formalitäten in Flughäfen, Fragen des Führerscheins, Autobahnsymbole und dergleichen. Aber, meine Damen und Herren, für den europäischen Staatsbürger sind diese Dinge, wenn er von Land zu Land reist und wenn er sich zu dem entwickeln soll, was uns vorschwebt — vom Angehörigen seines Staates zu einem Europäer —, von


    (Dr. Leverkuehn)

    Bedeutung, und wir sollten ihnen unsere Aufmerksamkeit nicht versagen. Auch das Paßwesen und die Zollgesetzgebung gehören in diesen Rahmen.
    Ein weiteres Wort ist, glaube ich, zu dem umfangreichen wirtschaftlichen Programm notwendig, das aus einigen der Anträge zu Ihnen spricht. Einer der leitenden Herren der Montanunion hat einmal den Zweck der ganzen Montanunion in Luxemburg dahin zusammengefaßt: eine fünfprozentige Hebung des Lebensstandards in den Montanunionsländern in jedem Jahre. Das ist ein sehr konkret und einfach formuliertes Ziel, und, meine Damen und Herren, es ist das soziale Ziel. Ob und wann es verwirklicht werden kann, wissen wir nicht; aber wir wissen immerhin aus dem letzten, dem siebenten Bericht der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit, der uns gerade zugegangen ist, daß in den Jahren 1953 und 1954 die Produktivität in den europäischen Ländern um 5 % und im Jahre 1955 sogar noch etwas mehr gestiegen ist. Nun, die Steigerung der Produktivität ist etwas anderes als die Steigerung der Lebenshaltung; aber sie stehen in enger Beziehung zueinander. Ohne eine Steigerung der Produktivität gibt es keine Steigerung der Lebenshaltung.
    Warum ist eigentlich von dem gemeinsamen Markt soviel die Rede? Ich glaube, wir sollten uns das bei einer solchen Diskussion doch noch einmal vor Augen führen. Was uns dabei vorschwebt, ist eigentlich immer das Gebiet der Vereinigten Staaten von Amerika mit seinem ungeheuren Umfang, mit seinen natürlichen Schätzen und mit seiner sehr großen Einwohnerzahl. Daß die Lebenshaltung in keinem Teil der Erde höher ist als in den Vereinigten Staaten, ist bekannt, und wenn wir den Gegenpol, die Sowjetunion betrachten, so ist festzustellen, daß auch dort in den letzten Jahrzehnten erhebliche Steigerungen der Produktivität zu verzeichnen sind. Aber gerade hier ist das Verhältnis zwischen der Steigerung der Produktivität und der Steigerung der Lebenshaltung noch keineswegs das, was von russischer Seite in Anspruch genommen wird.
    Hier, meine Damen und Herren, müssen wir uns nun überlegen, ob und inwieweit dieser gemeinsame Markt zur Steigerung der Lebenshaltung in den einzelnen Teilen Europas beitragen kann und beigetragen hat. Wir kommen zu dem Ergebnis, daß das in sehr verschiedenem Grade der Fall ist. Es gibt auch in Europa Wirtschaftsgebiete, welche den Einwohnern keineswegs eine befriedigende Lebenshaltung gewähren. In diesem Zusammenhang ist man an den Wirtschaftspolitischen Ausschuß des Europarates mit der Bitte herangetreten, diejenigen Gebiete, welche am wenigsten an der Steigerung der Lebenshaltung in Europa teilgenommen haben, einer Untersuchung zu unterwerfen und Vorschläge zur Besserung zu machen. Es handelt sich um Süditalien, Griechenland und die Türkei. Gruppen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses sind in diesen Ländern gewesen und haben umfangreiche Berichte erstattet. Sie machten, besonders in Italien, schon Vorarbeiten bedeutungsvoller Art, vor allen Dingen durch den jüngst verstorbenen Senator und früheren Minister Vanoni.
    Nun steht vor uns die Frage: Welche Möglichkeiten bietet die heutige Apparatur des Europarates oder der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit, Vorschläge und Pläne, die auf diese Weise entwickelt werden, in die Tat umzusetzen? Da sieht es noch sehr schlecht aus. Wenn wir warten wollen, bis eine Organisation, die in etwa der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit entsprechen würde, gestaltet worden ist, werden wir sehr lange warten müssen.
    Der Sinn der Anträge, die heute vor Ihnen liegen, geht dahin, zu prüfen, ob es nicht richtiger ist, daß wir praktisch von einem Lande aus anfangen, und zwar von der Bundesrepublik aus.
    In dem Antrag Drucksache 2154 betreffend Wirtschaftshilfe für Südeuropa ist die Frage angesprochen, ob und inwieweit zu solchen Zwecken die Mittel des ERP-Sondervermögens oder Mittel des Bundeshaushalts herangezogen werden können. Zwischen dem ERP-Sondervermögen, also dem, was wir als Marshallplanhilfe bekommen haben — im breiten Sinn gesprochen —, und den europäischen Belangen besteht ein sehr enger Zusammenhang. In dem Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit vom 15. Dezember 1949, das die Basis für das ERP-Sondervermögen bildet, ist ausdrücklich gesagt, daß die Regierung der Bundesrepublik Deutschland der Organisation für Europäische Wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auf Grund der am 16. April 1948 in Paris unterzeichneten Konvention über europäische wirtschaftliche Zusammenarbeit gebildet wurde, als Mitglied beigetreten ist. Diese Abmachungen sind später gelegentlich der Schuldenregelung in die Abmachungen zwischen der Bundesrepublik und der Regierung der Vereinigten Staaten über die Abtragung des Teils der Nachkriegshilfe übernommen worden, der von den Vereinigten Staaten angefordert worden ist. Auch im Eingang dieses Abkommens wird darauf hingewiesen, daß die Bundesrepublik in dem mit den Vereinigten Staaten abgeschlossenen und am 15. Dezember 1949 unterzeichneten Abkommen über wirtschaftliche Zusammenarbeit bestimmte Dinge anerkannt und durchzuführen unternommen hat. Wenn man sich also jetzt entschließt, daß die Marshallplanhilfe, die den europäischen Ländern gewährt worden ist, umgewandelt wird in eine Marshallplanhilfe für die Teile Europas, die bisher der wirtschaftlichen Entwicklung nicht in vollem Umfang haben folgen können, so ist das eine logische Weiterentwicklung, und es sollte nicht schwerfallen, die gewissen kleinen Hemmungen, die durch die bisherigen Abmachungen in bezug auf die Verwendung der Gelder und die Laufzeit von Krediten usw. noch vorhanden sind, nunmehr zu beseitigen.
    Darf ich Sie abschließend zur Illustration dessen, was hier gemeint ist, an eine Anekdote aus der Bismarckschen Zeit erinnern: Bismarck steht mit zwei seiner Freunde am Fenster eines Hauses, und unten auf der Straße geschieht ein Unglück. Nun wird gesagt: der erste der Freunde machte dazu eine geistvolle Bemerkung, der zweite gab eine Empfehlung, wie dort zu helfen sei, und nur der dritte — Bismarck selbst — stürzte hinunter, um zu helfen.
    Meine Damen und Herren, hier wird gebeten, daß wir nicht nur geistvolle Bemerkungen machen, daß wir nicht nur Empfehlungen geben, sondern daß wir nunmehr mit der Tat eingreifen!

    (Allseitiger Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter Dr. Leverkuehn.
Damit, meine Damen und Herren, kommen wir zu der Begründung und Aussprache. Im Ältesten-


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

rat haben wir uns darüber unterhalten, wie wir verfahren wollen. Ich habe Ihnen auf Grund dieser Aussprache den Vorschlag zu machen, daß wir zunächst im Rahmen der Unterabschnitte der arabischen Ziffern, also der Ziffern 1, 2, 3, 4 und 5, diskutieren; wenn notwendig, müssen diese Unterabschnitte wieder in die besonderen Anträge aufgeteilt werden, die mit Buchstaben bezeichnet sind. Ich hoffe, daß wir einige Kapitel dennoch verbinden können, etwa die Unterabschnitte 3 und 4; vielleicht ist es sogar möglich, die Unterabschnitte 2 und 3 miteinander zu verbinden.
Meine Damen und Herren, ich gehe weiter davon aus, daß das Haus damit einverstanden ist, daß wir die Begründung und die Aussprache, soweit möglich, immer miteinander verbinden. — Ich höre keinen Widerspruch und gebe deshalb zunächst das Wort zur Begründung und gleichzeitig zur Aussprache dem Herrn Abgeordneten Professor Dr. Schmid zu der ganzen Ziffer 1.

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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als die Beratende Versammlung des Europarates am 26. Oktober des letzten Jahres ihre Entschließung 87 über eine gemeinsame europäische Politik in den künftigen Ost-West-Konferenzen faßte, stand die Genfer Außenministerkonferenz vor der Tür. Der Geist von Genf wehte durch die Staatskanzleien. Die Großen der Welt lächelten sich an. Die Menschheit faßte neue Hoffnung. Diese Konferenz hat nicht die Ergebnisse gezeitigt, die man von ihr erhofft hatte. Die Völker sind enttäuscht worden. Die großen Mächte vermochten sich nicht über die Bereinigung der Differenzen zu verständigen, die sie in so verhängnisvoller Weise trennen und sie im Kalten Krieg verharren lassen. Manch einer könnte darum denken, die in der Entschließung 87 der Beratenden Versammlung ausgesprochenen Grundsätze seien damit gegenstandslos geworden und verdienten nur, in den Papierkorb der Weltgeschichte geworfen zu werden. Dem ist aber nicht so. Die Erklärung 87 enthält ein ganzes politisches Programm, das über die jeweiligen Wechselfälle der Zeit hinaus Gültigkeit behält, bis es endlich einmal zum Friedensschluß im Kalten Krieg gekommen sein wird. Man könnte vielleicht sagen, daß es zum mindesten einige der wichtigsten Voraussetzungen einer jeden möglichen Friedenspolitik in einer Welt, die wie die unsere in zwei Blöcke aufgeteilt ist, aufstellt. In dieser Erklärung hat die Beratende Versammlung — und ich möchte betonen, daß ihr das zur Ehre gereicht — mit einer Reihe von Dogmen gebrochen, die jahrelang die Grundlage der politischen Äußerungen der Mehrheit der Beratenden Versammlung gewesen waren, als da sind der Glaube, es genüge, Europa selbst zu einer Militärmacht zu machen, um die Welt dem Frieden näherzubringen; die Vorstellung, ein engerer Zusammenschluß der europäischen Staaten einschließlich der Bundesrepublik werde mit Sicherheit durch sein bloßes Schwergewicht die Wiedervereinigung Deutschlands im Gefolge haben; die Meinung, mit der Herstellung eines besseren, eines guten Verhältnisses zwischen Deutschland und Frankreich seien die entscheidenden und letzten Hürden genommen. Ja, es fanden sich gelegentlich Stimmen, die in Straßburg uns Deutschen vorwarfen, wir seien schlechte Europäer, weil wir die Wiedervereinigung unseres Vaterlandes zum obersten Ziel unserer Politik machen wollten.
    Das ist nun anders geworden. Man begnügt sich jetzt in Straßburg nicht mehr mit europäischer Euphorie, man nimmt die Probleme mehr als bisher als Funktion der Fakten, man durchdenkt sie besser und nähert sich so bestimmten Vorstellungen an, von denen man früher sagte, daß sie nur verneinende Kritik enthielten. Es ist in Straßburg klargeworden — und das ist gut so —, daß das Wort, das Cavour einmal in die Geburtswehen Italiens hineinrief: „Italia farà da se — Italien wird sich selber schaffen", für Europa nicht gelten kann. Man hat erkannt, daß Europa nicht aus sich selbst heraus und durch sich allein gemacht werden kann, sondern daß es nur im Zusammenhang mit einer von allen Beteiligten anerkannten Neuordnung der Welt entstehen kann, wenn es sich nicht darauf beschränken will, eines der Heerlager im Kalten Kriege zu sein und zu bleiben — und wenn es das wollte, so wäre das ein schlimmer Entschluß. Man hat erkannt, daß eine Politik der Verschärfung der Gegensätze, der Versteifung der Positionen nicht zur Verständigung der Gegner im Kalten Weltkrieg führen kann, sondern daß nur eine Politik der Entspannung dies zu leisten vermag. Entspannung läßt sich aber nicht nur durch bloße verbale Versicherungen herbeiführen; sie ist wie jede Wendung im Bereich des Politischen nur möglich auf Grund eines Wandels der Tatsachen oder auf Grund eines Wandels in der Bewertung von Tatsachen. Diese Tatsachen müssen geschaffen werden, sie bilden sich nicht von selbst.
    Die Spannungen, unter denen die Welt so bitter leidet, die ihr so teuer zu stehen kommen, sind die Folge des Mißtrauens des einen gegen den andern. Mißtrauen entsteht, wenn Staaten sich bedroht fühlen oder wenn Nationen glauben, daß man ihnen die Verwirklichung ihres Lebensinteresses unmöglich machen will. In diesem Zustand versuchen die Staaten, sich im Wettrüsten zu übertrumpfen, oder sie verschließen sich in ihrem Groll, und beides ist schlecht. Es entsteht ein Circulus vitiosus: dieses Mißtrauen erzeugt Wettrüsten, und das Wettrüsten verstärkt das Mißtrauen, und so geht es weiter.
    Darum meine ich, daß die Resolution 87 recht hat, wenn sie feststellt, daß eine Politik der Entspannung wirksam nur parallel mit einer Politik der Abrüstung geführt werden könne. Entspannung und Abrüstung bedingen sich gegenseitig. Ich habe manchmal den Eindruck, daß man bei uns in Deutschland nicht genügend orientiert ist über alles, was schon im Bereich der Vereinten Nationen geschehen ist, um einer Lösung des Problems der Abrüstung näherzukommen. Der Unterausschuß, den die Vereinten Nationen eingesetzt haben, hat wirksame Arbeit geleistet. Es sind dort nicht nur unvereinbare Standpunkte einander konfrontiert worden, sondern auf manchen Gebieten des Problems ist man sich tatsächlich von beiden Seiten nähergekommen und hat man sich sogar partiell zu einigen vermocht, wenngleich auf wichtigen Gebieten dieses Problems die Einigung noch aussteht. Hier hat ein Vorschlag der britischen und der französischen Regierung einen besonderen Beitrag geleistet, und mir scheint es richtig und gerecht zu sein, daß die Resolution, von der ich spreche, diesen Regierungen einen besonderen Dank ausspricht. Man sollte hier noch einen Namen nennen, den Namen des Mannes, der für die französische Regierung in dieser Kommission die Verhandlungen führt und von dem wohl die meisten schöpfe-


    (Dr. Schmid [Frankfurt])

    rischen Gedanken gekommen sind, die einen Kompromiß wenigstens als möglich erscheinen lassen, den Namen Jules Moch, und man sollte diesem Manne danken.
    Der Herr Bundeskanzler hat im Zusammenhang mit dem Abrüstungsproblem von der Westeuropäischen Union gesprochen und sie als eine Art Modell für eine mögliche allgemeine Rüstungsbeschränkung dargestellt. Ich weiß nicht, ob man ihm bei dieser Beurteilung unbedingt folgen muß. Ich habe Zweifel, ob wir heute in Deutschland auf dem rechten Wege sind, wenn wir jetzt, wo die Abrüstungsverhandlungen in eine entscheidende Phase treten, daran gehen, eine Bundeswehr aufzustellen, deren Mannschaftsbestand weit über das hinausgehen soll, was uns im Falle eines Abrüstungsabkommens im höchsten Falle zugestanden werden würde.

    (Beifall bei der SPD.)

    Versäumen wir denn wirklich so viel, wenn wir warten? Glaubt man, daß die paar deutschen Divisionen, die wir in den nächsten Jahren aufstellen können, wirklich etwas zu unserem und anderer Schutz beitragen können, zu einer Zeit, da zahlreiche Streitkräfte der NATO offenbar dafür verwendet werden sollen, den Einfluß des weißen Mannes im südlichen Teil des Mittelmeerbeckens aufrechtzuerhalten?

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich glaube es nicht. Ich glaube aber, daß wir durch unser Verhalten der Sowjetunion Vorwände liefern, ohne die sie es auf der Abrüstungskonferenz und in den Verhandlungen des Unterausschusses der UNO erheblich schwerer hätte, sich den französisch-britischen Vorschlägen zu widersetzen. Ich meine auch nicht, daß der hauptsächliche Zweck der Schaffung der Westeuropäischen Union gewesen sei, Rüstungsbeschränkungen einzuführen, sondern der hauptsächliche Zweck war doch der, den bisherigen Rüstungen in Europa noch deutsche Rüstungen hinzuzufügen,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    Rüstungen, die allerdings quantitativ und qualitativ beschränkt sein sollen. Aber Abrüstung war weiß Gott nicht der primäre Zweck der WEU!
    Die Entschließung der Beratenden Versammlung stellt fest, daß sich die Sicherheit Europas, der Welt nicht auf der Grundlage der Teilung Europas verwirklichen lasse. Damit ist nichts anderes gesagt, als daß die Wiedervereinigung Deutschlands ein unverzichtbarer Faktor einer jeden Sicherheitspolitik sein muß.

    (Beifall bei der SPD und rechts.)

    Hier möchte ich eine Warnung aussprechen. Manche glauben, daß man mit einer konkreten Wiedervereinigungspolitik erst dann beginnen könne, wenn die Abrüstungspolitik schon zum Erfolg geführt habe. Das ist nicht richtig und wäre verhängnisvoll.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Beide Ziele müssen gleichzeitig und gemeinsam angegangen werden.

    (Beifall bei der SPD.)

    Bei der Komplexität der politischen Verhältnisse, wie sie unsere Welt heute aufweist, kann man Politik gar nicht anders treiben, als daß man auf verschiedenen Ebenen verhandelt, um dann schließlich in Parallelverhandlungen zu einer Einigung über
    ein Ganzes zu kommen. Manche Erklärungen einiger französischer und auch britischer Staatsmänner, die in letzter Zeit gefallen sind, haben mich mit Sorge erfüllt. Man kann der Welt nicht laut genug zurufen: In diesen Dingen gibt es kein Nacheinander, sondern nur ein Miteinander und Nebeneinander!

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn die Resolution in diesem Zusammenhang von Festigkeit und Wachsamkeit spricht, so ist das zu begrüßen. Doch darf man unter Festigkeit nicht Phantasielosigkeit verstehen; man sollte darunter den Willen verstehen, sein politisches Vermögen zu immer neuen Initiativen einzusetzen. Die Wachsamkeit darf nicht die des Kettenhundes sein, sondern sollte eher der des Geburtshelfers gleichen, der sich bereit hält, dem Neuen, das entstehen will, die nötigen Hilfen zu geben.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Wir begrüßen es auch, wenn in der Resolution davon gesprochen wird, daß die europäische Solidarität nicht gelockert werden soll. Ja, wir möchten, daß sie immer mehr verstärkt werde. Aber Erhaltung und Verstärkung der europäischen Solidarität schließen doch nicht aus, daß bestehende politische Vertragssysteme durch bessere ersetzt werden, wenn sie uns eher dem Ziele zuführen können, das doch unser aller gemeinsames Ziel ist.
    Wenn wir von Solidarität sprechen, sollten wir eines nicht vergessen: Demokratie verpflichtet zu Solidarität über die Grenzen hinweg. Man hat — die Herren Berichterstatter haben es getan — von den „unterentwickelten Gebieten" in Europa gesprochen. Ich mag dieses Wort „unterentwickelte Gebiete" nicht; denn im Verhältnis zu diesen Gebieten, die wir heute die „unterentwickelten" nennen, sind wir vor Jahrhunderten die „Unterentwickelten" gewesen, und wir sollten doch auch nicht vergessen, daß in diesen Gebieten die Wiege unserer europäischen Kultur gestanden hat!

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Ich meine, daß es zu den Postulaten der demokratischen Solidarität in Europa gehören sollte, daß wir von uns aus alles tun, um den Völkern, die bei der ersten industriellen Revolution schlechter weggekommen sind als wir, zu helfen, sich selber weiterhelfen zu können.

    (Beifall bei der SPD.)

    Opfer, die wir hier bringen, werden reiche Früchte tragen. Warum sollte es denn nicht einen innereuropäischen Marshallplan geben können, und warum sollte dabei nicht ein Land — die Bundesrepublik— die Initiative ergreifen können? Niemand wird ihr das dahin auslegen, als wolle sie dabei eine großmannssüchtige Rolle spielen und sich als den Besten der guten Europäer hinstellen. Man wird vielleicht sogar begreifen, daß gerade wir Deutschen eine besondere Verpflichtung empfinden, in Europa anderen Europäern zu helfen, gerade wir Deutschen, in deren Namen so manchem europäischen Lande Böses angetan worden ist.
    Man sollte das Problem der Hilfe für diese Gebiete nicht so sehr als ein nur ökonomisches Problem betrachten, wir sollten darin eine der großen Aufgaben und Verpflichtungen gerade des Europäertums in uns sehen. Ich werte als eine der wichtigsten Feststellungen der Resolution den Satz, daß kein Abkommen mit der Sowjetunion getroffen werden dürfe, das die Wiedervereinigung Deutsch-


    (Dr. Schmid [Frankfurt])

    lands nicht einbeschließt, also daß es keine Einigung der Großen auf der Grundlage des Status quo in Deutschland geben dürfe.
    Konsequenterweise wird weiter festgestellt, daß die Wiedervereinigungspolitik und die Sicherheitspolitik parallel nebeneinander geführt werden müßten und daß dabei die Fortschritte in der Abrüstungspolitik ein wichtiger Beweger dieser gesamten Politik werden könnten.
    In der Tat — ohne ein Sicherheitsabkommen wird es keine Wiedervereinigung geben, ohne Wiedervereinigung wird es an der wichtigsten Voraussetzung für das Zustandekommen eines allgemeinen Sicherheitsabkommens fehlen, und ohne Abrüstung kann kein Sicherheitssystem wirksam funktionieren.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wenn man ernsthaft von Sicherheit spricht, sollte man nur Vorhaben ins Auge fassen, die dem Westen wie dem Osten die gleichen Sicherheitschancen geben. Hierzu ein allgemeines Wort. Es hat keinen Sinn, darüber zu streiten, ob sich der Osten zu Recht oder zu Unrecht bedroht fühlt. Entscheidend ist, daß er sich offenbar bedroht fühlt und sich entsprechend einrichtet. Das gleiche gilt natürlich auch für den Westen. Es ist schade, aber es ist so, daß in diesen Bereichen der Politik die Subjektivität vor der objektiven Situation den Vorrang hat. Man muß dem Rechnung tragen. Der Westen wird nicht zulassen, daß ein wiedervereinigtes Deutschland Teil eines sowjetischen Machtblockes wird, und die Sowjetunion wird nicht zulassen, daß ein wiedervereinigtes Deutschland Teil eines atlantischen Machtblockes wird, den sie als gegen sich gerichtet betrachtet.
    Die Lösung kann nicht die Neutralisierung Deutschlands sein, sondern die Lösung kann nur die Schaffung eines Sicherheitssystems sein, das allen Beteiligten Sicherheit gibt und jedem Partner dieses Vertragssystems die Funktionen zuordnet, die er bei der Aufrechterhaltung der eigenen Sicherheit und der Sicherheit der anderen auszuüben hat. Dabei können diese Funktionen durchaus verschieden sein. Sie brauchen weder qualitativ noch quantitativ gleichartig zu sein.
    Die Resolution spricht davon, daß ein wiedervereinigtes Deutschland die gleichen Rechte haben müsse wie alle anderen Staaten und daß kein Zwang bestehen dürfe, irgendwelchen Militärbündnissen beizutreten. Aber, meine Damen und Herren, es ist doch — leider, sage ich — sehr unwahrscheinlich, daß irgendeine Macht, die die Wiedervereinigung Deutschlands verhindern könnte, der Wiedervereinigung zustimmt, solange nicht wenigstens eine vage Einigung über den militärischen Status eines wiedervereinigten Deutschlands erfolgt ist! Auch das bedingt die Parallelität von Sicherheits- und Wiedervereinigungspolitik. Denn was notwendig ist, kann nur auf den drei Ebenen ausgemacht werden, von denen ich gesprochen habe.
    Die Resolution spricht noch weiter von der besonderen Rolle, die die Großmächte bei dieser Politik spielen sollen. Die Großmächte sollen die Grundlinien dieser Politik feststellen. Ich glaube, daß es richtig ist, das auszusprechen. Denn in der Tat, seit es ein rationales politisches System in der Welt gibt, hat es immer besondere Funktionen gegeben, die nur von Staaten ausgeübt werden konnten, die entsprechende Machtmittel zur Verfügung hatten — das sind die Großmächte —, dieanderen Staaten hatten Geschichte mehr oder weniger zu erleiden. Aber die Resolution fährt fort, daß bei der endgültigen Einigung die Zustimmung aller Beteiligten herbeizuführen sei.
    Man sollte nicht glauben, die Resolution meine, daß den Nicht-Großmächten nichts anderes übrigbleibe als passives Verhalten. Die Nicht-Großmächte können in diesem Prozeß durchaus etwas tun. Sie können dabei eine sehr wichtige Rolle spielen. Sie können nämlich durch die ihnen mögliche Politik, die Politik der Großmächte in Bewegung und in die richtige Richtung bringen. Diese Aufgabe und Möglichkeit sollte man in der Bundesrepublik nicht übersehen. Die Bundesregierung, die Bundesrepublik hat die Möglichkeit, auf die Politik der Großmächte Einfluß zu nehmen; sie kann ihre Richtung zum mindesten mit bestimmen.
    Diese Sätze sind der wesentliche Inhalt der Resolution, der zuzustimmen wir Sie bitten. Diese Resolution ist geboren aus der Erkenntnis, daß es im Feld der großen Politik im Grunde keine Einzelprobleme gibt, die für sich allein und aus sich allein heraus gelöst werden könnten, sondern daß alle diese Dinge im Verhältnis kommunizierender Röhren zueinander stehen und daß alle „Spaltungen" in der Welt, die Spaltung Deutschlands, Koreas, Indochinas und anderswo nichts anderes sind als Erscheinungsformen des Kalten Krieges; daß die Positionen, die die Mächte darin einnehmen, strategische Positionen sind und daß keine Macht eine strategische Position räumt, solange dieser Kalte Krieg dauert. Deswegen ist das primäre aller Ziele, ohne dessen Erreichung wahrscheinlich keines dieser brennenden Probleme wird voll gelöst werden können, der Friedensschluß im Kalten Krieg.
    Das setzt voraus, daß man zunächst einmal feststellt, was sich denn in der Welt seit einem Jahrzehnt geändert hat, und es setzt voraus, daß man den Mut hat, die Völker zu befragen, welche Inhalte und welche Formen sie ihrer nationalen Existenz geben wollen, mit anderen Worten, daß man den Völkern freie Wahlen gestattet.

    (Beifall bei der SPD. — Sehr richtig! rechts.)

    Dafür muß eine allgemein anerkannte Ordnung gefunden werden, und diese Ordnung muß gesichert werden durch ein System kollektiver Sicherheit, das ohne Abrüstung nicht funktionieren kann; ich habe schon ausgeführt, warum. Hier kann man ernsthaft nur verhandeln, wenn man bereit ist, in die Verhandlung gerade die Dinge hineinzunehmen, die den Konflikt schaffen und die Trennung herbeiführen. Es hat keinen Sinn, zu verhandeln, wenn man gerade das, was den Konflikt aufrechterhält, aus den Verhandlungen heraushält.
    Eines soll hier in aller Deutlichkeit ausgesprochen werden: Die Schaffung der Voraussetzungen für die Wiedervereinigung Deutschlands ist nicht die Sache der Regierungen in Bonn und in der sowjetischen Zone, sondern ist Sache der Mächte, die die Spaltung Deutschlands verursacht haben und aufrechterhalten. Aus dieser Verantwortung können sie sich nicht selber entlassen, auch nicht dadurch, daß sie Souveränitäten verleihen, mit denen die Völker nichts zu tun haben.

    (Beifall bei der SPD. — Sehr richtig! rechts.)

    Was die Abrüstung so schwierig macht, ist der Umstand, daß der Mensch neue Energiequellen erschlossen hat, Energiequellen, die er zu Waffen


    (Dr. Schmid [Frankfurt])

    umzubilden vermag. Deswegen ist es richtig und zu begrüßen, daß die Beratende Versammlung des Europarates in ihrer Entschließung 89 sich zu dem Problem der Organisation der Herstellung atomarer Energie geäußert hat. In dieser Resolution wird auch die Schaffung eines gemeinsamen Marktes empfohlen. Darin ist der Erkenntnis Ausdruck gegeben, daß eine optimale Ausweitung der europäischen Wirtschaft nur möglich ist durch ein gemeinsames Vorgehen auf dem neuen Gebiet, das allen Staaten die Möglichkeit gibt, die atomare Energie für industrielle Bestrebungen zu nutzen. Außerdem empfiehlt diese Resolution die Errichtung einer europäischen Energiekommission und bezeichnet deren Errichtung als dringlich.
    Auf der Grundlage dieser Resolution haben sich im Januar dieses Jahres politisch verantwortliche Männer aus einer Reihe europäischer Länder versammelt. Sie haben auf die Initiative Jean Monnets hin das Aktionskomitee für die Vereinigten Staaten von Europa gebildet, und sie haben am 18. Januar dieses Jahres einstimmig eine Resolution beschlossen. Fünf Fraktionen dieses Hauses empfehlen Ihnen, meine Damen und Herren, dieser Resolution durch Ihren Beschluß Ihre Zustimmung zu geben und die Bundesregierung zu ersuchen, entsprechend zu handeln.
    Diese Resolution will ein Aktionsprogramm für die Staaten Europas schaffen, damit Europa in der zweiten industriellen Revolution, die nunmehr über unseren Kontinent kommt, nicht verliert, damit es nicht industrieller Hinterwald wird, damit nicht ein sinnloser Wettbewerb zu bösen Fehlleistungen führt, damit keine neuen Gründerjahre mit allen politischen, ökonomischen und sozialen Schäden entstehen, die in solchen wildwuchernden Gründerjahren aufzutreten pflegen.
    Der wesentliche Inhalt dieser Resolution ist: Es sollen Anlagen zur Erzeugung atomarer Energie nur geschaffen werden, um atomare Energie ausschließlich für friedliche Zwecke und in keinem Falle für kriegerische Zwecke auszunutzen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Damit ist freilich der territoriale Anwendungsraum beschränkt. Es gibt in Europa Staaten, die nicht bereit sind, darauf zu verzichten, Atomwaffen herzustellen. Diese Staaten werden nicht ordentliche Mitglieder der zu schaffenden Euratom-Organisation werden können.
    Jüngst hat es in Brüssel auf einer anderen Konferenz Meinungsverschiedenheiten gegeben, so daß es dort nicht zu einer einstimmigen Annahme der Pariser Resolution gekommen ist. Es wurde geltend gemacht, der Verzicht auf militärische Verwendung der atomaren Energie bedeute eine Art von Entmannung Europas. Ich glaube nicht, daß das der Fall ist. Ich glaube, daß der Verzicht auf militärische Ausnutzung der atomaren Energie einen wesentlichen Beitrag für die Entspannung der politischen Atmosphäre in der Welt leisten wird!

    (Beifall bei der SPD.)

    Ich bin der Meinung, daß dieser Verzicht ein sehr wirksames Mittel wäre, um etwas von dem Mißtrauen abzubauen, das alle Dinge auf dieser Welt vergiftet. Und ich glaube an den Nutzen eines Bekenntnisses, daß nicht alles, was für den Krieg tauglich ist, auch für den Krieg bereitgestellt werden muß! Wenn Europa selber atomare Waffen herstellt, wird die eine oder die andere der
    sagen wir — „ursprünglichen" Atommächte darin vielleicht eine Bedrohung des bisherigen Gleichgewichts fürchten. Wer weiß, welche Maßnahmen sie dann treffen wird! Ich glaube, daß es von entscheidender Bedeutung für die politische Entspannung ist, daß gerade wir Europäer erklären, die atomare Energie ausschließlich für friedliche Zwecke nutzen zu wollen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Die Resolution sieht weiter vor, daß eine Europäische Kommission für die Atomenergie errichtet werden soll, eine Kommission, die nicht nur ein Koordinationsorgan sein soll, sondern eigene Befugnisse haben und sich auf ein gemeinsames Mandat stützen können soll. Der Grund für die Errichtung dieser Kommission liegt nicht etwa in einer Art von dirigistischem Fanatismus der Urheber der Resolution von Paris. Der Grund ist ein anderer. Man will eine solche Kommission schaffen, weil die Erfahrung böser Jahrzehnte gezeigt hat, daß im Bereich lebenswichtiger Schlüsselindustrien mit Monopolcharakter eine wirksame Kontrolle nur durch Übertragung der Verfügungsgewalt auf parlamentarisch kontrollierte Organe möglich ist. Das ist der entscheidende Sinn des Verlangens, die Kommission zu errichten.
    Zum Zwecke der Kontrolle soll diese Kommission alle Kernbrennstoffe in den Gebieten, die unter die Zuständigkeit der Vertragspartner fallen, erwerben können. Unter die Zuständigkeit der Vertragspartner fallen auch ihre Kolonien und ihre überseeischen Mandatsgebiete. Die Kommission soll das Eigentum an diesen Kernbrennstoffen auf jeder Stufe der Verantwortung behalten, und sie soll sie an die Verbraucher ohne irgendwelchen Unterschied verteilen. Außerdem soll sie das Recht haben, die Lizenz für die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung atomarer Energie zu vergeben.
    Das dritte Anliegen der Resolution ist, daß eine echte parlamentarische Kontrolle errichtet werden soll, eine internationale parlamentarische Kontrolle, ausgeübt durch eine Gemeinsame Versammlung, die echte parlamentarische Kompetenzen haben soll. Neben ihr soll ein Ministerrat und neben diesem ein Beratender Ausschuß stehen.
    Diese neue Gemeinschaft will sich nicht abschließen, sie will die Tür für jeden offenhalten, der sich ihr anschließen will. Staaten, die, weil sie atomare Energie auch für militärische Zwecke gebrauchen wollen — die also deswegen nicht ordentliche Mitglieder werden können —, sollen die Möglichkeit haben, sich der neuen Gemeinschaft zu assoziieren.
    Weiter soll diese Kommission alleiniger Vertragspartner sein, wenn mit dritten Ländern Verträge über den Erwerb von Kernbrennstoffen abgeschlossen werden sollen. Das bedeutet — und das muß man sich ganz klarmachen —, daß kein Staat und keine nationale Industriegruppe mehr Kernbrennstoffe für sich allein wird erwerben können.
    Man sollte den Text der Resolution ernst nehmen. Man sollte die Worte so nehmen, wie sie gemeint sind, und sollte nicht meinen, sie interpretieren zu müssen. Es ist ganz offensichtlich so, daß die Urheber der Erklärung wollten, daß die Kommission ein Monopol auf Bestimmung der Verfügungsrechte über die Kernbrennstoffe haben soll. Man hat geglaubt, daß damit ein gefährlicher Einbruch in das Prinzip des Privateigentums erfolge. Ich glaube, daß man so ein Scheinproblem


    (Dr. Schmid [Frankfurt])

    aufstellt. Herr René Mayer, der Präsident der Hohen Behörde der Montanunion, hat in seiner Rede vom 16. März dieses Jahres sich ähnlich geäußert. Es hat doch noch immer in der Rechtsgeschichte Dinge gegeben, die nicht in den allgemeinen Verkehr gegeben wurden, die res extra commercium. Warum sollte dann nicht eine so gefährliche Materie, wie es die Kernbrennstoffe sind, zu einer Sache erklärt werden, die nicht dem allgemeinen Warenverkehr zur Verfügung steht, sondern nur unter Kontrolle dafür zuständiger Organe verwandt und weitergegeben werden kann?
    Fünf Fraktionen des Hauses ersuchen die Bundesregierung, mit den in Frage kommenden Regierungen Verhandlungen auf der Grundlage der Erklärung des Aktionskomitees für die Vereinigten Staaten von Europa vom 18. Januar 1956 zu führen und dafür zu sorgen, daß die Voraussetzungen geschaffen werden, daß möglichst viele europäische Staaten unter Annahme dieser Prinzipien sich zu der Gemeinschaft „Euratom" zusammenschließen.
    Gleichzeitig ist in dieser Resolution der Wunsch ausgesprochen, daß ein europäischer Markt gebildet werden solle. Hier möchte ich warnend sagen: die Schaffung des Gemeinsamen Marktes soll nicht die Voraussetzung für die Einrichtung von „Euratom" sein. „Euratom" soll nach der Resolution, die die Grundlage unserer Anträge ist, auf jeden Fall geschaffen werden. Hoffen wir, daß es dann den Gemeinsamen Markt nach sich ziehen wird.
    Es wurde davon gesprochen, daß heute eine entscheidende Sitzung unseres Parlaments stattfinde; es wurde darauf hingewiesen, daß die Europaflagge aufgezogen worden ist. Ich möchte das als ein Sinnbild dafür deuten, daß wir uns klar darüber sind, daß Europa nur in unseren Parlamenten geschaffen werden kann, geschaffen auf der Grundlage frei gefaßter Entscheidungen der frei gewählten Vertretungen der freien Nationen dieses Kontinents.
    Wir Sozialdemokraten sind zu Beginn dem Europarat mißtrauisch gegenübergetreten. Es hat uns nicht gefallen, daß man mit uns zusammen offenbar das Saargebiet als selbständigen Staat in die Völkergemeinschaft einschmuggeln wollte. Es hat uns auch nicht gefallen, daß man zu allererst von militärischen Dingen gesprochen hat, als wir nach Straßburg gehen sollten. Aber es hat sich in Straßburg einiges geändert. Es herrscht dort heute ein realistischerer Geist, ein offenerer Geist als in dem Jahre, da man uns aufgefordert hat, dem Europarat beizutreten. Mit vielem, das in den letzten Jahren geschaffen wurde, ist man aus dem Bereich der Illusionen und der Dogmen herausgetreten, ist man auch herausgetreten aus dem Bereich der Deklamationen.
    Mit der Annahme der Resolutionen, die uns vorgelegt worden sind, verlassen wir das bloße Projekteschmieden und machen wir uns ans Bauen, ans Bauen nicht mit Stoffen, die uns in den Händen zerrinnen könnten, nein, diesmal mit Stoffen, die fest genug sind, das Fundament für Europa zu mauern. Und hier sollten wir alle zufassen!

    (Beifall bei der SPD, in der Mitte und rechts.)