Rede von
Heinrich Georg
Ritzel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Der Haushaltsausschuß läßt dem Plenum mitteilen, daß in dem Bundeshaushalt leider kein Katastrophenfonds zur Linderung derartiger Notfälle vorhanden ist.
Bei der Behandlung des Antrags Drucksache 2091 hat die Bundesregierung durch den Beauftragten des Herrn Bundesfinanzministers den Standpunkt vertreten lassen, daß zunächst keine Bewilligung erfolgen solle, sondern daß sich die Bundesregierung mit der bayerischen Staatsregierung ins Benehmen setzen solle, um zu prüfen, ob und welche Hilfsmaßnahmen seitens des Bundes erforderlich seien.
Als Berichterstatter habe ich im Haushaltsausschuß darauf hingewiesen, daß die bayerische Regierung zunächst 100 000 DM zur Verfügung gestellt hat, und habe vorgeschlagen, der Bund solle zunächst ebenfalls 100 000 DM mit der Maßgabe zur Verfügung stellen, daß die Bundesregierung mit der bayerischen Staatsregierung über weitere Hilfsmaßnahmen, gegebenenfalls über einen Betrag von 300 000 DM hinaus, verhandeln möge.
Die Mehrheit des Haushaltsausschusses hat eine Hilfe von 300 000 DM festgelegt. In Drucksache 2124 finden Sie den Wortlaut des Antrages des Ausschusses:
Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht,
1. im Einvernehmen mit der bayerischen Staatsregierung als Hilfe für die Hochwassergeschädigten in Vilshofen und Umgebung einen Betrag von 300 000 DM außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen;
2. dem Haushaltsausschuß innerhalb eines halben Jahres über die Gesamtregelung der Hochwasserschäden zu. berichten.
Bevor ich das Hohe Haus um Zustimmung zu diesem Antrag des Haushaltsausschusses bitte, darf ich noch mit zwei Worten auf das Problem der außerplanmäßigen Bereitstellung der erforderlichen Mittel eingehen. Nach dem Geist und nach dem Buchstaben des § 96 der Geschäftsordnung handelt es sich bei dem Antrag Unertl und Genossen um eine echte Finanzvorlage, die auch eine Prüfung der Haushaltslage durch den Haushaltsausschuß in bezug auf ihre Finanzierungsmöglichkeit im Gefolge haben müßte. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums hat indessen den Standpunkt vertreten, daß eine Ausgabe von 300 000 DM möglich sei, ohne daß eine Prüfung der Haushaltslage vorgenommen werden müsse.
Daraufhin hat der Ausschuß davon abgesehen, eine Prüfung nach § 96 vorzunehmen.
Nachdem ich Ihnen auch das noch mitgeteilt habe, darf ich Sie nunmehr bitten, über den Antrag des Ausschusses, den ich im Wortlaut vorgetragen habe, zu entscheiden.