Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielleicht ist es für den weiteren Verlauf der Aussprache zweckmäßig, wenn ich die konkrete Anfrage der Frau Abgeordneten Brökelschen jetzt gleich beantworte, vorbehaltlich selbstverständlich der Entscheidung des Haushaltsausschusses und vorbehaltlich selbstverständlich der Stellungnahme des Herrn Bundesfinanzministers in diesen Beratungen des Haushaltsausschusses.
Nach unseren Berechnungen würden für einen Vorlage- und Zuschußfonds etwa .15 Millionen DM erforderlich sein. Von diesen 15 Millionen DM würden 9 Millionen DM auf Abiturienten, Oberschüler usw. und 6 Millionen DM auf Volksschüler und Lehrlinge entfallen. Wieweit von diesem Gesamtbetrage durch später zu erwartende Beihilfen — Lastenausgleich usw. — mit Rückflüssen zu rechnen ist, läßt sich natürlich hundertprozentig nicht sagen. Man kann aber annehmen, daß bei den Empfängern der letztgenannten 6 Millionen DM in vollem Umfange ein Anspruch auf derartige Beihilfen besteht und daß auch von den 9 Millionen DM für Abiturienten und Oberschüler ein nicht ganz unerheblicher Teil nur im Wege des Vorschusses, der nachher aus den endgültigen Beihilfen abgedeckt werden könnte, zu gewähren sein würde.