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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 128. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1956 6661 128. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 9. Februar 1956. Mitteilung über Vorlage von Berichten über die Preise bei militärischen Aufträgen (Drucksache 2073) und über die Frage der finanziellen Maßnahmen zur Erneuerung und zum Ausbau der Schiffahrt- und Fischerei-Tonnage (Drucksache 2076) . . 6661 C Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Eingliederung von Flüchtlingen, Vertriebenen, Evakuierten und Heimkehrern (Drucksache 1961) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Politik der Bundesregierung in den Angelegenheiten der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Evakuierten (Drucksache 1896), mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1965) und mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ausgleichsleistungen an Sowjetzonenflüchtlinge (Drucksache 1966) 6661 C Kuntscher (CDU/CSU), Anfragender 6661 D Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 6667 C, 6685 A Jaksch (SPD), Antragsteller 6680 A, 6682 A, 6691 C Niederalt (CDU/CSU) 6682 A Dr. Klötzer (GB/BHE), Antragsteller 6685 B Dr. Hellwig (CDU/CSU) . . 6687 D, 6691 C Rehs (SPD) 6692 B Dr. Czermak (FDP) 6696 A Weiterberatung vertagt 6698 C Nächste Sitzung 6698 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6698 C Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1. 4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3. 3. Graaff (Elze) 3. 3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1. 3. Meitmann 29. 2. Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckhardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13. 2. Dr. Arndt 11. 2. Bauer (Wasserburg) 11. 2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11. 2. Dr. Lenz (Godesberg) 11. 2. Maier (Stuttgart) 11. 2. Morgenthaler 11. 2. Pelster 11. 2. Siebel 11. 2. Bauknecht 10. 2. Frau Beyer (Frankfurt) 10. 2. Dr. Blank (Oberhausen) 10. 2. Even 10. 2. Gockeln 10. 2. Hilbert 10. 2. Kemper (Trier) 10. 2. Lemmer 10. 2. Dr. Miessner 10. 2. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 10. 2. Müller-Hermann 10. 2. Naegel 10. 2. Raestrup 10. 2. Scheel 10. 2. Frau Dr. Steinbiß 10. 2. Dr. Will 10. 2. Dr. Berg 9. 2. Fuchs 9. 2. Geritzmann 9. 2. Hansen (Köln) 9. 2. Heiland 9. 2. Kinat 9. 2. Kühlthau 9. 2. Dr. Mocker 9. 2. Dr. Schellenberg 9. 2. Schmitt (Vockenhausen) 9. 2. Dr. Schranz 9. 2. Spörl 9. 2. Graf von Spreti 9. 2. Sträter 9. 2. Varelmann 9. 2. Dr. Welskop 9. 2. Wolf (Stuttgart) 9. 2. b) Urlaubsanträge Ladebeck 10. 3. Dr. Orth 10. 3. Dr. von Merkatz 10. 3. Krammig 25. 2. Odenthal 18. 2.
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet. Die amtlichen Mitteilungen werden ohne Verlesung in den Stenographischen Bericht aufgenommen:
Der Herr Bundesminister für Wirtschaft hat unter dem 2. Februar 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 123. Sitzung über die Preise bei militärischen Aufträgen berichtet. Sein Schreiben ist als Drucksache 2073
Der Herr Stellvertreter des Bundeskanzlers hat unter dem 4. Februar 1956 auf Grund des Beschlusses des Deutschen Bundestages in seiner 68. Sitzung über die Frage der finanziellen Maßnahmen zur Erneuerung und zum Ausbau der Schiffahrt- und Fischerei-Tonnage berichtet. Sein Schreiben wird als Drucksache 2076 vervielfältigt.
verfielfältigt.
Meine Damen und Herren, ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
a) Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betreffend Eingliederung von Flüchtlingen, Vertriebenen, Evakuierten und Heimkehrern (Drucksache 1961);
b) Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betreffend Politik der Bundesregierung in den Angelegenheiten der Vertriebenen, Sowjetzonenflüchtlinge und Evakuierten

(Drucksache 1896);

c) Erste Beratung des vor der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes (Drucksache 1965);
d) Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Ausgleichsleistungen an Sowjetzonenflüchtlinge (Drucksache 1966).
Im Ältestenrat ist vereinbart — und ich nehme an, daß das Haus zustimmt —, daß zunächst die Begründung und die Beantwortung zu Punkt 1 a erfolgen, dann die Begründung zu Punkt 1 b, darauf zu Punkt 1 c und d gemeinsam und daß erst dann die Aussprache über den gesamten Tagesordnungspunkt 1 stattfindet. — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen.
Darf ich fragen, wer das Wort zur Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU wünscht? — Herr Abgeordneter Kuntscher.
Kuntscher (CDU/CSU), Anfragender: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage meiner Fraktion ist von dem ernsten Anliegen getragen, in aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, daß das Problem der Eingliederung der Heimatvertriebenen, der Flüchtlinge, der Kriegssachgeschädigten, der Evakuierten, Aussiedler und Heimkehrer noch lange nicht gelöst ist. Wir hoffen, durch die Beantwortung unserer Großen Anfrage einen nüchternen Situationsbericht über wichtige Teilgebiete der Eingliederung zu erhalten.
Es ist wahr: auf einzelnen Sektoren sind durch die anerkennenswerten Leistungen des Bundes und der Länder und in Auswirkung des Lastenaus-


(Kuntscher)

gleichsgesetzes die Notstände, die vor Jahren bestanden haben, weitestgehend gemildert worden. Dankbar und in aller Sachlichkeit wollen wir das feststellen.
Dafür ist aber auch eine Fülle neuer Probleme durch den Zustrom weiterer Flüchtlinge aus der Zone, durch die Rückkehr der Heimkehrer, die jahrelang in den Ländern hinter dem Eisernen Vorhang Zurückgehaltenen und durch das Eintreffen von Aussiedlern entstanden. Die alten Probleme sind noch nicht gelöst, und neue gewaltige Aufgaben werden uns aufgegeben. Wir möchten aber auch betonen, daß die in unserer Großen Anfrage angesprochenen Teilgebiete nicht nur Fragen an die Bundesregierung beinhalten, sondern in starkem Maße die Länderregierungen betreffen, da die Durchführung der einschlägigen Gesetze ja vielfach bei den Ländern liegt. Unseres Erachtens hätte bei Durchführung der gesetzlichen Maßnahmen in den vergangenen Jahren vieles schneller und besser laufen können. Diese Tatsache muß immer wieder betont werden.
Nun zu den einzelnen Punkten der Großen Anfrage. Ziffer 1 soll unsere große Sorge um die zügige Abwicklung der Leistungen aus dem Lastenausgleich zum Ausdruck bringen. Der Herr Bundesminister der Finanzen hat in seiner vielbeachteten Rede am 8. Dezember 1955 bei der Einbringung des Haushaltsplans für 1956 betont auf die erfreulicherweise sich steigernden Leistungen aus dem Lastenausgleichsfonds hingewiesen, die 1952 knapp 1,5 Milliarden und 1953 rund 3,5 Milliarden DM betrugen, 1954 haushaltsplanmäßig auf 4,2 Milliarden stiegen und 1955 mit 4,4 Milliarden veranschlagt waren. Hierzu möchte ich aber bemerken, daß diese Leistungssteigerung vielfach dem Überhang aus den Vorjahren zuzuschreiben ist und daß sich in der gleichen Größenordnung das echte Aufkommen nicht steigerte. Nur durch beachtliche Vorfinanzierungen wie etwa vorzeitige Ablösungen, durch 7-f-Gelder, Anleihe- und Kassenkredite des Bundes sowie Inanspruchnahme des Kreditplafonds bei der Bank deutscher Länder wurden diese Verplanungen ermöglicht.
Im Finanzplan 1955 sind allein 400 Millionen DM Anleihe- und 500 Millionen DM Kassenkredite des Bundesfinanzministers als Vorfinanzierung vorgesehen. Bisher sind von diesen 900 Millionen 250 Millionen im Anleiheweg untergebracht. Weitere 150 Millionen DM sollen bereitgestellt werden. Der interimistische Wirtschafts- und Finanzplan des Bundesausgleichsamts für das Jahr 1956 sieht 350 Millionen DM „nicht aufgekommener und noch ausstehender Vorfinanzierungsmittel aus dem Jahre 1955" auf der Einnahmenseite vor, also nur eine Übertragung aus dem Vorjahr, und es kann in diesem Fall von einer echten neuen Vorfinanzierung keine Rede sein.
Wir sind der Auffassung, daß die Form einer echten Vorfinanzierung gefunden werden muß, damit die Lastenausgleichsleistungen in den kommenden Jahren nicht absinken. Es muß sichergestellt werden, daß bevorschußte Kassenkredite zu gegebener Zeit, wenn es der Geldmarkt erlaubt, in Anleihen umgewandelt werden. Kassenkredite allein sind an und für sich keine echten Vorfinanzierungen, da sie kurzfristig sind und nicht laufend wiederholt werden können. Wohl geben die beachtlichen Beträge dem Wirtschafts- und Finanzplan des Lastenausgleichsfonds ein ansprechendes
Äußeres, aber sie werden von einem Jahresetat in den anderen übertragen. Die beschleunigte Abwicklung einzelner Leistungssparten aus dem LAG ist eine Frage der vorhandenen Mittel. Die Kernfrage bei der Vorfinanzierung ist die Zusicherung, daß auch im Jahre 1956 die Fakultativleistungen des Lastenausgleichsfonds gegenüber dem Jahre 1955 nicht absinken. Bei anderen Leistungen ist die rasche Abwicklung eine Frage der beschleunigten Schadensfeststellung. Ich denke hier besonders an die Entschädigungsrente. Die Durchführung und das Tempo der Schadensfeststellung liegt aber nicht in den Händen der Regierung, sondern ist eine Angelegenheit der schnellen Arbeit draußen bei den Ausgleichsämtern.
Nun zu Ziffer 2 a der Großen Anfrage: die Verstärkung des Härtefonds nach § 301 LAG. An und für sich hat der Herr Bundesfinanzminister die Frage der Erhöhung des Härtefonds aus Bundesmitteln bereits in der Haushaltsrede beantwortet, da er dort ausführte, daß im Jahre 1955 dem Härtefonds des Lastenausgleichsfonds aus Bundesmitteln 50 Millionen DM zugeführt werden und im Jahre 1956 der Betrag eine Erhöhung auf 70 Millionen DM erfahren soll. Diese Erhöhung von 50 auf 70 Millionen konnte in etwa dem Bedarf der Zuwanderung von Zonenbewohnern der ersten Monate des Vorjahres entsprochen haben, er wird aber dem steigenden Zustrom in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahres unter gar keinen Umständen gerecht.
253 000 Personen haben im Vorjahr das Notaufnahmeverfahren beantragt. Erfahrungsgemäß liegt aber die Zahl derjenigen, die aus der Zone nach dem Westen kommen, regelmäßig um ein Drittel höher, da dieses Drittel zum größten Teil legal mit Interzonenpässen besuchsweise in die Bundesrepublik einreist, dann hier verbleibt und erst von einem festen Wohnsitz in der Bundesrepublik aus das Notaufnahmeverfahren beantragt. Insgesamt ist also damit zu rechnen, daß im Jahre 1955 nahezu eine Drittelmillion Personen aus der SBZ in die Bundesrepublik gekommen sind. Wiederum erfahrungsgemäß — nach den Statistiken der letzten Jahre — erhalten 20 bis 25 % über Ansuchen den sogenannten C-Ausweis. Das wäre also für das Jahr 1955 ein Zuwachs von mindestens 60 000 Personen mit C-Ausweis. Von den Registrierten sind weiter 70 000 Jugendliche unter 25 Jahren, die als Alleinstehende, also ohne Familienanhang, nach dem Westen gekommen sind. Diese 70 000 Jugendlichen ohne Familienanhang und die 60 000 zusätzlichen Anspruchsberechtigten bedeuten eine weitere Belastung des Härtefonds.
Damit komme ich zu Ziffer 2 b. Die große Zahl der Jugendlichen bringt auch eine wesentliche Erhöhung der zu gewährenden Ausbildungsbeihilfen aus dem Härtefonds mit sich. Es wachsen aber auch die Anforderungen an die Umschulungskurse, die für die jugendlichen Aussiedler aus Jugoslawien, Polen und anderen Ländern hinter dem Eisernen Vorhang eingerichtet sind. Die Kurse laufen, der Besucherzahl nach gesehen, heute schon über. Diese Einrichtungen müssen verstärkt und vermehrt werden. Die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die nicht einmal mehr ihre deutsche Muttersprache sprechen, ist groß. Sie sind an Titos oder anderen volksdemokratischen Schulen erzogen worden. Sie haben nie eine Stunde ihres Lebens geistige Freiheit genossen. Sie haben die Werbung um die Sympathien der Jugend in den Volksdemokra-


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tien erlebt. Sie können, wenn man sich ihrer nicht warmherzig annimmt und sie fördert und in die Welt des Westens auch geistig einführt, in ihrem inneren Zwiespalt zu einer beachtlichen Gefahr werden. Der interfraktionelle Antrag Drucksache 2034, der den Problemen der beruflichen und wirtschaftlichen Eingliederung dieser Jugend Rechnung trägt, wurde inzwischen von diesem Hohen Hause angenommen. Er spricht diese ernsten Fragen in allen ihren Einzelheiten an.
Zusammenfassend: Der Zuwachs an Zonenflüchtlingen mit C-Ausweis, dieser gewaltige Zuwachs an Jugendlichen bedingt es, daß wir die Erhöhung und die Verstärkung des Härtefonds aus Bundesmitteln auf mindestens 100, wenn nicht auf 110 Millionen DM eindringlichst fordern müssen.
Zu Ziffer 3 — sie betrifft die Heimatvertriebenen- und Flüchtlingswirtschaft —: Ausgangspunkt dafür, dieser ernsten Frage eine verstärkte Aufmerksamkeit zuzuwenden, war die Große Anfrage Drucksache 838 Dr. Götz und Genossen, die am 20. Oktober 1954 im Plenum behandelt wurde. Ein Unterausschuß befaßt sich seit dieser Zeit mit diesem Problem.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat inzwischen bei 486 Vertriebenen- und Flüchtlingsunternehmungen in 13 Wirtschaftszweigen eine Erhebung durchgeführt. Im Bericht 283 des Wirtschaftsministeriums ist das Ergebnis zusammenfassend festgehalten. Die Untersuchungen konzentrierten sich im wesentlichen auf vier Schwerpunkte, und zwar: a) Wie ist die Entwicklung des Eigenkapitals, das Verhältnis von Anlagekapital und Umlaufvermögen zum Eigenkapital? b) die Zusammensetzung des Fremdkapitals, ob kurz- oder langfristig, c) die Belastung des Unternehmens durch Zinsen für Fremdkapital oder Nichtinanspruchnahme der Sconti infolge mangelnder Liquidität, d) die Belastung der Unternehmungen durch Tilgungsverpflichtungen auf Fremdkapital.
Das Ergebnis dieser Gesamterhebung ist erschütternd. Uns scheint, hier wird eine beachtliche Gefahr für die gesamte Volkswirtschaft offensichtlich. Es besteht die begründete Sorge, daß wertvollste Teile unserer Volkswirtschaft in höchster Gefahr sind. Trotz allgemeiner Wirtschaftskonjunktur drohen sie unter die Räder zu kommen, so daß wertvollstes Volksvermögen verlorengeht und ein beachtlicher Teil unserer bisherigen Bemühungen um die wirtschaftliche Eingliederung dieser Personenkreise wieder vernichtet werden kann.
Nur ganz wenige Zahlen aus dem Bericht des Bundeswirtschaftsministeriums, um unsere Befürchtungen zu untermauern. Bei den untersuchten Betrieben betrug der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme 16,1 bis 18,3 Prozent. Zum Vergleich die Bilanzstatistik des Statistischen Bundesamts, wo der durchschnittliche Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme bei den schon immer im Westen beheimateten Betrieben mit 47,4 % ermittelt wird.
Auch das Institut Finanzen und Steuern stellt bei diesen einheimischen Betrieben einen Durchschnittssatz von 45,7 % Eigenkapital zur Bilanzsumme fest. Bei den untersuchten Vertriebenen-und Flüchtlingsbetrieben beträgt der durchschnittliche Anteil des Eigenkapitals, wie ich bereits sagte, 18,3 %, der des Fremdkapitals 81,7 %. Eine Aufgliederung nach kurzfristigem und langfristigem Fremdkapital ergibt, daß bei diesen Vertriebenen-
und Flüchtlingsbetrieben kaum ein Viertel des gesamten Fremdkapitals langfristig ist, während drei Viertel kurzfristig sind.
Nach einer Aufstellung des Instituts Finanzen und Steuern vom 30. Juni 1954 beträgt bei 936 überprüften alteingesessenen Unternehmungen der durchschnittliche Anteil des Fremdkapitals 54,3 %. Das gleiche ungünstige Verhältnis zeigen in diesem Bericht die Vergleiche und Auswirkungen der Zinsenleistungen für Fremdkapital. Den Vertriebenenbetrieben ist es im Gegensatz zur alteingesessenen Wirtschaft infolge mangelnder Liquidität unmöglich, Sconti auszunützen. Die Verpflichtungen zur Tilgung von langfristigem und mittelfristigem Fremdkapital nehmen im Durchschnitt etwa die Hälfte des steuerlichen Gewinnes in Anspruch.
Diesen ernsten Gefahrenquellen kann nur begegnet werden, wenn die geplante Umschuldungsaktion endlich zum Tragen kommt und wenn das letzte Hindernis für die Durchführung dieser Aktion beseitigt, wenn nämlich die Übernahme der Kurspflege durch den Herrn Bundesfinanzminister nach Ablauf der Sperrfrist, das ist Ende Februar 1958, für die aufzulegende Umschuldungsanleihe zugesagt wird. Diese Zusage belastet keinesfalls den Haushalt.
Ebenso müssen steuerliche Maßnahmen ergriffen werden, um die Blutleere an Eigenkapital in den Vertriebenen- und Flüchtlingsbetrieben zu beseitigen.
Im übrigen dürfte bei der Aussprache nach der Beantwortung der Großen Anfrage noch Gelegenheit sein, auf dringende Details dieses Fragenkomplexes einzugehen.

(Abg. Dr. Kather: Darauf können Sie sich verlassen!)

Damit komme ich zu Ziffer 4, die die Eingliederung der heimatvertriebenen und Flüchtlingsbauern betrifft. Dieses schwierigste Problem der Eingliederung hat das Hohe Haus schon sehr oft beschäftigt. Die Eingliederung von jährlich 20 000 Bauern auf Voll- und Nebenerwerbssiedlungen wurde in den letzten zwei Jahren zu 75 % erfüllt. Allerdings ist die Zahl der Vollbauernstellen zugunsten der Nebenerwerbsstellen beachtlich abgesunken.

(Abg. Dr. Kather: Sehr bedauerlich!)

Die Ursache hierfür ist aber nicht der Mangel an finanziellen Mitteln, sondern es fehlt eben an Land. Es ist eine traurige, aber wahre Tatsache, daß durch Produktion alles vermehrt werden kann, daß es aber leider Gottes bis heute noch niemandem gelungen ist, durch Produktion auch eine Vermehrung von Grund und Boden herbeizuführen.
Zur Zeit gibt es noch 150 000 siedlungswillige Bauern, die aus den Vertreibungsgebieten stammen. In den letzten zwei Jahren sind aber zusätzlich 18 000 selbständige Bauern aus der sowjetischen Besatzungszone in die Bundesrepublik zugewandert. Im gleichen Zeitraum wurden unter Anrechnung aller Nebenerwerbsstellen 23 000 Vertriebene und Flüchtlinge in der westdeutschen Landwirtschaft neu angesetzt.
Dieser Notstand zwingt zur Erfassung aller vorhandenen Landquellen. Der freie Grundstücksmarkt ist wieder beweglicher geworden. Diese wichtigste Landquelle der Eingliederung nutzbar zu machen, liegt allerdings ausschließlich in der Hand der Länder.


(Kuntscher)

128 700 Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe in der Bundesrepublik sind über 60 Jahre alt, haben keine Familienangehörigen und keine direkten Hoferben. 97 000 dieser Inhaber sind über 65 Jahre alt. Damit diese Landreserven nicht überschätzt werden, muß allerdings gesagt werden, daß 90 % dieser erbenlosen Betriebe in der Größenklasse unter 5 ha liegen. Sie stellen also keine volle Ackernahrung dar.
Die Landabgabe durch diesen Personenkreis hängt wiederum mit dem Problem der Altersversorgung zusammen. Sie ist durch den Verkauf oder durch den Pachterlös in diesen Größenordnungen nicht gesichert. Deshalb unsere Frage an die Bundesregierung, ob sie eine Möglichkeit sieht, daß durch die Sicherung der Altersversorgung landabgebender Bauern die Eingliederung von Vertriebenen und Flüchtlingen im landwirtschaftlichen Sektor beschleunigt werden kann. Es ist bekannt, daß ein Land bereits erfolgreiche Schritte in dieser Richtung unternommen hat. Unser Ersuchen: Könnte durch eine Verwaltungsanweisung des Herrn Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten an die Länder im Zusammenwirken mit der Deutschen Siedlungsbank erreicht werden, daß sich die Länder in verstärktem Maße dieses Zweiges der ländlichen Siedlung und damit der Eingliederung annehmen?
Unter Ziffer 4 b fragen wir, ob die Bundesregierung die benötigten Mittel für die ländliche Siedlung so rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stellt, daß die Länder in die Lage versetzt werden, die Siedlungsmaßnahmen schneller und planmäßig durchzuführen. Im Haushaltsjahr 1956 sind 154,6 Millionen DM für die ländliche Siedlung vorgesehen. Im Vorjahr waren es 94,6 Millionen DM. Bei der zweiten Lesung des Haushaltsplans 1955 wurde seitens des Herrn Bundesministers für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten im Benehmen mit dem Herrn Bundesfinanzminister die Erklärung abgegeben, daß, wenn dieser Betrag nicht ausreichen sollte, weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden. Die Zusage wurde eingehalten. Tatsächlich wurden weitere 60 Millionen DM bereitgestellt.

(Abg. Merten: Vorgriff!)

— Ganz richtig. Dieser Vorgriff von 60 Millionen DM soll aber durch die 154,6 Millionen des Haushalts 1956 abgedeckt werden, so daß praktisch für 1956 vorerst wieder nur 94,6 Millionen DM zur Verfügung stehen.
Damit ist die Frage berechtigt: Soll ein neuerlicher Mehrbedarf für das Jahr 1956 durch einen neuerlichen Vorgriff gedeckt werden? Wenn das geschähe, bedeutete es ein immerwährendes Vorsichherschieben eines sehr beachtlichen Betrags. Diese Methode erschwert natürlich die Verplanung und schafft für die mit diesen Aufgaben betrauten Siedlungsbehörden eine dauernde Unsicherheit, da diese ja nie mit festen Ansätzen rechnen können.
In diesem Zusammenhang müssen wir mit Bedauern feststellen, daß die Ansätze für die landwirtschaftliche Siedlung aus Bundesmitteln wohl verstärkt, die Ansätze bei einigen Ländern aber abgebaut werden. Diesen Tatbestand hat auch der Herr Bundesfinanzminister in aller Offenheit bei seiner Etatrede am 8. Dezember 1955 festgestellt. Es wäre eine Aufgabe aller an dieser Frage interessierten, aber auch beteiligten Verbände, mit dafür zu sorgen, daß diese Diskrepanz — beim Bund Aufbau, bei den Ländern Abbau — aus der Welt geschafft wird.
Zu dieser Sorge um die Weiterführung der Neusiedlung im allgemeinen und die weitere Eingliederung der Vertriebenen- und Flüchtlingsbauern kommt die allgemeine Unruhe in der Landwirtschaft, die durch die Ertragslage in weiten Gebieten, besonders aber durch die vorjährige Mißernte, begründet ist. Damit hat sich auch die wirtschaftliche Lage der bereits angesetzten Vertriebenen-und Flüchtlingsbauern besonders kritisch gestaltet. Als Beweis darf ich aus dem „Landvolk-Pressedienst" des Verbandes des Niedersächsischen Landvolkes mit Genehmigung des Herrn Präsidenten folgendes zitieren. Unter der Überschrift „Flüchtlingssiedler vor schwerster Krise" schreibt der niedersächsische „Landvolk-Pressedienst":
Die Not der Landwirtschaft beruht aber nicht nur auf schlechten Ernten. Sie beruht auch auf der Tatsache des Mangels an Arbeitskräften — selbst Minister Lübke hat dies ausgesprochen —, denn der Mangel an Arbeitskräften bedingt den Kauf von Maschinen. Das erfordert aber Kapital, und dieses fehlt in den meisten Fällen. Um die Mechanisierung trotzdem durchführen zu können, kann der Eigentümer Grundstücke verkaufen oder Kredit aufnehmen. Anders steht es um die Pächter und besonders die Flüchtlingspächter, die Flüchtlingssiedler. Im allgemeinen ist, von seltenen Ausnahmen abgesehen, ihr Inventar geliehen oder verpfändet. Etwas anderes können sie als Deckung nicht bieten. Damit sind sie praktisch von der Mechanisierung ausgeschlossen, obwohl diese doch unumgänglich nötig ist. Wenn sich die Flüchtlingssiedler trotzdem bisher gehalten haben, so auch aus zwei Gründen. Einmal stehen sie erst am Anfang der Notwendigkeit, ihre Betriebe schnell neuzeitlich zu gestalten, sie zu mechanisieren. Sodann aber haben die leidgewohnten Flüchtlingssiedler den schlimmsten Anfang nur überwunden durch äußerste persönliche Einschränkung. Ihr Lebensstandard ist geradezu erschreckend niedrig. Keinem Arbeiter in Stadt und Land würde man eine derartig bescheidene Lebensweise zumuten. Die Flüchtlingssiedler haben diese auf sich genommen aus der Liebe zur Scholle, aus der Treue zu ihrem Beruf. Sie wollten Bauern bleiben, pflügen, säen und ernten wie ihre Väter, sie wollten auch ihre Kinder unserem Berufsstand erhalten. Es ist fast niemand unter ihnen und ihren Frauen, der nicht Überdurchschnittliches leistet. Nur bei unerhörtestem Einsatz, bei spartanischer Härte gegen sich und ihre Familien konnten sie den Anfang überstehen, konnten sie hoffen, einmal einen bescheidenen Erfolg ihrer treuen Arbeit zu sehen. Damit haben sie bewiesen, daß sie zur Elite des deutschen Bauerntums gehören, daß sie es wert sind, freie Bauern auf eigener Scholle zu bleiben. Es ergibt sich die Frage, wie eine Hilfe diesen Flüchtlingssiedlern in Kürze ermöglicht werden kann, solange dafür noch Zeit ist.
— Wir wiederholen: solange noch Zeit ist —
Es geht hierbei um nichts Geringeres als um
die Erhaltung besten deutschen Bauerntums.
Diese bestimmt unverdächtige und objektive Charakterisierung unserer bäuerlichen Siedler durch das Presseorgan des niedersächsischen Landvolkes zeigt die kritische Lage, in die besonders auch unsere Siedlungsbauern durch die Krise in


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der Rentabilität der Landwirtschaft gekommen sind. Die Landwirtschaft wird in ihrem Kampf um eine gerechte Wertung ihrer Arbeit und einen gerechten Ertrag aus dieser Arbeit deshalb auch in unseren Reihen echte Bundesgenossen finden.

(Zuruf von der SPD: Es wird aber auch höchste Zeit!)

Ziffer 5! Wir fragen in fünf Punkten nach der zweckbestimmten und wirksamen Verwendung jener umfangreichen öffentlichen Mittel, die für den Wohnungsbau für Vertriebene, Flüchtlinge, Evakuierte und andere Kriegsgeschädigte bestimmt waren. Damit werfen wir insbesondere auch die Frage der Meisterung des Problems auf allen Stufen der Verwaltung auf — ich betone: auf allen Stufen —, besonders auch in den Ländern und in den Kreisen. Es ist für uns wertvoll, über die Ergebnisse und über die Durchführung bei den Behörden der Länder und Kreise etwas zu erfahren. Es ist eine ernste Frage, die auch verschiedene Ministerien des Bundes angeht, aber auch eine Frage nach der Durchschlagskraft der zentralen Flüchtlingsverwaltungen der Länder, für deren politisches Gesicht meist nicht unsere Partei verantwortlich zeichnet, sondern sehr oft diejenigen, welche behaupten, es werde fast nichts für Vertriebene und Flüchtlinge getan.
Sehr bedeutende Mittel haben der Lastenausgleich und der Bundeshaushalt für den Wohnungsbau für Geschädigte, Umsiedler, Evakuierte und SBZ-Flüchtlinge zur Verfügung gestellt. Man kann ruhig sagen, daß in den letzten Jahren über zwei Fünftel der öffentlichen Mittel für den Wohnungsbau für diesen Personenkreis bestimmt waren. Von den zirka 3 Milliarden DM öffentlicher Mittel, die jährlich aus Bund, Ländern und Gemeinden für den Wohnungsbau bereitgestellt werden, stammt jeweils rund 1 Milliarde DM aus Mitteln des Lastenausgleichs. Hierzu kommen mehr als 300 Millionen DM aus Bundeshaushaltsmitteln für die Umsiedlung und für Wohnungen der SBZ-Flüchtlinge. Aus Soforthilfe- und Lastenausgleichsmitteln sind bis zum 31. Dezember 1955 insgesamt 5547 Millionen DM in den sozialen Wohnungsbau geflossen.
Unsere Frage: Sind diese gewaltigen Mittel sinnvoll und zweckbestimmt verwendet worden, und ist eine zweckbestimmte Vergebung dieser gewaltigen Mittel zugunsten der Geschädigten auch in der Zukunft sichergestellt?

(Abg. Dr. Kather: Nein!)

Wir erinnern daran, daß der Lastenausgleichsfonds ein Sondervermögen ist. Die Zweckentfremdung seiner Mittel ist gesetzlich verboten. Verantwortlich hierfür ist die gesamte Verwaltung des Ausgleichsfonds auf allen Stufen. Die Mittel sind nicht dafür bestimmt, etwa privaten und juristischen Personen, die nicht geschädigt sind, zum Erwerb oder zur Ballung von Besitz zu verhelfen, zu einem Besitz, der in einigen Jahrzehnten durch die Mieter schuldenfrei gemacht wird, vor allem nicht dazu bestimmt, daß bei einer solchen Verwendung der Mittel nicht einmal die Verpflichtung zur Aufnahme geschädigter Mieter auferlegt wird. Deshalb fragen wir mit großem Ernst nach den Gründen des Rückganges der Zuteilungszahlen. Ist unter diesen Umständen noch überall gesichert, daß die Länder bei jeder Verwendung von Wohnraumhilfemitteln des Lastenausgleichs Nachweise vorlegen? Ist vor allem durch klare und bindende Verwaltungsanweisungen gesichert, daß alle, aber
auch alle Ausgleichsämter, die für die Verwaltung der aus dem Fonds zugeteilten Mittel verantwortlich sind, wenigstens aktenmäßig einwandfrei davon benachrichtigt werden, welche Besitzer von Dringlichkeitsbescheinigungen nach § 347 des Lastenausgleichsgesetzes in die für den geschädigten Personenkreis gebundenen Wohnungen tatsächlich eingezogen sind? Lassen die Verwaltungsanweisungen die Möglichkeit offen, daß auch Familien ohne diese Bescheinigung einziehen? Hier wären wir für eine eindeutige Klärung des Verwaltungsverfahrens dankbar.
Eine weitere ernste Sorge auf diesem Gebiet bereitet uns die Verwendung des zweiten Teiles von Mitteln für den Wohnungsbau aus dem Lastenausgleich, nämlich der sogenannten „Aufbaudarlehen für den sozialen Wohnungsbau". Sie sollen als Eigenleistung der Geschädigten für den Wohnungsbau verwendet werden. Statt dessen führt ihre Verwendung immer häufiger zu einer Kürzung der übrigen nachrangigen öffentlichen Mittel in jenen Fällen, wo diese gewährt werden können, ein Vorgang, der weder dem Zweck der Aufbaudarlehen noch dem Willen des Gesetzgebers entspricht. Aufbaudarlehen sind ein Ersatz für die durch den Schaden unmöglich gewordene eigene Sparleistung; sie sind aber in den meisten Fällen für die Geschädigten auch ein Vorgriff auf die Hauptentschädigung. Hinzu kommt, daß die Zahl der unerledigten Individualanträge unverhältnismäßig hoch ist. Es erweckt den Anschein, daß von den Bewilligungsstellen der Ausgleichämter die Bauträger, die in großen Serien Mietwohnungen bauen, leichter und schneller bedient werden als die einzelnen Familien. Es wäre auch zu prüfen, ob nicht die Zahl der sogenannten Sonderprogramme eingeengt werden könnte. Diese Massenabfertigung über das Globalverfahren übersteigt bei weitem die Zahl der für die äußere und innere Umsiedlung notwendigen Wohnungen.
Mögen die zuständigen Sachbearbeiter des Bundesausgleichsamtes und der Landesausgleichsämter ihre wie immer gearteten eigenen politischen Ansichten haben, sie haben die gesetzliche Pflicht, auch für das Restitutionsprinzip des Lastenausgleichs Sorge zu tragen. Darum geht unsere Frage klar dahin, wie viele der Wohnungen zu Eigentum und wie viele zu Miete für die Geschädigten geschaffen wurden.
Ein Wort zur Frage der Rückführung der Evakuierten. Die damit zusammenhängenden Probleme und die Unterbringung der Evakuierten bereiten uns auch beachtliche Sorgen. In wachsendem Maße werden dafür Gelder aus dem Lastenausgleich gegeben; aber die Klagen der Evakuierten wachsen. Diese Klagen kommen nicht nur von denjenigen Evakuierten, die nicht geschädigt sind, also nicht mit Mitteln des Lastenausgleichs gefördert werden können, sondern auch von den sachgeschädigten Evakuierten, für die mit diesen Mitteln eine Wohnung beschafft werden könnte. Gibt es überhaupt einen Nachweis darüber, wie viele Evakuierte mit den Lastenausgleichsmitteln, die für Evakuierte bestimmt sind, untergebracht werden? Man müßte sich eigentlich auch überlegen, ob das Bundesevakuiertengesetz nicht einen eigenen finanziellen Teil bekommen sollte, damit außerhalb der zu immer allgemeineren Zwecken herangezogenen Melkkuh „Lastenausgleich" einmal genaue Pläne erstellt werden und damit auch eine genaue Kontrolle der Unterbringung und Rückführung der Evakuierten möglich ist.


(Kuntscher)

Ziffer 6: die Begründung der Fragen bezüglich der SBZ-Flüchtlinge. Es würde zu weit führen, den ganzen schwierigen Komplex mit allen seinen Betrachtungspunkten und den darin liegenden Problemen hier aufzurollen. Von welcher Seite man immer diese Frage betrachten möge, wir werden, so glaube ich, alle darin übereinstimmen, daß man nicht Familien, manchmal 30 bis 40 Personen beiderlei Geschlechts, zwei Jahre oder noch länger in den Lägern in einem Raum zusammenwohnen lassen kann. Daß dabei selbst anständige Familien moralisch und nervenmäßig schwer angeschlagen werden, ist uns ja allen bekannt.
Der Bund stellt für die wohnungsmäßige Unterbringung und für die sonstige Betreuung der SBZ-Flüchtlinge durch die Kriegsfolgenhilfe jährlich bedeutende Mittel zur Verfügung. Wir sind damit einverstanden, daß in die erstellten Wohnungen zuerst langjährig Wohnungsuchende eingewiesen und die Sowjetzonenflüchtlinge im Tauschwege in zumutbarer Weise untergebracht werden. „Zumutbar" für die Familien bedeutet Einweisung in Teilwohnungen, in freiwerdende Altwohnungen und ähnliche, bedeutet aber insbesondere nicht Unterbringung von Einzelpersonen, wie sie immer mehr geschieht; in den Großstädten macht das mehr und mehr Schule.
Dazu ein Beispiel. In einer Großstadt werden an vier verschiedenen Plätzen vier Männer als Untermieter untergebracht. Für vier Personen ergeben sich 7050 DM nachrangige Förderungsmittel. Das Wohnungsamt hat dafür, daß die vier Männer in Untermiete untergebracht sind, d. h. formell "zumutbar" wohnen, eine Neubauwohnung zur freien Verfügung erhalten. Aber die Familien dieser vier untergebrachten Männer bleiben in den Lägern sitzen.
Unsere Frage geht dahin: Ist durch Weisung gesichert, daß nicht nur Einzelpersonen, sondern in erster Linie Familien zumutbar untergebracht werden? Es geht nicht an, daß man sich um Arbeitskräfte reißt und die Familien in den Lägern verkommen läßt. Wir müssen auf diesem Gebiet durch Nachweise eine Kontrolle erbitten.
Es wäre auch wichtig zu wissen, ob die für den Wohnungsbau für SBZ-Flüchtlinge bereitgestellten Mittel, die bisher in vier Aktionen gegeben worden sind, von den Ländern auch so schnell wie möglich verplant werden. Ein Bericht des Bundesministers für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte mit graphischer Darstellung vom 3. Januar dieses Jahres muß leider zu einer gegenteiligen Annahme führen. Für die vierte Aktion des SBZ-Bauprogramms wurden im Mai 1955 die Mittel bereitgestellt. Im August war der erste, im Dezember der zweite Teilbetrag fällig. Die graphische Darstellung nach dem Stand vom 1. November zeigt aber, daß in einem Land bis zu diesem Termin in der vierten Aktion noch nichts passiert war. Die Säule dieses Landes ist in der graphischen Darstellung weiß, also leer. Auf Grund dieser graphischen Darstellung ergibt sich, daß in diesem Land noch nicht einmal eine Vorplanung vorgenommen wurde.
Die Ziffer 7 enthält die Frage nach der Auflösung der Altlager. In den vergangenen Jahren wurden jeweils jährlich 30 Millionen DM aus Kriegsfolgenhilfe auf Bundesebene erspart und für die Lagerräumung verwendet. Durch das Vierte Überleitungsgesetz sind die Gelder pauschaliert. Die Ersparnisse bleiben in den Ländern.
Unsere Frage: Sind Sicherungen vorhanden, daß I diese Ersparnisse zum gleichen Zweck verwendet werden, oder fließen sie in die allgemeine Kasse des betreffenden Landes? Wir bitten den Herrn Bundesfinanzminister dringend, dies auf Grund seines generellen Rechtes zur Kontrolle der zweckmäßigen Verwendung von Bundesmitteln, das ihm auch das Vierte Überleitungsgesetz ausdrücklich beläßt, zu überprüfen und ernstlich Verhandlungen mit den in Frage kommenden Ländern einzuleiten, damit sie die Ersparnisse aus der pauschalierten Kriegsfolgenhilfe nicht in ihrer Kasse für allgemeine Zwecke verschwinden lassen, sondern sie zur Lagerräumung verwenden. Den serienweisen Bau von Schlichtwohnungen an einigen Orten, der nachweislich aus SBZ-Wohnbaumitteln betrieben wird, betrachten wir als eine Fehlinvestition.
Ich habe zu den Ziffern 5, 6 und 7 eine Reihe Fragen gestellt, die in der Beantwortung wohl nicht alle sofort erledigt werden können. Aus diesem Grunde hat meine Fraktion in diesem Zusammenhang zwei weitere Anträge eingereicht, die Ihnen heute mit den Drucksachen 2082 und 2083 zugegangen sind. Der eine dieser Anträge beschäftigt sich mit der Aufforderung zur genauen ziffernmäßigen Klarstellung der Fragen, die ich soeben ausgesprochen habe. Der zweite Antrag beschäftigt sich mit Hilfsmaßnahmen für Aussiedler, die nach dem Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz keine Ansprüche haben und die nach dem 1. Oktober 1955 aus den Gebieten östlich der OderNeiße, der Tschechoslowakei und den südosteuropäischen Staaten eingetroffen sind. .Wir wünschen, daß diesem Personenkreis eine Erstunterstützung von 100 DM für jede Person, die über 21 Jahre alt ist, und von 50 DM für jede Person, die unter 21 Jahre alt ist, gewährt wird. Im zweiten Teil dieses unseres Antrags, der eigentlich zu diesem Fragenkomplex gehört, geht es um Bereitstellung von Mitteln, damit auch für diesen Personenkreis die Wohnraumfrage gelöst werden kann.
Damit komme ich zur letzten Ziffer, der Ziffer 8. Als der Haushaltsplan 1955 in zweiter und dritter Lesung in diesem Hause zur Beratung stand, war eines der umstrittenen Probleme die Dotierung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes, im besonderen die Durchführung des Teiles II, wo die Leistungen für den Wohnungsbau, Existenzaufbaumittel und dergleichen gesetzlich verankert sind. Der Haushaltsplan sah 45 Millionen DM für diese Zwecke vor. Anträge auf eine Erhöhung auf 70 Millionen wurden eingebracht. Es kam nach einer recht lebhaften Aussprache zur namentlichen Abstimmung. Vor der Abstimmung hatte der Herr Bundesfinanzminister die Erklärung abgegeben, daß weitere Mittel zur Verfügung gestellt werden, wenn die im Haushaltsplan vorgesehenen 45 Millionen DM nicht ausreichen sollten. Der Antrag auf Erhöhung wurde nach dieser Erklärung in namentlicher Abstimmung abgelehnt. Im Verbandsorgan des Heimkehrerverbandes wurden alle Kolleginnen und Kollegen dieses Hauses namentlich angeprangert, die gegen den Erhöhungsantrag gestimmt hatten.

(Sehr gut! beim GB/BHE.)

— Warten Sie ein Weilchen, meine Herren! Ich sage das mit Betonung, denn das Wichtige zu diesem Ihren Antrag kommt erst jetzt.

(Zuruf vom GB/BHE: Wir warten darauf!)



(Kuntscher)

So weit wäre alles in Ordnung. Die gegenteiligen Standpunkte waren entschieden.
Nun aber unsere Frage: Entspricht es den Tatsachen, daß von den bereitgestellten 45 Millionen DM bis Ende Januar 1956, also zwei Monate vor Ablauf des Haushaltsjahres, von den Ländern insgesamt, sage und schreibe: 2 Millionen DM abgerufen worden sind?

(Hört! Hört! bei der CDU/CSU. — Abg. Petersen: Das ist das traurige Arbeitsergebnis zwischen Bund und Ländern! — Abg. Dr. Strosche: Da ist zu fragen: Warum und weshalb?)

— Ja, meine Herren, keine Aufregung! Ich weiß, Sie haben sich damals mit Ihrem Antrag, den Sie mit nichts fundamentieren konnten, eben danebengesetzt. Denn heute ist das Ergebnis eben das, daß von den bereitgestellten 45 Millionen DM bis Ende Januar 2 Millionen DM abgerufen waren

(Zuruf vom GB/BHE: Die Antwort werden Sie bekommen!)

und 13 Millionen DM verplant sind.

(Zuruf vom GB/BHE: Sie werden Ihre Antwort kriegen!)

Aber es werden immerhin zwei Drittel dieses Betrages aus dem Haushaltsplan 1955 in den Haushaltsplan 1956 übertragen werden.
Ferner frage ich — nicht Sie (zum GB/BHE), das wissen Sie nicht, sondern ich frage hier die Bundesregierung —, ob es auch wahr ist, daß es Länder gibt, die bisher für diese Zwecke noch gar nichts abgerufen haben,

(Zuruf von der CDU/CSU: Sehr interessant!)

wer die verantwortlichen Ressortleiter in diesen Ländern sind und welches die Ursachen sind. Es ist ja auch interessant, warum eine derartige Abrufung bis heute nicht erfolgt ist.
Die Beantwortung dieser Fragen ist insofern von Wichtigkeit, als jene rehabilitiert werden, die seinerzeit gegen die Erhöhung dieses Haushaltsansatzes gestimmt und der Erklärung des Bundesfinanzministers, daß er, wenn die 45 Millionen DM nicht ausreichten, weitere Mittel zur Verfügung stellen werde, mehr Glauben geschenkt haben als irgendwelchen agitatorischen Anträgen,

(Sehr richtig! bei der CDU/CSU Abg. Dr. Kather: Oder deklamatorischen Anfragen!)

und das Verbandsorgan des Heimkehrerverbandes, das ich in seiner Sachlichkeit sehr schätze, wird von diesem Tatbestand Kenntnis nehmen.

(Abg. Dr. Strosche: Die werden erschüttert sein!)

Bleibt der Buchstabe b der Frage 8, nach welchem Maßstab die Mittel im kommenden Haushaltsjahr für die Erfüllung des Teiles II des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes berechnet wurden und ob sie für ausreichend erachtet werden, ob auch Vorsorge getroffen ist, daß die bereitgestellten Mittel zeitgerecht ihrem Zweck zugeführt werden, und ob nicht bei den Ländern etwas nachgeholfen werden kann, damit auch diese Mittel zweckbestimmt eingesetzt werden.
Damit komme ich zum Schluß der Begründung der Großen Anfrage, die zehn Jahre nach der Vertreibung einen nüchternen Situationsbericht über die wichtigsten Teilgebiete der Eingliederung der Vertriebenen und Flüchtlinge, der Kriegssachgeschädigten, Evakuierten, Heimkehrer und volksdeutschen Aussiedler fordert. Ich wiederhole: Dankbar anerkennen wir die Leistung, die nach einem hoffnungslosen Anfang des Jahres 1945 erbracht wurde. Ich möchte aber auch betonen: Je freimütiger und gerechter wir diese Leistungen anerkennen, mit desto größerer Berechtigung dürfen wir ein offenes Ohr für den Hinweis auf die Mängel, Bedenken über Zweckentfremdung von Mitteln und laufend anfallenden Aufgaben erwarten. Auch die Lösung der noch ausstehenden Aufgaben darf keine Verzögerung erleiden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, Sie haben die Begründung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU/CSU gehört. Das Wort zur Beantwortung dieser Großen Anfrage hat der Herr Bundesminister für Vertriebene.