Rede:
ID0212710200

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2127

  • date_rangeDatum: 3. Februar 1956

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956 6615 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D Rasner (CDU/CSU) 6616 D Eschmann (SPD) 6617 A Aufsetzung beschlossen 6617 B Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Kriegsopferversorgung: Vizepräsident Dr. Schmid 6617 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6617 C Fragestunde (Drucksache 2050): .1. betr. Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6617 D, 6618 B, C Stücklen (CDU/CSU) 6618 B, C 2. betr. Anrede in der dritten Person gegenüber Vorgesetzten der Streitkräfte: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6618 D 3. betr. Fernmeldeinrichtungen: Dr. -Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 6619 A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6619 B, C 4. betr. gerichtliche Klärung des Verdachts von Morden gegen aus der Sowjetunion entlassene Gefangene: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6619 C 5. betr. Beschießung von Jägern in Jagdbezirken nahe der Zonnengrenze durch „Volkspolizisten" und Ersatz von Wildschäden: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6619 D 6. betr. Abschluß eines Sozialabkommens mit der Sowjetunion zur Entschädigung deutscher Staatsbürger, die in Rußland gearbeitet haben und 7. betr. Beiträge zur Sozialversicherung für Witwen mit Witwenrente und Anwartschaft aus eigener Weiterversicherung 6620 B 8. betr. Berücksichtigung des Abschlusses des Studiums an einer Verwaltungsoder Wirtschaftsakademie in den Laufbahnrichtlinien für den höheren und gehobenen Dienst: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6620 B 9. betr. Monopolausgleichsabgabe für Dessertweine und Wermutgrundweine: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6620 D, 6621 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6621 A 10. betr. Störungen beim Empfang von Radiosendungen auf Mittel- und Kurzwellen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen 6621 B, C Ritzel (SPD) 6621 B 11. betr. Ersatz überalterter Personenwagen im Berufsverkehr der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6621 C, 6622 A Ritzel (SPD) 6621 D 12. betr. Dauer der Untersuchungshaft in Strafverfahren beim Bundesgerichtshof: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6622 A 13. betr. Zugverspätungen im Fern- und Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6622 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6622 D 14. betr. Personenwagen für den Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6623 A 15. betr. Versorgung der Feuerwerksmeister und ihrer Mitarbeiter in Unglücksfällen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6623 B, 6624 A Arnholz (SPD) 6624 A 16. betr. Schließung des von einem deutschen Pfarrer geleiteten Seminars in Madrid durch die spanische Polizei: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6624 A, C Dr. Menzel (SPD) 6624 C 17. betr. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in der Landwirtschaft und der Haushaltsrechnungen in Landarbeiter- und Kleinbauernhaushaltungen: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6624 D 1 18. betr. Frage der Freistellung der Hochseefischer vom Wehrdienst: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6625 C 19. betr. östliche Infiltration in Westdeutschland: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6625 D 20. betr. Hausrathilfe für Antragsteller über 65 Jahre oder Schwerbeschädigte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 6626 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973) 6626 A Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 6626 B, 6635 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6629 A Dr. Bleiß (SPD) 6634 B, 6635 C Rademacher (FDP) 6636 A Brück (CDU/CSU) 6638 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6639 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksachen 2031, 1170) . . . 6640 C Josten (CDU/CSU) : als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6657 D als Abgeordneter 6640 D Beschlußfassung 6641 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Straßenbaumittel für das Haushaltsjahr 1956 (Drucksachen 2015, 1725) 6641 A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 B Beschlußfassung 6641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2017) 6641 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6641 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Auslegung des § 29 (Übergang zur Tagesordnung) der Geschäftsordnung (Drucksache 2012) 6641 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 C Rückverweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 6641 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2018 [neu], Umdruck 520) . 6641 D, 6659 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 6641 D Frau Strobel (SPD) . 6642 D, 6645 A, 6646 B I Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 6643 D, 6645 C Abstimmungen 6646 A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D, 6646 C Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 6646 C, 6650 D, 6656 A Eschmann (SPD) . 6648 A, 6649 C, 6650 B Berendsen (CDU/CSU) 6651 A Dr. Mende (FDP) 6651 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6652 D Feller (GB/ BHE) 6653 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Verteidigung . . 6657 A Geschäftliche Mitteilungen 6657 C Nächste Sitzung 6657 C Anlage 1:. Liste der beurlaubten Abgeordneten 6657 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 2031) 6657 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 520) 6659 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1.4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3.3. Graaff (Elze) 3.3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1.3. Meitmann 29. 2. (zunächst) Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gedat 18. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13.2. Bauer (Wasserburg) 11.2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11.2. Dr. Maier (Stuttgart) 11.2 Pelster 11.2. Siebel 11.2. Erler 4. 2. Hilbert 4.2. Jahn (Frankfurt) 4.2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 2. Graf von Spreti 4.2. Wiedeck 4.2. Wullenhaupt 4. 2. Dr. Atzenroth 3.2. Rauknecht 3.2. Dr. Becker (Hersfeld) 3.2. Dr. Blank (Oberhausen) 3.2. Birkelbach 3.2. Blachstein 3.2. Blöcker 3.2. Brandt (Berlin) 3.2. Brese 3.2. Dr. Bucher 3.2. Euler 3. 2. Finckh 3.2. Geiger (München) 3.2. Dr. Gleissner (München) 3.2. Grantze 3.2. Häussler 3.2. Heye 3.2. Höfler 3.2. Frau Dr. Ilk 3.2. Jacobi 3.2. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Jentzsch 3. 2. Kahn-Ackermann 3. 2. Kiesinger 3.2. Dr. Königswarter 3. 2. Dr. Kreyssig 3. 2. Kunz (Schwalbach) 3.2. Lemmer 3. 2. Maucher 3. 2. Frau Dr. Maxsein 3. 2. Morgenthaler 3. 2. Neuburger 3. 2. Oetzel 3. 2. Dr. Orth 3.2. Scheel 3. 2. Dr. Schellenberg 3.2. Scheppmann 3. 2. Schmitt (Vockenhausen) 3. 2. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 2. Dr. Seffrin 3.2. Seiboth 3.2. Struve 3.2. Thieme 3.2. Dr. Werber 3. 2. Wittenburg 3. 2. Anlage 2 Drucksache 2031 (Vgl. S. 6640 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170). Berichterstatter: Abgeordneter Schill (Freiburg) I. Allgemeines In der 66. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1955 wurde der Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betr. Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim - Drucksache 1170 - an den Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 1955 wurde das Bundesministerium für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12. Juni 1955 (StB 1 - Ibpl. -- 93 B 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Der in der Bundestagsdrucksache 1170 behandelte Wiederaufbau der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke macht eingehende Untersuchungen erforderlich, um die damit zu- Vizepräsident Dr. Schneider: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des aufgerufenen Gesetzes in der ersten Lesung. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen. (Schill [Freiburg]) sammenhängenden Verkehrsfragen zu klären und die Baukosten zu ermitteln. Ergebnisse hierüber werden erst in einiger Zeit vorliegen, so daß eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Augenblick noch nicht möglich ist. Zu Ihrer Unterrichtung über den Stand der Dinge darf ich folgendes ausführen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß im Rahmen des zivilen Eisenbahnverkehrs z. Z. keine Notwendigkeit für den Wiederaufbau der Hindenburgbrücke als Eisenbahnbrücke selbst besteht. Es seien jedoch Umgestaltungen der Bahnanlagen im Raum Bingen geplant, die eine Wiederbenutzung der stillgelegten Zufahrtsstrecke Dietersheim—Hindenburgbrücke möglich erscheinen lassen, so daß die mit der Hindenburgbrücke zusammenhängenden Bahnanlagen für Straßenzwecke nicht freigegeben werden könnten. Der Beauftragte des Bundeskanzleramts für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen hat zu der gleichen Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, daß mit Rücksicht auf etwaige in absehbarer Zeit zu erhebende militärische Forderungen eine Straßenführung, die den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke und ihrer Verbindung verhindert, unerwünscht erscheine. Da nach dieser Sachlage feststeht, daß für eine Straßenbrücke über den Rhein im Raume Bingen—Rüdesheim eine von der Eisenbahnbrücke unabhängige Lösung gefunden werden müßte, wird nunmehr von den beteiligten Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz unter gegenseitiger Abstimmung die entsprechende Planung durchgeführt. Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaues I) der Bundesstraße wird das Ergebnis dieser Untersuchungen ggf. zu berücksichtigen sein." Mit Schreiben vom 18. November 1955 (StB 1 — Ibpl. — 284 He 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende endgültige Stellungnahme mit einem Übersichtsplan vor: „Der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Hindenburgbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke ist bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1954 behandelt worden. Die Brücke war aus strategischen Gründen als Eisenbahnbrücke gebaut. Sie trug einen Bohlenbelag und konnte in den Zugpausen von Straßenfahrzeugen benutzt werden. Zu dem vorliegenden Antrag nehme ich wie folgt Stellung: a) Bedeutung der Brücke Zwischen Frankfurt—Wiesbaden und Koblenz—Kreuznach stehen zur Zeit für den Straßenverkehr die Bundesstraßen 40 und 9 über Mainz zur Verfügung. Der Verkehr auf diesen Straßen insbesondere in den Relationen Darmstadt—Mainz und Wiesbaden—Mainz hat stark zugenommen. Eine Straßenbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim hätte in erster Linie für den Nachbarschafts-, Bezirks- und Ausflugsverkehr Bedeutung. Aus landschaftlichen Gründen bevorzugen die Touristen zwischen Wiesbaden und Rüdesheim die Bundesstraße 42 und zwischen Bingen und Koblenz die Bundesstraße 9. Insoweit wird ein verkehrswirtschaftliches Bedürfnis für eine Rheinbrücke bei Bingen bejaht werden müssen. Zwischen Mainz und Koblenz fehlt auf etwa 90 km eine Straßenbrücke über den Rhein. Lage der Brücke Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit am Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Bingen als Eisenbahnbrücke nicht interessiert. Sie kann jedoch wegen Umgestaltung der Bahnanlagen im Raum Bingen die zum Rhein führenden Trassen für Straßenzwecke nicht freimachen. Nach den Untersuchungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz läge eine neue Straßenbrücke am günstigsten unmittelbar oberhalb der zerstörten Eisenbahnbrücke. Hier ist ein guter Anschluß an die Bundesstraße 42, an die geplante Umgehungsstraße Bingen im Zug der Bundesstraße 9 und an eine etwaige Entlastungsstraße über den vorderen Hunsrück möglich. Bei den Straßenplanungen im Raum Bingen—Rüdesheim wird dieser Rheinübergang bereits vorsorglich berücksichtigt. e) Kosten der Brücke Nach überschläglicher Schätzung würde der Bau der etwa 1250 m langen Straßenbrücke netwa 15,0 Mio DM der Bau der Straßenanschlüsse etwa 3,5 Mio DM zusammen 18,5 Mio DM kosten. Die Beteiligung des Bundes, der interessierten Länder, Kreise und Gemeinden an den Baukosten wird zu gegebener Zeit geprüft werden müssen. d) Bauplanung Um den erheblichen Straßenverkehr im Raum Mainz zu bewältigen, laufen zur Zeit Planungen für zwei Straßenbrücken über den Rhein bei Mainz—Weisenau und bei Wiesbaden—Schierstein. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vertreten mit mir die Auffassung, daß diesen Planungen gegenüber dem Projekt bei Bingen zeitlich unbedingt der Vorrang gebührt. Aus diesem Grund sollte die Planung einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim zunächst zurückgestellt werden." II. Im einzelnen Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 die Drucksache 1170 eingehend beraten. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr führte dazu u. a. aus, daß im Raum Rüdesheim—Mainz der Bau von drei Rheinbrücken vorgeschlagen worden sei, und zwar zwischen Mainz und Weisenau Wiesbaden und Schierstein und Bingen und Rüdesheim. Hinsichtlich ihrer Dringlichkeit rangiere jedoch die geplante Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim an letzter Stelle. Es sei nicht möglich, schon jetzt einen Termin anzugeben, wann dem Bau dieser Rheinbrücke nähergetreten werden kann. Der Ausschuß für Verkehrswesen stimmte daraufhin nach kurzer Aussprache der Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Antrag als Material ' an die Bundesregierung zu überweisen. Bonn, den 11. Januar 1956 Schill (Freiburg) Berichterstatter I Anlage 3 Umdruck 520 (Vgl. S. 6642 D, 6646 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2018 (neu), 1860, 1955). Der Bundestag wolle beschließen, 1. in Art. 1 hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1 a einzufügen: ,la. In § 4 wird hinter Ziffer 20 folgende Ziffer eingefügt: „21. die Lieferung von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch."', 2. in Art. 1 Ziffer 3 (Neufassung des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b) die Worte „, von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch" zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1956 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Meine Damen und Herren, Sie haben den Antrag gehört. Wird das Wort dazu gewünscht? — Das ist nicht der Fall. Darf ich unterstellen, daß das Haus dem Antrag entsprechen will und die ganze Materie zurückverweist? — Das ist der Fall.
    Punkt 7 der Tagesordnung:
    Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955);
    Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß)


    (Drucksache 2018 [neul, Umdruck 520). (Erste Beratung: 114. und 122. Sitzung.)

    Ich erteile das Wort der Berichterstatterin, der Frau Abgeordneten Lockmann.
    Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin: Herr Präsident! Meine Herren und Damen! Das Plenum des Deutschen Bundestages überwies dem Finanzausschuß am 20. Oktober 1955 die Drucksache 1677, am 1. Dezember 1955 die Drucksache 1860 und am 12. Januar 1956 die Drucksache 1955 zur Beratung. Der Finanzausschuß folgte dem Vorschlag des an der Beratung mitbeteiligten Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, die Gesetzentwürfe der Drucksachen 1860 und 1955, die die


    (Frau Lockmann)

    Be- und Verarbeitung von Milch von der Umsatzsteuer befreien und die Umsatzsteuer für Frischmilch im Einzelhandel von 3 auf 1,5 % senken wollen, zusammen zu beraten und dem Hohen Hause zusammen zur Verabschiedung vorzulegen. Aus gesetzestechnischen Gründen faßte der Finanzausschuß die beiden Gesetzentwürfe in einem zusammen.
    Der Finanzausschuß folgte jedoch nicht einem Vorschlag der SPD, den von ihr eingebrachten Antrag Drucksache 1677 ebenfalls in diesem Zusammenhang zu verabschieden. Er war mit Mehrheit der Auffassung, der Antrag Drucksache 1677 werfe grundsätzliche Fragen der landwirtschaftlichen Besteuerung — nämlich durch die Freistellung des Erzeugers von der Umsatzsteuerpflicht — auf, die erst nach Vorlage des sogenannten „Grünen Berichts" durch die Bundesregierung, also nach dem 15. Februar 1956, entschieden werden könnten, während die Anträge Drucksachen 1860 und 1955 eine Spezialfrage lösten, die die Grundsatzfrage nicht berühre.
    Ziel des Antrages Drucksache 1860 ist es, dem Landwirt neben der geplanten Preiserhöhung für Trinkmilch eine Erhöhung des Werkmilchpreises zu verschaffen. Dies soll in der Weise geschehen, daß die Milch in der Be- und Verarbeitungsstufe, also bei den Molkereien, von der Umsatzsteuer befreit wird und daß die Molkereien durch eine Rechtsverordnung auf Grund des Milch- und Fettgesetzes veranlaßt werden, ihre Steuerersparnis an den Erzeuger zurückzuwälzen. Der Landwirtschaft wird so eine Mehreinnahme in Höhe von rund 96 Millionen DM, pro Liter Milch zirka 1,1 Pfennig, zufließen.
    Ziel des Antrages Drucksache 1955 ist es, die Erhöhung der Umsatzsteuer beim Milcheinzelhandel aufzufangen, die zwangsläufig eine Folge der zu erwartenden Trinkmilchpreiserhöhung wäre. In Anbetracht der relativ geringen Handelsspanne wird jedoch die Umsatzsteuer von 3 auf 1,5 % gesenkt, was praktisch nicht nur einen Ausgleich der künftig höheren Steuerbelastung, sondern auch eine Verbesserung der Handelsspanne bedeutet.
    Der mitberatende Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten empfahl dem Finanzausschuß die Annahme der Gesetzentwürfe. Der Finanzausschuß beriet in drei Sitzungen eingehend über die Vorlagen, wobei zum Ausdruck kam, daß die systemwidrige Befreiung eines typischen Be-und Verarbeitungsvorganges aus übergeordneten politischen Erwägungen in Kauf genommen werden solle. Abgeordneter Dr. Dresbach wies in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hin, daß die Senkung bzw. Aufhebung einer Verbrauchsteuer mit dem Ziele, die Ertragslage des Erzeugers zu verbessern, steuersystematisch nicht zu rechtfertigen sei.
    Die Mehrheit des Finanzausschusses billigte grundsätzlich die Anträge Drucksachen 1860 und 1955, nachdem die Regierungsvertreter dartun konnten, daß die Verwirklichung der Zielsetzung der Anträge auf dem vorgeschlagenen Wege sichergestellt werden könne.
    Eine längere Debatte entwickelte sich zur Frage des Zeitpunkts des Inkrafttretens. Der mitberatende Ernährungsausschuß hatte vorgeschlagen, beide Umsatzsteuervergünstigungen rückwirkend ab 1. Februar 1956 in Kraft treten zu lassen. Im Verlauf der Beratungen des Finanzausschusses machten
    Vertreter des Bundesfinanzministeriums darauf aufmerksam, daß das Bundesfinanzministerium die bis zum 1. April 1956 vorgesehene Milchsubvention um diejenigen Beträge werde kürzen müssen, die der Landwirtschaft durch Wegfall der Umsatzsteuer in der Be- und Verarbeitungsstufe zugute kämen. Das Bundesfinanzministerium halte es daher für zweckmäßig, die Umsatzsteuervergünstigungen erst nach Auslauf der Subvention, d. h. zum 1. April 1956, wirksam werden zu lassen.
    Der Ernährungsausschuß, befragt, ob er auch in Anbetracht einer zu erwartenden Subventionskürzung an dem Termin des 1. Februar festhalte, bejahte durch seinen Vertreter diese Frage. Der Finanzausschuß sah daraufhin keine Veranlassung, dem Vorschlag des Ernährungsausschusses nicht zu folgen; er empfiehlt Ihnen daher, die Umsatzsteuerbefreiung in der Be- und Verarbeitungsstufe rückwirkend ab 1. Februar 1956 in Kraft treten zu lassen.
    Denselben Vorschlag macht er Ihnen hinsichtlich der Umsatzsteuersenkung beim Einzelhandel. Hier hatten die Ausschußberatungen zwar einen Zusammenhang von Trinkmilchpreiserhöhung und Umsatzsteuersenkung beim Einzelhandel erkennen lassen. Da jedoch der Zeitpunkt, zu dem die Trinkmilchpreiserhöhung zu erwarten ist, noch nicht feststeht, hielt es der Ausschuß für vertretbar, auch hier die Vergünstigung ab 1. Februar 1956 zu gewähren, auch wenn dem Einzelhandel bei einer späteren Trinkmilchpreiserhöhung für eine kurze Zwischenzeit eine größere Handelsspanne verbleibt.
    Im Namen des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen darf ich Sie bitten, den Anträgen auf den Drucksachen 1860 und 1955 in der Ihnen auf Drucksache 2018 (neu) vorgelegten Neufassung Ihre Zustimmung zu geben.

    (Beifall bei der SPD.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich danke der Frau Berichterstatterin.
Wir treten in die zweite Beratung ein. Ich rufe in der Einzelberatung Art. 1 auf. Zu diesem Artikel liegt der Änderungsantrag Umdruck 520*) vor, von dem ich hoffe, daß er inzwischen verteilt worden ist. Es handelt sich um einen Änderungsantrag der Fraktion der SPD.
Ich erteile das Wort zur Begründung dieses Antrags der Frau Abgeordneten Strobel, wobei ich voraussetze, daß sie, da die Dinge miteinander in Verbindung stehen, gleich beide Punkte begründen will.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Käte Strobel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Meine Herren und Damen! Es tut mir außerordentlich leid, daß Sie den Änderungsantrag erst im Augenblick bekommen haben. Das ist nicht unsere Schuld, sondern es lag irgendwie an der Vervielfältigung und Verteilung.
    Wir sind leider in der Situation, einen Änderungsantrag stellen zu müssen, der im Grunde genommen inhaltlich gleich ist mit unserem Antrag, den wir bereits im September vorigen Jahres zu dieser Sache eingebracht hatten, und mit den danach eingegangenen Anträgen der CDU/CSU, die heute verabschiedet werden sollen. Ich bin gezwungen, eingangs darauf aufmerksam zu machen, daß es zumindest eine recht eigenartige Behand-
    *) Siehe Anlage 3.


    (Frau Strobel)

    lung von Anträgen ist, wenn man Anträge der SPD, die weitergehen als die später eingebrachten Anträge der CDU/CSU, im Finanz- und Steuerausschuß zurückstellt, während man die Anträge der CDU/CSU heute zur Abstimmung stellt. Man wird dabei das Gefühl nicht los, daß man um billiger parteipolitischer Propaganda willen, ähnlich wie das bei der Zuckersteuer geschehen ist, die Anträge zurückstellt, bis die CDU-Anträge vorliegen.

    (Beifall bei der SPD. — Zurufe von der CDU/CSU.)

    Dann werden die CDU-Anträge behandelt, und man hofft, später in der glücklichen Lage zu sein, die SPD-Anträge nicht ablehnen zu müssen, sondern als erledigt erklären zu können.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Auf diese Situation ist es zurückzuführen, daß wirheute den von uns gestellten Änderungsantrag behandeln müssen, weil wir selbstverständlich der Auffassung sind, daß man, wenn man die Umsatzsteuer für Milch berät, alle unserer Meinung nach notwendigen Maßnahmen gleichzeitig verabschieden muß.
    Ich möchte weiter darauf aufmerksam machen, daß wir die Ausschußvorlage, zumindest in bezug auf die Möglichkeiten, die für die Erzeuger eine Verbesserung des Milchpreises bedeuten, deswegen als unzureichend ansehen müssen, weil sie für die Werkmilch eine Weitergabe der Umsatzsteuerersparnis an den Erzeuger bringt, die in keinem Verhältnis zu der für die Trinkmilch vorgesehenen Preiserhöhung um 3 Pf steht. Die Milchpreiserhöhung wird sich nur für 27 % der Milch, also bei dem Bauern nur für 27 % seiner Ablieferungsmenge in der Höhe von 3 Pf auswirken.
    Unsere Anträge 1587 und 1589, die neben dem von mir vorhin zitierten Antrag Drucksache 1677 schon im Juli vorigen Jahres zur Milchwirtschaft und zur Molkereistruktur eingebracht worden waren, hatten das Ziel, eine Erhöhung des Erzeugerpreises für die gesamte abgelieferte Milch in einer für den Erzeuger fühlbaren Form zu erreichen. Leider sind auch diese Anträge im Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bis heute nicht verabschiedet. Sie sind in einer ersten Lesung behandelt und bedürfen zu ihrer weiteren Beratung der Anwesenheit des Herrn Bundesernährungsministers, der in den letzten Wochen für diese Verhandlung leider nicht zu haben war. Ich habe heute erfahren, daß er in der nächsten Woche zu diesem Zweck in den Ausschuß kommen will. Das alles beweist immerhin, daß die sozialdemokratische Bundestagsfraktion eine Reihe von Vorschlägen gemacht hat, die heute noch geeignet sind, den Erzeugerpreis der Milch wesentlich und fühlbar für alle von dem Erzeuger abgelieferte Milch zu erhöhen. Leider haben wir Sie bisher für diese Anträge nicht gewonnen, und damit war keine Möglichkeit gegeben, die Anträge hier zur Abstimmung zu stellen.
    Nun zu unserem Änderungsantrag. Für die meisten von Ihnen geht aus dem Wortlaut nicht hervor, was er im Grunde genommen bedeutet. Er bedeutet im ersten Teil, daß die Umsatzsteuer beim Milcheinzelhandel nicht, wie in der Ausschußvorlage vorgeschlagen, halbiert, sondern völlig gestrichen wird. Die Umsatzsteuer beim Einzelhandel beträgt zur Zeit 3 %. Nach der Ausschußvorlage würde sie auf eineinhalb Prozent reduziert, nach unserem Vorschlag völlig gestrichen werden. Wir sind der Meinung, daß das unbedingt notwendig ist, und zwar aus verschiedenen Gründen. Einmal ist der Milchpreis sozial kalkuliert. Es gibt keine hohe Handelsspanne wie bei vielen anderen Dingen. Die Handelsspanne beträgt 5 bis 6 Pf. Jeder von Ihnen, der sich einmal mit dieser Materie befaßt hat, weiß, daß der Milchhandel vom Milchverkauf nicht leben kann, schon deswegen nicht, weil ihm die hygienischen Auflagen soviel Unkosten verursachen, daß da von der Spanne nicht mehr allzu viel übrigbleibt. Nun kommt die Trinkmilchpreiserhöhung hinzu. Sie verschlechtert ohne Zweifel die Situation für den Milchhandel, nicht nur von seiner Spannenseite her, sondern auch von den Verkaufsmöglichkeiten. Es erscheint uns dringend geboten, daß man durch eine Verbesserung der Handelsspanne bzw. durch eine Senkung der Kosten dem Milchhandel einen größeren Anreiz gibt, Milch zu verkaufen und damit den durch die Milchpreiserhöhung bedrohten Milchabsatz mindestens auf der bisherigen Höhe zu halten.
    Wir bitten Sie dringend, diesen sachlichen Gesichtspunkt noch einmal zu prüfen. Wenn man nun schon die Umsatzsteuer bei der Milch kürzen will, dann wäre es unserer Auffassung nach ohne weiteres möglich und richtiger, sie völlig zu streichen. -- Ich sehe hier eben meinen Kollegen Horlacher aufstehen. Im Ernährungsausschuß wurde uns gesagt: Ja, dann wollen Sie dem Milchhandel eine größere Erhöhung geben als den Bauern?! — Das stimmt gar nicht; denn nach unseren Anträgen, die zum Teil noch unerledigt sind, würde der Bauer eine wesentlich größere Erhöhung seines Erzeugerpreises erhalten, als das durch die Streichung der Umsatzsteuer in der Verarbeitungsstufe möglich ist.
    Außerdem darf ich noch darauf aufmerksam machen, daß in unserem Antrag unter Punkt 2 die Streichung der Umsatzsteuer für Milch beim Erzeuger beantragt wird. Wir sind der Auffassung, daß man bei dieser Gelegenheit ein so wichtiges Nahrungsmittel wie die Milch, die noch dazu in ihrem Preis sehr umstritten ist, von allen Steuern befreien sollte zu einer Zeit, in der die Kassenlage des Finanzministers dies absolut erlaubt. Es gibt überhaupt keinen Grund, unsere Anträge abzulehnen.
    Ich bitte Sie deshalb noch einmal dringend, sich heute noch mit der Materie kurz zu befassen, Nägel mit Köpfen zu machen und unsere Anträge anzunehmen.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/ BHE.)