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ID0212709000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 127. Sitzung. Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956 6615 127. Sitzung Bonn, Freitag, den 3. Februar 1956. Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung um die erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D Rasner (CDU/CSU) 6616 D Eschmann (SPD) 6617 A Aufsetzung beschlossen 6617 B Tatsächliche Erklärung gemäß § 36 der Geschäftsordnung namens der Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP zur Kriegsopferversorgung: Vizepräsident Dr. Schmid 6617 B Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6617 C Fragestunde (Drucksache 2050): .1. betr. Bundesautobahn Frankfurt—Nürnberg: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6617 D, 6618 B, C Stücklen (CDU/CSU) 6618 B, C 2. betr. Anrede in der dritten Person gegenüber Vorgesetzten der Streitkräfte: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6618 D 3. betr. Fernmeldeinrichtungen: Dr. -Ing. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen 6619 A, B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . 6619 B, C 4. betr. gerichtliche Klärung des Verdachts von Morden gegen aus der Sowjetunion entlassene Gefangene: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6619 C 5. betr. Beschießung von Jägern in Jagdbezirken nahe der Zonnengrenze durch „Volkspolizisten" und Ersatz von Wildschäden: Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6619 D 6. betr. Abschluß eines Sozialabkommens mit der Sowjetunion zur Entschädigung deutscher Staatsbürger, die in Rußland gearbeitet haben und 7. betr. Beiträge zur Sozialversicherung für Witwen mit Witwenrente und Anwartschaft aus eigener Weiterversicherung 6620 B 8. betr. Berücksichtigung des Abschlusses des Studiums an einer Verwaltungsoder Wirtschaftsakademie in den Laufbahnrichtlinien für den höheren und gehobenen Dienst: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6620 B 9. betr. Monopolausgleichsabgabe für Dessertweine und Wermutgrundweine: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6620 D, 6621 A Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 6621 A 10. betr. Störungen beim Empfang von Radiosendungen auf Mittel- und Kurzwellen: Dr.-Ing. Balke, Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen 6621 B, C Ritzel (SPD) 6621 B 11. betr. Ersatz überalterter Personenwagen im Berufsverkehr der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6621 C, 6622 A Ritzel (SPD) 6621 D 12. betr. Dauer der Untersuchungshaft in Strafverfahren beim Bundesgerichtshof: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6622 A 13. betr. Zugverspätungen im Fern- und Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6622 C, D Dr. Czaja (CDU/CSU) 6622 D 14. betr. Personenwagen für den Berufsverkehr: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6623 A 15. betr. Versorgung der Feuerwerksmeister und ihrer Mitarbeiter in Unglücksfällen: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . 6623 B, 6624 A Arnholz (SPD) 6624 A 16. betr. Schließung des von einem deutschen Pfarrer geleiteten Seminars in Madrid durch die spanische Polizei: Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6624 A, C Dr. Menzel (SPD) 6624 C 17. betr. Veröffentlichung der Ergebnisse der Lohnstrukturerhebung in der Landwirtschaft und der Haushaltsrechnungen in Landarbeiter- und Kleinbauernhaushaltungen: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6624 D 1 18. betr. Frage der Freistellung der Hochseefischer vom Wehrdienst: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6625 C 19. betr. östliche Infiltration in Westdeutschland: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6625 D 20. betr. Hausrathilfe für Antragsteller über 65 Jahre oder Schwerbeschädigte: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 6626 A Große Anfrage der Fraktion der CDU/CSU betr. Sicherheit im Straßenverkehr (Drucksache 1973) 6626 A Müller-Hermann (CDU/CSU), Anfragender 6626 B, 6635 C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6629 A Dr. Bleiß (SPD) 6634 B, 6635 C Rademacher (FDP) 6636 A Brück (CDU/CSU) 6638 A Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6639 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksachen 2031, 1170) . . . 6640 C Josten (CDU/CSU) : als Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6657 D als Abgeordneter 6640 D Beschlußfassung 6641 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag der Fraktion der CDU/CSU betr. Straßenbaumittel für das Haushaltsjahr 1956 (Drucksachen 2015, 1725) 6641 A Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 B Beschlußfassung 6641 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des Notarrechts (Drucksache 2017) 6641 C Überweisung an den Rechtsausschuß . 6641 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Geschäftsordnung betr. Auslegung des § 29 (Übergang zur Tagesordnung) der Geschäftsordnung (Drucksache 2012) 6641 C Ritzel (SPD), Berichterstatter . . 6641 C Rückverweisung an den Geschäftsordnungsausschuß 6641 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 1860, 1955); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 2018 [neu], Umdruck 520) . 6641 D, 6659 A Frau Lockmann (SPD), Berichterstatterin 6641 D Frau Strobel (SPD) . 6642 D, 6645 A, 6646 B I Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . 6643 D, 6645 C Abstimmungen 6646 A, B Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes über den Bundesgrenzschutz (Drucksache 2045) 6616 D, 6646 C Dr. Schrader, Bundesminister des Innern 6646 C, 6650 D, 6656 A Eschmann (SPD) . 6648 A, 6649 C, 6650 B Berendsen (CDU/CSU) 6651 A Dr. Mende (FDP) 6651 D Schneider (Bremerhaven) (DP) . 6652 D Feller (GB/ BHE) 6653 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und den Ausschuß für Verteidigung . . 6657 A Geschäftliche Mitteilungen 6657 C Nächste Sitzung 6657 C Anlage 1:. Liste der beurlaubten Abgeordneten 6657 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Abg. Josten u. Gen. betr. neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 2031) 6657 D Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Umdruck 520) 6659 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Lulay 7. 4. Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 1.4. Dr. Kopf 31. 3. Böhm (Düsseldorf) 3.3. Graaff (Elze) 3.3. Dr. Hammer 3. 3. Mensing 1.3. Meitmann 29. 2. (zunächst) Peters 29. 2. Dr. Starke 28. 2. Dr. Eckardt 25. 2. Glüsing 25. 2. Mellies 25. 2. Dr. Pohle (Düsseldorf) 25. 2. Schmidt (Hamburg) 25. 2. Srock 25. 2. Gedat 18. 2. Gleisner (Unna) 18. 2. Hörauf 13.2. Bauer (Wasserburg) 11.2. Eberhard 11. 2. Kriedemann 11.2. Dr. Maier (Stuttgart) 11.2 Pelster 11.2. Siebel 11.2. Erler 4. 2. Hilbert 4.2. Jahn (Frankfurt) 4.2. Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 4. 2. Graf von Spreti 4.2. Wiedeck 4.2. Wullenhaupt 4. 2. Dr. Atzenroth 3.2. Rauknecht 3.2. Dr. Becker (Hersfeld) 3.2. Dr. Blank (Oberhausen) 3.2. Birkelbach 3.2. Blachstein 3.2. Blöcker 3.2. Brandt (Berlin) 3.2. Brese 3.2. Dr. Bucher 3.2. Euler 3. 2. Finckh 3.2. Geiger (München) 3.2. Dr. Gleissner (München) 3.2. Grantze 3.2. Häussler 3.2. Heye 3.2. Höfler 3.2. Frau Dr. Ilk 3.2. Jacobi 3.2. Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Jentzsch 3. 2. Kahn-Ackermann 3. 2. Kiesinger 3.2. Dr. Königswarter 3. 2. Dr. Kreyssig 3. 2. Kunz (Schwalbach) 3.2. Lemmer 3. 2. Maucher 3. 2. Frau Dr. Maxsein 3. 2. Morgenthaler 3. 2. Neuburger 3. 2. Oetzel 3. 2. Dr. Orth 3.2. Scheel 3. 2. Dr. Schellenberg 3.2. Scheppmann 3. 2. Schmitt (Vockenhausen) 3. 2. Dr.-Ing. E. h. Schuberth 3. 2. Dr. Seffrin 3.2. Seiboth 3.2. Struve 3.2. Thieme 3.2. Dr. Werber 3. 2. Wittenburg 3. 2. Anlage 2 Drucksache 2031 (Vgl. S. 6640 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betreffend Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim (Drucksache 1170). Berichterstatter: Abgeordneter Schill (Freiburg) I. Allgemeines In der 66. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 17. Februar 1955 wurde der Antrag der Abgeordneten Josten, Massoth, Bettgenhäuser, Lahr, Schlick und Genossen betr. Neue Rheinbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim - Drucksache 1170 - an den Ausschuß für Verkehrswesen zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Mit Schreiben vom 18. Februar 1955 wurde das Bundesministerium für Verkehr um baldmögliche schriftliche Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 12. Juni 1955 (StB 1 - Ibpl. -- 93 B 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende vorläufige Stellungnahme vor: „Der in der Bundestagsdrucksache 1170 behandelte Wiederaufbau der zerstörten Eisenbahnbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke macht eingehende Untersuchungen erforderlich, um die damit zu- Vizepräsident Dr. Schneider: Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung des aufgerufenen Gesetzes in der ersten Lesung. Es ist der Antrag gestellt, den Gesetzentwurf an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung als federführenden Ausschuß und an den Ausschuß für Verteidigung zur Mitberatung zu überweisen. Ist das Haus damit einverstanden? - Ich höre keinen Widerspruch; dann ist es so beschlossen. (Schill [Freiburg]) sammenhängenden Verkehrsfragen zu klären und die Baukosten zu ermitteln. Ergebnisse hierüber werden erst in einiger Zeit vorliegen, so daß eine ausführliche schriftliche Stellungnahme im Augenblick noch nicht möglich ist. Zu Ihrer Unterrichtung über den Stand der Dinge darf ich folgendes ausführen. Die Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn hat auf Anfrage mitgeteilt, daß im Rahmen des zivilen Eisenbahnverkehrs z. Z. keine Notwendigkeit für den Wiederaufbau der Hindenburgbrücke als Eisenbahnbrücke selbst besteht. Es seien jedoch Umgestaltungen der Bahnanlagen im Raum Bingen geplant, die eine Wiederbenutzung der stillgelegten Zufahrtsstrecke Dietersheim—Hindenburgbrücke möglich erscheinen lassen, so daß die mit der Hindenburgbrücke zusammenhängenden Bahnanlagen für Straßenzwecke nicht freigegeben werden könnten. Der Beauftragte des Bundeskanzleramts für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen hat zu der gleichen Angelegenheit dahingehend Stellung genommen, daß mit Rücksicht auf etwaige in absehbarer Zeit zu erhebende militärische Forderungen eine Straßenführung, die den Wiederaufbau der Eisenbahnbrücke und ihrer Verbindung verhindert, unerwünscht erscheine. Da nach dieser Sachlage feststeht, daß für eine Straßenbrücke über den Rhein im Raume Bingen—Rüdesheim eine von der Eisenbahnbrücke unabhängige Lösung gefunden werden müßte, wird nunmehr von den beteiligten Ländern Hessen und Rheinland-Pfalz unter gegenseitiger Abstimmung die entsprechende Planung durchgeführt. Im Rahmen des vorgesehenen Ausbaues I) der Bundesstraße wird das Ergebnis dieser Untersuchungen ggf. zu berücksichtigen sein." Mit Schreiben vom 18. November 1955 (StB 1 — Ibpl. — 284 He 55) legte der Bundesminister für Verkehr folgende endgültige Stellungnahme mit einem Übersichtsplan vor: „Der Wiederaufbau der im Krieg zerstörten Hindenburgbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim als Straßenbrücke ist bereits in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 24. Juni 1954 behandelt worden. Die Brücke war aus strategischen Gründen als Eisenbahnbrücke gebaut. Sie trug einen Bohlenbelag und konnte in den Zugpausen von Straßenfahrzeugen benutzt werden. Zu dem vorliegenden Antrag nehme ich wie folgt Stellung: a) Bedeutung der Brücke Zwischen Frankfurt—Wiesbaden und Koblenz—Kreuznach stehen zur Zeit für den Straßenverkehr die Bundesstraßen 40 und 9 über Mainz zur Verfügung. Der Verkehr auf diesen Straßen insbesondere in den Relationen Darmstadt—Mainz und Wiesbaden—Mainz hat stark zugenommen. Eine Straßenbrücke zwischen Bingen und Rüdesheim hätte in erster Linie für den Nachbarschafts-, Bezirks- und Ausflugsverkehr Bedeutung. Aus landschaftlichen Gründen bevorzugen die Touristen zwischen Wiesbaden und Rüdesheim die Bundesstraße 42 und zwischen Bingen und Koblenz die Bundesstraße 9. Insoweit wird ein verkehrswirtschaftliches Bedürfnis für eine Rheinbrücke bei Bingen bejaht werden müssen. Zwischen Mainz und Koblenz fehlt auf etwa 90 km eine Straßenbrücke über den Rhein. Lage der Brücke Die Deutsche Bundesbahn ist zur Zeit am Wiederaufbau der Rheinbrücke bei Bingen als Eisenbahnbrücke nicht interessiert. Sie kann jedoch wegen Umgestaltung der Bahnanlagen im Raum Bingen die zum Rhein führenden Trassen für Straßenzwecke nicht freimachen. Nach den Untersuchungen der Länder Hessen und Rheinland-Pfalz und der Wasser- und Schiffahrtsdirektion Mainz läge eine neue Straßenbrücke am günstigsten unmittelbar oberhalb der zerstörten Eisenbahnbrücke. Hier ist ein guter Anschluß an die Bundesstraße 42, an die geplante Umgehungsstraße Bingen im Zug der Bundesstraße 9 und an eine etwaige Entlastungsstraße über den vorderen Hunsrück möglich. Bei den Straßenplanungen im Raum Bingen—Rüdesheim wird dieser Rheinübergang bereits vorsorglich berücksichtigt. e) Kosten der Brücke Nach überschläglicher Schätzung würde der Bau der etwa 1250 m langen Straßenbrücke netwa 15,0 Mio DM der Bau der Straßenanschlüsse etwa 3,5 Mio DM zusammen 18,5 Mio DM kosten. Die Beteiligung des Bundes, der interessierten Länder, Kreise und Gemeinden an den Baukosten wird zu gegebener Zeit geprüft werden müssen. d) Bauplanung Um den erheblichen Straßenverkehr im Raum Mainz zu bewältigen, laufen zur Zeit Planungen für zwei Straßenbrücken über den Rhein bei Mainz—Weisenau und bei Wiesbaden—Schierstein. Die Länder Rheinland-Pfalz und Hessen vertreten mit mir die Auffassung, daß diesen Planungen gegenüber dem Projekt bei Bingen zeitlich unbedingt der Vorrang gebührt. Aus diesem Grund sollte die Planung einer Straßenbrücke über den Rhein zwischen Bingen und Rüdesheim zunächst zurückgestellt werden." II. Im einzelnen Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 die Drucksache 1170 eingehend beraten. Der Vertreter des Bundesministers für Verkehr führte dazu u. a. aus, daß im Raum Rüdesheim—Mainz der Bau von drei Rheinbrücken vorgeschlagen worden sei, und zwar zwischen Mainz und Weisenau Wiesbaden und Schierstein und Bingen und Rüdesheim. Hinsichtlich ihrer Dringlichkeit rangiere jedoch die geplante Brücke zwischen Bingen und Rüdesheim an letzter Stelle. Es sei nicht möglich, schon jetzt einen Termin anzugeben, wann dem Bau dieser Rheinbrücke nähergetreten werden kann. Der Ausschuß für Verkehrswesen stimmte daraufhin nach kurzer Aussprache der Stellungnahme des Bundesministers für Verkehr zu und beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, den Antrag als Material ' an die Bundesregierung zu überweisen. Bonn, den 11. Januar 1956 Schill (Freiburg) Berichterstatter I Anlage 3 Umdruck 520 (Vgl. S. 6642 D, 6646 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksachen 2018 (neu), 1860, 1955). Der Bundestag wolle beschließen, 1. in Art. 1 hinter Ziffer 1 folgende Ziffer 1 a einzufügen: ,la. In § 4 wird hinter Ziffer 20 folgende Ziffer eingefügt: „21. die Lieferung von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch."', 2. in Art. 1 Ziffer 3 (Neufassung des § 7 Abs. 2 Ziffer 2 Buchstabe b) die Worte „, von Frischmilch, entrahmter Milch und Buttermilch" zu streichen. Bonn, den 3. Februar 1956 Ollenhauer und Fraktion
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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Das Wort hat der Abgeordnete Rademacher.


Rede von Willy Max Rademacher
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! In einem Augenblick, in dem sich in Fragen der Verkehrssicherheit alles im Fluß befindet, hätte meine Fraktion es begrüßt, wenn wir auf die heutige Behandlung dieser Angelegenheit hätten verzichten können und dafür um so fundierter bei der Verabschiedung der betreffenden Gesetze in diesem Hause geredet hätten. Von der Exekutive sind eine Reihe von Maßnahmen geplant, die die Straßenverkehrs-Ordnung und die Straßenverkehns-Zulassungs-Ordnung in Richtung einer erhöhten Sicherheit verbessern sollen. Auf der anderen Seite liegen eine Reihe von Gesetzen vor. Um diese Dinge ein wenig zu koordinieren, hat sich der Ausschuß für Verkehrswesen von vornherein in einem Unterausschuß für Sicherheitsfragen mit dem korrespondierenden Ausschuß für Verkehrsfragen im Bundesrat zusammengesetzt. Ich glaube, es war eine sehr kluge Lösung, daß wir von vornherein gemeinsam in beiden Häusern über die Probleme reden, auf die es ankommt.
Nun muß man der Öffentlichkeit immer Wieder mit einiger Deutlichkeit klarmachen, daß es einen. Verkehr ohne jegliches Risiko einfach nicht gibt. Das gilt nicht nur für den Straßenverkehr, sondern ebenso sehr für die Schiene, für die Luftfahrt und für die Schiffahrt. Es kann immer nur darauf ankommen, das unerträgliche Ausmaß der Unfälle, die wir auf den Straßen zu verzeichnen haben, auf ein vernünftiges Maß herabzumindern. Zweifelsohne wäre es das beste, wenn dieses Ziel durch eine Umerziehung, d. h. durch die Wandlung einer gewissen Mentalität aller Verkehrsteilnehmer erreicht werden könnte. Wir wissen, daß das ein Idealzustand ist, den wir nicht erreichen werden. Aber wir von der Freien Demokratischen Partei möchten, ebensosehr wie wir uns für die staatlichen Maßnahmen durch Bund und Länder einsetzen, dafür eintreten, daß die Frage der Umerziehung, der besseren Einstellung, des besseren Anstandes im Verkehr in keiner Weise vergessen wird. Dazu können die Erziehung in Schulen, die Verkehrswacht und der ADAC beitragen. Nicht zuletzt haben aber auch — das sage ich hier mit aller Deutlichkeit und auch mit einer Mahnung an die Wirtschaftsverbände — die an dem Verkehr selbst Beteiligten die moralische Verpflichtung, gleichzeitig ihre Angehörigen in dieser Richtung zu erziehen und sie betriebsintern mit den allerschärfsten Maßnahmen zu verfolgen, wenn sie sich im Verkehr als Rowdies bewegen. Ich persönlich halte zum Beispiel gar nichts davon, irgendeine Sache, die ich unterwegs auf der Straße selber feststelle, der Polizei zu melden. Ich schreibe mir, soweit es irgend geht, den Namen des Unternehmers oder mindestens die Nummer des Wagens auf, um den Unternehmer zu eruieren. Ich weiß, daß durch solche direkten Zuschriften viel mehr erreicht wird als durch den umständlichen Verwaltungsweg, auf dem man für seine sicherheitsfördernden Maßnahmen selber die bürokratischen Unannehmlichkeiten hat.
Nun zur Großen Anfrage selbst. Der Herr Bundesverkehrsminister ist ja auf die einzelnen Dinge eingegangen. Ich glaube aber, manche Fragen sind, Herr Müller-Hermann, etwas wirklichkeitsfremd gestellt worden. Sie sagen z. B.:... eine Vereinbarung darüber zu treffen, daß . . . insbesondere die Verkehrspolizeikräfte personell verstärkt und besser ausgestattet werden". Nun, das ist eine Angelegenheit der Länderetats, des Stellenplans und der dafür bereitzustellenden Mittel. Der Bundesverkehrsminister kann doch mit dem besten Willen nichts weiter machen, als auf seinen Konferenzen, die allerdings nach meiner Erfahrung manchmal mit Tagesordnungspunkten ein bißchen überpackt sind, zu den einzelnen Punkten Wünsche auszusprechen und im Interesse der gesamten Sicherheit im Bund auf diese Notwendigkeiten hinzuweisen. Da wir aber heute über die Frage der Verbesserung der Verkehrssicherheit diskutieren, möchte ich auch namens meiner Freunde auf einige Punkte eingehen.
Daß wir eine bessere Rechtsprechung durch die Richter haben müssen, darüber sind wir uns alle einig. Aber wie wäre es, wenn wir einmal nach eingehender Überlegung dem Staat empfehlen würden — was ich schon seit Jahren tue —, die Richter der Verkehrskammern auf Staatskosten mit Kraftfahrzeugen auszustatten, damit sie selber die nötige Erfahrung im Verkehr haben. Das würde sich dann wieder zugunsten einer gerechten Urteilsfindung auswirken.
Eine andere Frage betrifft die Verkehrssünderkartei, über die wir jetzt sehr eingehend sprechen. Diese Verkehrssünderkartei — darauf müssen wir wohl die Öffentlichkeit aufmerksam machen — bedeutet nicht, daß jemand, der dort eingetragen ist, als vorbestraft gilt. Die Angelegenheit ist ein Hilfsmittel, und zwar ein sehr wertvolles, weil man bei weiteren Delikten feststellen kann, in welchem Maße der Betreffende schon gesündigt hat. Das ist doch auch bezeichnend und gibt uns große Hoffnungen auf die Herstellung einer größeren Sicherheit: die Anzahl der immer wieder festzustellenden Verkehrssünder ist relativ gering; sie liegt, glaube ich, in einigen Gebieten nach Feststellungen von Wissenschaftlern bei etwa 5 bis 6 %. Daraus ersehen Sie, daß es durch gewisse Maßnahmen möglich ist, den unverbesserlichen Rowdies — denn anders kann man sie nicht bezeichnen — auf die Dauer durch entsprechend schärfere Urteile das Handwerk zu legen.
Nun sprechen wir von einer Erhöhung der Verwarnungsgebühr — oder wie diese Gebühr heißt — von 2 auf 5 DM. Ich weiß, was damit erreicht werden soll, und habe dennoch meine Bedenken, die ich vor diesem Hause noch einmal anmelden muß. Das Gesetz ist gegen jedermann gleich anzuwenden. Der vollziehende Polizeibeamte kann also nur den Betreffenden entweder laufen lassen oder er kann ihn bestrafen. Wenn Sie bei den 5 DM an diejenigen denken, die mehr zu ihrer Bequemlichkeit, aber auch für ihre sonstigen und geschäftlichen Aufgaben ein Fahrzeug, manchmal ein sehr elegantes — das betrifft ja auch eine Reihe von Abgeordneten dieses Hauses —,

(Zuruf rechts)

zur Verfügung haben, dann brauchen wir über die 5 Mark nicht zu sprechen. Denken Sie aber einmal an den kleinen Vertreter, der davon lebt, mit seinem kleinen Volkswagen von Haus zu Haus zu fahren, und der sowieso schon durch übermäßige Parkgebühren in den Städten gewaltig belastet ist.


(Rademacher)

Vor allen Dingen müssen Sie —darauf kommt es mir noch an — an die Sozialrentnerin oder den Sozialrentner denken, die sich im Fußgängerverkehr auch einmal sehr schlecht und sehr dumm benehmen können. Da gibt es dann für den Schutzmann — so nennen wir den Polizisten in Hamburg — keine Ausweichmöglichkeit, er muß immer sofort mit 5 Mark bestrafen. Aus diesen vielerlei. Gründen müssen wir uns die sture Heraufsetzung auf 5 Mark noch einmal überlegen.
Ich darf mich dann der Frage des Güterfernverkehrs auf der Straße zuwenden, der ja in dem zweiten Teil der Großen Anfrage behandelt wird. Der Kernpunkt der Auseinandersetzung war die Frage der Überladungen. Bei Schaffung der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr, in dessen Verwaltungsrat ich ja mitarbeite und daher über die Einzelheiten ziemlich unterrichtet bin, waren wir uns darüber klar, daß es zur Erhaltung des notwendigen Verkehrsflusses niemals möglich sein würde, mehr oder weniger jeden Wagen zu kontrollieren. Es konnte also immer nur darauf ankommen — was hier gefordert und in Wirklichkeit auch schon gemacht wird —, sporadisch sehr überraschend Kontrollen vorzunehmen. Ich darf Ihnen aber sagen, daß sich diese Kontrollen schon heute auf einen sehr hohen Prozentsatz des Gesamtverkehrs auf den deutschen Straßen erstrecken. Es kommt hinzu, daß plötzliche Spezialkontrollen eingeführt werden, nämlich bei dem Transport solcher Artikel, von denen wir von vornherein wissen, daß sie ihrer Natur nach der Überladung Tür und Tor öffnen, wenn nicht die notwendigen Maßnahmen getroffen werden. Das sind z. B. Holz, Zitrusfrüchte und eine ganze Reihe von anderen Dingen mehr.
Wir werden diese Lücke nie ganz schließen können, es sei denn, daß Sie auch einmal Maßnahmen treffen, die aus den Erkenntnissen der Praxis gewachsen sind. Ich habe schon vor längerer Zeit die Anregung gegeben und wiederhole sie in diesem Hause: diejenigen Unternehmer, die sich im Güterfernverkehr bewegen, müssen der Zwangsverwiegung unterworfen werden; sonst werden Sie niemals mit diesem Problem fertig. Sie dürfen mir glauben, daß ich die Dinge aus der Praxis kenne und weiß, daß es auch technisch möglich ist, dieser Forderung nachzukommen. Es wäre ähnlich wie bei einer Zollverwiegung: bevor der Betreffende seine große Fahrt antritt — nur um die kann es sich handeln —, läßt er eine amtliche Verwiegung auf der Brückenwaage vornehmen. Wir werden einige Brückenwaagen mehr bauen müssen; aber das muß es uns wert sein. Der betreffende Unternehmer muß es ja auch bezahlen, denn zu dessen Lasten geht es wiederum. Die amtliche Wiegekarte wird mit dem Frachtdokument fest verbunden. Die Polizei und auch die Bundesanstalt für den Güterfernverkehr können dann jederzeit sofort feststellen — gegebenenfalls auch zusammen mit dem Frachtpapier, in dem ja die Ladung im einzelnen deklariert ist —, was er wirklich auf dem Wagen hat. — Das ist nicht nur eine Anregung meiner Freunde, sondern eine dringende Forderung, die wir zu stellen haben, weil wir glauben, damit am besten der höchst gefährlichen Entwicklung der Überladung Herr zu werden.

(Abg. Dr. Bleiß: Auch für den Werkverkehr?)

— Auch für den Werkverkehr, selbstverständlich,
gleiches Recht für alle! Darüber kann man im einzelnen noch im Sicherheitsausschuß reden, dem wir

(4 ausdrücklich erwähnt. Die Schwierigkeit der Überwachung im Güterfernverkehr liegt in der Regelung des Grundgesetzes. Als wir im Jahre 1952 endlich die Schwierigkeiten mit den Ländern überwunden hatten, waren wir einigermaßen froh. Aber wir wissen, daß die ganze Geschichte ewig und immer daran kranken wird, daß der eine feststellt und zur Bestrafung meldet, während die Vollziehung und die Durchführung bei den Länderbehörden stattfindet, die, wie wohl auch der Herr Minister ausgeführt hat, immer sehr stark von den Vorschlägen der Bundesanstalt für den Güterfernverkehr abgehen. Hier muß ich aber um der Gerechtigkeit willen auch sagen: Wenn die Behörden in den Ländern und wenn die Richter vor der Frage stehen, ob sie die Bestrafungen nach dem Antrag der Anstalt vornehmen sollen, dann langen die Unternehmer in die Tasche und beweisen in vielen Fällen, daß sie zwar gegen das Gesetz verstoßen haben — und dagegen kann sie nichts schützen —, daß sie aber nach ihrem inneren Gefühl nichts weiter getan haben, als in die Konkurrenz mit Angeboten anderer Verkehrsträger einzutreten. Mit dieser Frage müssen wir uns wirklich sehr ernst befassen; denn man kann nicht dem einen Verkehrsträger, noch dazu mit freiwilligen Beiträgen — er zahlt nämlich die Kosten für die Bundesanstalt —, die entsprechenden Strafen auferlegen, um dem anderen Verkehrsträger die Möglichkeit zu geben, aus den Bestimmungen, die ihm für seine Preise und alles mögliche auferlegt sind, auszubrechen. Ich glaube also, auch hier besteht eine Lücke, über die wir uns unterhalten müssen. Ich darf dann, wie es alle Herren getan haben, die hier gesprochen haben, meine Ausführungen mit sehr kurzen allgemeinen Betrachtungen über die Verkehrspolitik im Namen meiner Freunde abschließen. Wir von den Freien Demokraten sind durchaus für jede vernünftige Maßnahme zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Wir sind aber der Meinung, daß die Dinge dort ihr Ende finden müssen, wo überpolizeiliche Maßnahmen und sonstige Anordnungen anzuwenden sind, die es im Endeffekt erforderlich machen, daß hinter jedem Verkehrsteilnehmer ein staatliches Überwachungsorgan steht. Ich darf die von mir mehrfach auch hier ausgesprochene These wiederholen: Alle Maßnahmen können richtig und gut sein; sie bleiben Flickwerk und ein Schlag ins Wasser, wenn nicht das geschieht, was von Anfang an, nämlich von 1949 an, hätte getan werden müssen: ein vernünftiger Ausbau des deutschen Straßennetzes! Sonst werden Sie dieser Not nicht Herr. auch wenn Sie alle möglichen Maßnahmen — Sieherheitsgesetze und Sicherheitsverordnungen — treffen. Mit dem Straßenbau und dem Straßenverkehr ist es ganz genau das gleiche wie mit dem Zustand der Deutschen Bundesbahn. Auch hier ist zu spät erkannt worden, daß die Deutsche Bundesbahn ihr unternehmen aus eigener Kraft nicht in Ordnung bringen kann. wenn dieses Haus. das Kabinett und vor allen Dingen der Herr Bundesfinanzminister nicht erkennen. daß ihr für gewisse Dinge. für die sie betriebswirtschaftlich nicht verantwortlich ist, die Lasten abgenommen werden müssen. Ich meine daher abschließend: wenn sich jetzt — das dürfen wir erfreulicherweise feststellen — auf beiden Gebieten, hinsichtlich der Bundesbahn und hinsichtlich des Straßenbaus, diese Erkenntnis (Rademacher durchgesetzt hat, dann darf der gegenwärtige Verkehrsteilnehmer nicht durch übertriebene Maßnahmen für Unterlassungssünden der Vergangenheit bestraft werden. Ich mache dem Herrn Bundesverkehrsminister die geringsten Vorwürfe. Ich weiß, in welchem fortgesetzten gigantischen Kampf er sich gegenüber dem Finanzminister befunden hat. Wir sollten jetzt aber alle davon überzeugt sein, daß, wenn wir nicht gemeinsam den Bundesfinanzminister und das Bundeskabinett dazu bringen, die Pflichten gegenüber dem deutschen Verkehr zu tun, die seit 1949 und, wenn Sie wollen, schon seit dem Wirtschaftsrat, seit 1948, vernachlässigt wurden, alles Gerede und alle Hilfsmaßnahmen nichts nützen. Meine Freunde fordern Sie dazu auf, bei all den Forderungen, die demnächst in diesem Hause zur Debatte stehen, die nötige Unterstützung zu gewähren, damit wir endlich eine Verkehrspolitik betreiben können, die der übrigen Wirtschaftspolitik in der deutschen Bundesrepublik entspricht. Wir sprechen vom deutschen Wirtschaftswunder. Am Verkehr, meine Damen und Herren, ist dieses Wunder bis heute vorbeigegangen! (Beifall bei der FDP. — Abg. Albers: Das kann man aber nicht sagen, Herr Rademacher; das ist aber übertrieben!)


(Abg. Arnholz: Hört! Hört!)


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