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    2. Deutscher Bundestag — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 6553 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 Ergänzung der Tagesordnung 6555 B Fragestunde (Drucksache 2025) : 1. betr. Berufsverkehr auf der Strecke Leonberg—Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6555 C, D, 6556 A Pusch (SPD) 6555 D 2. betr. zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Linderung der Not der unehelichen Besatzungskinder und ihrer Mütter: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6556 A, C Ritzel (SPD) 6556 B, C 3. betr. wohnraummäßige Unterbringung deutscher Aussiedler aus Polen und den polnisch verwalteten Gebieten: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6557 A, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6557 C 4. betr. Vorkehrungen zur Erlernung der deutschen Sprache und zur Ergänzung der schulischen Kenntnisse von Kindern und Jugendlichen deutscher Aussiedler aus Polen und aus den polnisch verwalteten Gebieten usw.: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6557 D 5. betr. Einreiseverweigerung bzw. -sperre für osteuropäische Vereinssportmannschaften: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6558 A, C, D Seidel (Fürth) (SPD) 6558 C, D 6. betr. Visen an Staatsangehörige der Ostblockstaaten zur Einreise in die Bundesrepublik: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6559 A, B Dr. Mommer (SPD) 6559 A, B betr. Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Lastenausgleichsbank: Dr. Nahm, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 6559 C, D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 6559 D 8. betr. Abteile für Schwerbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6560 A 9. betr. Vorschüsse auf Rechtsansprüche aus der sogenannten Dritten Masse: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6560 C 10. betr. schlechten Gütestand von Mauersteinen bzw. strafrechtliche Folgerungen daraus: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6561 A, D Arnholz (SPD) 6561 C 11. betr. Einschrankungen der Rechte der Arbeitnehmer der Grenzkraftwerke Albbruck-Dogern, Reckingen und Rheinfelden: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 6561 D, 6562 B Arnholz (SPD) 6562 B 12. betr. angebliche Äußerung eines Angehörigen des Bundesministeriums für Verteidigung auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim über Nichtbestehen eines Weigerungsrechts, auf den eigenen Vater zu schießen: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6556 D, 6557 A Arnholz (SPD) 6556 D Beratung der Übersicht 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 31. Dezember 1955 (Drucksache 2002) 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Drucksache 2034) . . . 6555 B, 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksachen 2037, 2026) 6555 B, 6562 D Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6585 C Beschlußfassung 6562 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes (Drucksache 1978) 6562 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6562 D, 6577 D Dr. Höck (CDU/CSU) 6566 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 6568 B Frau Dr. Ilk (FDP) 6568 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6569 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . 6573 C, 6574 D, 6579 A Lücke (CDU/CSU) 6574 C Feller (GB/BHE) 6574 D Kortmann (CDU/CSU) 6577 A Schoettle (SPD) 6579 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Kommunalpolitik und für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . . 6579 D Erste Beratung des von den Abg. Kühlthau u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Halbtag im Einzelhandel (Drucksache 1943) . . . . 6580 A Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . . 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1979) 6580 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6586 A Beschlußfassung 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung (Drucksache 1124); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1985) 6580 C Horn (CDU/CSU), Berichterstatter 6580 C Abstimmungen 6581 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenze (Drucksache 1960) 6581 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 6582 A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr (Drucksache 1975) . . . . 6582 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Verkehrsausschuß, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 6582 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1974) . . 6582 A Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich 6582 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreyssig und Fraktion der SPD betr. Berechnung des Sozialprodukts und der Steuern für den Haushalt 1956 (Drucksache 1928 [neu]) 6582 A Dr. Kreyssig (SPD), Antragsteller . 6582 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6583 D Schoettle (SPD) 6583 D Annahme 6584 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksachen 2035, 1992) 6584 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 6587 C Beschlußfassung 6584 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des bebauten Grundstücks in Berlin-Lankwitz an den Filmkaufmann Ernst Wolff, BerlinLichterfelde, im Tausch gegen dessen Grundstücke in Berlin-Charlottenburg und in Berlin SO 36 (Drucksache 1999) . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Veräußerung bundeseigener Grundstücke auf Markung Zuffenhausen (ehem. Standortübungsplatz) an die Stadt Stuttgart im Wege eines Tausches gegen stadteigene Grundstücke auf Markung Bad Cannstatt und Markung Sillenbuch (Drucksache 1942) . . . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Verkauf des ehemaligen Wehrmachtlagerhauses I in Deggendorf an die Firma Autohaus Deggendorf, Lesser KG (Drucksache 1953) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 C Beratung des Antrags des Bundesministers für Wohnungsbau auf Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main) (Drucksache 2000) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 ( Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch til, 1954 (Drucksache 1990) 6584 C Überweisung an den Verkehrsausschuß 6584 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 10 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. November 1921 über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Landwirtschaft (Drucksache 1991) 6584 D Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und Jugendfragen 6584 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 1994) 6584 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 6584 D Nächste Sitzung 6584 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6585 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksache 2037) 6585 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1979) 6586 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 2035) 6587 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Fürst v. Bismarck 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Brese 20. 1. 1956 Dr. Bucerius 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Dr. Eckhardt 20. 1. 1956 Even 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Häussler 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Dr. Hellwig 20. 1. 1956 Huth 20. 1. 1956 Jacobi 20. 1. 1956 Dr. Jentzsch 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Keuning 20. 1. 1956 Knobloch 20. 1. 1956 Kramel 20. 1. 1956 Kurlbaum 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Dr. Löhr 20. 1. 1956 Morgenthaler 20. 1. 1956 Müller-Hermann 20. 1. 1956 Neuburger 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Dr. Schild (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Dr. Schöne 20. 1. 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt 20. 1. 1956 Solke 20. 1. 1956 Stahl 20. 1. 1956 Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Dr. Welskop 20. 1. 1956 Anlage 2 Drucksache 2037 (Vgl. S. 6562 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 2. Teil) (Drucksache 2026). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in eingehender Beratung mit dem Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung -2. Teil) - Drucksache 2026 - befaßt. In grundsätzlichen Beratungen ist von den Sprechern aller Fraktionen zum Ausdruck gekommen, daß man zwar dem Gedanken einer solchen Zollsenkung zustimmt, die ein Mittelding zwischen einer linearen und einer individuellen Zollsenkung darstellt, daß man aber gewisse Bedenken hat, ob die insgesamt 14 Positionen geeignet erscheinen, konjunkturpolitisch erwünschte Auswirkungen zu erzielen. Der Ausschuß hat sich sodann mit den einzelnen Positionen befaßt und zu verschiedenen Punkten Auskünfte der Bundesregierung verlangt. Zur lfd. Nr. 9 Tarifnr. 84 56 wurde vor allen Dingen bemängelt, daß nur handangetriebene Rechenmaschinen, nicht schreibend, ohne Registrierstreifen, in die Verordnung aufgenommen worden seien, während den Maschinen mit Registrierstreifen heute die größere praktische Bedeutung zukomme. Es wurde vor allem darauf hingewiesen, daß z. B. Additionsmaschinen mit Registrierstreifen größere Beweiskraft gegenüber der Finanzbehörde besitzen. Der Ausschuß hat daher beschlossen, die folgende Fassung der lfd. Nr. 9 aufzunehmen: „aus A - Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechenmaschinen, alle diese nur handangetrieben". Die anwesenden Vertreter der Bundesregierung haben dieser Änderung zugestimmt. In der abschließenden Aussprache haben die Sprecher aller Fraktionen übereinstimmend erklärt, daß sie aus grundsätzlichen Erwägungen dem 2. Teil der konjunkturpolitischen Zollsenkung zustimmen, um damit der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, das mit dem 1. Teil begonnene konjunkturpolitische Programm auf dem Zolltarifgebiet zu Ende zu führen. In der Regierungsvorlage war als Anfangstermin für das Inkrafttreten der veränderten Zollsätze der 15. Januar 1956 vorgesehen. Da dieser Termin bereits am Tage der Ausschußberatung überschritten war, ist vorgesehen worden, den Anfangstermin auf den 25. Januar 1956 zu verlegen. Entsprechend wurden im § 1 des Entwurfs die Worte „15. Januar 1956" in die Worte „25. Januar 1956" geändert. Sinngemäß wurde in § 2 „14. Januar 1956" durch „24. Januar 1956" ersetzt. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde die Verordnung im Ausschuß einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen angenommen. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1979 (Vgl. S. 6580 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651). Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Das Ausführungsgesetz vom 24. August 1953 zu dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen) enthält eine Bestimmung über die Änderung von Art und Umfang der Sicherheiten, die der deutsche Schuldner bestellt hat. Die Sicherheiten entsprechen in vielen Fällen nicht mehr dem Stand der Schuld, die sich durch Rückzahlungen oder durch die Regelung nach dem Schuldenabkommen verringert hat. Als eine billige Maßnahme zugunsten des deutschen Schuldners soll diesem deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, die von ihm bestellten Sicherheiten dem Stand der Schuld anzupassen. Bei Schulden, für die Teilschuldverschreibungen ausgestellt waren, ergeben sich Schwierigkeiten daraus, daß nicht ohne weiteres alle Gläubiger ein Regelungsangebot nach dem Londoner Schuldenabkommen annehmen, daß aber die Sicherheiten für die gesamte Schuld bestellt sind und deshalb nur mit Wirkung gegenüber allen Inhabern der Teilschuldverschreibungen geändert werden können. Es wäre eine erhebliche Erschwerung für den deutschen Schuldner, wenn die Änderung der Sicherheit von der Zustimmung aller Inhaber der Teilschuldverschreibungen abhängig gemacht werden müßte; andererseits können die Sicherheiten ohne Zustimmung aller Gläubiger nur geändert werden, wenn besondere Sicherungen zur Wahrung ihrer Rechte vorgesehen werden. Zu diesem Zweck sieht das Erste Ausführungsgesetz ein bestimmtes gerichtliches Verfahren für die Abänderung der Sicherheiten für Schuldverschreibungen vor. Nach § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes setzt die gerichtliche Entscheidung über eine im. Regelungsangebot des Schuldners vorgesehene Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit voraus, daß eine bestimmte Mehrheit von Gläubigern das Regelungsangebot ausdrücklich angenommen und daß eine bestimmte Minderheit ihm nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Mehrheit der Gläubiger wird von dem Betrag der Schuldverschreibungen berechnet, die nach den Bestimmungen des Wertpapierbereinigungsgesetzes bereinigt sind. Die Minderheit wird von dem Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen berechnet, die bei Abgabe des Regelungsangebots noch offenstehen. Die praktische Entwicklung zeigte, daß bei dieser Regelung der deutsche Schuldner in vielen Fällen nicht in den Genuß des Vorteils kommen würde, der ihm durch das gerichtliche Verfahren eröffnet werden sollte. Bei Erlaß des Ausführungsgesetzes war man davon ausgegangen, daß die Wertpapierbereinigung schnell abgeschlossen sein werde und daß sich die Inhaber der Auslandsbonds beeilen würden, das Regelungsangebot des Schuldners anzunehmen, da sie anderenfalls nicht damit rechnen können, in absehbarer Zeit ihre Ansprüche gegen den Schuldner in Deutschland durchzusetzen. Um im Interesse der deutschen Schuldner möglichst schnell Klarheit über den Umfang der Sicherheiten herbeizuführen, sah § 76 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes daher vor, daß die gerichtliche Entscheidung über die Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3, d. h. das Zustandekommen einer Gläubigermehrheit und das Nichtzustandekommen einer anderen Gläubigerminderheit innerhalb einer kurz bemessenen Frist, erfüllt würden. Die Erwartung hat sich jedoch als irrig erwiesen, daß die Gläubiger sich in ihrer überwiegenden Mehrheit schnell für das Regelungsangebot entscheiden würden. Die Auslandsbonds sind, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, nach ihrer Bereinigung zum Börsenhandel zugelassen worden, ohne daß der Verkäufer vorher dem Regelungsangebot des Schuldners zugestimmt haben mußte. Einer Gruppe von Käufern dieser Bonds war aus spekulativen Gründen an einer schnellen Bedienung der Bonds nichts gelegen; sie hielten diese vielmehr in der Erwartung einer günstigeren späteren Situation zurück, ohne das Regelungsangebot anzunehmen. So entstand die Gefahr, daß die in § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vorgesehene Gläubigermehrheit nicht innerhalb der in Absatz 4 bestimmten Frist zustande kommt. Damit wäre dem deutschen Schuldner endgültig die Möglichkeit genommen, die von ihm gestellte Sicherheit dem neuen Stand seiner Schuld anzupassen. Dieser Gefahr soll Artikel I Nr. 1 des Entwurfs vorbeugen. Hier wird bestimmt, daß die bisher wie eine Ausschlußfrist wirkende Jahresfrist des § 76 Abs. 4 in Zukunft die Mindestfrist ist, die abgewartet werden muß, ehe eine gerichtliche Entscheidung über die Abänderung der Sicherheit ergehen darf. Die Voraussetzungen des Absatzes 3 (Gläubigermehrheit bzw. -minderheit) können aber innerhalb von fünf Jahren noch erfüllt werden, nämlich innerhalb der Frist, in der überhaupt die Gläubiger das Regelungsangebot annehmen können (Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe b des Londoner Schuldenabkommens). Die übrigen Änderungen im Wortlaut von Artikel 76 Abs. 3 betreffen nur die Technik der Feststellung, ob die Gläubigermehrheit oder die Gläubigerminderheit zustande gekommen ist. Von materieller Bedeutung ist lediglich die Vorschrift, daß es der zum Schutze der Gläubiger erschwerten Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung von Sicherheiten nach § 76 Abs. 3 nicht bedürfen soll, wenn die Änderung nur darin besteht, daß eine Schuldverschreibungshypothek nach §§ 1187 und 1189 BGB durch ein Grundpfandrecht zugunsten des Anleihetreuhänders selbst ersetzt wird. Bei dieser Änderung werden die wirtschaftlichen Interessen des Gläubigers nicht beeinträchtigt; sie ist aber im Interesse der Übersichtlichkeit des Grundbuchs und in Anbetracht der Schwierigkeiten, die sich aus § 75 des Ausführungsgesetzes ergeben, wünschenswert. Artikel I Nr. 2 des Entwurfs regelt den Fall, daß bei einer Anleihe eine Bank als Treuhänderin zwischen den Schuldner und die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eingeschaltet ist. In diesen Fällen ist die Bank formalrechtlich Gläubigerin des deutschen Schuldners; die Bank hat ihren seits Teil- oder Hinterlegungszertifikate über Teilbeträge der Forderung an die Einzelgläubiger ausgegeben. Hier sollen die Inhaber der Teil- oder Hinterlegungszertifikate als Gläubiger im Sinne des § 76 anzusehen sein. Für die Frage, ob eine (Frau Dr. Schwarzhaupt) für die Änderung oder Aufhebung der Sicherheit erforderliche Gläubigermehrheit oder -minderheit vorhanden ist, kommt es also auf die Zustimmung oder den Widerspruch der Zertifikatsinhaber als der wirtschaftlich Berechtigten an. Durch ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 12. Oktober 1955 ist eine Anregung des Bundeswirtschaftsministers weitergegeben worden, in Artikel I des Entwurfs eine Nr. 3 vorzusehen. Es soll in das Ausführungsgesetz eingefügt werden ein § 108 b, nach dem Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens an Stelle alter Schuldverschreibungen in den Verkehr gebracht werden, nicht der Genehmigung nach § 795 Abs. 1 und § 808 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen. Der Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat hier zu Zweifeln Anlaß gegeben; eine Reihe von Anleiheschuldnern hat die Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums beantragt; andere haben die Schuldverschreibungen bereits ohne Genehmigung in den Verkehr gebracht. Nach deutschem Rechtsverständnis ist die Genehmigungsfreiheit bei der gegebenen Sachlage selbstverständlich; im Hinblick darauf, daß die ausländischen, insbesondere die angelsächsischen, Gläubiger in dieser Beziehung sehr formal denken, dürfte jedoch eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz geboten sein. Den Gläubigermächten war von der Bundesregierung im Verlaufe der Verhandlungen über das Londoner Schuldenabkommen zugesagt worden, daß sie bei der Ausarbeitung der auf dem Gebiet der Anleihesicherheiten erforderlichen Gesetzesvorschriften konsultiert werden würden. Sie haben den vorgesehenen Ergänzungen des Ausführungsgesetzes zugestimmt. Der Rechtsausschuß stimmte der Regierungsvorlage einschließlich der von dem Herrn Bundesminister der Justiz angeregten Ergänzung durch Nr. 3 zu. Die Frage, ob die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wurde verneint, da die Gründe, die seinerzeit die Zustimmung des Bundesrates zu dem Ersten Ausführungsgesetz erforderlich machten, bei den vorliegenden Abänderungsvorschriften nicht gegeben sind. Der mitberatende Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat keine Bedenken geäußert. Bonn, den 14. Dezember 1955 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2035 (Vgl. S. 6584 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksache 1992). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 19. Januar 1956 mit dem Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Löhr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Victor-Emanuel Preusker


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich glaube, daß der Kollege Schröder gegen die Mitüberweisung des Teiles, der den sozialen Wohnungsbau betrifft, an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen nichts einzuwenden haben wird.

    (Bundesminister Dr. Schröder: Ich werde gleich dazu sprechen! — Abg. Lücke: Herzlichen Dank! — Abg. Schmitt [Vokkenhausen]: Ist das eine Frage, die zwischen den Kabinettsmitgliedern entschieden wird? — Heiterkeit bei der SPD. — Abg. Lücke: Sie soll nur vorbereitet werden!)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort hat der Abgeordnete Feller.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Erwin Feller


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (GB/BHE)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (GB/BHE)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist natürlich, wenn man am Ende einer so langen Rednerliste steht, schwer, in dem Luftschutzkuchen, von dem Herr Kollege von Buchka sprach, noch Rosinen zu finden, die man herauspicken könnte. Aber lassen Sie mich doch noch auf einige Fragen des uns vorliegenden Gesetzentwurfs eingehen und zunächst noch einmal auf den psychologischen Hintergrund zu sprechen kommen, mit dem wir es bei dem ganzen Unternehmen zu tun haben werden.
    Es ist zwar im Interesse der Sache erfreulich, aber eigentlich doch verwunderlich, daß wir hier zu einer wirklichen Kontroverse darüber, ob ein Luftschutz überhaupt noch sinnvoll ist, nicht gekommen sind. Ich möchte diese Kontroverse zwar keines-


    (Feller)

    wegs heraufbeschwören, aber sie läge doch in der Sache insofern angelegt, als wir, wenn die Stimmung, die wir im Volke draußen, in der öffentlichen Meinung haben, sich hier im Parlament naturgetreu widerspiegelte, zu einer solchen Kontroverse unabweislich hätten kommen müssen, nämlich zur Erörterung der Frage, ob es in der gegebenen Situation und im Hinblick auf die noch möglichen Entwicklungen der atomaren Kriegführung überhaupt noch einen Sinn hat, jetzt, im Jahre 1956, die Aufgabe des Luftschutzes neu anzupacken.
    Es wäre sicherlich ganz verkehrt, wenn wir hier die in der Öffentlichkeit weit verbreitete negative Stimmung in dieser Frage nun damit abtun würden, zu sagen: Das sind Leute, die mit allen Dingen, die mit der Aufrüstung zusammenhängen, ohnehin nichts zu tun haben wollen. Das ist keineswegs der Fall. Es gibt durchaus Leute, die auf dem Standpunkt stehen, daß eine Aufrüstung unumgänglich ist, und trotzdem die Frage nach dem Zweck von Luftschutzmaßnahmen stellen. Es wäre auch falsch, das mit Ausdrücken wie „Nihilismus" abzutun; denn es läßt sich nicht verkennen, daß sich hinter einer solchen Auffassung durchaus seriöse und ernstzunehmende Argumente finden. Zu denen, die es grundsätzlich ablehnen, sich an irgendwelchen Luftschutzmaßnahmen zu beteiligen, gehören z. B. die Stadtväter der englischen Stadt Coventry, jener Stadt, die vor 15 Jahren nahezu völlig zerstört worden ist — um nicht das bekannte anmaßende und schauderhafte Wort vom „ausradieren" zu gebrauchen. Sie werden sich doch bei ihrer Ablehnung etwas gedacht haben! Es ist uns bekannt, daß es auch Argumente und Aussagen von Fachleuten und Wissenschaftlern gibt, mit denen ein derartiger Standpunkt untermauert werden kann.
    Ich will auch die Seriosität der Motive des Herrn bayerischen Innenministers keineswegs in Frage stellen, die ihn veranlaßt haben, im Bayerischen Landtag zu sagen — ich darf es mit Genehmigung des Herrn Präsidenten zitieren —:
    Man kann doch nicht Milliarden in den Luftschutzbau stecken und Hunderte von Millionen für einen Warndienst ausgeben, wenn diese Maßnahmen in zwei Jahren bereits völlig veraltet sein können.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die modernen Massenvernichtungsmittel wie die russische Wasserstoffbombe, die kürzlich hinter dem Ural explodiert ist, sind so furchtbar, daß es dagegen keinen Schutz gibt.
    Nun, meine Damen und Herren, wir teilen diesen Standpunkt nicht, und es bedeutet wirklich eine erfreuliche Vereinfachung für unsere Gesetzgebungsarbeit, daß schon am 7. Dezember in der Debatte über das Manöver „Carte blanche" und auch heute von den Sprechern aller Fraktionen dieses Hauses höchste Anstrengungen von Staat und Regierung auf dem Gebiete des Luftschutzes gefordert worden sind. Meine politischen Freunde and ich teilen auch die Kritik, die insofern geübt worden ist, als man bemängelt hat, daß die Vorlage dieses Gesetzes und damit das Anlaufen der praktischen Maßnahmen zur Durchführung des Luftschutzes reichlich spät kommen. Aber ganz einfach wird unsere Arbeit jedenfalls nicht sein, wenn wir uns den vorliegenden Gesetzentwurf und lie vielen damit verbundenen Probleme einmal näher ansehen.
    Ich werde noch auf einzelne Fragen zurückkommen. Was ich jedoch zu Anfang als Auffassung politisch an verantwortlicher Stelle stehender Leute im In- und Ausland angezogen habe, das ist auch symptomatisch für eine gewisse Grundstimmung die in der Bevölkerung herrscht. Die psychologischen Hemmnisse sind sicherlich das größte Hindernis, das bei einem Aufbau eines neuen Luftschutzwesens zu überwinden sein wird. Dieser stimmungsmäßigen Abneigung in der richtiger Weise zu begegnen, wird für die Wirksamkeit des Gesetzes überhaupt eine unabdingbare Voraussetzung sein, und wenn wir es nicht schaffen, diese Abneigung in eine allgemeine Bereitschaft zur Mitarbeit zu verwandeln, dann werden uns auch die perfektesten Gesetze nicht zu dem erwünschten Ziele bringen.

    (Zustimmung beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Deshalb begrüßen wir das in dieser Vorlage enthaltene Prinzip der Freiwilligkeit, das so weit wie möglich angewendet werden sollte. Besser eine geringe Zahl von Helfern und Mitarbeitern, die vom Sinn ihrer Tätigkeit überzeugt sind und diese Überzeugung auch weitergeben, als eine Anzahl Gezwungener und Widerwilliger, die sich gegenseitig die Lust an der Sache verderben! Das bedeutet keineswegs die Beschränkung auf einen kleinen Kreis von sachverständigen oder berufsmäßigen Luftschützern; im Gegenteil, wir müssen -- und wir alle werden dabei mitzuhelfen haben — die gesamte Bevölkerung zur freiwilligen Teilnahme an diesen Maßnahmen bringen, aber wir müssen sie dafür gewinnen. Es ist zu hoffen, daß auch von dieser Aussprache eine Anregung an alle Organe der öffentlichen Meinungsbildung ergeht, in Zukunft den Fragen des Luftschutzes noch stärkere Aufmerksamkeit zu widmen, als das bisher geschehen ist. Denn so sehr, wie Sie meinten, Herr Innenminister, hat sich auch die Presse noch nicht mit der Frage befaßt. Sie haben uns, Herr Minister, auf unsere Schreibtische eine Reihe von Heften einer ausgezeichneten Fachzeitschrift in einer äußerst anspruchsvollen Aufmachung legen lassen. Bitte, ich will nicht gegen die Zeitschrift polemisieren, auch nicht gegen die Hofberichterstattung, die darin enthalten ist, sondern ich wollte nur eines sagen: Es ist notwendig, daß solche Fachzeitschriften erscheinen, wobei ich unterstellen darf, daß sie mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, trotz des hohen Bezugspreises von 3 DM pro Heft, durch den der Kauf auf sehr kleine Kreise beschränkt bleiben wird, — aber wie sieht es denn draußen in der Bevölkerung, in den Haushaltungen, bei dem einzelnen Mann aus? Was hat er denn bisher über die geplanten Maßnahmen erfahren, und was hat man getan, um die Maßnahmen, die nun notwendigerweise einzusetzen haben, in einem größeren Umfang populär zu machen? Ich meine, man sollte das eine tun und das andere nicht lassen. Aber man sollte sofort damit beginnen, eine Aufklärungskampagne über die Notwendigkeit des Luftschutzes mit einer möglichsten Breitenwirkung in der Bevölkerung zu unternehmen, ohne dabei wieder wie in vergangenen Zeiten in einen falschen Heroismus zu verfallen.
    Nun noch einige Worte zu dem Gesetz selbst. Wäre es nicht gerade unter dem Gesichtspunkt, den ich eben berührt habe, bei diesem reichlich umfänglichen und komplizierten Komplex mit den 36 oft seitenlangen Paragraphen gescheiter gewesen — ich möchte diese Anregung von mir aus


    (Feller)

    geben —, die organisatorischen Fragen — und was ist da nicht alles hineingepackt: Luftschutzverband, Luftschutzanstalt, Finanzierung im Verhältnis von Bund, Ländern und Gemeinden usw. — in einem Gesetz zu regeln und die Fragen, die den einzelnen Mitarbeiter oder Helfer, der im Luftschutz tätig ist, angehen, d. h. die Rechtsverhältnisse des einzelnen usw., in ein anderes Gesetz zu bringen? Das wäre' dann ein Gesetz, das einem jeden in die Hand gegeben und von jedem gelesen und verstanden werden könnte. Und das sollte man sich bei der Beratung auch noch aus einem anderen Grunde überlegen. Bei der gesetzlichen Regelung der Rechtsverhältnisse, die sich für den einzelnen ergeben, werden keine großen Probleme auftauchen. Das ist eine Sache, die in wenigen Wochen erledigt sein kann und dann die Voraussetzung für den Beginn der Ausbildungsmaßnahmen und auch der Aufbaumaßnahmen, soweit es sich nicht um konkrete sachliche Dinge handelt, bildet, während auf der andern Seite bei den schon von meinem Vorredner eingehend behandelten Fragen, insbesondere der Finanzierung, eine Reihe von Komplikationen auftreten werden, die erhebliche Auseinandersetzungen erwarten lassen, vor allen Dingen Auseinandersetzungen mit dem Bundesrat, d. h. den Ländern. Nichts würde aber einem schnellen Anlaufen hinderlicher sein, als daß hier nun ein endloses Tauziehen in den Finanzierungsfragen begänne. Ich bin der Auffassung, und mit mir meine politischen Freunde, daß der Bund — das richtet sich an den Herrn Innenminister, der sicher mit mir darin einer Meinung ist — unter allen Umständen daran festhalten sollte, die für einen einheitlichen Vollzug des ganzen Luftschutzes erforderlichen Bestimmungen uneingeschränkt, so wie sie vorgesehen sind, durchzusetzen, während andererseits — das richtet sich an den Herrn Bundesfinanzminister, der nicht da ist, aber sicherlich nicht damit einverstanden wäre —

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Sein Geist ist über diesem Hause!)

    — ja, drückend! — (Heiterkeit)

    der Bund zu einer sehr großzügigen Regelung, wie sie hier schon vorgeschlagen worden ist, in den Fragen der Verteilung der finanziellen Lasten kommen müßte.
    Ich sprach vorhin von den psychologischen Hemmungen, die in der Bevölkerung und nicht nur in der Bevölkerung, sondern sicherlich auch in den Rathäusern und Verwaltungen vorhanden sein werden.

    (Abg. Schoettle: In diesem Rathaus!)

    — Sicherlich, Herr Kollege Schoettle, aber wir sind uns wenigstens darin einig, daß wir sagen: es ist notwendig und unumgänglich, daß schnellstens etwas geschieht. Hingegen könnten die Menschen draußen, meinetwegen in den Rathäusern, wenn sie ihre Vorbehalte in finanzielle Fragen einwickeln, natürlich erst recht das Anlaufen der Maßnahmen auf den unteren Ebenen damit doch erheblich verzögern. Nichts wäre schlimmer, als wenn hier ein Gesetz auf dem Papier geschaffen würde, das doch nicht rasch und völlig durchgeführt würde.
    Das Kapitel über die baulichen Luftschutzmaßnahmen ist schon ausführlich behandelt worden. Ich kann nicht im einzelnen darauf eingehen, denn ich gehöre nicht zu den Bauexperten. Aber Herr Kollege Lücke hatte mich vorhin schon gebeten — deshalb wiederhole ich es —, hier zu beantragen, auch in seinem Namen, daß das Gesetz, wenigstens hinsichtlich des Abschnittes, der die baulichen Luftschutzmaßnahmen berührt, auch an den Ausschuß für Wiederaufbau und Wohnungswesen zur Mitberatung überwiesen wird.
    In diesem Zusammenhang möchte ich doch einmal die grundsätzliche Überlegung anstellen, ob es angesichts der gegenüber dem letzten Krieg völlig veränderten Art des Luftkrieges noch zweckvoll ist, für jedes einzelne Haus, für jeden einzelnen Neubau einen Luftschutzraum zu fordern. Denn wenn wir es so machen, werden diese Räume — wenn die finanzielle Belastung nicht allzu hoch werden soll — notwendigerweise recht primitiv und schwach sein und dem Zweck sicherlich nicht immer in vollem Umfange entsprechen. Es wäre zu überlegen, ob man beim Bau von Luftschutzräumen das Schwergewicht nicht auf den Bau von größeren Gemeinschaftsräumen legen sollte, die doch einen sehr viel stärkeren Schutz bieten würden, bessere Versorgungs- und sanitäre Anlagen und auch sicherere Verbindungen nach außen haben könnten. Gewiß läßt sich der Einwand erheben, daß damit eine größere Belastung der öffentlichen Hand verbunden sei, als wenn man die Mehrkosten einfach auf die Einzelbauherren abwälzt. Aber der Bau öffentlicher Schutzräume wäre auch im Hinblick auf die Belastung des ohnehin gefährdeten Wohnungsbaus und die eintretenden Mieterhöhungen vorzuziehen, von denen hier gesprochen worden ist. Die Regierung bemüht sich wohl, sie als ungefährlich hinzustellen; aber ganz werden sie sich auf keinen Fall vermeiden lassen.

    (Abg. Schmitt [Vockenhausen]: Das gehört doch zu den Grundsätzen der Regierung!)

    — Natürlich, dafür haben wir auch Verständnis, Herr Schmitt! — Man würde, glaube ich, bei einer Bevorzugung des Baues von Gemeinschaftsräumen letzten Endes, volkswirtschaftlich gesehen, sogar billiger wegkommen.

    (Zuruf von der SPD: Die Leute haben gar nicht mehr so viel Zeit, in den Keller zu kommen! Der Weg ist dann zu lang! So viel Zeit ist gar nicht mehr, nur 8 Minuten!)

    — Herr Kollege, wenn es so schnell geht, dann kommen Sie auch nicht mehr in den Keller.

    (Zuruf vom GB/BHE: Richtig!)

    Man gewinnt überhaupt aus dem ganzen Gesetzentwurf den Eindruck, daß er sehr stark auf dem aufbaut, was bis 1945 an Erfahrungen und Bestimmungen vorhanden war. Im nächsten Krieg, wenn er einmal kommen sollte, wird jedenfalls kaum Zeit sein, nach Kriegsbeginn und im weiteren Verlauf — wie es das letzte Mal der Fall war — noch weitere Erfahrungen zu sammeln. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Luftkriegführung ist
    — hier muß man sagen: „leider" — seit 1945 ein erhebliches Stück vorangeschritten. Darüber ist heute und am 7. Dezember ausführlich gesprochen worden. Dabei ist so viel Unerfreuliches zum Ausdruck gekommen, daß ich es mir ersparen kann, noch weitere Einzelheiten hinzuzufügen.
    Aber noch das: Alle Luftschutzmaßnahmen und die dafür notwendigen gesetzlichen Bestimmungen haben nur dann einen Sinn, wenn sie alle Erfordernisse der atomaren Luftkriegführung berücksichtigen. Tun sie es nicht, dann wäre es unverant-


    (Feller)

    wortlich, die Bevölkerung zu den hier in dem Gesetzentwurf geforderten Anstrengungen zu veranlassen und sie im Glauben an eine nicht vorhandene Sicherung von Leben und Gesundheit zu wiegen.

    (Sehr richtig! beim GB/BHE.)

    Wenn wir Anstrengungen unternehmen, die sich in einigen Jahren als überflüssig erweisen sollten, da wir davon keinen Gebrauch zu machen brauchen, weil die Menschheit ihre Vernunft bewahrt und auf das Kriegführen verzichtet hat, dann werden wir das gerne in Kauf nehmen. Wenn wir jedoch Maßnahmen durchführen, die sich im Ernstfall als falsch oder unzulänglich herausstellen, dann werden wir alle hier mit der Verantwortung dafür belastet werden. Sorgen wir also bei der Beratung des Gesetzes dafür, daß, was auf diesem Gebiet geschieht, auch sinnvoll und zweckmäßig geschieht! Vergessen wir aber dabei nicht, daß der allerbeste Luftschutz darin besteht, einen Krieg zu verhüten!

    (Beifall beim GB/BHE und bei Abgeordneten der SPD.)