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ID0212508100

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 125. Sitzung. Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 6553 125. Sitzung Bonn, Freitag, den 20. Januar 1956 Ergänzung der Tagesordnung 6555 B Fragestunde (Drucksache 2025) : 1. betr. Berufsverkehr auf der Strecke Leonberg—Stuttgart: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6555 C, D, 6556 A Pusch (SPD) 6555 D 2. betr. zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Linderung der Not der unehelichen Besatzungskinder und ihrer Mütter: Neumayer, Bundesminister der Justiz 6556 A, C Ritzel (SPD) 6556 B, C 3. betr. wohnraummäßige Unterbringung deutscher Aussiedler aus Polen und den polnisch verwalteten Gebieten: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6557 A, C Dr. Czaja (CDU/CSU) 6557 C 4. betr. Vorkehrungen zur Erlernung der deutschen Sprache und zur Ergänzung der schulischen Kenntnisse von Kindern und Jugendlichen deutscher Aussiedler aus Polen und aus den polnisch verwalteten Gebieten usw.: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6557 D 5. betr. Einreiseverweigerung bzw. -sperre für osteuropäische Vereinssportmannschaften: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6558 A, C, D Seidel (Fürth) (SPD) 6558 C, D 6. betr. Visen an Staatsangehörige der Ostblockstaaten zur Einreise in die Bundesrepublik: Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6559 A, B Dr. Mommer (SPD) 6559 A, B betr. Bezüge des Vorstandes und des Aufsichtsrats der Lastenausgleichsbank: Dr. Nahm, Staatssekretär im Bundesministerium für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 6559 C, D Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 6559 D 8. betr. Abteile für Schwerbeschädigte bei der Deutschen Bundesbahn: Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6560 A 9. betr. Vorschüsse auf Rechtsansprüche aus der sogenannten Dritten Masse: Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6560 C 10. betr. schlechten Gütestand von Mauersteinen bzw. strafrechtliche Folgerungen daraus: Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau 6561 A, D Arnholz (SPD) 6561 C 11. betr. Einschrankungen der Rechte der Arbeitnehmer der Grenzkraftwerke Albbruck-Dogern, Reckingen und Rheinfelden: Sauerborn, Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit 6561 D, 6562 B Arnholz (SPD) 6562 B 12. betr. angebliche Äußerung eines Angehörigen des Bundesministeriums für Verteidigung auf einer Tagung der Evangelischen Akademie in Mülheim über Nichtbestehen eines Weigerungsrechts, auf den eigenen Vater zu schießen: Blank, Bundesminister für Verteidigung 6556 D, 6557 A Arnholz (SPD) 6556 D Beratung der Übersicht 15 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 31. Dezember 1955 (Drucksache 2002) 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Antrags der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP betr. berufliche und gesellschaftliche Eingliederung der aus der Sowjetzone geflüchteten Jugend (Drucksache 2034) . . . 6555 B, 6562 C Annahme 6562 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksachen 2037, 2026) 6555 B, 6562 D Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6585 C Beschlußfassung 6562 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiete des zivilen Luftschutzes (Drucksache 1978) 6562 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6562 D, 6577 D Dr. Höck (CDU/CSU) 6566 B Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 6568 B Frau Dr. Ilk (FDP) 6568 C Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . 6569 D Dr. Preusker, Bundesminister für Wohnungsbau . . 6573 C, 6574 D, 6579 A Lücke (CDU/CSU) 6574 C Feller (GB/BHE) 6574 D Kortmann (CDU/CSU) 6577 A Schoettle (SPD) 6579 A Überweisung an die Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, für Kommunalpolitik und für Wiederaufbau und Wohnungswesen . . . . 6579 D Erste Beratung des von den Abg. Kühlthau u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über den freien Halbtag im Einzelhandel (Drucksache 1943) . . . . 6580 A Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . . 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1979) 6580 B Frau Dr. Schwarzhaupt (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6586 A Beschlußfassung 6580 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Leistung von Zuschüssen an die Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen sowie über die Versicherungspflicht ihrer Mitglieder in der Sozialversicherung (Drucksache 1124); Mündlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksache 1985) 6580 C Horn (CDU/CSU), Berichterstatter 6580 C Abstimmungen 6581 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Pfändungsfreigrenze (Drucksache 1960) 6581 D Überweisung an den Rechtsausschuß . 6582 A Erste Beratung des von den Abg. Dr. Leiske u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung über Vergünstigungen für Kriegsbeschädigte im öffentlichen Personenverkehr (Drucksache 1975) . . . . 6582 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Verkehrsausschuß, an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Ausschuß für Kommunalpolitik 6582 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1974) . . 6582 A Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich 6582 A Beratung des Antrags der Abgeordneten Dr. Kreyssig und Fraktion der SPD betr. Berechnung des Sozialprodukts und der Steuern für den Haushalt 1956 (Drucksache 1928 [neu]) 6582 A Dr. Kreyssig (SPD), Antragsteller . 6582 B Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen 6583 D Schoettle (SPD) 6583 D Annahme 6584 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksachen 2035, 1992) 6584 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . 6587 C Beschlußfassung 6584 A Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung des bebauten Grundstücks in Berlin-Lankwitz an den Filmkaufmann Ernst Wolff, BerlinLichterfelde, im Tausch gegen dessen Grundstücke in Berlin-Charlottenburg und in Berlin SO 36 (Drucksache 1999) . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Veräußerung bundeseigener Grundstücke auf Markung Zuffenhausen (ehem. Standortübungsplatz) an die Stadt Stuttgart im Wege eines Tausches gegen stadteigene Grundstücke auf Markung Bad Cannstatt und Markung Sillenbuch (Drucksache 1942) . . . 6584 B Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Verkauf des ehemaligen Wehrmachtlagerhauses I in Deggendorf an die Firma Autohaus Deggendorf, Lesser KG (Drucksache 1953) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 C Beratung des Antrags des Bundesministers für Wohnungsbau auf Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Nordrhein-Westfalen an der Deutschen Bau- und Bodenbank AG, Frankfurt (Main) (Drucksache 2000) 6584 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6584 ( Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Verschmutzung der See durch til, 1954 (Drucksache 1990) 6584 C Überweisung an den Verkehrsausschuß 6584 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zum Übereinkommen Nr. 10 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 16. November 1921 über das Alter für die Zulassung von Kindern zur Arbeit in der Landwirtschaft (Drucksache 1991) 6584 D Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und Jugendfragen 6584 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Lohnstatistik (Drucksache 1994) 6584 D Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 6584 D Nächste Sitzung 6584 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6585 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung — 2. Teil) (Drucksache 2037) 6585 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1979) 6586 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 2035) 6587 C Die Sitzung wird um 9 Uhr 5 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Fürst v. Bismarck 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Brese 20. 1. 1956 Dr. Bucerius 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Dr. Eckhardt 20. 1. 1956 Even 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Häussler 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Dr. Hellwig 20. 1. 1956 Huth 20. 1. 1956 Jacobi 20. 1. 1956 Dr. Jentzsch 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Keuning 20. 1. 1956 Knobloch 20. 1. 1956 Kramel 20. 1. 1956 Kurlbaum 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Dr. Löhr 20. 1. 1956 Morgenthaler 20. 1. 1956 Müller-Hermann 20. 1. 1956 Neuburger 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Dr. Schild (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Dr. Schöne 20. 1. 1956 Frau Dr. Schwarzhaupt 20. 1. 1956 Solke 20. 1. 1956 Stahl 20. 1. 1956 Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Dr. Welskop 20. 1. 1956 Anlage 2 Drucksache 2037 (Vgl. S. 6562 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung - 2. Teil) (Drucksache 2026). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in eingehender Beratung mit dem Entwurf einer Einundfünfzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung -2. Teil) - Drucksache 2026 - befaßt. In grundsätzlichen Beratungen ist von den Sprechern aller Fraktionen zum Ausdruck gekommen, daß man zwar dem Gedanken einer solchen Zollsenkung zustimmt, die ein Mittelding zwischen einer linearen und einer individuellen Zollsenkung darstellt, daß man aber gewisse Bedenken hat, ob die insgesamt 14 Positionen geeignet erscheinen, konjunkturpolitisch erwünschte Auswirkungen zu erzielen. Der Ausschuß hat sich sodann mit den einzelnen Positionen befaßt und zu verschiedenen Punkten Auskünfte der Bundesregierung verlangt. Zur lfd. Nr. 9 Tarifnr. 84 56 wurde vor allen Dingen bemängelt, daß nur handangetriebene Rechenmaschinen, nicht schreibend, ohne Registrierstreifen, in die Verordnung aufgenommen worden seien, während den Maschinen mit Registrierstreifen heute die größere praktische Bedeutung zukomme. Es wurde vor allem darauf hingewiesen, daß z. B. Additionsmaschinen mit Registrierstreifen größere Beweiskraft gegenüber der Finanzbehörde besitzen. Der Ausschuß hat daher beschlossen, die folgende Fassung der lfd. Nr. 9 aufzunehmen: „aus A - Rechenmaschinen, auch mit Registrierstreifen, auch schreibende Rechenmaschinen, alle diese nur handangetrieben". Die anwesenden Vertreter der Bundesregierung haben dieser Änderung zugestimmt. In der abschließenden Aussprache haben die Sprecher aller Fraktionen übereinstimmend erklärt, daß sie aus grundsätzlichen Erwägungen dem 2. Teil der konjunkturpolitischen Zollsenkung zustimmen, um damit der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, das mit dem 1. Teil begonnene konjunkturpolitische Programm auf dem Zolltarifgebiet zu Ende zu führen. In der Regierungsvorlage war als Anfangstermin für das Inkrafttreten der veränderten Zollsätze der 15. Januar 1956 vorgesehen. Da dieser Termin bereits am Tage der Ausschußberatung überschritten war, ist vorgesehen worden, den Anfangstermin auf den 25. Januar 1956 zu verlegen. Entsprechend wurden im § 1 des Entwurfs die Worte „15. Januar 1956" in die Worte „25. Januar 1956" geändert. Sinngemäß wurde in § 2 „14. Januar 1956" durch „24. Januar 1956" ersetzt. Unter Berücksichtigung dieser Änderungen wurde die Verordnung im Ausschuß einstimmig bei 3 Stimmenthaltungen angenommen. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Serres Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1979 (Vgl. S. 6580 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (16. Ausschuß) über den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes zur Ausführung des Abkommens vom 27. Februar 1953 über deutsche Auslandsschulden (Drucksache 1651). Berichterstatter: Abgeordnete Frau Dr. Schwarzhaupt Das Ausführungsgesetz vom 24. August 1953 zu dem Abkommen über deutsche Auslandsschulden (Londoner Schuldenabkommen) enthält eine Bestimmung über die Änderung von Art und Umfang der Sicherheiten, die der deutsche Schuldner bestellt hat. Die Sicherheiten entsprechen in vielen Fällen nicht mehr dem Stand der Schuld, die sich durch Rückzahlungen oder durch die Regelung nach dem Schuldenabkommen verringert hat. Als eine billige Maßnahme zugunsten des deutschen Schuldners soll diesem deshalb die Möglichkeit eröffnet werden, die von ihm bestellten Sicherheiten dem Stand der Schuld anzupassen. Bei Schulden, für die Teilschuldverschreibungen ausgestellt waren, ergeben sich Schwierigkeiten daraus, daß nicht ohne weiteres alle Gläubiger ein Regelungsangebot nach dem Londoner Schuldenabkommen annehmen, daß aber die Sicherheiten für die gesamte Schuld bestellt sind und deshalb nur mit Wirkung gegenüber allen Inhabern der Teilschuldverschreibungen geändert werden können. Es wäre eine erhebliche Erschwerung für den deutschen Schuldner, wenn die Änderung der Sicherheit von der Zustimmung aller Inhaber der Teilschuldverschreibungen abhängig gemacht werden müßte; andererseits können die Sicherheiten ohne Zustimmung aller Gläubiger nur geändert werden, wenn besondere Sicherungen zur Wahrung ihrer Rechte vorgesehen werden. Zu diesem Zweck sieht das Erste Ausführungsgesetz ein bestimmtes gerichtliches Verfahren für die Abänderung der Sicherheiten für Schuldverschreibungen vor. Nach § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes setzt die gerichtliche Entscheidung über eine im. Regelungsangebot des Schuldners vorgesehene Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit voraus, daß eine bestimmte Mehrheit von Gläubigern das Regelungsangebot ausdrücklich angenommen und daß eine bestimmte Minderheit ihm nicht ausdrücklich widersprochen hat. Die Mehrheit der Gläubiger wird von dem Betrag der Schuldverschreibungen berechnet, die nach den Bestimmungen des Wertpapierbereinigungsgesetzes bereinigt sind. Die Minderheit wird von dem Gesamtbetrag der Schuldverschreibungen berechnet, die bei Abgabe des Regelungsangebots noch offenstehen. Die praktische Entwicklung zeigte, daß bei dieser Regelung der deutsche Schuldner in vielen Fällen nicht in den Genuß des Vorteils kommen würde, der ihm durch das gerichtliche Verfahren eröffnet werden sollte. Bei Erlaß des Ausführungsgesetzes war man davon ausgegangen, daß die Wertpapierbereinigung schnell abgeschlossen sein werde und daß sich die Inhaber der Auslandsbonds beeilen würden, das Regelungsangebot des Schuldners anzunehmen, da sie anderenfalls nicht damit rechnen können, in absehbarer Zeit ihre Ansprüche gegen den Schuldner in Deutschland durchzusetzen. Um im Interesse der deutschen Schuldner möglichst schnell Klarheit über den Umfang der Sicherheiten herbeizuführen, sah § 76 Abs. 4 des Ausführungsgesetzes daher vor, daß die gerichtliche Entscheidung über die Änderung oder Aufhebung einer Sicherheit nur zulässig ist, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 3, d. h. das Zustandekommen einer Gläubigermehrheit und das Nichtzustandekommen einer anderen Gläubigerminderheit innerhalb einer kurz bemessenen Frist, erfüllt würden. Die Erwartung hat sich jedoch als irrig erwiesen, daß die Gläubiger sich in ihrer überwiegenden Mehrheit schnell für das Regelungsangebot entscheiden würden. Die Auslandsbonds sind, insbesondere in den Vereinigten Staaten von Amerika, nach ihrer Bereinigung zum Börsenhandel zugelassen worden, ohne daß der Verkäufer vorher dem Regelungsangebot des Schuldners zugestimmt haben mußte. Einer Gruppe von Käufern dieser Bonds war aus spekulativen Gründen an einer schnellen Bedienung der Bonds nichts gelegen; sie hielten diese vielmehr in der Erwartung einer günstigeren späteren Situation zurück, ohne das Regelungsangebot anzunehmen. So entstand die Gefahr, daß die in § 76 Abs. 3 des Ausführungsgesetzes vorgesehene Gläubigermehrheit nicht innerhalb der in Absatz 4 bestimmten Frist zustande kommt. Damit wäre dem deutschen Schuldner endgültig die Möglichkeit genommen, die von ihm gestellte Sicherheit dem neuen Stand seiner Schuld anzupassen. Dieser Gefahr soll Artikel I Nr. 1 des Entwurfs vorbeugen. Hier wird bestimmt, daß die bisher wie eine Ausschlußfrist wirkende Jahresfrist des § 76 Abs. 4 in Zukunft die Mindestfrist ist, die abgewartet werden muß, ehe eine gerichtliche Entscheidung über die Abänderung der Sicherheit ergehen darf. Die Voraussetzungen des Absatzes 3 (Gläubigermehrheit bzw. -minderheit) können aber innerhalb von fünf Jahren noch erfüllt werden, nämlich innerhalb der Frist, in der überhaupt die Gläubiger das Regelungsangebot annehmen können (Artikel 15 Abs. 2 Buchstabe b des Londoner Schuldenabkommens). Die übrigen Änderungen im Wortlaut von Artikel 76 Abs. 3 betreffen nur die Technik der Feststellung, ob die Gläubigermehrheit oder die Gläubigerminderheit zustande gekommen ist. Von materieller Bedeutung ist lediglich die Vorschrift, daß es der zum Schutze der Gläubiger erschwerten Voraussetzungen für eine Änderung oder Aufhebung von Sicherheiten nach § 76 Abs. 3 nicht bedürfen soll, wenn die Änderung nur darin besteht, daß eine Schuldverschreibungshypothek nach §§ 1187 und 1189 BGB durch ein Grundpfandrecht zugunsten des Anleihetreuhänders selbst ersetzt wird. Bei dieser Änderung werden die wirtschaftlichen Interessen des Gläubigers nicht beeinträchtigt; sie ist aber im Interesse der Übersichtlichkeit des Grundbuchs und in Anbetracht der Schwierigkeiten, die sich aus § 75 des Ausführungsgesetzes ergeben, wünschenswert. Artikel I Nr. 2 des Entwurfs regelt den Fall, daß bei einer Anleihe eine Bank als Treuhänderin zwischen den Schuldner und die Inhaber der Teilschuldverschreibungen eingeschaltet ist. In diesen Fällen ist die Bank formalrechtlich Gläubigerin des deutschen Schuldners; die Bank hat ihren seits Teil- oder Hinterlegungszertifikate über Teilbeträge der Forderung an die Einzelgläubiger ausgegeben. Hier sollen die Inhaber der Teil- oder Hinterlegungszertifikate als Gläubiger im Sinne des § 76 anzusehen sein. Für die Frage, ob eine (Frau Dr. Schwarzhaupt) für die Änderung oder Aufhebung der Sicherheit erforderliche Gläubigermehrheit oder -minderheit vorhanden ist, kommt es also auf die Zustimmung oder den Widerspruch der Zertifikatsinhaber als der wirtschaftlich Berechtigten an. Durch ein Schreiben des Bundesjustizministeriums vom 12. Oktober 1955 ist eine Anregung des Bundeswirtschaftsministers weitergegeben worden, in Artikel I des Entwurfs eine Nr. 3 vorzusehen. Es soll in das Ausführungsgesetz eingefügt werden ein § 108 b, nach dem Schuldverschreibungen, die im Rahmen des Londoner Schuldenabkommens an Stelle alter Schuldverschreibungen in den Verkehr gebracht werden, nicht der Genehmigung nach § 795 Abs. 1 und § 808 a des Bürgerlichen Gesetzbuchs bedürfen. Der Wortlaut des Bürgerlichen Gesetzbuchs hat hier zu Zweifeln Anlaß gegeben; eine Reihe von Anleiheschuldnern hat die Genehmigung des Bundeswirtschaftsministeriums beantragt; andere haben die Schuldverschreibungen bereits ohne Genehmigung in den Verkehr gebracht. Nach deutschem Rechtsverständnis ist die Genehmigungsfreiheit bei der gegebenen Sachlage selbstverständlich; im Hinblick darauf, daß die ausländischen, insbesondere die angelsächsischen, Gläubiger in dieser Beziehung sehr formal denken, dürfte jedoch eine ausdrückliche Bestimmung im Gesetz geboten sein. Den Gläubigermächten war von der Bundesregierung im Verlaufe der Verhandlungen über das Londoner Schuldenabkommen zugesagt worden, daß sie bei der Ausarbeitung der auf dem Gebiet der Anleihesicherheiten erforderlichen Gesetzesvorschriften konsultiert werden würden. Sie haben den vorgesehenen Ergänzungen des Ausführungsgesetzes zugestimmt. Der Rechtsausschuß stimmte der Regierungsvorlage einschließlich der von dem Herrn Bundesminister der Justiz angeregten Ergänzung durch Nr. 3 zu. Die Frage, ob die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wurde verneint, da die Gründe, die seinerzeit die Zustimmung des Bundesrates zu dem Ersten Ausführungsgesetz erforderlich machten, bei den vorliegenden Abänderungsvorschriften nicht gegeben sind. Der mitberatende Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat keine Bedenken geäußert. Bonn, den 14. Dezember 1955 Frau Dr. Schwarzhaupt Berichterstatterin Anlage 4 Drucksache 2035 (Vgl. S. 6584 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) (Drucksache 1992). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 19. Januar 1956 mit dem Entwurf einer Neunundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Vinylchlorid-Vinylidenchlorid-Mischpolymerisat und Spinnkabel) befaßt; er hat sich der Begründung der Bundesregierung angeschlossen und einstimmig dem Verordnungsentwurf der Bundesregierung zugestimmt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Löhr Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat Frau Abgeordnete Dr. Ilk.


Rede von Dr. Herta Ilk
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir Freien Demokraten begrüßen es, daß endlich ein Gesetz für den zivilen Luftschutz erlassen werden soll. Wir sind keineswegs der Meinung, daß ziviler Luftschutz heutzutage unnötig ist. Die atomaren Waffen werden vielleicht, ja, wir wollen es hoffen, überhaupt nicht eingesetzt werden. Wir werden uns, wenn einmal das Unglück eines Krieges über uns hereinbrechen sollte, in erster Linie gegen die klassischen Waffen zu schützen haben. Wir alle, die wir den vorigen Krieg und die furchtbaren Angriffe miterlebt haben, wissen doch, daß die damals noch sehr primitiven Luftschutzmaßnahmen vielen Menschen das Leben gerettet haben. Sollte aber einmal ein Unglück über Europa kommen und sollten wir, die wir den Krieg als Angriffskrieg in jeder Form ablehnen, überhaupt nicht aktiv am Kriege beteiligt sein, so wissen wir — das hat uns die Erfahrung des letzten Krieges gezeigt —, daß auch neutrale Mächte vor den Gefahren des Luftkriegs nicht verschont bleiben. Das haben wir bei den Bombenabwürfen in der Schweiz erlebt. Wieviel mehr werden angrenzende neutrale Gebiete bei Anwendung nuklearer Waffen gefährdet, wo man nicht mehr weiß, wohin der Wind die Strömung treibt! Also ist es notwendig, daß wir alles tun, um uns in Friedenszeiten, in normalen Zeiten auf einen eventuellen Notstand vorzubereiten.
Nun sind wir ein wenig traurig darüber, daß dieses Gesetz so spät kommt und trotz allem gutem Willen und aller guten Pläne, die der Innenminister uns hier in seiner Rede dokumentiert hat, doch auch noch recht unvollkommen ist. Wir erkennen an, daß es nicht leicht war, unter den Beschränkungen, die uns von der Besatzungsmacht auferlegt worden sind, schon vorher Maßnahmen zu treffen. Aber, Herr Innenminister, ich bin der Meinung, man hätte vielleicht schon manche Vorbereitungen gesetzgeberischer Art treffen können, um nach Wegfall der Hemmnisse ein etwas ausführlicheres Gesetz aus der Schublade zu ziehen, so daß die Regelung, die hier im Ersten Luftschutzgesetz vorgesehen ist, bereits umfassender sein könnte. Es ist hier doch nur ein relativ kleiner Teil der Aufgaben des Luftschutzes herausgegriffen


(Frau Dr. Ilk)

worden. Viele Gebiete: das Sanitätswesen, die Bevorratung mit Nahrungsmitteln, das sehr, sehr wichtige Gebiet der Evakuierung der Bevölkerung — die ja immer noch die sicherste Schutzmaßnahme ist —, ja auch eine gewisse Vorbereitung des Arbeitseinsatzes in Katastrophenfällen, sind nicht geregelt. Die sind vielleicht in der Begründung angedeutet, aber im Gesetzentwurf selbst ist eine Regelung noch nicht vorgesehen. Herr Minister, auf diesen Gebieten haben wir doch schon heute Möglichkeiten einer gesetzlichen Regelung, die uns noch nicht einmal sehr viel kosten, so daß wir dafür heute nicht viele Mittel in unseren angespannten Etat einsetzen müssen.
Wir sollten diesen Dingen ganz besondere Aufmerksamkeit zuwenden. Wir verkennen nicht, daß z. B. bezüglich der Evakuierung schon gewisse Ansätze da sind, indem man eine Art strategische Evakuierung durch Auflockerung der Bebauung vorgesehen hat. Aber es reicht nicht aus, wenn wir in unserem Gesetz nur eine solche Anregung geben; denn ein Zwang steht nicht dahinter und kann wohl auch nicht dahinterstehen, daß lebenswichtige und eventuell für den Krieg wichtige Betriebe nicht zusammengeballt in den Städten anzulegen sind, sondern daß man den Notwendigkeiten schon bei der Anlage und bei der Ansiedlung-Rechnung trägt. Es ist ein Anfang, aber es ist noch viel zuwenig. Man sollte in bezug auf die allgemeine strategische Evakuierung etwas entschiedener vorgehen und schon heute die Maßnahmen etwas genauer überlegen und gesetzgeberisch regeln.
Die Frage der Finanzierung, die ich soeben angeschnitten habe, tritt ganz evident bei der Durchführung der Luftschutzbauten in Erscheinung. Da bedrückt uns ganz besonders die Sorge, daß der soziale Wohnungsbau gefährdet werden könnte. Wir dürfen bei der Beratung dieses Gesetzes unter gar keinen Umständen dazu kommen, daß bei Neubauten infolge irgendwelcher Auflagen bezüglich des Luftschutzes die Mieten gesteigert werden. Herr Minister, Sie sagten, sie würden nur unwesentlich erhöht werden. Aber nach den bisher erfolgten Mietsteigerungen ist die Bevölkerung schon recht empfindlich geworden,

(Abg. Dr. Strosche: Sehr gut!)

wenn von einer möglichen Mietsteigerung die Rede ist. Wir werden also in dieser Beziehung sehr vorsichtig sein und uns sehr genau überlegen müssen, ob nicht auch bei anderen Bauvorhaben bezüglich des Luftschutzraums — auch bei privaten Bauvorhaben, bei Bauvorhaben in Altbauten — höhere Zuschüsse, als sie vielleicht jetzt vorgesehen sind, gewährt werden müssen, um eben keine wirklich nennenswerte Mietsteigerung hervorzurufen.
Aber die Mittel, die jetzt für die erste, dann auch für die zweite und dritte Phase vorgesehen sind, erscheinen uns viel zu niedrig. Wir sind der Meinung, daß allein für den sozialen Wohnungsbau zusätzlich noch mindestens ungefähr eine Viertelmilliarde in den Etat eingesetzt werden müßte.

(Zuruf von der Mitte: Steuerermäßigung!)

Ich glaube, wir sollten da auch an den Herrn Finanzminister einen Appell richten, daß er aus den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln etwas größere Beträge locker macht.
Ich möchte auf die Einzelheiten des Gesetzentwurfs nicht eingehen, aber doch noch auf einen Punkt hinweisen, der mir etwas problematisch erscheint. Ich meine die Frage, ob man die Durchführung von Maßnahmen auf dem Gebiete des Luftschutzes privaten Organisationen, z. B. der Industrie, überlassen sollte. Sicherlich bedeutet das eine Entlastung für den Staat, und sicherlich ist Selbstverwaltung auf vielen Gebieten gut. Aber es kann dann unter Umständen zu Spannungen zwischen einzelnen Organisationen kommen, die für die Allgemeinheit sicherlich nicht sehr gut sind. Hier gilt es doch, das Interesse der Allgemeinheit über vielleicht vorhandene private Belange zu stellen. In jedem Falle sollte man für eine gewisse Aufsicht sorgen, und ,die Organisationen der privaten Wirtschaft sollten mit dem Bundesluftschutzverband sehr eng zusammenarbeiten. Hier sollte auf alle Fälle etwas erreicht werden.
Dann habe ich noch eine große Bitte gerade an die Kreise, denen man jetzt eine Selbstverwaltung auf diesem Gebiet gewähren will. Von dieser Seite sollte ein großes Verständnis für die Notwendigkeit der Beurlaubung der Hilfskräfte aufgebracht werden. Der Einsatz kann — abgesehen von den Fällen des Luftschutzes — auch schon bei anderen Katastrophen erforderlich sein, die ja leider nicht ausbleiben. Ich denke da an große Brände und an große Überschwemmungen. Für solche Fälle ist die Ausbildung einer sehr großen Anzahl von Menschen in erster Hilfe, Sanitätsdienst und ähnlichen Dingen notwendig. Diese Ausbildung kommt uns sowohl im Luftschutz als auch bei anderen Katastrophen zugute. Deshalb sollten gerade von seiten der Betriebe, von seiten der Arbeitgeber möglichst viele Kräfte freigestellt werden — es kommt den Betrieben auch zugute —, damit auf möglichst breiter Basis ein Hilfsdienst aufgebaut werden kann. Wir werden im Ausschuß über diese Fragen noch zu sprechen haben. Beim Aufbau des Luftschutzes wird auch das Verkehrswesen eine Rolle spielen. Es wird zu überlegen sein — ich möchte das beantragen —, ob wir nicht auch diese Frage im Verkehrsausschuß behandeln; denn gerade beim Luftschutz wird das Verkehrsproblem — ich denke an eine plötzliche Evakuierung der Städte oder Betriebe — von erheblicher Bedeutung sein. Ich möchte also darum bitten, den Gesetzentwurf auch diesem Ausschuß zu überweisen.
Im übrigen werden wir uns bemühen, so schnell und so gut wie möglich an diesem Gesetz mitzuarbeiten. Wir hoffen, daß sich bei der Bearbeitung des Gesetzes vielleicht noch eine Ausweitung seines Bereichs ergibt und daß noch einige Probleme, deren gesetzliche Regelung bis jetzt noch nicht vorgesehen ist, mit berücksichtigt werden können.

(Beifall bei der FDP.)


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    Rede von Dr. Carlo Schmid


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Das Wort hat der Abgeordnete Schmitt (Vockenhausen).