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ID0212404300

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    2. Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956 6521 12 4. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses als Gäste des Deutschen Bundestags 6522 C Änderung der Tagesordnung 6522 D Mitteilung über die Annahme der Empfehlung 98 betr. bezahlten Urlaub seitens der 37. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksache 2024) . . . 6522 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 214 (Drucksachen 1932, 2030) . 6522 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber den Entlassungsgesuchen der Bundesminister Kraft und Professor Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1945) . 6522 D Engell (GB/BHE), Anfragender . . . 6523 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6528 A, 6531 C, 6538 C Dr. Gille (GB/BHE) 6529 A Hoogen (CDU/CSU) 6532 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6536 B Dr. Arndt (SPD) 6539 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1820) 6541 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6541 A Beschlußfassung 6541 B Wahl des Abgeordneten Struve zum stellvertretenden Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß 6541 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des OEEC-Berichts an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1927) 6541 B Dr. Schöne (SPD), Antragsteller 6541 B, 6543 A Dr. Dahlgrün, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 6542 A Margulies (FDP) . . . ... . . . 6543 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 6543 C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Drucksache 1848) 6543 C Zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6543 C Fassbender (DP) 6544 A Absetzung von der Tagesordnung . . 6544 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Drucksache 1993) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Kühn (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache 2028 [neu]) 6544 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß 6544 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 1983, zu 1983, Umdruck 513) 6544 D, 6549 B, 6550 A Schütz (CDU/CSU): als Berichterstatter 6545 B Schriftlicher Bericht 6549 B Dr. Klötzer (GB/BHE) 6544 D Abstimmungen 6545 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Druck sache 2023) 6545 D Brück (CDU/CSU) : als Berichterstatter 6545 D Schriftlicher Bericht 6550 C Beschlußfassung 6546 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksache 1897) . . . . 6546 A Ritzel (SPD), Antragsteller . . . . 6546 B Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6547 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6548 A, 6550 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6548 A Beschlußfassung 6548 B Nächste Sitzung 6548 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6549 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (zu Drucksache 1983) 6549 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Umdruck 513) . 6550 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 2023) 6550 B Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6550 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Bauknecht 19. 1. 1956 Frau Brauksiepe 19. 1. 1956 Dewald 19. 1. 1956 Dr. Franz 19. 1. 1956 Dr. Furler 19. 1. 1956 Kinat 19. 1. 1956 Dr. Kreyssig 19. 1. 1956 Dr. Löhr 19. 1. 1956 Dr. Maier (Stuttgart) 19. 1. 1956 Maucher 19. 1. 1956 Merten 19. 1. 1956 Sabaß 19. 1. 1956 Schloß 19. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Anlage 2 zu Drucksache 1983 (Vgl. S. 6544 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1705, 1983). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Das Hohe Haus hat in der 108. Sitzung am 26. Oktober 1955 den von der Fraktion der SPD eingereichten Antrag auf Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz an den zuständigen Ausschuß, nämlich den Lastenausgleichsausschuß, überwiesen. Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1955 einstimmig beschlossen, den obengenannten Antrag in der Form zu verabschieden, wie er dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung vorliegt. Der Entwurf knüpft an das Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz) vom 2. Dezember 1955 (BGBl. I S. 733) an. Durch das Sonderzulagengesetz sind Empfängern von Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung für Dezember 1955 und Januar 1956 Zulagen in der Höhe des jeweils Sechsfachen des Mehrbetrages nach dem Rentenmehrbetragsgesetz vom 23. November 1954 zugebilligt worden. Diese Sonderzulagen, deren Höhe mit mindestens 20 DM bemessen worden ist, kommen auch rund 360 000 Unterhaltshilfeempfängern, die zugleich Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsrenten beziehen, unmittelbar zugute. Nach § 1 Abs. 3 des Sonderzulagengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Rentenmehrbetragsgesetzes bleiben die Sonderzulagen bei den Unterhaltshilfeempfängern anrechnungsfrei. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr zweimal Zulagen auch jenen etwa 450 000 Unterhaltshilfeempfängern gewährt werden, die durch das Sonderzulagengesetz nicht begünstigt wurden. Diese zweimal je 20 DM sollen im März und im Juli 1956 ausgezahlt werden. Der uneingeschränkte Grundsatz dieses Entwurfs, daß nur diejenigen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfeempfangsberechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörigen nach dem Sonderzulagengesetz Zulagen nicht erhalten, berücksichtigt werden sollen, entspricht ebenso der Billigkeit, wie er der Verwaltungsvereinfachung, auf die bei der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes gesteigerter Wert gelegt werden muß, dient. Der vorliegende Entwurf vermeidet Doppelleistungen und trägt der Konzeption der Unterhaltshilfe Rechnung, wonach Unterhaltshilfeempfänger wirtschaftlich untereinander möglichst gleichgestellt werden sollen. Im Einzelfall allerdings können sich aus der verschiedenen Struktur der beiden Gesetze Unterschiede in der Höhe der Zulagen ergeben, die in Kauf genommen werden müssen. Während einerseits die Zulagen nach dem vorliegenden Entwurf auf die Mindestzulagen nach dem Sonderzulagengesetz beschränkt bleiben, schlägt der Lastenausgleichsausschuß gewissermaßen als Ausgleich dazu andererseits vor, entsprechend den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu diesen Mindestzulagen Familienzuschläge zu gewähren, die für den Ehegatten und für die Vollwaisen je 10 DM und für jedes Kind 5 DM betragen sollen. Die Zulage zur Pflegezulage beträgt 10 DM, bei Heimunterbringung 4 DM. Die Höhe dieser Zulagen entspricht demnach in etwa dem Verhältnis der Sätze der Unterhaltshilfe. Die jährlichen Aufwendungen, die durch das Unterhaltshilfezulagen- Besetz entstehen werden, können auf rund 24 Millionen DM geschätzt werden. Nach § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes entfällt davon je die Hälfte auf den Ausgleichsfonds und auf die öffentlichen Haushalte, ohne daß das noch besonders bestimmt werden müßte. Der Vertreter der Fraktion des GB/BHE im Ausschuß hatte Bedenken, daß durch dieses Zulagengesetz erneut rund 12 Millionen auf den Fonds als neuerliche Ausgaben zukommen. Er hat sich aber schließlich der Ansicht, die von den Vertretern aller übrigen Fraktionen vorgetragen wurde, angeschlossen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet und bittet das Hohe Haus um seine Zustimmung. Bonn, den 17. Januar 1956 Schütz Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 513 (Vgl. S. 6544 D, 6545 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1983, zu 1983, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Der Bund erstattet dem Ausgleichsfonds denjenigen Teil der Gesamtkosten der Zulagen, der dem Ausgleichsfonds nicht über § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes von Bund und Ländern als Zuschuß zufließt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 (neu) (Vgl. S. 6548 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld), Engell und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Rückgliederung des Saargebietes (Drucksache 1781) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und für Berliner Fragen; 2. Antrag der Abgeordneten Metzger, Ritzel, Banse, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen betreffend Errichtung einer Umgehungsstraße in Darmstadt (Drucksache 2020) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. Januar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2023 (Vgl. S. 6545 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926). Berichterstatter: Abgeordneter Brück In der 121. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr — Drucksache 1926 — an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 einstimmig beschlossen, der Drucksache 1926 ohne Änderung zuzustimmen. Die Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten. In ihrer ursprünglichen Fassung stammt die Konvention über den Eisenbahnfrachtverkehr aus dem Jahr 1890, diejenige über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr aus dem Jahr 1923. Diese Übereinkommen sind nach internationaler Vereinbarung jeweils 5 Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Textes zu revidieren. Die letzte Revision war im Jahr 1943 fällig; sie hat sich wegen des Krieges bis zum 25. Oktober 1952 verzögert. An der Vorbereitung der Texte von 1952 hat für Deutschland nur die Bundesrepublik mitgewirkt; sie hat auf den Gang der Verhandlungen einen nicht unwesentlichen Einfluß gewonnen. An der abschließenden Regierungskonferenz war sie allerdings nicht beteiligt, da in dieser Konferenz erstmals Vertreter der Behörden von Pankow erschienen und, unterstützt von den 5 zur „Berner Union" gehörenden Ostblockstaaten, für sich in Anspruch nahmen, die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands zu repräsentieren. In Abwesenheit der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurden die Delegierten Pankows nur als Beobachter zugelassen. Keiner der Teile Deutschlands hat daher die neuen Übereinkommen von 1952 unterzeichnet. Da alle Signatarstaaten auf die künftige Beteiligung Deutschlands Wert legten, beschloß eine außerordentliche Regierungskonferenz im April 1953, ein besonderes Verfahren einzuführen. Danach können die Teile Deutschlands die Rechte und Pflichten eines Mitglieds dadurch erwerben, daß sie die Übereinkommen zum Gegenstand ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung machen. Der völkerrechtliche Nexus tritt mit der Bekanntgabe der innerstaatlichen Einführung an die Schweizer Bundesregierung ein (Verklammerungsklausel). Dieser Voraussetzung einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz und sobald das Gesetz die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten trägt, die Regierung der Schweiz in einer Note zu unterrichten. Die Übereinkommen werden dann in der Bundesrepublik Deutschland wie im übrigen Europa am 1. März 1956 in Kraft treten können. Der materielle Inhalt der neuen Übereinkommen blieb in den Grundzügen unverändert. Die in großer Zahl beschlossenen geringfügigen Verbesserungen dienen vor allem dazu, Zweifelsfragen zu klären, die nach Inkrafttreten der Übereinkommen von 1933 in Literatur und Rechtsprechung hervorgetreten sind. Außerdem wurde angestrebt, in einigen Punkten den Erfordernissen eines verstärkten Kundendienstes der Eisenbahnen Rechnung zu tragen. Die weitere Teilnahme Deutschlands an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für diejenige Europas von großer Bedeutung. Dies haben u. a. die Schweiz, die Nordischen Staaten und die Niederlande in offiziellen Erklärungen zum Ausdruck gebracht. Insbesondere hat die Regierung der Schweiz in einer Note, die der schweizerische Gesandte dem Auswärtigen Amt am 24. Dezember 1955 zustellte, nochmals die Bedeutung unterstrichen, welche die Staaten Europas der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Übereinkommen beimessen. Bonn, den 11. Januar 1956 Brück Berichterstatter
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    Rede von Heinrich Georg Ritzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen, meine Herren! Am 3. November 1949 hat das Hohe Haus die Wahl der provisorischen — ich unterstreiche: der provisorischen! — Bundeshauptstadt vorgenommen und Bonn gewählt.

    (Abg. Dr. Horlacher: Bravo! — Heiterkeit.)

    — Ich glaube, dieser Beifall ist nicht allseitig! — Nun haben wir in der Zwischenzeit einiges an Versprechungen und an Wirklichkeiten erlebt, und wir wurden oft an den ersten Teil des Wortlauts eines alten deutschen Liedes erinnert, der da heißt: „Es gibt im Volkesmunde viel Märchen ohne Zahl". Meine Damen und Herren, mit dem Begriff des Provisoriums sind die Bonner Bundesbauten nicht mehr in Einklang zu bringen,

    (Abg. Dr. Horlacher: Sehr richtig!)

    und der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion will nun einmal, daß über die wirklichen Kosten berichtet wird, um den verschiedenen Meinungen, die im Volk umlaufen, zu begegnen. Er will zum andern auch, daß mit dem Weiterbauen von Büropalästen ein Ende gemacht wird.

    (Sehr gut! beim GB/BHE.)

    Ich erinnere mich daran, daß ein CDU-Abgeordneter, Herr Dr. Bergmeyer, es war, der hier im Hause einen Antrag auf Vereinfachung der Verwaltung eingebracht hat. Je mehr Verwaltungspaläste in Bonn gebaut werden, meine Damen und Herren, desto geringer ist die Möglichkeit, eine Verwaltungsreform durchzuführen.
    Nun erlauben Sie mir, zu den drei Teilen, aus denen sich dieser Antrag zusammensetzt, einige wenige Bemerkungen zu machen. Wir fordern in dem ersten Teil des Antrags Drucksache 1897 eine detaillierte Übersicht darüber, welche Bundesmittel einschließlich der Ansätze im Bundeshaushalt 1955 bisher im Raume Bonn a) für Wohnungsbauten, b) für Bürogebäude und sonstige Bauten aufgewendet wurden. Ich habe in meinen alten Akten über die Wahl der Bundeshauptstadt geblättert und habe da eine sehr interessante Zeitungsnotiz über eine Erklärung des für diese Dinge damals verantwortlichen Staatssekretärs gefunden, des Herrn Dr. Wandersleb, der einmal sagte — nach dem, was da zitiert ist —, daß er beauftragt sei, eine Arbeitshose für Bonn zu beschaffen, aber aus dieser Arbeitshose seien in der Zwischenzeit einige Maßanzüge geworden. Ich befürchte, meine Damen und Herren, daß das Maß noch nicht voll ist und daß immer noch weitere Maßanzüge verlangt werden, wenn wir nicht dafür sorgen, daß der Uferlosigkeit des Verlangens gesteuert wird. Ich werde Ihnen das im einzelnen nachher nachweisen.
    Es ist in der geschichtlichen Erinnerung, daß dem vom Bundestag eingesetzten Sonderausschuß gegenüber erklärt wurde, die Bundesregierung habe gesagt, die Errichtung neuer Dienstgebäude in Bonn erscheine nicht erforderlich. 52 000 qm Nutzfläche, so hieß es, würden für die Büros der Bundesregierung benötigt, 47 630 qm seien vorhanden oder sollten durch Umbau erzielt werden, und es seien nur etwa 4000 qm neu zu erstellen. Ich möchte die Bundesregierung ergebenst bitten — sie ist ja leider nicht vertreten —, daß sie bei der Berichterstattung zu unserem Antrag auch die Zahl der Kubikmeter umbauten Raumes nicht anzugeben vergißt, damit das Haus in der Lage ist, den Unterschied zwischen einst und jetzt zu erkennen.
    In dem zweiten Teil unseres Antrags fordern wir einen Bericht der Bundesregierung,
    welche Baumaßnahmen — getrennt nach Wohnungsbauten und Bürogebäuden sowie sonstigen Bauten — noch im Gang sind,
    welche Verpflichtungen zur Durchführung dieser Baumaßnahmen bereits eingegangen wurden und
    mit welchen Summen die einzelnen Rechnungsjahre aus Anlaß dieser Baumaßnahmen künftig belastet werden sollen.
    Dazu gibt es einige ganz interessante Betrachtungen. Die interessanteste ist vielleicht die, die gestern mindestens einem Teil des Hauses, den Mitgliedern des Haushaltsausschusses, in Form einer Berichtigung zum Entwurf des Haushaltsplans 1956 übergeben wurde. Diese Berichtigung bezieht sich auf das Gebäude des Auswärtigen Amts. Die Fenster schließen dort noch nicht dicht, und die Tünche ist noch nicht trocken, aber in dieser Berichtigung des Haushaltsplans für 1956 können Sie zu Tit. 713 folgendes lesen:
    Bei der Planung des Neubaus des Auswärtigen Amts im Haushaltsjahr 1952/53 wurde bei der Ermittlung des Raumbedarfs das damalige Stellen-Soll zugrunde gelegt. Inzwischen hat sich der Personalbestand um rund 200 Kräfte erhöht, wodurch die zur Zeit verfügbare Bürofläche unzureichend geworden ist. Durch den Ankauf des unmittelbar an das Auswärtige Amt angrenzenden Grundstücks Koblenzer Straße 109 können ca. weitere 300 Quadrat-


    (Ritzel)

    meter Bürofläche gewonnen werden. Außerdem könnte der in den jetzigen Parkplatz des Auswärtigen Amts hineinreichende Garten des Grundstücks zur Begradigung und Erweiterung der ungenügenden Parkfläche Verwendung finden.
    Veranschlagt sind für den Erwerb des Grundstücks 83 000 DM, für die Herrichtung 27 000, für die Freimachung 15 800 DM, zusammen 125 000 DM. — Ich wiederhole: kaum ist das Auswärtige Amt mit seinem riesigen Neubau, mit seiner Tausendfensterflucht fertig, und schon wieder werden Summen von der Größenordnung von 125 000 DM verlangt, nur um ein Grundstück zu erwerben. Das ist die Ouvertüre, und das Hauptspiel kommt nachher. Der erste Akt wird in einer Vorwegbewilligung bestehen, der zweite Akt dann in einer ersten Rate im Haushalt. Kurzum: wir werden wiederum einen Büropalast erweitern,

    (Zuruf von der CDU/CSU: Wir werden es nicht genehmigen!)

    dieses Auswärtige Amt, das so hervorragend gebaut ist, daß mir einer der Herren des Amtes dieser Tage auf meine Frage, warum man in dem neuen Haushalt 20 elektrische Ofen für das Auswärtige Amt anfordere, sagte, es ziehe so sehr, die Scheiben seien nicht dicht, weil die Fensterrahmen aus Metall bestünden, und man könne es ohne Heizung nicht aushalten. — Dabei hat das Amt eine ausgezeichnete Zentralheizungsversorgung.
    Auf einem anderen Gebiet wird das Haus gut daran tun, die Augen offenzuhalten. Unser verehrter Herr Bundesverteidigungsminister Blank beabsichtigt doch — vermutlich war er einmal in Washington —, ein Pentagon auch im Gebiete der Bundesrepublik und möglichst im Raume Bonn zu errichten. Darin sollen nicht weniger als 8000 Bedienstete zivilen und militärischen Charakters untergebracht werden. Daraus und aus manchem anderen erklärt sich auch die Mitteilung, die in Ausschüssen von der Regierung gemacht worden ist, daß in drei Jahren nicht weniger als 15 Milliarden DM für den Wehretat der Bundesrepublik Deutschland benötigt werden. Es sind auch schon Anmeldungen aus einem weiteren Raume Bonn erfolgt, nämlich aus Koblenz, wegen der Beschaffung von Räumen für die dortige Beschaffungsstelle des Bundesverteidigungsministeriums. Ich bin sehr dankbar und habe es sofort notiert, daß unser Kollege Herr Dr. Atzenroth im Haushaltsausschuß darauf hingewiesen hat, daß es durchaus möglich sei, in genügendem Umfang in Koblenz Räume in Miete für diese Beschaffungsstelle des Bundesverteidigungsministeriums zu erhalten.

    (Zuruf von der Mitte: Wie hoch ist die Miete?)

    Meine Damen und Herren, ich glaube, der Bedarf des Bundestages an Büropalästen ist gedeckt. Halten Sie doch nur einmal Umschau! Man braucht nur da drüben nach dem Neubau des Presse- und Informationsamtes zu sehen, der unserem Herrn Bundeskanzler den Ausblick auf das Siebengebirge in so bedauerlicher Weise versperrt, und man braucht sich im übrigen auch nur einmal an Hand verschiedener Beispiele — auch dieses Hohe Haus in seinen Gebäudeteilen zeugt dafür — an die Qualität dessen zu erinnern, was auf dem Gebiete der Neubautätigkeit geleistet wurde.
    Wir haben im letzten Teil dieses Antrages verlangt, daß der Bundestag erkläre,
    daß bereits bewilligte Bundesbauten im Raume Bonn nur noch zur Ausführung kommen sollen, wenn sie schon begonnen sind; bereits bewilligte, aber noch nicht begonnene Bauten (mit Ausnahme von Wohnungsbauten nebst Zubehör) sollen nicht mehr zur Ausführung gelangen. Die weitere Anforderung von Mitteln für Bürobauten ist zu unterlassen.
    Ich glaube, wenn das beschlossen würde, wäre ein wirklich wichtiger Akt getan, um eine notwendige Reform, Vereinfachung und vor allem Verbilligung der gesamten Bundesverwaltung einzuleiten.
    Und es wäre ein Weiteres getan. Wir haben ja schließlich auch in die Zukunft zu sehen. Vor kurzem hat sich der Herr Staatssekretär Dr. Wanders-leb mit der Sorge um die künftige Entwicklung in Bonn in bezug auf die Bundesbauten befaßt. Er hat festgestellt, daß 1949 die Zahl der Einwohner unserer Bundeshauptstadt, unserer provisorischen Bundeshauptstadt Bonn, 110 000 betragen habe und heute 140 000 betrage. Die Argumente, die in bezug auf die künftige Verwendung dieser Bundesbauten, so einmal Berlin wieder die Hauptstadt eines geeinten Deutschland sein sollte, gebracht wurden, liefen darauf hinaus, daß man ja in Bonn — ich möchte beinahe sagen: ausgerechnet in Bonn — ein geistiges und Kulturzentrum errichten könne. Wenn die von mir gewünschten Angaben in bezug auf die gesamte bebaute Fläche geliefert werden, wird sich sehr rasch zeigen, daß es eine glatte Illusion ist, anzunehmen, daß soviel Kultur und soviel Geist in Bonn eine Heimat suchen, um die Quadratmeter zu bevölkern, die aus den dann frei werdenden Bundesbauten zur Verfügung stehen.
    Meine Damen und Herren, der Bund, der ja auch starke fiskalische Interessen an der künftigen Entwicklung hat und haben muß, muß sich auch die Frage vorlegen: Was wird denn einmal, wenn wir diese Gebäude hier weiterverkaufen oder wenn wir sie vermieten müssen? Die Bundesregierung — welche es auch sei — wird sich dann in einer Zwangslage befinden; denn jedes Kind auf der Straße wird wissen, daß diese Gebäude abgestoßen werden müssen. Es wäre ein schlechter Ausweg — das ist auch einmal von einem Staatssekretär der Bundesregierung öffentlich geäußert worden —, etwa anzunehmen, daß es zweckmäßig sei, dann eine Fülle von Bundesoberbehörden nach Bonn zu legen. Soweit Bundesoberbehörden nicht aus zwingenden Gründen irgendwoanders untergebracht sein müssen, gehören sie an den Sitz der Bundesregierung; und wenn das nicht mehr Bonn ist, gehören sie eben auch nicht hierher.
    Meine Damen und Herren, wir wollen mit unserem Antrag nicht mehr und nicht weniger, als ein Signal aufrichten, durch den Bundestag ein Verbot ausgesprochen wissen: Es wird, von Wohnungen abgesehen, nicht mehr weitergebaut. Schluß mit dem Bau von Büropalästen! Dem provisorischen Charakter, dem „Provisorium" Bonn, soll endlich Rechnung getragen werden, damit nicht mit guten Gründen gesagt werden kann: Bonn baut weiter gegen Berlin.

    (Beifall bei der SPD und beim GB/BHE.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Meine Damen und Herren, das Wort wird nicht begehrt. Ich schlage Ihnen vor, den Antrag an den Haushaltsausschuß zu überweisen. Widerspruch erfolgt nicht; es ist so beschlossen.
Punkt 9 der Tagesordnung ist bereits erledigt.


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:
Beratung des interfraktionellen Antrags betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]).
Ich darf Ihnen vorschlagen, so zu verfahren, wie im Umdruck 512 (neu) *) vorgeschlagen ist. Es ist allerdings noch zu ergänzen, daß der unter Ziffer 1 genannte Antrag auch an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen überwiesen werden soll. Stimmt das Haus dieser Ergänzung zu?

(Abg. Dr. Mommer: Herr Präsident, ich bitte ums Wort dazu!)

— Sie wollen zum Antrag sprechen? — Das Wort zum Antrag Umdruck 512 (neu) hat der Abgeordnete Mommer.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Karl Mommer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Dieser Antrag befaßt sich mit einer ganzen Reihe von Fachfragen, die nicht allein von den beiden genannten Ausschüssen, dem Auswärtigen und dem Gesamtdeutschen, erledigt werden können. Ich möchte Sie daher bitten, den Antrag weiterhin dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik, dem Ausschuß für Außenhandelsfragen, dem Ausschuß für Verkehr, dem Ausschuß für Sozialpolitik und dem Ausschuß für innere Verwaltung als mitberatenden Ausschüssen zu überweisen.

    (Widerspruch. — Abg. Pelster: Dann sind wir in drei Jahren nicht damit fertig!)

    — Mitberatende, meine Damen und Herren! Es sind technische Fragen in dem Antrag enthalten, die von dem federführenden Ausschuß nicht gelöst werden können.