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    2. Deutscher Bundestag — 124. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956 6521 12 4. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 19. Januar 1956. Begrüßung von Mitgliedern des englischen Unterhauses als Gäste des Deutschen Bundestags 6522 C Änderung der Tagesordnung 6522 D Mitteilung über die Annahme der Empfehlung 98 betr. bezahlten Urlaub seitens der 37. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz (Drucksache 2024) . . . 6522 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 214 (Drucksachen 1932, 2030) . 6522 D Große Anfrage der Fraktion des GB/BHE u. Gen. betr. Verhalten des Bundeskanzlers gegenüber den Entlassungsgesuchen der Bundesminister Kraft und Professor Dr. Dr. Oberländer (Drucksache 1945) . 6522 D Engell (GB/BHE), Anfragender . . . 6523 A Dr. Adenauer, Bundeskanzler . . . 6528 A, 6531 C, 6538 C Dr. Gille (GB/BHE) 6529 A Hoogen (CDU/CSU) 6532 D Dr. Becker (Hersfeld) (FDP) . . . 6536 B Dr. Arndt (SPD) 6539 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1820) 6541 A Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6541 A Beschlußfassung 6541 B Wahl des Abgeordneten Struve zum stellvertretenden Mitglied des Bundestages im Vermittlungsausschuß 6541 B Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Vorlage des OEEC-Berichts an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1927) 6541 B Dr. Schöne (SPD), Antragsteller 6541 B, 6543 A Dr. Dahlgrün, Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit 6542 A Margulies (FDP) . . . ... . . . 6543 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik 6543 C Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Hilfsmaßnahmen für die Landwirtschaft (Drucksache 1848) 6543 C Zur Geschäftsordnung: Dr. Horlacher (CDU/CSU) 6543 C Fassbender (DP) 6544 A Absetzung von der Tagesordnung . . 6544 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesbesoldungsgesetzes (BBesG) (Drucksache 1993) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Kühn (Bonn) u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Vierten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts (Drucksache 2028 [neu]) 6544 C Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Haushaltsausschuß 6544 C Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksachen 1983, zu 1983, Umdruck 513) 6544 D, 6549 B, 6550 A Schütz (CDU/CSU): als Berichterstatter 6545 B Schriftlicher Bericht 6549 B Dr. Klötzer (GB/BHE) 6544 D Abstimmungen 6545 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Druck sache 2023) 6545 D Brück (CDU/CSU) : als Berichterstatter 6545 D Schriftlicher Bericht 6550 C Beschlußfassung 6546 A Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Kosten der Bonner Bundesbauten und Einstellung weiterer Baumaßnahmen (Drucksache 1897) . . . . 6546 A Ritzel (SPD), Antragsteller . . . . 6546 B Überweisung an den Haushaltsausschuß . 6547 D Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6548 A, 6550 B Dr. Mommer (SPD) . . . . . . 6548 A Beschlußfassung 6548 B Nächste Sitzung 6548 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6549 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (zu Drucksache 1983) 6549 B Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zu dem von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Umdruck 513) . 6550 A Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 2023) 6550 B Anlage 5: Interfraktioneller Antrag betr Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 512 [neu]) 6550 C Die Sitzung wird um 14 Uhr 1 Minute durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 28. 1. 1956 Frau Kipp-Kaule 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Naegel 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Birkelbach 20. 1. 1956 Blachstein 20. 1. 1956 Dr. Blank (Oberhausen) 20. 1. 1956 Brandt (Berlin) 20. 1. 1956 Dr. Bürkel 20. 1. 1956 Geiger (München) 20. 1. 1956 Dr. Gleissner (München) 20. 1. 1956 Held 20. 1. 1956 Hansen (Köln) 20. 1. 1956 Illerhaus 20. 1. 1956 Kahn-Ackermann 20. 1. 1956 Lemmer 20. 1. 1956 Neumann 20. 1. 1956 Dr. Orth 20. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 20. 1. 1956 Frau Rudoll 20. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 20. 1. 1956 Bauknecht 19. 1. 1956 Frau Brauksiepe 19. 1. 1956 Dewald 19. 1. 1956 Dr. Franz 19. 1. 1956 Dr. Furler 19. 1. 1956 Kinat 19. 1. 1956 Dr. Kreyssig 19. 1. 1956 Dr. Löhr 19. 1. 1956 Dr. Maier (Stuttgart) 19. 1. 1956 Maucher 19. 1. 1956 Merten 19. 1. 1956 Sabaß 19. 1. 1956 Schloß 19. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Graaff (Elze) 3. 3. 1956 Dr. Hammer 3. 3. 1956 Glüsing 25. 2. 1956 Mellies 25. 2. 1956 Schmidt (Hamburg) 25. 2. 1956 Srock 25. 2. 1956 Gleisner (Unna) 18. 2. 1956 Kriedemann 11. 2. 1956 Anlage 2 zu Drucksache 1983 (Vgl. S. 6544 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (20. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1705, 1983). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Das Hohe Haus hat in der 108. Sitzung am 26. Oktober 1955 den von der Fraktion der SPD eingereichten Antrag auf Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz an den zuständigen Ausschuß, nämlich den Lastenausgleichsausschuß, überwiesen. Der Ausschuß hat in seiner Sitzung vom 13. Dezember 1955 einstimmig beschlossen, den obengenannten Antrag in der Form zu verabschieden, wie er dem Hohen Hause heute zur Beschlußfassung vorliegt. Der Entwurf knüpft an das Gesetz über die Gewährung von Sonderzulagen in den gesetzlichen Rentenversicherungen (Sonderzulagengesetz) vom 2. Dezember 1955 (BGBl. I S. 733) an. Durch das Sonderzulagengesetz sind Empfängern von Renten aus der Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsversicherung für Dezember 1955 und Januar 1956 Zulagen in der Höhe des jeweils Sechsfachen des Mehrbetrages nach dem Rentenmehrbetragsgesetz vom 23. November 1954 zugebilligt worden. Diese Sonderzulagen, deren Höhe mit mindestens 20 DM bemessen worden ist, kommen auch rund 360 000 Unterhaltshilfeempfängern, die zugleich Invaliden-, Angestellten- und Knappschaftsrenten beziehen, unmittelbar zugute. Nach § 1 Abs. 3 des Sonderzulagengesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 3 des Rentenmehrbetragsgesetzes bleiben die Sonderzulagen bei den Unterhaltshilfeempfängern anrechnungsfrei. Nach dem vorliegenden Entwurf sollen nunmehr zweimal Zulagen auch jenen etwa 450 000 Unterhaltshilfeempfängern gewährt werden, die durch das Sonderzulagengesetz nicht begünstigt wurden. Diese zweimal je 20 DM sollen im März und im Juli 1956 ausgezahlt werden. Der uneingeschränkte Grundsatz dieses Entwurfs, daß nur diejenigen nach dem Lastenausgleichsgesetz Unterhaltshilfeempfangsberechtigten, die selbst oder deren zuschlagsberechtigte Angehörigen nach dem Sonderzulagengesetz Zulagen nicht erhalten, berücksichtigt werden sollen, entspricht ebenso der Billigkeit, wie er der Verwaltungsvereinfachung, auf die bei der Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes gesteigerter Wert gelegt werden muß, dient. Der vorliegende Entwurf vermeidet Doppelleistungen und trägt der Konzeption der Unterhaltshilfe Rechnung, wonach Unterhaltshilfeempfänger wirtschaftlich untereinander möglichst gleichgestellt werden sollen. Im Einzelfall allerdings können sich aus der verschiedenen Struktur der beiden Gesetze Unterschiede in der Höhe der Zulagen ergeben, die in Kauf genommen werden müssen. Während einerseits die Zulagen nach dem vorliegenden Entwurf auf die Mindestzulagen nach dem Sonderzulagengesetz beschränkt bleiben, schlägt der Lastenausgleichsausschuß gewissermaßen als Ausgleich dazu andererseits vor, entsprechend den Grundsätzen des Lastenausgleichsgesetzes zu diesen Mindestzulagen Familienzuschläge zu gewähren, die für den Ehegatten und für die Vollwaisen je 10 DM und für jedes Kind 5 DM betragen sollen. Die Zulage zur Pflegezulage beträgt 10 DM, bei Heimunterbringung 4 DM. Die Höhe dieser Zulagen entspricht demnach in etwa dem Verhältnis der Sätze der Unterhaltshilfe. Die jährlichen Aufwendungen, die durch das Unterhaltshilfezulagen- Besetz entstehen werden, können auf rund 24 Millionen DM geschätzt werden. Nach § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes entfällt davon je die Hälfte auf den Ausgleichsfonds und auf die öffentlichen Haushalte, ohne daß das noch besonders bestimmt werden müßte. Der Vertreter der Fraktion des GB/BHE im Ausschuß hatte Bedenken, daß durch dieses Zulagengesetz erneut rund 12 Millionen auf den Fonds als neuerliche Ausgaben zukommen. Er hat sich aber schließlich der Ansicht, die von den Vertretern aller übrigen Fraktionen vorgetragen wurde, angeschlossen. Der Ausschuß hat den Gesetzentwurf einstimmig verabschiedet und bittet das Hohe Haus um seine Zustimmung. Bonn, den 17. Januar 1956 Schütz Berichterstatter Anlage 3 Umdruck 513 (Vgl. S. 6544 D, 6545 C) Änderungsantrag der Fraktion des GB/BHE zur zweiten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksachen 1983, zu 1983, 1705). Der Bundestag wolle beschließen: Nach § 2 wird folgender § 2 a eingefügt: § 2a Der Bund erstattet dem Ausgleichsfonds denjenigen Teil der Gesamtkosten der Zulagen, der dem Ausgleichsfonds nicht über § 6 Abs. 2 des Lastenausgleichsgesetzes von Bund und Ländern als Zuschuß zufließt. Bonn, den 19. Januar 1956 Dr. Mocker und Fraktion Anlage 5 Umdruck 512 (neu) (Vgl. S. 6548 A) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse. Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden gemäß § 99 Abs. 1 GO ohne Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Mommer, Dr. Becker (Hersfeld), Engell und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Rückgliederung des Saargebietes (Drucksache 1781) an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten (federführend), an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und für Berliner Fragen; 2. Antrag der Abgeordneten Metzger, Ritzel, Banse, Frau Beyer (Frankfurt), Reitz, Schmitt (Vockenhausen), Birkelbach und Genossen betreffend Errichtung einer Umgehungsstraße in Darmstadt (Drucksache 2020) an den Haushaltsausschuß (federführend), an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 17. Januar 1956 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. Brühler und Fraktion Anlage 4 Drucksache 2023 (Vgl. S. 6545 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr (Drucksache 1926). Berichterstatter: Abgeordneter Brück In der 121. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 16. Dezember 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Internationalen Übereinkommen vom 25. Oktober 1952 über den Eisenbahnfrachtverkehr und über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr — Drucksache 1926 — an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Der Ausschuß für Verkehrswesen hat in seiner 71. Sitzung am 11. Januar 1956 einstimmig beschlossen, der Drucksache 1926 ohne Änderung zuzustimmen. Die Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr gelten in Deutschland schon seit einigen Jahrzehnten. In ihrer ursprünglichen Fassung stammt die Konvention über den Eisenbahnfrachtverkehr aus dem Jahr 1890, diejenige über den Eisenbahn-Personen- und -Gepäckverkehr aus dem Jahr 1923. Diese Übereinkommen sind nach internationaler Vereinbarung jeweils 5 Jahre nach Inkrafttreten eines neuen Textes zu revidieren. Die letzte Revision war im Jahr 1943 fällig; sie hat sich wegen des Krieges bis zum 25. Oktober 1952 verzögert. An der Vorbereitung der Texte von 1952 hat für Deutschland nur die Bundesrepublik mitgewirkt; sie hat auf den Gang der Verhandlungen einen nicht unwesentlichen Einfluß gewonnen. An der abschließenden Regierungskonferenz war sie allerdings nicht beteiligt, da in dieser Konferenz erstmals Vertreter der Behörden von Pankow erschienen und, unterstützt von den 5 zur „Berner Union" gehörenden Ostblockstaaten, für sich in Anspruch nahmen, die sowjetisch besetzte Zone Deutschlands zu repräsentieren. In Abwesenheit der Vertreter der Bundesrepublik Deutschland wurden die Delegierten Pankows nur als Beobachter zugelassen. Keiner der Teile Deutschlands hat daher die neuen Übereinkommen von 1952 unterzeichnet. Da alle Signatarstaaten auf die künftige Beteiligung Deutschlands Wert legten, beschloß eine außerordentliche Regierungskonferenz im April 1953, ein besonderes Verfahren einzuführen. Danach können die Teile Deutschlands die Rechte und Pflichten eines Mitglieds dadurch erwerben, daß sie die Übereinkommen zum Gegenstand ihrer innerstaatlichen Gesetzgebung machen. Der völkerrechtliche Nexus tritt mit der Bekanntgabe der innerstaatlichen Einführung an die Schweizer Bundesregierung ein (Verklammerungsklausel). Dieser Voraussetzung einer Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland trägt der vorliegende Gesetzentwurf Rechnung. Die Bundesregierung beabsichtigt, nach Zustimmung des Deutschen Bundestages zu dem Gesetz und sobald das Gesetz die Unterschrift des Herrn Bundespräsidenten trägt, die Regierung der Schweiz in einer Note zu unterrichten. Die Übereinkommen werden dann in der Bundesrepublik Deutschland wie im übrigen Europa am 1. März 1956 in Kraft treten können. Der materielle Inhalt der neuen Übereinkommen blieb in den Grundzügen unverändert. Die in großer Zahl beschlossenen geringfügigen Verbesserungen dienen vor allem dazu, Zweifelsfragen zu klären, die nach Inkrafttreten der Übereinkommen von 1933 in Literatur und Rechtsprechung hervorgetreten sind. Außerdem wurde angestrebt, in einigen Punkten den Erfordernissen eines verstärkten Kundendienstes der Eisenbahnen Rechnung zu tragen. Die weitere Teilnahme Deutschlands an den Internationalen Übereinkommen über den Eisenbahnverkehr ist nicht nur für die deutsche Wirtschaft, sondern auch für diejenige Europas von großer Bedeutung. Dies haben u. a. die Schweiz, die Nordischen Staaten und die Niederlande in offiziellen Erklärungen zum Ausdruck gebracht. Insbesondere hat die Regierung der Schweiz in einer Note, die der schweizerische Gesandte dem Auswärtigen Amt am 24. Dezember 1955 zustellte, nochmals die Bedeutung unterstrichen, welche die Staaten Europas der Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland an den Übereinkommen beimessen. Bonn, den 11. Januar 1956 Brück Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Wird das Wort gewünscht? — Das Wort hat Herr Staatssekretär Dahlgrün.


Rede von: Unbekanntinfo_outline
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem eben begründeten Antrag möchte ich mir erlauben, einige Worte zu sagen, aus denen hervorgehen soll, daß sich bei der Verwirklichung des zweiten Teils des Antrags einige praktische, aber auch rechtliche Schwierigkeiten ergeben. Soweit der Antrag lediglich darauf gerichtet ist, daß der deutsche Beitrag zum OEEC-Jahresbericht dem Bundestag oder einem Ausschuß, dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik, zur Kenntnis gebracht wird, bestehen selbstverständlich keine Schwierigkeiten. Aber die Einholung einer Stellungnahme des Bundestages verursacht solche Schwierigkeiten.
Damit Sie diese Schwierigkeiten erkennen, erlaube ich mir, mit wenigen Worten die Art des Berichtsverfahrens und den Gang der Handlung zu erläutern. Jährlich gibt die OEEC in Paris Richtlinien bekannt, nach denen die Länder ihre Berichtsbeiträge liefern sollen. In Deutschland setzen wir uns dann im interministeriellen Ausschuß zusammen und entwerfen gemeinsam den deutschen Beitrag. An diesem Ausschuß sind alle Ministerien beteiligt, die sich für die Arbeit und die Angelegenheiten der OEEC interessieren. Außerdem wirkt das Statistische Bundesamt sehr stark mit. Der Ausschuß bildet auch Arbeitskreise. Ich möchte die zwei wichtigsten nennen. Der eine Arbeitskreis ist für die Probleme der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung, der zweite Arbeitskreis für die Fragen der Zahlungsbilanzstatistik gebildet. Die Arbeiten dieser Arbeitskreise dürften es sein, die gerade auch unter dem Blickpunkt des Antrags interessant sind.
Nach diesen Vorarbeiten geht der gemeinsam formulierte Entwurf ins Kabinett und wird dort genehmigt oder geändert. Erst dann überreichen wir ihn in Paris.
Nun wird dieser deutsche Beitrag keineswegs sofort inhaltlich oder wörtlich übernommen, sondern die OEEC setzt dann das sogenannte Länderexamen an, dem jedes Mitgliedsland unterworfen ist. Dieses Länderexamen wird durch formulierte Fragen vorbereitet, die von jeweils zwei Ländern unter Mitarbeit des Länderreferenten der handelspolitischen Abteilung der OEEC aufgesetzt werden. Zu diesen Fragen muß jedes Land, also auch die deutsche Bundesrepublik, binnen sehr kurzer Zeit Stellung nehmen. Es folgt dann die Examensverhandlung selbst, die mündlich in Paris stattfindet. Dieses Examen sieht auf der einen Seite die Vertreter der OEEC und auf der anderen Seite die deutschen Regierungsvertreter.
Noch vor dem Examen geht die OEEC an die Ausarbeitung des endgültigen Länderkapitels Deutschland. Dieses endgültige Kapitel wird uns vor seiner Drucklegung zugesandt. Wir können dann noch Änderungswünsche äußern; das tun wir auch. Die OEEC ist aber in der Gestaltung ihres Berichts hinsichtlich der einzelnen Länder einschließlich Deutschlands frei. Unser Berichtsentwurf ist nur Material ebenso wie die Ergebnisse des Länderexamens und die sonstigen Statistiken oder Unterlagen, die sich die OEEC auf andere Weise beschafft.
Es schließt sich daran die Arbeit der OEEC an dem allgemeinen Teil an, der die einzelnen Länderkapitel überdeckt und in dem die Gesamtlage der in der OEEC vereinigten Länder beurteilt und einer Würdigung unterworfen wird. Dann folgt eine Darstellung der künftigen Entwicklung und Aussichten. Auch diese Arbeit wird jedem einzelnen Land zugestellt, und so ist auch Deutschland in der Lage, dazu Stellung zu nehmen. Diese ganze Berichtsarbeit wollen Sie bitte unter dem Blickpunkt sehen, daß die Arbeit der OEEC unter dem Aspekt einer kritischen Darstellung und Würdigung der Wirtschaftslage der einzelnen Mitgliedsstaaten und der Zukunftsaussichten steht. Es scheint mir ungemein schwierig zu sein, eine verantwortliche Mitarbeit des Bundestages oder eines Ausschusses in dieses Verfahren einzugliedern, weil sich dieses Verfahren in mehreren Etappen abspielt. Wenn eine echte Mitwirkung sachlicher Art erfolgen sollte, müßte eigentlich der Ausschuß oder müßten wenigstens eine Reihe von Mitgliedern desselben in jeder Phase beteiligt sein. Das ist praktisch wohl kaum darzustellen.
Noch schwieriger wäre die etwaige Mitwirkung im Examen in Paris, weil dort auf der Länderseite immer nur Regierungsvertreter aufzutreten pflegen, überhaupt nur auftreten können. Allerdings können die Regierungsvertreter Sachverständige zuziehen, was auch vorkommt. Aber ein Bundestagsmitglied könnte nicht als solches, nicht in seiner Eigenschaft als Bundestagsmitglied auftreten. Außerdem könnten die deutschen Regierungsvertreter bei der Vertretung einer These auch nicht mit dem Einwand kommen, sie werde zwar nicht von ihnen, sondern vom Bundestag oder einem seiner Ausschüsse vertreten. Mit diesem Einwand würden sie nicht gehört werden, weil der OEEC gegenüber eben die Vertreter der Bundesregierung für das Vorgetragene verantwortlich sind. — Soweit meine Bedenken und meine Schilderung der Hindernisse auf der praktischen, verwaltungstechnischen Seite.
Ich muß mir erlauben, auch noch einige rechtliche Bedenken hinzuzufügen. Soweit die Einschaltung des Bundestages oder des Wirtschaftspolitischen Ausschusses über die lediglich zu Informationszwecken erfolgende Berichterstattung der Bundesregierung hinausgeht, soweit mehr als ein Kenntnisnehmen, vielleicht auch ein kritisches Kenntnisnehmen erfolgen soll, nämlich ein Stellungnehmen mit aktiver Beteiligung, scheinen mir die Kompetenzen des Parlaments überschritten zu sein.
Rechtlich ist die Berichtstätigkeit Deutschlands die Erfüllung einer völkerrechtlichen Verpflichtung, nämlich der des Art. IX der Konvention über wirtschaftliche Zusammenarbeit. Diese völkerrechtliche Pflicht zu erfüllen, ist Aufgabe der Regierung. Die Staatsrechtler stimmen mit dem Grundgesetz darin überein, daß hier die Aufgabe des Parlaments ihre Grenze findet. Am Abkommen selbst mitzuwirken, ist Sache des Parlaments; aber die Ausführungshandlungen vorzunehmen, die Berichterstattung selbst und auch die Verantwortung dafür zu tragen, ist Sache der Regierung. Ich erlaube mir, die Meinung zu äußern, daß ein Hineinragen der einen Tätigkeit in die andere immer unschön und eine saubere Trennung der Kompetenzen zu empfehlen ist.

(Abg. Schoettle: Das ist keine Frage der Ästhetik, Herr Staatssekretär!)

Ich habe mit Absicht die mehr praktischen Hindernisse an den Anfang meiner Ausführungen ge-


(Staatssekretär Dr. Dahlgrün)

stellt und ihnen etwas mehr Raum gegeben als den rechtlichen, weil ich weiß, daß nur rechtliche, besonders staatsrechtliche Betrachtungen oft formalistisch sind und als Vorwände für andere Gründe gelten können, die nicht genannt werden. Aber immerhin wollte ich darauf aufmerksam machen.
Was den Wunsch nach Information betrifft, so kann ich erklären, daß unser Haus gern bereit ist, ihn voll zu erfüllen. Ich glaube auch gerade für meinen Minister, Herrn Dr. Blücher, sagen zu können, daß es ihm nicht die Erfüllung einer lästigen Pflicht bedeutet, den Wirtschaftspolitischen Ausschuß auf dem laufenden zu halten, sondern es ihn geradezu befriedigt, um nicht zu sagen, ihm eine Freude macht, wenn er dem Ausschuß diese Dinge unterbreiten kann. Denn wir haben im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit immer das Empfinden gehabt, daß die Beiträge Deutschlands zu den Arbeiten der OEEC dem Parlament und darüber hinaus der Öffentlichkeit nicht genügend zur Kenntnis gelangen. Diesen Wunsch zu erfüllen, wäre mir ein ernstes Anliegen und verspreche ich. Insoweit, glaube ich sagen zu können, gehen wir mit Ihrem Antrag durchaus konform.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Abgeordneter Schöne.