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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 122. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 12. Januar 1956 6485 122. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 12. Januar 1956. Begrüßung der Abgeordneten bei Beginn der Parlamentsarbeit 1956: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6486 B Glückwünsche zum 80. Geburtstag des Bundeskanzlers Dr. Adenauer: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6486 C Bundeskanzler Dr. Adenauer . . . 6488 C Überweisung der Übersicht über die über-und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im zweiten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1955 (Drucksache 2003) an den Haushaltsausschuß 6488 D Umbenennung des Ausschusses für Fragen der europäischen Sicherheit in Ausschuß für Verteidigung 6488 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . 6488 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 169, 202, 209, 210, 211, 212, 213, 215, 216, 217, 219, 220 (Drucksachen 1318, 2013; 1823, 1996; 1901, 1997; 1902, 1962; 1906, 1981; 1916, 1980; 1908, 1989; 1933, 2005; 1934, 2007; 1936, 2010; 1976, 2001; 1982, 2009) 6489 B Vorlage der Geschäftsberichte der Monopolverwaltung für Branntwein und der Bilanzen nebst Gewinn- und Verlustrechnungen der Verwertungsstelle für die Geschäftsjahre 1949 bis 1953/54 (Drucksache 1998) 6489 C Zurückziehung des Gesetzentwurfs der Fraktion des GB/BHE über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) 6489 C Ergänzung der Tagesordnung 6489 C Große Anfrage der Fraktion der FDP betr Außenhandel (Drucksache 1684) . . . 6489 D Margulies (FDP), Anfragender . . 6489 D, 6490 A, 6495 A Dr. von Brentano, Bundesminister des Auswärtigen 6491 D Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 6493 C Kalbitzer (SPD) 6494 C Dr. Serres (CDU/CSU) 6495 B Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifgesetzes (Drucksache 1672); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1939) 6495 D Margulies (FDP), Berichterstatter 6495 D Kalbitzer (SPD) . . 6496 D, 6498 D, 6499 B Dr. Serres (CDU/CSU) 6497 C Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6498 C Ablehnung 6499 D Zweite Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Zuckersteuergesetzes (Drucksache 578); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1947, zu 1947) 6500 A Zur Geschäftsordnung: Dr. Conring (CDU/CSU) 6500 A Frau Strobel (SPD) 6500 B Absetzung von der Tagesordnung . . 6501 A Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1955) 6501 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6501 B Erste Beratung des von den Abg. Karpf u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuer gesetzes (Drucksache 1984) 6501 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6501 C Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Zündwarensteuergesetzes (Drucksache 1699); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1948) 6501 C Frau Beyer (Frankfurt) (SPD), Berichterstatterin 6501 C Beschlußfassung 6502 A Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Einkommensteuergesetzes (Drucksache 1931) . . . . 6502 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6502 B Erste Beratung des von den Abg. Dr. Eckhardt, Lenz (Brühl), Dr. Löhr u. Gen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über das Branntweinmonopol (Essigsäuresteuer) (Drucksache 1963) 6502 B Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen und an den Haushaltsausschuß 6502 C Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen (Drucksachen 1923, 1792) 6502 C Beschlußfassung 6502 C Erste Beratung des von den Abg. Ruf, Dr. Berg, Eickhoff u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schwerbeschädigtengesetzes (Drucksache 1929) 6502 C Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 6502 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt (Drucksache 1553); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1995) 6502 D Bock (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6503 D Beschlußfassung 6502 D Nächste Sitzung 6503 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6503 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Entwurf eines Gesetzes über ,die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1995) . . 6503 D Die Sitzung wird um 14 Uhr 3 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. 3. 1956 Mensing 1. 3. 1956 Dr. Starke 28. 2. 1956 Kiesinger 31. 1. 1956 Dr. Hammer 23. 1. 1956 Merten 18. 1. 1956 Gemein 15. 1. 1956 Klingelhöfer 15. 1. 1956 Schlick 14. 1. 1956 Bender 13. 1. 1956 Brandt (Berlin) 13. 1. 1956 Geiger (München) 13. 1. 1956 Dr. Gille 13. 1. 1956 Dr. Gülich 13. 1. 1956 Heye 13. 1. 1956 Leibfried 13. 1. 1956 Dr. Lenz (Godesberg) 13. 1. 1956 Lenz (Brühl) 13. 1. 1956 Mauk 13. 1. 1956 Naegel 13. 1. 1956 Neumann 13. 1. 1956 Pelster 13. 1. 1956 Dr. Pohle (Düsseldorf) 13. 1. 1956 Raestrup 13. 1. 1956 Frau Rudoll 13. 1. 1956 Seiboth 13. 1. 1956 Dr. Schöne 13. 1. 1956 Wagner (Ludwigshafen) 13. 1. 1956 Frau Wolff (Berlin) 13. 1. 1956 Birkelbach 12. 1. 1956 Gefeller 12. 1. 1956 Grantze 12. 1. 1956 Dr. Greve 12. 1. 1956 Illerhaus 12. 1. 1956 Kühlthau 12. 1. 1956 Lahr 12. 1. 1956 Dr. Luchtenberg 12. 1. 1956 Menke 12. 1. 1956 Metzger 12. 1. 1956 Dr. Moerchel 12. 1. 1956 Frau Nadig 12. 1. 1955 Richter 12. 1. 1956 Dr. Schmid (Frankfurt) 12. 1. 1956 Seuffert 12. 1. 1956 Stümer 12. 1. 1956 Dr. Welskop 12. 1. 1956 Frau Dr. Welter (Aachen) 12. 1. 1956 b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Böhm (Düsseldorf) 3. 3. 1956 Lulay 15. 2. 1956 Peters 1. 2. 1956 Meitmann 31. 1. 1956 Kunze (Bethel) 30. 1. 1956 Gleisner (Unna) 21. 1. 1956 Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 21. 1. 1956 Wiedeck 21. 1. 1956 Anlage 2 Drucksache 1995 (Vgl. S. 6502 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) (D) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1553). Berichterstatter: Abgeordneter Bock I. Allgemeines In der 98. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 14. Juli 1955 wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt - Drucksache 1553 - federführend an den Ausschuß für Verkehrswesen und mitberatend an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 11. November 1955 abschließend beraten und wie folgt dazu Stellung genommen: „Zu §3 Abs. 4 Der Ausschuß ist in Übereinstimmung mit der Bundesregierung der Auffassung, daß dieser Absatz aus den vom Bundesrat genannten Gründen gestrichen werden sollte. Zu § 6 Abs. 2 Satz 2 Diese Vorschrift verfolgt den Zweck festzustellen, daß die Abgrenzung der Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Arbeit im gegenseitigen Einvernehmen erfolgen solle. Der Wortlaut dieser Bestimmung geht jedoch über diesen Zweck hinaus; sie kann so ausgelegt werden, als ob die beiden ge- (Bock) nannten Bundesminister im gegenseitigen Einverständnis befugt wären, ihre Aufsichtsrechte nach Belieben festzulegen und damit von den für das Aufsichtsrecht allgemein geltenden Grundsätzen im Sinn einer Ausweitung abzuweichen. Der Ausschuß hat daher gegen diese Formulierung Bedenken. Im übrigen werden gegen die Vorlage keine Bedenken geltend gemacht." Der Ausschuß für Verkehrswesen hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung vom 14. Dezember 1955 eingehend beraten und die aus der beigefügten Synopse ersichtlichen Änderungen beschlossen. II. Im einzelnen Der Gesetzentwurf dient der Ausführung des Art. 89 Abs. 2 Satz 2 GG, der es dem Bundesgesetzgeber überläßt zu bestimmen, welche staatlichen Aufgaben der Binnenschiffahrt und der Seeschifffahrt auf den Bund zu übertragen sind. Für die Seeschiffahrt ist ein dahingehendes Gesetz bereits am 22. November 1950 ergangen. Das entsprechende Gesetz für die Binnenschiffahrt ist erst in diesem Jahr eingebracht worden, weil zunächst der Wortlaut des Art. 89 Abs. 2 Satz 2 dahin ausgelegt worden war, daß sich die Bundeskompetenz für die Binnenschiffahrt aus Art. 89 unmittelbar ableite. § 1 Abs. 1 zählt die Verwaltungsaufgaben auf, die dem Bund nach diesem Gesetz obliegen. Diese Aufgaben werden — von den Ländern unangefochten — durch die Behörden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes seit ihrer Errichtung auf Grund des Art. 87 GG bereits wahrgenommen. Dem Bund erwachsen somit auf Grund des Gesetzentwurfs keine neuen Aufgaben. Es handelt sich vielmehr um die rechtliche Klarstellung der Bundeskompetenz. Bei den in § 1 Abs. 1 genannten Bundesaufgaben handelt es sich einmal um die Förderung der Binnenflotte und des Binnenschiffsverkehrs im allgemeinen deutschen Interesse, ohne daß hiermit eine finanzielle Verpflichtung des Bundes begründet wird. Weiterhin wird dem Bund die Schiffahrtspolizei auf den Bundeswasserstraßen mit einer Einschränkung auf dem Gebiet der Exekutive übertragen. Schließlich wird die Schiffseichung auf den Bundeswasserstraßen zur Bundesaufgabe erklärt und klargestellt, daß auch die Ausstellung von Schifferpatenten und Schiffsattesten den Bundesbehörden obliegt. Über die Wahrnehmung der Aufgaben auf dem Gebiet der schiffahrtspolizeilichen Exekutive ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 eine besondere Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zu schließen. Auf diese Weise umgeht der Entwurf die verfassungsrechtliche Streitfrage, ob der Übergang der Verwaltungsaufgaben auch den polizeilichen Vollzug mit umfaßt. Die Vereinbarung ist inzwischen mit der Mehrzahl der Länder bereits abgeschlossen worden; bei den restlichen Ländern ist ihre Annahme vorbereitet. § 2 überträgt dem Bund die Festsetzung der Lade- und Löschzeiten sowie der Liegegelder auf Grund des Binnenschiffahrtsgesetzes in der Fassung vom 20. Mai 1898, soweit sie mit Beförderungsleistungen auf Bundeswasserstraßen zusammenhängen. Hier kann der Bund nur im Benehmen mit den Ländern tätig werden, deren wirtschaftliche Interessen am Binnenschiffsverkehr auf diese Weise berücksichtigt werden. § 2 bezieht sich nicht auf die Liegegelder im innerdeutschen Verkehr, die auf Grund des Binnenschiffsverkehrsgesetzes vom 1. Oktober 1953 in dem dort vorgesehenen Verfahren festgesetzt werden. Seine Bedeutung liegt somit in der Möglichkeit, die Liegegelder im grenzüberschreitenden Verkehr und die Lade- und Löschfristen einheitlich festzusetzen, soweit sie mit dem Verkehr auf Bundeswasserstraßen zusammenhängen. Mit dem Übergang der Verwaltungsaufgaben auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt auf den Bund stehen die im Entwurf enthaltenen Ermächtigungen in engem Zusammenhang. Die wichtigste Ermächtigung ist in § 3 enthalten; sie betrifft den Erlaß schiffahrtspolizeilicher Verordnungen, deren Inhalt, Zweck und Ausmaß durch die Vorschrift im einzelnen hinreichend begrenzt wird. Der Bundesrat hat Streichung des § 3 Abs. 4 der Regierungsvorlage empfohlen, welcher Eingriffe in die Grundrechte nach Art. 2 und 13 GG zuließ. Nachdem die Bundesregierung auf diese Vorschrift verzichtet hat, hat der Ausschuß für Verkehrswesen ebenfalls beschlossen, den Absatz zu streichen. § 4 begründet das Recht und die Pflicht der Behörden der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes zum Erlaß schiffahrtspolizeilicher Verfügungen, wogegen sie Verordnungen nur auf Grund besonderer Ermächtigung erlassen können. Die Tatsache, daß ein Teil der Bundeswasserstraße Elbe in den Hamburger Hafen einbezogen ist, erfordert die besondere Verteilung der Zuständigkeiten zwischen dem Bund und dem Land Hamburg, wie sie § 5 vornimmt. § 6 sieht den Auftrag an die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft vor, die Binnenschiffe nicht nur wie bisher im Interesse der Mitglieder und Versicherten der Berufsgenossenschaft zu überwachen, sondern auch unter dem Gesichtspunkt der allgemeinen Schiffssicherheit. Die Tätigkeit der Wasser- und Schiffahrtsverwaltung des Bundes und der Wasserschutzpolizei der Länder soll hierdurch wirksam ergänzt werden. Die Aufsichtsbefugnisse des Bundesministers für Verkehr und des Bundesministers für Arbeit über die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft für den Fall der Auftragserteilung sind in § 6 Abs. 2 geregelt. Auf Anregung des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht hat der Ausschuß für Verkehrswesen Satz 2 dieser Vorschrift gegenüber der Regierungsvorlage wie folgt geändert: „Die Aufsichtsbefugnisse sind zwischen den Bundesministern für Verkehr und für Arbeit im gegenseitigen Einvernehmen abzugrenzen." Hiermit soll besser zum Ausdruck gebracht werden, daß es sich lediglich um die Abgrenzung der Aufsichtsbefugnisse zwischen den beiden Bundesministerien handelt. Da die Binnenschiffahrts-Berufsgenossenschaft bei der Überwachung der allgemeinen Schiffssicherheit im öffentlichen Interesse des Bundes tätig wird, war es angezeigt, ihr in Satz 3 einen Anspruch auf Erstattung der Selbstkosten dieser Überwachung gegen den Bund einzuräumen. § 7 sieht für schiffahrtspolizeiliche Zuwiderhandlungen auf dem Rhein abwärts von Basel die Anwendung des Strafrahmens des Art. 32 der Mannheimer Akte vor. Diese Vorschrift geht der allgemeinen Strafdrohung in § 366 Nr. 10 StGB vor. (Bock) 1 Für die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt hat sich der nach § 34 des Binnenschiffsverkehrsgesetzes gebildete Länderausschuß für Binnenschifffahrtsfragen so bewährt, daß seine Befugnisse durch § 8 auf die Durchführung des vorliegenden Gesetzes erstreckt werden. Hierdurch soll insbesondere erreicht werden, daß der Bundesminister für Verkehr Förderungsmaßnahmen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 zuvor mit den Ländern abstimmt. In den §§ 9 und 10 des Entwurfs werden zahlreiche Gesetze und Verordnungen aufgehoben oder für die Bundeswasserstraßen außer Kraft gesetzt, da der vorliegende Entwurf diese Vorschriften entbehrlich macht. Er dient damit zugleich der Bereinigung des Binnenschiffahrtsrechts. § 11 enthält die übliche Berlinklausel. Auf Antrag des Landes Berlin (Schreiben des Senators für Bundesangelegenheiten vom 10. Dezember 1955) hat der Ausschuß für Verkehrswesen den zweiten Absatz wie folgt gefaßt: „Rechtsverordnungen auf Grund dieses Gesetzes gelten im Land Berlin nach § 14 des Dritten Überleitungsgesetzes." Bonn, den 14. Dezember 1955 Bock Berichterstatter
Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Zu Beginn der-ersten Plenarsitzung im neuen Jahr darf ich Sie herzlich willkommen heißen. Die Glückwünsche sind ausgetauscht. Die Arbeit hat wieder begonnen. Für den Bundestag wird auch das Jahr 1956 viel Arbeit bringen. Dieses Haus wird von allen seinen Mitgliedern und von allen seinen Mitarbeitern in der Verwaltung und in den Fraktionen viel Mühe und Hingabe verlangen müssen. Die Festigung des freiheitlichen Rechtsstaates, die Wiedervereinigung unseres Volkes, die Sicherung des inneren und des äußeren Friedens fordern von Parlament und Regierung nicht nur Mut und Entschlossenheit, sondem auch Weisheit und Mäßigung. Wir beginnen dieses Jahr mit einem neuen Arbeitsturnus. Ich erbitte auch aus diesem Anlaß Ihrer aller Einsicht und Mithilfe für die zweckmäßigste Gestaltung unserer Arbeit.
Diesem Willkommensgruß an Sie alle darf ich ein Wort des Grußes und des Glückwunsches an den Herrn Bundeskanzler hinzufügen.

(Anhaltender Beifall im ganzen Hause.)

Ich kann mir vorstellen, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, daß Sie nicht vorbehaltlos glücklich darüber sind, daß Sie heute, eine Woche nach Ihrem 80. Geburtstag, immer noch Glückwünsche entgegennehmen sollen.

(Heiterkeit.)

Sie sind in Deutschland und im Ausland hoch gefeiert worden; aber ich denke, daß Sie es diesem Hause doch erlauben, auch heute seinem Brauch zu folgen, um so mehr, als unsere Grüße und Glückwünsche diesmal nicht nur -dem Chef der Bundesregierung, sondern vor allem dem ältesten Mitglied des Deutschen Bundestages gelten.

(Beifall im ganzen Hause.)

Sie sind von vielen für vieles- zu Recht gefeiert worden. Wenn sich aber dieses Haus heute vor Ihnen in Ehrerbietung neigt, so ist es ein Akt der Kollegialität gegenüber seinem Senior, der im biblischen Alter noch die schwerste Würde und Bürde Deutschlands trägt. Sie, Herr Bundeskanzler, kennen -dieses Haus zu gut, um nicht zu wissen, daß dieser Augenblick des ehrerbietigen Glückwunsches Freunde und Gegner Ihres staatsmännischen Wirkens vereint. Damit gewinnt diese Stunde aber auch ihren eigenen, Sie als den, der Sie sind, besonders ehrenden Gehalt.
In diesem Hause sind harte Kämpfe ausgetragen worden für und gegen Ihre Politik, aber auch für und gegen Sie selbst. Das ist natürlich, meine Damen und Herren; denn was ist ein Mann ohne seine Sache, und was ist eine Sache ohne ihren Mann! Nun, hier vereinen sich Ihre Freunde und Gegner in der Anerkennung dessen, daß die Sache, die Sie vertreten, in Ihnen nicht nur ihren Mann, sondern ihren Meister gefunden hat.

(Beifall bei der CDU/CSU, FDP und DP.)

Der sachliche Gegensatz bleibt, und dieses Haus wird noch manchen harten Gang erleben. Aber das Parlament kann sich dazu nichts Besseres wünschen, als daß das Ringen um -den rechten Weg Deutschlands in gegenseitiger Achtung erfolge und gesegnet sei. Das Parlament kennt kein Oben, und es kennt kein Unten; es kennt nur das Nebeneinander. Denn es muß jedem seiner Mitglieder nicht nur das Recht, sondern auch die Chance bieten, aufzustehen und mit seiner eigenen Stimme das zu verfechten, was nach seiner Meinung Recht und Freiheit für das Wohl des Ganzen gebieten. Hier in diesem Hause wird die Regierung unseres Staates geboren, aber hier regiert sie nicht, sondern hier wird sie ihrerseits dem Gesetz unterworfen. Das Parlament des freiheitlichen Rechtsstaates ist ein Ort der strengen Bewährung für -die Mitglieder der Regierung wie für jedes einzelne Mitglied des ganzen Hauses. Hier erringen nicht nur Geschicklichkeit, taktische Kunstfertigkeit, Fleiß und Überzeugungskraft ihre Erfolge, nein, hier werden auch der geschichtliche Rang und die geschicht-


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

liche Berufung eines Mannes im Feuer der Bewährung sichtbar. Nicht wenige Mitglieder dieses Hauses, aus allen Fraktionen, politische Freunde und politische Gegner, haben an Ihrem 80. Geburtstag, Herr Bundeskanzler, auch unter dem Eindruck Ihres parlamentarischen Wirkens im Bundestag dem Gefühl der Dankbarkeit und dem Respekt vor dem geschichtlichen Rang, den Sie erreicht haben, einen eigenen öffentlichen Ausdruck verliehen.
Ich habe die Ehre, Herr Bundeskanzler, das heute für den ganzen Bundestag zu tun. Mit Ihnen hat ein Mann die Führung Deutschlands übernommen, der drei Epochen der deutschen Geschichte an sich selbst erfahren und erlitten hat und der ihr geläutertes Erbe gelassen in sich vereint. Sie haben das Glück gehabt, auf kargem Boden zu wachsen und die Mühsal und Demut des Kampfes um das tägliche Brot in früher Jugend kennenzulernen. Ein untrüglicher Blick und ein fester Maßstab für den Wert der eigenen Arbeit und die Leistung anderer ist Ihnen bis heute geblieben. Der bloße Schein hat Sie nie wirklich beeindrucken, geschweige gar gewinnen können, auch wenn er in unserer propagandafreudigen Zeit noch so hoch veranschlagt wird. Als sich Ihre ersten Vorstellungen vom Staat und von der Regierung des Staates zu bilden begannen, da war Bismarck Reichskanzler und Deutschland war eine aufstrebende Weltmacht. Sie wuchsen auf in einer Welt der festen nationalen Rang- und Wertordnung. Aber früh wurden Sie des Wetterleuchtens gewahr, in dem sich die Stürme ankündigten, die Ihre besten Mannesjahre durchtobten und mit deren Hinterlassenschaft Sie nun seit Jahr und Tag mühsam und heroisch fertig zu werden versuchen.
Aber Sie haben nicht nur Kämpfe, Krisen und Katastrophen gesehen, nein, Sie sind auch Zeuge großer Ereignisse von bleibender Bedeutung geworden. Sie sahen nicht nur den Welterfolg der deutschen Wirtschaft und Wissenschaft, sondern Sie sahen auch den Aufbruch des deutschen Arbeitertums, und Sie wurden Zeuge seines Ringens. Sie haben gesehen, daß es dabei nicht nur um das Brot für die Armen ging, sondern mehr noch um die Freiheit und das Recht, am Vaterland als Gleiche unter Gleichen teilzuhaben. Sie haben gesehen, wie sich Deutschlands Arbeitertum der Gefahr entrang, als graue proletarische Masse Lenin und seinen Gehilfen in die Hände zu fallen, und wie es als eine staatstragende, verantwortungsbewußte Kraft im Leben der Nation in Erscheinung getreten ist.
Aus der Frühzeit Ihres Werdens scheint mir aber noch ein zweites bedeutungsvoll zu sein, das später Sie und viele von uns, die wir hier versammelt sind, betroffen hat. Ich meine den Zusammenstoß von Kirche und Staat im sogenannten Kulturkampf. Mögen die politischen Zusammenhänge auch heute noch verschieden beurteilt werden, sicher ist, daß sich in jener Auseinandersetzung zum erstenmal in der neueren Geschichte Deutschlands ein Vorgang angekündigt hat, der 50 Jahre später unter der Diktatur Hitlers nicht nur den deutschen Katholizismus, sondern die Kirchen und das deutsche Volk überhaupt vor eine ernste Gewissensfrage unserer Zeit, nämlich vor die Frage nach der Grenze des Staates gestellt hat. Das Thema und seine fundamentale Bedeutung für die gesetzgebende Gewalt im deutschen Volk ging Ihnen schon in der Zeit Ihres politischen Werdens auf. Als Parlamentarier und verantwortlicher Staatsmann sind Sie sich seiner bewußt geblieben.
Ihr eigenes politisches Wirken über den Bereich Ihrer heiteren und großzügigen Vaterstadt Köln hinaus entfaltete sich nach dem ersten Weltkrieg in der Weimarer Zeit. Deutschland hatte aufgehört, eine Weltmacht zu sein, aber es vermochte sich zwischen Ost und West als eine noch immer ansehnliche Großmacht zu behaupten. Dann kam Hitler und damit auch für Sie die Entfernung aus dem Amt, Bedrückung und schließlich die Gefängniszelle. Es ist nicht ohne Ironie, Herr Bundeskanzler, daß Sie nach dem gesetzmäßigen Ablauf der deutschen Katastrophe wieder auf Ihrem alten Platz als Oberbürgermeister von Köln begonnen haben. Sie haben immer einen Hang zur Polis, zum überschaubaren Bereich der gewachsenen Stadt gehabt, und es bedurfte nach einem Wort Hegels erst einer List der Geschichte,

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU/CSU und rechts)

um Sie auf die Bahn zu bringen, auf der Sie das Vertrauen der Mehrheit des deutschen Volkes und ohne Zweifel die hohe Achtung der Weltöffentlichkeit gewonnen haben.
Diese Stunde gehört trotz allem nicht der politischen Würdigung Ihrer persönlichen Leistung im Bundestag und in der Bundesregierung. Aber vielleicht erlauben Sie mir doch zwei Bemerkungen, von denen ich meine, daß sie vom ganzen Hause bejaht werden könnten.
Unter Ihrem Präsidium hat der Parlamentarische Rat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ausgearbeitet. Mit der verfassungsrechtlichen Einführung des sogenannten konstruktiven Mißtrauensvotums ist ein entscheidender Schritt über die Weimarer Verfassung hinaus getan worden. Daß dieser Schritt von großer Bedeutung für die Festigung des freiheitlichen deutschen Rechtsstaates wurde, ist in jedermanns Bewußtsein. Von besonderer Bedeutung aber erscheint mir die Tatsache, daß dieser Schritt übereinstimmend und gemeinsam von allen großen Parteien getan wurde und daß seine Richtigkeit auch heute noch von ihnen allen anerkannt wird. Das konstruktive Mißtrauensvotum erfordert ein hohes Maß an staatsmännischem Denken und staatsmännischer Disziplin bei der Regierung, bei der Koalition und bei der Opposition. Es ist nicht leicht, der inneren Verpflichtung einer solchen Einrichtung immer gerecht zu werden. Aber es besteht eine breite Übereinstimmung in diesem Hause darüber, daß Sie dem verfassungsrechtlich besonders gestärkten Amt des Bundeskanzlers durch Ihre eigene Person eine noch weit höhere Autorität zu geben vermochten. Es ist unzweifelhaft, meine Damen und Herren, daß der ausgeprägt föderalistische Staatsaufbau der Bundesrepublik Deutschland eine zusammenhaltende, kraftvolle Führung des Bundes erforderlich macht, und es scheint mir ebenso unzweifelhaft zu sein, daß die parlamentarische Demokratie in unserer Zeit nur dann recht verstanden ist, wenn sie den freiheitlichen Rechtsstaat gewährleistet und zeitgemäß weiterzubilden vermag. In diesem Staat müssen die Gebote des Rechtes immer höher stehen als die wechselnden Ansprüche wechselnder Mehrheiten, und in diesem Staat wird die Freiheit nur dann fest gegründet sein, wenn er auch der Autorität den ihr gebührenden Platz einräumt. Hitler in uns und Hitler unter uns wird nicht mit der Proklamation der Führungslosigkeit, mit der Verdächtigung oder Verächtlichmachung der Autorität bekämpft, sondern


(Präsident D. Dr. Gerstenmaier)

nur durch die freie Bejahung und das Wirksamwerdenlassen der verfassungsmäßigen, legitimen Führung unter der Kontrolle des Parlaments.

(Beifall bei der CDU/CSU und Abgeordneten rechts.)

Und eine zweite Bemerkung! In Ihrer Gestalt ist für viele von uns und für viele im deutschen Volk unsere Verbindung mit der eigenen Geschichte gegenwärtig und sichtbar geworden. Wir Deutsche leiden unvergleichlich mehr als jedes andere Volk aus dem europäisch-atlantischen Kulturkreis unter unserer nichtbewältigten jüngeren Geschichte. Es ist unsere eigene Geschichte der letzten 80 Jahre, die uns in Ihrer Gestalt gegenwärtig wird. Sie, sehr verehrter Herr Bundeskanzler, sind für viele von uns eine Brücke aus der Vergangenheit in die Gegenwart und in die Zukunft Deutschlands. Sie haben das Auf und Ab unserer geschichtlichen Entwicklung, ihre Höhen und ihre Tiefen, ihre Größe und ihr Elend erfahren und erlitten. Sie haben an der Wandlung und Läuterung unseres nationalen Selbstbewußtseins nicht nur für Ihre Person, sondern auch in Ihrem politischen Handeln stellvertretend für das ganze deutsche Volk teilgenommen. Sie haben wie kein anderer der Welt einen Achtung gebietenden Eindruck von diesem kaum in Worte zu fassenden inneren Vorgang in Deutschland zu vermitteln gewußt. Sie haben für viele von uns, insbesondere für die Jüngeren unter uns, in Ihrer Person die Einheit der deutschen Geschichte wieder zur Darstellung gebracht. Diese unsere Geschichte ist nicht die Geschichte der Bundesrepublik; sie beginnt nicht im Jahre 1949.

(Sehr gut! in der Mitte.)

Unsere Geschichte ist und bleibt im Guten wie im Bösen als Gabe wie als Aufgabe die Geschichte ganz Deutschlands, zurück in die Vergangenheit und vorwärts in die Zukunft.

(Beifall im ganzen Hause.)

So etwas wie ein bundesrepublikanisches Geschichtsbewußtsein kann und darf es gar nicht geben. Es kann und darf nur geben ein geschichtliches Bewußtsein der ganzen deutschen Nation, ein dankbares Gefühl für die Größe dieser Geschichte und eine klare Einsicht auch in ihr Elend und die Notwendigkeit ihrer Wandlung. Wenn in irgend etwas, dann besteht darin die Unteilbarkeit Deutschlands, darin gerade mehr denn in irgend etwas anderem: in einem solchen treuen und redlichen Verhältnis zu unserer eigenen nationalen Geschichte und damit zu dem, was wir als Volk in großer Leistung, aber auch in Schuld, in dämmernder Einsicht und läuternder Demut geworden sind.
Diese Einsicht in die geschichtliche Unteilbarkeit Deutschlands ist von Bedeutung für die schwere Aufgabe, der Sie wie wir hier dienen: der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands. Aber diese selbe Einsicht ist auch von nicht geringerer Bedeutung für unsere Bereitschaft, unsere Situation zwischen den Völkern nüchtern zu erfassen und unter bewußter Absage an alte Träume und Vorstellungen immer von neuem bereit zu sein, den Weg in eine neue gemeinsame Ordnung der Völker Europas mitzugehen.
Sie, Herr Bundeskanzler, gehen nun in das neue, in das neunte Jahrzehnt Ihres großen und gesegneten Lebens, im Kampfe für Aufgaben und Lösungen, mit denen das Schicksal von Millionen
Menschen in Deutschland, in Europa, in der Welt verknüpft ist. Sie kämpfen um die Einheit unseres Vaterlandes, Sie ringen um eine neue Friedensordnung für den alten Kontinent, und Sie stehen und fallen gleich uns mit der Bewahrung der Freiheit in einer befriedeten Welt. Unser Wunsch für Sie, Herr Bundeskanzler, faßt sich darin zusammen, daß Gottes Güte es Ihnen gelingen lasse.

(Lebhafter Beifall im ganzen Hause.) Das Wort hat der Herr Bundeskanzler.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Konrad Adenauer


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine verehrten Damen und Herren! Ich bin tief gerührt durch die Worte, die der Präsident dieses Hohen Hauses an mich gerichtet hat. Ich danke ihm und danke Ihnen von Herzen dafür.
    Ich möchte Ihnen nur mit drei Sätzen antworten. Ich habe in meinem ganzen Leben immer versucht, meine Pflicht zu tun, so gut, wie ich kann. Ich bin immer der Auffassung gewesen — von Jugend auf —, daß die Grenzen der Staatsgewalt nicht über das Notwendige hinaus erweitert werden dürfen. Ich bemühe mich — und das möchte ich zum Schluß sagen, meine verehrten Damen und Herren —, auch im politischen Gegner immer den mir gleichberechtigten Menschen zu sehen.

    (Lebhafter Beifall im ganzen Hause.)