Rede von
Richard
Stücklen
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Da stimme ich zu; es war nur auf die Berufsausübung abgestellt. Ich glaube, da sind wir uns einig.
Aber nun liegen die Anträge der Fraktionen der Deutschen Partei, der CDU/CSU und der SPD dem Hause vor. Zur Grundgesetzänderung möchte ich im Namen meiner politischen Freunde eigentlich nur sagen, daß wir der Auffassung sind, wir sollten erst einmal alle Möglichkeiten des Grundgesetzes erschöpfen. Wenn das Grundgesetz keine ausreichenden Möglichkeiten gibt, die notwendige Gesetzgebung auf dem Gebiete des Mittelstands durchzuführen, sollte man beim konkreten Fall an eine Grundgesetzänderung herangehen. Wenn einmal die Handwerksordnung aus Gründen, die uns nicht einleuchtend sind, wieder vor dieses Haus käme,- weil sie vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erklärt worden ist, dann wäre, glaube ich, der Zeitpunkt gekommen, daß wir uns über die Frage der Erweiterung und Ergänzung des Grundgesetzes unterhalten müßten. Wir sind der Meinung, daß die Handwerksordnung in das Grundgesetz hineinpaßt. Wir haben auch bei der Verabschiedung der Handwerksordnung diese Gesichtspunkte so weit wie möglich in Rechnung gestellt. Über die Systematik des Grundgesetzes sollten sich einmal unsere Juristen unterhalten, vor allen Dingen die Mitglieder unseres Hauses, die mit im Parlamentarischen Rat waren, die also wissen, aus welchem Geist, aus welcher Systematik heraus das Grundgesetz damals geschaffen worden ist.
Nun möchte ich aber auch noch ein Wort zu dem Antrag auf Schaffung eines Mittelstandsministers sagen, Herr Dr. Schild, der eigentlich schon in den Ausschüssen liegt, und zwar deshalb, weil dieser Antrag damals ohne Diskussion im Hause verabschiedet worden ist. Wir sind der Meinung, daß ein eigener Ressortminister für den Mittelstand unangebracht ist, weil dann ein gefährlicher Dualismus zwischen dem Ressortminister für Wirtschaft und dem separaten Ressort eines Mittelstandsministers entstehen würde.
Das kann nicht im Interesse unserer Volkswirtschaft liegen und würde auch dem Mittelstand nichts nützen. Es wird aber dringend erforderlich sein, daß die allgemeine und insbesondere die wirtschafts-, sozial- und die steuerpolitische Gesetzgebung schon in der Entstehung auf ihre Auswirkung auf die Klein- und mittelständischen Betriebe hin überprüft wird.
Was für die Großbetriebe durchaus richtig und angebracht sein mag, kann für die kleine und mittlere Wirtschaft existenzgefährdend und wettbewerbshemmend sein. Was im Falle Klöckner und Mannesmann und für Neckermann richtig ist, braucht für die kleineren und die mittleren Betriebe noch lange nicht richtig zu sein.
Herr Wirtschaftsminister, Sie haben einmal das Wort vom Hecht im Karpfenteich gesprochen und haben damit Neckermann oder Versandhäuser schlechthin gemeint. Gewiß brauchen wir Hechte im Karpfenteich, nur mit dem Unterschied, daß wir, wenn wir den Teich ablassen, nicht eine Hechternte, sondern eine Karpfenernte haben wollen. So weit wollen wir die Hechte zurückdrängen!