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ID0211703800

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag - 117. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1955 6239 117. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 8. Dezember 1955. Ergänzung der Tagesordnung 6239 D Gedenken der Opfer eines Hauseinsturzes in Frankfurt und des Deckeneinsturzes einer Fabrikhalle in Braunschweig: Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6239 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1956 (Haushaltsgesetz 1956) (Drucksache 1900) 6240 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6240 A Weiterberatung vertagt 6255 D Unterbrechung der Sitzung . 6255 D Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verfahren bei Rüstungsaufträgen (Drucksache 1862, Umdruck 497) 6255 D Schmidt (Hamburg) (SPD), Anfragender . . . ... . . 6256 A, 6261 D, 6269 C Blank, Bundesminister für Verteidigung . . 6261 B, C, D, 6267 D, 6268 A, 6269 D Mellies (SPD) 6261 C Naegel (CDU/CSU) . . . . 6264 B, 6272 A Dr. Atzenroth (FDP) . . . . 6266 A, 6268 B Vizepräsident Dr. Schmid (betr. Fragerecht) 6267 D, 6268 A Wieninger (CDU/CSU) 6268 C Oetzel (CDU/CSU) 6270 A Überweisung des Antrags Umdruck 497 an die Ausschüsse für Wirtschaftspolitik, für Sonderfragen des Mittelstandes, für Fragen der europäischen Sicherheit und an den Haushaltsausschuß 6272 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/ BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes (Drucksache 1905); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1935) . . . 6272 B Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter . 6272 B Beschlußfassung 6272 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksachen 1920, 1868) 6272 C Dr. Serres (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6275 A Kalbitzer (SPD) 6272 D Margulies (FDP) 6273 D Beschlußfassung 6274 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksachen 1930, 1869) 6274 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6275 A Beschlußfassung 6274 C Nächste Sitzung 6274 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6274 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksache 1920) 6275 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksache 1930) . 6275 A Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Kopf 31. März 1956 Mensing 1. März 1956 Dr. Starke 28. Februar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Moll 1. Januar 1956 Peters 1. Januar 1956 Klingelhöfer 31. Dezember 1955 Neumann 21. Dezember 1955 Feldmann 17. Dezember 1955 Heiland 17. Dezember 1955 Hörauf 17. Dezember 1955 Dr. Dr. h. c. Prinz 17. Dezember 1955 zu Löwenstein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 17. Dezember 1955 Welke 17. Dezember 1955 Dr. Luchtenberg 16. Dezember 1955 Dr. Reichstein 16. Dezember 1955 Dr. Graf (München) 15. Dezember 1955 Frau Rudoll 15. Dezember 1955 Schröter (Wilmersdorf) 15. Dezember 1955 Frau Albertz 10. Dezember 1955 Dr. Baade 10. Dezember 1955 Gedat 10. Dezember 1955 Eberhard 10. Dezember 1955 Kiesinger 10. Dezember 1955 Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Kriedemann 10. Dezember 1955 Kutschera 10. Dezember 1955 Onnen 10. Dezember 1955 Op den Orth 10. Dezember 1955 Frau Renger 10. Dezember 1955 Brandt (Berlin) 9. Dezember 1955 Gockeln 9. Dezember 1955 Dr. Horlacher 9. Dezember 1955 Keuning 9. Dezember 1955 Leibfried 9. Dezember 1955 Dr. Leverkuehn 9. Dezember 1955 Lücker 9. Dezember 1955 Dr. Menzel 9. Dezember 1955 Morgenthaler 9. Dezember 1955 Scharnberg 9. Dezember 1955 Dr.-Ing. E. h. Schuberth 9. Dezember 1955 Stahl 9. Dezember 1955 Frau Vietje 9. Dezember 1955 Wehking 9. Dezember 1955 Bauknecht 8. Dezember 1955 Dr. Jentzsch 8. Dezember 1955 Kahn-Ackermann 8. Dezember 1955 Dr. Orth 8. Dezember 1955 Frau Pitz 8. Dezember 1955 Pöhler 8. Dezember 1955 Schill (Freiburg) 8. Dezember 1955 Schmitt (Vockenhausen) 8. Dezember 1955 Schmücker 8. Dezember 1955 Dr. Welskop 8. Dezember 1955 Anlage 2 Drucksache 1930 (Vgl. S. 6274 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) (Drucksache 1869). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 7. Dezember 1955 mit dem Entwurf einer Siebenundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schwefelsäure usw.) beschäftigt und einstimmig beschlossen, dem Verordnungsentwurf laut Vorlage der Bundesregierung zuzustimmen. Bonn, den 7. Dezember 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1920 (Vgl. S. 6272 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) (Drucksache 1868). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Serres Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner Sitzung vom 6. Dezember 1955 mit dem Entwurf einer Achtundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Konjunkturpolitische Zollsenkung) — Drucksache 1868 — in Gegenwart von Vertretern der beteiligten Ministerien befaßt. Es hat zunächst eine Grundsatzdebatte über die Zweckmäßigkeit von kunjunkturpolitischen Zollsenkungen stattgefunden, die erstmalig in der Weise zur Durchführung kommen sollen, daß auf bestimmten ausgewählten Gebieten — Ernährungsgüter, landwirtschaftliche Produktionsmittel, Bauwirtschaft — Zölle linear gesenkt werden. Die Vorlage sieht durchweg eine Halbierung der z. Z. geltenden Zollsätze vor. In der Aussprache hat sich der Ausschuß im Grundsatz zu der Zweckmäßigkeit einer solchen Zollsenkung bekannt. Er hat sich lediglich vorbehalten, zu prüfen, ob die Aufnahme bestimmter Positionen aus allgemeinwirtschaftlichen oder aus handelspolitischen Gründen zweckmäßig erscheint. Vor Eintritt in die Einzeldebatte ist noch die Frage des Inkrafttretens und des Endtermins der Verordnung erörtert worden. Es bestand Einmütigkeit darüber, daß eine Rückwirkung aus technischen Gründen nicht zweckmäßig sei. Aus diesem Grunde konnte der ursprünglich in der Vorlage vorgesehene Termin vom 1. Dezember d. J. nicht beibehalten werden. Der Staatssekretär des Bundeswirtschaftsministeriums äußerte den dringenden Wunsch, daß die Verordnung noch rechtzeitig vor Weihnachten in Kraft treten solle. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums gab zu bedenken, daß seinem Hause ausreichend Zeit für die Durchführung der gefaßten Beschlüsse gegeben werden müsse. Nach kurzer Aussprache beschloß der Ausschuß, den Zeitpunkt des Inkrafttretens —§ 1 der Verordnung — auf den 10. Dezember d. J. festzusetzen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, daß die Verabschiedung im Plenum spätestens am Tage vorher erfolgen werde. Bezüglich des Endtermins der geplanten Zollmaßnahme entstand im Ausschuß eine Diskussion darüber, ob es zweckmäßig sei, zumindest für bestimmte Warengattungen, den Termin über den 30. Juni 1956 hinaus zu erstrecken. Hiergegen wurden regierungsseitig handelspolitische Bedenken mit Rücksicht auf die internationalen Zollgespräche zu Beginn des kommenden Jahres erhoben. Der Ausschuß beschloß daher, es insofern bei der Regierungsvorlage zu belassen. Die sehr eingehende Einzelberatung ergab, daß der Ausschuß nur in wenigen Punkten nicht in Übereinstimmung mit der Regierungsvorlage war. Es handelte sich dabei um die folgenden Positionen (lfd. Nummernfolge der Vorlage — Drucksache 1868 —): 1. lfd. Nr. 2 — Tarifnr. 02 02, Geflügel, nicht lebend, usw. — Hier wurden insbesondere Bedenken von landwirtschaftlicher Seite geäußert, die in einer weiteren Zollsenkung über den derzeitigen Vertragszollsatz hinaus eine Gefährdung der anlaufenden langfristigen Förderungsmaßnahmen zugunsten der deutschen Geflügelwirtschaft erblickte. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlosen, diese Position aus der Regierungsvorlage zu streichen. 2. lfd. Nr. 13 — Tarifnr. 08 12 D — Pflaumen und Zwetschgen — Hierzu wurde aus der Mitte des Ausschusses beantragt, die Vorlage der Regierung zu streichen, da in einige Gebieten Deutschlands die Erträge der Pflaumen und Zwetschgen so erheblich seien, daß der Absatz gefährdet erscheine. Der Ausschuß hat mit Mehrheit beschlossen, antragsgemäß zu verfahren, d. h. die Position zu streichen. 3. Aus denselben Gründen wie zu 2. wurde die lfd. Nr. 18 — Tarifnr. aus 20 05 — gestrichen. 4. lfd. Nr. 27 — Tarifnr. 31 03 D - Superphosphate (einfache, doppelte und dreifache) — Zu dieser Position wurde aus der Mitte des Ausschusses der Befürchtung Ausdruck gegeben, daß die bisher vorhandene Preisstabilität durch Einfuhren aus dem Ausland in Frage gestellt werde, insbesondere könnten Einfuhren aus Holland die deutsche Erzeugung gefährden. Der Ausschuß hat sich nach längerer Beratung mit Mehrheit dieser Auffassung angeschlossen und diese Position in der Regierungsvorlage gestrichen. 5. lfd. Nr. 80 — Tarifnr. 73 27 (Rohrformstücke, usw.) B 1 — aus schmiedbarem Guß — Die Aussprache zu dieser Position ergab, daß nicht damit gerechnet werden könne, durch Einfuhren aus dem Ausland den Inlandspreis in günstiger Weise zu beeinflussen. Unter diesen Umständen war nicht anzunehmen, daß der gewünschte konjunkturpolitische Effekt zu erzielen sei. Der Ausschuß beschloß daher, diese Position zu streichen. Zu § 2 erfolgte eine längere Erörterung über die Konsequenzen, die entstehen, wenn die Verord- (Dr. Serres) nung am 30. Juni 1956 außer Kraft tritt. Die Regierung erläuterte hierzu, sie lege Wert darauf, daß sichergestellt werde, daß bei Auslaufen der vorliegenden Verordnung diejenigen Zollsätze wiederhergestellt würden, die im Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung bestanden haben. Werde keine entsprechende Bestimmung in die Verordnung aufgenommen, so entstehe eine gewisse Unsicherheit über die eintretende Rechtslage. Um diese Ungewißheit auszuschalten, habe die Regierung § 2 in die Verordnung aufgenommen. Satz 2 des § 2 gewährleiste, daß Zollsenkungen, die auf Grund anderer Verordnungen in der Zeit zwischen dem 10. Dezember 1955 und dem 30. Juni 1956 auslaufen, von der vorliegenden Verordnung in ihrer Laufzeit nicht berührt werden. In der Schlußabstimmung billigte der Ausschuß für Außenhandelsfragen einstimmig die Verordnung in der von ihm geänderten Fassung. Bonn, den 6. Dezember 1955 Dr. Serres Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von: Unbekanntinfo_outline


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: ()
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: ()

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß der Herr Schmidt von seiner ersten Feststellung, ich hätte erklärt, daß man die Summe erhöhen müsse, nunmehr abgegangen ist. Ich erkläre aber, daß ich auch nicht eingeräumt habe, daß eine höhere Summe eingestellt werden müsse. Das Protokoll wird das erweisen.



Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Das Wort hat nunmehr als letzter der eingeschriebenen Redner der Abgeordnete Oetzel.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Richard Oetzel


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will mich zu dem Negativen, das zu dieser Großen Anfrage geführt hat, nicht mehr äußern; ich möchte nur positiv einige Lehren daraus ziehen. Wir freuen uns, daß wir diese Anfrage zum Anlaß nehmen können, einmal zu den Fragen der öffentlichen Aufträge, die im Rahmen der Wiederbewaffnung und der Wiedererrichtung einer Wehrmacht anfallen, aus der mittelständischen Sicht heraus Stellung zu nehmen. Die im Haushalt festgelegten 9 Milliarden DM jährlich für Verteidigungszwecke haben seit Monaten in der Öffentlichkeit eine erhebliche Diskussion ausgelöst; denn es ist für weite Kreise unseres deutschen Volkes nicht uninteressant, in welche Kanäle diese Milliarden fließen, an wen diese öffentlichen Aufträge gehen und welche wirtschaftlichen Sektoren dadurch befruchtet werden. Die große Gruppe des gewerblichen Mittelstandes, in der über 70 % der Gesamtbevölkerung ihre Existenz finden, ist sehr stark daran interessiert, daß sie an diesen Aufträgen angemessen beteiligt wird.
    Es besteht wohl in diesem Hause Einmütigkeit darüber, daß die wirtschaftlichen Aufgaben, die sich aus der Aufstellung einer neuen Wehrmacht ergeben, von der Gesamtvolkswirtschaft gelöst werden können und müssen,

    (Sehr richtig! in der Mitte)

    ohne eine neue Rüstungswirtschaft aufzubauen. Es
    müßte auch ohne große Schwierigkeiten möglich
    sein, die vorhandenen nicht ausgenutzten Kapazitäten der Klein- und Mittelbetriebe sinnvoll für diesen Zweck einzusetzen. Erst dann wäre auch eine echte Wettbewerbswirtschaft möglich. Eine mittlere Schreinerei beispielsweise, mechanisch ausgerüstet, hat vielleicht fünf, sechs oder sieben Maschinen; Sie werden aber immer feststellen, daß nur ein oder höchstens zwei Maschinenschreiner daran beschäftigt sind, ein Beweis dafür, daß diese Maschinen in keiner Weise ausgelastet sind und daß sie noch ausgelastet werden können.
    Ich will mich bei meinen Ausführungen nicht mit den „harten" Rüstungsgütern befassen; sie unterliegen besonderen Gesetzen und sind schließlich auch nur von einer bestimmten Industrie zu produzieren. Im Zusammenhang mit dieser Debatte interessieren uns im wesentlichen die Dinge, die mit dem Ausstattungsbedarf der Wehrmacht zusammenhängen.
    Es dürfte für uns alle kein Geheimnis mehr sein, daß sich in einzelnen Wirtschaftszweigen, insonderheit in den Ballungsgebieten, eine Hochkonjunktur mit den damit zusammenhängenden Gefahren abgezeichnet hat, wogegen andererseits andere Sektoren unserer Wirtschaft, andere Gebiete, insbesondere die Grenz- und Notstandsgebiete, noch längst nicht ausgelastet sind. Es muß daher eine der. vordringlichsten Aufgaben der Bundesregierung sein, zu versuchen, durch diese Mittel, die erstmalig in die Wirtschaft hineinfließen, diese Diskrepanz auszugleichen, was auch ohne weiteres im Rahmen der Marktwirtschaft möglich ist.
    Ohne einem zukünftigen Organisationsgesetz, in dem die wirtschaftlichen Institutionen ihre Verankerung finden sollen — wir sind der Ansicht, daß die wirtschaftlichen Dinge, die nun einmal mit der Wiederaufrüstung verbunden sind, in einer besonderen Ordnung zu regeln sind —, vorgreifen zu wollen — wir werden anläßlich der Beratung darauf noch zurückkommen —, bleibt uns zunächst nur übrig, zu untersuchen, inwieweit die VOL und die VOB, die bisher bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zwingend angewandt wurden und wahrscheinlich auch bis zur Einführung einer anderen Regelung noch angewandt werden, Möglichkeiten bieten, diesen von mir vorgetragenen mittelständischen Anliegen gerecht zu werden. Bei einsichtiger Handhabung dieser Vorschriften und bei gutem Willen der auftraggebenden Stellen sind die Möglichkeiten dafür absolut gegeben.
    Die drei Vergabemöglichkeiten, die die VOL und die VOB vorschreiben und die auch hier schon mehrfach angesprochen worden sind, sind einmal die öffentliche Ausschreibung, die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter, zweitens die beschränkte Ausschreibung, wiederum die Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter, und drittens die freie Vergabe. Jede dieser Vergabeformen hat in besonders gelagerten Fällen ihre Berechtigung und Zweckmäßigkeit. Welche von ihnen im Einzelfall angewendet werden muß, ist Sache der wirtschaftlichen Einsicht und könnte in einem Organisationsgesetz festgelegt werden.
    Eins ist festzuhalten. Wenn weite Kreise der kleinen und mittleren Gewerbebetriebe, der Industrie, des Handwerks oder des Handels an diesen Aufträgen beteiligt werden sollen, dann muß bei einer öffentlichen Ausschreibung der Vergabewille frühzeitig an die Interessenten herangebracht werden. Es genügt vielleicht nicht, daß die Ausschreibung nur im Bundesanzeiger erfolgt. Vielleicht müssen wir uns darüber auseinandersetzen, ob nicht die Organisationen vorher benachrichtigt werden können, damit sich die Interessenten beteiligen können.

    (Abg. Stücklen: Wie in Amerika!)

    Aber auch bei der beschränkten Ausschreibung, bei der die Beschaffungsstelle die Anbieter aus den Lieferantenlisten auswählt, muß ausreichend Zeit für die Abgabe eines Angebots gegeben werden. Es geht nicht, wie es leider Gottes schon vorgekommen sein soll, daß die Anbieter für die Abgabe des Angebots nur einen Tag zur Verfügung haben. Man könnte dann sehr leicht auf den Gedanken kommen, daß man einige Konkurrenten ausschließen will. Immerhin halte ich diese Art der Ausschreibung für sehr gut, weil man damit die Möglichkeit der Streuung, vor allem in regionaler Beziehung, hat.
    Um die kleinen Betriebe wirksam zum Zuge kommen zu lassen, muß von den Möglichkeiten, die die VOL und die VOB bieten, weitestgehend Gebrauch gemacht werden. So ist in § 9 Nr. 3 der VOL ausdrücklich bestimmt, daß zur Erhaltung eines selbständigen, leistungsfähigen Handwerks diesem Gelegenheit zu geben ist, sich um die in Betracht kommenden Leistungen zu bewerben, wenn die Art und Größe des Auftrags den Betrieben entspricht. Auch der Bundesminister für Wirtschaft hat in einem besonderen Erlaß über die Beteiligung des Handwerks an öffentlichen Aufträgen alle Bundesminister und die Wirtschaftsminister der Länder noch einmal ganz besonders darauf hingewiesen, daß das Handwerk in dieser Form in die öffentlichen Aufträge eingeschaltet werden soll.


    (Oetzel)

    Um die Beteiligung der kleinen Betriebe sicherzustellen, sieht § 5 der VOL vor, daß umfangreiche Leistungen, wenn es zweckmäßiger ist, schon bei der Ausschreibung nach Menge und Art in Lose aufzuteilen sind. Nehmen wir als Beispiel an, wir brauchen 5000 Schränke. Wenn diese 5000 Schränke en bloc ausgeschrieben werden, ist es selbstverständlich, daß sich die kleinen und kleinsten Betriebe darum nicht bewerben können. Wenn man sie aber in 25 Lose zu 200 Schränken aufteilt, kann sich eine ganze Reihe von Kleinbetrieben bewerben. Dann besteht die Möglichkeit, dem wirtschaftlich günstigsten Anbieter den Auftrag vielleicht nicht nur für ein Los, sondern für fünf Lose zu erteilen, und man kann, wenn man wiederum von der VOL Gebrauch macht, die nachfolgenden Anbieter in das wirtschaftlichste Angebot eintreten lassen. Dazu bieten auch § 25 der VOL und § 26 der VOB eine Handhabe. Dadurch könnte ebenfalls eine gesunde Streuung erreicht werden.
    Auch umfangreiche Bauleistungen sollen möglichst in Lose aufgeteilt und nach Losen vergeben werden. § 4 Nr. 2 und 3 der VOB weist ausdrücklich darauf hin. Hier ist ferner die Bildung von Liefergenossenschaften und Arbeitsgemeinschaften vorgesehen. Leider fehlen in diesem Fall noch klare Bestimmungen im Umsatzsteuerrecht. Für diese Arbeitsgemeinschaften und Lieferungsgenossenschaften dürfen aber keine steuerlichen Nachteile entstehen. Das ist bis jetzt nicht klar.
    §§ 25 der VOB bestimmt sogar, daß bei annähernd gleichwertigen Angeboten Meister und Lehrberechtigte, die Lehrlinge ausbilden, vorzuziehen sind. Man will damit den handwerklichen Nachwuchs fördern. Ebenso hat sich die Bundesregierung mehrfach dahingehend ausgesprochen, die Mittelständler, die einen Betrieb haben und als Flüchtlinge oder Sowjetzonenflüchtlinge hierher gekommen sind, besonders zu berücksichtigen. Sie sollen bei öffentlicher Vergabe selbst dann berücksichtigt werden, wenn sie geringfügig teurer sind als die anderen Anbieter. Wir halten es an sich für richtig, daß sie bevorzugt behandelt werden; es muß allerdings sichergestellt sein, daß die Bevorzugungslage von Zeit zu Zeit überprüft wird, damit der Wettbewerb wiederhergestellt wird.
    Eine andere bessere Möglichkeit, die Aufträge zu streuen und vorwiegend der mittelständischen Wirtschaft zufließen zu lassen, besteht in der Dezentralisation der auftraggebenden Stellen. Man sollte den Standortverwaltungen in der Beschaffung von Lebensmitteln und kleinen Bedarfsgegenständen für ihre Einheiten weitgehend freie Hand lassen. Herr Kollege Wieninger hat vorhin das Beispiel des Kleidergeldes angeführt. Das ist schon in der Praxis bei der Polizei eines Bundeslandes durchgeführt worden und hat sich anscheinend ganz gut bewährt.
    Der Mittelstand muß, solange kein Organisationsgesetz besteht, das diese Fragen besonders regelt, erwarten. daß die Regierung alles tut. um den Wünschen der mittelständischen Wirtschaft in dieser Frage entgegenzukommen. Mit Deklamationen über die Förderung des Mittelstandes ist uns nicht gedient. Hier ist eine echte Hilfe durch gerechte Verteilung der Aufträge möglich.
    Auf einen Punkt muß ich bei dieser Gelegenheit noch hinweisen. Ich wende mich damit mehr an die Adresse des Bundesfinanzministers. Der Herr Minister würde der kleinen und mittelständischen
    Wirtschaft einen großen Gefallen tun, wenn er seine Verwaltungen anwiese, die Abrechnungen so schnell wie möglich durchzuführen.

    (Sehr gut! bei der CDU/CSU.) Unzureichende Vorleistungen, Abschlagszahlungen sowie verzögerte Abrechnungen tragen dazu bei, den kleinsten Unternehmer zum unfreiwilligen Kreditgeber des Staates zu machen.


    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Leider ist das in der privaten Wirtschaft sehr oft der Fall. Es sind mir auch eine Reihe von Fällen bekannt, in denen die Finanzbauämter Anlaß zu Klagen gegeben haben.

    (Zustimmung bei der CDU/CSU.)

    Unsere Forderung, die mittelständische Wirtschaft an den öffentlichen Aufträgen angemessen zu beteiligen, ist kein Wunsch nach Bevorzugung eines Interessentenhaufens.

    (Zuruf von der Mitte: Im Gegenteil!)

    Sie entspricht vielmehr einer volkswirtschaftlichen Notwendigkeit und ist der Wunsch und Wille der Mehrheit aller schaffenden deutschen Menschen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)