Rede von
Dr.
Carlo
Schmid
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Weitere Wortmeldungen zur Generalaussprache liegen nicht vor. Ich schließe sie.
Wir kommen nunmehr zur Einzelberatung. Änderungsanträge zu dem in zweiter Lesung beschlossenen Entwurf liegen nicht vor. Wir stimmen gleich über das Gesetz im ganzen ab. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich, sich von seinem Platz zu erheben. — Gegenprobe!
— Enthaltungen? — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Wir haben nunmehr über Ziffer 2 und Ziffer 3 der Ausschußvorlage abzustimmen. Wer für die Annahme der Ziffer 2 ist, den bitte ich, die Hand zu erheben.
— Ich lasse ja getrennt abstimmen, zunächst über Ziffer 2. Ich glaube, mich so geäußert zu haben. Es fällt mir immer schwer, „zwo" zu sagen, denn diese artilleristische Art der arithmetischen Phonetik liegt mir, in diesem Hause wenigstens, nicht sehr. — Also Ziffer 2, die zu dem Gesetzentwurf eingegangenen Petitionen für erledigt zu erklären. Wer dafür ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Das erste war die Mehrheit; angenommen.
Nun Ziffer 3. Ich muß gestehen, daß ich gewisse Bedenken habe, ob eine solche Formel überhaupt abstimmungsfähig ist:
Der Bundestag tritt der Entschließung des Bundesrates, wonach dieser der Auffassung ist, daß die Neugliederung des Bundesgebietes endgültig erst nach der Wiedervereinigung erfolgen könne, nicht bei.
Ich weiß nicht recht, was ein Beschluß darüber in der Welt verändern könnte. Ich hätte, wenn ich die Ehre gehabt hätte, Mitglied dieses Ausschusses zu sein, mich dagegen gewehrt, daß diese Formel in den Vorschlag des Ausschusses aufgenommen wird.
Aber sie steht nun einmal da, und ich lasse deshalb trotz meiner Bedenken darüber abstimmen. Wer für die Annahme der Ziffer 3 ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Enthaltungen? — Die Gegenstimmen waren die überwiegende Mehrheit; der Antrag ist damit abgelehnt.
Damit ist Punkt 5 der Tagesordnung erledigt.
Ehe ich den nächsten Punkt aufrufe, habe ich noch einige Mitteilungen zu machen. Die Arbeitsgemeinschaft für Wehrfragen der CDU wird gebeten, im Anschluß an das Plenum im Raum 026 P zusammenzukommen. Der Ausschuß für den Lastenausgleich soll nicht schon heute zusammentreten, sondern erst morgen. Die Zeit wird Ihnen, soweit Sie Mitglieder dieses Ausschusses sind, noch bekanntgegeben.
Meine Damen und Herren, soeben werde ich darauf aufmerksam gemacht, daß es Meinungen im Hause gibt, die Ablehnung der Ziffer 3 des Ausschußantrages Drucksache 1851 bedeute, daß der Bundestag der Auffassung des Bundesrats zustimme.
Dieser Auffassung kann ich meine Zustimmung nicht geben.
— Ich kann als Präsident nur sagen, wie ich die Tragweite dieser Abstimmung beurteile: sie kann nicht weiter reichen als meine Fragestellung. Die Ablehnung eines Ausschußantrags — mag dieser lauten, wie er wolle — vermag in bezug auf eventuelle Stellungnahmen des Bundesrats gar nichts ) zu bedeuten.
Die Beschlüsse des Bundestages haben mit Stellungnahmen des Bundesrates nur dann etwas zu tun, wenn das Grundgesetz dies ausdrücklich vorschreibt. Hier ist dies nicht der Fall.
Ich rufe auf Punkt 6 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die weitere Verlängerung der Geltungsdauer des Gesetzes zur Erleichterung der Annahme an Kindes Statt ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1864).
Berichterstatter: Abgeordneter Bauer .
Ich schlage Ihnen vor — der Ältestenrat hat sich dahin vereinbart, und auch der Herr Berichterstatter ist einverstanden —, auf eine mündliche Berichterstattung zu verzichten. Es handelt sich um ein reines Routinegesetz.
Ich rufe in zweiter Beratung auf die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Gegen wenige Stimmen angenommen. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Zur allgemeinen Aussprache wird das Wort nicht gewünscht.
Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzes im ganzen ist, den bitte ich sich von seinem Sitz zu erheben. — Gegenprobe! — Gegen einige Stimmen angenommen. Damit ist dieser Punkt der Tagesordnung erledigt.
Ich rufe auf Punkt 7 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Europäische Fürsorgeabkommen vom 11. Dezember 1953 und das Zusatzprotokoll zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen .
Legt das Haus Wert auf eine mündliche Begründung?
— Das ist nicht der Fall; es wird darauf verzichtet.
Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, diese Vorlage an folgende Ausschüsse zu überweisen: an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge — federführend —, zur Mitberatung an die Ausschüsse für Fragen des Gesundheitswesens, für Rechtswesen und Verfassungsrecht, für auswärtige Angelegenheiten. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch. Es ist so beschlossen. Punkt 7 der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 8 der Tagesordnung:
Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Altsparergesetzes .
Auch hier scheint das Haus auf die Entgegennahme einer mündlichen Begründung verzichten zu wollen. Kein Widerspruch?
Der Vorschlag für die Überweisung lautet: Überweisung an den Ausschuß für Lastenausgleich. Ist das Haus einverstanden?
— Dann ist so beschlossen. Punkt 8 der Tagesordnung ist erledigt.
Ich rufe auf Punkt 9 der Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Angleichung der Dienstbezüge von Vollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes an die Besoldung der Freiwilligen in den Streitkräften (Drucksache 1881).
Verzichtet das Haus auf eine mündliche Begründung?
— Das scheint der Fall zu sein. Es wird vorgeschlagen, die Vorlage zu überweisen an den Ausschuß für Beamtenrecht, der federführend sein soll, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung. Die beiden letzten Ausschüsse sollen mitberaten. Ist das Haus einverstanden?
— Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 9 der Tagesordnung ist erledigt.
Punkt 10 der Tagesordnung:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs
eines Gesetzes über die Statistiken der
Steuern vom Einkommen ;
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1904).
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Dr. Dresbach. Verzichtet das Haus trotzdem auf Entgegennahme eines mündlichen Berichts?
— Erstaunlicherweise scheint das der Fall zu sein.
Dann treten wir in die zweite Beratung ein. Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — 4, -- 5, — 6, —Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest.
Ich schließe die zweite Beratung und eröffne die
dritte Beratung.
Allgemeine Aussprache. — Das Wort wird nicht gewünscht. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wir stimmen ab über das Gesetz im ganzen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, sich erheben zu wollen. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung erledigt.
Die Punkte 11 und 12 sollen nach einer Vereinbarung der Fraktionen abgesetzt werden. Ist das Haus einverstanden?
Dann rufe ich auf Punkt 13:
Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 100 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 29. Juni 1951 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit ; Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) (Drucksache 1850).
Berichterstatterin ist Frau Abgeordnete Dr. Bleyler , die, wie sie mir gütigst mitgeteilt hat, auf mündliche Berichterstattung verzichtet. Ist das Haus einverstanden, daß ohne mündliche Berichterstattung verhandelt wird?
Ein Schriftlicher Bericht*) liegt vor. Der Ausschuß schlägt im übrigen vor, die Drucksache 1369 unverändert anzunehmen.
Dann rufe ich auf zur zweiten Beratung. Art. 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme dieser Bestimmungen ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest und schließe die zweite Beratung.
Ich rufe auf zur
dritten Beratung.
Zur allgemeinen Aussprache liegen Wortmeldungen nicht vor. Änderungsanträge sind nicht gestellt. Wir stimmen ab über das Gesetz im ganzen. Wer für die Annahme ist, den bitte ich, sich zu erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Punkt 13 der Tagesordnung ist erledigt.
*) Siehe Anlage 4.
Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:
Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über eine zeitweilige besondere Regelung der Prüfung der Jahresabschlüsse von Eisenbahnaktiengesellschaften des öffentlichen Verkehrs ;
Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1863).
Die Ausschußdrucksache trägt die Nummer 1863, Berichterstatter ist Herr Dr. Czermak. Verzichtet das Haus auf Erstattung eines Mündlichen Berichts? — Der Herr Berichterstatter verzichtet offensichtlich auch. Dann können wir — um so mehr, als ein Schriftlicher Bericht*) vorliegt — sofort in die zweite Beratung eintreten. Der Ausschuß empfiehlt, den Gesetzentwurf unverändert nach der Vorlage anzunehmen.
Ich rufe auf die §§ 1, — 2, — 3, — Einleitung und Überschrift. — Wer für die Annahme ist, den bitte ich um ein Handzeichen. — Gegenprobe! — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Ich schließe die zweite Beratung.
Ich eröffne die
dritte Beratung.
Wortmeldungen zur allgemeinen Aussprache liegen nicht vor, ebensowenig Änderungsanträge. Wir stimmen über das Gesetz im ganzen ab. Wer für die Annahme ist, der möge sich erheben. — Ich stelle einstimmige Annahme fest. Damit ist auch Punkt 14 der Tagesordnung erledigt.
Punkt 15 der Tagesordnung: C
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Liquidation der Deutschen Rentenbank und über weitere Maßnahmen zur Abwicklung der landwirtschaftlichen Entschuldung .
Wird auf mündliche Begründung verzichtet?
— Das Haus ist damit einverstanden, daß ohne mündliche Begründung verhandelt wird. Wortmeldungen liegen nicht vor. Der Ältestenrat schlägt Ihnen vor, die Vorlage an den Ausschuß für Geld und Kredit, der federführend sein soll, und weiter an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Ist das Haus einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; es ist so beschlossen. Punkt 15 der Tagesordnung ist damit erledigt.
Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:
Zweite Beratung des von den Abgeordneten Frau Dr. Probst, Lücker , Bauknecht, Strauß, Seidl (Dorfen) und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes über die Übernahme von Sicherheitsleistungen und Gewährleistungen zur Förderung der deutschen Wirtschaft (Drucksache 809);
Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1852).
*) Siehe Anlage 5.
Ich glaube, daß hier eine kurze Berichterstattung erfolgen sollte. Ich erteile das Wort zur Berichterstattung dem Herrn Abgeordneten Holla.