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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 112. Sitzung. Bonn, Freitag, den 11. November 1955 6037 112. Sitzung Bonn, Freitag, den 11. November 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . 6038 C, D, 6074 A, 6075 D, 6076 D Vorlage des Berichts des Bundesministers des Innern über den Abschluß der Arbeit des Sachverständigenausschusses für die Neugliederung des Bundesgebietes (Drucksache 1844) 6038 C Antrag auf Zurückverweisung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen (Drucksachen 1083, 1233, 1790) an die Ausschüsse für Fragen des Gesundheitswesens und für Wirtschaftspolitik: Dr. Blank (Oberhausen) (FDP) . 6038 C Überweisung beschlossen 6038 D Antrag auf Absetzung der Beratung des Antrags der Fraktion der DP betr. Reform der Rentenversicherung von der Tagesordnung: Frau Kalinke (DP) . . . . 6038 D, 6039 D Absetzung beschlossen 6040 A Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817): Mündlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1836) 6040 A Franzen (CDU/CSU), Berichterstatter 6040 A Vizepräsident Dr. Schmid . 6041 B, 6045 A, B Dr. Bucher (FDP) 6041 B Illerhaus (CDU/CSU) 6041 D Sabel (CDU/CSU) 6043 B Burgemeister (CDU/CSU) 6044 A Dr. Atzenroth (FDP): zur Sache 6044 C zur Abstimmung 6047 A Schneider (Hamburg) (CDU/CSU) 6045 A Dr. Kleindinst (CDU/CSU) . . . 6045 C Kroll (CDU/CSU) 6046 B Bausch (CDU/CSU) 6046 C Abstimmungen 6046 C Namentliche Schlußabstimmung 6047 A, B, 6050 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (Drucksache 1771) 6047 B Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß 6047 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zum Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Finanzverfassung (Finanzverfassungsgesetz) (Drucksache 1819) 6047 C Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 6047 C Dr. Schneider (Lollar) (FDP) . . 6049 C Dr. Gülich (SPD) 6049 D Beschlußfassung 6050 B Erste Beratung des Entwurfs eines Bundesleistungsgesetzes (Drucksache 1804) . 6050 C Ritter von Lex, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern . . 6050 C Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . . 6051 D Wittrock (SPD) 6052 D Dr. Atzenroth (FDP) 6055 D Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheitenn der inneren Verwaltung und an den Rechtsausschuß 6057 A Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (2. RMG) (Drucksache 1780); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1842, Umdruck 493) 6057 D, 6074 A, 6077 C Stingl (CDU/CSU): als Berichterstatter 6057 D zur Geschäftsordnung 6074 B Dannebom (SPD): zur Sache 6059 D zur Geschäftsordnung 6063 B Horn (CDU/CSU) 6061 C Frau Kalinke (DP) 6062 A, 6064 C, 6069 A, C Arndgen (CDU/CSU) . 6062 C, D, 6063 A, C, 6064 B Dr. Schellenberg (SPD): zur Geschäftsordnung . . 6062 D, 6074 D zur Sache . . 6061 D, 6064 A, 6067 A, B, 6068 A, D, 6069 B, D, 6070 A, 6071 B, C Horn (CDU/CSU): zur Sache 6064 B, 6070 B zur Geschäftsordnung . 6073 D, 6074 C Schüttler (CDU/CSU) 6067 B Storch, Bundesminister für Arbeit 6068 D, 6071 B Dr. Berg (FDP): zur Sache 6069 A zur Geschäftsordnung 6074 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP) . . 6072 A Mellies (SPD) 6072 A Dr. Preller (SPD): zur Sache 6072 C, 6073 B zur Geschäftsordnung 6075 A Frau Finselberger (GB/BHE) (zur Geschäftsordnung) 6074 D Unterbrechung der Sitzung . 6074 A Abstimmungen . 6063 C, 6064 A, 6067 D, 6068 B, 6069 B, D, 6070 D, 6071 A, C, 6072 B, 6075 C Namentliche Abstimmungen . 6061 B, D, 6066 D, 6067 A, B, D, 6068 C, 6069 D, 6070 B, C, 6071 A 6079 Rückverweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 6075 B Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu]); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1839) . 6075 C Beschlußfassung 6075 C Nächste Fragestunde 6075 D Erklärung außerhalb der Tagesordnung über die Vorenthaltung des Stimmrechts der Berliner Abgeordneten: Brandt (Berlin) (SPD) 6076 A Dr. Krone (CDU/CSU) 6076 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . 6076 C Schneider (Bremerhaven) (DP) . . 6076 D Nächste Sitzung 6075 C, 6076 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6077 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493) . . . . 6077 C Zusammenstellung der namentlichen Abstimmungen über 1. den von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Schlußabstimmung), 2. über den Änderungsantrag zu § 1 des von der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493 Ziffer 1), 3. über § 1 a desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2), 4. über § 1 e desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2), 5. über § 1 f desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) 6079 Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schmid eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Starke 28. 2. 1956 Jahn (Frankfurt) 9. 1. 1956 Eberhard 10. 12. 1955 Mensing 30. 11. Moll 30. 11. Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. 11. Erler 20. 11. Heye 20. 11. Dr. Kliesing 20. 11. von Manteuffel (Neuß) 20. 11. Schmidt (Hamburg) 20. 11. Dr. Bartram 19. 11. Morgenthaler 19. 11. Dr. Pferdmenges 19. 11. Raestrup 19. 11. Richter 19. 11. Dr. Will 18. 11. Frehsee 15. 11. Gumrum 15. 11. Matthes 15. 11. Dr. Miessner 15. 11. Welke 15. 11. Gemein 13. 11. Spörl 13. 11. Dr. Atzenroth 12. 11. Bals 12. 11. Bauer (Wasserburg) 12. 11. Bauereisen 12. 11. Dr. Brönner 12. 11. Dr. Elbrächter 12. 11. Hilbert 12. 11. Hoogen 12. 11. Illerhaus 12. 11. Knobloch 12. 11. Meyer (Oppertshofen) 12. 11. Müller (Erbendorf) 12. 11. Regling 12. 11. Frau Ackermann 11. 11. Dr. Baade '11. 11. Baur (Augsburg) 11. 11. Brese 11. 11. Dr. Bucerius 11. 11. Corterier 11. 11. Dr. Deist 11. 11. Eickhoff 11. 11. Feldmann 11. 11. Feller 11. 11. Frühwald 11. 11. Dr. Furler 11. 11. Dr. Gleissner (München) 11. 11. Heiland 11. 11. Dr. Hellwig 11. 11. Dr. Höck 11. 11. Höcherl 11. 11. Illerhaus 11. 11. Klingelhöfer 11. 11. Dr. Kopf 11. 11. Dr. Kreyssig 11. 11. Kalbitzer 11. 11. Leibing 11. 11. Dr. Leiske 11. 11. Dr. Lütkens 11. 11. Margulies 11. 11. Mayer (Birkenfeld) 11. 11. Mißmahl 11. 11. Dr. Mocker 11. 11. Müller-Hermann 11. 11. Nellen 11. 11. Dr. Orth 11. 11. Dr. Palle (Düsseldorf) 11. 11. Frau Dr. Probst 11. 11. Reitzner 11. 11. Dr. Schmidt (Gellersen) 11. 11. Rademacher 11. 11. Dr. Schöne 11. 11. Schwarz 11. 11. Stiller 11. 11. Struve 11. 11. Unertl 11. 11. Wagner (Ludwigshafen) 11. 11. Dr. Wahl 11. 11. Dr. Wellhausen 11. 11. Anlage 2 Umdruck 493 (Vgl. S. 6059 C ff., 6067 B, 6079) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (2. RMG) (Druck- sachen 1842, 1780). Der Bundestag wolle beschließen: 1. § 1 erhält folgende Fassung: §1 (1) Die Träger der Rentenversicherung der Arbeiter und der Rentenversicherung der Angestellten zahlen bis zum 20. Dezember 1955 Vorschüsse auf die Gewährung weiterer Renten-Mehrbeträge für die Monate Dezember 1955 und Januar bis Mai 1956. Die Vorschüsse werden in Höhe von 20 vom Hundert der Steigerungsbeträge bemessen, und zwar durchschnittlich für jeweils um 5 Deutsche Mark gestufte monatliche Rentenzahlbeträge bis 200 Deutsche Mark; sie werden auf volle Deutsche Mark nach oben abgerundet. Der Vorschuß für den in Satz 1 genannten Zeitraum beträgt mindestens 20 Deutsche Mark. • (2) § 11 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vom 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 354) findet entsprechende Anwendung. 2.Für den Fall der Ablehnung des Antrags unter Nr. 1 wird § 1 durch die folgenden §§ 1 bis 1 g ersetzt: §1 Bis zur Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherungen werden für die Zeit nach dem 30. November 1955 weitere Renten-Mehrbeträge nach Maßgabe der §§ 1 a bis 1 g gewährt. § 1a Über die Vorschriften von § 1 des RentenMehrbetrags-Gesetzes vom 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 354) hinaus werden weitere Renten-Mehrbeträge auch an Empfänger von Waisenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, in der Rentenversicherung der Angestellten und in der knappschaftlichen Rentenversicherung gewährt. § lb Der der Berechnung des weiteren Renten-Mehrbetrages zugrunde zu legende Vomhundertsatz (§ 2 Abs. 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes) beträgt für Steigerungsbeträge aus Beiträgen, die a) für die Zeit bis zum 31. Dezember 1923 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 120 vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung 100 vom Hundert, b) für die Zeit vom 1. Januar 1924 bis zum 31. Dezember 1938 entrichtet worden sind, in der Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten 60 vom Hundert, in der knappschaftlichen Rentenversicherung 50 vom Hundert. § 1 Für die Empfänger von Invalidenrenten in der Rentenversicherung der Arbeiter, von Ruhegeldem in der Rentenversicherung der Angestellten, von Witwen- (Witwer-)renten in der Rentenversicherung der Arbeiter und in der Rentenversicherung der Angestellten, bei denen der Mehrbetrag nach § 3 des Renten-MehrbetragsGesetzes berechnet wird, bestimmen sich die Vomhundertsätze für die Berechnung der weiteren Renten-Mehrbeträge nach Anlage B des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes. § 1 Auf Antrag des Berechtigten hat, sofern entsprechende Unterlagen vorliegen, abweichend von § 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes die Berechnung des weiteren Mehrbetrages gemäß § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes zu erfolgen. § le Der weitere Mehrbetrag beträgt für Versichertenrenten mindestens 6 Deutsche Mark, für Witwenrenten mindestens 4 Deutsche Mark, für Waisenrenten mindestens 2 Deutsche Mark monatlich. § 1f Soweit bei den Versorgungsrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz, den Unterhaltshilfen nach dem Lastenausgleichsgesetz, den Teuerungszulagen nach dem Teuerungszulagengesetz und den Bundesbeihilfen zum Ausgleich von Härten im Rahmen der betrieblichen Altersfürsorge nach den Richtlinien vom 17. Oktober 1951 (Bundesanzeiger Nr. 204 vom 20. Oktober 1951) die Gewährung oder die Höhe der Leistungen davon abhängig ist, daß bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, bleiben die Mehrbeträge bei der Ermittlung des Einkommens unberücksichtigt. Das gleiche gilt bei der Prüfung der fürsorgerechtlichen Hilfsbedürftigkeit. Die Mehrbeträge bleiben ferner von der Anrechnung auf die Arbeitslosenfürsorgeunterstützung ausgenommen. § 1g Die §§ 1 bis 7 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes finden auf die weiteren Renten-Mehrbeträge Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. 3. Es wird ein § 2 a mit folgendem Wortlaut eingefügt: §2a Die durch die weiteren Renten-Mehrbeträge entstehenden Aufwendungen werden von den Trägern der Rentenversicherungen bevorschußt. Dies gilt nicht, soweit Renten-Mehrbeträge nach dem Renten-Mehrbetrags-Gesetz vom Bund zu tragen sind. Die endgültige Aufbringung der Mittel bleibt der Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung vorbehalten. Bonn, den 10. November 1955 Ollenhauer und Fraktion Namentliche Abstimmungen 1. über den von den Abg. Sabel u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Schlußabstimmung) (Vgl. S. 6047 A, 6050 B), 2. über den § 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Umdruck 493 Ziffer 1) (Vgl. S. 6077 C, 6059 D, 6061 D, 6062 B, 6066 D), 3. über § 1 a desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6077 D, 6067 B, 6068 C), 4. über § 1 e desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6078 A, 6069 D, 6070 C), 5. über § 1 f desselben Änderungsantrags (Umdruck 493 Ziffer 2) (Vgl. S. 6078 C, 6070 B, C, 6071 A). Name 1 2 Abstimmungen 3 4 5 CDU/CSU Frau Ackermann . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Adenauer — — — — — Albers Ja Nein Nein Nein Nein Arndgen Ja Nein Nein Nein Nein Barlage Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bartram Nein Nein Nein Nein Nein Bauer (Wasserburg) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bauereisen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bauknecht — Nein Nein Nein Nein Bausch Ja Nein Nein Nein Nein Becker (Pirmasens) . . Ja Nein Nein Nein Nein Bender Nein Nein Nein Nein Nein Berendsen Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Bergmeyer . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Fürst von Bismarck . . . — — — — — Blank (Dortmund) . . . — — — — — Frau Dr. Bleyler (Freiburg) Ja Nein Nein Nein Nein Blöcker Nein Nein Nein Nein Nein Bock Nein Nein Nein Nein Nein von Bodelschwingh . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Nein Nein Nein Nein Brand (Remscheid) . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Brauksiepe . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. von Brentano . . . . — — __ — — Brese beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Brökelschen . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Brönner enthalten Nein Nein Nein Nein Brookmann (Kiel) . . Nein Nein Nein Nein Nein Brück Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bucerius beurlaubt beurlaubt beurlaubt Nein Nein Dr. von Buchka . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Bürkel Nein Nein Nein Nein Nein Burgemeister Nein Nein Nein Nein Nein Caspers Ja Nein Nein Nein Nein Cillien Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Conring Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Czaja . . . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Demmelmeier Nein Nein — — — Diedrichsen Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dietz Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dittrich Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dollinger Nein Nein Nein Nein Nein Donhauser — — — — — Dr. Dresbach Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Eckhardt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eckstein — — — — — ) Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Ehren Ja Nein Nein Nein Nein Engelbrecht-Greve . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Erhard . . . -- — — — — Etzenbach . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Even Ja Nein Nein Nein Nein Feldmann beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gräfin Finckenstein . Ja Nein Nein Nein Nein Finckh — — beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Franz Ja Nein Nein Nein Nein Franzen Ja Nein Nein Nein Nein Friese beurlaubt Nein Nein Nein Nein Fuchs Ja Nein Nein Nein Nein Funk Nein Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Furler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gedat . Ja Nein Nein beurlaubt beurlaubt Geiger (München) . . . Nein Nein Nein Nein Nein Frau Geisendörfer . . . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gengler . Ja Nein Nein Nein Nein Gerns . Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt D. Dr. Gerstenmaier . beurlaubt Nein Nein Nein Nein Gibbert Nein Nein Nein Nein Nein Giencke . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Glasmeyer Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Gleissner (München) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Glüsing Nein Nein Nein Nein beurlaubt Gockeln . — — — — — Dr. Götz Ja Nein Nein Nein enthalten Goldhagen enthalten Nein Nein Nein Nein Gontrum Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Graf (München) . Ja Nein Nein Nein Nein Günther Ja Nein Nein Nein Nein Gumrum beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt ) Haasler -- Nein Nein Nein Nein Häussler Ja Nein Nein Nein Nein Hahn enthalten Nein Nein Nein Nein Harnischfeger Ja Nein Nein Nein Nein Heix Ja Nein Nein Nein Ja Dr. Hellwig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Graf Henckel . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Hesberg Ja Nein Nein Nein Nein Heye beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Hilbert beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Höcherl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Höck Nein Nein Nein Nein Nein Höfler Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Holla Ja Nein Nein Nein Nein Hoogen beurlaubt Nein Nein Nein beurlaubt Dr. Horlacher Ja Nein Nein Nein Nein Horn Ja Nein Nein Nein Nein Huth enthalten Nein Nein Nein Nein Illerhaus Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Jaeger beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Jochmus . . Ja Nein Nein Nein Nein Josten Ja Nein Nein Nein Nein Kahn Ja Nein Nein Nein Nein Kaiser — Nein -- -- — Karpf Ja Nein Nein Nein Nein Kemmer (Bamberg) Ja Nein Nein Nein Nein Kemper (Trier) Nein Nein Nein Nein Nein Kiesinger — — Dr. Kihn (Würzburg) . Nein Nein Nein Nein Nein Kirchhoff Nein Nein Nein Nein Nein Klausner Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kleindinst . . . . enthalten Nein Nein Nein Nein Dr. Kliesing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Knapp Ja Nein Nein Nein Nein Knobloch beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Dr. Köhler Nein Nein Nein — — Koops Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Kopf beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kortmann . Nein Nein Nein Nein Nein Kraft — — — — — Kramel Nein Nein Nein Nein Neig Krammig Ja Nein Nein Nein - Kroll Nein Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Kuchtner . . Ja Nein Nein Nein Nein Kühlthau — Nein Nein Nein Nein Kuntscher Ja Nein Nein Nein enthalten Kunze (Bethel) enthalten Nein Nein Nein Nein Lang (München) . . . Ja Nein Nein Nein Nein Leibfried Ja — — — — Leibing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Leiske beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lenz (Brühl) Ja — -- — — Dr. Lenz (Godesberg) . . Nein Nein Nein Nein Nein Lenze (Attendorn) . . Ja Nein Nein Nein Nein Leonhard Nein Nein Nein Nein Nein Lermer Nein Nein Nein Nein Nein Leukert Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Leverkuehn • • • • Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Lindenberg . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Lindrath Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Löhr Ja Nein Nein Nein Nein Lotze enthalten Nein Nein Nein Nein Dr. h. c. Lübke . . . . — — Nein — Nein Lücke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lücker (München) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Lulay Ja Nein Nein Nein Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Ja Nein Ja Ja Majonica _ beurlaubt Nein Nein Nein Nein I Dr. Baron Manteuffel- Szoege Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Massoth Ja Nein Nein Nein Nein Maucher Ja Nein Nein Nein Nein Mayer (Birkenfeld) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Menke Nein Nein Nein Nein Nein Mensing beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Meyer (Oppertshofen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Meyer-Ronnenberg . . Ja Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt Miller Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Moerchel Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Morgenthaler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Muckermann Ja Nein Nein Nein Nein Mühlenberg Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller-Hermann . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müser -- Nein Nein Nein Nein Naegel Nein Nein Nein Nein Nein Nellen beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neuburger Nein Nein Nein Nein beurlaubt Niederalt Nein Nein Nein Nein Nein Frau Niggemeyer . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Dr. Oberländer . . — — — — — Dr. Oesterle beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Oetzel Ja Nein Nein Nein beurlaubt Dr. Orth beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Pelster Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pferdmenges . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Pitz Ja Nein Nein Nein Nein Platner Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Praetorius . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. Probst . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Dr. h. c. Pünder . . Ja Nein Nein Nein Nein Raestrup beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Rasner Nein Nein Nein Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Frau Dr. Rehling . . . Ja Nein Nein Nein Nein Richarts Ja Nein Nein Nein Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Rinke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Rösch Ja Nein Nein Nein Nein Rösing Ja Nein Nein Nein Nein Rümmele Ja Nein Nein. — — Ruf enthalten Nein Nein Nein Nein Sabaß Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Sabel Ja Nein Nein Nein Nein Samwer Nein Nein — Nein Nein Schäffer Ja — Nein Nein Nein Scharnberg Nein Nein Nein Nein Nein Scheppmann Ja Nein Nein Nein Nein Schill (Freiburg) enthalten beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schlick Nein Nein Nein Nein Nein Schmücker Nein —. — — — Schneider (Hamburg) . Ja Nein Nein Nein Ja Schrader Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Schröder (Düsseldorf) — — — — — Dr.-Ing. E. h. Schuberth Ja Nein Nein Nein Nein Schüttler Ja Nein Nein Nein Nein Schütz Ja Nein Nein Nein Nein Schulze-Pellengahr . . . Ja Nein Nein Nein Nein Schwarz . . . . . . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Dr. Schwarzhaupt beurlaubt Nein Nein Nein Nein Dr. Seffrin Nein Nein Nein Nein Ja Seidl (Dorfen) Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Serres Ja Nein Nein Nein Nein Siebel Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Siemer Nein Nein Nein Nein Nein Solke Ja Nein Nein Nein Nein Spies (Brücken) • • • • Ja Nein Nein Nein Nein Spies (Emmenhausen) Ja Nein Nein Nein Nein Spörl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Graf von Spreti . . . Ja Nein Nein Nein Nein Stauch — Nein Nein — — Frau Dr. Steinbiß . . Ja Nein Nein Nein Nein Stiller beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Storch Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Storm Ja Nein Nein Nein Nein Strauß — — — -- — Struve beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stücklen Nein Nein Nein Nein Nein Teriete Ja Nein Nein Nein Nein Unertl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Varelmann Ja Nein Nein Nein Nein Frau Vietje Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Vogel Nein Nein Nein Nein Nein Voß Ja Nein Nein Nein Nein Wacher (Hof) Nein Nein Nein Nein Nein Wacker (Buchen) . . . . Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Wahl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Walz Ja Nein Nein Nein Nein Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) Ja Nein- Nein Nein Nein Dr. Weber (Koblenz) . enthalten Nein Nein Nein Nein Wehking Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Welskop beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Welter (Aachen) Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Werber Ja Nein Nein Nein Nein Wiedeck Nein Nein Nein Nein Nein Wieninger Nein Nein Nein Nein Nein Dr. Willeke Ja Nein Nein Nein Nein Winkelheide Ja Nein Nein Nein Nein Wittmann Ja Nein Nein Nein Nein Wolf (Stuttgart) . . . . Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Wuermeling . . . . — — — — — Wullenhaupt Ja Nein Nein Nein Nein Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 SPD Frau Albertz . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Albrecht Ja Ja Ja Ja Ja Altmaier Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Arndt Ja Ja Ja Ja Ja Arnholz Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Baade beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Bärsch Ja — Ja Ja Ja Bals Ja Ja Ja Ja Ja Banse Ja Ja Ja Ja Ja Bauer (Würzburg) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Baur (Augsburg) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Bazille Ja Ja Ja Ja Ja Behrisch Ja Ja Ja Ja Ja Frau Bennemann . . . Ja Ja Ja Ja Ja Bergmann Ja Ja Ja Ja Ja Berlin Ja Ja Ja Ja Ja Bettgenhäuser Ja Ja Ja Ja Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Ja Birkelbach Ja Ja Ja Ja Ja Blachstein Ja Ja Ja Ja Ja Dr. BleiB Ja Ja Ja Ja Ja Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Bruse Ja Ja Ja Ja Ja Corterier beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dannebom Ja Ja Ja Ja Ja Daum Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Deist beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dewald .Ta Ja Ja Ja Ja Diekmann Ja Ja Ja Ja Ja Diel Ja Ja Ja Ja Ja Frau Döhring Ja Ja Ja Ja Ja Erler beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Eschmann Ja Ja Ja Ja Ja Faller Ja Ja Ja Ja Ja Franke Ja Ja Ja Ja Ja Frehsee Ja Ja Ja Ja Ja Freidhof Ja Ja Ja Ja Ja Frenzel Ja Ja Ja Ja Ja Gefeller Ja Ja Ja Ja Ja Geiger (Aalen) Ja Ja Ja Ja Ja Geritzmann Ja Ja Ja Ja Ja Gleisner (Unna) . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Greve Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Gülich Ja Ja Ja Ja Ja Hansen (Köln) Ja Ja Ja Ja Ja Hansing (Bremen) . . Ja Ja Ja Ja Ja Hauffe Ja Ja Ja Ja Ja Heide Ja Ja Ja Ja Ja Heiland beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Heinrich Ja Ja Ja Ja Ja Hellenbrock Ja Ja Ja Ja Ja Hermsdorf Ja Ja Ja Ja Ja Herold Ja Ja Ja Ja Ja Höcker Ja Ja Ja Ja Ja Höhne Ja Ja Ja Ja Ja Hörauf Ja — — — — Frau Dr. Hubert . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Hufnagel Ja Ja Ja Ja Ja Jacobi — Ja Ja Ja Ja Jacobs Ja Ja Ja Ja Ja Jahn (Frankfurt) . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Jaksch Ja Ja Ja Ja Ja Kahn-Ackermann . . Ja Ja Ja Ja Ja Kalbitzer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Keilhack Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kettig Ja Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Keuning Ja Ja Ja Ja Ja Kinat Ja Ja Ja Ja Ja Frau Kipp-Kaule • • • Ja Ja Ja Ja Ja Könen (Düsseldorf) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Koenen (Lippstadt) . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Korspeter . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kreyssig beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Kriedemann Ja Ja Ja Ja Ja Kühn (Köln) Ja Ja Ja Ja Ja Kurlbaum Ja Ja Ja Ja Ja Ladebeck Ja Ja Ja Ja Ja Lange (Essen) Ja Ja Ja Ja Ja Frau Lockmann . . . Ja Ja Ja Ja Ja Ludwig Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Lütkens beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Maier (Freiburg) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Marx Ja Ja Ja Ja Ja Matzner Ja Ja Ja Ja Ja Meitmann Ja Ja Ja Ja Ja Mellies Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Menzel Ja Ja Ja Ja Ja Merten Ja Ja Ja Ja Ja Metzger Ja Ja Ja Ja Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Ja Ja Ja Ja Meyer (Wanne-Eickel) . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Meyer-Laule . . Ja Ja Ja Ja Ja Mißmahl beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Moll beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Mommer Ja Ja Ja Ja Ja Müller (Erbendorf) • . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Müller (Worms) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Nadig Ja Ja Ja Ja Ja Odenthal Ja Ja Ja Ja Ja Ohlig Ja Ja Ja Ja Ja Ollenhauer Ja Ja Ja Ja Ja Op den Orth Ja — Ja Ja Ja Paul Ja Ja Ja Ja Ja Peters Ja Ja Ja Ja Ja Pöhler Ja Ja Ja Ja Ja Pohle (Eckernförde) . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Preller Ja Ja Ja Ja Ja Priebe Ja Ja Ja Ja Ja Pusch Ja Ja Ja Ja Ja Putzig Ja Ja Ja Ja Ja Rasch Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Ratzel Ja Ja Ja Ja Ja Regling Ja Ja Ja Ja Ja Rehs Ja Ja Ja Ja Ja Reitz Ja Ja Ja Ja Ja Reitzner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Renger Ja Ja Ja Ja Ja Richter beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ritzel Ja Ja Ja Ja Ja Frau Rudoll Ja Ja Ja Ja Ja Ruhnke Ja Ja Ja Ja Ja Runge Ja Ja Ja Ja Ja Frau Schanzenbach . . Ja Ja Ja Ja Ja Scheuren Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schmid (Frankfurt) Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schmidt (Gellersen) . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmidt (Hamburg) . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schmitt (Vockenhausen) . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schöne • • • • • • beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Schoettle Ja Ja Ja Ja Ja Seidel (Fürth) Ja Ja Ja Ja Ja Seither Ja Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Seuffert Ja Ja Ja Ja Ja Stierle Ja Ja Ja Ja Ja Sträter Ja Ja Ja Ja Ja Frau Strobel Ja Ja Ja Ja Ja Stümer Ja Ja Ja Ja Ja Thieme Ja Ja Ja Ja Ja Trittelvitz Ja Ja Ja Ja Ja Wagner (Deggenau) . Ja Ja Ja Ja Ja Wagner (Ludwigshafen) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Wehner Ja Ja Ja Ja Ja Wehr Ja Ja Ja Ja Ja Welke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Weltner (Rinteln) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. Wenzel . . . Ja Ja Ja Ja Ja Wienand Ja Ja Ja Ja Ja Wittrock Ja Ja Ja Ja Ja Ziegler Ja Ja Ja Ja Ja Zühlke Ja Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Atzenroth Nein Ja enthalten Nein Nein Dr. Becker (Hersfeld) . . Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Berg Nein Ja Ja Ja Nein Dr. Blank (Oberhausen) . Nein Ja Ja Nein Nein Dr. h. c. Blücher • • • — — — — — Dr. Bucher Nein Ja Ja Ja enthalten Dr. Czermak Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Dehler Nein Ja Ja Nein Nein Dr.-Ing. Drechsel . . Nein Ja Ja Ja Ja Eberhard beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Euler Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Fassbender Nein Ja Ja Ja Ja Frau Friese-Korn . . Nein Ja Ja Ja Ja Frühwald beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Gaul Nein Ja Ja Nein Ja Graaf (Elze) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Hammer Nein enthalten Ja Ja Ja Held Nein Ja Ja Ja beurlaubt Hepp Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Hoffmann Nein Ja Ja enthalten Ja Frau Hütter Nein Ja Ja Ja Ja Frau Dr. Ilk Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Jentzsch Nein Enthalten Ja beurlaubt beurlaubt Körner Nein Ja Ja Ja Ja Kühn (Bonn) Nein Ja Ja Ja Ja Lahr Nein Ja Ja Nein Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Luchtenberg . . . Nein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Ja — — — von Manteuffel (Neuß) beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Margulies beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Mauk Nein Ja Ja Nein Ja Dr. Mende Nein Ja Ja Nein Ja Dr. Miessner beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Neumayer — -- — — — Onnen Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Preiß Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Preusker — — — — — Rademacher beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Schäfer beurlaubt enthalten enthalten beurlaubt Ja Scheel Nein Ja Ja Ja Ja Schloß Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Schneider (Lollar) Nein Ja Ja Nein Ja Schwann Nein Ja Ja Ja Ja Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 Stahl Nein beurlaubt beurlaubt 'beurlaubt beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Starke beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Wellhausen . . . beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt GB/BHE Elsner Ja Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Engell Ja Ja Ja Ja Ja Feller beurlaubt beurlaubt 'beurlaubt beurlaubt beurlaubt Frau Finselberger . . Ja Ja Ja Ja Ja Gemein beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Gille Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Kather Ja J a Ja Ja Ja Dr. Keller Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Ja Dr. Klötzer Ja Ja Ja Ja Ja Kunz (Schwalbach) . Ja Ja Ja Ja Ja Kutschera Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Mocker beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Petersen Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Reichstein Ja Ja Ja Ja Ja Seiboth Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Sornik Ja Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Srock Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Strosche Ja Ja Ja Ja Ja DP Becker (Hamburg) . . . Ja enthalten Ja Ja Ja Dr. Brühler enthalten Ja Ja Nein Ja Eickhoff beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Elbrächter Nein enthalten Ja Ja Ja Frau Kalinke Ja enthalten Ja Nein Ja Matthes beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. von Merkatz . . . . — — Ja Nein — Müller (Wehdel) . . Nein enthalten Ja Nein Ja Dr. Schild (Düsseldorf) . Nein enthalten — — — Schneider (Bremerhaven) enthalten enthalten Ja Ja Ja Dr. Schranz Nein enthalten Ja Ja Ja Dr.-Ing. Seebohm . . . — — — — — Walter Ja Ja Ja Ja Ja Wittenburg Nein enthalten Ja Nein Ja Dr. Zimmermann . . Nein enthalten Ja Nein Ja Fraktionslos Brockmann (Rinkerode) Ja Ja Ja Ja Ja Stegner Nein Ja Ja Ja Ja Zusammenstellung der Abstimmungen Abstimmungen 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 373 368 360 355 352 Davon : Ja 260 178 184 170 183 Nein . . . . . 101 178 174 184 166 Stimmenthaltung . 12 12 2 1 3 Zusammen wie oben . 373 368 360 355 352 Berliner Abgeordnete Abstimmungen Name 1 2 3 4 5 CDU/CSU Dr. Friedensburg . . . . enthalten beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Krone Ja Nein Nein Nein Nein Lemmer enthalten — — — — Frau Dr. Maxsein . . Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Stingl Ja Nein Nein Nein Nein Dr. Tillmanns — — — — — SPD Brandt (Berlin) . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Heise beurlaubt beurlaubt , beurlaubt beurlaubt beurlaubt Klingelhöfer beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Königswarter . . Ja Ja Ja Ja Ja Mattick Ja Ja Ja Ja Ja Neubauer Ja Ja Ja Ja Ja Neumann Ja Ja Ja Ja Ja Dr. Schellenberg . . . . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Schroeder (Berlin) . Ja Ja Ja Ja Ja Schröter (Wilmersdorf) . Ja Ja Ja Ja Ja Frau Wolff (Berlin) • • • Ja Ja Ja Ja Ja FDP Dr. Henn Nein Ja Ja Ja Ja Hübner Ja Ja Ja Nein Nein Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Nein Ja beurlaubt beurlaubt beurlaubt Dr. Reif Nein Ja Ja Ja Ja Dr. Will beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt beurlaubt Zusammenstellung der Abstimmungen der Berliner Abgeordneten Abstimmungen 1 2 3 4 5 Abgegebene Stimmen 18 15 14 14 14 Davon: Ja 13 13 12 11 11 Nein 3 2 2 3 3 Stimmenthaltung . 2 — — — — Zusammen wie oben . . 18 15 14 14 14
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Franz Seidl


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Namens des Vorsitzenden des Vermittlungsausschusses und des Berichterstatters, des Herrn Abgeordneten Kiesinger, der heute leider verhindert ist, habe ich die Ehre, Ihnen den Bericht über die Beratungen des Vermittlungsausschusses zur Finanzreform (Finanzverfassungsgesetz) zu geben.
    Der Vermittlungsausschuß hat sich am 26. Oktober 1955 abschließend mit dem Finanzverfassungsgesetz befaßt. Das Gesetz war bereits einmal auf Verlangen der Bundesregierung Gegenstand eines Vermittlungsverfahrens. Der daraufhin nach langwierigen Verhandlungen am 11. März 1955 beschlossene Vermittlungsvorschlag hatte im wesentlichen folgende Regelung vorgesehen.
    Die kleinen Steuern, also die Kraftfahrzeugsteuer, die Kapitalverkehrsteuern, die Versicherungsteuer und die Wechselsteuer, sollten auf den Bund übergehen. Der Bund sollte das Recht erhalten, eine Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer als selbständige Steuer ohne Zustimmung des Bundesrates zu erheben. Die prozentuale Aufteilung des Aufkommens aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer auf Bund und Länder sollte nicht im Grundgesetz selbst vorgenommen, sondern es sollten nur bestimmte Grundsätze in der Verfassung aufgestellt werden. Die Verteilung sollte einem einfachen Bundesgesetz vorbehalten bleiben, das mindestens zwei Jahre unverändert bleiben sollte und erst nach Ablauf dieser Frist erforderlichenfalls hätte revidiert werden können; das war die sogenannte Revisionsklausel. Im Falle von unzumutbaren Mehrbelastungen der Länder durch Bundesgesetze war eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses zugunsten der Länder auch vor Ablauf der Zweijahresfrist vorgesehen; das war die sogenannte Sicherungsklausel. Die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Länderfinanzausgleichs sahen entsprechend den Vorschlägen des Bundesrats einen horizontalen Ausgleich aus Beiträgen der Länder und nur für Ausnahmefälle die Gewährung von ergänzenden Bundeszuweisungen an leistungsschwache Länder vor.
    Diese Vorschläge fanden, wie Sie wissen, am 24. März 1955 zwar die Zustimmung dieses Hauses; der Bundesrat jedoch verweigerte in seiner Sitzung vom 1. April 1955 die Zustimmung. Der Bundestag verlangte daraufhin eine erneute Einberufung des Vermittlungsausschusses.
    Das Ihnen in Drucksache 1819 vorliegende Vermittlungsergebnis ist in mehreren Sitzungen des Vermittlungsausschusses und eines von ihm eingesetzten Unterausschusses nach eingehender Prüfung verschiedener Lösungsvorschläge erarbeitet worden. Es enthält gegenüber dem Vermittlungsvorschlag vom 11. März 1955 eine Neufassung des


    (Seidl [Dorfen])

    Art. 106 des Grundgesetzes. Art. 107 ist, abgesehen von einer unbedeutenden textlichen Änderung, die sich zwangsläufig aus der vorgeschlagenen Neufassung von Art. 106 ergibt, unverändert geblieben, da insoweit zwischen den Auffassungen des Bundestages und des Bundesrats kein Gegensatz bestand.
    Ich darf Ihnen ganz kurz die wesentlichen Punkte des Vermittlungsvorschlags bekanntgeben. In der Frage der Überleitung von Landessteuern — den bekannten kleinen Steuern — auf den Bund hat der Vermittlungsausschuß den Einwendungen des Bundesrats in vollem Umfang Rechnung getragen. Er schlägt vor, hier eine Änderung des gegenwärtigen Zustandes überhaupt nicht vorzunehmen und nur die Abgaben von Spielbanken, die zwar auch bisher schon den Ländern zugestanden haben, aber nicht eigens aufgeführt waren, in den Katalog mit aufzunehmen.
    Hinsichtlich der Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer hält der Vermittlungsausschuß dagegen seinen Vorschlag vom 11. März 1955 aufrecht, nach dem die Ergänzungsabgabe als selbständige Steuer dem Bund zugewiesen wird — für den Fall, daß der Bundestag später eine solche Ergänzungsabgabe beschließen sollte, worüber heute noch gar nichts gesagt werden kann. Der Vermittlungsausschuß hält diese Lösung für sachlich gerechtfertigt und hat auch keine verfassungsrechtliche Möglichkeit gesehen, den Wünschen des Bundesrates und auch Wünschen von Teilen dieses Hauses auf eine Begrenzung der Ergänzungsabgabe der Höhe nach in einem Gesetz nach Art. 107 des Grundgesetzes zu entsprechen. Hier bestanden verfassungsrechtliche Bedenken.
    Die größten Schwierigkeiten bereitete natürlich die Behandlung der Einkommen- und Körperschaftsteuer. Es stand fest, daß der Bund und die Länder an dem Aufkommen dieser wichtigsten Steuer angemessen beteiligt werden müssen. Die Aufgabe, vor die sich der Vermittlungsausschuß gestellt sah, lag darin, die Aufteilung so zu regeln, daß auch bei künftiger Änderung des Belastungsverhältnisses von Bund und Ländern eine gleichmäßige Befriedigung der Deckungsbedürfnisse beider Partner gewährleistet wird und zugleich ständige Auseinandersetzungen zwischen Bund und Ländern über die Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses nach Möglichkeit vermieden werden.
    Der Vermittlungsausschuß hat alle Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen, sorgfältig geprüft. Der Gedanke, die Methode der Bedarfsermittlung gesetzlich so festzulegen, daß die Festsetzung des Beteiligungsverhältnisses nur noch das Ergebnis eines systematischen Verfahrens und nicht einer politischen Auseinandersetzung sein würde — ein Gedanke, der zunächst sehr viel Anklang gefunden hatte —, hat sich als undurchführbar erwiesen. Der Vermittlungsausschuß hat sodann erwogen, die Haushaltswirtschaft des Bundes und der Länder dadurch stärker zu verselbständigen, daß die Einkommen- und die Körperschaftsteuer in je eine Bundes- und eine Landessteuer aufgeteilt und beide Steuern auf der Grundlage einheitlicher Meßbeträge nach getrennten Bundes- und Länderhebesätzen erhoben werden. Der Vermittlungsausschuß ist jedoch nach eingehender Prüfung zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Vorschlag zu einer erheblichen Mehrbelastung der Finanzverwaltung geführt hätte, ohne die Gewähr zu bieten — was das Wesentliche gewesen wäre —, daß eine Verminderung der Auseinandersetzungen über die beiderseitigen Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer einträte. Zudem hätte eine solche Regelung auch die vom Bundesrat geforderte Einfügung einer Vorschrift über die Sicherung der Länder gegen finanzielle Auswirkungen der Bundesgesetzgebung, also einer Sicherungsklausel, in das Grundgesetz unmöglich gemacht. Damit war dieser Vorschlag zum Scheitern verurteilt.
    Der Vermittlungsausschuß hat danach keine andere Möglichkeit gesehen, als in der Frage der Aufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer grundsätzlich zu dem ursprünglichen Regierungsentwurf zurückzukehren. Er schlägt dementsprechend vor, das Beteiligungsverhältnis an dieser Steuer im Grundgesetz zahlenmäßig festzulegen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Neufestsetzung dieses Verhältnisses durch einfaches Bundesgesetz vorzusehen.
    Das Beteiligungsverhältnis soll unter Berücksichtigung der Entwicklung des Steueraufkommens seit der Steuerreform auf 35 % für den Bund und 65 % für die Länder festgesetzt werden. Dieser Vorschlag stellt einen Kompromiß zwischen den Forderungen des Bundes und der Länder dar. Zufrieden sind wohl beide nicht; daher eben der Kompromiß.
    Hier darf ich vielleicht noch bemerken, daß mit dieser Fassung, auch mit dem Wegfall der Worte „und der Länderanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer" die rechtlich umstrittene Frage, ob Einkommen- und Körperschaftsteuer Landessteuern oder gemeinschaftliche Steuern von Bund und Ländern sind, offenbleibt und zweitens eine auf den Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer beschränkte Steuergesetzgebung, die etwa ohne Zustimmung des Bundesrates erfolgen könnte, rechtlich eindeutig ausgeschlossen ist.
    Die Vorschriften über Änderungen des Beteiligungsverhältnisses — die sogenannte Revisionsklausel — gehen von der Formulierung der Regierungsvorlage aus. Sie sind durch Grundsätze über die Berichtigung des Beteiligungsverhältnisses und durch eine Vorschrift ergänzt worden, nach der das Beteiligungsverhältnis frühestens zwei Jahre nach der letzten Festsetzung geändert werden kann. Die Grundsätze für die Berichtigung des Beteiligungsverhältnisses sind der vom Bundestag am 19. November 1954 beschlossenen Fassung des Gesetzes entnommen und sollen dazu beitragen, die Auseinandersetzungen über die Änderung des Beteiligungsverhältnisses einzuschränken und auch etwas mehr zu versachlichen. Mit der Zweijahresfrist wiederholt der Vermittlungsausschuß seinen Vorschlag, den er bereits am 11. März 1955 gemacht hat und dem auch vom Bundesrat nicht widersprochen worden ist.
    In der für die Länder besonders wichtigen Frage der finanziellen Sicherung gegen die Belastung der Länder durch Bundesgesetze, der sogenannten Sicherungsklausel, hält der Vermittlungsausschuß gleichfalls seinen Vorschlag vom 11. März 1955 aufrecht, der im wesentlichen der ursprünglichen Regierungsvorlage entspricht. Hervorzuheben ist, daß die Zweijahresfrist für eine Änderung des Beteiligungsverhältnisses in diesem Falle keine Anwendung findet. Es ist selbstverständlich, daß man die Sicherungsklausel dann zur Anwendung bringen muß, wenn dieser Notstand eintritt, und daß


    (Seidl [Dorfen)]

    man dann nicht noch zwei Jahre warten kann, bis man eine Änderung verlangt. Das ist eindeutig so gemeint.
    Der Vermittlungsausschuß empfiehlt schließlich, das Finanzverfassungsgesetz schon mit Wirkung vom 1. April 1955 in Kraft zu setzen. Die Vorverlegung wird dadurch ermöglicht, daß, abgesehen von der Aufteilung der Einkommen- und Körperschaftsteuer, keine Änderung in der Verteilung der gegenwärtig erhobenen Steuern vorgeschlagen wird — die kleinen Steuern verbleiben nach wie vor den Ländern — und die Festsetzung des Bundesanteils an der Einkommen- und Körperschaftsteuer für 1955 noch nicht erfolgt ist; er muß ja noch gesetzlich geregelt werden. Der Vorchlag erspart damit die Verabschiedung eines besonderen Gesetzes über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommen- und Körperschaftsteuer durch den Bund für das Rechnungsjahr 1955 und bedeutet also eine Entlastung der Gesetzgebungsmaschinerie.
    Zusammenfassend ist hervorzuheben, daß der Auftrag in Art. 107 des Grundgesetzes zur endgültigen Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder die Aufgabe umschloß, eine Lösung zu finden, die dem Bund und den Ländern die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Einnahmequellen zuteilt. Die Verankerung dieser Lösung in der Finanzverfassung des Grundgesetzes forderte einerseits ein sorgfältiges Abwägen aller Interessen des Bundes und der Lander und deren verfassungsrechtliche Sicherung, mußte aber andererseits die Möglichkeit vorsehen, die in einer künftigen Entwicklung notwendig werdenden Änderungen auf einem im Grundgesetz geregelten Wege vorzunehmen. Dies ist dadurch geschehen, daß die Anteile des Bundes und der Länder an der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit bestimmten Hundertsätzen festgesetzt sind, aber neben der Revision dieser Festsetzung, also der Verteilungsquoten selbst, der Sätze 35 und 65, noch zugunsten der Länder die Sicherungsklausel und zugunsten des Bundes die Ergänzungsabgabe vorgesehen sind. Die Sicherung des im Grundgesetz verankerten föderalistischen Prinzips und des entsprechenden Besitzstandes der Länder an den ihnen zugeteilten Steuerquellen ist insbesondere dadurch gegeben, daß die sie berührenden Gesetzesänderungen der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.
    Nachdem das Vierte Überleitungsgesetz und das Länderfinanzausgleichsgesetz bereits mit Wirkung vom 1. April 1955 in Kraft getreten sind, bedeutet die Verabschiedung des Finanzverfassungsgesetzes in der jetzt vorgelegten Fassung den Abschluß der Finanzreform, wie sie dem Bundesrat mit der Vorlage der Bundesregierung vom 18. März 1954 und dem Bundestag mit der Vorlage vom 29. April 1954, Bundestagsdrucksache 480, vorgelegt worden ist. Seit der Einsetzung der mit den Vorarbeiten beauftragten Studienkommission sind in eingehender und gründlicher Arbeit und intensiver Bemühung um die Abwägung und klärende Sicherung aller Interessen de§ Bundes und der Länder mehr als zwei Jahre verflossen.
    Die in dieser Zeit von allen Seiten an den Entwürfen geübte Kritik verpflichtet heute aber auch zu der Feststellung, daß die in diesen Arbeiten gereifte Lösung, insbesondere auch — was immer wieder vergessen worden ist — wegen der engen Grenzen der Ermächtigung des Art. 107 des Grundgesetzes, nicht allen Wünschen entsprechen konnte, aber einen sehr wesentlichen Fortschritt in der Entwicklung unserer Finanzverfassung bedeutet und doch zu der Hoffnung berechtigt, daß auf dem nunmehr zwei Jahre besonders umstrittenen Gebiet der Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern eine für die Zukunft wertvolle Festigung eintritt.
    Namens des Vermittlungsausschusses darf ich das Hohe Haus bitten, einen Beschluß gemäß Drucksache 1819 zu fassen. Ich weise besonders darauf hin, daß der Vermittlungsausschuß nach § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung beschlossen hat, über diese Änderungen gemeinsam abstimmen zu lassen.


Rede von Dr. Carlo Schmid
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Nach der Geschäftsordnung findet über Anträge des Vermittlungsausschusses eine Aussprache nicht statt. Dagegen können die Fraktionen Erklärungen abgeben.
Das Wort zur Abgabe einer Erklärung hat der Abgeordnete Dr. Schneider.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Schneider


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre, folgende Erklärung abzugeben.
    Die Mehrheit meiner politischen Freunde und ich werden den Vorschlag ,des Vermittlungsausschusses zur Neufassung der Artikel 106 und 107 des Grundgesetzes ablehnen, weil wir einer endgültigen Verteilung der der konkurrierenden Gesetzgebung unterliegenden Steuern auf Bund und Länder nicht zuzustimmen vermögen, die lediglich die bisherige, aber bereits vom Parlamentarischen Rat offensichtlich als revisionsbedürftig empfundene Aufteilung bestätigt. Die notwendige Klarheit über die Bund und Ländern endgültig erwachsenden Aufgaben und die hieraus herrührenden finanziellen Notwendigkeiten besteht heute weniger als in den vergangenen Jahren. Wir sind daher der Auffassung, daß die in Art. 107 vorgesehene Frist für die Steuerverteilung bis zum 31. Dezember 1958 verlängert werden sollte. Diese Fristverlängerung würde überdies den Weg zu einer organischen und umfassenden Reform der Steuergesetzgebung, insbesondere auch unter Berücksichtigung der Gemeinden und Gemeindeverbände offenhalten, für die eine verfrühte verfassungsrechtliche Fixierung ein entscheidendes Hindernis darstellen würde.

    (Beifall bei der FDP.)