Rede von
Anton
Sabel
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(CDU/CSU)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, daß ich mich gegen meinen eigenen Kollegen Illerhaus mit größerer Schärfe wenden muß als gegen den Kollegen Bucher, weil ich der Meinung bin, daß er das ganze Anliegen doch reichlich verzerrt dargestellt hat.
Zunächst möchte ich mich für die 210 Abgeordneten, die diesen Antrag unterschrieben haben, dagegen verwahren, daß er sagt, das sei hier von einer Interessenorganisation geschehen.
Machen Sie sich bitte, Herr Kollege Illerhaus, doch einmal die Mühe und lesen Sie die Namen der Antragsteller durch! Dann sehen Sie, daß sie aus allen Schichten und. aus allen Fraktionen mit Ausnahme der FDP kommen. Ich möchte nicht so boshaft sein, Ihnen die Gegenfrage zu stellen, ob Sie als Abgeordneter oder als Präsident des Textileinzelhandelsverbandes gesprochen haben.
Ich darf mich kurz fassen und nur auf einige Dinge hinweisen. Der Herr Berichterstatter hat mit Recht darauf hingewiesen, daß es sich um ein Anliegen handelt, das so geregelt werden sollte, wie es von der Bundesregierung vorgeschlagen und von dem Bundesrat akzeptiert ist. Der § 105 b der Gewerbeordnung, nach dem diese Angelegenheit bisher geregelt wurde, sieht noch einige andere Tatbestände vor. Er zwang jedes Jahr zu einer neuen Festlegung und die zuständigen Stellen zur Auseinandersetzung darüber, ob man zwei oder drei Sonntage vor Weihnachten offenhalten soll. Auch mit den Richtlinien, die früher vom Reichsarbeitsminister, später von den Länderarbeitsministern ergangen sind, kam man nicht immer zu Rande. Es wurde oft bestritten, ob sie auf Grund der Fassung des § 105 b der Gewerbeordnung zu solchen Richtlinien überhaupt befugt seien. Aber seien wir uns doch darüber im klaren, daß es nicht gut ist, wenn alljährlich in den einzelnen Bereichen der Konkurrenzkampf darüber entsteht, ob man nun zwei oder drei Sonntage freigeben soll. Oft hat man es nur deswegen getan, weil eben eine Nachbarstadt mit einem solchen Beschluß vorausgeeilt ist und man glaubte, man könnte nicht hintennachhinken, man würde unter Umständen ein Geschäft verlieren.
Es handelt sich doch bei diesem Anliegen erstens um ein soziales Anliegen. Denken Sie daran: Wenn wir keine derartige Regelung treffen, haben alle die Menschen im Einzelhandel — nicht nur die Angestellten, auch die Inhaber der Geschäfte — vier Wochen keine Möglichkeit, einmal einen Tag auszuspannen. Das ist die Situation, die wir sehen sollten. Halten wir das für tragbar? Ich sage in aller Offenheit, ich halte es für untragbar. Ich darf daran erinnern, daß wir lange Jahre mit den zwei Sonntagen ausgekommen sind und daß gerade im letzten Jahre wieder das Streben stärker wurde, einen weiteren Sonntag anzufügen. Niemand kann uns beweisen, daß die Beschränkung auf zwei verkaufsoffene Sonntage irgendwo einen Umsatzrückgang zur Folge gehabt hat.
Die Statistiken sagen uns, daß wir im Laufe der letzten Jahre ständig eine Umsatzausweitung hatten.
Es geht — darauf ist von dem Berichterstatter hingewiesen worden, und das ist im Ausschuß diskutiert worden — auch um stärkere Respektierung des Sonntags. Wir sind der Meinung, daß hier doch einmal überprüft werden muß, ob man den Sonntag in so starkem Maße, wie das oft geschehen ist, zum Verkauf heranziehen soll. Wir sind der Ansicht, daß wir hier wirklich Ursache haben, einmal zu bremsen und gewisse Beschränkungen durchzuführen.
Der Kollege Illerhaus sprach vom Durchpeitschen. Meine Damen und Herren, worum geht es? Dem Parlament liegt der Entwurf des Ladenschlußgesetzes der Kollegen Meyer-Ronnenberg usw. vor. Aber Sie wissen, daß er bisher noch nicht abschließend beraten werden konnte. Der federführende Ausschuß hat noch nicht die Stellungnahme der mitbeteiligten Ausschüsse, und es ist anzunehmen, daß der Abschluß der Beratungen noch einige Zeit auf sich warten läßt. Unter diesen Umständen war man der Meinung, daß dieses dringliche Anliegen vorab einer Regelung bedarf und daß man eine solche Regelung schon für dieses Jahr gesetzlich sicherstellen sollte.
Gegen die Änderungsanträge habe ich beachtliche Bedenken. Zunächst darf ich daran erinnern, daß die Vorlage dieses Entwurfs bewußt im Einvernehmen mit der Vorlage der Bundesregierung und der Festlegung des Bundesrats erfolgte, um weitere Komplikationen zu vermeiden. Der Antrag des Kollegen Illerhaus würde bedeuten, daß bestimmte Sparten praktisch doch an drei Sonntagen
verkaufen würden. Denken Sie daran, daß die Kontrolle sehr schwierig sein wird und wir dann wahrscheinlich Schwierigkeiten mit den Ländern haben werden. Ich halte diese Regelung nicht für möglich. Andere Vorschläge mögen später bei der Behandlung des Ladenschlußgesetzes diskutiert werden.
Ich möchte Sie dringend bitten, dem ernsten Anliegen, das in dieser Vorlage enthalten ist, Ihre Zustimmung zu geben.