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ID0211113300

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 111. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955 6003 111. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 10. November 1955. Nachruf für den am 6. November verstorbenen Abgeordneten Sassnick 6005 B Nachruf für den am 7. November verstorbenen Abgeordneten Griem 6005 B Glückwünsche zu den Geburtstagen der Abgeordneten Scheppmann und Zühlke 6005 C Geschäftliche Mitteilungen 6005 D Absetzung der Beratung der Mündlichen Berichte des Vermittlungsausschusses zum Finanzverfassungsgesetz (Drucksache 1819) und zum Inanspruchnahmegesetz für 1955 (Drucksache 1820) von der Tagesordnung 6005 D Beschlußfassung des Bundesrats zu Gesetzesbeschlüssen des Bundestags . . . 6005 D Mitteilung über Zurückziehung der Großen Anfrage der FDP betr. Durchführung des Saarstatuts (Drucksache 1618) 6005 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 198 und 200 (Drucksachen 1779, 1827; 1814, 1838) 6006 A Zur Geschäftsordnung (betr. Absetzung der Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Apothekenwesen [Drucksachen 1790, 1233] von der Tagesordnung): Frau Dr. Hubert (SPD) 6006 A Dr. Hammer (FDP) 6006 D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6006 D, 6007 C Horn (CDU/CSU) 6007 A Becker (Hamburg) (DP) 6007 B, C Absetzung 6007 C Fragestunde (Drucksache 1831): 1. betr. Verhandlungen über die Bombardierung des Großen Knechtsandes: Dr. von Buchka (CDU/CSU) . . 6008 A, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 6008 A, C 2. betr. Handhabung des Tarifaufsichtsrechts des Bundesverkehrsministers über die Einhaltung des Tarifzwanges gegenüber der Bundesbahn: Zurückgezogen 6008 C betr. Frage der Errichtung von Heeresbäckereien und -fleischereien: Held (FDP) 6008 D Blank, Bundesminister für Verteidigung 6008 D, 6009 A 3. betr. Fahrpreiserhöhungen für den Verkehr zur Insel Fehmarn: Dr. Menzel (SPD) 6009 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6009 A 4. betr. Bilanz des Volkswagenwerkes: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6009 D 5. betr. Jahresabschlüsse der Deutschen Bundesbahn: Dr. Menzel (SPD) 6009 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6010 A 6. betr. Entschädigung von Seeleuten für erlittene Kriegsverluste: Walter (DP) 6010 B, D, 6011 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6010 B, D, 6011 A 8. betr. Registrierbogen der amerikanischen Luftwaffe: Wittrock (SPD) . . . . 6011 A, C, D, 6012 A Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6011 B, D Präsident D. Dr. Gerstenmaier 6011 D, 6012 A 9. betr. Verfälschung ausländischer But- ter zu „Deutscher Markenbutter": Arnholz (SPD) 6012 A, C, D Dr. h. c. Lübke, Bundesminster für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 6012 B, D, 6013 A 10. betr. Tierquälerei durch Ausstellung von Tieren in Lokalen: Arnholz (SPD) 6013 A, C Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6013 B, C, D 11. betr. Pressenachrichten über Beschießung des Strands von Wenningstedt auf Sylt: Arnholz (SPD) 6013 D, 6014 B, C Blank, Bundesminister für Verteidigung 6013 D, 6014 B, C 12. betr. Stellungnahme des Bundesfinanzministers zur Frage der Reform der sozialen Leistungen: Dr. Schellenberg (SPD) 6014 C, D Schäffer, Bundesminister der Finanzen 6014 D, 6015 A Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . . 6015 A 13. betr Ausarbeitung von Gesetzentwürfen zur Sozialreform: Dr. Schellenberg (SPD) . . . 6015 A, C, D Storch, Bundesminister für Arbeit 6015 B, C, D 14. betr. Unfallrenten und Unfallversicherungsgesetzgebung: Meyer (Wanne-Eickel) (SPD) . . 6016 A, C Storch, Bundesminister für Arbeit 6016 A, C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 6016 D 15. betr. Überholverbote für Lastzüge an Steigungen und Gefällen der Bundesautobahnen: Dr. Leiske (CDU/CSU) 6016 D Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 6017 A 16. bis 28. wegen Zeitablaufs der Fragestunde abgesetzt 6017 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Verstöße gegen das Personenstandsgesetz (Drucksache 1712, Umdruck 492) . . . . 6017 B Dr. Arndt (SPD), Anfragender 6017 C, 6025 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 6019 B, 6027 C Metzger (SPD) 6020 D Frau Dr. Ilk (FDP) 6022 C Hoogen (CDU/CSU) 6023 D Dr. Bucher (FDP) 6027 B Beschlußfassung über den Antrag der Fraktion der SPD Umdruck 492 . . . 6028 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1797) 6028 D Frau Dr. Jochmus (CDU/CSU), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 6034 C Beschlußfassung 6028 D Zweite und dritte Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Druckaschen 1732, zu 1732) 6029 A Schütz (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6035 A Beschlußfassung 6029 A Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Änderung des Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksache 1742); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (Drucksache 1821) 6029 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 6029 B Frau Döhring (SPD), Berichterstatterin 6029 C Frau Korspeter (SPD) 6030 B Horn (CDU/CSU) 6031 C Vizepräsident Dr. Schmid 6032 A Dr. Schellenberg (SPD) 6032 A Abstimmungen 6030 A, 6032 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen für langfristig Arbeitslose (Drucksache 1798) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Sonderzulagen für Arbeitslose (Drucksache 1799) 6032 B Ausschußüberweisungen. . . 6032 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das deutsch-isländische Protokoll vom 19. Dezember 1950 über den Schutz von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten (Drucksache 1785) . 6032 C Überweisung an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 6032 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen und über das Vorläufige Europäische Abkommen vom 11. Dezember 1953 über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen (Drucksache 1786) 6032 C Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu der Erklärung vom 10. März 1955 über die Verlängerung der Geltungsdauer der Zollzugeständnislisten zum Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommen (GATT) (Drucksache 1794) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu dem Brüsseler Protokoll vom 30. Juli 1936 über die Immunitäten der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Drucksache 1795) 6032 D Überweisung an den Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten 6032 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das deutsch-österreichische Protokoll vom 25. März 1955 über die Verlängerung des deutschen Zollzugeständnisses für Loden (Drucksache 1796) . . 6033 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 6033 A Erste Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Hessischen Gesetzes zur Einführung der Rechtsanwaltsordnung (Drucksache 1829) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . 6033 A Erste Beratung des Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Kraftloserklärung von Hypotheken, Grundschuld- und Rentenschuldbriefen in besonderen Fällen (Drucksache 1830) 6033 A Überweisung an den Rechtsausschuß . . 6033 C Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen betr. Verkauf des ehemals reichseigenen Gesandtenwohnhauses in Athen (Drucksache 1792) 6033 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 6033 C Nächste Fragestunde 6033 C Nächste Sitzung 6033 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 6034 Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Aus- schusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zum Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1797) 6034 C Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache zu 1732) 6035 A Die Sitzung wird um 9 Uhr durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Anlage 2 Drucksache 1797 (Vgl. S. 6028 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (26. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über die Aufhebung von Bestimmungen über den Seidenbau (Drucksache 1616). Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Dr. Jochmus Das Gesetz dient der Bereinigung von Rechtsvorschriften über den Seidenbau, die auf Grund des sogenannten Reichsnährstandsgesetzes vom 13. September 1933 ergangen sind. 1935 hatte der Reichsernährungsminister den Reichsnährstand ermächtigt, die Gewinnung, die Verwertung, den Absatz und die Preise von deutschen Kokons zu regeln. Die letzte dieser Regelungen ist die Anordnung des Beauftragten des Reichsnährstandes für den deutschen Seidenbau von 1941. Diese Anordnung machte Erzeugung und Absatz von gewissen Zustimmungen abhängig; sie legte außerdem die alleinige Bruterzeugung in die Hand der Reichsforschungsanstalt für Seidenbau - jetzt Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht in Celle -, bestimmte eine Ablieferungspflicht für Kokons an die Mitteldeutsche Spinnereihütte GmbH, regelte Preise und führte Ordnungsstrafen ein. Hauptgrund für den Erlaß dieser Bestimmungen waren wehrwirtschaftliche Überlegungen, die zu einer gewissen Autarkie auf dem Naturseidenmarkt führen sollten. Mit der Durchführung der Vorschriften - vor allem mit der Abnahme der Kokons durch die Mitteldeutsche Spinnereihütte - waren erhebliche finanzielle Belastungen verbunden, die nicht mehr gerechtfertigt erscheinen. Die anfallenden Ernten werden zur Zeit nicht mehr von der überwiegend zum Reichsvermögen gehörenden Mitteldeutschen Spinnereihütte aufgenommen; sollten aber die Seidenerzeuger erfolgreich auf deren Abnahmepflicht bestehen, so wäre mit einem jährlichen Zuschußbedarf von 75 000 bis 80 000 DM zu rechnen. Dieser steht in keinem Verhältnis zu einer Gesamternte von etwa 30 000 DM, die sich auf etwa 3000 Züchter verteilt. b) Urlaubsanträge a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Gumrum 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Gemein 13. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Bauer (Wasserburg) 12. November Bauereisen 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hilbert 12. November Hoogen 12. November Illerhaus 12. November Knobloch 12. November Meyer (Oppershofen) 12. November Müller (Erbendorf) 12. November Regling 12. November Dr. Baade 11. November Baur (Augsburg) 11. November Dr. Bucerius 11. November Eickhoff 11. November Feldmann 11. November Frühwald 11. November Dr. Gleissner (München) 11. November I Heiland 11. November Dr. Höck 11. November Höcherl 11. November Dr. Kopf 11. November Dr. Kreyssig 11. November Margulies 11. November Mißmahl 11. November Kalbitzer 11. November Leibing 11. November Dr. Mocker 11. November Dr. Pohle (Düsseldorf) 11. November Dr. Schmidt (Gellersen) 11. November Rademacher 11. November Schwarz 11. November Spörl 11. November Stiller 11. November Unertl 11. November Dr. Wellhausen 11. November Albers 10. November Frau Albertz 10. November Brockmann (Rinkerode) 10. November Dr. Dehler 10. November Feller 10. November Huth 10. November Jacobs 10. November Jahn (Stuttgart) 10. November Kramel 10. November Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 10. November Frau Meyer (Dortmund) 10. November 011enhauer 10. November Schmücker 10. November Schüttler 10. November Frau Dr. Schwarzhaupt 10. November Wehner 10. November Dr. Welskop 10. November Abgeordnete bis einschließlich Dr. Starke 28. Februar 1956 Jahn (Frankfurt) 9. Januar 1956 Eberhard 10. Dezember 1955 Mensing 30. November 1955 Moll 30: November 1955 Erler 20. November 1955 Heye 20. November 1955 Dr. Kliesing 20. November 1955 von Manteuffel (Neuß) 20. November 1955 Dr. Bartram 19. November 1955 Schmidt (Hamburg) 20. November 1955 Morgenthaler 19. November 1955 Dr. Pferdmenges 19. November 1955 Richter 19. November 1955 Dr. Will 18. November 1955 Da überdies zu erwarten ist, daß der Bedarf an Naturseide durch die fortschreitende Entwicklung synthetischer Textilfasern weiter zurückgedrängt wird, besteht an der bisherigen Regelung kein Interesse mehr. Es bedarf daher einer Aufhebung der einschlägigen Vorschriften. Da die Verordnung von 1935 nach Wegfall des ermächtigenden Reichsnährstandsgesetzes eine selbständige Rechtsverordnung ist, muß sie durch Gesetz aufgehoben werden. Namens des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bitte ich um Annahme des vorliegenden Gesetzentwurfs. Bonn, den 29. September 1955 Frau Dr. Jochmus Berichterstatterin Anlage 3 zu Drucksache 1732 (Vgl. S. 6029 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) über den von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398). Berichterstatter: Abgeordneter Schütz Die durch den Zusammenbruch im Jahre 1945 veränderten staatsrechtlichen Verhältnisse und die sich daraus ergebenden Folgewirkungen für die gesamtstaatliche deutsche Sozialversicherung lassen es nicht zu, die Sozialversicherung im Bundesgebiet uneingeschränkt mit sämtlichen Verpflichtungen der ehemaligen gesamtstaatlichen deutschen Sozialversicherung, die gegenüber Berechtigten im Ausland bestehen, zu- belasten. Das in Abschnitt II des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes geregelte Auslandsrecht sieht daher Leistungen an Berechtigte im Ausland nur vor, wenn versicherungsmäßig ein irgendwie gearteter Zusammenhang mit dem Bundesgebiet oder dem Land Berlin bestanden hat oder wenn es sich bei den Ersatzleistungen des § 9 um deutsche oder frühere deutsche Staatsangehörige handelt, die in der gesetzlichen Unfallversicherung oder in den gesetzlichen Rentenversicherungen nach Reichsrecht, Bundesrecht oder dem Recht des Landes Berlin versichert waren. Der Entwurf des Änderungsgesetzes bezweckt die Eingliederung von Personen, die in den Jahren 1938 und 1939 aus den in das Deutsche Reich eingegliederten Gebieten wegen Bedrohung auf Grund ihrer politischen Haltung, ihres Glaubens, ihrer Weltanschauung oder ihrer Rasse ins Ausland geflüchtet sind. Es handelt sich hierbei im wesentlichen um Personen, die in den genannten Zeiten, insbesondere vor der Besetzung des Sudetengebietes, wegen der vermuteten Verfolgungsmaßnahmen ins Ausland, vor allem nach Kanada, England und Schweden, ausgewandert sind. Der Personenkreis umfaßt etwa 2000 Familien. De es sich bei dem Entwurf nicht um eine Wiedergutmachung nach dem Bundesentschädigungsgesetz, sondern um eine Regelung der sozialversicherungsrechtlichen Verhältnisse dieser Vertriebenen handelt, ist es erforderlich, Leistungen nur in den Fällen vorzusehen, in denen eine Beziehung zur deutschen Rentenversicherung vorhanden ist. Diese Beziehung kann in den Fällen angenommen werden, in denen Deckungsmittel von Versicherungsträgern des Heimatlandes der Vertriebenen auf Versicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, wie dies insbesondere im Sudeten-gebiet der Fall war. Wenn daher in dem vom sozialpolitischen Ausschuß beschlossenen Entwurf vorgesehen ist, daß Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist, daß Deckungsmittel der verpflichteten Versicherungsträger auf die Rentenversicherungsträger im Reichsgebiet übertragen wurden, so handelt es sich dabei um die Feststellung einer globalen Übertragung, ohne daß der Versicherungsträger, der die Leistung zu gewähren hat, für den Einzelfall zu prüfen hat, ob und inwieweit Deckungsmittel übertragen wurden. Es handelt sich also um eine territoriale Beschränkung, nicht um eine Einschränkung im Einzelfall. Durch die Bezugnahme auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 des Bundesvertriebenengesetzes wird zugleich bestimmt, daß Leistungen nur an Personen gewährt werden, die wegen drohender oder gegen sie verübter nationalsozialistischer Gewaltmaßnahmen auf Grund der politischen Überzeugung, der Rasse, des Glaubens oder der Weltanschauung die Vertreibungsgebiete, die in Absatz 1 des Bundesvertriebenengesetzes näher bezeichnet sind, verlassen und ihren Wohnsitz außerhalb des Deutschen Reichs genommen haben. Damit wird zugleich erreicht, daß der Versicherungsträger den Grund der Auswanderung nicht selbst zu überprüfen braucht sondern dafür die für Vertriebene ausgestellten Bescheinigungen hierüber seiner Entscheidung zugrunde legen kann. Der mit dem Gesetzentwurf bezweckte Erfolg kann für diejenigen Personen, die noch nicht rentenberechtigt sind, nur erreicht werden, wenn ihnen die Möglichkeit gegeben wird, die in ihrem Heimatland begonnene Versicherung freiwillig fortzusetzen oder zu erneuern. Dies erfordert eine Ergänzung des § 12 Abs. 1, wie sie in Art. 1 Nr. 2 des Gesetzentwurfs vorgesehen ist. Demgemäß wurde hinsichtlich der Leistungsgewährung die von dem Ausschuß beschlossene Fassung gewählt. Die in Art. 1 Nr. 3 vorgesehene Änderung des § 17 Abs. 6 Satz 1 des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes dient der Vermeidung von Härten. Art. 1 Nr. 4 des Gesetzentwurfs sichert die Erhaltung der Anwartschaft für den in Nr. 1 genannten Personenkreis bis zum 31. Dezember 1956. In Art. 1 a ist vorgesehen, daß die Leistungen für den im Art. 1 Nr. 1 genannten Personenkreis frühestens mit dem 1. Oktober 1955 beginnen, sofern der Antrag bis spätestens 31. Dezember 1956 gestellt wird. Art. 2 enthält die Berlin-Klausel. Art. 3 regelt das Inkrafttreten des Gesetzes. Bonn, den 11. Oktober 1955 Schütz Berichterstatter
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Sie haben die Begründung der Großen Anfrage gehört. Das Wort zur Antwort der Regierung hat der Herr Bundesinnenminister.


Rede von Dr. Gerhard Schröder
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Kollege
Dr. Arndt ist in der Begründung der Großen Anfrage über das hinausgegangen, was in Ziffer 1 der Großen Anfrage Drucksache 1712 gesagt war. Ich will deswegen zunächst die Große Anfrage so beantworten, wie sie vorliegt, und werde im Laufe der Debatte auf einzelnes, was er ausgeführt hat, noch zurückkommen.
Die Antwort der Bundesregierung lautet wie folgt.
In der Großen Anfrage wird die Bundesregierung zunächst gefragt, ob am 22. Mai 1954 in Regensburg eine kirchliche Trauung stattgefunden habe, ohne daß die Ehe zuvor standesamtlich geschlossen wurde. Die uns von dem bayerischen Staatsministerium des Innern zur Verfügung gestellten Unterlagen bestätigen diesen Tatbestand. Es kann ergänzend gesagt werden, daß der seit dem 1. Januar 1955 pensionierte Studienrat 65 Jahre alt ist. Seine Pension soll monatlich rund 800 Mark betragen, während die 42jährige Witwe über eine Witwenrente von angeblich rund 450 DM monatlich verfügt.

(Zurufe von der SPD.)

Die Witwe hat 5 Kinder im Alter von 15 bis 25 Jahren. Eine Tochter ist verheiratet, eine andere Tochter berufstätig, drei Söhne befinden sich noch in der Berufsausbildung. Der katholische Geistliche, der die Trauung vorgenommen hat, wirkt als katholischer Religionslehrer am Neuen Gymnasium in Regensburg. Er gab als Begründung für sein Verhalten an, daß er mit dem pensionierten Studienrat an der gleichen Lehranstalt tätig sei.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Dadurch sei ihm bekanntgeworden, daß der Kollege mit der Witwe zusammenlebe. Er habe darin ein sittliches Ärgernis erblickt. Auch der Kollege habe unter diesen Verhältnissen gelitten und ihn um Rat gefragt, wie die Angelegenheit bereinigt werden könne, ohne daß die Witwe um den Genuß der Witwenpension komme.

(Lebhafte Zurufe von der SPD.)

Dabei sei von ihm die Befürchtung geäußert worden, daß die Witwe nach einer standesamtlichen Eheschließung im Falle seines Todes keine Pension erhalten werde und dadurch hilfsbedürftig werden könne. Nach den Angaben des pensionierten Studienrats sei das bischöfliche Ordinariat in Regensburg lediglich wegen der Erteilung der Befreiung vom kirchlichen Aufgebot angefragt worden. Es liegen bisher keine Anhaltspunkte dafür vor, daß das bischöfliche Ordinariat in Regensburg über die Trauung vor der standesamtlichen Eheschließung unterrichtet war. Die örtlich zuständigen Standesbeamten wurden von der vollzogenen kirchlichen Trauung nicht benachrichtigt. Sie erhielten erst auf Grund der kriminalpolizeilichen Ermittlungen von dem Vorfall Kenntnis. Dieser Vorfall kam der Staatsanwaltschaft durch ein Schreiben der Oberfinanzdirektion München wegen der Ausstellung einer Lebensbescheinigung für die Witwe zur Kenntnis. Das zuständige Landratsamt erfuhr von der Angelegenheit erst durch die Presse.
Angeblich soll die Pfarrkirche in Falkenstein von dem örtlichen Pfarrer für die Trauung zur Verfügung gestellt worden sein, obwohl ihm bekannt war, daß eine standesamtliche Eheschließung nicht beabsichtigt sei. Er soll auch gewußt haben, daß eine Genehmigung des bischöflichen Ordinariats nicht erteilt war. Der örtliche Pfarrer soll


(Bundesminister Dr. Schröder)

dies bestätigt und seinerseits auch die Vornahme von drei weiteren Trauungen in den Jahren 1953, 1954 und 1955 zugegeben haben. Das bischöfliche Ordinariat ist nach seiner Aussage in keinem dieser Fälle über die fehlende standesamtliche Eheschließung unterrichtet gewesen. In allen diesen Fällen ist Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet worden, die ihrerseits Ermittlungsverfahren eingeleitet hat.
In dem zweiten Teil der Großen Anfrage wird nach den Schritten gefragt, die die Bundesregierung beim Heiligen Stuhl unternehmen will. Hierzu muß zunächst folgendes festgestellt werden. Soweit dies bisher ermittelt werden konnte, fehlt es im Falle Falkenstein an der gemäß Art. 26 des Reichskonkordats erforderlichen vorherigen Bestätigung des Vorhandenseins eines schweren sittlichen Notstandes durch die zuständige bischöfliche Behörde. Der Geistliche, der die Trauung vorgenommen hat, kann sich also nicht auf diese Konkordatsbestimmung berufen und hat dies, soweit bekannt, bisher auch nicht getan. Der Fall Falkenstein ist deshalb ausschließlich unter dem Gesichtspunkt des § 67 des Personenstandsgesetzes und der in ihm enthaltenen Strafvorschrift zu beurteilen.
Soeben ist übrigens die Antwort des Heiligen Stuhls im Falle Tann eingegangen, die auch auf den vorliegenden Fall nicht ohne Rückwirkung sein dürfte. In ergänzender Beantwortung der Kleinen Anfragen 151, 156 und 183, Drucksachen 1179, 1206 und 1477 kann heute mitgeteilt werden, daß die im Falle Tann beim Heiligen Stuhl erhobenen Vorstellungen dazu geführt haben, daß die katholische Geistlichkeit des Bistums Passau auf die Anzeigepflicht gegenüber dem Standesamt in Fällen einer vorzeitigen kirchlichen Trauung be-
') sonders hingewiesen worden ist. Der Päpstliche Nuntius hat die Bundesregierung von einem Schreiben in Kenntnis gesetzt, das er am 31. Oktober 1955 im Auftrag des Heiligen Stuhls an den Bischof von Passau gerichtet hat. In diesem Schreiben wird festgestellt, daß im Falle Tann eine Verletzung der in Art. 26 des Reichskonkordats vorgeschriebenen Anzeigepflicht stattgefunden habe. Der Bischof wird ersucht, dem Klerus seines Bistums die Beobachtung der Vorschrift des Art. 26 letzter Satz des Reichskonkordats in Erinnerung zu rufen. Die Antwort des Heiligen Stuhls im Falle Tann behandelt die Frage der Auslegung des Begriffs „schwerer sittlicher Notstand" in Art. 26 Satz 1 des Reichskonkordats nicht. Die Auffassung des Heiligen Stuhls kann jedoch aus den bisherigen Verhandlungen entnommen werden.
Nach Ansicht der Bundesregierung war im Falle Tann rechtlich kein Anlaß gegeben, das Vorliegen eines schweren sittlichen Notstandes im Sinne des Art. 26 des Reichskonkordats anzunehmen. Das Schlußprotokoll zum Reichskonkordat kennt nach Auffassung der Bundesregierung nur einen einzigen Fall des schweren sittlichen Notstandes, in dem unter Beachtung bestimmter Formvorschriften die kirchliche Eheschließung vor der standesamtlichen Eheschließung zugelassen ist. Dieser Fall ist dann gegeben, wenn die rechtzeitige Beibringung der zur Eheschließung erforderlichen Urkunden auf unüberwindliche oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand zu beseitigende Schwierigkeiten stößt. Ein solcher Tatbestand war im Falle Tann nicht gegeben. Der Wortlaut des Reichskonkordats läßt nach Ansicht der Bundesregierung nicht die Auslegung zu, daß das Schlußprotokoll zu Art. 26 des Reichskonkordats nur als ein Beispiel für einen Fall des schweren sittlichen Notstandes aufzufassen sei und daß es im übrigen im Ermessen der zuständigen bischöflichen Behörde stehe, auch in anderen Fällen das Bestehen eines schweren sittlichen Notstandes zu bestätigen. Aus der Entstehungsgeschichte des Reichskonkordats ergibt sich zwar, daß der Art. 26 nach besonders eingehenden Verhandlungen eine redaktionelle Änderung erfahren hat; es liegen aber nach unserer Meinung keine Anzeichen dafür vor, daß das Schlußprotokoll nur ein Beispiel für den Fall eines schweren sittlichen Notstands bringen wollte.
Es erscheint in diesem Zusammenhang wesentlich, auf den Sinn der Bestimmung des Art. 26 des Reichskonkordats hinzuweisen. Sowohl der lebensgefährlich Erkrankte als auch der Verlobte, der die erforderlichen Urkunden nicht beibringen kann, haben die Absicht, die Ehe vor dem Standesbeamten zu schließen. Sie sind nur durch die Verhältnisse daran gehindert, die nötigen Formalitäten rechtzeitig zu erfüllen.
Dieser Zweck der Regelung des Art. 26 des Reichskonkordats ist bei der Bestätigung eines schweren sittlichen Notstandes durch das bischöfliche Ordinariat im Falle Tann übersehen worden. Die Verlobten wollten im Falle Tann trotz der Möglichkeit rechtzeitiger Beibringung der -Urkunden die Ehe vor dem Standesbeamten überhaupt nicht schließen. Sie wollten vielmem bürgerliche Eheschließung umgehen, um nicht die Witwenrente oder die Witwenpension der Frau zu verlieren.
Die hier dargelegte deutsche Auslegung des Reichskonkordats ist dem Heiligen Stuhl gegenüber mehrfach zum Ausdruck gebracht worden. Nach dem bisher gewonnenen Eindruck sieht jedoch der Heilige Stuhl das Schlußprotokoll zu Art. 10 des Reichskonkordats lediglich als ein Beispiel für die Fälle an, in denen die zuständige bischöfliche Behörde das Vorliegen eines schweren sittlichen Notstandes anerkennen kann.
Die Auffassung der Bundesregierung über Bedeutung und Auswirkung des Art. 26 des Reichskonkordats hat sich der Heilige Stuhl bisher nicht zu eigen gemacht. Es ist also noch nicht gelungen, die unterschiedliche Auffassung der beiden Vertragspartner in dieser Frage zu beseitigen. Art. 33 Abs. 2 des Reichskonkordats sieht für solche Fälle vor, daß die beiden Vertragspartner im gemeinsamen Einvernehmen eine freundschaftliche Lösung herbeiführen.
Soweit der Text der Antwort. Ich darf mir erlauben, im Laufe der Debatte ergänzende Ausführungen zu machen.

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    Rede von: Unbekanntinfo_outline


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    Sie haben die Beantwortung der Großen Anfrage gehört. Ich frage, ob in die Besprechung eingetreten werden soll.

    (Zustimmung.)

    Die Besprechung wird gewünscht; ausreichende Unterstützung ist vorhanden. Ich frage, wer das Wort wünscht. — Herr Abgeordneter Metzger!