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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 110. Sitzung. Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955 5973 110. Sitzung Bonn, Freitag, den 28. Oktober 1955. Vorlage des Berichts des Bundesministers der Finanzen über die beim Institut für Raumforschung vorgekommenen Unregelmäßigkeiten (Drucksache 1818) 5974 C Ergänzung der Tagesordnung 5974 C Erste Beratung des von den Abg. Sabel, Schneider (Hamburg), Jahn (Stuttgart), Böhm (Düsseldorf), Odenthal, Lange (Essen), Kutschera, Becker (Hamburg) u. Gen. eingebrachten Entwurfs . eines Gesetzes über die Regelung der verkaufsoffenen Sonntage vor Weihnachten (Drucksache 1817) 5974 D Sabel (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5974 C Überweisung an die Ausschüsse für Arbeit und für Wirtschaftspolitik . . . 5974 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Durchführung des Gemeinsamen Marktes der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl) (Drucksache 1385); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1718) 5974 D Beschlußfassung 5975 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Fragen des Gesundheitswesens (Drucksache 1756) 5975 A Dr. Berg (FDP), Berichterstatter . 5975 B Beschlußfassung 5975 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (Drucksache 1730) 5975 B Scheppmann (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 6000 A Beschlußfassung 5975 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT ) und Japan (Drucksache 1466); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1719) 5975 D Beschlußfassung 5975 D Zweite Beratung des Entwurfs einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683); Mündlicher und Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (Drucksachen 1784, zu 1784) . . 5976 A Dr. Vogel (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 6000 D Beschlußfassung 5976 A Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen betr. Zustimmung zur Überlassung junger Anteile an andere Bezieher als den Bund; hier: Kapitalbeteiligung des Landes Berlin an der Gemeinnützigen Wohnungsbau AG Groß-Berlin (Gewobag) (Drucksachen 1783, 1655) 5976 B Klingelhöfer (SPD), Berichterstatter 5976 B Beschlußfassung 5976 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Weihnachtsbeihilfen für Bedürftige (Drucksache 1747) in Verbindung mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Weihnachtsbeihilfe (Drucksache 1711) 5976 C Frau Finselberger (GB/BHE), Antragstellerin 5976 C, 5979 B Könen (Düsseldorf) (SPD), Antragsteller 5977 A Ruf (CDU/CSU) 5977 B, 5980 A Überweisung an den Haushaltsausschuß, an den Ausschuß für Fragen der öffentlichen Fürsorge und an den Ausschuß für Sozialpolitik 5979 D, 5980 A Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betr. Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu], Umdruck 490) 5980 C Dr. Bergmeyer (CDU/CSU), Antragsteller 5980 C Dr. Vogel (CDU/CSU) 5984 C Dr. Menzel (SPD) 5985 B Dr. Kleindinst (CDU/CSU) 5990 C Hübner (FDP) 5992 D Engell (GB/BHE) 5994 D Dr. Dresbach (CDU/CSU) 5995 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5995 C, 5998 B Schmitt (Vockenhausen) (SPD) . . . 5997 C Überweisung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Haushaltsausschuß und an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . 5999 A Nächste Sitzung 5999 C Berichtigung zur Liste der beurlaubten Abgeordneten im Stenographischen Bericht der 108. Sitzung 5999 C Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5999 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit über den Gesetzentwurf betr. Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1730) . . 6000 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses zum Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (zu Drucksache 1784) 6000 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Antrag der Fraktion der CDU/CSU (Drucksache 1383 [neu]) betr. Vereinfachung der Verwaltung (Umdruck 490) 6001 D Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Berichtigung zum Stenographischen Bericht der 108. Sitzung: In der Liste der beurlaubten Abgeordneten - Seite 5926 - ist unter „a) Beurlaubungen" nachzutragen: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein beurlaubt 26. Oktober. Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Dr. Starke 15. November Welke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Hc )gen 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Albers 5. November Bock 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Bucher 28. Oktober Böhm (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Czermak 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gems 28. Oktober Dr. Dollinger 28. Oktober Glüsing 28. Oktober Graaff (Elze) 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Hammer 28. Oktober Hansen (Köln) 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Dr. Hellwig 28. Oktober Höcherl 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Dr. Jentzsch 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Frau Kalinke 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Dr. Leiske 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Dr. Löhr 28. Oktober Dr. Luchtenberg 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober 011enhauer 28. Oktober Paul 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schild (Düsseldorf) 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 28. Oktober Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Anlage 2 Drucksache 1730 (Vgl. S. 5975 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Arbeit (27. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 1. Juli 1949 über die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen (Drucksache 1368) Berichterstatter: Abgeordneter Scheppmann Der in der Drucksache 1368 vorliegende Gesetzentwurf betrifft die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 98 der Internationalen Arbeitsorganisation in Genf. Das Übereinkommen hat die Anwendung der Grundsätze des Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen zum Gegenstand. Es soll wichtige Grundsätze des Vereinigungsrechtes im Verhältnis von Arbeitgebern zu Arbeitnehmern sichern. Der Artikel 1 des Übereinkommens behandelt den persönlichen Schutz der organisierten Arbeitnehmer gegen unterschiedliche Behandlung. Danach darf die Beschäftigung eines Arbeitnehmers nicht davon abhängig gemacht werden, daß der betreffende Arbeitnehmer keiner Gewerkschaft angehört oder aus ihr austritt. Weiter soll der Arbeitnehmer davor gesichert werden, daß er entlassen oder sonst benachteiligt wird, weil er einer Gewerkschaft angehört oder sich außerhalb der Arbeitszeit gewerkschaftlich betätigt. Der Artikel 2 betrifft den Schutz der Organisationen sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber gegen eine Einmischung von der anderen Seite. Durch diese Vorschrift soll vor allem verhindert werden, daß sich sogenannte gelbe, d. h. von der Arbeitgeberseite abhängige Gewerkschaften bilden. Das geht deutlich aus der betreffenden Bestimmung des Übereinkommens hervor, in der es heißt, daß als Einmischung von der anderen Seite die Schaffung abhängiger Arbeitnehmerorganisationen oder die Unterstützung bestehender Arbeitnehmerorganisationen vor allen Dingen durch Geldmittel gilt. Das sind die wesentlichsten Grundsätze, denen, wenn heute das Ratifikationsgesetz verabschiedet wird, innerstaatliche Geltung verliehen werden soll. Eine Ratifikation dieser Grundsätze ist dann möglich, wenn sie sich mit dem bestehenden deutschen Rechtszustand decken. Die Prüfung dieser Frage hat längere Zeit die Regierungsstellen beschäftigt. Was zunächst die Grundsätze des Übereinkommens anbetrifft, das den Arbeitnehmer davor schützen soll, daß er nicht wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit benachteiligt wird, so ist wohl von Anfang an kaum ein Zweifel darüber aufgetaucht, daß unser Rechtszustand ausreichend ist, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Vor allem haben nach § 51 des Betriebsverfassungsgesetzes Arbeitgeber und Betriebsrat darüber zu wachen, daß jede unterschiedliche Behandlung von Persosnen wegen ihrer gewerkschaftlichen Betätigung oder Einstellung unterbleibt. Außerdem würde nach allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen ein Verstoß gegen die guten Sitten angenommen werden müssen, wenn z. B. ein Arbeitnehmer wegen seiner gewerkschaftlichen Zugehörigkeit entlassen würde. Was das Verbot der Einmischung von der anderen Seite anbetrifft, so liegen die Dinge hinsichtlich einer Ratifikation etwas schwieriger. Besondere Vorschriften, welche die Bildung von gelben Gewerkschaften ausschließen oder vielleicht sogar die Unterstützung von Arbeitnehmerorganisationen durch Arbeitgeber unter Strafe stellen, sind in unserer Rechtsordnung nicht enthalten. Ein wirksamer Schutz gegen die von dem Übereinkommen Nr. 98 behandelte Einmischung von der anderen Seite liegt jedoch nach unserem arbeitsrechtlichen System darin, daß im Falle derartiger Einmischungen den betreffenden Verbänden die Tariffähigkeit aberkannt und ihnen damit die Möglichkeit genommen wird, sich auf dem Gebiet der Gestaltung der Arbeitsbedingungen über Tarifverträge zu betätigen. Ob die Aberkennung der Tariffähigkeit als Grundlage für die Ratifikation des Übereinkomawns Nr. 98 ausreichend ist, war deshalb streitig gewesen, weil in der deutschen Übersetzung des Übereinkommens die Worte: ausreichender Schutz vor Einmischungen „zu gewähren ist" enthalten waren. Man hatte geglaubt, daraus folgern zu müssen, daß die Aberkennung der Tariffähigkeit allein nicht ausreichend sei, sondern der Staat darüber hinaus für besondere Schutzvorschriften gegen Einmischung zu sorgen hätte. Der Ausschuß für Arbeit hat sich nun sehr eingehend mit der Frage einer möglichen Ratifikation des Übereinkommens beschäftigt; mehrfach haben Besprechungen mit Sachverständigen und den zuständigen Stellen über die Auslegung des Übereinkommens stattgefunden. Dabei hat sich die Überzeugung durchgesetzt, daß die deutsche Übersetzung in diesen Worten „zu gewähren ist" im Vergleich zu dem authentischen englischen und französischen Text ungenau ist. Richtiger müßte es in der Übersetzung heißen „sollen gebührenden Schutz genießen". Von dieser Grundlage ausgehend wird es auch nach nunmehr übereinstimmender Auffassung der Sachverständigen keiner besonderen Vorschrift mehr über das Verbot der Einmischung bedürfen, um das Übereinkommen Nr. 98 zu ratifizieren. Der Ausschuß für Arbeit hat deshalb auch in seiner Sitzung vom 14. September. 1955 einstimmig beschlossen, die Annahme des Ratifikationsgesetzes durch das Plenum zu empfehlen. Bonn, den 29. September 1955 Scheppmann Berichterstatter Anlage 3 zu Drucksache 1784 (Vgl. S. 5976 A) Schriftlicher Bericht des Haushaltsausschusses (18. Ausschuß) über den Entwurf einer Dritten Ergänzung (gemäß § 11 RWB) zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955 (Drucksache 1683). Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Vogel Mit dem Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1955, der Ihnen in der Drucksache 1683 vorliegt und (Dr. Vogel) über den ich Ihnen namens des Haushaltsausschusses zu berichten habe, hatte die Bundesregierung beabsichtigt, eine Lücke im Regierungsentwurf des Einzelplans 05 (Auswärtiges Amt) des Bundeshaushalts 1955 zu schließen. Der Regierungsentwurf enthielt nämlich im Abschnitt Personalausgaben des Haushaltskapitels 05 01, Haushalt des Auswärtigen Amts, noch keinen Stellenplan und für die einzelnen Titel des Abschnitts Personalausgaben nur Pauschalbeträge, da bei Aufstellung des Planentwurfs ein vom Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung angefordertes Gutachten über die Organisation und den Kräftebedarf des Auswärtigen Amtes noch nicht vorlag. Über dieses Gutachten, das Ende Dezember 1954 eingegangen ist, waren längere Verhandlungen zwischen den beteiligten Ressorts notwendig. Mit dem Ihnen als Drucksache 1683 vorliegenden Entwurf einer Dritten Ergänzung zum Bundeshaushalt 1955 hat die Bundesregierung nach Abschluß dieser Verhandlungen den gesetzgebenden Körperschaften einen Vorschlag für den Stellenplan und für die Bemessung der Personalausgaben beim Auswärtigen Amt für das Rechnungsjahr 1955 vorgelegt. Die Vorlage ist dem Bundesrat am 2. Juni 1955, dem Bundestag am 16. September 1955 zugegangen. Damit der Haushaltsausschuß bei Beratung des Entwurfs zum Haushalt des Auswärtigen Amts für 1955 über vollständiges Material verfügte, hatte ihm der Bundesfinanzminister im Mai dieses Jahres den Inhalt der auf dem verfassungsmäßigen Wege den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleitenden Dritten Ergänzung zum Haushalt 1955 zu informatorischen Zwecken zugehen lassen. Da der Haushaltsausschuß seine Arbeit am Bundeshaushalt 1955 beschleunigt zum Abschluß bringen mußte und nicht warten konnte, bis die Dritte Ergänzung auf dem für die Gesetzgebung vorgeschriebenen formellen Wege an den Bundestag gelangt, hatte der Haushaltsausschuß sich noch im Mai 1955 mit dem materiellen Inhalt der Ergänzungsvorlage befaßt und auf Grund von Initiativanträgen sachlich zum Inhalt dieser Vorlage Beschluß gefaßt. Das Plenum des Bundestages ist bei Verabschiedung des Bundeshaushalts 1955 den Anträgen des Haushaltsausschusses gefolgt, so daß damit sachlich die Ergänzungsvorlage vom Bundestag bereits erledigt worden ist. Von der sachlichen Seite gesehen hätte die Bundesregierung nunmehr davon absehen können, den Entwurf der Dritten Ergänzung noch dem Bundestag zur Beschlußfassung zuzuleiten. Sie hat dies lediglich aus dem Grunde getan, weil sie einerseits geglaubt hat, die Stellungnahme des Bundesrates zu dieser Ergänzungsvorlage dem Bundestag nicht vorenthalten zu können, und weil sie andererseits keinen anderen formal einwandfreien Weg gesehen hat, den Beschluß des Bundesrates und ihre Stellungnahme hierzu dem Bundestag zur Kenntnis zu bringen. Der Bundesrat hatte zwar von einer sachlichen Stellungnahme zu der Ergänzungsvorlage abgesehen, da diese schon unmittelbar dem Bundestag zugeleitet worden sei und dem Haushaltsausschuß des Bundestages für seine Beratung und Beschlußfassung am 20. Mai 1955 als Unterlage gedient habe. Er hat aber in seinem Beschluß feststellen zu müssen geglaubt, daß die Bundesregierung den in Art. 76 Abs. 2 GG vorgeschriebenen Weg der Gesetzgebung nicht eingehalten habe. Die Bundesregierung hat in ihrer Stellungnahme zu dem Beschluß des Bundesrates ausgeführt, daß der Dritte Ergänzungsentwurf dem Herrn Vorsitzenden des Haushaltsausschusses lediglich zur I n f or ma t i o n des Haushaltsausschusses übersandt worden ist mit dem ausdrücklichen Bemerken, daß sie dem Bundesrat und dann dem Bundestag in der vorgeschriebenen formellen Weise vorgelegt werden solle, was inzwischen auch geschehen ist. Sie hat hierin einen Verstoß gegen Art. 76 Abs. 2 GG nicht gesehen, da Art. 76 nur den Weg der Gesetzesvorlagen vorschreibt, der Dritte Ergänzungsentwurf dem Haushaltsausschuß aber nicht als Gesetzesvorlage, sondern nur zur informatorischen Unterrichtung zugeleitet worden ist. Da, wie ich schon erwähnt habe, der Haushaltsausschuß auf Grund von Initiativanträgen aus seiner Mitte zu den Anforderungen und Vorschlägen der dem Bundestag nunmehr formell übermittelten Ergänzungsvorlage sachlich Beschluß gefaßt hat und seine Beschlüsse vom Plenum in den Entwurf des Haushaltsplans 1955 bereits eingearbeitet sind, schlägt Ihnen der Haushaltsausschuß mit seinem Antrag — Drucksache 1784 — vor, den Dritten Ergänzungsentwurf — Drucksache 1683 — als durch die Beschlußfassung zum Haushaltsgesetz 1955 erledigt abzulehnen. Namens des Haushaltsausschusses bitte ich, diesem Antrag zu entsprechen. Bonn, den 26. Oktober 1955 Dr. Vogel Berichterstatter Anlage 4 Umdruck 490 (Vgl. S. 5988 C ff.) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur Beratung des Antrags der Fraktion der CDU/CSU betreffend Vereinfachung der Verwaltung (Drucksache 1383 [neu]): Der Bundestag wolle beschließen, den Antrag — Drucksache 1383 [neu] — wie folgt zu ergänzen: Der Ausschuß hat bei seinen Arbeiten u. a. von folgenden Richtlinien auszugehen: 1. Überflüssige Bundesministerien sind noch innerhalb des Rechnungsjahres 1955 abzubauen. 2. Aufgaben, die zur Zeit in mehreren Bundesministerien oder Bundesbehörden nebeneinander durchgeführt werden, sind durch eine einzige Dienststelle zu erledigen. 3. Die vorhandenen Bundesoberbehörden sind in ihrer Zahl zu verringern oder zusammenzulegen. Jede Bundesoberbehörde darf der alleinigen Kontrolle nur jeweils eines Bundesministeriums unterliegen. 4. Bei Aufgaben, die Bund und Länder auf Grund der Gesetzgebung oder auf Grund von Verwaltungsvereinbarungen gemeinsam durchzuführen haben, sollen soweit wie möglich diese Aufgaben künftighin nicht nur teilweise, sondern in vollem Umfange dem Bund oder den Ländern allein zur Durchführung übertragen werden. 5. Unnötige oder nach dem Grundgesetz dem Bund nicht zustehende Aufgaben sind abzubauen, so z. B. a) ist die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamtes aufzulösen, b) sind die Paß-, Devisen- und Zollkontrollen, insbesondere an den Grenzen, zu beseitigen oder zu vereinfachen. 6. Unter Anerkennung des Grundsatzes, daß das Steueraufkommen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen ist, ist eine ungeteilte Finanzverwaltung zu schaffen. 7. a) Auf dem Gebiete der Gesetzgebung ist eine bessere Übereinstimmung zwischen dem Bund und den Ländern herbeizuführen, b) für eine gleichmäßige Auslegung und Anwendung der Bundesgesetze durch die nachgeordneten Behörden ist zu sorgen. 8. Eine unmittelbare Beteiligung des Bundesrechnungshofes bei der Aufstellung der Bundeshaushaltspläne ist festzulegen. 9. Für den Haushalt des Bundes und der Länder sind ein einheitliches Haushaltsschema und einheitliche Eingliederungsbestimmungen auszuarbeiten. 10. Die Verwaltungsarbeit ist durch eine Büroreform zu rationalisieren. Bonn, den 26. Oktober 1955 Ollenhauer und Fraktion
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. August Dresbach


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Manchmal klang es wie Resignation, als ob Verwaltungsvereinfachung nicht möglich wäre. Ich will Ihnen an einem ganz kurzen Beispiel zeigen, wie Verwaltungsvereinfachung möglich war. Wir haben sie hier im 1. Bundestag erlebt in Verfolg der Erhardschen Wirtschaftspolitik. — Nun klatschen Sie doch auch mal da drüben!

    (Heiterkeit. — Zurufe von der SPD.)

    Meine Damen und Herren, allein auf der Kreisstufe, die ich aus meiner Vergangenheit am besten kenne, folgende Feststellung: verschwunden ist das Ernährungsamt, verschwunden ist das Wirtschaftsamt: das Straßenverkehrsamt, einstmals eine Quelle großen Übels, ist praktisch wieder die alte Zulassungsstelle geworden; die Preisbehörde ist verschwunden und wird von einem Justitiar so am linken Finger noch erledigt. Meine Damen und Herren, das war Verwaltungsvereinfachung!

    (Beifall in der Mitte.)

    Sie ist noch dazu von einem Minister ausgegangen, der es eigentlich gar nicht so gern mit der Verwaltung zu tun hatte.
    Wo aber waren diese Verwaltungsanbauten geschaffen worden? In der Kriegswirtschaftsverordnung vom September 1939!

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Ich möchte einmal kurz dartun, daß die Kriege, die Rüstungen und die Kriegsliquidationen am meisten zur Komplikation der Verwaltung und zur Vermehrung der Staatsaufgaben beigetragen haben.

    (Sehr richtig! in der Mitte. — Abg. Dr. Conring: Und zur Nivellierung der Verwaltung!)

    Der Art. 120 unseres Grundgesetzes legt in kurzen dürren Worten dar, wie diese Verwaltungsaufgaben und -ausgaben des Staates durch die Notwendigkeit einer Vorsorgepolitik entstanden sind, als Folge der Kriege. Die Kriege haben zweimal mit der Inflation geendigt und machten es notwendig, für die Opfer dieser Inflation vorzusorgen.
    Meine Damen und Herren, ich will nicht von Ersatzteillagern und auch nicht von roter und schwarzer Tinte sprechen,

    (Heiterkeit)

    sondern ich möchte diesen Dingen einen gewissen Schwung geben auch ins Hochpolitische hinein. Wenn wir auf diesem Erdteil und auf der Welt überhaupt viele, viele Jahrzehnte Frieden behalten, dann werden sich eine ganze Reihe von Dingen aus sich selber liquidieren. Dann wird es eines Tages keine Kriegsbeschädigten mehr geben, auch keine Kriegshinterbliebenen und -waisen mehr geben; sie werden ausgestorben sein. Es wird eines Tages auch keine sonstigen Geschädigten mehr geben. Alles unter der Voraussetzung, daß wir Frieden behalten! Meine Damen und Herren, hier ist es nicht eine Frage der Verwaltungstechniker, sondern eine Frage der großen Politik,

    (Abg. Lücke: Sehr gut!)

    die Staatsverwaltung wieder zu vereinfachen durch Friedenspolitik!

    (Allseitiger Beifall.)



Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)
Das Wort hat der Herr Bundesminister des Innern.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Gerhard Schröder


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wenn man .über einem Antrag liest „Vereinfachung der Verwaltung", dann sagt man sich, daß sich das sehr leicht schreibt und sagt, daß es aber ein ungeheures Problem aufzeigt, mit dem man, wie wir im Lauf der Debatte gehört haben, nicht erst seit einigen Monaten, sondern seit Jahrzehnten fertig zu werden versucht. Mir ist während dieser Debatte heute vormittag mehrfach der Gedanke durch den Kopf gegangen, daß wir zwar in einer freien parlamentarischen Demokratie leben, daß wir aber im Grunde alle miteinander hier eine Art Aufstand gegen die Diktatur des modernen sozialen Verwaltungsstaates unternehmen. Herr Kollege Dresbach hat gerade sehr eindrucksvoll gesagt, daß den Umfang der Verwaltung, den wir heute beklagen, nicht zuletzt verlorene Kriege, die Vertreibung einer Millionenzahl von Menschen und die damit gegebenen Probleme der Versorgung und des Lastenausgleichs hervorgerufen haben.
    Aber, meine Damen und Herren, ich will auf etwas Praktisches hinweisen, nämlich darauf, daß schon vor Jahren die Bundesregierung einen Beschluß über die Einsetzung eines Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung gefaßt hat. Dies ist ein Beschluß vom 8. Januar 1952, und er steht im „Bundesanzeiger" Nr. 128 vom 5. Juli 1952, gleichzeitig mit ausführlichen Richtlinien über die Aufgaben und die Tätigkeit des Bundesbeauftragten für Wirtschaftlichkeit in. der Verwaltung. Ich darf vielleicht die Aufmerksamkeit des Hohen Hauses auf einen Passus in diesen Richtlinien lenken, in dem es u. a. heißt:
    Der Bundesbeauftragte wird auf Ersuchen des Bundestags, des Bundesrats, der Bundesregierung und des Bundesministers der Finanzen gutachtlich tätig werden. Die Gutachten sind der ersuchenden Stelle unmittelbar zuzuleiten. Der Bundesbeauftragte soll jedoch auch von sich aus in sein Aufgabengebiet fallende Fragen aufgreifen und den zuständigen Bundesministern gutachtliche Äußerungen und Vorschläge machen. Bei der Erstattung seiner Gutachten ist er von Weisungen irgendwelcher Art unabhängig.


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    Mit dem Auftrag, der hier skizziert ist, ist der Präsident des Bundesrechnungshofs betraut worden. Er hat sich zur Erfüllung dieser Aufgaben der Präsidialabteilung des Bundesrechnungshofs zu bedienen.
    Das ist etwas, was schon Jahre alt ist, was in einem gewissen Umfang praktiziert worden ist, was aber doch wohl zeigt, daß das Problem, das hier behandelt werden soll, nicht etwa mit grenzenlosem Optimismus betrachtet werden darf. Man soll nicht glauben, daß ein neuer Ausschuß in der Lage wäre, all das zu tun, woran in den verschiedenen Sektoren schon seit langem gearbeitet worden ist.
    Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir dann ein ganz offenes Wort, das nicht nur die Organisation der Arbeit der Bundesregierung, sondern auch die Organisation der Arbeit des Bundestages angeht. Vorhin sind Zahlen über die Vergrößerung des Verwaltungsapparats im Laufe der Jahrzehnte genannt worden, und darauf ist mit Zahlen über die Vergrößerung des Apparats auch der Wirtschaftsverbände erwidert worden. Ich könnte hinzusetzen: wenn Sie diese Zahlen einmal in Relation setzen zur Vergrößerung des Sozialprodukts in den betreffenden Jahren, werden Sie finden, daß sich diese Zahlen vielleicht milder betrachten lassen, als das gelegentlich geschieht, wenn man sie unverbunden nebeneinanderstellt.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Aber dieses Hohe Haus, der Bundestag, benötigt zur Bewältigung seiner Aufgaben — ich sage das ohne ein Wort der Kritik, wie sich versteht — heute auch das Vielfache von Ausschüssen wie etwa voraufgegangene Parlamente. Denken Sie nur an die Reichstagszeit! Wir haben es hier auf eine Zahl von etwa 40 Ausschüssen gebracht, und viele Aufgaben werden gleichzeitig nebeneinander in soundso viel Ausschüssen behandelt. Und nun sage ich das nicht aus der Perspektive des Abgeordneten, sondern aus der Perspektive des Ressortchefs: Daß das natürlich auch eine Beanspruchung der Beamten in einem ungleich gestiegenen Maße bedeutet, das müssen alle diejenigen, die über dieses Problem sprechen, sich, glaube ich, plastisch vor Augen halten, um zu einer gerechten Betrachtung kommen zu können.
    Diese Debatte hat bis auf einige kleine Spritzer, möchte ich sagen, gezeigt, daß sich die Aufgabe, die wir hier behandeln, im Grunde nicht für den Parteienstreit eignet. Sie gibt für den Parteienstreit im Grunde wenig her, was man leicht daraus ersehen kann, daß jeweils die Mehrheitsgruppen den anderen oder die Minderheitsgruppen den Mehrheitsgruppen vorgeworfen haben, daß sie ihre großen Pläne zur Vereinfachung der Verwaltung nicht durchgeführt haben. Die Rede des Herrn Kollegen Dr. Menzel ist ja eine Fundgrube für Beispiele dieser Art. Ich möchte, wenn ich mich in diesem Zusammenhang an den Kollegen Menzel wenden darf, hinzufügen: Er hat die Schaffung von Landschaftsverbänden in Nordrhein-Westfalen hart getadelt. Aber er war in der Provinzialregierung von Westfalen noch in einer Zeit tätig, in der sich Westfalen im Gegensatz zu dem Nordrheingebiet den, wie ich glaube, Luxus eines Provinzialverbandes gestattet hat.

    (Abg. Dr. Menzel: Wir wollten sie auch da abschaffen!)

    — Ich sage das nur, um darauf hinzuweisen, daß das Hin und Her parteipolitisch nicht sonderlich
    ergiebig sein würde, und deswegen möchte ich mich daran nicht beteiligen.
    Dann sind drei Stichworte genannt worden, die das Haus sehr animiert haben: Speiseeis, Enteneier und Spielwarenvorschriften. Meine Damen und Herren, man mag darüber streiten, ob es auf dem Gesundheitsgebiet gerade Verordnungen der Bundesregierung sein müssen. Aber Speiseeis ist in der Tat unter dem Gesichtspunkt öffentlicher Gesundheitspflege ein Thema, — —

    (Abg. Dr. Menzel: Es geht um die 15 Seiten, Herr Minister! — Abg. Schmitt [Vockenhausen] : Lesen Sie, was Herr Sträter dazu gesagt hat!)

    — Was Herr Sträter dazu gesagt hat, wird sicher sehr witzig und anregend gewesen sein. Ich möchte aber sagen, es ist ein bißchen sehr billig gewesen, Herr Kollege Schmitt, sich über Verordnungen lustig zu machen, die aus der Arbeit von mit diesen Themen sehr vertrauten Gesundheitsreferenten entstanden sind. Es hat sich — es ist vielleicht ganz gut, wenn ich das bei dieser Gelegenheit einmal sage — ergeben, daß sich zwar alle für die Gesundheit Verantwortlichen im Bund und in den Ländern darüber einig waren, daß man aber dann, als man sah, daß dieses ganze Thema vielleicht auch unter einem anderen Gesichtspunkt betrachtet werden konnte, allerdings wohlgemerkt nicht unter dem der Gesundheitspflege, diese Sache einfach beiseite gelegt hat. Ob man damit der öffentlichen Gesundheitspflege gedient hat, das steht auf einem ganz anderen Blatt.
    Wozu führt das aber praktisch? Das führt praktisch dazu, daß man auf frühere Vorschriften zurückgreift. Wenn Sie die publizieren, kommen Sie leicht auf 15 Seiten, und wenn Sie alle früheren Vorschriften zusammenfassen wollen, dann mache ich mich anheischig, Ihnen 50 Druckseiten darüber beizubringen. Man darf die Sache nicht daran aufhängen, daß unser modernes Laben in seiner Vielfalt und gerade in der Zusammenballung — das sind im Grunde mehr oder weniger soziologische Tatbestände — einen Staat unter Umständen einfach dazu zwingt, Dinge sehr detailliert zu regeln, die sich eben aus allgemeinen Erkenntnissen, wie hier der Gesundheitslehre, als notwendig ergeben.
    Man kann auch nicht sagen, daß wir in unseren Tagen auf dem Gebiet der Versuche zur Verwaltungsreform ganz hinter dem zurückblieben, was Generationen vorher gemacht haben. Es gibt z. B. einen ausgezeichneten praktischen Bericht, nämlich den Kollmann-Bericht, und ich freue mich, daß Herr Kollege Kleindinst seiner bayrischen Heimat die Ehre erwiesen hat, diesen Bericht hier anzuführen. Es ist schade, daß der Kollmann-Bericht nicht viel stärker verbreitet ist. Der Kollmann-Bericht ist ein in Bayern erstattetes Gutachten, das alle Mitglieder dieses Hohen Hauses mit hohem Genuß lesen würden. Aber wenn man dann vor die Frage gestellt wird, ob man die darin gegebenen Folgerungen auf sich nehmen will, dann wird die Sache ungeheuer peinlich, vor allen Dingen, wenn solche Berichte dann noch dazu kommen, daß sie an der Spitze ihrer Betrachtung zunächst einmal die Verringerung der Zahl der Parlamentsmitglieder anbringen. Ich will nicht sagen, daß ich den Bericht in diesem Punkt unterstütze, aber ich sage nur: es ist ein Problem, das nicht isoliert betrachtet werden kann und das gerade dann nicht isoliert betrachtet wird, wenn es einmal praktisch daran geht,


    (Bundesminister Dr. Schröder)

    irgendeiner Stadt oder einer Kleinstadt ein Amtsgericht oder irgendein kleines Amt oder sonst ein Gericht zu nehmen. Dann kann man sich doch nicht retten vor den Erhaltungsbemühungen der Betroffenen. Ich kann nur noch einmal sagen: es redet sich leicht unter der Überschrift „Vereinfachung der Verwaltung", und es handelt sich schwer, nicht zuletzt aus objektiven Gegebenheiten.
    Zu den vorliegenden Anträgen, die in den Ausschüssen sicherlich eingehend behandelt werden, möchte ich keine einzelnen Bemerkungen machen, bis auf eine Bemerkung zu Ziffer 5 des Änderungsantrages der Fraktion der SPD. Hier ist — ich hätte beinahe gesagt: sozusagen mit der linken Hand — etwas eingebaut worden, was den Verfassern des Antrags ein altes Anliegen ist, aber ein Anliegen, von dem ich hier gleich festgestellt haben möchte, daß ich es für nicht berechtigt halte. Da wird z. B. gefordert, die Sicherungsgruppe des Bundeskriminalamts aufzulösen. Ich weiß, daß das eine Vorstellung ist, die manche der Herren dort haben, aber ich möchte hier gleich aus besonderen Gründen sagen, daß das nach Auffassung der Bundesregierung unmöglich ist. Wir brauchen diese Sicherungsgruppe sehr nötig.

    (Abg. Dr. Menzel: Aber contra legem!)

    — Nein, wir brauchen sie nicht contra legem, ich glaube. wír haben ausgeführt, daß sie intra legem, daß gemäß dem Gesetz gebraucht wird. Herr Kollege Menzel, was das contra legem angeht, so haben Sie sich ja heute in einem gewaltigen Umfang zu Verfassungsrevisionen bereit erklärt,

    (Zuruf des Abg. Dr. Menzel)

    und notfalls könnte man dann auch dieses Problem
    noch einmal unter dem Gesichtspunkt aufgreifen.

    (Heiterkeit in der Mitte.)

    Das Problem der Verwaltungsreform ist sicherlich ein Problem, das jeden, der im öffentlichen Leben steht und arbeitet, beschäftigen muß, dem man aber nur zu Leibe rücken kann, wenn man eine klare Einsicht in die durch die moderne Entwicklung und den modernen Massenstaat gegebenen Funktionen und Tatbestände hat. Wenn ich auf diese Frage angesprochen worden bin, so habe ich eigentlich immer zunächst einmal versucht, auch einen internationalen Vergleich herbeizuführen. Bisher — das darf ich dem Hohen Hause sagen — führt der Versuch des internationalen Vergleichs, soweit die Tatbestände vergleichbar sind, immer noch dazu, zu erkennen, daß wir mit dem Problem Umfang der Verwaltung und Organisation der Verwaltung mindestens auf dem Niveau des internationalen Durchschnitts fertig werden, jedenfalls auch in unserer Verwaltungsvergrößerung den internationalen Durchschnitt nicht etwa überschritten haben. Wenn das ein tröstlicher Gedanke sein mag, so bin ich trotzdem der Meinung, daß alle Mühen, die die Ausschüsse hier und weitere Gremien an diese Frage verwenden, sicherlich nicht umsonst sein werden.
    Zwei der Herren haben damit geschlossen, daß sie die Frage auf die Basis der allgemeinen Politik gestellt haben. Was Herr Kollege Dr. Dresbach dazu gesagt hat, ist sicherlich sehr eindrucksvoll gewesen. Aber Herr Kollege Dresbach wird gleichwohl mit mir der Meinung sein, daß wir — wenn wir einmal den großen geschichtlichen Komplex Krieg und Kriegsfolgen und Verteidigung gegen die Kriegsgefahren herausnehmen — in einer wirtschaftlichen Entwicklung stehen, die gewisse Gesetzmäßigkeiten hat, denen wir uns nicht entziehen können.
    Ich kann der Erklärung des Kollegen Bergmeyer nicht zustimmen, gewisse von der Wissenschaft aufgestellte eherne Gesetze wolle er nicht anerkennen. Das ehrt ihn in seinem Widerstandswillen. Bei näherer Betrachtung dieses Problems wird sich jedoch erweisen, daß es Notwendigkeiten der Verwaltung gibt — nicht nur bei uns, sondern international —, denen wir nur begrenzt ausweichen können. Aber ich glaube, das Hohe Haus würde sich selbst einen schlechten Dienst erweisen, wollte es etwa zugestehen, daß es in seiner Haushaltspolitik in den letzten Jahren die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vernachlässigt hätte.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich kann aus der Kenntnis meines Haushalts, der ja keiner der kleinsten im Rahmen der Bundesregierung ist, nur sagen, daß ich die Überzeugung habe, daß hier nicht ein Pfennig unnütz oder zuviel ausgegeben wird.

    (Beifall in der Mitte.)