Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Frage, die diesem Gesetzentwurf zugrunde liegt, ist von solcher Bedeutung, daß, wenn wir uns auf sie beschränkt hätten, es sehr wohl möglich gewesen wäre, eine einheitliche Meinung zu bilden und eine einheitliche Entscheidung zu treffen. Sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat hätten sie sicher gefunden.
Herr Kollege Bucher hat in Worten, denen ich nichts hinzuzufügen habe, die Bedeutung und die Stellung des Bundesverfassungsgerichts dargelegt. Das Bundesverfassungsgericht ist in erhebliche Not geraten. Wir haben es bereits dargestellt bekommen: Der Erste Senat erstickt in der Überfülle der Arbeit, der Zweite Senat ist unterbeschäftigt, und wir müssen in der Tat davon reden, daß so etwas wie ein Stillstand der Rechtspflege, ein Rechtsnotstand vorliegt, und die Frage, die wir zu entscheiden haben, ist die, wie wir diesem Rechtsnotstand abhelfen können, d. h. wie wir dafür sorgen können, daß die Arbeitsüberlastung des Ersten Senats abgebaut werden kann, damit das Gericht im ganzen wieder arbeits- und funktionsfähig wird. Hätten wir uns auf diese Frage beschränkt, dann hätten wir — ich wiederhole es — dieses Gesetz sehr schnell verabschieden können, ja, dann könnte es schon verabschiedet sein. Das Bundesverfassungsgericht, das ja am meisten betroffen ist, hat eine Reihe von Vorschlägen gemacht. Drei wesentliche Punkte sind von ihm dargestellt worden. Es hat über die Mittel, durch die man den Notstand beseitigen kann, eine ausführliche gutachtliche Äußerung geschrieben. Drei Punkte sind es: Eine Änderung der Geschäftsverteilung, eine Änderung des Verfahrens bei den Verfassungsbeschwerden durch Einbau eines Vorprüfungsverfahrens und eine Reform des Gutachtenverfahrens. Wir alle durften erwarten — ich werde noch darauf eingehen —, daß die Bundesregierung, von diesen Vorschlägen ausgehend, einen Gesetzentwurf vorlegte. Als aber der Gesetzentwurf kam, da haben wir zu unserer großen Bestürzung gesehen, daß neben diesen Fragen ganz andere Dinge geregelt werden sollten, gewissermaßen unter der Hand. Es ist vorgesehen eine Herabsetzung der Richterzahl und eine Umgestaltung des Modus der Richterwahl. Die Schwierigkeiten, die entstehen, wenn im ersten Wahlgang mit einer qualifizierten Mehrheit sowohl im Wahlmännergremium des Bundestages als auch im Bundesrat eine Wahl nicht sofort zustande kommt, sollen damit aus dem Wege geräumt werden, daß die Richter in einem anschließenden zweiten Wahlgang mit einfacher Mehrheit gewählt werden können.
Wir haben uns die Frage vorzulegen: Wie ist es möglich, daß plötzlich in diesen Gesetzentwurf solche weitgehenden Vorschläge aufgenommen worden sind? Dabei kann ich es mir nicht ersparen, noch einmal kurz auf die historischen Vorgänge einzugehen. Herr Kollege Greve hat anläßlich der Haushaltsdebatte namens meiner Fraktion schon einiges dazu gesagt. Wir wissen, daß das Bundesjustizministerium schon seit langem mit dem Bundesverfassungsgericht verhandelt. Die Vertreter meiner Fraktion im Rechtsausschuß haben nichts Gutes geahnt und schon sehr frühzeitig danach gefragt, wie es mit dieser Gesetzgebung aussieht und was geplant ist. Wir haben nun anläßlich dieser Debatte im Rechtsausschuß sehr beruhigende Erklärungen erhalten.
Zum erstenmal haben wir über die Frage gesprochen in der Sitzung des Rechtsausschusses am 11. November 1954. Damals hat uns der Herr Bundesjustizminister Erklärungen abgegeben. Ich darf mit Genehmigung des Herrn Präsidenten verlesen, was der Herr Bundesjustizminister damals gesagt hat. Denn mir scheint, es kommt auf das an, was der Herr Bundesjustizminister damals in der Haushaltsdebatte dazu erklärt hat. Herr Kollege Arndt hat ihn gefragt, wie denn nun die Dinge stehen. Der Herr Justizminister hat gesagt,
daß es sehr schwer sei, in diesem Vorstadium etwas Genaues zu sagen. Wenn die Vorbereitungen weiter gediehen seien, werde man gern Gelegenheit nehmen, darüber zu berichten, sei es im Ausschuß, sei es in Form der Zuziehung einiger Mitglieder der Fraktionen einschließlich der Opposition. Im Januar habe man nur von der dringendsten Aufgabe, der Entlastung des Ersten Senats, gesprochen. Vom Bundesverfassungsgericht seien weitere Anregungen gekommen.
— Das sind eben die Anregungen, die sich auf die Verfassungsbeschwerde und auf das Gutachtenverfahren beziehen. —
So habe man auch an eine gewisse Einschränkung bei der Verfassungsbeschwerde gedacht. Das alles sei aber noch im Gange und berühre schon das Gebiet der großen Lösung. Man stehe in ständigem Kontakt mit dem Bundesverfassungsgericht.
In der Sitzung des Rechtsausschusses vom 8. Februar 1955 ist die Frage erneut angeschnitten worden, und zwar von Herrn Kollegen Weber von der CDU. Damals hat der Herr Bundesjustizminister erklärt,
das Bundesjustizministerium stehe schon seit längerer Zeit mit dem Bundesverfassungsgericht in direkten Verhandlungen und habe auch schon entsprechende Vorschläge des Bundesverfassungsgerichts erhalten,
— das ist das Gutachten vom 23. Dezember 1954 —
die sich durchaus mit der Auffassung des Bundesjustizministeriums deckten. Diese Vorschläge müßten nur noch mit den übrigen Ressorts abgestimmt werden. Die Bundesregierung beabsichtige, sobald eine Übereinstimmung unter den Ressorts erzielt worden sei, je einen Vertreter der fünf Fraktionen des Bundestages zu einer Besprechung dieser An-
gelegenheit im kleinen Rahmen zu bitten, bevor die Sache dann ans Kabinett und an den Bundestag gebracht werde.
Sie sehen also, das Versprechen, das im November 1954 gegeben worden ist, ist im Februar 1955 ausdrücklich und in aller Form erhärtet worden. Wie sind die Dinge aber in Wirklichkeit gegangen? Eines schönen Tages erfahren wir, daß sich das Bundeskabinett mit der Frage befaßt hat und daß der Gesetzentwurf an den Bundesrat gegangen ist. Nach der Beschlußfassung im Bundeskabinett hat der Herr Bundesjustizminister meinen Kollegen Dr. Arndt zwar schamhaft unterrichtet über das, was vollendete Tatsache geworden ist, aber er hat es unterlassen, bevor der Gesetzentwurf dem Kabinett vorgelegt worden ist, die Parteivertreter, vor allen Dingen die Opposition zu hören. Wir wissen nicht, ob die Vertreter der Koalition gehört worden sind. Fest steht, daß die Vertreter der Opposition entgegen dem gegebenen Versprechen nicht gehört worden sind.
Wir müssen uns fragen: Warum ist das geschehen? Dazu hat der Herr Bundesjustizminister in der Sitzung des Plenums des Bundestages anläßlich der Debatte über den Haushalt ja auch einiges gesagt. Er hat zunächst sich damit entschuldigen zu können geglaubt, daß Herr Kollege Ollenhauer ihm einen Brief geschickt habe, als es darum ging, in einer bestimmten Frage für die Vorbereitung eines Gesetzes einen ständigen Ausschuß zu bilden. Herr Kollege Ollenhauer hatte geäußert, man solle Exekutive und Legislative nicht miteinander vermischen. Das sei ihm, so sagte der Herr Justizminister, ein Anlaß gewesen, das gegebene Versprechen nicht zu halten. Nun, ich glaube, das kann wohl kaum als eine ernsthafte Begründung angesehen werden. Denn hier handelt es sich um einen ganz anderen Fall. Wir sind uns im Rechtsausschuß, und zwar alle Parteien, einig in dem Wunsch gewesen, daß der Herr Bundesjustizminister uns von Zeit zu Zeit über seine Arbeit informiert, daß wir miteinander über das sprechen, was geplant ist, und daß man vorher auch schon gewisse Dinge abstimmt. Das ist etwas ganz anderes, als wenn Exekutive und Legislative gemeinsam einen Gesetzentwurf erarbeiten. Dieser Einwand zieht also nicht. Ich kann nichts anderes sagen: Es ist ein schlechter Grund, der hier von dem Herrn Bundesjustizminister angegeben worden ist.
Wir haben bei dieser Gelegenheit aber auch noch etwas anderes erfahren. Der Herr Bundesjustizminister hat uns in dieser Plenarsitzung gesagt, daß er zunächst einmal einen Entwurf vorgelegt habe, der die kleine Reform enthalten habe. Der Entwurf hat offenbar das enthalten, was mit dem Bundesverfassungsgericht besprochen worden ist, dessen alleiniges Ziel es gewesen ist, die Überlastung des Bundesverfassungsgerichts zu beheben. Aber im Kabinett habe man dann darauf bestanden, weitere Punkte in dieses Gesetz aufzunehmen,
also weit über den Zweck des Gesetzes, eine Überlastung des Bundesverfassungsgerichts zu beseitigen, hinauszugehen.
Es ist offensichtlich, wie die Dinge zustande gekommen sind. Darüber ist in der Presse wie auch
im Bundestag schon mancherlei gesagt worden.
Man könnte die Vermutung haben, daß es dem Bundesjustizminister mit der Vorlage der kleinen Reform nicht ernst war und daß er bereits im Kabinett die Dinge in bezug auf die große Reform so vorangetrieben hat, daß es dann einen entsprechenden Beschluß gefaßt hat. Diese Vermutung möchte ich nicht aussprechen. Ich glaube, man darf und muß dem Herrn Bundesjustizminister als einem loyalen Mann glauben, daß er die Absicht hatte, dem Kabinett die kleine Reform vorzulegen. Es müssen also Kräfte im Kabinett selber oder Kräfte, die hinter gewissen Mitgliedern des Kabinetts stehen, dagewesen sein, die die sogenannte große Reform betrieben haben.
Damit finden wir bestätigt — der Herr Bundesjustizminister hat es uns selbst bestätigt —, daß dunkle Kräfte am Werk sind, denen es nicht so sehr darauf ankommt, dem Bundesverfassungsgericht in seiner schweren Notlage zu helfen, und zwar schnell zu helfen und so zu helfen, daß rasch eine Übereinstimmung erzielt werden kann, sondern die die Gelegenheit benutzen wollen, ganz andere Zwecke zu erreichen.
Das haben die Ausführungen des Herrn Bundesjustizministers, ohne daß er es gewollt hat, ganz klar und deutlich ergeben. Er war für die kleine Reform; herausgekommen ist, nachdem das Kabinett beraten hat, eine „große" Reform, d. h. eine völlige Änderung der Struktur des Bundesverfassungsgerichts.
Dabei kann ich trotz allem dem Herrn Bundesjustizminister den Vorwurf nicht ersparen, daß er auch dann, wenn er nur einen Gesetzentwurf mit einer kleinen Reform vorgelegt hat, sein Versprechen, die Opposition und das Bundesverfassungsgericht zu hören, nicht gehalten hat. In der Sitzung des Rechtsausschusses im Februar 1955 war auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Herr Dr. Wintrich, zugegen. Auch er hat das Versprechen entgegengenommen, daß er gehört werde, bevor der Gesetzentwurf ,dem Kabinett zugeleitet werde. Aber auch er und das Bundesverfassungsgericht sind erst orientiert worden, nachdem das Kabinett entschieden hatte. Sowohl er und das Bundesverfassungsgericht als auch wir von der Opposition — das steht eindeutig fest — sind vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Nun wissen wir alle, daß dieser Gesetzentwurf in der Öffentlichkeit geradezu einen Schock ausgelöst hat. Wir brauchen nur einmal nachzulesen, was die Zeitungen damals, als dieser Gesetzentwurf dem Bundesrat zugeleitet wurde, alles geschrieben haben. Ich denke gar nicht an sozialdemokratische Zeitungen, ich denke an ganz andere Zeitungen. Fast alle unsere führenden Zeitungen haben sich sehr eingehend zu diesem Problem geäußert. Ich darf etwa darauf hinweisen, was eine so bedeutende Zeitung wie die „Frankfurter Neue Presse" gesagt hat, eine Zeitung, die ganz ohne Zweifel zum mindesten der größten Regierungspartei nahesteht. Diese Zeitung hat unter der Überschrift: „Doktor Eisenbart kuriert Karlsruhe" folgendes gesagt — ich darf das mit der Genehmigung des Herrn Präsidenten kurz verlesen:
Ob gewollt oder ungewollt, die Bundesregierung greift die politische Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts an, wenn sie seine Richter im zweiten Wahlgang durch einfache Mehrheit wählen lassen will. Der Vorschlag ist bedenklich und gefährlich.
Das schreibt die „Frankfurter Neue Presse".
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" berichtet über einen Vortrag von Professor Helmholtz, einem Mitglied des Bundesverfassungsgerichts, der erklärt hat, daß das kunstvolle Gleichgewicht zwischen der Bundesregierung und ihren verfassungsmäßigen oppositionellen Partnern verlorengehe; damit werde der verfassungsrechtliche Charakter des Grundgesetzes in Frage gestellt. Es ist sehr interessant, daß die „Frankfurter Allgemeine Zeitung" sich nicht damit begnügt hat, einen Bericht über diesen Vortrag zu geben, sondern daß sie weitere Ermittlungen angestellt hat. Sie fügt diesem Bericht an, daß fast alle Richter des Bundesverfassungsgerichts der gleichen Meinung seien.
Was hier gesagt worden ist, .ist deutlich und klar, ebenso deutlich und klar wie das, was die „Frankfurter Neue Presse" gesagt hat: daß mit der Regelung, die in diesem Vorgesetzentwurf vorgesehen ist, der verfassungsrechtliche Charakter des Grundgesetzes in Frage gestellt wird. Darüber kann gar kein Zweifel bestehen; denn, ich glaube, darin sind wir heute doch einig, daß das Bundesverfassungsgericht eine der Säulen unseres demokratischen Rechtsstaates ist. Wenn wir diese Säule anknabbern, dann wird in der Tat das Gleichgewicht gestört, das darin besteht, daß die verschiedenen Säulen aufeinander bezogen sind. Damit wird die Möglichkeit eines demokratischen Ausgleichs geradezu aus dem Wege geräumt. Wir wollen, daß die Legislative und die Bundesregierung frei arbeiten können, aber ebenso müssen wir wollen, daß diese Arbeiten durch ein Gericht kontrolliert werden, das unabhängig ist.
Ich darf unterstreichen, was der Herr Kollege Bucher gesagt hat. Es ist einfach nicht angängig, überhaupt nur mit einem Anschein von Recht davon zu reden, daß das Bundesverfassungsgericht versagt habe, daß es parteipolitisch oder überhaupt parteiisch entschieden habe. An der Unparteilichkeit dieses Gerichts in der Vergangenheit kann gar nicht gezweifelt werden. Es ist außerordentlich gefährlich, daß ausgerechnet der Herr Bundesjustizminister mindestens in Worten, die mißverständlich waren, daran gezweifelt hat. Er hat in einem Interview davon gesprochen und auch in der Begründung des Regierungsentwurfs ist dargelegt worden, daß es einen roten und einen schwarzen Senat gebe. Er hat von einem Verdacht gesprochen, der in dieser Richtung aufgekommen ist. Ich glaube, von Regierungsstelle und von seiten des Bundestags — die beide da sind, das Bundesverfassungsgericht zu schützen — sollte ein solcher Verdacht überhaupt nicht ausgesprochen werden. Böswillige Äußerungen dieser Art sollten überhaupt nicht zur Kenntnis und nicht aufgenommen werden.
Ich halte es nicht für gut, daß der Herr Bundesjustizminister — ich unterstelle ihm gar keinen bösen Willen — sich in dieser Richtung zu Äußerungen hat verleiten lassen, die nicht geeignet sind, den Schutz des Bundesverfassungsgerichts — der wahrhaftig oft genug hätte gewährt werden müssen — zu gewährleisten.
Die „Süddeutsche Zeitung" z. B. schreibt auch davon, gerade wegen der Zahl und der Wahl der Richter sei vom Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe aus kein SOS-Ruf ausgegangen; infolgedessen bestehe gar keine dringende Notwendigkeit, Bestimmungen über die Zahl und die Wahl der Richter in das Gesetz aufzunehmen.
Das Echo in der Öffentlichkeit, das Erschrecken, das durch die Presse gegangen ist, ist von dem anderen Verfassungsorgan des Bundes, nämlich vom Bundesrat, aufgenommen worden. Auch der Bundesrat hat schwere Bedenken dagegen geltend gemacht, daß man dieses Gesetz, das eine Sofortwirkung auslösen soll, überhaupt mit so schwerwiegenden, so problematischen Fragen belastet. Er hat außerdem auch sachlich gegen diese Bestimmungen Stellung genommen.
Man konnte sehr gespannt sein, was denn nun die Bundesregierung nach diesen Äußerungen — man kann ruhig sagen — des Volkswillens und nach der Stellungnahme eines verfassungsmäßigen Organs des Bundes tun würde. Man hätte erwarten dürfen, daß die Regierung nun darauf hören, sich danach einrichten und den Gesetzentwurf von den problematischen Dingen reinigen werde, damit die wirklich dringenden Dinge erledigt werden können. Nichts dergleichen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bundesregierung ist mit einem einzigen saloppen Satz über alle diese Bedenken hinweggegangen. Sie hat erklärt, sie sei nach wie vor der Meinung, daß die Bestimmung der Zahl und die Regelung der Wahl der Richter vordringlich seien und deswegen ins Gesetz mit aufgenommen werden müßten.
Ich glaube, in diesem Punkt wird auch eine widersprüchliche Haltung des Herrn Justizministers sichtbar. Der Herr Justizminister hat uns erklärt, daß er dem Kabinett nur die kleine Reform vorgeschlagen habe. Nun hören wir von ihm und von der Bundesregierung, daß diese Fragen, die er gar nicht dem Kabinett zur Entscheidung vorgelegt hat, vordringlich seien. Wenn sie wirklich so vordringlich wären, wie das in der Erwiderung auf die Vorschläge des Bundesrates gesagt worden ist, dann hätte der Herr Bundesjustizminister die Verpflichtung gehabt, diese Reform bereits bei der ersten Vorlage des Gesetzentwurfs dem Kabinett vorzuschlagen. Gerade das hat er aber nicht getan. Daraus ergibt sich, daß er selbst gar nicht der Meinung ist, daß diese Fragen vordringlich sind. Vielmehr ist er der Meinung, diese Fragen könnten später geregelt und dann ausführlich erörtert werden. Denn wenn diese Fragen im Gesetz mit be- handelt werden, entstehen außerordentliche Schwierigkeiten. Die Beratung des Gesetzes zieht sich unendlich in die Länge, und damit wird der Hauptzweck nicht erreicht, nämlich die Entlastung unseres wichtigsten Gerichts. Darüber kann doch gar kein Zweifel bestehen, und ich muß sagen, ich bewundere den Mut der Bundesregierung, die es in Kauf nimmt, daß ein höchstes Gericht aktionsunfähig bleibt. Sie schlägt eine Regelung vor, die dem Gericht nicht nützt. Sie belastet diese Regelung mit weiteren Bestimmungen, die es mit sich bringen, daß eine Entlastung des Gerichts auf unabsehbare Zeit vereitelt wird.
Wir Sozialdemokraten sind der Meinung — ganz unabhängig davon, wie man materiell zu dieser Frage steht —, daß diese Fragen ausgeklammert werden müssen — genau wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat — und daß man dafür sorgen muß,
daß das Gesetz in seinem wahren, in seinem entscheidenden Kern alsbald Rechtskraft erlangt. Denn, was seinen Kern anlangt: über ihn werden wir sehr schnell eine Einigkeit erzielen können.
Wir Sozialdemokraten sind auch der Meinung und stimmen damit mit dem Bundesverfassungsgericht und dem Gesetzentwurf überein, daß man die Geschäftsverteilung ändern muß, daß man sie nicht mehr durch gesetzliche Bestimmungen vornehmen kann, sondern daß die Möglichkeit für das Gericht geschaffen werden muß, selbst zu entscheiden, wie es seine Geschäfte verteilen will. Ihm muß die Möglichkeit gegeben werden, die Geschäfte so zu verteilen, daß beide Senate einigermaßen gleichmäßig belastet sind und so die Arbeit getan werden kann.
Wir sind auch durchaus damit einverstanden, daß in bezug auf das Zulassungsverfahren für die Verfassungsbeschwerden etwas geschieht, daß also dieses Zulassungsverfahren geschaffen wird. Wir dürfen obendrein sagen: wir Sozialdemokraten sind es gewesen, die bereits damals, als das Gesetz beraten worden ist, das Zulassungsverfahren vorgeschlagen haben. Damals hat man auf der rechten Seite dieses Hauses dieses Zulassungsverfahren abgelehnt. Heute kommt man reumütig zu diesem Vorschlag zurück. Wir sind durchaus bereit, auch diesen Vorschlag mitzubilligen und daran mitzuarbeiten.
Auch wenn — das wird zwar nur eine Nebenfrage bei der Entlastung des Gerichts sein — darüber gesprochen wird, in bezug auf das Gutachtenverfahren zweckmäßige Änderungen einzuführen, wird man in uns durchaus verständige Mitarbeiter finden. Wir werden bereit sein, da mitzutun, aber unter keinen Umständen, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden wir uns bereit finden, da mitzuarbeiten, wo eine der Säulen unseres Verfassungslebens — ich sagte es schon —angeknabbert wird.
Wir sehen ja zu deutlich, was hinter diesen Dingen steht. Es ist ein offenes Geheimnis, daß das Bundesverfassungsgericht für die Bundesregierung in der Vergangenheit nicht immer ein angenehmer Partner war. Die Bundesregierung hatte Veranlassung, das Bundesverfassungsgericht manchmal zu fürchten. Wir wissen, daß es in der Vergangenheit Fälle gegeben hat, wo die Bundesregierung nicht nur darum gezittert, sondern auch einiges getan hat, in politischen Fragen eine Meinungsäußerung des Bundesverfassungsgerichts zu erreichen, die ihr genehm war. Und da liegt doch des Pudels Kern, meine sehr verehrten Damen und Herren!
Wenn man dazu übergeht, heute zu sagen, das Bundesverfassungsgericht leide darunter, daß die Wahl der Richter nicht rechtzeitig vorgenommen werden könne, so ist doch das auch ein Vorwand. Ich will gar nicht bestreiten, daß die Wahl der Bundesverfassungsrichter nach dem bestehenden Gesetz oft nicht ganz leicht ist, daß die qualifizierte Mehrheit erfordert, daß man auf allen Seiten guten Willens sei und daß nur dann, wenn dieser gute Wille vorhanden ist, die Wahl durchgeführt werden kann. Ich bestreite auch nicht, daß in einem Falle diese Wahl auch einmal eine erhebliche Verzögerung erlitten hat. Dabei will ich auf die einzelnen Zusammenhänge, die da bestanden haben, gar nicht eingehen. Ich will gar nicht darauf eingehen, daß auf seiten der Regierungskoalition die Hauptgründe dafür lagen, daß diese
Wahl nicht rechtzeitig vollzogen werden konnte. Falls das erforderlich ist, sind wir in der Lage, dazu noch nähere Einzelheiten zu bringen. Ich will mich aber zunächst mit dieser Feststellung begnügen. Aber, meine Damen und Herren, soll die Möglichkeit, daß in dem einen oder anderen Falle einmal eine Wahl nicht ganz rechtzeitig zustande kommt, uns dazu verleiten, das Bundesverfassungsgericht nun in eine Situation zu bringen, in der es schlechterdings als ein Parteigericht, oder sagen wir es etwas milder: als ein „Regierungsgericht" erscheinen muß?
Wenn sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat bei der ersten Wahl die qualifizierte Mehrheit nicht zustande kommt, dann soll — ich sagte es schon — in einem sofort anschließenden Wahlgang eine einfache Mehrheit entscheiden. Was ist das Ergebnis, meine Damen und Herren? Der Herr Bundesjustizminister erzählt uns, daß an dem Grundsatz der qualifizierten Mehrheit festgehalten werde. Das steht auf dem Papier. Aber wie sieht es in Wirklichkeit aus? Wenn die Mehrheit, die einfache Mehrheit, das heißt also auf deutsch: die stärkste Partei in diesem Hause weiß, daß sie im zweiten Wahlgang selbstherrlich entscheiden kann, dann wird sie sich zum allermindesten keine Mühe geben, sich in bezug auf die qualifizierte Mehrheit zu verständigen. Wenn da irgendwelche Widerstände sind, wenn die Opposition nicht pariert, dann wird man sie beiseite schieben, dann wird man sagen: wenn ihr nicht wollt, dann werden wir es euch zeigen, im zweiten Wahlgang, da werden wir unseren Willen durchsetzen. Es ist ja nicht so, meine Damen und Herren, daß wir in dieser Beziehung ohne Erfahrung sind. Wir wissen ja, wie die Mehrheit in diesem Hause unter Umständen gewillt ist, die Opposition und auch die besten Gründe beiseite zu schieben. Es wird also dahin kommen, daß in den allermeisten Fällen ein Richter des Bundesverfassungsgerichts nicht von einer qualifizierten Mehrheit und nicht gemeinsam mit der Opposition gewählt wird, sondern in einem zweiten Wahlgang, wo dann eine einfache Mehrheit in der Lage sein wird, einen Richter zu wählen. Und darüber kann es doch gar keinen Zweifel geben, daß ein so gewählter Richter ewig das Odium an sich haben wird, daß er ein parteilicher Richter sei, daß er ein Richter sei, der einer gewissen Richtung genehm sei.
Das Gesetz über das Bundesverfassungsgericht ist von allen Parteien gemeinsam erarbeitet worden. Damals sind wir in den Prinzipien eins gewesen. Wenn seinerzeit die qualifizierte Mehrheit gefordert und diese Forderung verwirklicht worden ist, dann doch einfach deshalb, weil man sich darüber klar war, daß ein Gericht geschaffen werden sollte, das nicht etwa politisch uninteressiert ist — das hat auch mein Kollege Greve bereits dargelegt —, dessen Richter politischen Verstand und auch einen politischen Willen haben müssen, die aber auch willens sind, sich nicht parteipolitisch mißbrauchen zu lassen. Wenn das Plenum des Bundestags damals diese qualifizierte Mehrheit geschaffen hat, dann also doch aus dem ganz einfachen Grund, weil man sich darüber klar war, daß Bundestag und Bundesrat, soweit es irgend möglich ist, einen Richter einstimmig wählen sollten. Es sollten Richter gefunden werden, die das Vertrauen
des ganzen Hauses und damit des ganzen deutschen Volkes haben. Nur bei einer Wahl auf diese Weise kann ein so wichtiges Verfassungsorgan wie das Bundesverfassungsgericht wirklich arbeiten. Wer das nicht einsieht und wer glaubt, daß er die Fragen mit einem technischen Kniff lösen könne, hat nichts davon verstanden, was es bedeutet, in einem demokratischen Staat, in einem Rechtsstaat ein ausgewogenes Kräfteverhältnis und eine Grundlage des Vertrauens zu schaffen.
Es ist ja außerordentlich interessant, meine Damen und Herren, daß nicht nur die Presse und nicht nur der Bundesrat, sondern auch das Bundesverfassungsgericht selbst erhebliche Bedenken haben, und zwar hat das Plenum des Bundesverfassungsgerichts seine ganz erheblichen Bedenken einstimmig erhoben. Ich kann nichts Besseres tun, als Ihnen diese Bedenken vorzutragen und sie Ihnen — meine Damen und Herren, ich spreche das mit allem Ernst aus — ins Gewissen zu sagen; denn wir haben als Bundestag eine ganz außerordentliche Aufgabe. Wenn wir in dieser Frage versagten, würden wir der Demokratie und der Zukunft unseres Staates einen außerordentlich schlechten Dienst erweisen. Das sagen uns die Worte des Bundesverfassungsgerichts mit aller Deutlichkeit. Ich bitte den Herrn Präsidenten, verlesen zu dürfen, was der Präsident des Bundesverfassungsgerichts im Auftrag des Plenums in einer Stellungnahme vom 14. Juni dargelegt hat. Es heißt da:
Die Begründung des Entwurfs verlangt, daß das Wahlverfahren so gestaltet sein müßte,
— nun wird wörtlich aus der Begründung zitiert —„daß die Richter nicht als Vertreter einer bestimmten politischen Richtung erscheinen, sondern sich des Vertrauens im ganzen Volke erfreuen."
— So weit das Zitat aus der Begründung. Und nun fährt das Bundesverfassungsgericht fort:
Gerade im Hinblick auf dieses sicherlich zu billigende
— das ist weiß Gott zu billigen —
Postulat ist die Lösung des Entwurfs, wonach bei erfolglosem ersten Wahlgang unverzüglich ein weiterer Wahlgang stattfindet, in dem die einfache Mehrheit entscheidet, keine Verbesserung, sondern geradezu eine Verschlechterung des jetzigen Wahlverfahrens. Der Zwang, sich mit qualifizierter Mehrheit auf einen Kandidaten zu einigen, wird nicht wirksam, wenn dasselbe Wahlgremium nach erfolgloser Wahl ohne weiteres in einem zweiten Wahlgang den Kandidaten mit einfacher Mehrheit wählen kann. Bei dieser Sachlage würde der erste Wahlgang von vornherein unter dem Schatten der Möglichkeit des weiteren Wahlgangs mit einfacher Mehrheit stehen.
Schon die Gefahr, daß die nach einem solchen Verfahren gewählten Richter als Vertreter einer politischen Richtung erscheinen könnten, sollte es ausschließen, das bisherige Verfahren in der im Regierungsentwurf vorgeschlagenen Weise zu ändern.
Ich glaube, meine Damen und Herren, der Vertreter der Opposition kann das nicht deutlicher sagen, als es das Bundesverfassungsgericht selber als Wahrer unserer Verfassung zum Ausdruck gebracht hat. Damit wird deutlich, daß das, was ich als Vertreter der Opposition vortrage, keineswegs
ein Anliegen nur der Opposition ist, sondern daß es ein allgemeines Anliegen ist, ein Anliegen, das uns alle angeht, das ein staatspolitisches Anliegen ist. Deswegen können wir an dieser Frage nicht so leichten Herzens vorbeigehen und sie nicht so leichtherzig behandeln, wie es der Herr Bundesjustizminister auch heute wieder leider getan hat. Wir können auch unmöglich so leicht über alle die Einwendungen hinweggehen, wie es in der Begründung und in der Stellungnahme der Bundesregierung gegenüber dem Bundesrat in einem Satz geschehen ist. Von dem, was das Bundesverfassungsgericht im Juni dieses Jahres gesagt hat, hat die Bundesregierung — sie hat dem Bundestag diesen Gesetzentwurf jetzt fast unverändert vorgelegt — keine Kenntnis genommen; sie ist überhaupt nicht darauf eingegangen.
Wir können es also unter keinen Umständen mitmachen — und kein staatsbewußter Bürger kann es wünschen —, daß das Bundesverfassungsgericht in die schiefe Lage kommt, daß es aus Richtern zusammengesetzt wird, die von einer Partei oder von einer Parteienmehrheit gewählt worden sind. Daß die Opposition dabei unter den Tisch fallen, daß man sich die genehmen Leute holen wird, ist doch der große Verdacht, der besteht und der allüberall ganz offen ausgesprochen worden ist, vor allen Dingen auch in den Zeitungen, die nicht zur Opposition gehören, sondern landläufig und allgemein die Regierung unterstützen.
Wir sind auch der Meinung, daß es nicht gut ist, jetzt die Frage der Zahl der Richter zu behandeln. Auch dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert. Ich will diese Frage nur ganz kurz streifen. Wir haben gehört, wie stark das Bundesverfassungsgericht überlastet ist. Wir wissen, daß noch lange Aufarbeitungsarbeiten zu leisten sind. Es ist l ein Trugschluß, zu glauben, daß eine Verminderung der Senate um ein paar Personen dazu führen kann, daß die Verhandlungen selber sehr viel schneller gehen, so daß dadurch die Zeit gewonnen wird, die Aufarbeitung vorzunehmen.
Vergessen Sie doch nicht, meine Damen und Herren, daß jedes Urteil, daß jeder Beschluß schriftlich begründet werden muß, daß zu jeder schriftlichen Begründung ein Richter notwendig ist und daß bei den großen Beschlüssen allgemein ein Monat notwendig ist, um die Begründung vorzunehmen. Wenn Sie dem Gericht jetzt bereits die Richter nehmen — und sie sollen ja schon in sehr starkem Maße genommen werden: je drei Richter bei jedem Senat —, dann nehmen Sie dem Gericht doch die Menschen, die in der Lage sind, die schriftlichen Begründungen anzufertigen. Das ist doch die viel größere Arbeit als die mündliche Beratung in den Verhandlungen des Gerichts. Die schriftliche Arbeit ist die zeitraubende Arbeit. Wenn Sie dem Gericht diese Menschen nehmen, werden Sie gerade verhindern, daß das Gericht in die Lage kommt, seine Rückstände aufzuarbeiten, auch wenn man diese Rückstände jetzt gerechter und besser unter den beiden Senaten verteilt. Das Gesetz würde also seinen Zweck, die Aufarbeitung der Rückstände zu erreichen, nicht nur nicht erfüllen, sondern Sie würden mit der Verminderung der Richterzahl sogar das genaue Gegenteil erreichen.
Auch dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht geäußert. Es sagt — ich darf das mit Genehmigung des Herrn Präsidenten noch kurz zitieren —:
Das Gericht hält an seiner Auffassung fest,
daß eine Verminderung der Richterzahl vor
dem Herbst 1959 die Aufarbeitung der Rück-
stände wesentlich verzögern würde. Das Gericht kann sich von der Verminderung der Richterzahl nicht eine so erhebliche Erleichterung der Beratung versprechen, daß hierdurch die Verminderung der Arbeitskräfte fühlbar ausgeglichen werden könnte.
Auch das ist deutlich, und das ist von Fachleuten gesagt worden, von Leuten, die Erfahrung haben und die es sehr viel besser wissen als die Männer am Schreibtisch, die glauben, nun mit einem Federstrich einfach Verminderungen vornehmen zu können.
Im übrigen sind wir durchaus auch der Meinung, daß man von dem Zwillingsgericht loskommen und zu einem Gericht kommen sollte, das einheitlich entscheidet. Aber wir können all diese Dinge ja nicht überstürzen, vor allen Dingen dürfen wir in bezug auf die Verminderung der Richterzahl nichts Überstürztes tun. Wir schaffen ja bereits Möglichkeiten, wir gehen auf diesem Wege ja schon voran, wenn wir die Geschäftsverteilung neu ordnen, wenn wir dem Gericht selbst die Möglichkeiten geben und wenn daraus all die Konsequenzen gezogen werden, die gezogen werden müssen, auf die ich im einzelnen nicht einzugehen brauche.
Ich darf also wiederholen und kurz zusammenfassen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir sind bereit, positiv an diesem Gesetzentwurf mitzuarbeiten. Uns ist es ein ganz wichtiges Anliegen, zu helfen, daß das Bundesverfassungsgericht wieder aktionsfähig wird, daß seine Rückstände aufgearbeitet werden, daß die Arbeit gerecht und richtig verteilt ist und daß die Arbeit geleistet werden kann. Deswegen sind wir bereit, alles das zu unterstützen, was dazu führen kann in bezug auf die Geschäftsverteilung, in bezug auf das Zulassungsverfahren bei Verfassungsbeschwerden; gerade bei diesen beiden Punkten. Wir sind aber nicht bereit, das mitzumachen, was geeignet ist, nicht nur die Verabschiedung dieses Gesetzes zu verzögern, sondern zugleich das Wesen des Bundesverfassungsgerichts zu verändern und zu verfälschen und damit eine Bresche in die Verfassung zu schlagen, was niemand von uns wollen kann. Ich möchte das Hohe Haus bitten — gelegentlich hat es ja schon bewiesen, daß es das kann —, hier nicht einfach den Argumenten und dem Willen der Bundesregierung zu folgen, sondern sich selbst seine Gedanken darüber zu machen, was in diesem Augenblick not ist, was notwendig ist, um einen schweren Notstand zu beheben; ich möchte Sie bitten, gemeinsam — wir sind dazu bereit — daran zu arbeiten, daß dieser Notstand so schnell wie möglich behoben wird, und dadurch auch dem Bundesrat die Möglichkeit der Zustimmung zu geben, damit das Gericht bald unter neuen Verhältnissen zu arbeiten anfangen kann.