Rede von
Dr.
Wilhelm
Gülich
- Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede:
(SPD)
- Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte nur ganz kurz folgendes klarstellen. Erstens: Herr Bundesfinanzminister, das Sondervermögen, das ich hier namens meiner Fraktion vorgeschlagen habe, soll nicht dazu dienen, ein Extravermögen zu bilden, das der Kontrolle des Parlaments entzogen ist, sondern ich habe ganz klar gesagt: wir wollen überhaupt nichts Neues für Berlin; wir wollen in die finanzielle Hilfe für Berlin nur Ordnung bringen. Das, was zwischen den jedes Jahr auszuhandelnden Zuschüssen zum Berliner Landeshaushalt und dem Aufkommen des Notopfers überschießt, soll für gezielte Einzelmaßnahmen verwendet werden, die natürlich zwischen dem Bund und Berlin auszuhandeln sind, so daß also hier keine Gefahr be- steht.
Zweitens. Ich habe auch nicht die Verewigung des Notopfers gefordert, sondern ausdrücklich gesagt, daß es seinem Charakter, seiner Anlage und seinem Namen nach nur für eine begrenzte Zeit überhaupt aufrechterhalten werden könnte, daß man aber nicht einwenden solle: wenn ihr jetzt in dieses Notopfer durch Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes und durch die Hereinnahme als Einnahme in den Einzelplan 45 Ordnung bringen wollt, dann ist eine zukünftige Manipulation am Notopfer nicht mehr möglich. Denn ich habe sogar einen Vorschlag für diese Manipulation am Notopfer aus sozialen Gründen gemacht.
Drittens. Der finanzpolitische Grundsatz: Zwecksteuern oder nicht? — wird ja gar nicht berührt.
Im Grundsatz, Herr Kollege Schäffer, sind wir uns einig. Hier handelt es sich gar nicht um theoretische Erörterungen über Zwecksteuern, sondern ganz einfach darum, daß die ihrem Charakter und ihrem Namen nach aus der Zeit heraus geborene Abgabe „Notopfer Berlin", die jetzt als einzige nicht zweckbestimmte Abgabe im Einzelplan 60 steht, ihre Zweckbestimmung bekommen soll. Dadurch wird sie aber doch nicht der Kontrolle des Parlaments entzogen, und man male uns doch nicht den Teufel an die Wand, daß wir uns des Budgetrechts begäben, wenn wir in diese Frage Ordnung bringen wollen.
Auch zu den Ausführungen des Herrn Kollegen Lindrath hätte ich einiges zu sagen. Aber das will ich nicht tun, weil ich damit meine Antwort an den Herrn Bundesfinanzminister überschritte. Ich glaube, wenn Herr Kollege Lindrath mir besser zugehört hätte — ich glaube nämlich, daß ich mich klar genug ausgedrückt habe —, dann wäre ein Teil seiner Ausführungen nicht nötig gewesen.