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    960. verwirklicht: 1
    961. werden.\n: 1
  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 108. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955 5887 108. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 26. Oktober 1955. Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfrage 194 der Fraktion der SPD betr. eine Veröffentlichung des Statistischen Bundesamts (Drucksachen 1714, 1810) . 5888 B Ergänzung der Tagesordnung: Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5888 B Große Anfrage der Fraktion der SPD betr Berliner Aufbauplan (Drucksache 1412) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Dritten Überleitungsgesetzes (Drucksache 1706) mit der Beratung des Antrags der Fraktion der SPD betr. Änderung des Einzelplans 45 — Finanzielle Hilfe für Berlin — in den Bundeshaushaltsplänen vom Rechnungsjahr 1956 an (Drucksache 1710) mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Förderung der Wirtschaft von Berlin (West) (Drucksache 1707 [neu] und mit der Beratung des Antrags der Abg. Wehner, Brookmann (Kiel) u. Gen. betr. Städtebaulicher Ideenwettbewerb „Hauptstadt Berlin" und Architektenwettbewerb „Wiederherstellung Reichstagsgebäude" (Drucksache 1690) 5888 C Brandt -(Berlin) (SPD): als Anfragender 5888 D als Antragsteller 5890 D Schäffer, Bundesminister der Finanzen . . . 5891 B, 5899 B, 5900 C Dr. Gülich (SPD): als Antragsteller . . . . 5894 A, 5895 D als Abgeordneter 5900 A zur Geschäftsordnung 5908 C Präsident D. Dr. Gerstenmaier . . 5895 C Stingl (CDU/CSU) 5896 C Dr. Lindrath (CDU/CSU) . 5897 C, 5903 D Klingelhöfer (SPD) 5901 A Dr. h. c. Blücher, Stellvertreter des Bundeskanzlers 5904 A Dr. Friedensburg (CDU/CSU) . . 5905 B Dr. Will (FDP) 5906 C Wehner (SPD) (zur Geschäftsordnung) 5908 C Ausschußüberweisung der Anträge Drucksachen 1706, 1707 [neu] und 1710 . . . 5909 A Annahme des Antrags Drucksache 1690 . 5909 D Erste Beratung des von der Fraktion der DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (Drucksache 1715) 5910 A Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5910 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Gewährung von Sonderzulagen zur Unterhaltshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz (Drucksache 1705) . . 5910 A Zühlke (SPD), Antragsteller . . . 5910 A Kuntscher (CDU/CSU) 5910 C Dr. Klötzer (GB/BHE) 5911 C Ohlig (SPD) 5912 B Überweisung an den Lastenausgleichsausschuß 5913 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1708) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1808) und mit der Ersten Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP und DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesversorgungsgesetzes (Drucksache 1811) . 5913 B Pohle (Eckernförde) (SPD), Antragsteller 5913 B Petersen (GB/BHE), Antragsteller . 5914 D Frau Dr. Probst (CDU/CSU), Antragstellerin 5915 D, 5918 D Rasch (SPD) 5917 D Überweisung an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen und an den Haushaltsausschuß . . . . 5919 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Gleichstellung aller Arbeitnehmer im Krankheitsfall (Drucksache 1704) 5919 B Richter (SPD), Antragsteller . . . . 5919 B Dr. Dittrich (CDU/CSU) . . . 5920 B, 5921 B Dr. Schellenberg (SPD) 5921 B Dr. Hammer (FDP) 5922 A Frau Finselberger (GB/BHE) . . . 5923 A Herold (SPD) 5923 C Becker (Hamburg) (DP) 5924 B Rasner (CDU/CSU) (zur Geschäftsordnung) 5925 B Ausschußüberweisungen 5925 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1703) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von den Abg. Dr. Graf (München), Kunze (Bethel), Funk u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Bundesevakuiertengesetzes (Drucksache 1803) 5925 C Ausschußüberweisungen 5925 C Erste Beratung des von der Fraktion des GB/BHE eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes (Drucksache 1805) . . . 5925 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Haushaltsausschuß 5925 D Nächste Sitzung 5925 D Anlage: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5926 Die Sitzung wird um 14 Uhr 2 Minuten durch den Präsidenten D. Dr. Gerstenmaier eröffnet.
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    Anlage Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Frehsee 15. November Kühn (Bonn) 15. November Matthes 15. November Dr. Miessner 15. November Welke 15. November Hoogen 12. November Albers 5. November Dr.-Ing. E. h. Schuberth 5. November Dr. Bucerius 31. Oktober Gibbert 30. Oktober Griem 30. Oktober Dr. Baade 29. Oktober Frau Döhring 29. Oktober Dr. Greve 29. Oktober Jahn (Frankfurt) 29. Oktober Dr. Köhler 29. Oktober Kurlbaum 29. Oktober Neuburger 29. Oktober Rehs 29. Oktober Frau Rösch 29. Oktober Frau Dr. Schwarzhaupt 29. Oktober Wehr 29. Oktober Altmaier 28. Oktober Dr. Becker (Hersfeld) 28. Oktober Birkelbach 28. Oktober Fürst von Bismarck 28. Oktober Dr. Blank (Oberhausen) 28. Oktober Dr. Deist 28. Oktober Dr. Drechsel 28. Oktober Dr. Eckhardt 28. Oktober Erler 28. Oktober Even 28. Oktober Feldmann 28. Oktober Gräfin Finckenstein 28. Oktober Dr. Furler 28. Oktober Gerns 28. Oktober Haasler 28. Oktober Dr. Graf Henckel 28. Oktober Höfler 28. Oktober Dr. Horlacher 28. Oktober Jacobi 28. Oktober Kalbitzer 28. Oktober Kiesinger 28. Oktober Dr. Kopf 28. Oktober Dr. Kreyssig 28. Oktober Lemmer 28. Oktober Lenz (Brühl) 28. Oktober Dr. Lenz (Godesberg) 28. Oktober Dr. Leverkuehn 28. Oktober Lücker (München) 28. Oktober Frau Dr. Dr. h. c. Lüders 28. Oktober Dr. Lütkens 28. Oktober Dr. Maier (Stuttgart) 28. Oktober Marx 28. Oktober Dr. Mommer 28. Oktober Frau Meyer-Laule 28. Oktober Dr. Oesterle 28. Oktober Ollenhauer 28. Oktober Pelster 28. Oktober Dr. Pohle (Düsseldorf) 28. Oktober D. Dr. h. c. Pünder 28. Oktober Paul 28. Oktober Frau Dr. Rehling 28. Oktober Dr. Reif 28. Oktober Sabaß 28. Oktober Dr. Schmid (Frankfurt) 28. Oktober Dr. Schöne 28. Oktober Frau Schroeder (Berlin) 28. Oktober Schütz 28. Oktober Graf von Spreti 28. Oktober Sträter 28. Oktober Struve 28. Oktober Trittelvitz 28. Oktober Unertl 28. Oktober Dr. Wahl 28. Oktober Frau Dr. h. c. Weber 28. Oktober (Aachen) Wehner 28. Oktober Frau Welter (Aachen) 28. Oktober Dr. Brühler 27. Oktober Frenzel 27. Oktober Dr. Glasmeyer 27. Oktober Kühlthau 27. Oktober Leibfried 27. Oktober Dr. Mocker 27. Oktober Dr. Schranz 27. Oktober Dr. Bartram 26. Oktober Dr. Bergmeyer 26. Oktober Berendsen 26. Oktober Elsner 26. Oktober Heix 26. Oktober Heiland 26. Oktober Dr. Hesberg 26. Oktober Dr. Keller 26. Oktober Koenen (Lippstadt) 26. Oktober Majonica 26. Oktober Margulies 26. Oktober Müser 26. Oktober Oetzel 26. Oktober Frau Praetorius 26. Oktober Rademacher 26. Oktober Frau Renger 26. Oktober Schneider (Hamburg) 26. Oktober Stauch 26. Oktober Voß 26. Oktober Winkelheide 26. Oktober Dr. Werber 26. Oktober Ziegler 26. Oktober b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) 23. November Raestrup 19. November Dr. Starke 15. November Dr. Atzenroth 12. November Bals 12. November Dr. Brönner 12. November Dr. Elbrächter 12. November Illerhaus 12. November Regling 12. November Bock 5. November
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das Wort zur Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD hat der Herr Bundesminister der Finanzen.


Rede von Fritz Schäffer
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Große Anfrage der SPD-Fraktion gibt mir die willkommene Gelegenheit, im Benehmen mit dem Herrn Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft nicht nur die in der Drucksache 1412 gestellten zwei Fragen zu beantworten, sondern auch über die bisherige Bundeshilfe für Berlin kurz zu berichten.
Der Anfrage liegt der Wunsch zugrunde, daß die Bundesregierung die bestgeeigneten Schritte unternehmen möge, um den bisherigen Weg zu dem von allen Fraktionen des Bundestags und von der Bundesregierung gemeinsam angestrebten Ziele fortzusetzen, nämlich Berlin in wirtschaftlicher und sozialer Hinsicht gesunden zu lassen und auf seine zukünftige Aufgabe als Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands vorzubereiten.
Es ist daher nicht möglich, den in dem Mittelpunkt der Drucksache 1412 gestellten Berliner Aufbauplan zutreffend zu beurteilen und die Große Anfrage erschöpfend zu beantworten, ohne sich die bisherige Berlinhilfe des Bundes und ihre Auswirkungen vergegenwärtigt zu haben.
Aus dem Bundeshaushalt sind bis zum Ende des Rechnungsjahrs 1954, sei es in Gestalt des Bundeszuschusses, sei es in einer Weise, die die Beträge der Berliner Bevölkerung, der Berliner Wirtschaft unmittelbar zukommen läßt, netto, d. h. unter Abzug der in Berlin vereinnahmten Bundessteuern, rund 4700 Millionen DM für Berlin bezahlt worden. Für -das Rechnungsjahr 1955 wird der Nettobetrag auf rund 1300 Millionen DM geschätzt. Bis zum Ablauf des Rechnungsjahrs 1955 werden also netto rund 6000 Millionen DM aus dem Bundeshaushalt nach Berlin geflossen sein. Die Einnahmen aus dem Notopfer Berlin erbrachten bis Ende 1954 rund 4100 Millionen DM. Für das Rechnungsjahr 1955 wird das Aufkommen auf 1275 Millionen DM geschätzt. Nicht enthalten sind in dem Förderungsbetrag von 6000 Millionen DM die Millionenbeträge, die aus anderen zentralen Fonds — Sozialversicherung, Bundesanstalt für Arbeitslosenversicherung, Lastenausgleich — Berlin zugeflossen sind. Es sind auch nicht die Beträge erfaßt, die die Bundespost zur Deckung des Defizits der Berliner Postverwaltung aufbringen mußte, insgesamt 166 Millionen DM.
In diesem Zusammenhang ist ferner auf die verschiedenen steuerlichen Erleichterungen hinzuweisen, die der Wirtschaft und der Bevölkerung Berlins gewährt worden sind, insbesondere auf die Umsatzsteuervergünstigungen, die Senkung der Einkommen- und der Körperschaftsteuer um 20 % und den völligen Wegfall des Notopfers in Berlin.
Neben diesen unmittelbar den Bundeshaushalt berührenden Maßnahmen stehen die Beträge, die Berlin aus dem ERP-Sondervermögen zugeflossen sind und weiterhin zufließen. Es sind das in der Zeit von 1948 bis zum 30. September 1955 insgesamt rund 3300 Millionen DM gewesen, von denen rund 2500 Millionen auf Maßnahmen zur Förderung der Berliner Wirtschaft entfallen. Der Anteil Berlins an den aus dem ERP-Sondervermögen überhaupt bereitgestellten Mitteln ist ständig gestiegen. Er beträgt im Durchschnitt der Jahre 1948 bis 1955 rund 35 v. H. Wenn diese Mittel auch, wie wiederholt von der Bundesregierung dankbar anerkannt worden ist, amerikanischer Herkunft sind, so ist doch zu bedenken, daß der Bund auch für den Berlin zugeflossenen Teil gewisse Rückzahlungs- und Zinsverpflichtungen gegenüber den Vereinigten Staaten von Nordamerika übernommen hat.
Berlin hat diese Finanzhilfe zu nutzen verstandden und insbesondere den Aufbau seiner Wirtschaft kräftig vorangetrieben. Das findet seinen deutlichsten Ausdruck in dem Absinken der Arbeitslosenzahlen. Gab es im Jahre 1950 noch 350 000 Arbeitslose, so sind es heute weniger als 120 000. Auch in diesem Jahr sind wieder 40 000 neue Arbeitsplätze geschaffen worden. Zur Milderung der Arbeitslosigkeit hat im übrigen beigetragen, daß im Rahmen der Notstandsprogramme jährlich etwa 20- bis 25 000 Arbeitslose vorübergehend beschäftigt wurden. Die Zahl der neu geschaffenen Dauerarbeitsplätze ist noch größer, als die Abnahme der Arbeitslosenzahl vermuten läßt, denn in den Jahren 1950 bis 1954 sind fast 100 000 Neuzugänge an Arbeitsuchenden zu verzeichnen.
Die Umsatzwerte der Westberliner Industrie sind von 1,8 Milliarden DM im Jahre 1950 auf 4,3 Milliarden DM im Jahre 1954 gestiegen, die Lieferungen nach Westdeutschland von 1 Milliarde im Jahre 1950 auf 2,6 Milliarden im Jahre 1954 angewachsen.
Die Leistungsbilanz, d. h. die Gegenüberstellung der Einfuhr von Gütern und Diensten aus Westdeutschland, der Sowjetzone, dem Sowjetsektor von Berlin und dem Ausland mit der entsprechenden


(Bundesfinanzminister Schäffer)

Ausfuhr, weist im Jahre 1954 auf der Einfuhrseite eine Zunahme um 12 v. H. von 3,99 Milliarden DM auf 4,46 Milliarden DM, auf der Ausfuhrseite eine Steigerung um fast 20 v. H. von 2,94 auf 3,49 Milliarden DM auf. Der Einfuhrüberschuß für 1954 betrug 965 Millionen DM, also zum erstenmal seit der Blockade weniger als 1 Milliarde DM. Im Jahre 1953 hat der Einfuhrüberschuß noch 1050 Millionen DM, im Jahre 1951 sogar 1300 Millionen DM betragen. Die über die Entwicklung des laufenden Jahres vorliegenden Zahlen lassen deutlich eine weitere Besserung erkennen.
Trotzdem bleibt für die Stadt Berlin und den Bund noch viel zu tun, um das gemeinsam angestrebte Ziel zu erreichen. Die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse Berlins lassen sich leider nicht von heute auf morgen ändern. Sie nachhaltig zu bessern und zu normalisieren und Berlin auf seine künftige Aufgabe als Bundeshauptstadt vorzubereiten, erfordert Anstrengungen, die sich zwangsläufig über mehrere Jahre erstrecken werden.
Der Senat von Berlin hat der Bundesregierung inzwischen einen langfristigen Aufbauplan vorgelegt. Dieser die Rechnungsjahre 1955 bis 1959 umfassende Plan ist zunächst von den beteiligten Bundesministerien eingehend geprüft und in mehreren Ressortbesprechungen, an denen zeitweise auch Vertreter Berlins teilgenommen haben, ausführlich erörtert worden, u. a. in der Sitzung des Kabinettsausschusses, die am 26. und 27. April 1955 in Berlin unter dem Vorsitz des Herrn Bundeskanzlers abgehalten wurde.
Nach den Beratungen in Berlin haben die zuständigen Berliner Stellen den Aufbauplan überarbeitet. Das Gesamtvolumen hat sich dabei um rund 400 Millionen DM auf rund 5300 Millionen
DM erhöht. Der Plan enthält nunmehr:
1. Das Aufbauprogramm für die Berliner Wirtschaft mit insgesamt 3496 Millionen DM, das aus einem Investitionsprogramm mit 1596 Millionen DM, einem Auftragsfinanzierungsprogramm mit 1500 Millionen DM und einem Wiederaufbauprogramm mit 400 Millionen DM besteht. Im Rahmen des Investitionsprogramms sind weitere erhebliche Investitionen für Industrie, Handwerk und Gewerbe und der Ausbau der Berliner Energiewirtschaft geplant. Die Auftragsfinanzierung soll in verstärktem Umfang fortgesetzt werden. Das Wiederaufbauprogramm, bisher als Notstandsprogramm bezeichnet, soll die Beschäftigung von Arbeitslosen, insbesondere auch von arbeitslosen Angestellten ermöglichen.
2. Das Kultur- und Sozialprogramm mit einem Gesamtbetrag von 324 Millionen DM. Hier sind insbesondere der weitere Ausbau der Freien Universität und der Technischen Universität, der übrigen Hochschulen und der Ingenieurschulen, der Wiederaufbau eines repräsentativen Opernhauses, der Neubau der Philharmonie und sonstige Einrichtungen, die dem Kulturleben Berlins dienen, sowie eine Reihe von Sozialeinrichtungen, Neubau einer Nervenklinik, Studentenheim, Sportstätten, Kindertagesstätten, Bauten der karitativen Verbände sowie ein Sonderprogramm für ältere Angestellte vorgesehen.
3. Das Verkehrs- und Versorgungsprogramm mit insgesamt 481 Millionen DM, das den Bau eines Schnellstraßenrings, den Ausbau der Verkehrsbetriebe und der U-Bahn, die Erweiterung der Ausstellungshallen, den Bau einer Kläranlage, den Neubau von Markthallen und einer Meierei, eines Milchhofs vorsieht.
4. Das Wohnungsbauprogramm, das rund 1000 Millionen DM erfordert und den Bau von 75 000 Wohnungen bis zum Ende des Rechnungsjahres 1959 sowie Beträge für die Erhaltung des Wohnungsaltbaubestandes umfaßt.
5. Die Errichtung von Bundesgebäuden und den Bau eines Langwellensenders mit einem Aufwand von etwa 31 Millionen DM.
Für den Wiederaufbau der Berliner Wirtschaft werden 1640 Millionen DM Mittel des ERP-Sondervermögens erwartet. Für den Aufbau Berlins --- den eigentlichen Aufbauplan — ist eine Bundeshilfe von rund 1470 Millionen vorgesehen, davon für zinsverbilligte Darlehen 1130 Millionen DM, für Zuschüsse 340 Millionen, zusammen also 1470 Millionen DM.
Zur ersten Frage der Drucksache 1412, die sich auf das Ergebnis der Berliner Beratungen des Kabinettsausschusses über den langfristigen Aufbauplan bezieht, bemerke ich folgendes.
1. Die Bundesregierung und der Senat von Berlin sind sich einig, den weiteren Wirtschaftsaufbau Berlins planmäßig fortzusetzen mit dem Ziel, bis Ende 1959 möglichst mindestens 100 000 neue Dauerarbeitsplätze in Berlin zu schaffen. Dabei soll der bisherige Weg der Investitions- und Auftragsfinanzierung aus Mitteln des ERP-Sondervermögens weiter verfolgt werden. Die Finanzierung dieses Teils des Aufbauplans kann als gesichert angesehen werden. Hierfür werden einschließlich einer voraussichtlich zu erwartenden weiteren amerikanischen Wirtschaftshilfe insgesamt 1100 Millionen DM zur Verfügung stehen. Im ersten langfristigen. Aufbauplan für die Jahre 1950 bis 1954 wurden mit Hilfe von 741 Millionen DM langfristiger Kredite für Investitionen in der gewerblichen und öffentlichen Wirtschaft mehr als 200 000 neue Dauerarbeitsplätze geschaffen. Es ist anzunehmen, daß im Rahmen der in den Jahren 1955 bis 1959 zur Verfügung stehenden Mittel die Investitionsprogramme im bisherigen Umfang durchgeführt und auf diese Weise bis zum Jahre 1959 durch Schaffung neuer Arbeitsplätze die geplante Kräftigung der Berliner Wirtschaft und die Beseitigung der Arbeitslosigkeit auch hier erreicht werden können. Es ist auch damit zu rechnen, daß die Investitionen in Zukunft stärker als bisher aus eigenen Mitteln und über den Kapitalmarkt finanziert werden können. Sofern die Übernahme von Bürgschaften für Geschäftsbankenkredite notwendig sein sollte, stehen sie im Rahmen des ERP-Sondervermögens zur Verfügung. Darüber hinaus soll versucht werden, weitere Finanzierungsquellen für die Wirtschaftsförderung zu erschließen. Verhandlungen mit Kapitalsammelstellen und mit der Kreditanstalt für Wiederaufbau sind eingeleitet worden und haben auch bereits zu ersten Erfolgen geführt.
Auch die für den Wirtschaftsaufbau in Berlin besonders wichtige Auftragsvergabe nach Berlin und die Finanzierung westdeutscher Aufträge sollen wie bisher aus Mitteln des ERP-Sondervermögens gefördert werden. So ist u. a. vorgesehen, in den Rechnungsjahren 1956 bis 1959 Kredite bis zu 100 Millionen DM jährlich im Rahmen der Investitionsprogramme des ERP-Sondervermögens in der Bundesrepublik für die Finanzierung von Aufträgen an Berliner Unternehmungen zu gewähren.


(Bundesfinanzminister Schaffer)

Das im Aufbauplan als Wiederaufbauprogramm bezeichnete frühere Notstandsprogramm wird für das Rechnungsjahr 1955 zum Teil mit Hilfe des Bundeszuschusses aus dem ordentlichen Haushalt Berlins finanziert, zum Teil aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, zum Teil aus Mitteln, die von der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung aus der wertschaffenden Arbeitslosenfürsorge zur Verfügung gestellt werden. In dieser oder ähnlicher Weise werden die notwendigen Mittel auch in den folgenden Jahren, in denen ein Notstandsprogramm noch durchgeführt werden muß, beschafft werden können.
2. Der eigentliche Aufbauplan für Berlin enthält in einem Kultur- und Sozialprogramm und in einem Verkehrs- und Versorgungsprogramm eine Reihe von Einzelvorhaben. Es sei hier vorweg auf folgendes hingewiesen.
Es ist der gemeinsame Wille der Bundesregierung und des Berliner Senats, das geistige Leben Berlins zu fördern und weiterzuentwickeln, damit die Stadt befähigt bleibt, den geistigen Zusammenhalt des deutschen Volkes zu wahren und die kulturelle Gemeinsamkeit mit den Völkern der freien Welt zu festigen.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Zu diesem Zweck sollen die Berliner Institutionen der Wissenschaft, Kunst und Volksbildung im Rahmen des Möglichen weiter ausgebaut werden. Die Bundesregierung erkennt auch die Notwendigkeit der zum Teil seit Jahrzehnten geplanten Kommunalbauten grundsätzlich an. Das gilt z. B. von den Markthallen und dem Milchhof, bei deren Finanzierung auch nach Ansicht des Berliner Senats eine Mitwirkung der beteiligten Wirtschaftskreise notwendig ist.
Die Vorarbeiten bei den Berliner Stellen sind noch nicht so weit gediehen, daß die einzelnen Projekte schon als etatsreif bezeichnet werden können. Die angegebenen Beträge sind geschätzt und erscheinen zum Teil als überhöht. Zunächst ist mit dem Berliner Senator für Finanzen vereinbart worden, daß er baldmöglichst eine Übersicht vorlegt, die auf Grund der Vorarbeiten für den Berliner Landeshaushalt 1956 neben sonstigen von Berlin für 1956 geplanten Bauvorhaben die für 1956 etatsreifen Vorhaben des Aufbauplans mit den dafür zu veranschlagenden Beträgen enthalten soll. Dabei werden auch die Dringlichkeit der Einzelvorhaben, die wirtschaftliche und technische Durchführbarkeit — auch im Hinblick auf die Arbeitsmarktlage in Berlin — geprüft werden.
Der Aufbauplan fordert weitgehend eine Finanzierung mit zinsverbilligten Darlehen des Bundes. Der Bund wird dem Land Berlin bei der Aufnahme von Darlehen durch Bundesbürgschaften und Vorfinanzierung sowie durch Anerkennung des Zins-und Tilgungsdienstes bei der Bemessung des jährlichen Bundeszuschusses zum Landeshaushalt behilflich sein. Der Bereitstellung von unmittelbaren Bundesdarlehen an Berlin bedarf es daher nicht. Berlin wird von sich aus den Kapitalmarkt in Anspruch nehmen müssen und können. Das entspricht auch der Zuständigkeit und der Verantwortung Berlins für die einzelnen Aufgaben.
Was den Wohnungsbau anlangt, so ist der für das Rechnungsjahr 1955 geplante Bau von 18 000 Wohnungen finanziell gesichert. In den folgenden vier Rechnungsjahren ist der Bau von weiteren 57 000
Wohnungen geplant. Die Finanzierung ist — wie beim Bund und in den übrigen Ländern — über den außerordentlichen Haushalt des Landes Berlin vorgesehen. Dabei wird der Bund dem Land Berlin die notwendige Hilfe leisten; er wird zwar eigene Anleihen für den Wohnungsbau in Berlin nicht auflegen können, wohl aber erforderlichenfalls Bürgschaften für den Zins- und Tilgungsdienst übernehmen, der im Rahmen des Bundeszuschusses, den Berlin nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes zu seinem Haushalt erhält, ohnehin zu berücksichtigen ist. Wenn danach für die Finanzierung des geplanten Wohnungsbaus keine unüberwindbaren Schwierigkeiten bestehen, so bleibt zu hoffen, daß auch aus dem bereits spürbar gewordenen Mangel an Bauarbeitern keine Hindernisse erwachsen. Schließlich hat der Kabinettsausschuß im Rahmen seiner Beratungen über den Wohnungsbau auch weitere Maßnahmen zur Erhaltung des Wohnungsaltbestandes erörtert.
Zur zweiten Frage der Drucksache 1412, welche Vorschläge die Bundesregierung den gesetzgebenden Körperschaften für die Durchführung des Aufbauplans vorlegen wird, bemerke ich:
Soweit die in dem Aufbauplan genannten Maßnahmen aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen, wird das über den Bundeszuschuß nach § 16 des Dritten Überleitungsgesetzes geschehen müssen. Die einzelnen Vorhaben werden also im Berliner Haushalt zu veranschlagen sein. Die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf den Bundeshaushalt wird die Bundesregierung in ihren Vorlagen berücksichtigen. Auf diese Weise wird es gelingen, den schon bisher erfolgreich beschrittenen Weg — Berlin hat z. B. mit Hilfe des Bundeszuschusses in den vergangenen Jahren seine Hochschul- und Universitätsbauten durchführen können — auch in den folgenden Jahren im Rahmen des finanziell Möglichen fortzusetzen. Die von dem Berliner Senator für Finanzen in Aussicht gestellte Übersicht wird eine .abschließende Prüfung der zur Aufnahme in den Berliner Landeshaushalt 1956 reifen Vorhaben ermöglichen. Mit der Aufnahme der Vorhaben in den damit bereits vorbereiteten Landeshaushalt 1956 und der in der Bemessung ,des Bundeszuschusses liegenden Anerkennung wird die Entscheidung auch für die Durchführung der Vorhaben in den folgenden Haushaltsjahren grundsätzlich gegeben sein. Die Höhe des Bundeszuschusses zum Haushalt des Landes Berlin wird im Rahmen des Haushaltsgesetzes bestimmt. Damit ist die Beteiligung des Bundestages gewährleistet.
Über die Verwendung der Mittel aus dem ERP-Sondervermögen wird in dem Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens entschieden. Es ist also auch hier die Beteiligung des Bundestages gesichert. Weitere gesetzliche Maßnahmen halte ich daher zunächst nicht für erforderlich. Über die Bereitstellung einer weiteren amerikanischen Wirtschaftshilfe für Berlin wird zur Zeit noch verhandelt; die hieraus für Berlin zu erwartende zusätzliche Hilfe wird voraussichtlich nahezu 100 Millionen DM betragen.
Zusammenfassend kann daher festgestellt werden, daß die Bundesregierung entschlossen ist, im Zusammenwirken mit dem Senat von Berlin alles ihrerseits Erforderliche und Mögliche zu tun, urn den Sonderbedürfnissen Berlins gerecht zu werden. Da die Bundesregierung die dazu notwendigen Vorschläge im Rahmen des Haushaltsgesetzes und


(Bundesfinanzminister Schaffer)

des Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens dem Deutschen Bundestag vorzulegen hat, wird das Hohe Haus Gelegenheit haben, die Vorschläge eingehend zu beraten, bevor sie verabschiedet und verwirklicht werden.

(Beifall bei der CDU/CSU.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Eugen Gerstenmaier


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Meine Damen und Herren, ich nehme an, daß die Aussprache über diese Antwort der Bundesregierung gewünscht wird. Ich darf Ihnen aber vorschlagen, daß wir zunächst die Begründung zu den Punkten 1 b, c und d hören und dann in die gemeinsame Aussprache eintreten. Ich darf bitten, daß nunmehr Herr Professor Dr. Gülich zur Begründung des unter 1 b vorliegenden Gesetzentwurfs das Wort nimmt.