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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2098

  • date_rangeDatum: 14. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955 5481 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5511 D, 5520 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 5520 B Änderungen der Tagesordnung . . 5483 A, 5418 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 1578) . . 5483 B Dr. Weber, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg, Berichterstatter 5483 C Beschlußfassung 5484 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) (Drucksache 1579) 5484 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 5484 B Beschlußfassung 5486 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Ziviler Luftverkehr (Drucksache 1132) 5486 B Schneider (Bremerhaven) (DP), Anfragender 5486 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5490 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 5499 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 5500 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5503 D Dr. Greve (SPD) 5504 C Rademacher (FDP) 5505 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1553) 5507 B Überweisung an dien Verkehrs- und an den Rechtsausschuß 5507 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1571) 5507 C Faller (SED), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5521 A Beschlußfassung 5507 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag des Abg. Morgenthaler u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Beschränkung des Lastwagenverkehrs an Sonn- und Feiertagen (Drucksachen 1215, 135) 5507 D Moll (SPD), Berichterstatter . . . 5507 D Beschlußfassung 5512 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksachen 1266, 827) 5512 A Körner (FDP): ,als Berichterstatter 5512 A Schriftlicher Bericht 5522 B Beschlußfassung 5512 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache 1582) 5512 C Frau Korspeter (SPD), Berichterstatterin 5512 C Beschlußfassung 5513 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1565) . 5514 A Sabaß (CDU/CSU): als Berichterstatter 5514 A Schriftlicher Bericht 5523 A Beschlußfassung 5515 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksache 1593) 5515 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit 5515 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 1596) 5515 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marinegerätelagers Roffhausen bei Wilhelmshaven an die Olympia-Werke AG (Drucksache 1580) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehem. Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehem. Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung von Erbbaurechten an Teilgrundstücken des ehem. Fliegerhorstes Quakenbrück (Drucksachen 1604, 1581) . . . 5516 A Beschlußfassung 5516 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 1590) . . . . 5516 A Dr. Kleindinst (CDU/CSU): als Berichterstatter 5516 B Schriftlicher Bericht 5524 B Beschlußfassung 5516 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1558) 5516 C Präsident Dr. Schneider . . 5516 C, 5517 B Dr. Mommer (SPD) 5516 D Huth (CDU/CSU) 5517 A Erler (SPD) 5517 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Auswärtigen Ausschuß und an den Rechtsausschuß 5517 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Kulturabkommen (Drucksache 1559) 5517 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5517 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll sowie Begriffsbestimmung der Ausdrücke „Staatsangehörige" und „Gebiet" (Druck- sache 1561) 5517 D Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1562) 5518 A Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1602) 5483 A, 5518 A Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 A Beschlußfassung 5518 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über ,den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksachen 1601, 1427) 5483 A, 5518 B Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 B Beschlußfassung 5518 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Entschließungen der 43. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksachen 1613, 926) . . . . 5483 A, 5518 C Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Berichterstatter 5518 C Beschlußfassung 5520 C Nächste Sitzung 5483 B, 5514 A, 5520 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5520 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Ruhnke u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1571) 5521 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion 'der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 1266) 5522 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1565) 5523 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1590) . 5524 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1602) 5525 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1601) 5525 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Pelster 10. September D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Arndt 16. Juli Dr. Bartram 16. Juli Birkelbach 16. Juli Böhm (Düsseldorf) 16. Juli Caspers 16. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Ehren 16. Juli Günther 16. Juli Harnischfeger 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Lemmer 16. Juli Frau Dr. Maxsein 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Onnen 16. Juli Pusch 16. Juli Raestrup 16. Juli Teriete 16. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 16. Juli Wiedeck 16. Juli Wullenhaupt 16. Juli Dr. Friedensburg 15. Juli Dr. Leiske 15. Juli 011enhauer 15. Juli Seuffert 15. Juli Frau Ackermann 14. Juli Frau Albrecht 14. Juli Bergmann 14. Juli Berlin 14. Juli Bettgenhäuser 14. Juli Geritzmann 14. Juli Heiland 14. Juli Heye 14. Juli Keuning 14. Juli Frau Kettig 14. Juli Kinat 14. Juli Klausner 14. Juli Knobloch 14. Juli Dr. Maier (Stuttgart) 14. Juli Frau Nadig 14. Juli Neumann 14. Juli Niederalt 14. Juli Oetzel 14. Juli Dr. Orth 14. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 14. Juli Frau Schroeder. (Berlin) 14. Juli Graf v. Spreti 14. Juli Voß 14. Juli Wagner (Ludwigshafen) 14. Juli Wehner 14. Juli Dr. Welskop 14. Juli Dr. Wenzel 14. Juli Ziegler 14. Juli Brandt (Berlin) 14. Juli Anlage 2 Drucksache 1571 (Vgl. S. 5507 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223) Berichterstatter: Abgeordneter Faller Der Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen, betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst - Drucksache 1223 - vom 24. Februar 1955 wurde in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 federführend an den Ausschuß für Verkehrswesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Haushaltsausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Bundesminister für Verkehr nahm mit Schreiben vom 16. Mai 1955 (Z 8 - 70 BK) zu Drucksache 1223 wie folgt Stellung: Der von sämtlichen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebrachte Antrag, das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst so zu erweitern, daß die Anstalt „Deutscher Wetterdienst" zusätzlich mit der Aufgabe betraut wird, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen zu überwachen, wird von mir begrüßt. Ich teile die Ansicht der Antragsteller, daß eine solche Überwachung der Atmosphäre notwendig ist. Die radioaktive Verunreinigung der Luft, die durch Atombombenversuche hervorgerufen wird, beschwört für die Menschheit eine Gefahr herauf, deren Umfang noch nicht übersehen werden kann, auf die aber Wissenschaftler des In- und Auslandes eindringlich hingewiesen haben. In anderen Ländern wird die Atmosphäre bereits überwacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in der Bundesrepublik Deutschland diese Überwachung der Atmosphäre dem Deutschen Wetterdienst übertragen werden. Ich halte diese Regelung für zweckmäßig. Die Gründe, die dafür sprechen, hat der Herr Abgeordnete Geiger (München) anläßlich der ersten Beratung in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 zutreffend dargelegt. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein dichtes Netz von Beobachtungsstationen. 2. Der Deutsche Wetterdienst unterhält ein Netz von 7 Aerologischen Stationen - davon eine in Berlin -, die mit Hilfe freifliegender Ballone täglich Messungen in der freien Atmosphäre vornehmen. 3. Das Personal des Deutschen Wetterdienstes ist in der physikalisch-meteorologischen Meßtechnik geschult und kann verhältnismäßig leicht mit den radioaktiven Meßmethoden vertraut gemacht werden. 4. Der Deutsche Wetterdienst unterhält eigene Nachrichtennetze, die zur raschen Sammlung und Weitergabe der Meßergebnisse benutzt werden können. 5. Nur der Wetterdienst kann die Frage nach der Verfrachtung der radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre durch Luftströmungen beantworten. Nicht zuletzt spricht für den Antrag die Tatsache, daß eine bereits bestehende und regional gegliederte Bundesbehörde wie der Deutsche Wetterdienst eine solche Überwachung unter geringstem Einsatz von Haushaltsmitteln durchführen kann. In welchem Umfang dem Deutschen Wetterdienst zur Erfüllung der Aufgabe Mittel für Personal und Beobachtungsgerät zur Verfügung gestellt werden müssen, hängt davon ab, welche Beobachtungsmethoden verwendet werden und wieweit sich die zur Zeit vorhandenen Geräte vereinfachen lassen. Die Höhe der bereit- (Faller) zustellenden Mittel richtet sich weiterhin nach der Dichte des Beobachtungsnetzes. Der Überwachungsdienst läßt sich nur schrittweise aufbauen. Als Anlaufzeit, in der etwa 10 Meßstationen in Betrieb zu nehmen und die Messungen der Radioaktivität in der freien Atmosphäre in Gang zu bringen wären, wird etwa ein Jahr anzunehmen sein. Dazu sind im Haushaltsjahr 1955 an Personalkosten 240 000 DM, an Betriebskosten 210 000 DM und an einmaligen Kosten 500 000 DM erforderlich, d. h. insgesamt 950 000 DM. Als Endzustand werden 50 Meßstationen für notwendig erachtet, die voraussichtlich ein ausreichend dichtes Beobachtungsnetz über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergeben werden. Für dieses Netz würden die laufenden und ebenso die einmaligen Kosten bei etwa 2 000 000 DM liegen. Entsprechend dem Gesetzentwurf wird die Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes lediglich darin bestehen, die radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre zu messen und ihre Verfrachtung durch die Windströmungen festzustellen. Die Auswertung der Ergebnisse kann anderen Stellen vorbehalten bleiben. Der beteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 (Az. 2108 F — 458) bekannt, daß er sich in seiner 36. Sitzung am 5. Juli 1955 mit dem Gesetzentwurf befaßt und ihn einmütig gebilligt habe. Der ebenfalls beteiligte Haushaltsausschuß gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 davon Kenntnis, daß er in seiner 96. Sitzung vom gleichen Tag einstimmig beschlossen habe, den Antrag in der Fassung der Drucksache 1223 anzunehmen. Auf Grund der vorerwähnten Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse hat sich der federführende Ausschuß für Verkehrswesen in seiner 59. Sitzung am 6. Juli 1955 abschließend mit der Drucksache 1223 beschäftigt. Zur Begründung führte Abgeordneter Geiger (München) als Mitantragsteller u. a. folgendes aus: Dem Gesetzentwurf, der von den Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht worden ist, liegt der Gedanke zu Grunde, daß es unumgänglich ist, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen und deren Verfrachtung zu überwachen. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Atomphysik geht so überstürzt vonstatten, daß ihr die derzeit geltende Gesetzgebung umgehend angepaßt werden muß. Die Schädigungen infolge der Ausstrahlung radioaktiver Substanzen sind — soweit die Forschung sie ermittelt hat — allgemein bekannt. Die Überwachung der Atmosphäre kann nicht nur an einzelnen Punkten durchgeführt werden, sondern sie muß sich über das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstrecken. In anderen Staaten wird das bereits getan oder entwickelt. Es ist demnach höchste Zeit, daß im Bundesgebiet eine bestehende Lücke geschlossen wird. Selbstverständlich kann eine derartige Überwachung nur von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese im Rahmen des Deutschen Wetterdienstes in Zusammenarbeit mit den bestehenden Forschungsstellen durchzuführen, ergibt sich eigentlich zwangsläufig, da der Wetterdienst über Beobachtungsstationen, ein entsprechendes Fernschreibnetz und viele sonstige organisatorische Bedingungen verfügt, so daß die damit verbundenen Kosten relativ niedrig gehalten werden können. Nach eingehender Beratung beschloß der Ausschuß für Verkehrswesen einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 1223 ohne Änderung zuzustimmen. Bonn, den 6. Juli 1955 Faller Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1266 (Vgl. S. 5512 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) Berichterstatter: Abgeordneter Körner Der Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder — Drucksache 827 — wurde in der 52. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1954 wurde das Bundesministerium für Verkehr zur Drucksache 827 um baldmögliche schriftliche. Stellungnahme gebeten. Der Bundesminister für Verkehr bestätigte daraufhin mit Zwischenbescheid vom 30. November 1954 (StV 2 Nr. 2161 B/54) die Feststellung, daß blaue Wegweiser zwischen g e l b en Wegweisern besonders auffallen und eine schnellere Orientierung ermöglichen. Mit Schreiben vom 9. März 1955 (StV 2 Nr. 2019 N/55) teilte der Bundesminister für Verkehr mit, versuchsweise aufgestellte blaue Hinweisschilder hätten sich bewährt. Bedenken aus dem Genfer (Körner) Protokoll könnten nicht erhoben werden. Bei der durch die Zulassung der blauen Kennscheinwerfer für Krankenwagen erforderlich gewordenen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werde auch die Anlage I der Straßenverkehrs-Ordnung (A I c 6) im Sinn der Drucksache 827 ergänzt werden. Der Bundesminister für Verkehr gab noch die Empfehlung, das Wort „Schilder" durch das in der StVO übliche Wort „Wegweisertafeln" zu ersetzen und die neue Tafel als „Wegweiser zur Autobahn" zu bezeichnen. In seiner 50. Sitzung am 11. März 1955 hat der Ausschuß für Verkehrswesen die Drucksache 827 eingehend behandelt. Nachdem ein Vertreter der antragstellenden Fraktion den Antrag begründet hatte, wurde unter Bezugnahme auf die vorgenannte Stellungnahme vom 9. März 1955 berichtet, daß sich der Bundesminister für Verkehr dem Antrag anschließe und lediglich die vorerwähnte redaktionelle Änderung empfehle. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, die Drucksache 827 mit der redaktionellen Änderung anzunehmen. Bonn, den 11. März 1955 Körner Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 1565 (Vgl. S. 5514 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417) Berichterstatter: Abgeordneter Sabaß In § 14 des Übergangsabkommens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, Verhandlungen mit dritten Staaten über die Gesamtheit der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und dritten Ländern zu führen. Sie gingen dabei davon aus, daß ihre bisherigen bilateralen Handelsbeziehungen mit dritten Ländern durch die Errichtung des gemeinsamen Marktes beeinflußt würden und daß die dritten Länder daran interessiert sein könnten, die sich daraus ergebenden Probleme in Verhandlungen zu klären und, falls erforderlich, in Verträgen neu zu gestalten. Hierbei wurde besonders an Großbritannien gedacht, das in diesem Zusammenhang in § 14 des Übergangsabkommens ausdrücklich erwähnt wird. Ende Dezember 1953 hat der Präsident der Hohen Behörde, die als gemeinsame Beauftragte der Mitgliedstaaten für die Führung derartiger Verhandlungen im Vertrag vorgesehen ist, der britischen Regierung die Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen mitgeteilt. Die Verhandlungen wurden im Laufe des Jahres 1954 von der Hohen Behörde auf Grund von Weisungen, die der Ministerrat der Montangemeinschaft einstimmig beschlossen hatte, geführt. Es stellte sich als zweckmäßig heraus, als weiteren Schritt in der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Gemeinschaft einen institutionellen, vertraglich gesicherten Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen. Nach Unterzeichnung des Abkommens am 21. Dezember 1954 in London wurde es vom britischen Unterhaus am 21. Februar 1955 behandelt und einstimmig gebilligt. Die britische Ratifizierungsurkunde wurde am 17. Juni 1955, wie im Vertrag vorgesehen, bei der britischen Regierung hinterlegt. Das Ratifikationsverfahren in den übrigen Ländern ist im Gange. Der Präsident der Hohen Behörde ebenso wie die britische Regierung und die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben wiederholt darauf hingewiesen, daß angesichts der Ratifikation des Abkommens durch die britische Regierung eine Beendigung der Ratifikationsverfahren in den Mitgliedstaaten möglichst bald abgeschlossen sein sollte, damit die Arbeiten im September 1955 aufgenommen werden könnten. Die vorgesehene Zusammenarbeit (Art. 6, 7 und 8) soll in einem Austausch von Informationen, in Konsultationen und, soweit erforderlich, auch in koordinierenden Maßnahmen auf den Gebieten gemeinsamen Interesses bestehen. Unter ihnen kommen den Fragen der Preisstruktur und der Subventionen besondere Bedeutung zu, weil ein Informationsaustausch und Konsultationen auf diesem Gebiete zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten bisher in anderen internationalen Organisationen nicht stattfinden konnten. Weiterhin sollen alle Probleme, die sich aus der beabsichtigten oder bereits vorgenommenen Einführung von Beschränkungen für den Warenverkehr ergeben, erörtert und Ausarbeitungen für Verhandlungen über Vereinbarungen vorbereitet wer- (Sabaß) den, durch die zwischen der Montangemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Hindernisse und Beschränkungen in den gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verhindert oder beseitigt werden sollen. Der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit besteht in dem Ständigen Assoziationsrat und besonderen Sitzungen des Ministerrats der Montangemeinschaft zusammen mit der Regierung des Vereinigten Königreichs (Art. 1). Der Vertrag enthält alle notwendigen Garantien, um eine volle Unterrichtung und Beteiligung beider Organe der Montangemeinschaft, der Hohen Behörde und des Ministerrats, sicherzustellen. Ferner haben die Mitgliedstaaten der Montangemeinschaft in rein handelspolitischen Angelegenheiten sichergestellt, daß keinerlei Verpflichtungen oder materielle Vereinbarungen ohne einstimmig von ihnen beschlossene Weisungen und ohne ihre Beteiligung zustande kommen können (vgl. Art. 8 in Verbindung mit dem der Begründung des Gesetzes beigefügten Protokoll zwischen Hoher Behörde und Ministerrat). Der Vertrag enthält zwar für keinen der Vertragspartner konkrete Verpflichtungen bindender Art; dem Ständigen Assoziationsrat ist keine Entscheidungsbefugnis gegeben; auch für die besonderen Sitzungen zwischen Ministerrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs ist keine Form der Beschlußfassung vorgesehen. Die Zustimmung zum Abkommen enthält jedoch die Bereitwilligkeit beider Vertragsparteien, in dem vorgesehenen institutionellen Rahmen solche materiellen Vereinbarungen vorbereiten zu lassen. Diese Bereitwilligkeit ist ein politisches Faktum, da hierdurch die Brücke von der Montangemeinschaft zu Großbritannien geschlagen wird. Dem Vertrag kommt hierdurch die Bedeutung eines Vorbildes für die Assoziation des Vereinigten Königreichs mit europäischen Gemeinschaften in der Art der Montangemeinschaft zu. Bonn, den 10. Juli 1955 Sabaß Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1590 (Vgl. S. 5516 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (9. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 899) tritt mitt Ablauf des 30. September 1955 außer Kraft (§ 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz). Es stehen Gesetzentwürfe in und vor der Beratung, die auf dieses Gesetz zurückwirken, so vor allem der Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) —Drucksache 1172 — und der Entwurf eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechtes (Erstes Beamtenrechtsrahmengesetz —1. BRRG — Drucksache 1549). Auch die Erfahrungen mit dem Bundesgrenzschutz sollen abgewartet werden. Infolgedessen hat der Ausschuß für Beamtenrecht am 8. Juli 1955 einstimmig beschlossen, der Bundestag möge der Verlängerung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes nach dem Gesetzentwurf vom 16. Juni 1955 — Drucksache 1472 — zustimmen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat am 11. Juli 1955 die Annahme dieses Gesetzentwurfs einmütig gebilligt. Bonn, den 12. Juli 1955 Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 1602 (Vgl. S. 5518 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur 'Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf einstimmig zu, da sein Inhalt keine sachliche Veränderung, sondern lediglich eine zolltechnische Vereinfachung bedeutet. Als Berichterstatterin darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 7 Drucksache 1601 (Vgl. S. 5518 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der in den Zollsatz von 10 % alles Schweineschmalz einbezieht, das unter Zollsicherung in Schmalzsiedereien umgeschmolzen wird. Das gereinigte Schweineschmalz unterliegt wie bisher dem Zollsatz von 20 %. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Ludwig Erhard


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die deutsche Luftfahrtindustrie ist nach dem zweiten Weltkrieg vollständig demontiert worden. Von den Alliierten wurde ihr die Betätigung nicht nur auf dem militärischen Sektor, sondern auch auf dem Gebiet des zivilen Flugzeugbaus verboten. Das Gesetz der Alliierten Hohen Kommission Nr. 24 machte keinerlei Unterschied zwischen der Herstellung von Jagd- und Bombenflugzeugen einerseits und Transportflugzeugen oder selbst kleinen Sport-und Segelflugzeugen andererseits.
    Nach dem das AHK-Gesetz Nr. 24 abändernden AHK-Gesetz Nr. 61 wurde seit dem 26. Juli 1951 der Bau von Segelflugzeugen wieder gestattet. Die Voraussetzungen für den Wiederaufbau einer deutschen Luftfahrtindustrie wurden aber damit noch nicht wieder gesetzt. Sie sind vielmehr erst am 5. Mai 1955 durch den Wegfall der AHK-Gesetze Nrn. 24 und 61 mit dem Inkrafttreten der Pariser Verträge und in deren Rahmen geschaffen worden.
    Im Rahmen der Pariser Verträge gelten auf dem Gebiete der Luftfahrtindustrie gegenwärtig die in dem Protokoll Nr. III über die Rüstungskontrolle enthaltenen deutschen Verzichte auf die Herstellung von Bombenflugzeugen für strategische
    Zwecke und von ferngelenkten Geschossen. Ferngelenkte Geschosse dürfen in der Bundesrepublik nicht hergestellt werden, wenn sie gewisse Abmessungen und Leistungen überschreiten. Darüber hinaus unterliegen die eigentlichen Kampfflugzeuge, Flugzeugzellen, die eigens und ausschließlich für Kampfflugzeuge bestimmt sind, sowie die Strahl- und Propellerturbinen und Raketentriebwerke für militärische Verwendungszwecke und alle ferngelenkten Geschosse gemäß der Anlage IV zum Protokoll Nr. III einer mengenmäßigen Lagerkontrolle durch das Rüstungskontrollamt der Westeuropäischen Union. Aber hier liegt keine Besonderheit gegenüber der deutschen Industrie vor, sondern das ist eine allgemeine Bindung für alle Länder der Union.
    Nach Art. 26 Abs. 2 des Grundgesetzes dürfen zur Kriegführung bestimmte Waffen nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden. Bei Auslegung dieser Bestimmung des Grundgesetzes ist die Bundesregierung der Auffassung, daß Flugmotoren und Flugzeuge ohne Bewaffnung oder besondere Einrichtungen zur Aufnahme der Bewaffnung nicht unter den Begriff der zur Kriegführung bestimmten Waffen fallen. Die Bundesregierung ist der Meinung, daß eine deutsche Luftfahrtindustrie für die deutsche Volkswirtschaft wünschenswert, ja notwendig ist. Die Luftfahrtindustrie ist in den letzten Jahrzehnten ein Schrittmacher des technischen Fortschritts gewesen. Deutschland ermangelt seit 10 Jahren des Impulses dieser Industrie, den es aber dringend benötigt, wenn es auf längere Sicht technisch nicht ins Hintertreffen geraten soll.
    Durch die vorerwähnten Produktionsverbote ist die Luftfahrtindustrie ganz besonders benachteiligt worden. 1945 wurden zwar auch andere Industriezweige von Verboten betroffen, z. B. bestimmte Teile der Werkzeugmaschinenindustrie und des Schiffbaus. Aber hier blieben immer noch die Herstellung gewisser Werkzeugmaschinen und die Reparatur von Schiffen sowie der Neubau kleinerer Schiffe erlaubt, während das Verbot der Luftfahrtindustrie vollständig war. Die, Verbote für die genannten Industriezweige sind schon vor langer Zeit wieder gefallen, und so konnten diese Industrien auch am Wiederaufbau der Wirtschaft teilhaben und ihre Kriegs- und Demontageverluste zum größten Teil wieder ausgleichen. Nicht so der Luftfahrzeugbau, der erst jetzt wieder aktiver Teil der deutschen Wirtschaft werden kann und den man deshalb nicht mit Unrecht den „Spätheimkehrer der deutschen Wirtschaft" genannt hat.
    Der Wiederaufbau dieser Industrie soll sich in privatwirtschaftlichen Formen vollziehen. Ansatzpunkte für ihre Entwicklung sind gegeben durch noch vorhandene Fabrikationsanlagen sowie Führungskräfte auf dem Gebiete der Fertigung und Entwicklung. Teilweise stehen auch kapitalkräftige Gruppen hinter den an einem Wiederaufbau interessierten Betrieben.
    Die Auftragsaussichten für die wiedererstehende Industrie beruhen auf einem Bedarf an Schul- und Sportflugzeugen, der sich in bereits jetzt vorliegenden Importaufträgen widerspiegelt. Daneben wird sich auch ein Markt für kleine und mittlere Reise- und Transportflugzeuge ergeben. Es ist zu erwarten, daß vor allem deutsche Exportfirmen hier als Hauptabnehmer auftreten werden. In diesem Zusammenhang ist z. B. aufschlußreich, daß es in den


    (Bundeswirtschaftsminister Dr. Dr. h. c. Erhard)

    USA zur Zeit etwa 21 500 Privatflugzeuge gibt, denen nur 1300 Flugzeuge für den regulären Linienverkehr gegenüberstehen.
    Wir wissen natürlich, daß die Fertigung von modernen Großverkehrsflugzeugen für den interkontinentalen Luftverkehr Probleme stellt, die nicht einfach zu lösen sind. Die Herstellung solcher Flugzeuge wird daher bis auf weiteres nicht in Betracht kommen.
    Der schnelle Fortschritt der Luftfahrttechnik während der letzten 15 Jahre hat seinen Ursprung eindeutig in den militärischen Forderungen. Die USA haben ihren Vorsprung vor den anderen Ländern im Bau von schnellen Großverkehrsflugzeugen der Tatsache zuzuschreiben, daß sie sich im zweiten Weltkrieg auf den Bau von Großbombern spezialisieren mußten. In allen Ländern spielt die Fertigung für die Luftstreitkräfte die Hauptrolle im Programm der Luftfahrtindustrie. Es wird also auch in der Bundesrepublik weitgehend von den Aufträgen des Verteidigungsministeriums abhängen, in welchem Umfang die deutsche Luftfahrtindustrie wieder aufgebaut werden kann. Die mutmaßlich in Frage kommenden Stückzahlen dürften den Aufbau einiger Firmen rechtfertigen.
    Die Bundesregierung hält eine Zusammenarbeit mit unseren westeuropäischen Verbündeten auf diesem Sektor für wirtschaftlich sinnvoll und notwendig. Sie erwartet jedoch, daß sich eine solche Zusammenarbeit nicht auf Lieferangebote des Auslandes beschränkt, sondern daß es zu einer echten Arbeitsteilung kommt, bei der jeweils beide Teile Gebende und Nehmende sind.
    Die Bundesregierung beabsichtigt nicht, auf dem Gebiet der Luftfahrtindustrie selbst unternehmerisch tätig zu werden, sondern will dieses Feld der Privatindustrie überlassen. Dieser gedenkt sie allerdings jede Unterstützung zu gewähren, die möglich ist und im Rahmen der Marktwirtschaft sinnvoll erscheint. Insbesondere wird hier an Remontagekredite und andere Investitionskredite gedacht, wie sie in den vergangenen Jahren auch anderen Industriezweigen gewährt wurden. Die Bundesregierung beurteilt also die Möglichkeit, eine leistungsfähige deutsche Luftfahrzeugindustrie wieder aufzubauen, positiv. Tempo und Ausmaß eines solchen Aufbaues werden im wesentlichen von den Aufträgen abhängen, die diese Industrie zu erwarten hat.

    (Beifall in der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Ich frage das Haus, ob es eine Beratung der Großen Anfrage wünscht. Wenn ja, bitte ich mindestens 30 Abgeordnete, das Zeichen zu geben; denn nur wenn 30 anwesende Mitglieder des Hauses es verlangen, kann ich in die Beratung der Großen Anfrage eintreten. — Die Unterstützung reicht aus. Wir treten in die Beratung ein.
Ich erteile das Wort dem Abgeordneten Schmidt (Hamburg).

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Helmut Schmidt


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach der in den letzten Monaten allseitigen und meist nur zu berechtigten Kritik, die der Herr Bundesverkehrsminister in diesem Hause gefunden hat, ist es ihm vom Herzen zu gönnen, daß er heute einmal ausführlich über seine Luftverkehrspolitik sprechen konnte; denn auf diesem Gebiete sind ihm ganz zweifellos
    Verdienste nicht abzusprechen. Ich bin allerdings von verschiedenen Freunden aus meiner Fraktion — und ich glaube, dabei auch die Zustimmung aus anderen Fraktionen zu haben — gebeten worden, zu sagen, daß diese Darlegungen ein wenig zu ausführlich gewesen sind, insbesondere, soweit sie sich mit der Vergangenheit beschäftigt haben. Mit der Großen Anfrage wollten die Antragsteller wissen, was in der Zukunft geschehen soll, Herr Bundesminister. Ich bin auch gebeten worden, zum Vortrag zu bringen, daß es vielleicht besser gewesen wäre, eine Rede zu halten, als eine Schreibe vorzulesen.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Aber ich meine in allem Ernst, daß auf dem Gebiet der Luftverkehrspolitik dem Herrn Bundesverkehrsminister erhebliche Verdienste nicht abgesprochen werden können, genau so wenig wie dem vorbereitenden Ausschuß „Luftfahrt", von dem er selbst gesprochen hat, und dessen Vorsitzenden, Dr. Weigelt, und genau so wenig wie etwa seinen Mitarbeitern im Ministerium oder aber den Herren von der Deutschen Lufthansa.
    Die Deutsche Lufthansa hat einen schwierigen Start gehabt. Es geht an die Nerven, wenn man jahrelang in der Klause sitzen, Pläne machen, Pläne wieder verwerfen, neue Pläne machen muß und nie an die praktische Arbeit gehen kann. Wir haben ein ähnliches Beispiel in der ehemaligen Dienststelle Blank, wo man auch vier Jahre lang verurteilt war, Pläne zu machen, um sie anschließend wieder zu verwerfen und neue Pläne zu machen. Das hat im Endergebnis infolge der offenbar damit verbundenen hohen nervlichen Belastung dazu geführt, daß man, als es soweit war, zu einem Kurzschluß in der Form des Freiwilligengesetzes gelangt ist. Wir sind also durchaus in der Lage, der Deutschen Lufthansa zu bestätigen, daß sie in derselben Situation der Nervenbelastung nicht zu einem Kurzschluß, nicht zu einem Fehlstart, sondern, soweit sich das bisher und bis heute überblicken läßt, zu einem sehr anständigen und gelungenen Start gekommen ist. Ich möchte in diesem Zusammenhang den Bemerkungen des Kollegen Schneider beipflichten, der ausdrücklich die Materialpolitik, wie es in der Fachsprache heißt, d. h. die Auswahl der Flugzeuge durch die Deutsche Lufthansa, verteidigt und bestätigt hat. Auch wir sind der Auffassung, daß zu dem Zeitpunkt, zu dem diese Entscheidungen getroffen werden mußten, eine bessere Entscheidung nicht möglich war.
    Ich benutze die Gelegenheit, namens meiner politischen Freunde unser Vertrauen in die kaufmännischen und technischen Fähigkeiten des Vorstandes der Deutschen Lufthansa zum Ausdruck zu bringen. In demselben Zusammenhang muß aber erwähnt werden, daß wir mit einer gewissen Skepsis den Aufsichtsrat dieser Gesellschaft, seine Tätigkeit und seine Zusammensetzung betrachten. Wir haben den Eindruck, daß die Tätigkeit der Gesellschaft erschwert wird durch eine zu starke und zu sehr ins Detail gehende Einflußnahme von seiten des Aufsichtsrates, d. h. in Wirklichkeit von seiten der Bonner Bundesbürokratie, die diesen Aufsichtsrat bildet.

    (Abg. Dr. Greve: Sehr richtig!)

    Wir glauben, Herr Bundesminister, daß Sie sehr sorgfältig prüfen sollten, ob es nicht vermieden werden kann, daß die Deutsche Lufthansa schon zu Beginn ihrer Tätigkeit in eine Situation hinein-


    (Schmidt [Hamburg])

    ruscht, die eigentlich dadurch gekennzeichnet werden könnte, daß man sagt, sie sei eine Unterabteilung des Bundesverkehrsministeriums. Davon möchten wir dringend abraten.

    (Sehr gut! rechts.)

    Man kann hier von zwei verschiedenen Extremen reden. Das eine Extrem wäre die Art und Weise, wie der Herr Bundesfinanzminister das Volkswagenwerk an der Longe zu führen beliebt. Diese Longe ist so lang und so dünn, daß man sie gar nicht mehr erkennen kann. Bei der Lufthansa haben wir umgekehrt das Gefühl, daß sie durch die Bürokratie zu stark angebunden ist.
    Wir halten auch die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht für glücklich. Ich bin nicht der Meinung, daß es eine richtige Sache ist, Oberstadtdirektoren von ehrgeizigen Städten mit Flughäfen in die Lufthansa zu nehmen, weil es dazu führen muß, daß man hinterher aus Prestigegründen auf die Deutsche Lufthansa Einfluß nimmt, diesen oder jenen Flughafen anzufliegen — genau so wie aus außenpolitischen Prestigegründen Einfluß genommen wird, diese oder jene außerdeutsche Stadt anzufliegen. Nichts ist bei dem Aufbau dieses deutschen Luftverkehrsunternehmens so unzweckmäßig wie etwa dies, die kaufmännischen Entscheidungen Prestigeerwägungen unterzuordnen.

    (Sehr gut! links und in der Mitte.)

    Ich glaube übrigens, daß die Zusammensetzung des Aufsichtsrats nicht zuletzt einer der Gründe dafür war, daß es trotz aller Bemühungen bisher nicht gelungen ist, das Privatkapital in stärkerer Weise zu interessieren. Ich darf einmal das Hohe Haus und den Herrn Bundesverkehrsminister darauf hinweisen, daß es in meiner Vaterstadt, in Hamburg, für die großen öffentlichen Unternehmen und auch für die Verkehrsunternehmen — wir haben in Hamburg beispielsweise den Seehafen, den Flughafen und die Hochbahn — üblich ist, die Aufsichtsräte nicht ausschließlich mit den Beamten der Verwaltung zu besetzen, sondern zu einem Drittel mit Arbeitnehmern — das versteht sich von selbst —, zu einem Drittel mit Vertretern der Exekutive, aber zu einem Drittel auch mit Persönlichkeiten, die entweder aus dem Parlament oder aus den Branchen oder aus der Bankwelt kommen. Diese Zusammensetzung garantiert jedenfalls, daß sich in diesen Aufsichtsräten keine bürokratische Inzucht entwickeln kann.
    Ich glaube, daß diese Anregung im übrigen nicht nur für den Aufsichtsrat der Deutschen Lufthansa, sondern vielleicht auch für die Aufsichtsräte anderer bundeseigener Unternehmungen zum mindesten der Erwägung wert wäre.

    (Abg. Dr. Greve: Und der deutschen Flughafengesellschaften!)

    Eine Kapitalerhöhung — davon ist in der Antwort des Herrn Bundesministers die Rede gewesen — wird in absehbarer Zeit nötig sein. Ich glaube wirklich, daß hierzu neue Wege beschritten und neue Verbindungen angeknüpft werden müssen, um privates Kapital zu interessieren. Der Bundeshaushalt wird genug strapaziert, wenn er in den nächsten Jahren, wie wir das durchaus wollen, die Zuschußbedürfnisse der Deutschen Lufthansa befriedigen muß.
    Ich darf mir erlauben, zum Zuschußbedarf zwei Bemerkungen zu machen. Damit er so schnell verschwindet, wie es der Minister hofft, ist ein schrittweiser, aber zügiger Ausbau bis zur Rentabilitätsschwelle notwendig. Dieser Ausbau — das möchte ich noch einmal betonen — darf nicht durch die vorzeitige Erfüllung irgendwelcher innerdeutscher Wünsche gestört werden. Es muß zunächst einmal die Rentabilität dieser Gesellschaft erreicht sein, dann erst kann man darangehen, spezifische deutsche Verkehrswünsche zu erfüllen.
    In diesem Zusammenhang möchte ich noch eine andere Bemerkung machen. Herr Bundesminister, es scheint sehr fraglich zu sein, ob es zweckmäßig ist, in demselben Zeitraum, in dem das Parlament jedes Jahr durchaus beträchtliche Zuschüsse an die Lufthansa zu bewilligen haben wird, auf dem Konkurrenzsektor — ich meine die große Passagierseeschiffahrt — von Bundes wegen mit noch größeren Beträgen tätig zu werden und sich zu engagieren.
    Gerade als Hamburger, der ich die Entwicklung auf beiden Sektoren, sowohl auf dem Gebiet der Luftfahrt als auch auf dem der Passagierseeschifffahrt, ständig vor Augen habe, möchte ich angesichts offizieller und offiziöser Verlautbarungen, die wir in den letzten Wochen auf diesem Gebiet zur Kenntnis bekommen haben, sehr eindringlich darum bitten, sich der Gefahr bewußt zu sein, daß eine Verzettelung dazu führen kann, daß auf beiden Gebieten nichts Ganzes und Vollständiges geschaffen wird. Es kann womöglich richtiger sein, zunächst das eine zu erledigen und dann erst das andere zu beginnen.
    Ich möchte zur Lufthansa noch eine Schlußbemerkung machen. Meine politischen Freunde und ich wünschen mit aller Deutlichkeit zum Ausdruck zu bringen, daß wir in der Zukunft keinerlei Entwicklungen von der Art sehen möchten, wie sie unmittelbar vor und nach 1933 stattgefunden haben hinsichtlich der Verknüpfung von Militärluftfahrt und Deutscher Lufthansa.

    (Sehr richtig, bei der SPD.)

    Der Herr Bundesverkehrsminister hat mehrfach in dieser Richtung Zusagen abgegeben. Wir wünschen — das möchte ich mit allem Nachdruck auch von uns aus zum Ausdruck bringen — keinerlei Entwicklungen in jener Richtung, wie sie sich in der damaligen Zeit etwa in der Person von Herrn Erhard Milch und anderen manifestierten.
    Der Herr Bundesverkehrsminister hat dann weiter über die deutschen Flughäfen gesprochen. Ihm ist darin beizupflichten, daß wir deren zur Zeit durchaus genug haben. Vielleicht haben wir sogar schon einen oder zwei über den Durst. Ich will das hier nicht beurteilen. Meine Damen und Herren, es ist an die Städte die Aufforderung zu richten, keinerlei trügerische Hoffnungen an derlei Projekte zu knüpfen. Ich möchte mir an dieser Stelle auch die Einzelbemerkung gestatten, daß es im RheinRuhr-Bezirk nicht angängig ist, zwei Großflughäfen acht Flugminuten nebeneinander zu errichten, und daß man sich entscheiden muß, entweder den einen oder den anderen auszubauen. Ich sage das, obwohl ich dem Herrn Direktor des — wie heißt er so schön? — „Köln-Bonner Flughafens Wahn zu Porz" durchaus verbunden bin.
    Auch der Herr Bundesverkehrsminister hat von diesem Köln-Bonner Flughafen Wahn zu Porz gesprochen und von der Belästigung durch die Militärfliegerei auf diesem Hafen, die übrigens neulich dazu geführt hat, daß der Flugplatz für eine Reihe von Tagen für zivile Zwecke überhaupt ge-


    (Schmidt [Hamburg])

    sperrt wurde. Diese Militärfliegerei auf dem Flughafen beschert uns ja trotz unserer Souveränität immer wieder Sturzflüge auf die Köpfe der Bewohner der vorläufigen Bundeshauptstadt, Sturzflüge, die uns in unseren Ausschußsitzungen erschrecken. Auch an dieser Stelle, Herr Minister Seebohm, sei einmal die Frage gestattet: Wie ist das denn eigentlich mit unserer Souveränität? Ist das auf diesem Gebiete genau so, wie es aus Ihrer Antwort in der vorigen Woche auf die Anfrage betreffend die Beschädigungen der Autobahnen durch alliierte Panzer hervorging, daß man nämlich sagen muß: Wir können leider bloß bitten, aber wir können die Leute da nicht wegkriegen? Ich meine, daß es nun wirklich einmal an der Zeit ist, diese Belästigung abzustellen.
    Im Zusammenhang mit dem Flughafen darf ich noch auf ein anderes Problem aufmerksam machen. Der Herr Minister Seebohm sprach davon, daß die Lufthansa in die IATA, in die International Air Transport Association, aufgenommen worden ist. Die IATA hat eine Reihe von sehr wichtigen Aufgaben im internationalen Luftverkehr und hat sie verdienstvollerweise bisher auch erfüllt. Man muß aber darauf aufmerksam machen, daß die IATA ein großes und starkes internationales Preiskartell ist, in dem die amerikanischen Gesellschaften den Ton angeben und die erste Geige spielen. Man muß darauf aufmerksam machen, daß das Tarif- und Ratengefüge der IATA, das übrigens fast schon genau so kompliziert ist wie dasjenige der Deutschen Bundesbahn, ein Kunstschach fürwahr, für die Interessen der deutschen Volkswirtschaft und besonders für gewisse Gebiete des deutschen Wirtschaftsraumes außerordentlich wichtig ist und auch deshalb von der offiziellen Bundesverkehrspolitik unter die Lupe genommen werden sollte, wenngleich es sich hier um einen privatwirtschaftlichen Verband handelt.
    Der Herr Bundesverkehrsminister hat dann gegen Schluß seiner Rede auch von den Chartergesellschaften gesprochen, von den privaten Luftverkehrsgesellschaften, die jetzt in Deutschland wie Pilze aus dem Boden schießen. Gewiß, hinter diesen Gesellschaften stehen meist Interessen ausländischer Luftverkehrsgesellschaften, und gewiß ist gerade in bezug auf diese Chartergesellschaften — darin ist Herrn Seebohm Recht zu geben — eine besondere Sorgfalt in der technischen Aufsicht hinsichtlich der Flugsicherung notwendig. Aber insgesamt gefällt mir persönlich nicht die ablehnende Einstellung des Bundesverkehrsministeriums gegenüber diesen Gesellschaften, die bei jeder Gelegenheit zum Ausdruck kommt. Daß die Deutsche Lufthansa erklärt, sie wolle in Zukunft nur mit einer dieser Bedarfsgesellschaften zusammenarbeiten, scheint durchaus angemessen und richtig. Aber das Bundesverkehrsministerium hat meines Erachtens nicht die Aufgabe, durch eine bestimmte, einseitige Handhabung des deutschen Luftverkehrsrechtes hier eine Art innerdeutschen Protektionismus zugunsten der staatlichen Gesellschaft auszuüben. Diese Gefahr ist ziemlich deutlich zu erkennen, und ich möchte davor warnen.
    Herr Minister, Sie haben dann auch einige Ausführungen zum Bundesamt für Luftfahrt in Braunschweig gemacht. Ich befürchte, daß dieses Bundesamt einstweilen noch nicht arbeitsfähig ist. Ich habe den Eindruck, daß man sich dringend darum kümmern muß. Ich habe neulich aus befreundeten Kreisen gehört, daß jemand einen Antrag gestellt hat, dort ein Sportflugzeug zu begutachten, damit es zugelassen werde. Er hat in einem längeren Brief, den ich gesehen habe, eine geradezu grotesk bürokratische Antwort bekommen. Ich habe den Eindruck, daß das weniger an schlechtem Willen der dortigen Beamten lag als vielmehr daran, daß diese Anstalt noch nicht arbeitsfähig ist. Sie sollten darauf Ihr besonderes Augenmerk richten.
    In diesem Zusammenhang sei auch ein Wort zu dem Problem des innerdeutschen Luftverkehrs gesagt. Ich darf Sie an einen Beschluß des Deutschen Bundestages erinnern, in dem auf Empfehlung des Gesamtdeutschen Ausschusses die Bundesregierung ersucht worden ist, Verhandlungen mit den Alliierten zu führen mit dem Ziel, daß auch der deutsche Luftverkehr die Möglichkeit bekommt, Berlin anzufliegen. Ich wäre dankbar, wenn wir — wenn nicht heute, so doch in näherer Zukunft — einmal hören könnten, wie diese Verhandlungen laufen.
    Meine Damen und Herren, nur ganz kurz noch ein paar Worte zu den Fragen des internationalen Luftverkehrs und der internationalen Luftverkehrspolitik. Herr Kollege Schneider hat den Dank an die Amerikaner und an die Engländer ausgesprochen für die finanzielle Hilfe und für die Hilfe durch die Zurverfügungstellung ihrer Piloten. Man kann sich dem anschließen. Man soll allerdings nicht verkennen, daß dabei auf der anderen Seite auch sehr nüchterne und rein kaufmännische Erwägungen eine erhebliche Rolle gespielt haben, die letzten Endes auch ausschlaggebend gewesen sind für die endliche Annahme des deutschamerikanischen Luftfahrtabkommens. Denn ganz zweifellos ziehen auf Jahre hinaus die amerikanischen Luftfahrtgesellschaften aus dem Anfliegen deutscher Flughäfen sehr viel größeren Vorteil und sehr viel größere Einnahmen als die Deutsche Lufthansa aus dem Anfliegen amerikanischer Flughäfen. Die Amerikaner haben hier in der Bundesrepublik immerhin ein Verkehrsaufkommen von Hunderttausenden von Passagieren, haben hier über 100 Millionen DM Einnahmen im Jahr, und die Kabotage, die sie von hier aus treiben, erstreckt sich auf 14 Länder außer der Bundesrepublik.
    Man muß aber, glaube ich, in diesem Zusammenhang das Bedauern darüber aussprechen, daß es auf dem Feld der internationalen Luftverkehrspolitik immer noch notwendig ist, zweiseitige Abkommen zu schließen, wie das richtigerweise jetzt auch die Bundesrepublik angefangen hat. Denn es gibt seit mehr als zehn Jahren internationale Vereinbarungen und Verträge, die in feierlicher Form die sogenannten „Fünf Freiheiten" des Luftverkehrs postuliert haben. Aber es geht mit diesen Verträgen und feierlichen Erklärungen so ähnlich wie mit der Havanna-Charta, daß man nämlich nach Tische besonders auf seiten der großen Staaten und hier ganz besonders auf seiten der Vereinigten Staaten das, was man vorher erklärt hat, nicht durchführt, daß man hier also in bezug auf seine eigenen Luftverkehrsgesellschaften in den nationalstaatlichen Protektionismus zurücksinkt. In Europa haben meines Wissens nur drei Staaten, nämlich Schweden, Holland und Griechenland, jenes Abkommen ratifiziert, das die Fünf Freiheiten im internationalen Luftverkehr postuliert hat. Ich wäre dankbar, wenn die Bundesverkehrspolitik in diesem Punkte genau so liberal und großzügig verfahren würde, wie das Schweden getan hat, und ich wäre weiterhin dankbar, wenn das hier erklärt werden könnte.


    (Schmidt [Hamburg])

    Im übrigen ist dem Herrn Bundesverkehrsminister wahrscheinlich darin beizustimmen, daß eine der ersten Etappen der Zusammenarbeit auf internationalem Gebiet hier in Europa erreicht werden muß. Wenn es aber schon zunächst noch nicht zu einem Zusammenschluß der Luftverkehrsgesellschaften in Europa kommen kann, dann sollten wir klein anfangen. Und das sage ich an die Adresse der Deutschen Lufthansa und ihres Vorstandes: Dann fangen Sie doch ganz klein und schrittweise an und richten Sie nicht in jeder Stadt, jeder für sich, eigene großzügig und luxuriös eingerichtete Werbe- und Abfertigungsbüros ein. Es ist überhaupt nicht zu verstehen, daß man sogar hier in Bonn ein sehr hübsches und nettes, aber doch weiß Gott teures Büro für die Lufthansa eingerichtet hat. Kann man sich denn nicht mit der Swiss Air oder mit der KLM oder mit wem immer dahin verständigen, daß man sich gegenseitig vertritt? Es ist doch grotesk, daß man auf jedem Flughafen eine Vielzahl von Schaltern jeder einzelnen Gesellschaft sieht, alle in mehrschichtigem Wechsel mit Personal besetzt, das — wenn man die Stunden und Minuten zusammenzählt — während des ganzen Tages insgesamt nur zwei Stunden arbeitet. Auf diesem kleinen Feld sollte man einmal einen Anfang machen, zumal es vor dem Krieg auf diesem Gebiet auch eine Zusammenarbeit gegeben hat.

    (Abg. Schneider [Bremerhaven] : Die anderen machen das ja auch!)

    — Ja, die anderen! Man muß eben mit gutem Beispiel vorangehen.

    (Abg. Dr. Greve: Man soll nicht die Fehler anderer nachmachen!)

    — Das würde ich auch sagen.
    Im großen und ganzen wäre auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit dem Bundesverkehrsminister Seebohm durchaus zuzustimmen.
    Nun hat auch der Herr Bundeswirtschaftsminister, der leider nicht mehr unter uns ist, einige Ausführungen gemacht, die er, ganz gegen seine Gewohnheit, gleichfalls abgelesen hat, womit er insofern den Herrn Bundesverkehrsminister nachträglich etwas legitimiert hat. Zu diesen Ausführungen müssen noch einige Worte gesagt werden.
    Meine Damen und Herren, der sogenannte „Spätheimkehrer Luftfahrtindustrie" — das ist so ein Wort, das ein bißchen an das Gefühl appellieren und uns weich machen soll, möglichst viel öffentliche Mittel für den Aufbau der Luftfahrtindustrie zur Verfügung zu stellen. Man muß das mit aller Skepsis und mit aller Nüchternheit betrachten. Ich freue mich, daß der Herr Bundeswirtschaftsminister seine Erklärung in sehr nüchternem Stil abgegeben und gesagt hat: Wir wollen, daß das privatwirtschaftlich aufgebaut wird. — Das fasse ich so auf, daß er gemeint hat: Wir wollen nicht von Staats wegen à tout prix eine Luftfahrtindustrie wiederherstellen.
    Man muß sich einmal ansehen, was in dieser Branche los ist. Da gibt es eine große Zahl von Firmen — vielleicht sind es elf oder dreizehn oder vierzehn —: Heinkel, Dornier, Messerschmitt, Focke-Wulf, Daimler-Benz, Norddeutsche Flugzeugbau, Siebel, Flick, Henschel, Weser-Flug, Bücker, Klemm, Blohm & Voss, Junkers, Maybach, BMW — vielleicht habe ich noch einige vergessen. Alle diese Firmen liegen miteinander im Widerstreit. Es ist ein toller Kampf unter. der Decke. Sie haben sich zum Teil nach außen in Arbeitsgemeinschaften zusammengetan. In Fachkreisen nennt man diese Arbeitsgemeinschaften spöttisch „Arbeitsgemeinschaften zur gegenseitigen Bespitzelung". Aber in Wirklichkeit ist es ein toller Konkurrenzkampf, und es ist ganz klar, daß von den hochgespannten Erwartungen aller dieser früheren Firmen, die zum Teil nur noch aus Firmenmänteln bestehen, nur ein allerkleinster Teil verwirklicht werden kann, wenn das Ganze einen Sinn haben soll.
    Es ist allen Menschen, die sich damit beschäftigen, klar, daß, abgesehen vielleicht vom Hubschrauberbau und dem Bau von einigen Schul- und Kurierflugzeugen, wofür insgesamt zwei Werke ausreichen würden, im übrigen eine Luftfahrtindustrie nur auf der Basis öffentlicher, das heißt also auf deutsch: militärischer Aufträge möglich ist. Solange das nicht in Frage kommt — und das kommt allein aus technischen Gründen für eine Reihe von Jahren nicht in Frage —, sind alle anderen Erwartungen irreal, und man sollte hier nicht an das Gefühl appellieren, wie es jüngst einmal geschehen ist, als die Luftfahrtindustrie sich an die Abgeordneten gewandt hat.
    Ich komme zum Schluß, meine Damen und Herren. Ich wiederhole, daß auf dem Felde der Luftverkehrspolitik durchaus eine Reihe von Leistungen vollbracht worden sind, die man anerkennen muß. Ich habe auf einige Gefahren hingewiesen und einige Wünsche für die Zukunft zum Ausdruck gebracht. Ich darf schließen mit der Empfehlung, daß es in der Luftverkehrspolitik, auch was die Luftfahrtindustrie angeht, dann nicht schieflaufen kann und der Erfolg dann nicht ausbleiben wird, wenn alle Beteiligten, insbesondere die Bundesregierung, als obersten Grundsatz das Prinzip der absoluten kaufmännischen Nüchternheit voranstellen.

    (Beifall bei der SPD und in der Mitte.)