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    2. Deutscher Bundestag 98. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955 5481 98. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 14. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5511 D, 5520 D Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . . 5520 B Änderungen der Tagesordnung . . 5483 A, 5418 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 1578) . . 5483 B Dr. Weber, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg, Berichterstatter 5483 C Beschlußfassung 5484 B Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) (Drucksache 1579) 5484 B Seidl (Dorfen) (CDU/CSU), Berichterstatter 5484 B Beschlußfassung 5486 B Große Anfrage der Fraktionen der DP, GB/BHE betr. Ziviler Luftverkehr (Drucksache 1132) 5486 B Schneider (Bremerhaven) (DP), Anfragender 5486 B Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5490 A Dr. Dr. h. c. Erhard, Bundesminister für Wirtschaft 5499 B Schmidt (Hamburg) (SPD) 5500 B Müller-Hermann (CDU/CSU) . . . 5503 D Dr. Greve (SPD) 5504 C Rademacher (FDP) 5505 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Binnenschiffahrt (Drucksache 1553) 5507 B Überweisung an dien Verkehrs- und an den Rechtsausschuß 5507 B Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (Drucksache 1571) 5507 C Faller (SED), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5521 A Beschlußfassung 5507 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag des Abg. Morgenthaler u. Gen. betr. Vorlage eines Gesetzentwurfs über die Beschränkung des Lastwagenverkehrs an Sonn- und Feiertagen (Drucksachen 1215, 135) 5507 D Moll (SPD), Berichterstatter . . . 5507 D Beschlußfassung 5512 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksachen 1266, 827) 5512 A Körner (FDP): ,als Berichterstatter 5512 A Schriftlicher Bericht 5522 B Beschlußfassung 5512 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlin (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen (Drucksache 1582) 5512 C Frau Korspeter (SPD), Berichterstatterin 5512 C Beschlußfassung 5513 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksache 1565) . 5514 A Sabaß (CDU/CSU): als Berichterstatter 5514 A Schriftlicher Bericht 5523 A Beschlußfassung 5515 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften des Dritten Teiles der Reichsabgabenordnung (Drucksache 1593) 5515 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen, an den Rechtsausschuß und an den Ausschuß für Geld und Kredit 5515 C Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (Drucksache 1596) 5515 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Veräußerung einer Teilfläche des ehem. Marinegerätelagers Roffhausen bei Wilhelmshaven an die Olympia-Werke AG (Drucksache 1580) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehem. Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehem. Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5515 D Von der Tagesordnung abgesetzt . . 5515 D Beratung des Mündlichen Berichts des Haushaltsausschusses über den Antrag des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung von Erbbaurechten an Teilgrundstücken des ehem. Fliegerhorstes Quakenbrück (Drucksachen 1604, 1581) . . . 5516 A Beschlußfassung 5516 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (Drucksache 1590) . . . . 5516 A Dr. Kleindinst (CDU/CSU): als Berichterstatter 5516 B Schriftlicher Bericht 5524 B Beschlußfassung 5516 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Fürsorgeabkommen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1558) 5516 C Präsident Dr. Schneider . . 5516 C, 5517 B Dr. Mommer (SPD) 5516 D Huth (CDU/CSU) 5517 A Erler (SPD) 5517 A Überweisung an die Ausschüsse für Fragen der öffentlichen Fürsorge, für Fragen des Gesundheitswesens, an den Auswärtigen Ausschuß und an den Rechtsausschuß 5517 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Europäischen Kulturabkommen (Drucksache 1559) 5517 D Überweisung an den Ausschuß für Kulturpolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5517 D Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über Soziale Sicherheit unter Ausschluß der Systeme für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll sowie Begriffsbestimmung der Ausdrücke „Staatsangehörige" und „Gebiet" (Druck- sache 1561) 5517 D Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zu dem Vorläufigen Europäischen Abkommen über die Systeme der Sozialen Sicherheit für den Fall des Alters, der Invalidität und zugunsten der Hinterbliebenen nebst Zusatzprotokoll (Drucksache 1562) 5518 A Überweisung an die Ausschüsse für Sozialpolitik und für Kommunalpolitik . 5518 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (Drucksache 1602) 5483 A, 5518 A Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 A Beschlußfassung 5518 B Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über ,den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksachen 1601, 1427) 5483 A, 5518 B Frau Strobel (SPD), Berichterstatterin (Schriftlicher Bericht) 5525 B Beschlußfassung 5518 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Entschließungen der 43. Konferenz der Interparlamentarischen Union (Drucksachen 1613, 926) . . . . 5483 A, 5518 C Dr. Dr. h. c. Pünder (CDU/CSU), Berichterstatter 5518 C Beschlußfassung 5520 C Nächste Sitzung 5483 B, 5514 A, 5520 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5520 B Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den von den Abg. Ruhnke u. Gen. eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1571) 5521 A Anlage 3: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen über den Antrag der Fraktion 'der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 1266) 5522 B Anlage 4: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1565) 5523 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (Drucksache 1590) . 5524 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Drucksache 1602) 5525 A Anlage 7: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1601) 5525 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 1 Minute durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich Pelster 10. September D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Arndt 16. Juli Dr. Bartram 16. Juli Birkelbach 16. Juli Böhm (Düsseldorf) 16. Juli Caspers 16. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Ehren 16. Juli Günther 16. Juli Harnischfeger 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Lemmer 16. Juli Frau Dr. Maxsein 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Onnen 16. Juli Pusch 16. Juli Raestrup 16. Juli Teriete 16. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 16. Juli Wiedeck 16. Juli Wullenhaupt 16. Juli Dr. Friedensburg 15. Juli Dr. Leiske 15. Juli 011enhauer 15. Juli Seuffert 15. Juli Frau Ackermann 14. Juli Frau Albrecht 14. Juli Bergmann 14. Juli Berlin 14. Juli Bettgenhäuser 14. Juli Geritzmann 14. Juli Heiland 14. Juli Heye 14. Juli Keuning 14. Juli Frau Kettig 14. Juli Kinat 14. Juli Klausner 14. Juli Knobloch 14. Juli Dr. Maier (Stuttgart) 14. Juli Frau Nadig 14. Juli Neumann 14. Juli Niederalt 14. Juli Oetzel 14. Juli Dr. Orth 14. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 14. Juli Frau Schroeder. (Berlin) 14. Juli Graf v. Spreti 14. Juli Voß 14. Juli Wagner (Ludwigshafen) 14. Juli Wehner 14. Juli Dr. Welskop 14. Juli Dr. Wenzel 14. Juli Ziegler 14. Juli Brandt (Berlin) 14. Juli Anlage 2 Drucksache 1571 (Vgl. S. 5507 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den von den Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst (Drucksache 1223) Berichterstatter: Abgeordneter Faller Der Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen, betreffend Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Deutschen Wetterdienst - Drucksache 1223 - vom 24. Februar 1955 wurde in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 federführend an den Ausschuß für Verkehrswesen sowie zur Mitberatung an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und an den Haushaltsausschuß zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Der Bundesminister für Verkehr nahm mit Schreiben vom 16. Mai 1955 (Z 8 - 70 BK) zu Drucksache 1223 wie folgt Stellung: Der von sämtlichen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebrachte Antrag, das Gesetz über den Deutschen Wetterdienst so zu erweitern, daß die Anstalt „Deutscher Wetterdienst" zusätzlich mit der Aufgabe betraut wird, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen zu überwachen, wird von mir begrüßt. Ich teile die Ansicht der Antragsteller, daß eine solche Überwachung der Atmosphäre notwendig ist. Die radioaktive Verunreinigung der Luft, die durch Atombombenversuche hervorgerufen wird, beschwört für die Menschheit eine Gefahr herauf, deren Umfang noch nicht übersehen werden kann, auf die aber Wissenschaftler des In- und Auslandes eindringlich hingewiesen haben. In anderen Ländern wird die Atmosphäre bereits überwacht. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll in der Bundesrepublik Deutschland diese Überwachung der Atmosphäre dem Deutschen Wetterdienst übertragen werden. Ich halte diese Regelung für zweckmäßig. Die Gründe, die dafür sprechen, hat der Herr Abgeordnete Geiger (München) anläßlich der ersten Beratung in der 79. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 4. Mai 1955 zutreffend dargelegt. Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: 1. Der Deutsche Wetterdienst unterhält im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ein dichtes Netz von Beobachtungsstationen. 2. Der Deutsche Wetterdienst unterhält ein Netz von 7 Aerologischen Stationen - davon eine in Berlin -, die mit Hilfe freifliegender Ballone täglich Messungen in der freien Atmosphäre vornehmen. 3. Das Personal des Deutschen Wetterdienstes ist in der physikalisch-meteorologischen Meßtechnik geschult und kann verhältnismäßig leicht mit den radioaktiven Meßmethoden vertraut gemacht werden. 4. Der Deutsche Wetterdienst unterhält eigene Nachrichtennetze, die zur raschen Sammlung und Weitergabe der Meßergebnisse benutzt werden können. 5. Nur der Wetterdienst kann die Frage nach der Verfrachtung der radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre durch Luftströmungen beantworten. Nicht zuletzt spricht für den Antrag die Tatsache, daß eine bereits bestehende und regional gegliederte Bundesbehörde wie der Deutsche Wetterdienst eine solche Überwachung unter geringstem Einsatz von Haushaltsmitteln durchführen kann. In welchem Umfang dem Deutschen Wetterdienst zur Erfüllung der Aufgabe Mittel für Personal und Beobachtungsgerät zur Verfügung gestellt werden müssen, hängt davon ab, welche Beobachtungsmethoden verwendet werden und wieweit sich die zur Zeit vorhandenen Geräte vereinfachen lassen. Die Höhe der bereit- (Faller) zustellenden Mittel richtet sich weiterhin nach der Dichte des Beobachtungsnetzes. Der Überwachungsdienst läßt sich nur schrittweise aufbauen. Als Anlaufzeit, in der etwa 10 Meßstationen in Betrieb zu nehmen und die Messungen der Radioaktivität in der freien Atmosphäre in Gang zu bringen wären, wird etwa ein Jahr anzunehmen sein. Dazu sind im Haushaltsjahr 1955 an Personalkosten 240 000 DM, an Betriebskosten 210 000 DM und an einmaligen Kosten 500 000 DM erforderlich, d. h. insgesamt 950 000 DM. Als Endzustand werden 50 Meßstationen für notwendig erachtet, die voraussichtlich ein ausreichend dichtes Beobachtungsnetz über dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergeben werden. Für dieses Netz würden die laufenden und ebenso die einmaligen Kosten bei etwa 2 000 000 DM liegen. Entsprechend dem Gesetzentwurf wird die Aufgabe des Deutschen Wetterdienstes lediglich darin bestehen, die radioaktiven Beimengungen der Atmosphäre zu messen und ihre Verfrachtung durch die Windströmungen festzustellen. Die Auswertung der Ergebnisse kann anderen Stellen vorbehalten bleiben. Der beteiligte Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 (Az. 2108 F — 458) bekannt, daß er sich in seiner 36. Sitzung am 5. Juli 1955 mit dem Gesetzentwurf befaßt und ihn einmütig gebilligt habe. Der ebenfalls beteiligte Haushaltsausschuß gab mit Schreiben vom 6. Juli 1955 davon Kenntnis, daß er in seiner 96. Sitzung vom gleichen Tag einstimmig beschlossen habe, den Antrag in der Fassung der Drucksache 1223 anzunehmen. Auf Grund der vorerwähnten Stellungnahmen der beteiligten Ausschüsse hat sich der federführende Ausschuß für Verkehrswesen in seiner 59. Sitzung am 6. Juli 1955 abschließend mit der Drucksache 1223 beschäftigt. Zur Begründung führte Abgeordneter Geiger (München) als Mitantragsteller u. a. folgendes aus: Dem Gesetzentwurf, der von den Mitgliedern der Interparlamentarischen Arbeitsgemeinschaft aus allen Fraktionen des Deutschen Bundestages eingebracht worden ist, liegt der Gedanke zu Grunde, daß es unumgänglich ist, die Atmosphäre auf radioaktive Beimengungen und deren Verfrachtung zu überwachen. Die Entwicklung auf dem Gebiet der Atomphysik geht so überstürzt vonstatten, daß ihr die derzeit geltende Gesetzgebung umgehend angepaßt werden muß. Die Schädigungen infolge der Ausstrahlung radioaktiver Substanzen sind — soweit die Forschung sie ermittelt hat — allgemein bekannt. Die Überwachung der Atmosphäre kann nicht nur an einzelnen Punkten durchgeführt werden, sondern sie muß sich über das ganze Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erstrecken. In anderen Staaten wird das bereits getan oder entwickelt. Es ist demnach höchste Zeit, daß im Bundesgebiet eine bestehende Lücke geschlossen wird. Selbstverständlich kann eine derartige Überwachung nur von entsprechendem Fachpersonal durchgeführt werden. Diese im Rahmen des Deutschen Wetterdienstes in Zusammenarbeit mit den bestehenden Forschungsstellen durchzuführen, ergibt sich eigentlich zwangsläufig, da der Wetterdienst über Beobachtungsstationen, ein entsprechendes Fernschreibnetz und viele sonstige organisatorische Bedingungen verfügt, so daß die damit verbundenen Kosten relativ niedrig gehalten werden können. Nach eingehender Beratung beschloß der Ausschuß für Verkehrswesen einstimmig, dem Plenum des Deutschen Bundestages zur zweiten und dritten Beratung zu empfehlen, dem Gesetzentwurf in der Fassung der Drucksache 1223 ohne Änderung zuzustimmen. Bonn, den 6. Juli 1955 Faller Berichterstatter Anlage 3 Drucksache 1266 (Vgl. S. 5512 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Verkehrswesen (30. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der FDP betreffend Autobahn-Hinweisschilder (Drucksache 827) Berichterstatter: Abgeordneter Körner Der Antrag der Fraktion der FDP betr. Autobahn-Hinweisschilder — Drucksache 827 — wurde in der 52. Plenarsitzung des Deutschen Bundestages am 22. Oktober 1954 zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuß für Verkehrswesen überwiesen. Mit Schreiben vom 25. Oktober 1954 wurde das Bundesministerium für Verkehr zur Drucksache 827 um baldmögliche schriftliche. Stellungnahme gebeten. Der Bundesminister für Verkehr bestätigte daraufhin mit Zwischenbescheid vom 30. November 1954 (StV 2 Nr. 2161 B/54) die Feststellung, daß blaue Wegweiser zwischen g e l b en Wegweisern besonders auffallen und eine schnellere Orientierung ermöglichen. Mit Schreiben vom 9. März 1955 (StV 2 Nr. 2019 N/55) teilte der Bundesminister für Verkehr mit, versuchsweise aufgestellte blaue Hinweisschilder hätten sich bewährt. Bedenken aus dem Genfer (Körner) Protokoll könnten nicht erhoben werden. Bei der durch die Zulassung der blauen Kennscheinwerfer für Krankenwagen erforderlich gewordenen Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) werde auch die Anlage I der Straßenverkehrs-Ordnung (A I c 6) im Sinn der Drucksache 827 ergänzt werden. Der Bundesminister für Verkehr gab noch die Empfehlung, das Wort „Schilder" durch das in der StVO übliche Wort „Wegweisertafeln" zu ersetzen und die neue Tafel als „Wegweiser zur Autobahn" zu bezeichnen. In seiner 50. Sitzung am 11. März 1955 hat der Ausschuß für Verkehrswesen die Drucksache 827 eingehend behandelt. Nachdem ein Vertreter der antragstellenden Fraktion den Antrag begründet hatte, wurde unter Bezugnahme auf die vorgenannte Stellungnahme vom 9. März 1955 berichtet, daß sich der Bundesminister für Verkehr dem Antrag anschließe und lediglich die vorerwähnte redaktionelle Änderung empfehle. Der Ausschuß für Verkehrswesen beschloß, dem Plenum des Deutschen Bundestages zu empfehlen, die Drucksache 827 mit der redaktionellen Änderung anzunehmen. Bonn, den 11. März 1955 Körner Berichterstatter Anlage 4 Drucksache 1565 (Vgl. S. 5514 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417) Berichterstatter: Abgeordneter Sabaß In § 14 des Übergangsabkommens des Vertrages über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben sich die Mitgliedstaaten der Gemeinschaft verpflichtet, Verhandlungen mit dritten Staaten über die Gesamtheit der Wirtschafts- und Handelsbeziehungen zwischen der Gemeinschaft und dritten Ländern zu führen. Sie gingen dabei davon aus, daß ihre bisherigen bilateralen Handelsbeziehungen mit dritten Ländern durch die Errichtung des gemeinsamen Marktes beeinflußt würden und daß die dritten Länder daran interessiert sein könnten, die sich daraus ergebenden Probleme in Verhandlungen zu klären und, falls erforderlich, in Verträgen neu zu gestalten. Hierbei wurde besonders an Großbritannien gedacht, das in diesem Zusammenhang in § 14 des Übergangsabkommens ausdrücklich erwähnt wird. Ende Dezember 1953 hat der Präsident der Hohen Behörde, die als gemeinsame Beauftragte der Mitgliedstaaten für die Führung derartiger Verhandlungen im Vertrag vorgesehen ist, der britischen Regierung die Bereitschaft zur Aufnahme von Verhandlungen mitgeteilt. Die Verhandlungen wurden im Laufe des Jahres 1954 von der Hohen Behörde auf Grund von Weisungen, die der Ministerrat der Montangemeinschaft einstimmig beschlossen hatte, geführt. Es stellte sich als zweckmäßig heraus, als weiteren Schritt in der Entwicklung der Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und der Gemeinschaft einen institutionellen, vertraglich gesicherten Rahmen für die Zusammenarbeit zu schaffen. Nach Unterzeichnung des Abkommens am 21. Dezember 1954 in London wurde es vom britischen Unterhaus am 21. Februar 1955 behandelt und einstimmig gebilligt. Die britische Ratifizierungsurkunde wurde am 17. Juni 1955, wie im Vertrag vorgesehen, bei der britischen Regierung hinterlegt. Das Ratifikationsverfahren in den übrigen Ländern ist im Gange. Der Präsident der Hohen Behörde ebenso wie die britische Regierung und die Gemeinsame Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl haben wiederholt darauf hingewiesen, daß angesichts der Ratifikation des Abkommens durch die britische Regierung eine Beendigung der Ratifikationsverfahren in den Mitgliedstaaten möglichst bald abgeschlossen sein sollte, damit die Arbeiten im September 1955 aufgenommen werden könnten. Die vorgesehene Zusammenarbeit (Art. 6, 7 und 8) soll in einem Austausch von Informationen, in Konsultationen und, soweit erforderlich, auch in koordinierenden Maßnahmen auf den Gebieten gemeinsamen Interesses bestehen. Unter ihnen kommen den Fragen der Preisstruktur und der Subventionen besondere Bedeutung zu, weil ein Informationsaustausch und Konsultationen auf diesem Gebiete zwischen dem Vereinigten Königreich und den Mitgliedstaaten bisher in anderen internationalen Organisationen nicht stattfinden konnten. Weiterhin sollen alle Probleme, die sich aus der beabsichtigten oder bereits vorgenommenen Einführung von Beschränkungen für den Warenverkehr ergeben, erörtert und Ausarbeitungen für Verhandlungen über Vereinbarungen vorbereitet wer- (Sabaß) den, durch die zwischen der Montangemeinschaft und dem Vereinigten Königreich Hindernisse und Beschränkungen in den gegenseitigen Wirtschafts- und Handelsbeziehungen verhindert oder beseitigt werden sollen. Der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit besteht in dem Ständigen Assoziationsrat und besonderen Sitzungen des Ministerrats der Montangemeinschaft zusammen mit der Regierung des Vereinigten Königreichs (Art. 1). Der Vertrag enthält alle notwendigen Garantien, um eine volle Unterrichtung und Beteiligung beider Organe der Montangemeinschaft, der Hohen Behörde und des Ministerrats, sicherzustellen. Ferner haben die Mitgliedstaaten der Montangemeinschaft in rein handelspolitischen Angelegenheiten sichergestellt, daß keinerlei Verpflichtungen oder materielle Vereinbarungen ohne einstimmig von ihnen beschlossene Weisungen und ohne ihre Beteiligung zustande kommen können (vgl. Art. 8 in Verbindung mit dem der Begründung des Gesetzes beigefügten Protokoll zwischen Hoher Behörde und Ministerrat). Der Vertrag enthält zwar für keinen der Vertragspartner konkrete Verpflichtungen bindender Art; dem Ständigen Assoziationsrat ist keine Entscheidungsbefugnis gegeben; auch für die besonderen Sitzungen zwischen Ministerrat und der Regierung des Vereinigten Königreichs ist keine Form der Beschlußfassung vorgesehen. Die Zustimmung zum Abkommen enthält jedoch die Bereitwilligkeit beider Vertragsparteien, in dem vorgesehenen institutionellen Rahmen solche materiellen Vereinbarungen vorbereiten zu lassen. Diese Bereitwilligkeit ist ein politisches Faktum, da hierdurch die Brücke von der Montangemeinschaft zu Großbritannien geschlagen wird. Dem Vertrag kommt hierdurch die Bedeutung eines Vorbildes für die Assoziation des Vereinigten Königreichs mit europäischen Gemeinschaften in der Art der Montangemeinschaft zu. Bonn, den 10. Juli 1955 Sabaß Berichterstatter Anlage 5 Drucksache 1590 (Vgl. S. 5516 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Beamtenrecht (9. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) (Drucksache 1472) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Kleindinst Das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl. BPolBG) vom 6. August 1953 (BGBl. I S. 899) tritt mitt Ablauf des 30. September 1955 außer Kraft (§ 23 Abs. 1 zweiter Halbsatz). Es stehen Gesetzentwürfe in und vor der Beratung, die auf dieses Gesetz zurückwirken, so vor allem der Entwurf eines Gesetzes über den unmittelbaren Zwang bei Ausübung öffentlicher Gewalt durch Vollzugsbeamte des Bundes (UZwG) —Drucksache 1172 — und der Entwurf eines Ersten Rahmengesetzes zur Vereinheitlichung des Beamtenrechtes (Erstes Beamtenrechtsrahmengesetz —1. BRRG — Drucksache 1549). Auch die Erfahrungen mit dem Bundesgrenzschutz sollen abgewartet werden. Infolgedessen hat der Ausschuß für Beamtenrecht am 8. Juli 1955 einstimmig beschlossen, der Bundestag möge der Verlängerung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes nach dem Gesetzentwurf vom 16. Juni 1955 — Drucksache 1472 — zustimmen. Der Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung hat am 11. Juli 1955 die Annahme dieses Gesetzentwurfs einmütig gebilligt. Bonn, den 12. Juli 1955 Dr. Kleindinst Berichterstatter Anlage 6 Drucksache 1602 (Vgl. S. 5518 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf eines Achten Gesetzes zur 'Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen stimmte in seiner heutigen Sitzung dem Gesetzentwurf einstimmig zu, da sein Inhalt keine sachliche Veränderung, sondern lediglich eine zolltechnische Vereinfachung bedeutet. Als Berichterstatterin darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin Anlage 7 Drucksache 1601 (Vgl. S. 5518 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) Berichterstatterin: Abgeordnete Frau Strobel Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der in den Zollsatz von 10 % alles Schweineschmalz einbezieht, das unter Zollsicherung in Schmalzsiedereien umgeschmolzen wird. Das gereinigte Schweineschmalz unterliegt wie bisher dem Zollsatz von 20 %. Bonn, den 13. Juli 1955 Frau Strobel Berichterstatterin
Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Die Sitzung ist eröffnet.
Meine Damen und Herren! Durch interfraktionelle Vereinbarung ist die heutige Tagesordnung um die folgenden Punkte erweitert worden: Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) — Drucksache 1460 —, Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen, Drucksache 1602; sodann: Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz), Drucksachen 1601, 1427; sodann: Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Entschließungen der 43. Konferenz der Interparlamentarischen Union, Drucksachen 1613, 926. Ich schlage Ihnen vor, diese Punkte am Ende der heutigen Tagesordnung zu behandeln.
Durch interfraktionelle Vereinbarung abgesetzt sind Punkt 9: zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes, und Punkt 11: erste Beratung des von den Abgeordneten Neuburger, Häussler, Scharnberg, Dr. Krone und Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über Kapitalanlagegesellschaften.
Ich rufe auf Punkt 1 der Tagesordnung:
Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über den Verkehr mit Fischen und Fischwaren (Fischgesetz) (Drucksache 1578).
Das Wort als Berichterstatter hat Herr Senator Dr. Weber.
Dr. Weber, Senator der Freien und Hansestadt Hamburg, Berichterstatter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Fischgesetz hat die gesetzgebenden Körperschaften in zwei Legislaturperioden nahezu drei Jahre lang beschäftigt und war auf der Tagesordnung von nicht weniger als drei Sitzungen des Vermittlungsausschusses. Wenn ich als Berichterstatter Ihnen heute empfehle, den Ihnen vorliegenden Vermittlungsvorschlag anzunehmen, so geschieht das in der Hoffnung, daß ich damit die letzte Phase für das Zustandekommen dieses Gesetzes einleite. Der Vermittlungsvorschlag erscheint angesichts des verhältnismäßig kurzen Gesetzes auf den ersten Blick recht umfangreich. Er berücksichtigt zum großen Teil diejenigen Anregungen, die für den Bundesrat Anlaß waren, den Vermittlungsausschuß anzurufen. Keiner der Änderungsvorschläge ist jedoch derart, daß durch ihn die sorgfältig abgewogene Grundkonzeption des Gesetzes betroffen würde.
Der Vermittlungsausschuß schlägt Ihnen zunächst eine Neufassung des § 2 Abs. 2 des Gesetzes vor. Diese Bestimmung sah in der von diesem Hohen Hause verabschiedeten Fassung vor, daß die Unternehmer der Fischerei mit ihren Abnehmern langfristige Vereinbarungen über die Lieferung und Abnahme des Fangergebnisses jeweils einer Fangperiode abschließen sollten. Der Bundesrat hatte die Streichung dieser Vorschrift erstrebt, weil er besorgt war, daß derartige Absprachen mittelbar zu einer kartellmäßigen Preisbeeinflussung ohne ausreichende Kontrollmöglichkeiten führen würden. Der Vermittlungsausschuß hat gemeint, den Besorgnissen des Bundesrates dadurch hinreichend i Rechnung zu tragen, daß er die bisherige Soll-Vorschrift in eine Kann-Vorschrift umwandelt und gleichzeitig dem Absatz einen neuen Satz hinzufügt, in dem gesagt wird, daß Rechtsvorschriften gegen Wettbewerbsbeschränkungen unberührt bleiben.
Weiter schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß vor, den § 2 durch einen neuen, dritten Absatz zu ergänzen, der die Pflicht für die Hochsee- und Heringsfischerei konstituiert, beabsichtigte Anlandungen, die veräußert werden sollen, rechtzeitig in den Anlandungshäfen zu melden. In beschränktem Umfange ergab sich eine derartige Pflicht schon mittelbar aus dem § 13 Abs. 1 Ziffer 4 der bisherigen Fassung des Gesetzes. Die vorgeschlagene Erweiterung der Pflicht erscheint dem Vermittlungsausschuß schon im Interesse der Vollständigkeit der Marktübersicht notwendig.
Verschiedene Änderungswünsche betreffen den im Fischgesetz vorgesehenen Beirat für Stützungsmaßnahmen und bezwecken zusammengenommen, die Arbeitsfähigkeit dieses Gremiums zu sichern. Einmal soll die Zahl der Mitglieder auf 17 beschränkt werden, während es bisher 22 waren. Zum anderen soll der Unterschied zwischen den Mitgliedern mit beschließender und beratender Stimme beseitigt werden. Alle Mitglieder des Beirates werden damit gleichgestellt.
Der Vorschlag zu § 6 Abs. 5 ist sachlich bedeutsam. Nach dieser Vorschrift bestimmt der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Verwendung der Beiträge, die zur Förderung des Fischabsatzes erhoben werden. Diese Bestimmungen sollten im Benehmen mit den


(Senator Dr. Weber)

Küstenländern getroffen werden. Da aber die Verwendung der Gelder alle Länder berührt, schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß vor, zu bestimmen, auch die übrigen Länder zu beteiligen.
Zu der bisherigen Fassung des § 9 macht Ihnen der Vermittlungsausschuß zwei Änderungsvorschläge. Der erste Vorschlag, das Wort „Fischwirtschaft" durch das Wort „Fischerei" zu ersetzen, hat nur klarstellende Bedeutung. Der zweite Vorschlag ist sachlich gewichtiger. Die bisherige Fassung dieser Vorschrift gibt dem Bundesernährungsminister die Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen über die Qualitätsüberwachung. Diese Fassung kann zu Schwierigkeiten führen, weil der Entwurf keine materiellen Normen über die Qualität von Fischen und Fischwaren enthält. Es bedarf daher einer besonderen Vorschrift, die besondere Güteanforderungen ermöglicht. Deswegen schlägt Ihnen der Vermittlungsausschuß vor, die Worte „über die Qualitätsüberwachung" durch den neuen Halbsatz „über die Mindestanforderungen an die Güte von Fischen und Fischwaren, die für den menschlichen Genuß in den Verkehr gebracht werden," zu ersetzen.
Die weiteren Änderungsvorschläge, meine Damen und Herren, die in der Drucksache unter den Ziffern 5 bis 8 aufgeführt sind, betreffen lediglich die sogenannten Allgemeinen Bestimmungen des Gesetzentwurfs und damit die Vorschriften über die technische Ausführung des Gesetzes und die Sanktionen. Insoweit mag es genügen, wenn ich mich auf die Ihnen vorliegende Drucksache beziehe.
Gemäß § 10 Abs. 3 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuß schließlich beschlossen, daß in beiden Häusern über die Änderungsvorschläge gemeinsam abgestimmt werden soll.
Ich bitte Sie dementsprechend, den gesamten Vermittlungsvorschlag anzunehmen.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich danke dem Herrn Berichterstatter. — Das Wort wird nicht gewünscht. Wir kommen zur Abstimmung. Gemäß dem Antrag des Vermittlungsausschusses ist über den Bericht auf Drucksache 1578 gemeinsam abzustimmen. Wer zuzustimmen wünscht, den bitte ich um das Handzeichen. — Ich bitte um die Gegenprobe. — Enthaltungen? — Gegen zwei Stimmen angenommen.
    Ich rufe Punkt 2 der Tagesordnung auf:
    Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses nach Artikel 77 des Grundgesetzes (Vermittlungsausschuß) zu dem Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Mietpreisrechts (Erstes Bundesmietengesetz) (Drucksache 1579).
    Das Wort als Berichterstatter hat der Abgeordnete Seidl (Dorfen).