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ID0209604000

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
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    Rede von Dr. Marie-Elisabeth Lüders


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (FDP)

    Herr Minister, erlauben Sie eine Zwischenfrage?


Rede von Herbert Kriedemann
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Minister, darf ich Sie fragen, ob Sie gehört haben, daß ich gesagt habe, wie froh ich darüber bin, daß wir jetzt in diesem Gesetz die ganze Landwirtschaft ansprechen und nicht, wie es lin den Entwürfen der Fall war, nur die sogenannten funktionsfähigen Betriebe?

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Lübke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Nein, das habe ich aus ihren Ausführungen nicht verstanden, Herr Kriedemann.

    (Unruhe bei der SPD.)

    Ich glaube, es hat noch mehrere gegeben, die das I nicht verstanden haben. Jedenfalls möchte ich das zurückweisen, denn von den günstigen Wirkungen der global wirkenden Maßnahmen werden alle betroffen, während die gezielten Maßnahmen gerade für die Notleidenden und für diejenigen gedacht sind, die unter agrarstrukturellen Fehlern leiden.
    Sie haben weiter gesagt, die Antwort der Regierung auf alle entscheidenden Fragen bei diesem Gesetzentwurf sei negativ gewesen. Dann möchte ich einmal wissen, warum dieses Haus denn darauf nun so positiv reagiert hat! Die Bundesregierung hat nur in den Punkten nicht zugestimmt, wo die Gefahr bestand, daß etwa seine Einkommensparität oder eine Indexparität zu entstehen drohte, oder mit Rücksicht auf das Grundgesetz. Da aber handelt es sich tatsächlich nur um Formulierungen. In der früheren Formulierung hieß es: Die Bundesregierung h a t sich zu äußern; die Bundesregierung h a t aufzustellen. In der jetzigen Formulierung heißt es: Die Bundesregierung äußert sich; die Bundesregierung stellt auf. Ich muß sagen: man muß schon sehr scharfe Augen haben, wenn man darin einen wesentlichen Unterschied sieht.

    (Abg. Kriedemann: Die Punkte sind auch nicht strittig, Herr Minister!)

    Dann zur Frage des Katalogs. Der Regierung sei es offensichtlich peinlich gewesen, wenn etwa Sozialpolitik hineingekommen wäre. Auch darüber ist im Ausschuß eingehend gesprochen worden, warum sie ausgenoimmen worden ist. Die Agrarstruktur ist auch nicht besonders angesprochen, Herr Kriedemann. Das jetzige Gesetz soll die Möglichkeit geben, durch wirtschaftliche Maßnahmen der Landwirtschaft zu helfen. Agrarstrukturverbesserung und Sozialpolitik haben ihre Sonderaufgaben. Deshalb hätte es Verwirrung gegeben, wenn wir diese Komplexe im Gesetz auch angesprochen hätten.
    Meine Damen und Herren, nun zu der Bemerkung: Mut vor dem eigenen Finanzminister. Ich glaube, daß dieser Mut vor dem eigenen Finanzminister in der Vergangenheit dagewesen ist und nicht erst zu kommen braucht. Man hat natürlich in der Opposition hinsichtlich des Mutes zu Mehrforderungen gegenüber dem Finanzminister weniger Rücksicht zu nehmen als in der Regierungskoalition.

    (Abg. Kriedemann: Sie verteidigen sich? Ich habe Sie gar nicht angegriffen!)

    — Herr Kriedemann, ich stelle richtig. Ich fühle mich gar nicht angegriffen. Meinen Sie, ich spräche nur, wenn ich angegriffen würde? Ich habe hier auch die Bundesregierung zu verteidigen.
    Ich darf sagen: es ist vorhin insofern vielleicht noch ein kleines Versehen passiert, als man nur die beiden Artikel 66 und 67 des Grundgesetzes anzog. Mit dem Landwirtschaftsgesetz sind letzten Endes sämtliche Länderregierungen angesprochen. Der Bundestag hat aber keine Möglichkeit, die Länderregierungen in einer befehlenden Form anzusprechen und damit wäre das Gesetz im Bundesrat gar nicht durchzubringen gewesen.
    Dann zur Frage der Handelspolitik. Meine Damen und Herren, unsere Handelspolitik ist im ganzen doch wohl recht erfolgreich gewesen. Wir haben uns auch nicht wegen landwirtschaftlicher Fragen in grundsätzlichen Dingen zu beugen brauchen, jedenfalls nicht seit Oktober 1953. Wir haben aber durch die Handelspolitik erreicht, daß wir 30 % unseres Sozialprodukts über die Ausfuhr erstellen werden; das hat dazu beigetragen, die im Inland so notwendige Erhöhung der Kaufkraft zu schaffen.

    (Abg. Kriedemann: Ich habe die Handelspolitik nicht angegriffen, Herr Minister!)

    Ich glaube, diese wenigen Feststellungen sollten genügen, um die Mißverständnisse zu beseitigen, die etwa über die Haltung der Bundesregierung hier entstanden sind.

    (Beifall in der Mitte.)