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Metadaten
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  • date_rangeDatum: 8. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 96. Sitzung. Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955 5413 96. Sitzung Bonn, Freitag, den 8. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . 5414 D, 5455 D Glückwunsch zum Geburtstag des Abg Samwer 5414 C Nächste Fragestunde 5414 D Zusätzliche Überweisung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksache 1462) an den Ausschuß für Kommunalpolitik . . . . 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465) . . . 5414 D Überweisung an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens 5414 D Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betr. die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466) 5415 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen 5415 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Druck sache 1417) 5415 A Wehner (SPD) 5415 A, 5417 D Sabaß (CDU/CSU) 5417 C Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Auswärtigen Ausschuß 5418 A Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (Drucksache 1538, Umdrucke 470, 471) 5418 B Lücker (München) (CDU/CSU): als Berichterstatter 5418 B als Abgeordneter 5433 A Frehsee (SPD) . . 5425 B, 5426 D, 5427 C, 5432 D Frau Kalinke (DP) . . . . 5426 D, 5427 B Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) (CDU/CSU): zur Sache 5428 C zur Abstimmung 5453 C Fassbender (FDP) 5429 A Dr. Baade (SPD) 5429 C Bauknecht (CDU/CSU) 5434 A Mauk (FDP) 5440 A Dr. h. c. Lübke, Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten . . . . 5442 B, 5449 D, 5450 A Kriedemann (SPD) . . . . 5443 B, 5450 A Elsner (GB/BHE) 5450 D Müller (Wehdel) (DP) 5452 B Dr. Horlacher (CDU/CSU) . . . 5452 D Schwann (FDP) (Schriftliche Erklärung zur Abstimmung) 5457 A Abstimmungen 5433 D, 5453 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur vorläufigen Änderung des Gesetzes über die Altersversorgung für das Deutsche Handwerk (Drucksache 1479) 5454 A Überweisung an den Sozialpolitischen Ausschuß und an den Ausschuß für Sonderfragen des Mittelstandes . . . 5454 A Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, des Gesetzes über das Zugabewesen und des Rabattgesetzes (Drucksache 1478) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht 5454 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse der Polizeivollzugsbeamten des Bundes (vorl BPolBG) (Drucksache 1472) 5454 B Überweisung an den Ausschuß für Beamtenrecht und an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung 5454 B Beratung des Antrags des Bundesministers der Finanzen auf Zustimmung des Bundestages zur Bestellung eines Erbbaurechts an einem Teilgrundstück der ehe- maligen Lehrlingsausbildungswerkstätten der ehemaligen Kriegsmarinewerft Wilhelmshaven in Westerstede (Drucksache 1459) 5454 C Überweisung an den Haushaltsausschuß 5454 C Zweite und dritte Beratung des von den Abg. Frau Dietz, Ruf, Bausch u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Drucksache 204); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht (Drucksache 1430) 5454 C Frau Nadig (SPD): als Berichterstatterin 5454 C Schriftlicher Bericht 5457 B Beschlußfassung 5454 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (Drucksachen 1403, zu 1403) 5454 D Wehr (SPD): als Berichterstatter 5455 A Schriftlicher Bericht 5458 B Beschlußfassung 5455 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Fragen der öffentlichen Fürsorge über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Körperbehindertengesetz (Drucksachen 1436, 1246) 5455 B Frau Niggemeyer (CDU/CSU), Berichterstatterin 5455 B Beschlußfassung 5455 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Wirtschaftspolitik über den Antrag der Abg. Dr. Henn, Frau Dr. Brökelschen, Dr. Starke, Wacher (Hof) u. Gen. betr. Anwendung der Richtlinien der Bundesregierung für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Aufträge der Besatzungsmächte (Drucksachen 1438, 743) 5455 C Beschlußfassung 5455 D Nächste Sitzung 5455 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten 5456 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 471) 5456 C Anlage 3: Entschließungsantrag der Fraktion der DP zum Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Umdruck 470) 5456 D Anlage 4: Schriftliche Erklärung des Abg. Schwann gemäß § 59 der Geschäftsordnung zur Abstimmung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) 5457 A Anlage 5: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (zu Drucksache 1430) 5457 B Anlage 6: Schriftlicher Bericht des Ausschuses für Wirtschaftspolitik zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (zu Drucksache 1403) 5458 B Die Sitzung wird um 9 Uhr 2 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Brockmann (Rinkerode) 8. Juli Caspers 8. Juli Dr. Deist 8. Juli Donhauser 8. Juli Feldmann 8. Juli Brandt (Berlin) 8. Juli Dr. Friedensburg 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8 Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Kurlbaum 8. Juli Huth 8. Juli Lang (München) 8. Juli Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Müller-Hermann 8. Juli Dr. Bucerius 8. Juli Dr. Eckardt 8. Juli Naegel 8. Juli Raestrup 8. Juli Reitz 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Onnen 8. Juli Samwer 8. Juli Scharnberg 8. Juli Seuffert 8. Juli Dr. Schellenberg 8. Juli Schmitt (Vockenhausen) 8. Juli Dr. Schöne 8. Juli Stiller 8. Juli Sträter 8. Juli Wagner (Ludwigshafen) 8. Juli Wittenburg 8. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle, 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Anlage 2 Umdruck 471 (Vgl. S. 5425 A, 5433 D, 5453 C) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 1538, 405, 448): Der Bundestag wolle beschließen: In § 1 werden nach dem Wort „Kredit-" die Worte ,,, Sozial-, Finanz-" eingefügt und der folgende Satz 2 angefügt: Damit soll gleichzeitig die soziale Lage der in der Landwirtschaft tätigen Menschen an die vergleichbarer Berufsgruppen angeglichen werden. Bonn, den 8. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 3 Umdruck 470 (Vgl. S. 5428 C, 5452 C, 5453 D) Entschließungsantrag der Fraktion der DP zur dritten Beratung des Entwurfs eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksachen 405, 448, 1538): Der Bundestag wolle beschließen: Die Bundesregierung wird ersucht, nach Inkrafttreten des Landwirtschaftsgesetzes diejenigen Maßnahmen unverzüglich bekanntzugeben, die schon jetzt zu einer Besserung der wirtschaftlichen Lage der deutschen Landwirtschaft führen können. Bonn, den 8. Juli 1955 Müller (Wehdel) Eickhoff Matthes Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 4 (Vgl. S. 5453 D) Schriftliche Erklärung des Abgeordneten Schwann (FDP) zur Abstimmung gemäß §§ 59 der Geschäftsordnung über den Entwurf eines Landwirtschaftsgesetzes (Drucksache 1538) Ich lehne diese Vorlage ab, 1. weil sie nach ihrem Inhalt kein Gesetz bringt, sondern eine Entschließung des Bundestages ohne jede Verpflichtung der Bundesregierung auf bestimmte Maßnahmen; 2. weil sie in der Landwirtschaft Hoffnungen erweckt, denen bei der zu erwartenden Nichterfüllung eine um so größere — auch politisch bedenkliche — Enttäuschung folgen wird, 3. weil die Aufwands- und Ertragsberechnungen keine schlüssigen, allseits anerkannten Ergebnisse bringen werden, so daß dem Grundanliegen der Landwirtschaft, zu schnellen Maßnahmen zu kommen, nicht entsprochen wird; 4. weil die konsequente Fortsetzung des in dieser Vorlage eingeschlagenen Weges zu einem Apparat statistischer Erheber führen wird, verbunden mit einer neuen Belastung der Landwirtschaft durch Auskunftspflicht, Zwangsmaßnahmen und Strafen; 5. weil die Vorlage auf Subventionen zum Teil zweifelhaften Charakters abzielt, während es darum geht, wirtschaftliche Voraussetzungen zu schaffen, unter denen der Bauernstand — ebenso wie die anderen Stände — sich durch eigene Leistung den rechten Lohn erarbeiten kann; 6. weil — zusammenfassend — diese Vorlage in ihrer jetzigen Fassung in keinem inneren Zusammenhang mehr mit der ursprünglichen Absicht steht. Bonn, den 8. Juli 1955 Hermann Schwann Anlage 5 zu Drucksache 1430 (Vgl. S. 5454 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Rechtswesen und Verfassungsrecht zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft Berichterstatterin: Frau Abgeordnete Nadig Die Drucksache 204, Antrag der Abgeordneten Frau Dietz, Bausch und Gen., ist der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft (Kundenzeitschriften). Dieser Entwurf wurde am 11. 3. 1954 dem Rechtsausschuß federführend überwiesen. Gleichzeitig ist die Drucksache auch dem Ausschuß für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zur Mitberatung zugeleitet worden. Die drei Ausschüsse haben in mehreren Sitzungen die Vorlage beraten. Beide mitberatenden Ausschüsse haben Vorschläge für die Abänderung des Art. 1 Abs. II Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft gemacht. Der Ausschuß für Presse, Rundfunk und Film hatte sich auf folgende Fassung geeinigt: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, die weiterhin durch entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite in ihrer redaktionellen Gestaltung sowie in ihren Hinweisen im Innern der Zeitschrift diesen Zweck erkennbar machen, in ihren Herstellungskosten geringwertig sind und unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden (Kundenzeitschriften) Der Wirtschaftspolitische Ausschuß hegte gegen diese Formulierung Bedenken und schlug folgende Abänderung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden, jedoch nicht aktuellen Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden dienen (Kundenzeitschriften), durch Aufdruck auf der Titelseite als Kundenzeitschrift gekennzeichnet und in ihrem Kostenaufwand für den Verteiler geringwertig sind, unentgeltlich abgegeben werden Der Wirtschaftspolitische Ausschuß brachte in seinem Beschluß zum Ausdruck, daß er eine Gesamtüberprüfung der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft und ihre Neufassung für erforderlich halte. Weiter wünschte der Ausschuß, in der Berichterstattung darauf hinzuweisen, daß nach Auffassung des Wirtschaftspolitischen Ausschusses eine bestimmte Kundenzeitschrift in Umfang und Aufmachung den vorgeschlagenen Merkmalen nur im äußersten Falle entspreche. Der federführende Ausschuß hatte erhebliche Bedenken, diesem Vorschlag nachzukommen. Er hielt es für gefährlich, eine Kundenzeitschrift gewissermaßen als Muster herauszustellen und an Hand einer Zeitschrift Gesetzesbestimmungen zu zugestandenen Zweck nicht mehr erfüllen könnten. Der Rechtsausschuß beschloß einstimmig, den Satz „jedoch nicht aktuellen Inhalts" zu streichen. Der Rechtsausschuß schlug für den Art. 1 Buchst. e der Verordnung zum Schutze der Wirtschaft folgende Fassung vor: Wenn Zeitschriften belehrenden und unterhaltenden Inhalts, die nach ihrer Aufmachung und Ausgestaltung der Werbung von Kunden und den Interessen des Verteilers dienen, durch einen entsprechenden Aufdruck auf der Titelseite diesen Zweck erkennbar machen und in ihren Herstellungskosten geringwertig sind, unentgeltlich an den Verbraucher abgegeben werden" Am 25. Mai 1955 hat sich der Presse- und Rundfunkausschuß nochmals mit der Vorlage beschäftigt. Der Vorschlag des Rechtsausschusses wurde mit großer Mehrheit angenommen. Im Namen des Rechtsausschusses bitte ich das Hohe Haus, den Beschlüssen des 16. Ausschusses in der Druckache 1430 die Zustimmung zu geben. Frau Nadig Berichterstatterin Anlage 6 zu Drucksache 1403 (Vgl. S. 5454 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung und Aufhebung von Durchführungsverordnungen zum Bremischen Übergangsgesetz zur Regelung der Gewerbefreiheit (Drucksache 828) Berichterstatter: Abgeordneter Wehr Der Ausschuß für Wirtschaftspolitik (21. Ausschuß) hat am 28. April 1955 die ihm vom Bundestag in seiner 32. Sitzung am 28. Mai 1954 und in seiner 51. Sitzung am 21. Oktober 1954 überwiesenen Drucksachen 458 und 828 behandelt. Im Lande Bremen wurde am 20. Dezember 1948 auf Grund der Direktiven für Gewerbefreiheit von dem Direktor der Militärregierung die allgemeine Gewerbefreiheit verkündet. Das Land Bremen erließ daraufhin ein Übergangsgesetz am 24. Januar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 13), das den Senat ermächtigte, von den bis dahin gültigen reichsrechtlichen Vorschriften über die Gewerbezulassung abweichende Verordnungen zu erlassen. Durch die Zweite Durchführungsverordnung vom 14. Februar 1949 (Gesetzblatt der Freien Hansestadt Bremen S. 31) ist eine Reihe von gewerberechtlichen Zulassungsvorschriften aufgehoben worden. Hieraus haben sich bei verschiedenen Gewerbezweigen Mißstände ergeben. Eine Änderung dieses Zustandes ist nur durch ein Bundesgesetz möglich, da die Regelung gemäß Art. 74 Nr. 11 und Art. 125 Nr. 2 GG Bundesrecht geworden ist und die Ermächtigung des Bremischen Gesetzes vom 24. Januar 1949 nach ausdrücklicher Bestimmung des § 2 dieses Gesetzes und nach Art. 129 Abs. 3 GG erloschen ist. Aus Gründen der Rechtseinheit und sachlicher Notwendigkeit sollen bei der Anwendung des Gaststätten-Gesetzes, des Gesetzes über den Verkehr mit unedlen Metallen, des Milchgesetzes und des Gesetzes über die Beförderung von Personen zu Lande die bundesrechtlichen Zulassungsbestimmungen für Bremen wieder in Kraft gesetzt werden. Die mit Drucksache 828 vom Bundesrat eingebrachte Vorlage wird im allgemeinen diesen Bedingungen gerecht. Die Bundesregierung hat dieser Vorlage keine Einwendungen entgegengesetzt, soweit es sich um die Wiedereinführung von Zulas(Frau Nadig) erläutern. Eine solche Methode könne sehr leicht zu falschen Begründungen und Schlußfolgerungen führen. Außerdem habe man nie die Gewähr, daß der Charakter einer Zeitschrift sich nicht ändere. Der Rechtsausschuß war deshalb der Meinung, von diesem Anliegen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses absehen zu sollen. Der Rechtsausschuß hat in drei Sitzungen die Abänderungsvorschläge des Ausschusses für Fragen der Presse, des Rundfunks und des Films sowie den Vorschlag des Wirtschaftspolitischen Ausschusses beraten. Eine längere Aussprache entspann sich um das Merkmal der Geringwertigkeit der Kundenzeitschriften. Hier vertrat der Ausschuß die Meinung, daß diese Frage in der Rechtsprechung bereits behandelt sei und zu ganz konkreten Vorstellungen geführt habe. Es war einmütige Auffassung, daß die Kundenzeitschriften in ihren Herstellungskosten geringwertig sein müssen. Die Formulierung des Presse- und Rundfunkausschusses, „daß Kundenzeitschriften keinen aktuellen Inhalt haben sollen", führte zu einer langen Diskussion. Der Ausschuß kam zu der Auffassung, daß diese Beschränkung zu weit gehe; dadurch würden die Kundenzeitschriften so langweilig werden, daß sie den ihnen vorn Ausschuß (Wehr) sungsvoraussetzungen handelt, die mit Art. 12 GG vereinbar sind. Der Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums wies im Ausschuß darauf hin, daß auf die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung bei der Zulassung aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet werden müsse. Die Wiedereinführung der Bedürfnisprüfung steht auch den in diesem Zusammenhange vom Bundesverwaltungsgericht bereits gefällten Urteilen in dieser Frage entgegen. Verhandlungen mit dem Lande Bremen haben ergeben, daß Bremen die Wiedereinführung der in Frage stehenden Gesetze mit Ausschluß der Bedürfnisprüfung begrüßt. Um diesen Voraussetzungen gerecht zu werden, hat die Bundesregierung einen abgeänderten Gesetzentwurf erarbeitet und dem Ausschuß zur Behandlung vorgelegt. Damit wurden auch die Bedenken des Ausschusses, die er bei der früheren Behandlung der Drucksache 458 hatte, ausgeräumt. Der Ausschuß stimmte dem abgeänderten Entwurf der Bundesregierung einstimmig zu. Ausdrücklich wird von dem Ausschuß nach eingehender Beratung darauf hingewiesen, daß eine Bedürfnisprüfung für das Gaststättengewerbe und für den Verkehr mit unedlen Metallen nicht vorgenommen werden darf. Desgleichen soll keine Prüfung der im Milchgesetz vorgesehenen Mindestumsatzmengen vorgenommen und über diesen Umweg eine Bedürfnisprüfung eingeführt werden. Die Bedenken, daß der Verzicht auf die Wiedereinführung des § 9 Abs. 2 des Personenbeförderungsgesetzes nicht ausreicht, um auf dem Umweg über die „Prüfung des öffentlichen Interesses" nach § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes eine Bedürfnisprüfung zu praktizieren, veranlassen den Ausschuß, mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß der § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes nur eine unmittelbare Prüfung des öffentlichen Verkehrsinteresse zuläßt. Auf die bisherige Praxis der Rechtsprechung wird nochmals verwiesen. Vorbehalten hat sich der Ausschuß, die Vorschrift des § 9 Abs. 1 des Personenbeförderungsgesetzes erneut zu überprüfen, sobald das Gesetz zur Beratung vorliegt. Bonn, den 26. Mai 1955 Wehr Berichterstatter
Rede von: Unbekanntinfo_outline
Die Sitzung ist eröffnet.
Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich die angenehme Pflicht, einem Kollegen, und zwar dem Abgeordneten Samwer, zu seinem heutigen 60. Geburtstag die herzlichsten Glückwünsche des ganzen Hauses auszusprechen.

(Beifall.)

Dann möchte ich bekanntgeben, daß die nächste Fragestunde am Mittwoch, dem 28. September 1955, stattfindet. Die Sperrfrist für eingehende Fragen ist Freitag, der 23. September, 12 Uhr.
In Ergänzung des gestern gefaßten Beschlusses betreffend die Überweisung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes, Drucksachen 1462 und zu 1462, ist gebeten worden, diesen Gesetzentwurf auch dem Ausschuß für Kommunalpolitik zur Mitberatung zu überweisen. Federführend bleibt der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen. Ich frage: ist das Haus damit einverstanden? — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Ich gebe noch bekannt, daß der Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen um 10 Uhr zu einer Beratung zusammentritt.
Ich rufe nunmehr auf Punkt 1 der heutigen Tagesordnung:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zu den Internationalen Gesundheitsvorschriften vom 25. Mai 1951 (Vorschriften Nr. 2 der Weltgesundheitsorganisation) (Drucksache 1465).
Das Haus verzichtet auf Aussprache und Begründung in der ersten Lesung. Ich schlage vor Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuß für Fragen des Gesundheitswesens. — Das Haus ist damit einverstanden; es ist so beschlossen.


(Vizepräsident Dr. Schneider) Punkt 2:

Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Protokoll vom 1. Februar 1955 betreffend die Verlängerung der Geltungsdauer der Erklärung vom 24. Oktober 1953 über die Regelung der Handelsbeziehungen zwischen Vertragspartnern des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und Japan (Drucksache 1466).
Auch hier verzichtet das Haus auf Aussprache in der ersten Lesung. Ich schlage Ihnen vor Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen. — Ich höre keinen Widerspruch; dann ist so beschlossen.
Punkt 3:
Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betreffend das Abkommen vom 21. Dezember 1954 über die Beziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland und der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (Drucksache 1417).
Das Wort hat der Abgeordnete Wehner.

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    Rede von Herbert Wehner


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für die sozialdemokratische Fraktion einige Ausführungen zur ersten Lesung dieses uns sehr wesentlich erscheinenden Gesetzes machen. Die sozialdemokratische Fraktion stimmt diesem Gesetz zu. Sie sieht in dem Vertrag, der mit diesem Gesetz ratifiziert werden soll, einen Fortschritt zu einer umfassenderen wirtschaftlichen Zusammenarbeit in Europa, für die sich die Sozialdemokratie stets eingesetzt hat.
    Schon im Jahre 1953 haben die sozialdemokratischen Abgeordneten in der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl durch ihre Initiative einen Beschluß der Versammlung erwirkt, der die Grundsatze und Richtlinien für eine elastische und weitgespannte Politik der Hohen Behörde der Gemeinschaft zur Anbahnung von Assoziationsverhältnissen Großbritanniens und anderer Staaten zur Gemeinschaft aufgestellt hat. Wir sehen in der Assoziation Großbritanniens und — wie wir es anstreben — weiterer Staaten den Beginn einer Überwindung der Gefahr einer Abkapselung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl, die wir stets als eine besondere Schwäche der Konstruktion dieser Gemeinschaft angesehen haben.
    Die Gemeinschaft für Kohle und Stahl kann jetzt auf eine mehrjährige Erfahrung zurückblicken, die es — so scheint es uns — möglich macht, Schlußfolgerungen zu ziehen, die ihrerseits wieder der weiteren Entwicklung der Gemeinschaft selbst und der Einwirkung der Tätigkeit dieser Gemeinschaft auf eine zunehmende wirtschaftliche Zusammenarbeit in Europa dienen können.
    Wir Sozialdemokraten haben immer positiv zu den Zielen gestanden, die im Art. 2 des Vertrages der Gemeinschaft zusammengefaßt sind, nämlich im Einklang mit der Gesamtwirtschaft der Mitgliedstaaten und auf der Grundlage eines gemeinsamen Marktes zur Ausweitung der Wirtschaft, zur Steigerung der Beschäftigung und zur Hebung der Lebenshaltung in den Mitgliedstaaten beizutragen.
    Unsere Einwände und Bedenken richteten sich gegen wesentliche Elemente der Konstruktion der Gemeinschaft und gegen die mit dem Dogma der supranationalen Institution heraufbeschworene Abkapselung dieser Gemeinschaft gegenüber Staaten, die diesem Dogma sich unterzuordnen nicht bereit sind.
    Wir waren deshalb erfreut darüber, daß die Gemeinsame Versammlung der Gemeinschaft für Kohle und Stahl im Sommer des Jahres 1953 unserem Vorschlag folgte und damals beschloß, daß die Ausweitung des gemeinsamen Marktes auf Nichtmitgliedstaaten der Gemeinschaft für Kohle und Stahl das Endziel der Gemeinschaft bleiben muß. Sie ist nicht in sich selbst abgeschlossen, sondern sie strebt danach, ganz Europa auf wirtschaftlichem Gebiet zu vereinigen. Voraussetzung für einen einheitlichen Markt ist jedoch, so hieß es in diesem Beschluß, daß alle Teilnehmerstaaten gleiche Rechte und gleiche Pflichten übernehmen.
    Nun kam das Wesentliche, was damals zu einer positiven und konstruktiven Hinwendung auf die Möglichkeit von Zwischenlösungen und Assoziationen führte, nämlich: Als Zwischenlösung kann die Koordinierung zweier getrennter Märkte betrachtet werden, die durch gegenseitige Abkommen eng miteinander verbunden sind. Aus diesen Abkommen, die jeweils für fest begrenzte Gebiete des Kompetenzbereichs der Gemeinschaft — es werden angeführt Märkte, Preise, Investierungen, Produktion, Absprachen und Zusammenschlüsse, Transport usw., d. h. es wird ausdrücklich für möglich gehalten, die Kette zu verlängern — geschlossen werden, werden sich gemeinsame Regeln entwikkeln, die in ihrer Gesamtheit den Rahmen und den Inhalt eines Assoziierungsvertrages auf lange Sicht bilden werden. Schließlich: Sowohl die Errichtung eines gemeinsamen Markts wie die Koordinierung getrennter Märkte können erreicht werden entweder durch die Schaffung einer überstaatlichen oder internationalen Behörde oder durch ein System paralleler Gesetzgebung, d. h. also durch gleichgerichtete Beschlüsse, die gleichzeitig von den für die betreffenden Gebiete jeweils zuständigen Behörden gefaßt werden. Diese Hinwendung zu einer Vielseitigkeit von Möglichkeiten wird und wurde in diesem Beschluß des Sommers 1953 durch den Satz bekräftigt: „Die Vereinheitlichung der europäischen Wirtschaft ist so wünschenswert, daß keine rechtliche Form von vornherein ausgeschaltet werden darf." In diesem Beschluß ist damals auch besonders auf Großbritannien abgehoben worden, aber es ist ausdrücklich gesagt worden, das betreffe natürlich auch andere Staaten.
    Mit dieser Richtlinie vom Jahre 1953, die unserer Initiative entsprang, war es möglich, schließlich das Abkommen zu erzielen, durch das das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Gemeinschaft für Kohle und Stahl den institutionellen Rahmen schaffen, in dem, wie es jetzt richtig in der Begründung der Bundesregierung für das Ratifikationsgesetz heißt, ..sich Besprechungen zwischen der Regierung des Vereinigten Königreichs und den Organen der Gemeinschaft über die. das Gebiet von Kohle und Stahl betreffenden Fragen gemeinsamen Interesses entwickeln können."
    Wir wünschen diesem Unternehmen Erfolg besonders im gemeinsamen Interesse all der arbeitendenden Menschen und ihrer Familien, deren


    (Wehner)

    Wohlergehen von der Entwicklung von Kohle und Stahl abhängig ist. Wir wollen aber diese Gelegenheit dazu benützen, um jetzt, wenige Wochen nachdem in Messina die Außenminister der sechs Mitgliedstaaten der Gemeinschaft für Kohle und Stahl zusammengewesen sind, einiges in diesem Zusammenhang zu deren Beschlüssen und zu den Möglichkeiten auszuführen, sie zur Grundlage einer umfassenderen wirtschaftlichen Zusammenarbeit Europas zu machen. In Messina haben die Außenminister Beschlüsse gefaßt, durch die, wenn man sie genau prüft, die schrittweise Verwirklichung eines gemeinsamen europäischen Marktes erreicht werden soll. Dabei ist nicht an ein Vorgehen nach einem starren Schema gedacht. Die Beschlüsse lassen Raum für verschiedene Formen der Zusammenarbeit und für die Koordination von Institutionen und Kooperationsformen verschiedener Art. In der Gemeinsamen Versammlung der Gemeinschaft hat man sich damit eingehend befaßt, vor allen Dingen mit den Möglichkeiten, die auch von der Gemeinschaft her gesehen in diesen Beschlüssen liegen, die aber nur dann in ihnen liegen, wenn man den Willen zu fortschreitender wirtschaftlicher Zusammenarbeit hat. Wir meinen, daß die Gemeinschaft dazu ihren Beitrag leisten muß.
    Die sozialistische Gruppe in der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl hat darauf hingewiesen, d aß eine Wirtschaftspolitik der Gemeinschaft ihrer Auf f as-sung nach ihren Sinn erst durch die Einbettung in eine synchronisierte Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten erhalten kann, die, so meinen wir, allein eine aktive Konjunktur- und Strukturpolitik ermöglicht. Die entscheidenden Möglichkeiten einer über den engeren Rahmen von Kohle und Stahl hinausgehenden Wirtschaftspolitik liegen unseres Erachtens auf den Gebieten der langfristigen Konjunktur- und Strukturpolitik, ferner der Investitionspolitik und schließlich der Beschäftigungspolitik. In den Beschlüssen von Messina ist mit den Hinweisen auf die Harmonisierung der Finanz-, Wirtschafts- und Sozialpolitik der Teilnehmerstaaten sowie auf die ausreichende Koordinierung der Währungspolitik die Möglichkeit eines Weges angedeutet, der zum Ziele führen kann, wenn — so muß ich wieder betonen — der Wille zu einer aktiven gemeinsamen Wirtschaftspolitik wirksam ist.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Es ist die Frage, ob dieser Wille zu einer solchen aktiven gemeinschaftlichen Wirtschaftspolitik in Europa wirklich vorhanden ist.

    (Sehr wahr! bei der SPD.)

    Ich kann nicht anders, als in diesem Zusammenhang die Vermutung auszusprechen, daß offensichtlich manche Kreise, die vor wenigen Jahren noch von europafreudigem Tatendrang überschäumten, nun an eine Umwertung europäischer Werte gegangen sind.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Die Frage, die uns etwas drückt, ist, ob das darauf zurückzuführen sein sollte, daß sie damals eigentlich und in erster Linie die militärische Seite meinten, wenn sie Europa sagten, und ob nun, nachdem diese Seite auf eine andere Weise gelöst worden ist, ihr Bedarf an europäischer Gemeinschaft sozusagen gelöscht ist.

    (Erneute Zustimmung bei der SPD.)

    In ,der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl habe ich kürzlich darauf hingewiesen, welche Versäumnisse der Organe der Gemeinschaft hinsichtlich der konsequenten Anwendung der Bestimmungen des Vertrages zu beklagenswerten Mißverhältnissen geführt haben. Wenn ich heute und im Zusammenhang mit dem uns vorliegenden Ratifikationsgesetz daran erinnern will, so deshalb, weil ich der Überzeugung bin, daß erstens das Abkommen über die Beziehungen Großbritanniens und der Gemeinschaft für Kohle und Stahl erst dann seinen Sinn bekommt, wenn die Gemeinschaft das ihrige tut, um in ihrem eigenen Bereich eine aktive Wirtschaftspolitik zu treiben, und daß zweitens die Regierungen — und dazugehört auch die Bundesregierung — der sechs Länder durch den Ministerrat die Verpflichtung erfüllen müßten, die Gemeinschaft in vollem Maße zu einer solchen Wirtschaftspolitik zu befähigen. Das ist bis jetzt keineswegs der Fall.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr!)

    Wenn ich vom Bundestagspodium aus dazu noch einmal einiges sage, so geschieht es auch deshalb, weil die Anliegen der Gemeinsamen Versammlung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vom Ministerrat und auch von der Konferenz der Außenminister der sechs Mitgliedstaaten bisher offenbar nur ganz nebenbei zur Kenntnis genommen worden sind. Ich will mich dazu jeder weiteren Bemerkung enthalten. Aber worum es dabei sachlich geht, das möchte ich doch bei dieser Gelegenheit hier in Erinnerung rufen. Die Konjunktur- und Strukturpolitik hätte durch die Aufstellung der — wie es in der Fachsprache dort heißt — „allgemeinen Ziele" schon ihre gesamte Richtung erhalten müssen, und darüber hinaus müßten der Kohle- und der Stahlpolitik ihre weiteren Richtpunkte gesetzt werden. Alle Bemühungen, eine klarere Vorstellung über die wirtschaftspolitische Linie der Politik der Hohen Behörde zu gewinnen, sind aber bisher in recht allgemeinen Überlegungen steckengeblieben. Ich gehe sicher nicht fehl, wenn ich annehme, daß die Haltung des Ministerrates wesentlich zu dieser Zurückhaltung der Hohen Behörde geführt und beigetragen hat.
    Von einer stärkeren Initiative — und das ist das nächste, worauf ich hinweisen muß — auf diesem Gebiet hätten Impulse für eine strukturelle Anpassung der Stahl- und Kohlewirtschaft an die veränderten Bedingungen des Gemeinsamen Marktes, besonders auch stärkere Impulse für eine weitergehende wirtschaftliche Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten ausgehen können. Endlich hätten auch im Rahmen einer solchen bewußt konstruktiven Politik preis- und wettbewerbspolitische Maßnahmen ihren Sinn erhalten. Hier, so meine ich, liegen Versäumnisse sowohl der Hohen Behörde als auch besonders der Regierungen der Mitgliedstaaten vor.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Die Investitionspolitik erscheint uns als ein entscheidendes Mittel, die strukturelle und konjunkturelle Entwicklung ohne dirigistische Eingriffe zu beeinflussen. Es ist bemerkenswert, daß dieser Gesichtspunkt in dem Messina-Dokument für die Gesamtwirtschaft stark unterstrichen wird. Nichts anderes bedeutet ja doch wohl die in diesem Dokument ,angekündigte Schaffung eines europäischen Investitionsfonds, der die gemeinsame Entwicklung der europäischen wirtschaftlichen Möglichkeiten


    (Wehner)

    und besonders die Entwicklung der weniger begünstigten Gebiete der Teilnehmerstaaten bezweckt. Eine wirkungsvolle wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten — und auf die kommt es uns an — hängt davon ab, daß in den Grundstoffindustrien Kohle und Stahl eine konstruktive Investitionspolitik durchgeführt wird. Sie muß in Übereinstimmung mit der Investitionspolitik in ,den übrigen Bereichen der Wirtschaft der Mitgliedsländer entwickelt werden.
    Die Beschäftigungspolitik in der Gemeinschaft für Kohle und Stahl, um auch das noch zu sagen, steht in einem engen Zusammenhang mit den von den sechs Regierungen in Aussicht genommenen Maßnahmen. Die Gemeinsame Versammlung hat diesem Problem stets ihre Aufmerksamkeit gewidmet und sich mit den Folgen befaßt, die sich aus der Fortentwicklung und aus der Rationalisierung der Kohle- und Stahlwirtschaft für die Arbeitnehmer dieser Grundstoffindustrien, aber auch für die wirtschaftliche und soziale Lage der betroffenen Gebiete und Länder ergeben. Wir haben uns in der Versammlung für verpflichtet gehalten, und ich halte mich auch hier für verpflichtet, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß die Außenminister in ihrem Dokument nur sehr vage auf die Gemeinschaft für Kohle und Stahl Bezug genommen haben. Ich finde es bedauerlich, daß dort nichts darüber ,angezeigt worden ist, welche Bedeutung einer aktiven Politik der Gemeinschaft auf dem Gebiete der Struktur- und Konjunkturpolitik, der Investitionspolitik und der Beschäftigungspolitik für die Fortentwicklung der europäischen wirtschaftlichen Zusammenarbeit zukommt,

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr wahr! Wo ist der Wirtschaftsminister?)

    wobei es sich doch um Aufgaben und Möglichkeiten handelt, die der Vertrag bereits in seiner heutigen Fassung enthält.
    Dieses Versäumnis von Messina — so finden wir — steht in einem merkwürdigen Zusammenhang mit der Tatsache, daß sich sowohl in der Gemeinsamen Versammlung als auch in der Hohen Behörde und in der Praxis des Ministerrats Tendenzen zeigten, die Bestimmungen des Vertrages so eng wie möglich auszulegen, damit die Tätigkeit der Gemeinschaft auf den ihr durch den Vertrag zugewiesenen Gebieten zu begrenzen und so die Möglichkeit einer konstruktiven Politik wirtschaftlicher Zusammenarbeit einzuschränken. Wir wünschen, daß die Bundesregierung ihren Einfluß im Ministerrat geltend macht, um in der Gemeinschaft und mit Hilfe der Gemeinschaft das zu tun, was notwendig ist, um durch die Synchronisierung von Wirtschafts- und Handelspolitik die Erhöhung der Produktivität und die Steigerung der Lebenshaltung zu erreichen. Uns scheint auch, daß die Zeit gekommen ist, den bisher auf dem Papier stehengebliebenen Beschluß ides Ministerrats vom Oktober 1953 über eine gemeinsame Konjunkturpolitik in die Wirklichkeit umzusetzen. Die Beschlüsse ,der Außenminister von Messina bieten dazu eine geeignete und genügende Handhabe, wenn man zu einer umfassenderen Wirtschaftlichen Zusammenarbeit vorstoßen will.

    (Zuruf des Abg. Dr. Menzel.)

    Das Abkommen zwischen Großbritannien und der Gemeinschaft für Kohle und Stahl berechtigt uns jedenfalls zu der Hoffnung, daß wir bei den
    Anstrengungen um eine intensivere wirtschaftliche Zusammenarbeit auch Großbritannien an unserer Seite haben werden, wenn wir uns nur bemühen, genügend elastische Formen zu finden, zu entwikkeln und — darauf kommt es an — mit Leben zu erfüllen.

    (Beifall bei der SPD. — Abg. Dr. Menzel: Jetzt können sie ruhig werden! Wenn die Opposition spricht, dann wird nicht aufgepaßt! Wo ist eigentlich der Wirtschaftsminister?)