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ID0209505600

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2095

  • date_rangeDatum: 7. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 95. Sitzung. Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955 5357 95. Sitzung Bonn, Donnerstag, den 7. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen 5379 B Beurlaubte Abgeordnete (Anlage 1) . . 5401 A Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, FDP, DP eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes über die Verlängerung der Amtszeit von Richtern und der Amtszeit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (Drucksache 1536) . 5360 C Dr. Arndt (SPD) 5360 C Hoogen (CDU/CSU) 5361 B Überweisung an den Rechtsausschuß . 5361 C Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Bannmeilengesetz (Drucksache 1445) 5361 C Becher, Justizminister des Landes Rheinland-Pfalz, Berichterstatter 5361 C Hoogen (CDU/CSU) 5362 B Beschlußfassung . 5363 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung (Drucksache 1491) 5363 A Dr. Klein, Senator des Landes Berlin, Berichterstatter . 5363 A Beschlußfassung . 5364 A Beratung des Mündlichen Berichts des Vermittlungsausschusses zudem Gesetz über Änderungen von Vorschriften des Zweiten Buches der Reichsversicherungsordnung und zur Ergänzung des Sozialgerichtsgesetzes (Gesetz über Kassenarztrecht — GKAR) (Drucksache 1492) . . 5364 A Arndgen (CDU/CSU), Berichterstatter 5364 B Beschlußfassung . 5365 A Beratung der Übersicht 12 über Anträge von Ausschüssen des Deutschen Bundestages betreffend Petitionen nach dem Stand vom 15. Juni 1955 (Drucksache 1458) 5365 B Beschlußfassung . 5365 B Wahl des Abgeordneten Dr. Zimmermann zum Mitglied des Wahlprüfungsausschusses 5365 B Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Fremdrenten- und Auslandsrentengesetzes (Drucksache 1398) . 5365 C Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik 5365 C Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1469) in Verbindung mit der Ersten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ergänzung des Kindergeldgesetzes (Kindergeldergänzungsgesetz — KGEG) (Drucksache 1539) 5365 C Storch, Bundesminister für Arbeit 5365 C, 5372 D Horn (CDU/CSU), Antragsteller . . 5367 B Dr. Schellenberg (SPD) . . 5368 A, 5377 D Dr. Atzenroth (FDP) 5373 B Frau Finselberger (GB/BHE) 5375 C, 5376 B Winkelheide (CDU/CSU) . . . . 5376 A, B Arndgen (CDU/CSU) 5378 B Petersen (GB/BHE) 5378 D Überweisung an den Ausschuß für Sozialpolitik und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5379 B Glückwünsche zum Geburtstag des Abg. Ziegler 5379 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über das Abkommen vom 29. Oktober 1954 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich der Niederlande über Arbeitslosenversicherung (Drucksache 1411) 5379 C Überweisung an den Ausschuß für Arbeit 5379 C Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksache 1010); Mündlicher Bericht dies Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1420, Umdrucke 466, 467) 5379 C, 5401 C, D Bals (SPD), Berichterstatter . . . . 5379 C Richter (SPD) 5380 A, 5381 C Horn (CDU/CSU) 5380 D Winkelheide (CDU/CSU) 5381 B Abstimmungen 5381 B, D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1247, 1418); Mündlicher Bericht des Ausschusses für Sozialpolitik (28. Ausschuß) (Drucksache 1493, Umdrucke 465, 468, 469) . 5382 B, 5401 D ff. Frau Finselberger (GB/BHE), Berichterstatterin 5382 B Frau Döhring (SPD) . . . 5383 A, 5390 A Dr. Hammer (FDP) 5383 D Schüttler (CDU/CSU): zur Sache 5384 A zur Abstimmung 5390 D Frau Kalinke (DP) 5385 B Starch, Bundesminister für Arbeit 5388 B Horn (CDU/CSU) 5389 B Dr. Schellenberg (SPD) (zur Abstimmung) 5391 B Abstimmungen . . . . 5389 D, 5390 C, 5391 B Namentliche Abstimmung über Änderungsantrag Umdruck 469 5390 C, D, 5408 Unterbrechung der Sitzung . . 5391 B Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Personen, die aus politischen Gründen in Gebieten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und Berlins (West) in Gewahrsam genommen wurden (Drucksache 1450) . 5391 B Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte . . . . 5391 C, 5394 A Frau Korspeter (SPD) 5392 D Dr. Gille (GB/BHE) 5395 A Frau Dr. Brökelschen (CDU/CSU) 5395 D Überweisung an den Ausschuß für Gesamtdeutsche und Berliner Fragen und an den Ausschuß für Kriegsopfer- und Heimkehrerfragen . 5396 B Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Entwurfs eines Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes (Drucksachen 1413, zu 1413) 5396 C Überweisung an den Rechtsausschuß . . 5396 C Erste Beratung des Entwurfs eines Gesetzes zur Ausführung der Artikel 33, 34 und 35 des in Bonn am 26. Mai 1952 unterzeichneten Truppenvertrages und des Art. 3 des am gleichen Tage unterzeichneten Abkommens über das Truppenzollgesetz (Drucksache 1416) 5396 C Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Erste Beratung des von der Fraktion der CDU/CSU und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuergesetzes (Drucksachen 1462, zu 1462) 5396 D Überweisung an den Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen 5396 D Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes betr. das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshore-Steuergesetz) (Drucksache 1211); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksachen 1473, zu 1473) 5397 A Krammig (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 A Schriftlicher Bericht 5403 Beschlußfassung 5397 B Zweite und dritte Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreichüber Rechtsschutz und Rechtshilfe Abgabensachen (Drucksache 1301); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1474) 5397 B Schlick (CDU/CSU): als Berichterstatter 5397 C Schriftlicher Bericht 5404 B Beschlußfassung 5397 D Zweite und dritte Beratung des vom Bundesrat eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093); Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (Drucksache 1481) . 5397 D Seuffert (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5405 A Beschlußfassung 5397 D Erste Beratung des Entwurfs eines Achten Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Schweineschmalz) (Drucksache 1460), in Verbindung mit der Beratung des Entwurfs einer Fünfunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Schweineschmalz) (Drucksache 1427) 5398 A Überweisung an den Ausschuß für Außenhandelsfragen und an den Ausschuß für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten 5398 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksachen 1566, 1392) . 5398 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . . . 5406 A Bender (GB/BHE) 5398 B Abstimmungen 5398 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksachen 1567, 1483) 5398 C Brand (Remscheid) (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5406 B Beschlußfassung 5398 C Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Zollkontingente für Massenstahl) (Drucksachen 1568, 1550) 5398 C Müser (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) . 5407 A Beschlußfassung 5398 C Beratung des Zweiten Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr. Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 1484, 550) . . . . 5398 D Unertl ,(CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5398 D Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksachen 1485, 1388) 5398 D Beschlußfassung 5399 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksachen 1486, 1393) . . . . 5399 A Dr. Löhr (CDU/CSU), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5407 B Beschlußfassung 5399 A Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Siebenunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Asbestfäden) (Drucksachen 1487, 1394) 5399 B Beschlußfassung 5399 B Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Achtunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Geknüpfte Teppiche) (Drucksachen 1488, 1395) . 5399 B Beschlußfassung 5399 C Beratung des Mündlichen Berichts des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Neununddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Fensterputzleder) (Drucksachen 1489, 1409) . 5399 C Beschlußfassung 5399 C Beratung des interfraktionellen Antrags betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5399 C, 5402 C Beschlußfassung 5399 D Zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537); Mündlicher Bericht des Ausschusses für den Lastenausgleich (Drucksache 1563) 5399 D Kunze (Bethel) (CDU/CSU), Berichterstatter 5399 D Beschlußfassung 5400 C Nächste Sitzung . 5400 D Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5401 A Anlage 2: Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 466 [Berichtigt]) 5401 C Anlage 3: Änderungsantrag der Fraktion der SPD 'zum Entwurf eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Umdruck 467) 5401 D Anlage 4: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 465) 5401 D Anlage 5: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 468) 5402 A Anlage 6: Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5402 B Anlage 7: Interfraktioneller Antrag betr. Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse (Umdruck 464 [neu]) 5402 C Anlage 8: Schriftlicher Bericht ,des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes betr. das Abkommen mit den Vereinigten Staaten von Amerika über das Offshore-Steuergesetz (zu Drucksache 1473) 5403 Anlage 9: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen zum Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag mit Österreich über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1474) 5404 B Anlage 10: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1481) 5405 A Anlage 11: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1566) 5406 A Anlage 12: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1567) 5406 B Anlage 13: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1568) 5407 A Anlage 14: Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Antrag der Fraktion der SPD betr Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksache 1484) 5407 B Anlage 15: Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Drucksache 1486) 5407 B Zusammenstellung der namentlichen Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) 5408 Die Sitzung wird um 9 Uhr 3 Minuten durch den Vizepräsidenten Dr. Schneider eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten Beurlaubungen beurlaubt Abgeordnete bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Dr. Deist 8. Juli Feldmann 8. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Frau Dr. Maxsein 8. Juli Raestrup 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Seuffert 8. Juli Bettgenhäuser 7. Juli Brandt (Berlin) 7. Juli Demmelmeier 7. Juli Donhauser 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Jacobi 7. Juli Dr. Kather 7. Juli Knobloch 7. Juli Koenen (Düsseldorf) 7. Juli Lermer 7. Juli Dr. Luchtenberg 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Dr. Welskop 7. Juli Frau Welter (Aachen) 7. Juli Wehking 7. Juli Illerhaus 7. Juli Scharnberg 7. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli Delegierte und Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Fürst von Bismarck 9. Juli Anlage 2 Umdruck 466 (Berichtigt) (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der CDU/CSU zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 werden in § 414 a der Reichsversicherungsordnung nach Satz 1 die folgenden Sätze eingefügt: In der Vertreterversammlung der Landesverbände der Orts-, Land-, Betriebs- und Innungskrankenkassen müssen alle Mitgliedskassen vertreten sein. Umfaßt der Landesverband mehr als 50 Mitgliedskassen, so kann die Satzung Abweichendes bestimmen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Anlage 3 Umdruck 467 (Vgl. S. 5380 A, 5381 B) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Gesetzes über die Verbände der gesetzlichen Krankenkassen und der Ersatzkassen (Drucksachen 1420, 1010): Der Bundestag wolle beschließen: In Art. 1 wird in § 414 der Reichsversicherungsordnung der erste Satz des Abs. 4 gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 4 Umdruck 465 (Vgl. S. 5389 D) Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Hinter § 1 wird folgender § 1 a eingefügt: § la Soweit der Renten-Mehrbetrag für Renten nach § 1 dieses Gesetzes wegen Fehlens von Unterlagen nicht nach § 2 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes vorn 23. November 1954 (Bundesgesetzbl. I S. 345) errechnet werden kann, findet § 3 Abs. 2 und 3 des Renten-Mehrbetrags-Gesetzes entsprechende Anwendung. Bonn, den 6. Juli 1955 Cillien und Fraktion Euler und Fraktion Anlage 5 Umdruck 468 (Vgl. S. 5382 D, 5389 D) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur zweiten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: § 1 erhält folgenden Wortlaut: § 1 § 21 Abs. 5 des Gesetzes über die Anpassung von Leistungen der Sozialversicherung an das veränderte Lohn- und Preisgefüge und über ihre finanzielle Sicherstellung (Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz) vom 17. Juni 1949 (WiGBl. S. 99) wird gestrichen. Bonn, den 6. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 6 Umdruck 469 (Vgl. S. 5382 D, 5390 A) Änderungsantrag der Fraktion der SPD zur dritten Beratung des Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des SozialversicherungsAnpassungsgesetzes (Drucksachen 1493, 1247, 1418): Der Bundestag wolle beschließen: Im § 1 werden in Satz 2 des neugefaßten Abs. 5 nach dem Wort „vollendet" eingefügt die Worte: „oder vorschul-, schulpflichtige oder in Berufsausbildung befindliche Kinder". Bonn, den 7. Juli 1955 Ollenhauer und Fraktion Anlage 7 Umdruck 464 (neu) (Vgl. S. 5399 C) Interfraktioneller Antrag betreffend Überweisung von Anträgen an die Ausschüsse: Der Bundestag wolle beschließen: Die folgenden Anträge werden ohne Beratung gemäß § 99 Abs. 1 der Geschäftsordnung den zuständigen Ausschüssen überwiesen: 1. Antrag der Abgeordneten Dr. Zimmermann, Matthes, Brese, Frau Korspeter, Dannemann, Elsner und Genossen betreffend Abgeltung von Wildschäden (Drucksache 1463) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Besatzungsfolgen; 2. Antrag der Abgeordneten Hilbert, Rümmele, Maier (Freiburg), Stahl, Samwer, Dr. Brühler und Genossen betreffend Autobahnstrecke Offenburg—Schliengen (Drucksache 1464) an den Haushaltsausschuß (federführend) und an den Ausschuß für Verkehrswesen; 3. Antrag der Abgeordneten Ruhnke, Schwann, Dr. Bartram, Geiger (München), Elsner, Dr. Elbrächter und Genossen betreffend Antrag auf Erstattung eines Rechtsgutachtens über die Zuständigkeit des Bundes auf Gebieten des Wasserrechts sowie des Wasser- und Bodenverbandsrechts (Drucksache 1432) an den Ausschuß für Rechtswesen und Verfassungsrecht (federführend), an den Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung, an den Ausschuß für ELF, an den Ausschuß für Wirtschaftspolitik und an den Ausschuß für Verkehrswesen. Bonn, den 5. Juli 1955 Dr. Krone und Fraktion Ollenhauer und Fraktion Dr. Dehler und Fraktion Dr. Mocker und Fraktion Dr. von Merkatz und Fraktion Anlage 8 zu Drucksache 1473 (Vgl. S. 5397 B) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes betreffend das Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 15. Oktober 1954 über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten, im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Of f shore-Steuergesetz) (Drucksuche 1211) Berichterstatter: Abgeordneter Krammig I. Allgemeine Bemerkungen Das deutsch-amerikanische Abkommen über die von der Bundesrepublik zu gewährenden Abgabenvergünstigungen für die von den Vereinigten Staaten im Interesse der gemeinsamen Verteidigung geleisteten Ausgaben (Offshoresteuer-Abkommen) gehört zu der Reihe gleichartiger Abkommen, die die Vereinigten Staaten vom Frühjahr 1952 an mit sämtlichen Mitgliedstaaten des Nordatlantikpaktes abgeschlossen haben. Durch diese Abkommen wird einer amerikanischen Gesetzesbestimmung Rechnung getragen, wonach die amerikanischen Haushaltsmittel, die für Zwecke der gemeinsamen Verteidigung zur Verfügung gestellt werden, in anderen Ländern nicht für die Entrichtung von Steuern dienen dürfen (§ 521 des Mutual Security Act von 1951). Die genannten amerikanischen Haushaltsmittel werden im wesentlichen zu folgenden Zwekken verwendet: a) um Lieferungen und Leistungen zu bezahlen, die die Vereinigten Staaten in den beteiligten Ländern in Auftrag geben, b) um die Kosten für den Unterhalt der amerikanischen Truppen zu decken, die in den am Nordatlantikpakt beteiligten Ländern stationiert sind, c) um Ausrüstungsgegenstände, die entweder in den Vereinigten Staaten oder in anderen Ländern beschafft worden sind, einem verbündeten Lande zur Verfügung zu stellen. Durch das Abkommen wird also der Bundesrepublik die Beteiligung an den Aufträgen ermöglicht, die im Rahmen des amerikanischen Verteidigungs- und Außenhilfsprogramms außerhalb der Vereinigten Staaten vergeben werden. II. Bemerkungen zum Offshoresteuer-Abkommen Die im Offshoresteuer-Abkommen vorgesehenen Abgabenvergünstigungen halten sich im gleichen Rahmen, wie er in den mit anderen Ländern geschlossenen Abkommen umschrieben ist. Im einzelnen sind folgende Abgabenvergünstigungen vorgesehen: 1. Auf dem Gebiet der Umsatzsteuer (Art. III Nr. 1) a) Umsatzsteuerbefreiung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen und für sonstige Leistungen, b) Ausfuhrhändlervergütung und Ausfuhrvergütung für Lieferungen von Waren einschließlich Werklieferungen. Voraussetzung für die Gewährung dieser Vergünstigungen ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-MarkMitteln gezahlt wird. 2. Auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben a) Nichterhebung der Eingangsabgaben bei dem Erwerb von Zollgut im Inland (z. B. aus Freihäfen, Zollagern, Eigenveredelungsverkehren (Art. III Nr. 2 Buchstabe a), b) Abgabenbefreiung oder -vergütung oder Preisvergünstigungen bei dem Erwerb von Waren aus dem freien Verkehr des Zollgebiets gemäß den für die Ausfuhr von Waren geltenden Vorschriften der Zoll-, Verbrauchsteuer- und Monopolgesetze (Art. III Nr. 2 Buchstabe b), c) Nichterhebung der Ein- und Ausgangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten für Dienststellen der Vereinigten Staaten oder anderer von ihnen bezeichneter Regierungen ein-, aus- oder durchgeführt werden (Art. IV), d) Nichterhebung der Eingangsabgaben für Waren, die für Rechnung der Vereinigten Staaten entsprechend den deutschen Zollvorschriften veredelt oder ausgebessert werden (Art. V). Voraussetzung für die Gewährung der Vergünstigungen zu Buchstabe a und Buchstabe b ist, daß das Entgelt mit den in Nr. 2 des Anhangs vorgesehenen Dollar- oder D-Mark-Mitteln gezahlt wird. 3. Die Bestimmungen des Abkommens über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen amerikanischer Dienststellen im Inland überschneiden sich zum Teil mit den Bestimmungen in den Art. 33 und 34 des Truppenvertrages über Abgabenvergünstigungen für die Beschaffungen der ausländischen Streitkräfte im Inland gegen Zahlung in der Währung ihres Heimatlandes. Sie stimmen jedoch sachlich weitgehend hiermit überein. Insbesondere ist im Offshoresteuer-Abkommen an dem Grundsatz des Truppenvertrages festgehalten worden, wonach die betreffenden Abgabenvergünstigungen davon abhängig sind, daß das Entgelt in der Währung des Heimatlandes der betreffenden Streitkräfte, im vorliegenden Falle in US-Dollars, gezahlt wird. Die Ausnahmen von diesem Grundsatz, die in Nr. 2 des Anhangs zum Abkommen zugelassen worden sind, erscheinen vertretbar, da die dort aufgeführten D-Mark-Mittel, die neben US-Dollars zur Zahlung zugelassen sind, sämtlich mit Dollarzahlungen der Vereinigten Staaten in Beziehung stehen und außerdem ihr Einsatz von der Zustimmung der Bundesregierung abhängig gemacht worden ist. Es wird unterstellt, daß die Zustimmung nur dann erteilt wird, wenn diese den deutschen Interessen entspricht. Das Abkommen soll nach Art. XII auch im Lande Berlin gelten. Dadurch wird gewährleistet, daß die Berliner Wirtschaft an den zu erwartenden Aufträgen beteiligt werden kann. III. Bemerkungen zum Entwurf eines Offshoresteuer-Gesetzes Die Bestimmungen des Zustimmungsgesetzes (Offshoresteuer-Gesetz Art. 1) enthalten im § 1 des Art. 3 eine Ermächtigung für die Bundesregierung, zur Durchführung des Abkommens den Umfang der Umsatzsteuervergütungen und das Vergütungsverfahren entsprechend den jeweils geltenden allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Vorschriften zu regeln. Derartige Vorschriften erscheinen notwendig, um die Bestimmungen über Umsatzsteuervergütungen, die eine echte Ausfuhr voraussetzen, den im Abkommen vorgesehenen besonderen Tatbeständen anzupassen, in denen eine Ausfuhr nicht stattfindet. Die §§ 2 bis 7 des Art. 3 enthalten Bestimmungen technischer Art auf dem Gebiete der Zölle, Verbrauchsteuern und Monopole, durch die ebenfalls im wesentlichen der Tatsache Rechnung getragen werden soll, daß die im Abkommen vorgesehenen Ausfuhrvergünstigungen auch dann gewährt werden, wenn eine echte Ausfuhr nicht stattfindet. Außerdem soll durch § 2 das Verfahren für die Lieferung von Zollgut zweckmäßiger als bisher gestaltet werden. Aus rechtssystematischen Gründen hielt es der Ausschuß für zweckmäßig, für Satz 1 des Absatzes 2 folgende Fassung vorzusehen: „Die Abfertigung des Zollguts zur Weitergabe an diese Stellen hat die gleiche Wirkung wie die Abfertigung zum Zollvormerkverkehr mit der Folge, daß die Einfuhrzollschuld bedingt entsteht." Die Mehrheit des Ausschusses ist der Ansicht, daß der Abschluß des Abkommens den deutschen Interessen entspricht, und hat daher dem Entwurf des Offshoresteuer-Gesetzes zugestimmt. Bonn, den 24. Juni 1955 Krammig Berichterstatter Anlage 9 Drucksache 1474 (Vgl. S. 5397 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den Entwurf eines Gesetzes über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich vom 4. Oktober 1954 über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen (Drucksache 1301) Berichterstatter: Abgeordneter Schlick Der Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen hat diesen Gesetzentwurf in seiner 66. Sitzung am 15. Juni 1955 behandelt. Abkommen wie das in diesem Gesetzentwurf enthaltene über Rechtsschutz und Rechtshilfe bestehen bereits mit Schweden und Finnland. Weiterhin sind in den kürzlich durch dieses Hohe Haus ratifizierten deutsch-amerikanischen und deutschbritischen Doppelbesteuerungsabkommen Einzelvorschriften über die Gewährung von Rechtshilfe enthalten. Der diesem Gesetz zugrunde liegende Vertrag gemäß Drucksache 1301 über Rechtsschutz und Rechtshilfe zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich wurde am 4. Oktober vergangenen Jahres in Bonn unterzeichnet. Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18. März 1955 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf keine Einwendungen zu erheben. Der Vertrag selbst tritt an die Stelle des Vertrags vom 23. Mai 1922 zwischen dem Deutschen Reich und der Republik Österreich. Die Anwendung dieses Vertrags aus dem Jahre 1922 ist heute umstritten, und der Vertrag selbst entspricht im übrigen auch den Anforderungen der neuen Rechtsentwicklung nicht mehr. Die sachliche und persönliche Anwendungsmöglichkeit bezieht sich auf die Besitz- und Verkehrsteuern und die Gemeindeabgaben, dagegen nicht auf Zölle, Verbrauchsteuern und Monopolabgaben. Für letztere bleibt eine besondere Regelung mit Rücksicht auf das GATT-Abkommen vorbehalten. Rechtsschutz Nach dem Vertrag, der den Rechtsschutz der beiderseitigen Staatsangehörigen in Abgabesachen regelt, ist eine unterschiedliche steuerliche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen ausgeschlossen. Rechtshilfe Mit Rücksicht auf die bestehende weitgehende materielle und formelle Übereinstimmung des Abgabenrechts und auf die Tatsache der gleichen Sprache konnte man eine einfache Verfahrensregelung schaffen. Erheblich ist diese Vereinfachung im Geschäftsverkehr insbesondere auch dadurch, daß die Finanzämter beider Staaten unter Einschaltung der Oberfinanzdirektionen bzw. der Finanzlandesdirektionen grundsätzlich direkt miteinander in Verbindung treten können. Eilverkehr in Zustellungen und Vollstreckungssachen ist zugelassen. Die Rechtshilfe muß grundsätzlich in allen Fällen gewährt werden; lediglich die Gefährdung wesentlicher Staatsinteressen ist ein Ablehnungsgrund. Zur Wahrung der Interessen des Steuerpflichtigen sind die Vorschriften über das Amts- und Steuergeheimnis gemäß § 22 der Reichsabgabenordnung für anwendbar erklärt worden. Die Rechtshilfe ist sehr weitgehend, da sie auch im Verwaltungsstrafverfahren Anwendung findet. Gemäß Art. 14 des Vertrages sind jedoch Einschränkungen festgelegt; so dürfen insbesondere keine Durchsuchungen, Beschlagnahmungen, Verhaftungen durchgeführt werden, und der Vollzug von Freiheitsstrafen ist ausgeschlossen. Im Art. 15 des Vertrages ist festgelegt, daß Durchführungsbestimmungen zum Vertrag erlassen werden können; doch soll vor Erlaß derselben eine Fühlungnahme der beiden Finanzministerien stattfinden, damit Schwierigkeiten und Unklarheiten möglichst ausgeschaltet bleiben. Gemäß Art. 3 des Gesetzentwurfs gilt das Abkommen auch für das Land Berlin. Im Auftrage des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen, der den Entwurf einstimmig billigte, darf ich auch die Zustimmung des Hauses erbitten. Bonn, den 28. Juni 1955 Schlick Berichterstatter Anlage 10 Drucksache 1481 (Vgl. S. 5397 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Finanz- und Steuerfragen (19. Ausschuß) über den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalverkehrsteuergesetzes (Drucksache 1093) Berichterstatter: Abgeordneter Seuffert Durch das vom Bundesrat eingebrachte Gesetz sollte die Befreiung von der Wertpapiersteuer, die in § 13 Kapitalverkehrsteuergesetz für Anleihen der öffentlichen Hand, von Zweckverbänden und öffentlichen Versorgungsunternehmungen vorgesehen ist, auf Anleihen öffentlich-rechtlicher Körperschaften, denen durch Gesetz oder Satzung die Erfüllung wasserwirtschaftlicher Aufgaben übertragen ist, ausgedehnt werden, und zwar wegen der zunehmenden Bedürfnisse der Wasserwirtschaft. Der Ausschuß hat diesem Antrag ebenso wie die Bundesregierung einstimmig zugestimmt. Im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß ferner eine Neufassung des § 29 Abs. 3 des Kapitalverkehrsteuergesetzes vor, durch welche die dort enthaltenen Sonderbestimmungen für Effektengeschäfte, bei denen Kreditgenossenschaften und deren Zentralkassen beteiligt sind, gewissen Umgestaltungen im Geschäftsbetrieb der Kreditgenossenschaften und der entsprechenden Regelung für die Sparkassen angepaßt werden. Die Zweckmäßigkeit und technische Richtigkeit dieser Neufassung wurde auch regierungsseitig bestätigt. Ebenso im allseitigen Einvernehmen schlägt der Ausschuß eine Neufassung des § 3 Abs. 2 Satz 1 Kapitalverkehrsteuergesetz vor. Diese Bestimmung sieht die Zahlung von Kapitalverkehrsteuer (in der Regel 3 v. H.) vor, wenn ein Darlehen an eine Kapitalgesellschaft von einem Gesellschafter verbürgt wird. Die Auslegung, die diese Bestimmung durch Entscheidungen des Bundesfinanzhofes erfahren hatte, hatte zur Folge, daß, wenn Flüchtlingskredite, ERP-Kredite und andere zweckbestimmte Kredite aus öffentlichen Mitteln an Kapitalgenossenschaften, insbesondere an Gesellschaften mit beschränkter Haftung, gegeben wurden und, was bankmäßig als unerläßlich angesehen werden muß, die Gesellschafter dafür Sicherheit leisten, 3 v. H. der öffentlichen Mittel zur Zahlung der Kapitalverkehrsteuer in die Kasse des betreffenden Landes verwandt werden müssen. Dadurch werden die ohnehin für die Bedürfnisse zu knapp bemessenen öffentlichen Mittel zweckentfremdet; insbesondere die Vertriebenenwirtschaft hat eindringliche Vorstellungen gegen diese Besteuerung erhoben. Trotzdem hat bisher nur ein Land (Schleswig-Holstein) im Verwaltungsweg in der Regel auf diese Steuer verzichtet. Die Bestimmung des § 3 Abs. 2 Kapitalverkehrsteuergesetz soll einen Fall treffen, wo eine Kapitalzuführung an eine Kapitalgesellschaft (dies ist der eigentliche Gegenstand der Gesellschaftsteuer) durch Sicherheitsleistung eines Gesellschafters für ein Darlehen an die Gesellschaft ersetzt wird und dadurch die Steuerpflicht umgangen werden könnte. Der Fall, daß ein Gesellschafter Bürgschaft für ein Darlehen leistet, welches aus öffentlichen Mitteln der Gesellschaft aus ganz anderen Gründen gegeben wird und wofür die Sicherheitsleistung durch den Gesellschafter zwar ordnungsmäßig erforderlich ist, wirtschaftlich aber ebensowenig wie die Vermögensverhältnisse des Gesellschafters selbst von Bedeutung für die Hingabe des Kredites ist, kann zwar formal, keineswegs aber wirtschaftlich dem Sinn des Gesetzes nach als ein Fall der Gesellschaftsteuerpflicht angesehen werden. Im Ausschuß wurde, und zwar einmütig, die Auffassung vertreten, daß schon aus Rechtsgründen die derzeitige Besteuerung nicht gerechtfertigt sei. Jedenfalls hielt der Ausschuß übereinstimmend diese Besteuerung für untragbar und schlägt deswegen die Neufassung vor. Ausgehend von den soeben hervorgehobenen Gesichtspunkten beschränkte er die Ausnahmen auf den Fall, daß die Kredite aus öffentlichen Kreditprogrammen stammen, dehnte sie also nicht auf alle Kredite aus öffentlichen Mitteln schlechthin aus. Aus denselben Gesichtspunkten hielt er aber auch die von einigen Ländern angebotenen Regelungen, wonach die Steuer nur dann nicht erhoben werden sollte, wenn die Existenz des Unternehmens gefährdet sei oder wenn die Gesellschafter sonst vollständig vermögenslos seien, nicht für ausreichend. Nach seiner Ansicht kommt es darauf an, die Mittel der öffentlichen Kreditprogramme nicht wegen der Zahlung solcher aus formalen Gründen entstehenden Steuern zu kürzen. Sämtliche Beschlüsse des Ausschusses erfolgten einstimmig. Bonn, den 28. Juni 1955 Seuffert Berichterstatter Anlage 11 Drucksache 1566 (Vgl. S. 5398 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Vierunddreißigsten Verordnung über zollsatzänderungen (Brauereiauslaufpech) (Drucksache 1392) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, der Zollfreiheit für Brauereiauslaufpech Tarifnr. aus 3813 und Nickeloxyd Tarifnr. 3826 sowie einem Zollsatz von 10 % des Wertes für Tarifnr. 3826 Cadmiumoxyd zuzustimmen. Darüber hinaus wurde in § 1 Nr. 2 das Wort Nickeloxyd in Nickelhydroxyd geändert. Bonn, den 6. Juli 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Anlage 12 Drucksache 1567 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Aluminium-Zollkontingent) (Drucksache 1483) Berichterstatter: Abgeordneter Brand (Remscheid): Der Ausschuß für Außenhandelsfragen hat sich in seiner heutigen Sitzung in einer längeren Diskussion mit der Einundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen befaßt, die eine zollfreie Einfuhr von 20 000 t Rohaluminium für die Zeit vom 1. Juli 1955 bis 31. Dezember 1955 vorsieht. Es handelt sich hierbei darum, eine Lücke auszufüllen, die zwischen der deutschen Rohaluminium-Erzeugung und dem Verbrauch aufgetreten ist, wobei berücksichtigt werden muß, daß infolge der internationalen Verknappung von Rohaluminium das zu importierende Material zu erheblich höheren Preisen als bisher gekauft werden muß. Um eine Preisbewegung auf diesem Wirtschaftssektor zu vermeiden, soll auf den 12%igen Zoll verzichtet werden. Der Ausschuß faßte mit Mehrheit den Beschluß, der Regierungsvorlage zuzustimmen, mit der Maßgabe, daß die Frage der zollfreien Einfuhr für das nächste Jahr zu gegebener Zeit erneut zu behandeln ist. Bonn, den 6. Juli 1955 Brand (Remscheid) Berichterstatter Anlage 13 Drucksache 1568 (Vgl. S. 5398 C) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Dreiundvierzigsten Verordnung über Zollsatzänderungen Zollkontingente für Massenstahl (Drucksache 1550) Berichterstatter: Abgeordneter Müser Der Entwurf der Dreiundvierzigsten Verordnung sieht die Verlängerung der bestehenden Zollregelung über den 31. August 1955 „bis auf weiteres" vor. Es handelt sich um 3 Gruppen: a) um 35 000 t monatliche Importmöglichkeit von Roheisen und Nachprodukten, b) um 50 000 t Universaleisen, insbesondere um warmgewalzte Bleche — ebenfalls monatlich —, c) um 35 000 t Stabeisen, Stabstahl etc. — ebenfalls monatlich —. Die Kontingente sind bisher nur mit ca. 2 % ausgenutzt worden. Die Importmöglichkeit hat auf dem Inlandsmarkt jedoch sehr gut preisregulierend gewirkt. Es ist wünschenswert, daß dieser Zustand einstweilen aufrechterhalten bleibt. Der Ausschuß schlägt einstimmig Annahme der Regierungsvorlage vor. Bonn, den 6. Juli 1955 Müser Berichterstatter Anlage 14 Drucksache 1484 (Vgl. S. 5398 D) Zweiter Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außen handelsfragen (23. Ausschuß) über den Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufhebung des Zollsatzes für Zitronen (Drucksachen 550, 1155) Berichterstatter: Abgeordneter Unertl Der Ausschuß für Außenhandelsfragen kam in seiner Sitzung vom 13. Januar 1955 zu dem Ergebnis, daß die Beratung hinsichtlich der Tarifnr. aus 0802 D-Zitronen zurückgestellt werden sollte, bis die Verhandlungen mit Italien und Spanien abgeschlossen sind. Nach nunmehr erfolgtem Abschluß dieser Verhandlungen faßte der Ausschuß für Außenhandelsfragen in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Antrag der Fraktion der SPD, den Vertragszollsatz von 5 % fallenzulassen, zuzustimmen. Als Berichterstatter darf ich das Hohe Haus bitten, dem Antrag des Ausschusses seine Zustimmung zu geben. Bonn, den 22. Juni 1955 Unertl Berichterstatter Anlage 15 Drucksache 1486 (Vgl. S. 5399 A) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Außenhandelsfragen (23. Ausschuß) über den Entwurf einer Sechsunddreißigsten Verordnung über Zollsatzänderungen (Chlor) (Drucksache 1393) Berichterstatter: Abgeordneter Dr. Löhr Der Ausschuß für Außenhandelsfragen faßte in seiner heutigen Sitzung den Beschluß, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen, der Zollfreiheit für Chlor bis zum 31. März 1956 vorsieht. Bonn, den 22. Juni 1955 Dr. Löhr Berichterstatter Namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD zum Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes (Umdruck 469) (Vgl. S. 5382 D, 5390 A, 5402 B) Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Frau Ackermann . . . . * Fuchs Nein Dr. Adenauer — Funk Nein Albers beurlaubt Dr. Furler — Arndgen Nein Gedat . Nein Barlage Nein Geiger (München) . . . Nein Dr. Bartram Nein Frau Geisendörfer . . . — Bauer (Wasserburg) . . Nein Gengler . Nein Bauereisen Nein Gerns .. beurlaubt Bauknecht Nein D. Dr. Gerstenmaier . . beurlaubt Bausch Nein Gibbert Nein Becker (Pirmasens) . . . Nein Giencke . Nein Berendsen - Dr. Glasmeyer Ja Dr. Bergmeyer Nein Dr. Gleissner (München) Ja Fürst von Bismarck . . . beurlaubt Glüsing Nein Blank (Dortmund) . . . — Gockeln . — Frau Dr. Bleyler Dr. Götz Nein (Freiburg) Nein Goldhagen Nein Blöcker Nein Gontrum Ja Bock J a Dr. Graf (München) . . Nein von Bodelschwingh . . . Nein Griem Nein Dr. Böhm (Frankfurt) . Nein Günther Nein Brand (Remscheid) . . . _Nein Gumrum Nein Frau Brauksiepe . . . . — Häussler Ja Dr. von Brentano . . . . — Hahn Nein Brese Nein Harnischfeger Ja Frau Dr. Brökelschen . . enthalten Heix Ja Dr. Brönner . . . . . Nein Dr. Hellwig beurlaubt Brookmann (Kiel) . . . • Nein Dr. Graf Henckel . . . beurlaubt Brück Ja Dr. Hesberg Nein Dr. Bucerius Nein Heye enthalten Dr. von Buchka . . . . Nein Hilbert Nein Dr. Bürkel Nein Höcherl Ja Burgemeister Nein Dr. Höck beurlaubt Caspers Ja Höfler beurlaubt Cillien Nein Holla Nein Dr. Conring Nein Hoogen Nein Dr. Czaja Ja Dr. Horlacher Nein Demmelmeier beurlaubt Horn Nein Diedrichsen Nein Huth Nein Frau Dietz Nein Illerhaus beurlaubt Dr. Dittrich Nein Dr. Jaeger Nein Dr. Dollinger Nein Jahn (Stuttgart) . . . . Ja Dr. Dresbach beurlaubt Frau Dr. Jochmus . . . Nein Donhauser beurlaubt Josten Ja Eckstein — Kahn Nein Ehren Ja Kaiser — Engelbrecht-Greve . . . Nein Karpf beurlaubt Dr. Dr. h. c. Erhard . . . - Kemmer (Bamberg) . . - Etzenbach Nein Kemper (Trier) beurlaubt Even beurlaubt Kiesinger beurlaubt Feldmann beurlaubt Dr. Kihn (Würzburg) . . Nein Finckh Nein Kirchhoff * Dr. Franz Nein Klausner Nein Franzen Nein Dr. Kleindinst Nein Friese Nein Dr. Kliesing Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Knapp Ja Rasner Nein Knobloch beurlaubt Frau Dr. Rehling . . . . beurlaubt Dr. Köhler Nein Richarts Nein Koops Nein Frhr. Riederer von Paar Nein Dr. Kopf beurlaubt Dr. Rinke beurlaubt Kortmann . enthalten Frau Rösch Nein Kramel — Rösing Ja Krammig Ja Rümmele Ja Kroll Ja Ruf Nein Frau Dr. Kuchtner . . . — Sabaß — Kühlthau * Sabel Nein Kuntscher Nein Schäffer Nein Kunze (Bethel) Nein Scharnberg beurlaubt Lang (München) . . . . Nein Scheppmann Ja Leibfried — Schill (Freiburg) . . . . Nein Dr. Leiske Nein Schlick Nein Lenz (Brühl) — Schmücker Nein Dr. Lenz (Godesberg) . . beurlaubt Schneider (Hamburg) . . Nein Lenze (Attendorn) . . . Ja Schrader Nein Leonhard Ja Dr. Schröder (Düsseldorf) — Lermer Nein Dr.-Ing. E. h. Schuberth Nein Leukert Nein Schüttler Nein Dr. Leverkuehn . . . . beurlaubt Schütz beurlaubt Dr. Lindenberg . . . . Nein Schuler beurlaubt Dr. Lindrath Nein Schulze-Pellengahr . . . Nein Dr. Löhr Nein Schwarz Nein Lotze Nein Frau Dr. Schwarzhaupt Ja Dr. h. c. Lübke . . . . - Dr. Seffrin Nein Lücke Nein Seidl (Dorfen) Nein Lücker (München) . . . Nein Dr. Serres Nein Lulay beurlaubt Siebel Nein Maier (Mannheim) . . . Ja Dr. Siemer Nein Majonica Nein Solke Nein Dr. Baron Manteuffel- Spies (Brücken) . . . . Ja Szoege Nein Spies (Emmenhausen) . Nein Massoth Spörl Ja Maucher Ja Graf von Spreti . . . . beurlaubt Mayer (Birkenfeld), . . Ja Stauch beurlaubt Menke Ja Frau Dr. Steinbiß . . . — Mensing Nein Stiller Nein Meyer (Oppertshofen) . Nein Storch Nein Meyer-Ronnenberg . . . Nein Storm Ja Storm — Miller Nein Str Dr. Moerchel Nein Struve Nein Morgenthaler beurlaubt Stücklen Nein Muckermann Nein Teriete Ja Mühlenberg — Unertl * Dr. Dr. h. c. Müller (Bonn) Nein Ja Müller-Hermann Ja Varelmann . . . . Müser Ja Frau Vietje Nein Naegel * Dr. Vogel beurlaubt Nellen — Voß Ja Neuburger Nein Wacher (Hof) Nein Niederalt Nein Wacker (Buchen) . . . . Ja Frau Niggemeyer . . . — Dr. Wahl beurlaubt Dr. Oesterle beurlaubt Walz Nein Oetzel Nein Frau Dr. h. c. Weber Dr. Orth beurlaubt (Aachen) beurlaubt Pelster beurlaubt Dr. Weber (Koblenz) . . Nein Dr. Pferdmenges . . . . Nein Wehking beurlaubt Frau Pitz Nein Dr. Welskop beurlaubt Platner Nein Frau Welter (Aachen) . beurlaubt Dr. Pohle (Düsseldorf) . beurlaubt Dr. Werber Ja Frau Praetorius . . . . Ja Wiedeck beurlaubt Frau Dr. Probst . . . . — Wieninger Nein Dr. Dr. h. c. Pünder . . beurlaubt Dr. Willeke Nein Raestrup beurlaubt Winkelheide Nein *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Wittmann Ja Jahn (Frankfurt) . Ja Wolf (Stuttgart) Ja Jaksch Ja Dr. Wuermeling — Kahn-Ackermann Ja Wullenhaupt Ja Kalbitzer beurlaubt Frau Keilhack Ja SPD Frau Kettig Ja Keuning — Frau Albertz Ja Kinat Ja Frau Albrecht Ja Frau Kipp-Kaule beurlaubt Altmaier beurlaubt Könen (Düsseldorf) . . . Ja Dr. Arndt Ja Koenen (Lippstadt) beurlaubt Arnholz Ja Frau Korspeter Ja Dr. Baade - Dr. Kreyssig beurlaubt Dr. Bärsch Ja Kriedemann Ja Bals Ja Kühn (Köln) Ja Banse Ja Kurlbaum J a Bauer (Würzburg) beurlaubt Ladebeck Ja Baur (Augsburg) . . . . Ja Lange (Essen) Ja Bazille Ja Frau Lockmann Ja Behrisch Ja Ludwig Ja Frau Bennemann Ja Dr. Lütkens beurlaubt Bergmann Ja Maier (Freiburg) . Ja Berlin Ja Marx beurlaubt Bettgenhäuser beurlaubt Matzner Ja Frau Beyer (Frankfurt) Ja Meitmann Ja Birkelbach beurlaubt Mellies Ja Blachstein Ja Dr. Menzel Ja Dr. Bleiß Ja Merten — Böhm (Düsseldorf) . . . Ja Metzger Ja Bruse Ja Frau Meyer (Dortmund) Ja Corterier Ja Meyer (Wanne-Eickel) Ja Dannebom Ja Frau Meyer-Laule beurlaubt Daum Ja Mißmahl Ja Dr. Deist beurlaubt Moll Ja Dewald Ja Dr. Mommer beurlaubt Diekmann Ja Müller (Erbendorf) . . Ja Diel Ja Müller (Worms) Ja Frau Döhring Ja Frau Nadig Ja Erler beurlaubt Odenthal Ja Eschmann Ja Ohlig Ja Faller Ja Ollenhauer Ja Franke Ja Op den Orth — Frehsee Ja Paul beurlaubt Freidhof Ja Peters Ja Frenzel Ja Pöhler Ja Gefeller Ja Pohle (Eckernförde) Ja Geiger (Aalen) Ja Dr. Preller Ja Gentzmann Ja Priebe Ja Gleisner (Unna) Ja Pusch Ja Dr. Greve Ja Putzig Ja Dr. Gülich Ja Rasch Ja Hansen (Köln) Ja Regling Ja Hansing (Bremen) beurlaubt Rehs Ja Hauffe Ja Reitz Ja Heide Ja Reitzner Ja Heiland Ja Frau Renger Ja Heinrich Ja Richter Ja Hellenbrock Ja Ritzel Hermsdorf Ja Frau Rudoll Ja Herold Ja Ruhnke Ja Höcker Ja Runge Ja Höhne Ja Sassnick Ja Hörauf beurlaubt Frau Schanzenbach . . Ja Frau Dr. Hubert . . . . Ja Scheuren Ja Hufnagel Ja Dr. Schmid (Frankfurt) . beurlaubt Jacobi beurlaubt Dr. Schmidt (Gellersen) . Ja Jacobs Ja Schmidt (Hamburg) . . Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Name Abstimmung Name Abstimmung Schmitt (Vockenhausen) . Ja Scheel Nein Dr. Schöne * Schloß Nein Schoettle beurlaubt Dr. Schneider (Lollar) . enthalten Seidel (Fürth) Ja Schwann Nein Seither Ja Stahl Nein Seuffert beurlaubt Dr. Stammberger . . . Nein Stierle Ja Dr. Starke — Sträter Ja Dr. Wellhausen . . . . Frau Strobel Ja Stümer Ja Thieme Ja Traub Ja Trittelvitz beurlaubt Wagner (Deggenau) Ja GB/BHE Wagner (Ludwigshafen) Ja Wehner Ja Bender Ja Wehr Ja Dr. Czermak Ja Welke Ja Dr. Eckhardt — Weltner (Rinteln) Ja Elsner Ja Dr. Dr. Wenzel Ja Engell Ja Wienand Ja Feller Ja Wittrock Ja Gräfin Finckenstein . . beurlaubt Ziegler Ja Frau Finselberger . . . Ja Zühlke Ja Gemein Ja Dr. Gille Ja FDP Haasler beurlaubt Dr. Kather beurlaubt Dr. Atzenroth Nein Dr. Keller Dr. Becker (Hersfeld) . . beurlaubt Dr. Klötzer Ja Dr. Berg Nein Körner Ja Dr. Blank (Oberhausen) . beurlaubt Kraft — Dr. h. c Blücher . . . . — Kunz (Schwalbach) . . Ja Dr. Bucher Nein Kutschera Ja Dr. Dehler Nein Dr. Mocker Ja Dr.-Ing. Drechsel . . . . Nein Dr. Dr. Oberländer . . . — Eberhard — Petersen Ja Euler Nein Dr. Reichstein — Fassbender Nein Samwer Ja Frau Friese-Korn . . . Nein Seiboth J,, Frühwald Nein Dr. Sornik Ja Graaff (Elze) beurlaubt Srock , Ja Gaul Nein Dr. Strosche Ja . . . . . . Dr. Hammer . . . . . Nein Held Ja Hepp Nein DP Dr. Hoffmann Ja Becker (Hamburg) Ja Frau Dr. Ilk Ja Dr. Jentzsch — Dr. Brühler Ja Kühn (Bonn) Nein Eickhoff Ja Lahr Nein Dr. Elbrächter Ja Lenz (Trossingen) . . . Nein Frau Kalinke . . . . Ja Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein Nein Matthes Ja Ja Dr. von Merkatz . . . Dr. Luchtenberg . . . . beurlaubt Müller (Wehdel) . . . . Ja Dr. Maier (Stuttgart) . . Nein Dr. Schild (Düsseldorf) . — von Manteuffel (NeuB) . Nein Schneider (Bremerhaven) — Margulies Dr. Schranz * Mauk Nein Dr.-Ing. Seebohm . . . — Dr. Mende Nein Walter Ja Dr. Miessner Nein Wittenburg Ja Neumayer — Dr. Zimmermann . . . — Onnen beurlaubt Dr. Pfleiderer beurlaubt Dr. Preiß Nein Fraktionslos Dr. Preusker — Rademacher Ja Brockmann (Rinkerode) — Dr. Schafer Ja Stegner Ja *) Für Teile der Sitzung beurlaubt. Zusammenstellung der Abstimmung Abstimmung Abgegebene Stimmen 354 Davon : Ja 199 Nein 151 Stimmenthaltung . 4 Zusammen wie oben . . 354 Berliner Abgeordnete Name Abstimmung Name Abstimmung CDU/CSU Mattick Ja Neubauer Ja Dr. Friedensburg . . . . Nein Neumann Ja Dr. Krone Nein Dr. Schellenberg . . . . Ja Lemmer beurlaubt Frau Schroeder (Berlin) . beurlaubt Frau Dr. Maxsein . . . beurlaubt Schröter (Wilmersdorf) . Ja Stingl Ja Frau Wolff (Berlin) . . Ja Dr. Tillmanns . . . . . Nein FDP SPD Dr. Heim Nein Brandt (Berlin) . . . . beurlaubt Hübner Nein Frau Heise Ja Frau Dr. Dr. h. c. Lüders Ja Klingelhöfer Ja Dr. Reif Ja Dr. Königswarter . . . Ja Dr. Will Nein Zusammenstellung der Abstimmung der Berliner Abgeordneten Abstimmung Abgegebene Stimmen 18 Davon : Ja 12 Nein 6 Stimmenthaltung . — Zusammen wie oben . . 18
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Margot Kalinke


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (DP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Ich weiß; ich bedanke mich, Herr Präsident. Ich sage das auch nur zur Erklärung, weshalb ich auf die allgemeine Aussprache zu dem Problem verzichten muß, das aber nicht getrennt von anderen Problemen der Sozialreform gesehen werden kann; in gar keinem Fall aber ohne Zusammenhang mit dem Problem der Rentenversicherungsreform! Insofern bitte ich Sie, Herr Präsident, zu gestatten, daß ich in den Punkten, in denen die Reform der Rentenversicherung als solche angesprochen ist, der Gründlichkeit wegen darauf eingehe.
    Zum Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz habe ich in diesem Hause schon im September 1949 bei ,dem ersten Antrag der Fraktion der Deutschen Partei Grundsätzliches gesagt. Ich habe sehr bedauert, daß damals unsere Koalitionspartner zusammen mit der Opposition der Auffassung waren, die Probleme des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes müßten bis zur Reform zurückgestellt werden. Auch zu Beginn des 2. Bundestages hat man bei der Ablehnung unserer Anträge diese Auffassung leider wieder vertreten, und zwar sowohl seitens der Opposition wie unserer Koalitionspartner. Es ist gar kein Zweifel, daß das Unrecht, das durch das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz geschaffen ist, indem zweierlei Recht gesetzt wurde — ich unterstreiche hier das, was Frau Döhring gesagt hat —, ein soziales Unrecht ist. Hier handelt es sich um die Folge einer sozialen Versprechung, die bei ihrer Verwirklichung zu sozialer Unzufriedenheit geführt hat. Das sollte uns so bedenklich machen, daß wir ,das SVAG als Schulbeispiel immer vor Augen haben müßten, wenn wir in die Verlockung kommen, etwa anläßlich von Wahlkämpfen oder bei irgendwelchen sozialen Forderungen in der Öffentlichkeit unüberlegte Versprechungen zu machen und Zusagen zu geben, deren finanzielle Auswirkungen wir im Augenblick nicht voll übersehen.
    Der Herr Kollege Schüttler hat in seinen Ausführungen gerade auf die finanziellen Auswirkungen der Leistungen abgehoben. Ich möchte im Augenblick nicht über die finanziellen Auswirkungen sprechen, sondern mich dem Grundsätzlichen dieser Novelle zuwenden. Der Herr Kollege Hammer hat den schwarzen Buben „Finanzminister" an die Wand gemalt. Ich bin der Auffassung, daß er das nicht hätte tun sollen. Es ist in dieser Frage im Augenblick wirklich ganz unwichtig, ob der Herr Finanzminister das Geld aus den Mitteln des Haushalts für die Kriegsopferversorgung, aus der Kasse der Soforthilfeleistungen oder aus dem Zuschuß gibt, den er laut Gesetz den Rentenversicherungsträgern für die Witwenrenten geben muß, daß heißt für die 80 % der JV-Witwen, die Kriegerwitwen sind. Hier handelt es sich vor allem um Kriegsfolgeleistungen für die den Rentenversicherungsträgern Erstattungen gegeben werden. Deshalb könnte ich mir denken, daß der Herr Bundesfinanzminister den Kräften seiner Fraktion nachgegeben hat, die diese Rechnung nicht so ganz klar aufgemacht haben,

    (Zurufe von der Mitte: Doch! Doch!)

    da er ohnehin für Kriegsfolgelasten leisten muß. Der Kriegerwitwe, Herr Kollege Arndgen, ist es vollkommen uninteressant, ob sie ihre Rente aus dem Versorgungstopf, aus dem Versicherungstopf oder aus der Soforthilfe bekommt. Aber sehr wichtig ist, daß sie eine Rentenleistung erhält.
    Es ist, glaube ich, auch notwendig, die Frage zu stellen — ich war bei den Beratungen im Ausschuß noch nicht dabei und muß mich unter Umständen bei den Kollegen, die diese Frage im Ausschuß schon gestellt haben, entschuldigen —, wieviele dieser 80 % Witwen, die Kriegerwitwen sind, nun wirklich mehr bekommen werden und wieviel sie mehr bekommen werden. Es ist fraglich, ob Sie nicht tatsächlich nur eine soziale Versprechung


    (Frau Kalinke)

    machen, die nicht mehr als ein kleines Zugeständnis für Einzelfälle bringen wird und andere ausschließt.
    Deshalb, meine Freunde aus der Koalition, bitte ich auch Sie, ernsthaft zu überlegen, ob Sie bei der doch auch von Ihnen gewollten Forderung, die Reform der Rentenversicherung als erstes Stück der Reform der sozialen Leistungen vorzuziehen, hier um finanzielle Auswirkungen streiten wollen oder ob wir nicht doch das Grundsätzliche dieser Frage gemeinsam überlegen sollten. Die Kollegin Döhring hat mit Recht auf die Konsequenzen hingewiesen, daß Sie mit Ihrem Antrag nun wieder zweierlei Recht schaffen wollen. Nach den von Ihnen geschätzten Zahlen wollen Sie 200 000 Wit: wen einen Rentenanspruch geben, 200 000 Witwen wollen Sie ohne Anspruch lassen; Sie können darüber jetzt schon in einigen Zeitungen lesen. Der Reichsbund und andere Ihnen nahestehende Organisationen haben der Opposition schon indirekt den Auftrag gegeben, in wenigen Wochen mit dem zweiten Antrag zu kommen. Ich frage diejenigen, die diesem Antrag zustimmen wollen, ob sie dann bereit sein werden, einen neuen Antrag erneut abzulehnen.
    Es ist u. a. darüber diskutiert worden, daß man die Leistungen rückwirkend geben sollte. Von anderer Seite wurde gesagt, daß man sie erst zu einem späteren Termin gewähren sollte. Eine solche rückwirkende Auszahlung ist von Gesetzes wegen nicht möglich, weil die interne Verrechnung zwischen Rentenversicherungsträgern und Versorgungsverwaltung das einfach ausschließt. Die Auszahlung könnte erst erfolgen, nachdem die Verrechnung der Ersatzansprüche abgeschlossen ist.
    Daß Sie bei 45 Jahren eine Grenze ziehen, kann ich nicht billigen. Ich habe mir sagen lassen — und Sie haben sich das wohl überlegt —, daß diese Grenze im Zusammenhang mit der Lage auf dem Arbeitsmarkt gesehen werden soll. In den nächsten Monaten wird die Frau als Arbeitskraft mal wieder unerhört interessant sein. Sie wird jenen Berechnungen ausgesetzt sein, die man unter der Überschrift „Arbeitskräftereservoir der Frauen" zusammenfaßt. Unter einem solchen Gesichtspunkt sollte man soziale Leistungen nicht beschließen, und unter einem solchen Gesichtspunkt sollte man auch keine Grenzziehungen vornehmen.
    Herr Kollege Schüttler hat im 1. Bundestag die Ansicht vertreten, daß das Recht der Invaliden- und der Angestelltenversicherung weiter angeglichen werden soll. Auch der hier vorliegende Antrag zur Änderung des § 21 verfolgt zweifelsohne dieses Ziel. Meine Herren, ich bin damit einverstanden. Wenn Sie das Recht der Arbeiter an das der Angestellten angleichen wollen, dann haben Sie aber heute wiederum nicht den vollen, sondern nur einen sehr zaghaften Schritt nach vorn getan. Sie sollten den Mut haben, mir noch heute die Antwort auf die Frage zu geben, ob Sie etwa auch die Absicht haben, nun in der Angestelltenversicherung, wo wir die unbedingte Witwenrente haben, in Zukunft auch die Leistung der Witwenrente erst mit 45 Jahren zu gewähren. Nach dem Grundsatz vom gleichen Recht für alle Staatsbürger und Versicherten ist das eine sehr ernst zu prüfende Frage!

    (Abg. Winkelheide: Ihre Fraktion hat ja unterschrieben, Frau Kalinke!)

    — Sie haben mir das eben schon aufgeschrieben. Es trifft zu, daß meine Fraktion bereit war, die Probleme des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes erneut aufzugreifen, mit allen Konsequenzen, und es trifft zu, daß meine Fraktion den Antrag auf Änderungen in diesem Gesetz unterschrieben hat, allerdings, das muß ich dazu sagen, in der Hoffnung, daß in der Ausschußberatung etwas anderes herauskommen würde als diese Lösung.

    (Beifall bei der DP. — Abg. Horn: Die Hoffnung war ja gar nicht vorhanden!)

    Da aber Sie, meine Herren, die Vorentscheidung

    (Unruhe und Zurufe)

    vermutlich schon getroffen und, wie Sie bei der Verteidigung Ihres Antrags gesagt haben, vor allem finanzielle Überlegungen angestellt hatten, war es meiner Fraktion — das ist kein Geheimnis —, selbst wenn sie wie ein Löwe gekämpft hätte, nicht möglich, nun die Mehrheitsentschließungen des Sozialpolitischen Arbeitskreises der CDU oder der Fraktion der CDU umzuwerfen.
    Wissenschaftliche Untersuchungen sind nicht immer sehr beliebt bei sozialpolitischen Entscheidungen, aber wir haben doch alle gemeinsam beschlossen, daß, damit wir eine Grundlage für sozialpolitische Entscheidungen haben, die soziale Wirklichkeit erforscht werden soll. Wir haben inzwischen erfreulicherweise eine Statistik vorliegen, das ist die L-Statistik.

    (Abg. Arndgen: Die kennen wir noch nicht!)

    Sie bestätigt nicht ganz, was Professor Mackenroth vermutet hat, daß nämlich nicht überall die Kumulation der Renten ein solches Ausmaß annimmt, wie man es befürchtete. Die Hauptproblematik liegt in der Frage doch bei den Witwenrenten: Kann man eine so wichtige Frage wie die Gestaltung der Witwenrente in der Rentenversicherung vorab lösen, ohne sich ganz klar zu sein, was diese Kumulierung von Leistungen bedeutet? Darf man als verantwortungsvoller Sozialpolitiker hier einfach nach finanziellen Grundsätzen sagen: Wenn ich es nicht 400 000 Witwen geben kann, dann gebe ich es einfach nur 200 000 Witwen? Ich gehöre nicht zu den Personen, die etwa die Auffassung vertreten, Witwen oder Rentner wären eine homogene Gruppe. Unter den Witwen gibt es genau so wie unter den Rentnern die unterschiedlichsten sozialen Verhältnisse. Sie können kurze oder lange Zeit verheiratet gewesen sein, sie können jung oder alt, sie können reich oder arm, sie können eine selbständige oder abhängige Existenz haben, sie mögen arbeitsfähig sein oder nicht. Das alles kann doch dem Gesetzgeber, der eine Altersrente oder eine Witwenrente beschließt, nicht Anlaß zur Prüfung sein, sondern Anlaß zur Untersuchung kann doch nur die grundsätzliche Frage sein, ob die Witwenrente bedingt oder unbedingt gezahlt werden soll und wie Beiträge und Leistungen gestaltet werden.
    Deshalb muß ich vor allen Versuchen warnen, in dieser Frage zu einem schlechten Kompromiß zu kommen. Und, Herr Kollege Horn, ich habe auch den Mut, Ihren Antrag entschieden abzulehnen. ja, ich habe sogar den Mut, wenn Sie nicht belehrbar sein sollten, mit der sozialdemokratischen Fraktion zu stimmen und dann zu erklären: Wenn Sie A sagen, dann sagen Sie auch B und zur Not das ganze Abc! Haben Sie den Mut, eine solche Frage


    (Frau Kalinke)

    anzupacken! Haben Sie aber auch den Mut, einzusehen, daß Sie die Reform präjudizieren, ja, eine sinnvolle Reform geradezu verhindern!
    Draußen stellt man sich vor: Reform heißt: „Mehrleistungen für alle." Reform kann aber nicht heißen, „allen" mehr zu geben, ohne Prüfung des Bedarfs und ohne überlegt gezielte Leistungen. Sie haben sich zum Versicherungsprinzip bekannt. Eine Versicherung kann nur Leistungen geben, für die sie von den Versicherten oder der Versichertengemeinschaft Beiträge erhalten hat. Mit Ihrem Zusatzantrag, der natürlich eine Konsequenz Ihres Entschlusses ist, haben Sie praktisch vor, den Weg des Rentenmehrbetragsgesetzes nun fortzusetzen, indem Sie weitere Pauschalerhöhungen geben, ohne daß Sie in der Lage sein werden, einen Anspruch der Witwen etwa nach dem Grundsatz des Versicherungsprinzips in der Invalidenversicherung wirklich nachzuweisen.

    (Zuruf von der Mitte: Unerhört, so etwas!)

    Frau Kollegin Korspeter hat im Ausschuß die Frage gestellt, wie sich das auswirken wird. Natürlich wird es sich so auswirken, wie sich pauschale Leistungen immer auswirken: Die eine Witwe wird nach dem Versicherungsprinzip zu Unrecht etwas bekommen, und die andere, deren Mann ausreichende Beiträge gezahlt hat, wird vielleicht zu wenig bekommen. Aber ich weiß, daß der Herr Bundesminister für Arbeit im Frankfurter Wirtschaftsrat andere Grundsätze angewendet sehen wollte, daß nämlich die Witwen derjenigen, die nun höhere Beiträge bezahlen, auch eine Rente bekommen. Ein solcher Grundsatz auf der Grundlage der Beitragserhöhung, nach dem SVAG für die Zukunft nun auch eine unbedingte Witwenrente in die Invalidenversicherung einzuführen, scheint mir sozialpolitisch sinnvoll und notwendig. Diese Frage kann aber nach meiner Auffassung nicht vorweg gelöst werden. Zuvor müssen all die großen Fragen angeschnitten werden, die sich im Zusammenhang mit der Reform der Rentenversicherung, mit der Gestaltung der Rente überhaupt, mit der Gestaltung des Invaliditätsbegriffs und vieler Probleme mehr ergeben werden.

    (Abg. Winkelheide: Da kann man lange warten!)

    — Meine Herren, wir brauchen nicht lange zu warten. Es steht bei uns, gemeinsam den Arbeitsminister heute noch aufzufordern, uns wenigstens eine Gesetzesvorlage für die Reform der Rentenversicherung vorzulegen.

    (Zuruf von der Mitte: So schnell?)

    Herr Professor Schellenberg hat große Klage geführt. Nun, auch den Antrag Schellenberg — ich sage das ehrlich — sehe ich als einen Kompromißvorschlag an, zunächst etwas zu tun. Aber es ist insofern ein gefährlicher Kompromißvorschlag, als er die künftige Gestaltung der Rentenversicherung, die künftige Gestaltung der Rentenformel, die künftige Gestaltung des Invaliditätsbegriffs und die Lösung all der Probleme, die von Ihnen überhaupt noch nicht überlegt worden sind, präjudiziert. Ungelöst ist auch die Frage: Was wird mit der großen Zahl der beschäftigten Witwen werden, die nun wieder versicherungspflichtig werden und die auch selber Beiträge bezahlen müssen? Das sind doch Fragen, die man nicht leichtfertig oder nebenbei behandeln kann,

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU)

    sondern die man nur hineingestellt sehen kann in das große Problem, die Rentenversicherung von Grund auf zu reformieren.
    Alle Parlamente der Welt, meine Herren und Damen, nicht nur dieses Parlament, haben sich in den letzten Jahrzehnten das Vergnügen gemacht, soziale Leistungen zu versprechen und sie unter Mißbrauch und Überstrapazierung einer doppelten Solidarität zu geben, einmal der Solidaritat der Versicherten, die Sie einfach, ohne sie zu befragen, mit dem Anpassungsgesetz gezwungen haben, doppelte Beiträge zu entrichten, dann aber der Solidarität der Steuerzahler, die Sie jetzt zwingen, mit den festen Bestandteilen der Renten aus Staatszuschüssen weiteren Personenkreisen aus Steuermitteln Zuschüsse zu geben, ohne daß Sie je die ernste Frage prüfen, wo der Bedarf ist und wie sozial gezielt denn alle diese Leistungen aus der Solidaritätshaftung der Versicherten einerseits und der Gemeinschaft der Steuerzahler andererseits sind.
    Das sind die ganz großen Fragen von morgen, in denen wir den Mut zur Entscheidung haben müssen. Man kann, glaube ich, diese Frage nicht allein als ein finanzielles Problem bezeichnen, mit dem Hintergedanken: Es ist ja nicht ganz so schlimm, ob der Finanzminister das aus dem Töpfchen Versorgung oder aus dem Töpfchen Versicherung mit Staatszuschuß nimmt oder ob die Fürsorge sich wieder einmal, wie so oft seit dem Inkrafttreten des Anpassungsgesetzes, auf Kosten der Versicherung und derjenigen, die die Beiträge aufbringen müssen, nämlich der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, entlastet.
    Nun, meine Herren, daß ich auch über das Rentenmehrbetragsgesetz etwas sagen muß, ist nur deshalb nötig, weil seine Formel nun erneut übertragen werden soll. Ich gebe Ihnen zu: Wer dieses Gesetz so will, wie Sie es im Ausschuß beschlossen haben, der muß auch dem Zusatzantrag der CDU zustimmen; denn ohne diesen Zusatzantrag ist es nicht durchführbar. Aber eine soziale Konsequenz möchte ich Ihnen, ohne Prophet zu sein, schon heute voraussagen: Bei den Empfängern kleiner Renten, die heute ebenfalls zusätzliche Fürsorgeleistungen erhalten, wird weiter eine Anrechnung erfolgen. Diese Anrechnung wird wiederum zu sozialen Enttäuschungen führen. Hier wird die Politik der allgemeinen pauschalen Rentenzulagen wieder aufgenommen, mit der man den Armsten nicht hilft, sondern ihnen nur soziale Versprechungen macht, die keine soziale Befriedung zur Folge haben. Alle seit des SVAG gewährten Rentenzulagen mit Ausnahme der Erhöhung nach dem Grundbetragsgesetz sind bei der Fürsorge wieder angerechnet worden und haben gerade bei den Ärmsten der Armen, die Sie doch immer gemeinsam zitieren, zu einer Entlastung der Fürsorge auf Kosten der Versicherung, aber nicht etwa zur sozialen Gerechtigkeit geführt, wie Sie das sozialethisch so oft und, ich muß sagen, sehr oft in absoluter Übereinstimmung auch mit meiner Auffassung begründen. Dieses Modell des Rentenmehrbetragsgesetzes hätte ich, wenn ich in diesem Hause gewesen wäre, mit aller Entschiedenheit abgelehnt. Von ihm hat ja auch Herr Professor Preller neulich beim Reichsbund gesagt, „daß heute niemand der Auffassung sein wird, diese Fragen seien nur mit dem Rentenmehrbetragsgesetz gelöst".


    (Frau Kalinke)

    Ich wäre sehr dankbar, meine Herren, wenn Sie mir vor der Abstimmung noch sagen könnten, wie Sie mit den übrigen Problemen des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes verfahren wollen, ob Sie die unbedingte Witwenrente der Angestelltenversicherung und die Fehler des Anpassungsgesetzes, die so nivellierend auf die Leistungen in der Angestelltenversicherung wirken, nun endlich revidieren wollen — der Arbeitsminister hat es schon 1950 versprochen — oder ob Sie wiederum nur ein Teilgebiet vorwegnehmen werden und damit das große Ganze verhindern.
    Meine Herren und Damen, ersparen Sie mir, Ihnen zu beweisen, wie das Verhältnis der Beiträge zu den Renten, das Sie so oft zitieren, verzerrt ist und durch Ihren heutigen Beschluß weiter verzerrt wird. Der ungleichen sozialen Wirkung ungezielter Staatszuschüsse aus Steuermitteln und der ungleichen Leistung, die Sie jetzt damit geben wollen, daß Sie Witwen zweierlei Rechts schaffen, kann niemand zustimmen, dem es nach seinem Verantwortungsbewußtsein um die wahre soziale Gerechtigkeit geht.
    Meine Herren und Damen, ich habe 1949 und 1953 bei der Begründung unserer Anträge das gesagt, was ich heute wiederholen kann, ohne davon ein Wort oder eine Silbe oder ein Komma wegzulassen. Ich habe damals zum Ausdruck gebracht, daß ich es für die schlechteste Sozialpolitik halte, aus politischen Gründen oder aus Wahlagitation zweierlei Recht zu schaffen, echte Versicherungsansprüche mit Fürsorgeunterstützungen zu verquicken oder nun in der Auseinandersetzung um die Reform nicht den Mut zu Konsequenzen zu haben, selbst wenn sie unpopulär sind. Meine Herren und Damen, ich habe diesen Mut!

    (Zurufe von der Mitte.)

    Aus diesem Grunde werde ich, wenn Sie den Antrag nicht zurücküberweisen und sich überlegen, ob wir nicht doch noch heute den Herrn Arbeitsminister gemeinsam bitten, wenigstens die Reform der Rentenversicherung vorzuziehen, statt durch einen weiteren Flicken auf ein unvollkommenes Gesetz alles zu präjudizieren, um des Grundsatzes willen mit meinen Freunden dem Antrag der SPD zustimmen.

    (Beifall bei der DP und bei der SPD. — Zuruf von der Mitte: Das tun Sie nur! — Weitere Zurufe von der Mitte.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Herr Bundesarbeitsminister.

  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Anton Storch


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (None)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesem Hohen Hause befinden sich noch eine ganze Anzahl von Abgeordneten, die im Wirtschaftsrat das Sozialversicherungs-Anpassungsgesetz mit beschlossen haben. Damals waren wir uns völlig darüber klar, daß man aus der Sozialversicherung nicht Leistungen gewähren kann, für die niemals Beiträge geleistet worden sind. Das war die einheitliche Auffassung des Wirtschaftsrats. Wir haben deshalb die neue Ordnung geschaffen, wonach auch die Witwe des gewerblichen Arbeiters eine Witwenrente bekommen soll, wenn die Anwartschaft des Versicherten erreicht ist, ohne daß sie selber nachweisen muß, daß sie invalide ist. Wir sind damals dazu übergegangen, diese neue Ordnung mit dem Tag eintreten zu lassen, von dem an auch für dieses Risiko Beiträge gezahlt wurden. Wir haben nämlich damals die Beiträge von 5,6 % der Lohnsumme auf 10 % erhöht.
    Bei dem Problem, das heute zu behandeln ist, kommt noch folgendes hinzu. Die Witwen, die wir heute haben, sind zu 80 % Kriegerwitwen, und eine große Anzahl dieser Kriegerwitwen hätten nach der Reichsversicherungsordnung, wie sie vor dem 17. Januar 1941 bestanden hat, nie einen Rechtsanspruch auf eine Witwenrente gehabt. Denn bis dahin galt die gesetzliche Ordnung, nach der Witwenrenten auch in der Angestelltenversicherung nur gezahlt wurden, wenn die Anwartschaft des Versicherten erworben war. Der Nationalsozialismus ist es gewesen, der am 17. Januar 1941 bestimmt hat, daß für alle Kriegsteilnehmer, für alle diejenigen, die als Kriegsbeschädigte nachher Rechtsansprüche geltend machen wollten, oder für deren Hinterbliebene die Anwartschaft als erfüllt galt, wenn auch nur ein Beitrag gezahlt war. Sie sehen hier das klare Wollen der damaligen Staatsleitung, Leistungen und Verpflichtungen der Staatsführung von sich abzuwälzen und sie den Sozial-. versicherungsträgern zu übertragen, einzig und allein weil man dort in den Deckungskapitalien Vermögen sah, das man ebenfalls für die Kriegführung einsetzen wollte.
    Sehen wir doch die Dinge so, wie sie tatsächlich sind; dann werden Sie dem Problem, das heute vor Ihnen steht, ganz anders gegenübertreten. Wir haben bereits für die Frauen, die vor dem Inkrafttreten des Sozialversicherungs-Anpassungsgesetzes ihren Mann verloren hatten, die Altersgrenze von 65 auf 60 Jahre herabgesetzt. Die Witwen in diesem Alter von 60 bis 65 Jahren brauchten also nicht mehr nachzuweisen, daß sie selber invalide waren. Jetzt liegt der Antrag und auch der Beschluß des Ausschusses vor, nach dem diese Altersgrenze auf 45 Jahre herabgesetzt werden soll. Dadurch tritt meines Erachtens eine Erweiterung der Verpflichtung der Sozialversicherungsträger in einer Größenordnung von 40 Millionen DM im Jahr ein, für die keine Beiträge gezahlt worden sind. Wir wollen uns doch immer und immer wieder des Grundsatzes erinnern, der im Wirtschaftsrat noch allgemein anerkannt wurde: In einer Versicherung keine Leistungen, für die nicht Beiträge gezahlt worden sind! Aber wir finden uns damit ab, und auch die Leute aus den Versicherungsträgern würden sich damit abfinden, weil es ja eine vorübergehende Maßnahme ist. In einigen Jahren werden wir den Zustand haben, daß alle die Witwen, die damals noch nicht bedacht worden sind, in den Kreis der Berechtigten eingeführt sind. Aber die Belastungen, die hier nun eintreten, müssen klar gesehen werden.
    Soweit die Kriegerwitwen in Frage kommen, haben wir die Vergütung an die Versicherungsträger über § 90 des Versorgungsgesetzes. Auf diese Art kommt für den Finanzminister durch dieses Gesetz eine zusätzliche Leistung von über 79 Millionen DM in Frage. Diese wesensfremden Verpflichtungen, die man den Sozialversicherungsträgern übertragen hat — ich möchte Ihnen mit aller Deutlichkeit sagen, daß man sie nicht allein durch das Gesetz aus dem Jahre 1941 mit besonderen Verpflichtungen belastet hat, sondern auch noch einmal mit der Rentner-Krankenversicherung, die heute eine Leistung von ungefähr einer halben Milliarde DM ausmacht —, sie hindern uns doch daran, eine wirklich ausreichende Rente für die-


    (Bundesminister Storch)

    jenigen festzulegen, die von der Rente zu leben gezwungen sind.

    (Zustimmung rechts.)

    Mir wird doch niemand sagen wollen, daß sich die jüngeren Witwen, also die, die vor über 7 Jahren ihren Mann verloren und heute noch nicht das 45. Lebensjahr erreicht haben, nicht wieder in der einen oder anderen Form in das wirtschaftliche Leben eingegliedert haben.

    (Abg. Frau Korspeter: Aber die Angestellten!)

    — Ja, bei der Angestelltenversicherung hat man die ganze Beitragsleistung und die Rentenberechtigungen ganz anders gestaltet. Es ist doch heute so, daß die sogenannten Steigerungsbeträge, die in der Invalidenversicherung 1,2 % betragen, in der Angestelltenversicherung nur 0,7 % ausmachen. Mit anderen Worten: die Gestaltung der Dinge dort war von vornherein eine andere. Das Risiko der Witwenrente war in der Angestelltenversicherung seit ihrem Bestehen eine Tatsache; dafür sind andere Beiträge geleistet worden.

    (Abg. Dr. Schellenberg: Aber die Beiträge zur Arbeiterund Angestelltenversicherung sind seit 1942 die gleichen, Herr Minister!)

    — Ja, aber die Leistungen sind heute in der Invalidenversicherung — in der wir diese Leistungen früher nicht hatten — andere als in der Angestelltenversicherung. Wir wissen doch aus den Beratungen des Beirats, daß diese Dinge in eine Ordnung gebracht werden sollen.

    (Abg. Frau Korspeter: Das wissen wir doch leider nicht, Herr Minister, was im Beirat geschieht!)

    — Das wissen Sie nicht? Nun, Frau Korspeter, ich bin der Überzeugung, daß Ihre persönlichen Freunde, oder einer von denen, die im Beirat mitarbeiten, auch Sie darüber etwas informiert hat. Ganz so geheim sind diese Dinge ja nicht. Ich bin überzeugt, daß Sie schon etwas wissen.
    Deshalb bin ich der Meinung, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sollten dem Gesetz in der Fassung der Ausschußvorlage zustimmen und dazu den von der CDU gestellten Änderungsantrag annehmen, der letzten Endes nichts anderes will, als eine reibungslose Durchführung dieses Gesetzes zu ermöglichen.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)