Rede:
ID0209418100

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Metadaten
  • insert_drive_fileAus Protokoll: 2094

  • date_rangeDatum: 6. Juli 1955

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    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    Rede von Hugo Scharnberg


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Das absolute Mehrheitswahlrecht entspricht nicht dem relativen Mehrheitswahlrecht. Sie haben völlig recht, daß das absolute Mehrheitswahlrecht nicht zur Bildung von zwei Parteien führt. Infolgedessen bin ich auch der Meinung, daß dieses Wahlrecht nicht empfehlenswert ist.

    (Abg. Dr. Menzel: Zum gleichen Ergebnis führen aber auch Wahlvereinbarungen!)

    Das Verhängnis nahm dann im Jahre 1932, als im Juli ein Reichstag von 608 Abgeordneten gewählt wurde, seinen folgerichtigen Verlauf. In diesem Parlament befanden sich 89 Kommunisten und 230 Nationalsozialisten. Sie bildeten damit zusammen eine Mehrheit, natürlich ohne sich aber zu einer konstruktiven Regierung zusammenfinden zu können oder zu wollen. Eine demokratische Regierung war nicht mehr möglich.
    Ich will gewiß nicht behaupten, daß das falsche Wahlrecht allein für alles das, was dann seit dem Jahre 1933 geschah, verantwortlich ist. Ich behaupte aber, daß, wenn die Weimarer Republik von vornherein das relative Mehrheitswahlrecht gehabt hätte, der Nationalsozialismus ebenso wie der Kommunismus niemals zur Entstehung gekommen wären und infolgedessen dann auch nicht den verheerenden Einfluß hätten gewinnen können, der nachher zum „Dritten Reich" führte.

    (Sehr richtig! bei der CDU/CSU.)

    Man hört immer wieder die Meinung, daß das Wahlrecht von 1949, das dem sozialdemokratischen Entwurf entspricht, und das Wahlrecht von 1953, das dem FDP-Entwurf entspricht, eine Mischung und somit ein Kompromiß zwischen Mehrheits-
    und Verhältniswahl darstellen. Das ist nicht der Fall; denn in beiden Fällen werden die in der direkten Personenwahl im Wahlkreis errungenen Mandate auf die Listenmandate angerechnet, und auf diese Weise werden die Mandate genau verhältnismäßig auf die an der Wahl beteiligten Parteien — mit Ausnahme natürlich derjenigen, die
    der Sperrklausel zum Opfer gefallen sind — verteilt. Die Wahlrechte sind also reine Verhältniswahlrechte, und die Mischung dieser Wahlrechte beruht auf einer Verbindung von Personen- und Listenwahl, nicht aber von Mehrheits- und Verhältniswahl.
    Über eine Mischung zwischen Personen- und Listenwahl läßt sich reden. Wir lehnen jedoch — ich verweise auf die von mir bereits gemachten Ausführungen — mit allem Nachdruck den Verhältniswahlcharakter dieser Wahlrechte ab, und aus diesem Grunde lehnen wir auch die Vorschläge der SPD und der FDP ab; denn wir wollen dafür sorgen, daß Entwicklungen, wie sie in der Weimarer Republik möglich waren, in Zukunft unmöglich gemacht werden.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)

    Mein Freund Stücklen hat mit einer großen Zahl von Kollegen meiner Fraktion einen Entwurf auf der Basis des relativen Mehrheitswahlrechts eingereicht. Ich stehe nicht an, hier zu sagen: so sehr wir im grundsätzlichen das Prinzip des Mehrheitswahlrechts als das beste anerkennen, sind wir doch auch zu einem Kompromiß bereit, und das ist der Grund, weswegen meine Fraktion keinen eigenen Entwurf eingebracht hat.
    Das Kompromiß, das uns vorschwebt, muß jedoch ein echtes Kompromiß sein, das heißt, es muß den Gesichtspunkten, die ich vorgetragen habe, und den Zielen Rechnung tragen, die wir im Wahlrecht verfolgt zu sehen wünschen, gleichzeitig aber auch der Tatsache, daß wir nun einmal nicht zwei, sondern fünf Parteien haben.
    Wir sind der Auffassung, daß die Frage des Wahlrechts von eminent staatspolitischer Bedeutung ist. Welch unerhörte Bedeutung das Wahlrecht hat, zeigt die Tatsache, auf die ich vorhin hingewiesen habe und die ich noch einmal unterstreichen möchte: Nationalsozialismus und Kommunismus wären nie zur Entwicklung gekommen, wenn wir in der Weimarer Republik von vornherein ein richtiges Wahlrecht gehabt hätten und nicht das falsche Verhältniswahlrecht.
    Die Verhältnisse in England und Amerika, meine Damen und Herren, beweisen die Richtigkeit dieser Behauptung.

    (Widerspruch beim GB/BHE und bei der SPD.)

    Wir sind der Meinung, daß weite Kreise unseres
    Volkes die Form der Demokratie, wie sie in England und Amerika besteht und wie sie durch das
    Wahlrecht begründet ist, für richtig halten, und
    wir glauben, daß die Wahlresultate der letzten
    Jahre uns einen klaren Hinweis in dieser Richtung und auch einen entsprechenden Auftrag
    geben. Durch den Ausgang der Wahlen im Jahre
    1953 ist uns in dieser Frage, von der nach unserer
    festen Überzeugung das zukünftige Schicksal unserer Demokratie entscheidend mit abhängt, eine
    besondere Verantwortung übertragen worden. Wir
    hoffen, daß die anderen Parteien dieses Hauses,
    insbesondere unsere Koalitionspartner, Verständnis dafür haben, wenn wir dem Gefühl dieser Verantwortung folgen, die wir für die Zukunft unserer Demokratie und damit unseres Volkes tragen.
    Wir sind, wie ich sagte, kompromißbereit. Über die Frage wie dieses Kompromiß auszusehen hat, müssen Verhandlungen im Ausschuß stattfinden, und ich darf hier der Hoffnung Ausdruck geben,


    (Scharnberg)

    daß auch Besprechungen, die wir unmittelbar nach den Parlamentsferien mit unseren Koalitionspartnern einleiten werden, die Grundlage dafür schaffen, daß die Ausschußberatungen schnell zu einem Ergebnis führen und dadurch ein Wahlrecht auf einer möglichst breiten parlamentarischen Grundlage geschaffen werden kann.
    Hier möchte ich dem Kollegen Rehs von der SPD, der den Entwurf der SPD begründete, sagen, er kann ganz beruhigt sein. Wir werden die Wahlrechtsfrage nicht zum Spielball der Koalitionspolitik machen, und das ist auch bisher in keiner Weise geschehen.

    (Abg. Hermsdorf: Sie wollen sich doch nun mit den anderen Koalitionsparteien darüber unterhalten! Was ist denn das anderes?)

    Wenn er meinte, die Spatzen pfiffen etwas Derartiges von den Dächern, so hat er auf Spatzen gehört, die falsche Töne pfeifen.
    Wir stimmen dem Kollegen Rehs im übrigen auch darin zu, daß wir ein dauerhaftes Wahlrecht schaffen wollen, und wir hoffen, daß die SPD hierzu ihren Beitrag leistet. Der darf aber, meine Damen und Herren, natürlich nicht so aussehen, daß wir einfach die Konzeption der SPD akzeptieren sollen.
    Zum Schluß noch ein Wort zu der Frage der Wahl der Berliner Abgeordneten. Diese Frage liegt uns ebenso wie Ihnen sehr am Herzen, und wir werden sie unter Berücksichtigung der staatsrechtlichen Gegebenheiten im Ausschuß mit aller Sorgfalt behandeln.
    Im übrigen sind wir der Auffassung, daß die Wahlrechtsfrage, wie im vorigen Bundestag, von einem Sonderausschuß behandelt werden sollte, da für die Behandlung dieses Problems die Sachverständigen der einzelnen Fraktionen in einem Ausschuß zusammengestellt werden müssen.
    Ich beantrage daher namens meiner Fraktion die Einsetzung eines 23er-Sonderausschusses.
    Ich beantrage weiterhin die Überweisung der drei Vorlagen an diesen Ausschuß.

    (Beifall bei der CDU/CSU.)



Rede von: Unbekanntinfo_outline
Das Wort hat der Abgeordnete Euler.

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    Rede von August-Martin Euler


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (FDP)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (DP)

    Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben jetzt den zweiten Bundestag, der aus einem Wahlrecht hervorgegangen ist, das nicht Mehrheitswahlrecht, sondern im Kern Verhältniswahlrecht ist. Dennoch haben wir keine Parteienzersplitterung, und wir haben keine fortschreitende Radikalisierung.

    (Zustimmung bei der SPD und beim GB/BHE.)

    Wir haben keine Unstabilität des Parlaments und der Regierung, wir haben keine verwischte Verantwortung,

    (Sehr gut! bei der SPD)

    und wir haben keine mangelnde Entschlußfähigkeit. Wenn es richtig wäre, was wir immer wieder von den Anhängern des Mehrheitswahlrechts hören, daß das Mehrheitswahlrecht der Bringer alles Guten ist und daß das Verhältniswahlrecht der Übeltäter für alle großen Mißstände in einem Staat, in einer Demokratie ist, dann, meine sehr geehrten
    Damen und Herren, hätte sich von diesen verheerenden Auswirkungen des Verhältniswahlrechts in den Jahren seit 1945 einiges zeigen müssen. Denn es sind jetzt immerhin zehn Jahre, daß wir neue deutsche Demokratie praktizieren. Ich darf daran erinnern, daß wir innerhalb dieser zehn Jahre in einer ganzen Anzahl von Ländern nicht etwa vom Verhältniswahlrecht zum Mehrheitswahlrecht gekommen sind, sondern daß der Weg mit Zustimmung der CDU und der CSU in zahlreichen Ländern ein umgekehrter war: von einem Wahlrecht mit einem, wie wir immer wieder hören, stark integrierenden Einschlag, also einem Wahlrecht mit Mehrheitseinschlag zum Verhältniswahlrecht, und das mit Zustimmung der CDU/CSU!

    (Abg. Lücke: Leider, Herr Euler!)

    — Ja, leider! Über das „leider" wollen wir uns nachher mal unterhalten. Bleiben wir zunächst einmal dabei, daß die Entwicklung so gelaufen ist und daß von den katastrophalen Folgen dieser Entwicklung des Wahlrechts bisher nichts eingetreten ist, und ich glaube, wohl sagen zu können: auch in den nächsten Jahren — alle Anzeichen gehen dahin — nichts eintreten wird.

    (Zuruf von der Mitte: Die Weimarer Zeit hat 15 Jahre gedauert!)

    Ihre Theorie stimmt ja nicht.

    (Abg. Baur [Augsburg]: Sehr gut!)

    Sie können aus der heutigen Zeit keine Argumente für Ihre Lieblingstheorie bringen, daß das Verhältniswahlrecht zerstörende Wirkungen habe, und müssen deshalb auf die zwanziger Jahre zurückgreifen. Aber dabei passieren Ihnen dann einige, wie ich doch meine, recht grobe Fehler. Zunächst einmal lassen Sie völlig die Erwägung außer acht, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU, soweit Sie Anhänger des Mehrheitswahlrechts sind, daß unter der Herrschaft des Mehrheitswahlrechts kein Parlament etwa die Sicherheit hat, von schwankenden Mehrheiten frei zu bleiben.

    (Abg. Baur [Augsburg] : Sehr richtig!)

    Es hat sich auch in England und in den Vereinigten Staaten unter der Geltung des relativen Mehrheitswahlrechts immer wieder ereignet, daß beide Parteien etwa gleich stark aus der Wahl hervorgingen.

    (Zurufe von der CDU/CSU: Sehr selten! — Nicht zu oft!)

    — Na, immerhin etwas öfter, als es Ihnen vielleicht in Erinnerung ist. Sehen Sie sich daraufhin einmal die amerikanische Geschichte seit 1789 und die englische Geschichte der letzten zwei Jahrhunderte an. Da werden Sie feststellen, daß es dort in den Parlamenten doch öfter Perioden einer fast völligen Ausgeglichenheit der beiden Parteien gegeben hat und daß dies auch in England mehrfach zu vorzeitigen Wahlen geführt hat.

    (Abg. Lücke: Aber nie zu einem Hitler!)

    Andererseits werden Sie mir zugeben, daß aus der Verhältniswahl in vielen Fällen Parlamente mit keineswegs schwankenden, sondern völlig sicheren Mehrheitsverhältnissen hervorgehen. Wie eben Herr Kollege Scharnberg auch richtig festgestellt hat, waren während der ersten vier Jahre der Weimarer Demokratie die Mehrheitsverhält-


    (Euler)

    nisse im Reichstag keineswegs schwankend, sondern völlig stabil.

    (Abg. Stücklen: Sehr richtig!)

    Aber sie wurden schwankend innerhalb der Legislaturperioden. Das muß man allerdings sehen, und dann muß man fragen: woran lag das, daß ein Parlament, das bei seinem Zusammentritt eine völlig klare Regierungsbildung ermöglichte und für diese Regierungsbildung eine saubere Mehrheitsbildung lieferte, im Laufe seiner Wirkungszeit dahin kam, daß die Regierungsmehrheit verfiel und infolgedessen die Mehrheitsverhältnisse schwankend wurden?
    Da darf ich Sie auf die grundlegenden verfassungsrechtlichen Mängel der Weimarer Demokratie aufmerksam machen, und diese Mängel hat man leider im Laufe der Jahre nicht abgestellt, obwohl Reformversuche, vernünftige Reformvorschläge in der damaligen Zeit aus allen demokratischen Parteien gemacht worden sind, auch aus der Sozialdemokratie heraus; denn auch in der Sozialdemokratie hatte man diese institutionellen Mängel sehr wohl erkannt.
    Der gröbste Mangel war natürlich, daß die Verfassung ein Mißtrauensvotum ermöglichte, bei dem sich Parteien, die keinerlei Positives gemeinsam hatten, lediglich zu der negativen Zwecksetzung zusammenfinden konnten, durch ein Mißtrauensvotum die Regierung aus den Angeln zu heben. Ungeachtet dessen, daß man hinterher nicht zusammenwirken konnte, um eine neue Regierung zu bilden, konnte man zusammen stimmen, um die gegenwärtig amtierende Regierung zu stürzen. Davon hat man öfters Gebrauch gemacht, davon haben jeweils die verschiedensten Parteien Gebrauch gemacht. Wenn sie glaubten, es sei eine gesetzgeberische oder aber eine Exekutivmaßnahme der jeweiligen Regierung zu riskant, dann hielt man es für richtig, sich aus der Koalition zurückzuziehen und die Regierung zu stürzen. Wir haben mehrfach erlebt, daß Kommunisten und Deutschnationale nicht etwa in der Lage waren, die Regierung zu stürzen, daß sie aber in die Lage gebracht wurden, dies zu tun, dadurch, daß eine Koalitionspartei — auch mitunter die SPD — absprang

    (Abg. Stücklen: 1928!)

    und dadurch der Minderheit der beiden radikalen Flügel zur Mehrheit verhalf. Wir haben diesen grundlegenden Mangel der Weimarer Verfassung im Parlamentarischen Rat abgestellt, und es waren ja maßgeblich auch Sozialdemokraten, die dafür Sorge getragen haben, daß das negative Mißtrauensvotum durch das konstruktive Mißtrauensvotum ersetzt wurde. Wir verdanken dieser tiefgreifenden institutionellen Änderung ganz außerordentlich viel für die Stabilität unserer neuen Demokratie, so daß Gott sei Dank diese neue Demokratie nicht mehr dauernd am Rande der Anarchie steht. Wir wollen in Zukunft alles tun, um zu verhindern, daß das eintritt. Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie sperren sich gegen die richtige Erkenntnis, wenn Sie meinen, das Verhältniswahlrecht sei damals daran schuld gewesen, und wenn Sie eben nicht sehen, daß die nachteiligen Wirkungen des Verhältniswahlrechts nur eintreten konnten, weil man eine Verfassungsregelung geschaffen hatte, die die jeweiligen Regierungsparteien geradezu zur Flucht aus der Verantwortung einlud.
    Das war nicht der einzige schwerwiegende institutionelle Mangel. Es kam der zweite hinzu. So wie man durch das Mißtrauensvotum den Parteien ermöglichte, jederzeit aus der Regierung davonzulaufen, so ermöglichte man ihnen auch, aus dem Parlament davonzulaufen. Die Parlamentsauflösung war in der Weimarer Zeit außerordentlich leicht. Wir haben aus den Erfahrungen der Weimarer Zeit den zweiten verfassungsrechtlichen Schluß gezogen; ebensowenig wie wir das Mißtrauensvotum nach Art der Weimarer Verfassung wieder gebracht haben, ebensowenig haben wir die Vorschriften der Weimarer Verfassung über die Möglichkeiten der leichten Parlamentsauflösung übernommen, wie sie in jener Verfassung enthalten waren. Gott sei Dank zeigt unser Bonner Grundgesetz so gut wie keine Möglichkeit der vorzeitigen Parlamentsauflösung.
    Zum dritten. Sie wissen, wie radikalisierend und zerrüttend in der damaligen Zeit sich jene Veranstaltungen auf die Arbeit des Parlaments ausgewirkt haben, die als Volksbegehren, Volksentscheid usw. bezeichnet waren! Volksbegehren und Volksentscheid wurden von der Weimarer Verfassung ebenfalls begünstigt, und aus den schlechten Erfahrungen, die man mit diesen Institutionen gemacht hat, haben sämtliche staatstragenden Kräfte der neuen Demokratie in den Jahren 1948 und 1949 den Schluß gezogen, daß Volksbegehren und Volksentscheid aus dem Bonner Grundgesetz zu verbannen waren. Wir kennen Gott sei Dank kein Volksbegehren mehr, wir kennen keinen Volksentscheid mehr.
    Viertens. Zu den leichten Möglichkeiten der Regierungsabsetzung, der Regierungs- und das heißt vorher Koalitionssprengung, ferner der Parlamentsauflösung kam noch eine dritte Möglichkeit für die Parteien und für die Parlamentarier, aus ihrer Verantwortung zu entfliehen. Und das war der Notstandsartikel 48.

    (Abg. Menzel: Sehr richtig!)

    Er führte in der Handhabung, die man damals einreißen ließ, zur Selbstausschaltung der Demokratie,
    soweit die Demokratie im Parlament verkörpert ist.
    Nun nehmen Sie das zusammen, all das, was wir aus dem Bonner Grundgesetz herausgehalten haben, was aber in der Weimarer Verfassung enthalten war: das leichte Mißtrauensvotum, die Parlamentsauflösung, Volksbegehren und Volksentscheid und den Notstandsartikel 48, — ja, da haben Sie die Ursachen, die dem Verhältniswahlrecht, nicht, weil dieses Wahlrecht als solches negative Auswirkungen haben muß, sondern erst durch Hinzutreten dieser Umstände eine negative Wirkung gaben. Heute ist das alles anders, und infolgedessen ist es kein Wunder, daß nunmehr Ihre schöne Milchmädchenrechnung: die Demokratie wird durch die Verhältniswahl kaputtgemacht, nicht mehr stimmt.

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Weil diese Ursachen einer verhängnisvollen Entwicklung in der neuen Demokratie abgeschafft sind, können Sie die letzten Jahre seit 1945 nicht mehr als Belegstück für Ihre Theorie heranziehen. Deshalb müssen Sie zurückgehen auf die Jahre vor 1933.
    Wir haben aber nicht nur verfassungsrechtliche Mängel beseitigt, die leider der Weimarer Demokratie durch all die Jahre hindurch anhafteten,


    (Euler)

    ohne daß sie beseitigt wurden, sondern wir haben noch etwas anderes beseitigt. Wir haben beseitigt, daß das Verhältnisprinzip so rein angewandt wird, daß auch dem Wahlrecht dann ein anarchisierender Charakter zuteil werden kann. Wenn man das Verhältnisprinzip bis zur letzten Konsequenz durchführt, d. h. wenn man ihm keine Sperrklausel gibt und wenn man ihm eine Ausgestaltung gibt, die die absolute Anonymität, die absolute Unpersönlichkeit bedeutet, dann werden negative Auswirkungen unvermeidlich. Das ist aber keineswegs notwendigerweise so. Man kann, wie die letzten Jahre bewiesen haben und wie wir das 1949 und 1953 zuwege gebracht haben, erstens ein Verhältniswahlrecht so ausgestalten, daß die Zersplitterung bis hinein zu kleinsten Splittergruppen nicht durch das Wahlrecht gefördert oder ermöglicht wird. Man kann zum zweiten dem Verhältniswahlrecht einen Persönlichkeitscharakter geben, so daß man jedenfalls nicht mehr von Anonymität in dem Sinne sprechen kann, wie das bei dem Verhältniswahlrecht der zwanziger Jahre der Fall war. Wir haben auch da Korrekturen vollzogen. Nachdem nun diese Korrekturen vollzogen worden sind — einmal im Grundgesetz gegenüber dem Verfassungszustand der zwanziger Jahre und zweitens in der Ausgestaltung des Wahlrechts gegenüber der Art des Verhältniswahlsystems, wie wir es in den zwanziger Jahren hatten —, stimmt Ihre Theorie einfach nicht mehr.
    Wir können uns heute zur Rechtfertigung unseres Wahlrechtsvorschlags darauf berufen: ein Wahlrecht dieser Art hat funktioniert, es hat staatspolitisch einwandfreie Resultate geliefert, wir haben heute einen Zustand, der frei ist von den Bedenken, Krisen und Gefahren staatspolitischer Entwicklung, wie sie in den zwanziger Jahren vorhanden waren. Deswegen können wir sagen: halten wir an dieser Art bewährten Wahlrechts fest, dies um so mehr, als das Verhältniswahlrecht, Herr Minister Schröder, wenn man seine Gefahren durch Sperrklausel und Persönlichkeitscharakter zu nehmen weiß, immerhin den außerordentlich großen Vorteil der Gerechtigkeit hat. Infolgedessen wird eine Mehrheit, die über Verhältniswahlrecht im Parlament in Erscheinung tritt, auch wirklich von einer Mehrheit des Volkes getragen. Ihr berühmtes Mehrheitswahlrecht ist doch in aller Regel ein Minderheitswahlrecht,

    (Sehr richtig! bei der SPD)

    d. h. die Regierung stützt sich in vielen Fällen gar nicht auf die Mehrheit des Volkes, sondern auf eine Minderheit, die durch die Auswirkungen des Wahlrechts dann im Parlament künstlich zu einer Mehrheit gemacht wird.
    Nun lassen Sie mich :das entscheidende Wort sagen: Wenn die Entwicklung der letzten Jahre gezeigt hätte, daß man, um staatspolitische Stabilität, um klare Verantwortungsverhältnisse zu erreichen, um Radikalisierung, um Partenzersplitterung zu vermeiden, das Mehrheitswahlrecht bräuchte, welches Stabilität im Parlament um den hohen Preis herstellen soll, daß eine Minderheit des Volkes eventuell zu Trägern der Mehrheit im Parlament wird, dann müßte man es in Erwägung ziehen. Aber es hat sich gezeigt, daß das gar nicht nötig ist, nachdem wir die verfassungrechtlichen Mängel der Weimarer Demokratie behoben und andererseits auch das Wahlrecht auf Verhältniswahlbasis so ausgestaltet haben, daß es frei ist
    von den Mängeln, die ihm in den zwanziger Jahren allerdings anhafteten. Nachdem das geschehen ist, müssen wir sagen, hat das Wahlrecht, wie wir es 1949 gemacht haben und das dann nach der Meinung meiner politischen Freunde 1953 um einiges verbessert worden ist, den großen Vorzug für sich, daß es wünschenswerte staatspolitische Resultate mit der Gerechtigkeit verbindet. Erinnern wir uns doch auch beim Wahlsystem daran, daß Gerechtigkeit zur Fundierung einer Demokratie auch in der Ausprägung des Wahlrechts nicht ein schlechtes, sondern ein gutes Prinzip ist. Wir wollen dieses Prinzip der Gerechtigkeit auch in dieser Frage nicht unnötigerweise preisgegeben wissen.

    (Beifall bei der FDP und bei der SPD.)