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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
  • folderAnlagen
    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung des Antrages unter Punkt 2 b) der Tagesordnung hat der Abgeordnete Dr. Schneider.
    Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre und die Pflicht, den von meiner Fraktion eingebrachten Entwurf eines Bundeswahlgesetzes Drucksache 1444 zu begründen, und bin gebeten worden, gleichzeitig einige Worte der Stellungnahme zu den Vorlagen Drucksachen 1272 und 1494, den beiden anderen Gesetzentwürfen, die vorliegen, zu sagen.
    Bevor ich mich aber unserem eigenen Gesetzentwurf zuwende, gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen. Gestern wurde mir gegenüber irgendwo in diesem Hause von einem sehr Prominenten gesagt: Na, na, diesen Nachmittag — gemeint war heute — sei ja die Anwesenheit im Plenum nicht so dringend erforderlich, denn dort !würden wieder Vorlesungen über Wahlrecht gehalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie keine Angst! Ich will Ihnen keine Vorlesung halten, sondern ich will mich so kurz fassen, wie es nur irgend geht, und Ihnen nur an Hand des Gesetzestextes unseres Entwurfs die wesentlichsten Prinzipien — um. die kann es sich in der ersten Lesung ja nur handeln — darlegen.
    Aber einige Vorbemerkungen! Der Herr Kollege Rehs hat ganz recht, wenn er daran erinnert, in welcher geradezu gespannten, ich möchte sagen: hektischen Atmosphäre das Wahlrecht von 1953 in diesem Hause verabschiedet wurde. Ich erinnere mich nur sehr ungern daran; denn was damals hier vor sich ging, war nicht gerade ein Ruhmesblatt für die deutsche Demokratie. Ich bin nur froh, daß es damals noch in letzter Minute, aber buchstäblich in letzter Minute gelang, in der Form des Kompromißentwurfs, wie er sich damals dann entwickelte, eine breite Mehrheit des ganzen Parlaments zu finden. Ich hoffe, daß es auch diesmal gelingen wird, eine breite Mehrheit für — ja, hoffentlich unseren Entwurf zu bekommen, damit nicht ein Wahlrecht mit einer nur ganz knappen Mehrheit dieses Parlaments verabschiedet wird; denn das würde ich allerdings für einen wirklich entscheidenden Fehler halten, und es würde polltisch-psychologisch die schwersten Bedenken auslösen müssen. Wir sollten uns, soweit wir dazu berufen sind, mitzuwirken, alle bemühen, in einer ruhigen sachlichen Atmosphäre die Dinge zu erörtern, damit von vornherein Spannungsmomente, hervorgerufen durch überspitzte Formulierungen, vermieden werden. Formulierungen, die wiederum geradezu herausfordern, Formulierungen, die auch, sagen wir einmal, den guten Willen des anderen von vornherein bezweifeln, und dergleichen mehr sollten wir unterlassen, damit wir nicht wiederum die hektische Atmosphäre schaffen, wie sie damals in diesem Hause herrschte.
    Auch wir hätten gewünscht, daß die Bundesregierung rechtzeitig einen Regierungsentwurf vorgelegt hätte. Bis heute liegt leider keiner vor.

    (Abg. Dr. Menzel: Vielleicht ganz gut!)

    — Vielleicht, Herr Kollege Menzel, ist es ganz gut, aber so zu folgern, wie es der Herr Kollege Rehs getan hat, ist doch nicht ganz richtig. Er hat gesagt: Hier lagen wahrscheinlich „Koalitionsabreden" vor, und in der Koalition hat das nicht geklappt, und man versucht, Druck auszuüben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein solcher Druck Erfolg gehabt hätte—wenn ich schon einmal dieser These folge, die ich nicht bejahe, sondern nur als Ausgangsbasis nehme —, dann hätten Sie nicht den Antrag meiner Fraktion lauf Druck-


    (Dr. Scheider [Lollar])

    sache 1444 vor sich liegen; denn wir sind auch ein Teil dieser Koalition, und gerade bei der Behandlung dieser Materie sind für uns nicht die politischen, sagen wir einmal: allein koalitionspolitischen Überlegungen maßgebend, wie Sie, Herr Kollege Rehs, das vermutet haben. Sie können da ganz beruhigt sein.

    (Zuruf von der SPD.)

    Aber nun zu unserem Entwurf selbst. Sie sehen, daß er im wesentlichen die Form behalten hat wie das Gesetz von 1953. Wir haben nur das äußere Gewand aus systematischen Gründen etwas grundsätzlich gewandelt, aber nicht den Inhalt in seinen Hauptprinzipien. Wir haben darin noch Abstriche gemacht und alles aus dem Gesetz herausgelassen, was nach unserer Auffassung nicht in das Gesetz selbst, sondern in die Wahlordnung gehört.
    Nun zum Wahlsystem. Wir sind auch der Meinung, daß die Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 484 nicht länger aufrechterhalten bleiben sollte, aus den guten Gründen, die der Sprecher vor mir angeführt hat. Wir haben deshalb auch formuliert:
    Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich
    aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen
    aus 418 Abgeordneten.
    400 sind bei uns für das Bundesgebiet und 18 für Berlin vorgesehen.
    Wir haben nur 18 für Berlin angenommen, weil wir uns errechnet haben, daß sich entsprechend der Bevölkerungszahl dieses Beteiligungsverhältnis für Berlin ergibt. Der SPD-Entwurf sieht für Berlin 20 Abgeordnete vor. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß die SPD auf diese Zahl gekommen ist, weil sie eine schwierige Wahlkreiseinteilung in Berlin vermeiden will; das ist meine Vermutung, ich weiß nicht, ob das zutrifft. Ich habe gesehen, daß Berlin aus 12 Bezirken besteht, und ich nehme an, daß die SPD das als Grundlage genommen hat und daß sich dann bei dem Verhältnis 60 zu 40 logischerweise in ihrem Entwurf für Berlin die Zahl 20 ergeben hat. Ich sehe, drüben wird genickt; meine Kombination entspricht also der Wirklichkeit. Wir wollen also nur 18 Abgeordnete für Berlin. Deshalb kommen wir auch nicht zu einer Zahl von 255 Wahlkreisen, wie sie sich logischerweise ergeben müßte, sondern nur zu 253. Wir wollen die Einteilung Berlins in 11 Wahlkreise Berlin selbst überlassen. Berlin soll das im Rahmen der ihm zustehenden Kompetenzen selbst bestimmen.
    Für selbstverständlich halten wir aber auch, daß Berlin diesmal nicht mehr nach einem Sonderwahlrecht wählt; wir müssen Berlin mit einbeziehen. Sie sehen, daß meine Freunde und ich noch einen Schritt weitergegangen sind. Wir erwähnen das Land Berlin gar nicht mehr expressis verbis, sondern um noch deutlicher zu machen, daß uns das eine große [Selbstverständlichkeit ist, sagen wir in § 2: „Wahlgebiet ist der Geltungsbereich dieses Gesetzes". Da wir hinten die Berlin-Klausel eingefügt haben, bedeutet das, daß auch Berlin als Wahlgebiet im Sinne dieses Gesetzes anzusprechen und 'bestimmt 'ist. Wir halten das bei der Entwicklung der politischen Lage für selbstverständlich, und es bedarf wohl auch keiner langen Begründung.
    Nun haben wir uns veranlaßt gesehen, bezüglich der Wahlkreiseinteilung etwas vorzusehen, was im alten Wahlgesetz nicht vorhanden war. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir unserem Gesetz zwei Anlagen beigegeben haben. Die eine bestimmt, wieviel Abgeordnete in jedem Land gewählt werden sollen. Die Anlage 2 übernimmt vorläufig — ich sage ausdrücklich: vorläufig — die Wahlkreiseinteilung, wie sie heute besteht. Das soll aber nicht bedeuten, daß nach unserer Auffassung die Art der Einteilung der Wahlkreise, wie sie in der Vergangenheit entstanden ist, für ewige Zeiten gelten soll. Das ikann schon um dessentwillen nicht sein, weil wir dadurch eine ungeheure Ungerechtigkeit heraufbeschwören würden, da die Bevölkerungsverschiebung in den einzelnen Kreisen ganz unterschiedlich ist. Wahlkreise müssen unbedingt annähernd gleich sein. Wir haben jetzt, so wurde mir gesagt, zwischen den einzelnen Wahlkreisen Abweichungen bis zu 160 000 Wählern. Wenn man auf der anderen Seite berücksichtigt, daß es Wahlkreise gibt, die nur 70 bis 80 000 Wahlberechtigte halben, dann kann man solche Abweichungen aus Gründen der Gerechtigkeit schlechterdings nicht mehr vertreten. Da es aber immer eine sehr diffizile und sehr problematische Aufgabe ist, eine grundsätzlich neue Wahlkreiseinteilung vorzunehmen, sind wir der Meinung, daß wir es vorerst einmal bei den 242 Wahlkreisen belassen sollten. Wir wollen aber neu etwas einführen, was von vornherein die Gefahr bannen soll, daß bei einer Neueinteilung von Wahlkreisen nicht allein oder überwiegend nach parteitaktischen und wahlgeometrischen Gesichtspunkten vorgegangen wird.
    Wir schlagen. in unserem § 3 folgendes vor: Der Bundespräsident ernennt eine ständige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern.
    Diese Kommission bekommt dann in den Absätzen 2 und 3 unseres § 3 ihre Arbeitsgrundlage und ihre Kompetenzen zugeteilt:
    Die Kommission hat die Aufgabe, die Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet und die Wahlkreiseinteilung laufend zu beobachten und erforderliche Abänderungen der Zahl der in den einzelnen Ländern zu wählenden Abgeordneten und der Wahlkreiseinteilung vorzuschlagen. Sie legt ihre Abänderungsvorschläge für die Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz der Bundesregierung vor, die sie gemäß Art. 76 des Grundgesetzes als Gesetzesvorlage einbringt.
    Danach muß also auch die Wahlkreiseinteilung im letzten wieder durch das Parlament als Gesetz beschlossen werden, so daß zwar diese Kommission nach objektiven Gesichtspunkten einen Vorschlag macht, es aber immer noch der Prärogative des Parlaments untersteht — was ich für selbstverständlich halte —, ob es diesen Vorschlag unverändert oder vielleicht auch geändert in Gesetzesform übernehmen will.
    Dann wird noch gesagt, daß jeder Wahlkreis ein zusammenhängendes Ganzes bilden muß:
    Die Ländergrenzen müssen, die Stadt- und Landkreisgrenzen sollen nach Möglichkeit bei der Einteilung der Wahlkreise eingehalten werden.
    Das dazu. Das ist etwas Neues. Wir müssen uns überlegen, ob wir diesen Weg gehen wollen. Darüber können wir j a in den Ausschüssen diskutieren.
    Wir bleiben — das ist der Unterschied zwischen unserem Entwurf und dem von der SPD einige-


    (Dr. Scheider [Lollar])

    brachten — bei den zwei Stimmen, die wir 1953 beschlossen haben. Denn wir meinen: das hat sich bewährt; zudem hat sich diese Form damals nach wirklich heftigem und leidenschaftlichstem Ringen hier schließlich als von allen gebilligte Kompromißlösung durchgesetzt.
    Natürlich, Herr Kollege Rehs, Sie sagten vorhin in Ihren Ausführungen, ein wesentlicher Punkt Ihres Entwurfs sei gerade das Anliegen, daß es Wahlkreisverbindungen oder Verbindungen ähnlicher Art nicht geben solle; natürlich, das ist eine entscheidende Abweichung von unserem Entwurf, darüber wollen wir uns klar sein; wir wollen hier nicht mit verdeckten Karten spielen. Zwar spricht unser Entwurf nicht von Verbindung oder Nichtverbindung — er verbietet sie nicht —, aber ich bin offen genug zu sagen, daß bei der Konstruktion der zwei Stimmen natürlich, sagen wir einmal: irgendwelche Arrangements zwischen zwei befreundeten Parteien auf der Ebene des Wahlkreises noch möglich sind.

    (Abg. Dr. Menzel: Das wollen wir eben nicht!)

    — Ja, natürlich weiß ich, daß Sie das wissen, und natürlich weiß ich, daß es Ihr Anliegen ist, das zu verhindern; deshalb ja auch die strenge Vorschrift in Ihrem Entwurf.

    (Abg. Dr. Menzel: Ist doch auch im heutigen Gesetz schon drin!)

    — Ja, ist drin. Wir müssen darüber reden. Aber uns scheint das ein wesentliches Anliegen zu sein, gerade weil wir mit der Einführung von zwei Stimmen — eine für den Kreis, für den Direktbewerber, und eine für die Landesliste einer Partei — das nach der Personenwahl Neigende etwas stärker hervorkehren wollen.
    Manchmal höre ich, auch aus den eigenen Reihen, das Argument, unser Volk habe die Funktion dieser beiden Stimmen nicht begriffen. Dazu muß ich sagen: das stimmt in gar keiner Weise. Unser Volk hat absolut begriffen, wie es mit diesen zwei Stimmen richtig und sachgemäß umzugehen hat. Wie richtig, meine Damen und Herren, darf ich von mir selbst sagen. Ich bin vielleicht überheblich, aber nehmen Sie es mir nicht übel, ich bringe das bloß als Beispiel dafür, wie richtig unser Volk seine zwei Stimmen verwertet. In meinem eigenen Wahlkreis, in dem ich nun zum zweitenmal gewählt worden bin, war die Zahl der auf mich entfallenen Erststimmen weitaus höher als die der Zweitstimmen, die ich dann für meine Landesparteiliste erobern konnte. Das ist also ein Beweis dafür,

    (Zuruf rechts: Das spricht für Sie!)

    wie sinnvoll und richtig unsere Wählerschaft diese zwei Stimmen benutzt. Ich bin deshalb der Meinung: das ist eine gute Einrichtung, und wir sollten es dabei belassen.
    Eine Anregung, die aus meinen eigenen Kreisen gekommen ist: Ich habe die Formulierung aus dem ersten Wahlrecht übernommen, „Erststimme" und „Zweitstimme". Daran hat man Anstoß genommen und den Gedanken vorgebracht — den ich gar nicht für abwegig halte; ich will es hier nur einmal bemerken —, man sollte nicht von „Erststimme" und „Zweitstimme" sprechen, sondern etwa sagen „Kreisstimme" und „Landesstimme" und dafür auch zwei verschiedenfarbige Wahlzettel herstellen.
    Diese Idee ist bei uns noch in letzter Minute aufgetaucht. Aber das ist eine technische Unterfrage, die ich hier nur einmal streifen wollte und über die wir uns vielleicht in der Ausschußberatung eingehender und gründlicher unterhalten können.
    Der § 6 regelt dann die Wahl nach Landeslisten genau wie früher; dazu brauche ich nichts zu sagen.
    Aber hier möchte ich doch auf eine Bemerkung eingehen, die ich nicht begreife, meine Herren von der CDU, und die ich heute morgen zu meinem Erstaunen in der „Bonner Rundschau" lesen mußte. Dort heißt es nämlich:
    CDU/CSU-Fraktion grundsätzlich für relatives Mehrheitswahlrecht. Als eine Verschlechterung gegenüber dem Wahlrecht von 1953 wurde der Vorschlag der Freien Demokraten bezeichnet, die Überhangmandate auf die Landeslisten anzurechnen.
    Ich verstehe gar nicht: Ist das ein Mißverständnis des Korrespondenten oder ist es eine bewußt in die Welt gesetzte Behauptung, die grundsätzlich falsch ist? Daran könnte man auch denken, und die Wahlrechtsexperten sollten es eigentlich wissen, daß sie grundsätzlich falsch ist. Ich verweise Sie auf § 6 Abs. 3 unseres Entwurfs, wo es ausdrücklich heißt:
    In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Absatz 1 ermittelte Zahl übersteigen. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der für das Land vorgesehenen Abgeordnetensitze um die Unterschiedszahl; . . .
    Wir haben es also grundsätzlich anders geregelt. Die Überhangmandate bleiben und werden nicht über die Landesliste angerechnet.
    Nun zu unserer Sicherungsklausel, die in Abs. 4 des § 6 enthalten ist! Es ist die gleiche wie im vorigen Wahlgesetz, nämlich: ,,. . . 5 v. H. der im Wahlgebiet" — so muß es jetzt nach der Sprachtechnik dieses Entwurfs konsequenterweise heißen, d. h. im Bundesgebiet — „abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten." Wie ich gesehen habe, ist die SPD auf die frühere Regelung aus dem Jahre 1949 zurückgegangen und hat die Sicherungsklausel auf 5% im jeweiligen Lande reduziert. Uns schien diese Lösung nicht annehmbar, auch nicht sehr zweckmäßig. Wenn man sich darüber klar ist, was eine solche Sicherungsklausel soll — nämlich die Gefahr allzu großer Parteizersplitterung verhindern —, dann sollten wir nicht unnötigerweise wieder von der Lösung abgehen, die wir damals buchstäblich in allerletzter Minute, nämlich erst in der dritten Lesung — wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht — allumfassend hier in diesem Hause finden konnten: 5 % auf Bundesebene oder, wie es in unserem Entwurf sprachtechnisch heißt, im Wahlgebiet. Dabei sollten wir bleiben, und ich glaube, daß das eine gute Lösung wäre, obwohl ich nicht bestreite, daß vielleicht aus rechtssystematischen Gründen die andere Lösung auch vertreten werden kann.
    Wir haben aber nunmehr die Bestimmung geändert, so daß es jetzt heißt:
    . . . werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 v. H. . . . oder in mindestens 3 Wahlkreisen einen
    — direkten —
    Sitz errungen haben.


    (Dr. Schneider [Lollar])

    Damals hieß es: „. . . in einem Wahlkreis einen direkten Sitz errungen haben". Ich bin der Meinung, daß man das um der Gerechtigkeit willen nicht mehr aufrechterhalten kann. Denn überlegen Sie mal: eine Partei, die im Bundesgebiet, sagen wir, 4,9 % aller gültigen Stimmen erhalten hat, hat damit immerhin 1 250 000 bis 1-500 000 Stimmen auf sich vereinigt, je nach der Wahlbeteiligung. Diese Partei bekommt dann kein Mandat, und die abgegebenen Zweitstimmen einer Partei, die in einem relativ kleinen Wahlkreis irgendwo im Bundesgebiet nur ein Mandat erobert hat — vielleicht mit 30 000 Stimmen —, sollen dann alle zum Zuge kommen, auch wenn sie im Gesamten sonst vielleicht nur — ich bilde ein Beispiel —2,5 % aller gültigen Stimmen erreicht hat! Das schien uns zu ungerecht und nicht recht adäquat, und deshalb haben wir nicht e i n Mandat als Ersatz für das Nichterreichen der 5 % gefordert, sondern 3 Mandate. Ich glaube, das ist gerecht. Ich hielt es aber für notwendig, einmal das Motiv, warum wir das getan haben, hier auseinanderzusetzen.
    Das wäre das Wichtigste und Prinzipielle, was ich zu unserem Entwurf zu sagen hätte. Der Ausschluß vom Wahlrecht, die Ausübung des Wahlrechts sind Dinge, die wir in den Ausschüssen beraten können. Nur auf eins möchte ich noch eingehen. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß wir in diesem Bundestag den Fall Schmidt-Wittmack hatten und daß es zu Auseinandersetzungen darüber gekommen ist, wie man den Mann, der in die Ostzone desertiert ist, als Mitglied diesen Hohen Hauses, sagen wir, entfernen könnte. Es ergaben sich im Wahlprüfungsausschuß, dessen Vorsitzender ich bin, sehr schwierige Rechtsberatungen
    und auch sehr heftige Diskussionen über die Auslegung des § 1 in Verbindung mit § 5 des geltenden Gesetzes. Sie knüpften an die Frage an: Muß die Wohnsitzvoraussetzung nur am Wahltage oder dauernd gegeben sein? Diese juristische Unklarheit ergab sich dadurch, daß es damals in § 5 bezüglich der Wählbarkeit hieß — entschuldigen Sie, jetzt habe ich doch wieder das Falsche erwischt, die Wahlordnung statt des -gesetzes; aber ich werde aus dem Kopf zitieren —: Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht hat, Deutscher im Sinne von Art. 116 ist usw. Dieses aktive Wahlrecht war in seinen Voraussetzungen wieder im § 1 definiert, wo es hieß: den Wohnsitz mindestens drei Monate hat. Durch diese Verquickung ergaben sich dann die juristischen Zweifel.
    Ich mußte mir, als ich damals den Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses, den ich abgesetzt hatte, dem Bundestag empfahl, vom Herrn Kollegen Schmid opportunistische Auslegung des Wahlrechtes nachsagen lassen. Damit wir nicht wieder in diese Zweifelsfragen hineinkommen, haben wir das diesmal aufgelöst. Wir haben isoliert im § 11 die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts und im § 15 die Wählbarkeitsvoraussetzungen im einzelnen aufgezählt und die Wählbarkeit mit dem aktiven Wahlrecht nicht mehr gekoppelt. Wir haben dann auch die Frage, ob diese Wählbarkeitsvoraussetzungen dauernd oder nur am Wahltag dasein müssen, endgültig geklärt in § 44, der von dem Verlust eines Mandats handelt. Dort heißt es in Abs. 1 Ziffer 2: „bei Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit (§ 15)". Damit sind diese Zweifelsfragen, die damals aufgetaucht sind, erledigt.
    Allerdings ist nicht erledigt das grundsätzliche Anliegen der SPD, die damals dahin tendierte, man solle oder könne die Wohnsitzvoraussetzung allein, wenn sie vielleicht eines Tages verlorenginge, nicht zum Angelpunkt für den Verlust des Mandats machen. Ich bin aber der Ansicht: solange wir diese Verhältnisse in Deutschland noch haben, können wir von dieser Regelung schlechterdings nicht abgehen. Das wollte ich zu diesem sehr kritischen Punkt aus der Erfahrung sagen.
    Noch einen uns jedenfalls wesentlich erscheinenden Punkt haben wir besonders geregelt, weil wir nämlich das letzte Mal — entschuldigen Sie, meine Herren von der CDU — durch einen in letzter Minute in der dritten Lesung, wo alles so hopplahopp ging, eingebrachten, ganz harmlos aussehenden Änderungsantrag von Ihnen, sagen wir, hereingefallen sind, da dann plötzlich ganz prominente Herren überall auf Landeslisten in erster Position erscheinen konnten. Das halten wir für nicht gerecht und für nicht angebracht; das halten wir für Scheinkandidaturen. Um dem ein für allemal zu begegnen, schlagen wir in § 27 Abs. 4 unseres Gesetzentwurfs folgende Fassung vor: „Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden."

    (Sehr gut! beim GB/BHE.)

    Damit ist diese Zweifelsfrage aus der Welt geschafft, und wir brauchen dann darüber nicht mehr zu diskutieren. Wir halten das jedenfalls für sehr notwendig.
    Etwas Neues, was unser Gesetzentwurf bringt — das muß ich noch streifen —, ist die Briefwahl, die wir in' § 34 unseres Entwurfs entwickelt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, daß wir dieses Problem das letzte Mal im Ausschuß schon sehr entschieden miteinander diskutiert haben, daß wir damals schon geneigt waren, diese Institution, die in anderen demokratischen Ländern eigentlich selbstverständlich ist, einzuführen, aber schlechterdings nicht mehr die Zeit hatten, dies auszudiskutieren. Das Problem liegt hier nicht in der Institution selbst, sondern in der Frage: Wie wahre ich das Wahlgeheimnis bei einer Briefwahl? Meine Damen und Herren, wir glauben, daß wir das Problem gelöst haben. Bei der Briefwahl hat der Wähler dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag a) seinen Wahlschein und b) in besonderem verschlossenem Umschlag seinen Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, daß er spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Weil wir diese Institution neu einführen, haben wir auch die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen verlängert. Seither waren es 17 Tage. Wir schlagen Ihnen jetzt 27 Tage vor, damit Leute, die im Ausland sind, noch rechtzeitig im Flugpostverkehr die Unterlagen erhalten und an der Wahl teilnehmen können.
    Aus der Einführung dieser Institution ergibt sich für uns natürlich noch insofern eine andere Konsequenz, als wir die Funktion des Wahlscheines abgewandelt haben. Mit dem Wahlschein konnte man früher überall wählen. Das wollen wir nicht mehr. Wir wollen den Wahlschein vielmehr nur noch für die Wahl im eigenen Wahlkreis gelten lassen oder, wenn ich außerhalb meines eigenen Stimmbezirks wählen muß, weil ich nicht dort sein kann, für die Briefwahl. Wenn wir diese beiden Dinge zusammennehmen, besteht keine Notwendigkeit mehr,


    (Dr. Schneider [Lollar])

    die Möglichkeit zu schaffen, daß man mit einem Wahlschein überall in einem deutschen Land wählt. Wir sind auch der Meinung, daß die Wahlfreudigkeit viel mehr gefördert wird, wenn der Betreffende, der auswärts ist und sein Wahlrecht ausübt, weiß: Ich wähle hier nicht einen XY, den ich gar nicht kenne, in Oberbayern oder sonstwo, sondern ich nehme meinen Wahlbriefumschlag und schicke meine Stimme in die Heimat. Dort, weiß ich, gestalte ich meine eigenen Verhältnisse, die ich kenne, mit; da weiß ich: den Meier kann ich wählen und den Schulze nicht. Damit, meine ich, führen wir eine gute Institution ein. Wir müssen natürlich auch darüber sprechen; es ist eine grundsätzliche Frage. Soviel wollte ich als Einführung zu den wichtigsten Punkten unseres Entwurfs sagen.
    Nun noch einige Worte zu dem SPD-Entwurf Drucksache 1272. Ich habe vorhin schon angedeutet: wir unterscheiden uns kaum. Wir unterscheiden uns nur in der Sicherungsklausel, die Sie auf die Landesebene projiziert haben wollen, während wir sie auf der Bundesebene belassen wollen, und wir unterscheiden uns eben grundsätzlich in der Systematik, indem wir zwei Stimmen und Sie nur eine gewähren. Aber die Wirkung unserer beiden Gesetzentwürfe ist die gleiche; es handelt sich nämlich letzten Endes um ein Proporzwahlrecht, das etwas nach der persönlichen Seite hin modifiziert ist. Ich hoffe, daß wir uns werden verständigen können und wieder eine breite Mehrheit bekommen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, daß wir dem Antrag Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke und Genossen, Drucksache 1494, nicht zu- stimmen können, brauche ich hier nicht weiter auseinanderzusetzen. Bei der politischen Struktur unseres Volkes würde ein solches Gesetz zur Folge haben — sagen wir es mal ehrlich und offen —, daß meine Partei in der Zukunft, wenn nach einem solchen Wahlrecht gewählt würde, nur noch mit Rudimenten — ob man das so nennen könnte, weiß ich noch nicht einmal — hier erscheinen könnte. So ginge es allen anderen kleinen Gruppen. Hier wird doch nicht mehr und nicht weniger eingeführt als die Mehrheitswahl. Wenn man sie noch in der Form des Kaiserreiches gemacht hätte, nämlich mit Stichwahl, mit absoluter Mehrheit im Wahlkreis, dann hätte man vielleicht darüber reden können. Aber jetzt will man hier einfach mit einem kühnen Sprung ins kalte Wasser das relative Mehrheitswahlrecht ganz sang- und klanglos einführen. Nicht mehr und nicht weniger steht ja darin. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt, - -

    (Zuruf: Klare Verhältnisse!)

    — Ja, natürlich! Jeder Wähler hat eine Stimme; gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
    Daß wir dem nicht zustimmen können, ist ganz selbstverständlich. Ich halte es auch für deutsche strukturelle politische Verhältnisse einfach nicht für anwendbar. Ich würde es trotz aller Reden, trotz aller Vorträge der Wählergesellschaft für ein Unglück ansehen, wenn wir das in diesem Augenblick in Deutschland einführten.
    Und dann, meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie mich mal etwas ganz deutlich
    sagen: Ich würde es auch für nicht politisch klug, nicht politisch vernünftig ansehen, das jetzt durchsetzen zu wollen; denn das würde doch bedeuten, daß Sie zumindest einen Weggenossen, mit dem Sie jetzt sechs Jahre gegangen sind, dann, nachdem er seine Pflicht getan hat, sagen wir mal: in die Wüste schickten. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen!

    (Beifall bei der SPD.) Meine Damen und Herren! Das ist (Zuruf: Kein Argument!)

    ein sehr gefährliches Unterfangen, namentlich wenn Sie sich bewußt sind, daß Sie im Hinblick auf die Wehrgesetzgebung, auf die Regelung des Notstandsrechts usw. — ich brauche die Dinge nur anzudeuten — schließlich unsere Stimmen hier noch nötig haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie es damit genug sein; ich könnte diese Argumentation noch fortsetzen.
    Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, daß ich das Buch, das Sie uns allen zugeschickt haben, einfach aus Zeitmangel noch nicht habe lesen können.

    (Bundesminister Dr. Schröder: Das ist sehr schade!)

    — Ja, es ist wirklich schade. Aber ich habe hier einen Extrakt daraus, etwas, was ich heute zufällig in der „Neuen Zürcher Zeitung" las, die sich auch mit dem Ergebnis jener Expertenkommission beschäftigt. Sie sagt:
    Im Gegensatz von Mehrheits- und Proportionalwahl vermeiden Grewe und seine Kollegen eine eindeutige Entscheidung. Sie sind der Meinung, daß das oft als Vorbild hingestellte englische System der einfachen Mehrheit im Einerwahlkreis auf Deutschland nicht übertragbar sei, stimmen aber den Kritikern des auf dem Verhältnisprinzip beruhenden Wahlrechts der Weimarer Republik zu. Am meisten Sympathie zeigt die Wahlrechtskommission für den im Jahre 1949 angewandten Kompromiß der „personalisierten Verhältniswahl", die bei einigen Verbesserungen sowohl der Tradition als auch der künftigen Entwicklung Deutschlands angemessen erscheint.
    Das ist die Beurteilung der Stellungnahme durch eine ausländische Zeitung.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserem Gesetzentwurf Drucksache 1444 haben Sie den Entwurf, der der klassischen Vorstellung dieser Expertenkommission entspricht. Unser Entwurf Drucksache 1444 hat den Entwurf von 1949 nur vernünftigerweise abgewandelt, wie man das tun sollte.
    Eines freut mich: daß ich auf dem Entwurf Drucksache 1494 die Unterschrift des Herrn Bundeskanzlers in seiner Eigenschaft als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion nicht finde. Das bestärkt mich doch in dem Glauben, daß auch hier wieder politische Klugheit und politische Vernunft ein vernünftiges Ergebnis zeitigen wird.

    (Heiterkeit und Beifall rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Das Wort zur Begründung des Antrages unter 2 c auf Drucksache 1494 hat der Abgeordnete Stücklen.


(Vizepräsident Dr. Jaeger)

Ich möchte diejenigen Damen und Herren, die den Wunsch haben, sich an der anschließenden Aussprache zu beteiligen, bitten, sich bei einem der beiden Schriftführer zu melden.
Bitte, Herr Stücklen.
Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir stehen bei der Beratung des neuen Wahlrechts in einer besseren Situation als im Jahre 1953. Wir stehen im Augenblick nicht unter Zeitdruck, und wir können das Wahlgesetz in dem von uns zu beantragenden Sonderausschuß mit aller Ruhe und Sorgfalt beraten und dann auch noch rechtzeitig verabschieden.
Aber, Herr Kollege Rehs, um der Integrität des Wahlgesetzes willen hätte ich es begrüßt, wenn man die Beratungen nicht von vornherein mit diesen Unterstellungen belastet hätte.

(Sehr gut! bei der CDU/CSU.)

Auch Herr Kollege Schneider — ich sehe ihn im Augenblick nicht hier, er muß sich wohl erholen; ganz klar, nach dieser Rede muß man sich erholen — —Vizepräsident Dr. Jaeger: Herr Stücklen, es geht hier nicht um die Erholung des Kollegen Dr. Schneider, sondern darum, daß er seinem Amt als Vizepräsident wird nachkommen müssen.
Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller: Ich bitte vielmals um Entschuldigung. Aber ich glaube, Herr Kollege Schneider ist nicht der Meinung, daß man einer Änderung des Grundgesetzes nur dann zustimmen kann, wenn das Wahlgesetz nach der eigenen Vorstellung ausfällt.

(Beifall.)

Das ist sicher ein Fauxpas gewesen. Ich möchte das nur richtigstellen. Die Wehrgesetze und die Grundgesetzänderung haben weiß Gott mit dem Wahlgesetz nichts zu tun.

(Abg. Dr. Mocker: Nach Ihrer Ansicht, Herr Stücklen; wir haben eine andere!)

— Sie haben eine andere?
Ich wollte nun zu der Begründung des Gesetzentwurfs Drucksache 1494 kommen. Einen sehr guten Dienst für die Vorbereitung dieser Vorlage hat uns die vom Herrn Innenminister berufene Wahlrechtskommission mit dem ausgezeichneten Bericht erwiesen,

(Abg. Dr. Mocker: Schließen Sie sich ihm an!)

der uns eine Reihe von neuen Argumenten gebracht hat. Vor allen Dingen ist die Gegenüberstellung der beiden Wahlsysteme — Verhältniswahl, Proporzsystem und Mehrheitswahl, Persönlichkeitswahl — ganz ausgezeichnet. Ich möchte Ihnen, Herr Innenminister, herzlich dafür danken und auch der Wahlrechtskommission in aller Bescheidenheit meine Anerkennung dafür aussprechen.
Aber nicht nur dieses herrliche Buch über die Wahlrechtsfragen in Deutschland hat dazu gedient, den Entwurf meiner politischen Freunde vorzubereiten, sondern vor allen Dingen noch einige andere Werke unserer neueren politischen Literatur. Da ich beinahe voraussehen konnte, daß ich von der SPD sehr scharf beobachtet werde, welche Literatur ich anführe, bemerke ich vorweg,
daß ich zwei Werke gelesen habe, und zwar das Werk des ehemaligen preußischen Ministerpräsidenten Otto Braun und die beiden Bände von Carl Severing, dem Innenminister der Weimarer Zeit, das eine in der Emigration, das andere hier in Deutschland geschrieben.
Ich muß Ihnen sagen, daß gerade für uns junge Abgeordnete, für uns junge Politiker, die wir die Weimarer Zeit nicht mehr bewußt miterlebt haben, die wir nie die Möglichkeit gehabt haben, in der Weimarer Zeit einmal eine demokratische Wahl mitzuerleben, dieses Werk, das uns so genau und so vollständig über den Zeitablauf berichtet, ein ausgezeichnetes Material ist, aus dem zu erkennen ist, was in der Vergangenheit war.

(Abg. Baur [Augsburg]: Warum nicht in seinem ganzen Inhalt?)

— Was meinen Sie mit dem „ganzen Inhalt"?

(Abg. Baur [Augsburg] : Geben Ihnen diese beiden Werke nicht in ihrem ganzen Inhalt ein gutes Beispiel?)

— Freilich im ganzen Inhalt; ich nehme nichts aus, Herr Kollege Baur.

(Zurufe von der SPD.)

Ich habe diese Werke noch einmal sehr genau gelesen. Sie gehören mit zu den Standardwerken, die ich habe, und ich freue mich immer, wenn mir die parlamentarische Arbeit Zeit läßt, gerade in diesen Werken nachzulesen.

(Abg. Hermsdorf: Dann werden wir ja bald einen Hospitanten bekommen!)

— Hören Sie mal, ich glaube, gerade weil ich diese Werke so aufmerksam gelesen habe, haben Sie nicht zu befürchten, daß ich als Hospitant zu Ihnen komme. — Aber wir wollen uns hier nun nicht verlieren. Ich möchte nur sagen, daß man, wenn man diese Werke richtig beurteilt, zu dem Ergebnis kommen muß: Das Verhältniswahlrecht, das Proporzsystem der Weimarer Zeit hat entscheidend dazu beigetragen, daß diese Demokratie zugrunde ging.

(Zustimmung in der Mitte. — Widerspruch bei der SPD. — Abg. Dr. Mocker: Das ist eine Theorie aus der Steinzeit!)

Ich bin außerordentlich überrascht, daß Herr D r. Menzel, der doch diese Jahre in engster Verbindung mit sehr maßgeblichen Politikern der Weimarer Zeit erlebt hat, zu einem Ergebnis kommen konnte, das mit dem historischen Ablauf dieser Zeit einfach nicht in Übereinstimmung zu bringen ist.

(Abg. Lücke: Sehr gut!)

Ich muß mich weiter außerordentlich wundern, daß Sie, Herr Dr. Menzel, nun die Reichstagswahlergebnisse von 1932 und 1933 auf die Anwendung eines Mehrheitswahlrechts übertragen. Ich muß mich deshalb besonders wundern, weil, wenn Sie sich schon einmal diese Arbeit gemacht und diese Aufgabe gestellt haben, — —

(Abg. Dr. Menzel: Wo habe ich das getan?)

— 1953 bei den Wahlgesetzberatungen hier im Bundeshaus! Sie sind zu folgendem Ergebnis gekommen: Hätte man das Mehrheitswahlrecht 1932 angewandt, dann hätten die Nationalsozialisten 46 % der Mandate bekommen.

(Abg. Dr. Menzel: Das ist richtig!)



(Stücklen)

Und hätte man das Mehrheitswahlrecht am 5. März 1933 angewandt, dann hätten die Nationalsozialisten 60 % der Mandate bekommen.

(Abg. Dr. Menzel: Stimmt leider!)

Ich muß nun sagen, Herr Dr. Menzel, wenn Sie sich schon die Mühe einer Umrechnung gemacht haben — sie ist sehr kompliziert; ich habe damit begonnen, aber ich bin noch nicht damit zu Ende —, warum haben Sie sich dann nicht die Mühe gemacht, dieses Mehrheitswahlrecht mit den Reichstagsergebnissen von 1919, 1920, 1922, 1924 zu vergleichen?

(Beifall bei der CDU/CSU.)

Als am 20. Juli 1932 der damalige Reichskanzler Papen in einem Staatsstreich in Preußen die Regierung Braun-Severing absetzte, da war es zu spät, ein Mehrheitswahlrecht einzuführen.

(Zustimmung bei der CDU/CSU. — Abg. Lücke: Das war das größte Versäumnis der SPD der Weimarer Zeit! — Abg. Dr. Menzel: Das hätte das Übel noch beschleunigt!)

Ich darf Ihnen eines sagen, Herr Dr. Menzel: Man sollte eben den historischen Gegebenheiten auch dann recht geben, wenn sie im Augenblick unbequem sind.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

1919 in der Weimarer Nationalversammlung wäre die Sozialdemokratie nach einem Mehrheitswahlsystem beinahe die absolut stärkste Partei überhaupt gewesen, und es hätte nur vier Fraktionen gegeben. 1920 bei den Reichstagswahlen wäre die USPD überhaupt nicht mehr in Erscheinung getreten. Das hätte also bedeutet, daß im ersten Reichstag mit fünf Fraktionen die Sozialdemokratie als die weitaus stärkste Fraktion und das Zentrum als zweitstärkste Fraktion eine Regierung hätten bilden können, die eine stabile Mehrheit im Parlament gehabt und damit auch klare Verhältnisse in der Regierung geschaffen hätte. Diese Regierung hätte dann nicht mit Koalitionsbedingungen und Koalitionsverhandlungen im Parlament ein Programm erzwingen müssen, das nicht dem entsprach, was diese Parteien ursprünglich in .ihrer Zielsetzung vor Augen gehabt haben.
Die weitere Entwicklung war: Nachdem es 1919 noch insgesamt sechs Parteien waren, waren es 1924 bereits elf Parteien, 1928 waren es vierzehn Parteien, und damit war nun die Mitte so weit aufgespalten, daß eine Koalitionsbildung von zwei oder drei Parteien, die die Weimarer Republik im wesentlichen getragen haben, gar nicht mehr möglich war. Es mußten Koalitionen mit vier, fünf und sechs Fraktionen gebildet werden, und Sie wissen ja, zu welchem Zustand das geführt hat: Die Regierungen hatten keine stabile Mehrheiten mehr, und sie mußten schon bei der Koalitionsbildung so viele Konzessionen machen, daß sie ein klares Programm überhaupt nicht durchführen konnten. Wir erlebten dann, daß diese Regierungen ab 1928 nurmehr Minderheitenregierungen waren, daß sie sich immer die jeweiligen Mehrheiten im Parlament suchen mußten und daß bei der damaligen Konstruktion der Weimarer Verfassung dann die Regierungskrisen eintraten. Den Regierungskrisen folgten die Auflösungen der Reichstage, und damit waren wir am Beginn des Zusammenbruchs des demokratischen Systems von Weimar.

(Zustimmung bei der CDU/CSU.)

Hätten wir 1919 keine Reichstagsauflösung, sondern klare Regierungsmehrheiten gehabt, dann hätte dieses System mit seiner Stabilität eine so große Anziehungskraft ausgeübt, daß die Jugend hinter dieser Demokratie gestanden und nicht irgendwelchen Rattenfängern nachgelaufen wäre. Das sind Tatsachen, die man eben erkennen sollte.
Was war nun die Folge davon? Durch die Regierungskrisen, durch die Reichstagsauflösungen ist das demokratische Prinzip in Mißkredit gekommen, und dann kam der Kampfruf von den antidemokratischen Kräften, von den Kommunisten und den Nationalsozialisten: „Das System ist schuld; hinweg mit diesem System!" Man wollte aber nicht das Vielparteiensystem aus der Welt räumen, man wollte nicht gegen das Vielparteiensystem ankämpfen, sondern im Grunde genommen war es ein Totalangriff gegen die Demokratie.

(Zurufe von der SPD.)

Infolge der Entwicklung im Verhältniswahlsystem war es dann auch möglich, daß die Aufspaltung so weit gelang, daß die radikalen Parteien von links und rechts die Mehrheit im Parlament hätten bilden können;

(Abg. Arnholz: Die Bayerische Volkspartei hat einen erheblichen Anteil an der Entwicklung gehabt!)

sie waren aber deshalb nicht dazu in der Lage, weil
die Kommunisten im Grunde genommen im schärfsten Gegensatz zu den Nationalsozialisten standen.
Das ist ungefähr der Leidensweg, den die Demokratie von Weimar gegangen ist.

(Abg. Arnholz: Die Bayerische Volkspartei hat 1923 diese Leiden besonders verschärft!)

Wir sollten uns doch der Mühe unterziehen, aus den Fehlern der Vergangenheit zu lernen, und ich muß Ihnen ganz offen sagen, daß gerade eine ganze Rehe von jungen Abgeordneten der Meinung sind, daß man aus der Vergangenheit und aus den Fehlern der Vergangenheit lernen müßte.

(Abg. Hermsdorf meldet sich zu einer Zwischenfrage.)


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