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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
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    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
    a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272);
    b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444);
    c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494).
    Ich schlage Ihnen vor, die drei Gesetzentwürfe begründen zu lassen und sie in der Aussprache miteinander zu verbinden.
    Das Wort zur Begründung zu Punkt 2 a hat der Abgeordnete Rehs.



Rede von Reinhold Rehs
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als am 25. Juni 1953 das Wahlgesetz zu diesem Bundestag — ich will auf seine leidvolle Geschichte nicht weiter eingehen — in der dritten Lesung stand, erklärte mein Freund Dr. Walter Menzel namens der sozialdemokratischen Fraktion:
Wir hoffen, daß der neue Bundestag sich alsbald zu Beginn — und nicht erst in den letzten sechs Monaten — seiner Wahlperiode mit dem künftigen Wahlgesetz befaßt. Wir sind hierzu bereit. Wir werden sogar hierauf drängen.
Damals beherrschte alle Fraktionen die Erkenntnis, daß sich die Misere dieses Gesetzes nicht wiederholen und das künftige Wahlgesetz nicht wieder erst am Schluß der Legislaturperiode verabschiedet werden dürfe, daß die Diskussionen um dieses Gesetz nicht wieder dem Zeitdruck und all den vielfältigen psychologischen und politischen Belastungen und Schwierigkeiten ausgesetzt werden dürften, die es in die bedenkliche Nähe von Wahlgesetzen bringen könnten, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff „Maßnahmengesetz" bezeichnet hat.
Der damalige Sprecher der CDU, Herr Abgeordneter Dr. S c h r öder, erklärte im Anschluß an die Ausführungen Dr. Menzels: Die Fraktion der CDU/CSU wird zu Beginn der Legislaturperiode des neuen Bundestages eine neue Vorlage einbringen.

(Abg. Dr. Menzel: Hört! Hört!)

Herr Dr. Schröder ist dann Bundesinnenminister geworden. Er hatte damit eine zusätzliche Möglichkeit, seine Erklärung zu realisieren.

(Sehr wahr! bei der SPD. — Bundesminister Dr. Schröder: Das war eine Erklärung für die Fraktion!)

Diese Realisierung durfte um so mehr erwartet werden, als noch nach der Bundestagswahl in der Debatte über die erste Erklärung der neuen Regierung am 28. Oktober 1953 der damalige Fraktionssprecher der CDU/CSU, der jetzige Bundesaußenminister Dr. von Brentano, unter der „Sehrrichtig!"-Zustimmung seiner Fraktion erklärt hatte:
Der letzte Bundestag hat ein Wahlgesetz beschlossen, das nur für diese Wahl Gültigkeit hatte. Wir müssen daher diese gesetzgeberische Aufgabe in Angriff nehmen, und wir sollten es so rasch wie möglich tun.
Nun, seit jenen Erklärungen — ich denke dabei insbesondere an die Erklärung des jetzigen Herrn Bundesinnenministers — sind rund zwei Jahre vergangen. Die Uhr der Legislaturperiode steht auf halb; aber über die Absichten der Regierung herrscht Ruh; von Initiative spürest du — kaum einen Hauch. Liegt der Schlüssel hierzu in jenen vieldeutigen Worten des Herrn Innenminister s Ende April, Anfang Mai der Presse gegenüber: ob die Bundesregierung einen eigenen Wahlgesetzentwurf einbringe, sei eine reine Frage der Regierungs- und Koalitionspolitik!?
Meine Damen und Herren, hier schimmert etwas durch, was, glaube ich, alle Mitglieder in diesem Hause, die das Wahlgesetz nicht als ein Instrument von Parteizwecken ansehen, zu ernstem Nachdenken veranlassen sollte. Die in diesen Worten bekundete Auffassung und Bewertung des Wahlgesetzes steht jedenfalls in krassem Gegensatz zu der Begründung des Sprechers der CDU/CSU, Herrn Dr. von Brentano, für die Forderung, daß die Beratungen des neuen Wahlgesetzes nicht wieder in die zeitliche Gefahrennähe der Neuwahl geraten dürften.

(Abg. Lücke: Richtig!) Er sagte damals:

Die Erfahrungen im letzten Bundestag haben uns allen doch gezeigt, daß die Voraussetzungen für eine echte und sachliche Auseinandersetzung nicht oder nur in beschränktem Maße gegeben sind, wenn die Ausrechnung von Erfolgschancen und wahlarithmetische Erwägungen die sachliche Entscheidung behindern.
Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie haben damals auch bei diesen Ausführungen Ihres Sprechers mit „Sehr richtig" zugestimmt.

(Abg. Lücke: Gilt auch heute noch!)

— Gilt heute noch! Wenn also dieses heute noch gilt, dann müssen wir uns doch fragen, warum Sie und die Regierung, die Sie tragen, keine Folgerungen hieraus gezogen haben.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

Warum ist von Ihnen und Ihrer Regierung in dieser Frage dann ein Verhalten gezeigt worden, das doch nur als Verschleppung gewertet werden kann?

(Abg. Hilbert: Wir wollen Ihnen auch etwas Arbeit überlassen!)

Reine Frage der Koalitionspolitik? — Sie wehren sich mit Recht, daß Ihnen etwas unterstellt wird. Aber ist denn bei dem Begriff „Koalitionspolitik" überhaupt etwas zu unterstellen? Die Wahlrechtsdiskussionen sind in den vergangenen Jahren doch bereits so gründlich geführt und so vertieft worden, daß die grundsätzlichen politischen Entscheidungen in verhältnismäßig kurzer Frist getroffen werden könnten. Die Erörterungen im 1. Bundestag haben die verschiedenen Gesichts-und Standpunkte deutlich genug erkennen lassen. Es war also für die Regierung nicht schwer, wenn sie ernsten Willens war, eine Klärung darüber herbeizuführen, ob im Kabinett die Voraussetzungen für eine Regierungsvorlage hierüber bestanden, und andernfalls dem Parlament durch eine offene und ehrliche Mitteilung hierüber die Initiative für ein eigenes rechtzeitiges Vorgehen frei zu machen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
Reine Frage der Koalitionspolitik? Nun, soweit es sich dabei um das „innere Gefüge" der Koalition handelt, um Koalitionsversprechungen, die nicht beachtet worden sind, mag das eine Angelegenheit der einzelnen Partner sein. Aber soweit das Wahlgesetz und der Zeitpunkt einer Vorlage hierüber zum Mittel der Koalitionspolitik gemacht werden, geht dies das ganze Parlament an; denn das Parlament hat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß die Verfassung erfüllt wird und daß die Gesetze im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zustande kommen. Die verfassungsmäßige Ordnung wird aber verletzt, wenn das Gesetz, das die Grundfunktion der Demokratie ausdrückt, nämlich das Wahlgesetz, als Koalitionskandare benutzt und damit zugleich in den Augen der Staatsbürger seiner Integrität beraubt wird. Denn es ist ja nicht nur eine miserable Taktik und einer großen demokratischen Fraktion unwürdig, allen feierlichen Er-


(Rehs)

klärungen zum Trotz ein solches Gesetz zum Objekt und politischen Druckmittel auf der internen Ebene zu machen. Im außerparlamentarischen Bereich würde sich vielleicht ein Staatsanwalt versucht sehen können, einmal die Tatbestandsmerkmale der Nötigung in seine Erinnerung zu rufen.
Wie außerdem die Passivseite eine solche Lage mit Ihrer Würde und jener Deklaration zu Beginn dieses Bundestages vereinbart, in der von Ihrer politischen Idee als der Idee des Jahrhunderts gesprochen wurde, will ich dahingestellt sein lassen. Das Entscheidende ist aber, daß sich der Staatsbürger, für den das Wahlgesetz das elementare Verbindungsstück zur parlamentarischen Demokratie, die Grundlage für seine eigene Mitwirkung bildet, degradiert fühlen muß, wenn er sieht, daß dieses als politisches Druck- und Machtmittel mißbraucht wird.

(Abg. Lücke: Das sind ja lauter Unterstellungen! - Abg. Stücklen: Unbegründete Unterstellungen!)

— Fragen Sie die Spatzen, die das von den Dächern pfeifen, meine Herren, wenn Sie wissen wollen, wie die Dinge liegen!

(Sehr gut! bei der SPD.)

Alle Appellationen an Staatsgefühl und Staatsbewußtsein sind leer und nutzlos, wenn der Staatsbürger und Wähler nicht das Vertrauen in die Sauberkeit beim Zustandekommen und bei der Handhabung gerade jenes Gesetzes hat, durch das er zur Mitentscheidung im Staat aufgerufen wird und das seine Mitentscheidung verbürgen soll. Man mag über Prinzipien des Wahlrechts streiten. Wer aber seine Hand dazu gibt, daß die Integrität des Wahlgesetzes in den Augen der Bürger angetastet wird, versündigt sich an dem Gedanken der Demokratie.
Meine Damen und Herren! Aus der ernsten Sorge um diese Entwicklung hat sich meine Fraktion veranlaßt gesehen, selber die Initiative zu ergreifen, und dem Bundestag unter dem 16. März dieses Jahres mit der Drucksache 1272 den Entwurf eines Wahlgesetzes für den nächsten Bundestag vorgelegt. Ich habe nicht die Absicht, mich in diesem Augenblick mit den verschiedenen Wahlrechtsprinzipien, ihrem Wert oder Unwert, ihrer Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit auseinanderzusetzen; das mag den späteren Beratungen vorbehalten bleiben. Unser Standpunkt ergibt sich aus unserer Vorlage. Aber auf einige uns besonders wesentliche Punkte darf ich hinweisen.
Nach Einbringung unseres Entwurfs haben wir vom Herrn Bundesinnenminister dankenswerterweise den sehr verdienstvollen, ausgezeichnet übersichtlichen Bericht der von ihm seinerzeit einberufenen Wahlrechtskommission erhalten. In dem Geleitwort, das der Herr Innenminister hierzu geschrieben hat, lautet der erste Satz: „Der Bestand, die Festigung und das Ansehen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung hängen im hohen Maße von einem guten Wahlgesetz ab." Wir freuen uns über diesen Satz, und ich möchte hier dem Herrn Innenminister etwas Gutes unterstellen, nämlich daß er den Begriff „gutes Wahlgesetz" nicht nur im Sinne eines technisch gut funktionierenden Wahlgesetzes gebraucht hat, sondern auch gut als Gegensatz von böse und schlecht. Schlecht ist in der Demokratie undemokratisches Verhalten und schlecht auch ein Gesetz, das in undemokratischer Weise bezwecken würde, der demokratischen Entscheidung der Wähler auszuweichen, ihr zuvorzukommen oder sie abzubiegen. Furcht vor dem Wähler ist ein schlechter Ratgeber bei der Schaffung eines Wahlgesetzes.
Am 29. April führte der Kommentator des Süddeutschen Rundfunks Stuttgart zu diesem Bericht der Wahlrechtskommission sehr zutreffend aus:
Es kommt nicht nur darauf an, daß, sondern auch, wie gewählt wird.

(Abg. Lücke: Sehr richtig!)

Die Güte der Demokratie hängt von der Art der Wahl ab, ebenso ihre innere Sicherheit und Legitimität. Durch die Art der Wahl wird entschieden, wie sich bei uns Macht bilden soll.
Unter dieser Perspektive erscheint uns das, was in dem Bericht der Wahlrechtskommission unter Ziffer 3 der Schlußfolgerungen ausgeführt ist, in besonderem Maße der Aufmerksamkeit des ganzen Hauses wert zu sein. Es heißt hier — ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren — wie folgt:
Die Würde und das Ansehen einer freiheitlichen Demokratie erfordern ein möglichst dauerhaftes Wahlgesetz. Ein Wahlgesetz muß parteipolitischen Augenblickskonstellationen entzogen sein.

(Sehr richtig! in der Mitte.)

Wenn es in der deutschen öffentlichen Meinung eine ausgeprägte Ansicht zu den Fragen des Wahlrechts gibt, so ist es das allgemeine Verlangen nach einer solchen beständigen Regelung, die allen politischen Kräften eine faire Chance gibt und Schutz gegen eine einseitige Begünstigung der jeweiligen Mehrheitsparteien bietet.
Meine Damen und Herren, genau dieselben Überlegungen haben meine Fraktion bei ihrem Entwurf geleitet. Auch wir waren und sind der Überzeugung, daß mit dem Wahlgesetz nicht experimentiert werden darf und daß es für die Festigung unserer jungen Demokratie nicht förderlich wäre, wenn man nach so kurzer Frist die Wähler etwa vor ein völlig geändertes Wahlrechtssystem stellte.
Meine Fraktion hat im übrigen auch schon früher den Standpunkt eingenommen, daß die zahlenmäßige Größe des Bundestages eine gewisse Grenze nicht übersteigen sollte. Diese Frage ist in den letzten Wochen und Monaten wieder stärker diskutiert worden. Wir teilen die Auffassung, daß im Interesse der Arbeitsstraffung, der organisatorischen Ökonomie, des Fraktionsbetriebes usw. eine Reduzierung der heutigen Abgeordnetenzahl angebracht ist, und haben daher die Mindestzahl von 420 Abgeordneten vorgeschlagen.
Für uns ist sodann selbstverständlich, daß in dem neuen Gesetz die Frage der Berliner Abgeordneten endlich die Regelung erhält, die meine Freunde schon im vorigen Bundestag gefordert haben. Die Koalition hat hier die Möglichkeit, zu beweisen, was es mit ihren Vorstellungen von Souveränität auf sich hat.

(Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

Früher vielleicht noch diskussionsfähige Besorgnisse hinsichtlich des besonderen Status von Berlin haben bei der heutigen allgemeinen Lage keine reale Grundlage mehr außer etwa in dem Mangel an Mut und dem Mangel an gutem Willen bei uns selbst.

(Beifall bei der SPD.)



(Rehs)

Aber bedenken Sie hierbei auch, was gerade die Behandlung dieser Frage für eine beispielhafte Bedeutung für die 18 Millionen Menschen in der sowjetisch besetzten Zone hat! Könnte es wirklich jemand auf sich nehmen, diesen Menschen den Beweis der Ernsthaftigkeit der vielen im Bundestag abgegebenen Deklarationen heute noch in einer Frage schuldig zu bleiben, deren Lösung ausschließlich von der Entschlossenheit und dem Willen desselben Bundestages abhängt?
Ebenso selbstverständlich ist für uns, daß die nationalen Minderheiten von der Sperrklausel, die wir beibehalten wollen, ausgenommen werden und daß damit der Haltung gefolgt wird, die auch die einsichtsvolle Mehrheit ides 1. Bundestages hierzu eingenommen hat. Die wenig ruhmvollen Erfahrungen, die die schleswig-holsteinische Landesregierung mit ihrem abweichenden Experiment gemacht hat, dürften inzwischen auch die früher Uneinsichtigen in dieser Frage belehrt haben.
Ein besonders gravierender Punkt ist für uns dann noch das Verbot der Verbindung von Wahlvorschlägen. Meine Damen und Herren, hier hilft kein Deuteln und kein Drehen, Betrug bleibt Betrug. Wer den Anspruch erhebt, eine besondere politische Idee als selbständige Partei vor dem Wähler und hinterher im Parlament zu vertreten, soll auch die Entscheidung der Wähler offen und ehrlich auf sich nehmen.

(Zustimmung bei der SPD.)

Wer sich nicht zutraut, den Weg ins Parlament durch den Vordereingang zu finden, soll nicht versuchen, sich durch die Hinterpforte krummer Manipulationen hineinzuschleichen.

(Beifall bei der SPD.)

Wir hoffen, daß das demokratische Bewußtsein aller Fraktionen diese Entscheidung inzwischen als einen Prüfstein für die Fairneß erkannt hat, die nicht nur die politischen Konkurrenten, sondern vor allem auch die Wähler von uns erwarten dürfen.
Meine Damen und Herren, der von uns vorgelegte Entwurf enthält keine Befristung des Gesetzes. Angesichts der von mir teilweise bereits zitierten Schlußfolgerungen in dem Bericht der Wahlrechtskommission brauche ich hierzu keine weitere Begründung zu geben. Aber eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch anregen. Der Bundestag sollte die Aufnahme einer Bestimmung überlegen dahin, daß künftig Änderungen des Wahlgesetzes immer erst für die übernächste Wahlperiode wirksam werden. Dann würde der jeweils beratende Bundestag nämlich niemals in die Gefahr und in den Verdacht geraten, eigennützig und für eigene Zwecke zu beschließen.

(Sehr richtig! bei der SPD.)

Dann wäre es eine Freude, sachlich, nur über die Sache zu beraten. Dann würden die Parlamentarier aufatmen, und wahrscheinlich würden die Staatsbürger und Wähler draußen sagen: „Sehet, welch ein Parlament!"
Ich beantrage namens meiner Fraktion, unsere Vorlage dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen.

(Beifall bei der SPD.)


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Dr. Richard Jaeger


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)

    Das Wort zur Begründung des Antrages unter Punkt 2 b) der Tagesordnung hat der Abgeordnete Dr. Schneider.
    Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller: Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe die Ehre und die Pflicht, den von meiner Fraktion eingebrachten Entwurf eines Bundeswahlgesetzes Drucksache 1444 zu begründen, und bin gebeten worden, gleichzeitig einige Worte der Stellungnahme zu den Vorlagen Drucksachen 1272 und 1494, den beiden anderen Gesetzentwürfen, die vorliegen, zu sagen.
    Bevor ich mich aber unserem eigenen Gesetzentwurf zuwende, gestatten Sie mir einige allgemeine Bemerkungen. Gestern wurde mir gegenüber irgendwo in diesem Hause von einem sehr Prominenten gesagt: Na, na, diesen Nachmittag — gemeint war heute — sei ja die Anwesenheit im Plenum nicht so dringend erforderlich, denn dort !würden wieder Vorlesungen über Wahlrecht gehalten. Meine sehr verehrten Damen und Herren, haben Sie keine Angst! Ich will Ihnen keine Vorlesung halten, sondern ich will mich so kurz fassen, wie es nur irgend geht, und Ihnen nur an Hand des Gesetzestextes unseres Entwurfs die wesentlichsten Prinzipien — um. die kann es sich in der ersten Lesung ja nur handeln — darlegen.
    Aber einige Vorbemerkungen! Der Herr Kollege Rehs hat ganz recht, wenn er daran erinnert, in welcher geradezu gespannten, ich möchte sagen: hektischen Atmosphäre das Wahlrecht von 1953 in diesem Hause verabschiedet wurde. Ich erinnere mich nur sehr ungern daran; denn was damals hier vor sich ging, war nicht gerade ein Ruhmesblatt für die deutsche Demokratie. Ich bin nur froh, daß es damals noch in letzter Minute, aber buchstäblich in letzter Minute gelang, in der Form des Kompromißentwurfs, wie er sich damals dann entwickelte, eine breite Mehrheit des ganzen Parlaments zu finden. Ich hoffe, daß es auch diesmal gelingen wird, eine breite Mehrheit für — ja, hoffentlich unseren Entwurf zu bekommen, damit nicht ein Wahlrecht mit einer nur ganz knappen Mehrheit dieses Parlaments verabschiedet wird; denn das würde ich allerdings für einen wirklich entscheidenden Fehler halten, und es würde polltisch-psychologisch die schwersten Bedenken auslösen müssen. Wir sollten uns, soweit wir dazu berufen sind, mitzuwirken, alle bemühen, in einer ruhigen sachlichen Atmosphäre die Dinge zu erörtern, damit von vornherein Spannungsmomente, hervorgerufen durch überspitzte Formulierungen, vermieden werden. Formulierungen, die wiederum geradezu herausfordern, Formulierungen, die auch, sagen wir einmal, den guten Willen des anderen von vornherein bezweifeln, und dergleichen mehr sollten wir unterlassen, damit wir nicht wiederum die hektische Atmosphäre schaffen, wie sie damals in diesem Hause herrschte.
    Auch wir hätten gewünscht, daß die Bundesregierung rechtzeitig einen Regierungsentwurf vorgelegt hätte. Bis heute liegt leider keiner vor.

    (Abg. Dr. Menzel: Vielleicht ganz gut!)

    — Vielleicht, Herr Kollege Menzel, ist es ganz gut, aber so zu folgern, wie es der Herr Kollege Rehs getan hat, ist doch nicht ganz richtig. Er hat gesagt: Hier lagen wahrscheinlich „Koalitionsabreden" vor, und in der Koalition hat das nicht geklappt, und man versucht, Druck auszuüben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn ein solcher Druck Erfolg gehabt hätte—wenn ich schon einmal dieser These folge, die ich nicht bejahe, sondern nur als Ausgangsbasis nehme —, dann hätten Sie nicht den Antrag meiner Fraktion lauf Druck-


    (Dr. Scheider [Lollar])

    sache 1444 vor sich liegen; denn wir sind auch ein Teil dieser Koalition, und gerade bei der Behandlung dieser Materie sind für uns nicht die politischen, sagen wir einmal: allein koalitionspolitischen Überlegungen maßgebend, wie Sie, Herr Kollege Rehs, das vermutet haben. Sie können da ganz beruhigt sein.

    (Zuruf von der SPD.)

    Aber nun zu unserem Entwurf selbst. Sie sehen, daß er im wesentlichen die Form behalten hat wie das Gesetz von 1953. Wir haben nur das äußere Gewand aus systematischen Gründen etwas grundsätzlich gewandelt, aber nicht den Inhalt in seinen Hauptprinzipien. Wir haben darin noch Abstriche gemacht und alles aus dem Gesetz herausgelassen, was nach unserer Auffassung nicht in das Gesetz selbst, sondern in die Wahlordnung gehört.
    Nun zum Wahlsystem. Wir sind auch der Meinung, daß die Erhöhung der Abgeordnetenzahl auf 484 nicht länger aufrechterhalten bleiben sollte, aus den guten Gründen, die der Sprecher vor mir angeführt hat. Wir haben deshalb auch formuliert:
    Der Bundestag besteht vorbehaltlich der sich
    aus diesem Gesetz ergebenden Abweichungen
    aus 418 Abgeordneten.
    400 sind bei uns für das Bundesgebiet und 18 für Berlin vorgesehen.
    Wir haben nur 18 für Berlin angenommen, weil wir uns errechnet haben, daß sich entsprechend der Bevölkerungszahl dieses Beteiligungsverhältnis für Berlin ergibt. Der SPD-Entwurf sieht für Berlin 20 Abgeordnete vor. Ich gehe wohl nicht fehl in der Annahme, daß die SPD auf diese Zahl gekommen ist, weil sie eine schwierige Wahlkreiseinteilung in Berlin vermeiden will; das ist meine Vermutung, ich weiß nicht, ob das zutrifft. Ich habe gesehen, daß Berlin aus 12 Bezirken besteht, und ich nehme an, daß die SPD das als Grundlage genommen hat und daß sich dann bei dem Verhältnis 60 zu 40 logischerweise in ihrem Entwurf für Berlin die Zahl 20 ergeben hat. Ich sehe, drüben wird genickt; meine Kombination entspricht also der Wirklichkeit. Wir wollen also nur 18 Abgeordnete für Berlin. Deshalb kommen wir auch nicht zu einer Zahl von 255 Wahlkreisen, wie sie sich logischerweise ergeben müßte, sondern nur zu 253. Wir wollen die Einteilung Berlins in 11 Wahlkreise Berlin selbst überlassen. Berlin soll das im Rahmen der ihm zustehenden Kompetenzen selbst bestimmen.
    Für selbstverständlich halten wir aber auch, daß Berlin diesmal nicht mehr nach einem Sonderwahlrecht wählt; wir müssen Berlin mit einbeziehen. Sie sehen, daß meine Freunde und ich noch einen Schritt weitergegangen sind. Wir erwähnen das Land Berlin gar nicht mehr expressis verbis, sondern um noch deutlicher zu machen, daß uns das eine große [Selbstverständlichkeit ist, sagen wir in § 2: „Wahlgebiet ist der Geltungsbereich dieses Gesetzes". Da wir hinten die Berlin-Klausel eingefügt haben, bedeutet das, daß auch Berlin als Wahlgebiet im Sinne dieses Gesetzes anzusprechen und 'bestimmt 'ist. Wir halten das bei der Entwicklung der politischen Lage für selbstverständlich, und es bedarf wohl auch keiner langen Begründung.
    Nun haben wir uns veranlaßt gesehen, bezüglich der Wahlkreiseinteilung etwas vorzusehen, was im alten Wahlgesetz nicht vorhanden war. Sie sehen, meine Damen und Herren, daß wir unserem Gesetz zwei Anlagen beigegeben haben. Die eine bestimmt, wieviel Abgeordnete in jedem Land gewählt werden sollen. Die Anlage 2 übernimmt vorläufig — ich sage ausdrücklich: vorläufig — die Wahlkreiseinteilung, wie sie heute besteht. Das soll aber nicht bedeuten, daß nach unserer Auffassung die Art der Einteilung der Wahlkreise, wie sie in der Vergangenheit entstanden ist, für ewige Zeiten gelten soll. Das ikann schon um dessentwillen nicht sein, weil wir dadurch eine ungeheure Ungerechtigkeit heraufbeschwören würden, da die Bevölkerungsverschiebung in den einzelnen Kreisen ganz unterschiedlich ist. Wahlkreise müssen unbedingt annähernd gleich sein. Wir haben jetzt, so wurde mir gesagt, zwischen den einzelnen Wahlkreisen Abweichungen bis zu 160 000 Wählern. Wenn man auf der anderen Seite berücksichtigt, daß es Wahlkreise gibt, die nur 70 bis 80 000 Wahlberechtigte halben, dann kann man solche Abweichungen aus Gründen der Gerechtigkeit schlechterdings nicht mehr vertreten. Da es aber immer eine sehr diffizile und sehr problematische Aufgabe ist, eine grundsätzlich neue Wahlkreiseinteilung vorzunehmen, sind wir der Meinung, daß wir es vorerst einmal bei den 242 Wahlkreisen belassen sollten. Wir wollen aber neu etwas einführen, was von vornherein die Gefahr bannen soll, daß bei einer Neueinteilung von Wahlkreisen nicht allein oder überwiegend nach parteitaktischen und wahlgeometrischen Gesichtspunkten vorgegangen wird.
    Wir schlagen. in unserem § 3 folgendes vor: Der Bundespräsident ernennt eine ständige Wahlkreiskommission. Sie besteht aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamts, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern.
    Diese Kommission bekommt dann in den Absätzen 2 und 3 unseres § 3 ihre Arbeitsgrundlage und ihre Kompetenzen zugeteilt:
    Die Kommission hat die Aufgabe, die Bevölkerungszahlen im Wahlgebiet und die Wahlkreiseinteilung laufend zu beobachten und erforderliche Abänderungen der Zahl der in den einzelnen Ländern zu wählenden Abgeordneten und der Wahlkreiseinteilung vorzuschlagen. Sie legt ihre Abänderungsvorschläge für die Anlagen 1 und 2 zu diesem Gesetz der Bundesregierung vor, die sie gemäß Art. 76 des Grundgesetzes als Gesetzesvorlage einbringt.
    Danach muß also auch die Wahlkreiseinteilung im letzten wieder durch das Parlament als Gesetz beschlossen werden, so daß zwar diese Kommission nach objektiven Gesichtspunkten einen Vorschlag macht, es aber immer noch der Prärogative des Parlaments untersteht — was ich für selbstverständlich halte —, ob es diesen Vorschlag unverändert oder vielleicht auch geändert in Gesetzesform übernehmen will.
    Dann wird noch gesagt, daß jeder Wahlkreis ein zusammenhängendes Ganzes bilden muß:
    Die Ländergrenzen müssen, die Stadt- und Landkreisgrenzen sollen nach Möglichkeit bei der Einteilung der Wahlkreise eingehalten werden.
    Das dazu. Das ist etwas Neues. Wir müssen uns überlegen, ob wir diesen Weg gehen wollen. Darüber können wir j a in den Ausschüssen diskutieren.
    Wir bleiben — das ist der Unterschied zwischen unserem Entwurf und dem von der SPD einige-


    (Dr. Scheider [Lollar])

    brachten — bei den zwei Stimmen, die wir 1953 beschlossen haben. Denn wir meinen: das hat sich bewährt; zudem hat sich diese Form damals nach wirklich heftigem und leidenschaftlichstem Ringen hier schließlich als von allen gebilligte Kompromißlösung durchgesetzt.
    Natürlich, Herr Kollege Rehs, Sie sagten vorhin in Ihren Ausführungen, ein wesentlicher Punkt Ihres Entwurfs sei gerade das Anliegen, daß es Wahlkreisverbindungen oder Verbindungen ähnlicher Art nicht geben solle; natürlich, das ist eine entscheidende Abweichung von unserem Entwurf, darüber wollen wir uns klar sein; wir wollen hier nicht mit verdeckten Karten spielen. Zwar spricht unser Entwurf nicht von Verbindung oder Nichtverbindung — er verbietet sie nicht —, aber ich bin offen genug zu sagen, daß bei der Konstruktion der zwei Stimmen natürlich, sagen wir einmal: irgendwelche Arrangements zwischen zwei befreundeten Parteien auf der Ebene des Wahlkreises noch möglich sind.

    (Abg. Dr. Menzel: Das wollen wir eben nicht!)

    — Ja, natürlich weiß ich, daß Sie das wissen, und natürlich weiß ich, daß es Ihr Anliegen ist, das zu verhindern; deshalb ja auch die strenge Vorschrift in Ihrem Entwurf.

    (Abg. Dr. Menzel: Ist doch auch im heutigen Gesetz schon drin!)

    — Ja, ist drin. Wir müssen darüber reden. Aber uns scheint das ein wesentliches Anliegen zu sein, gerade weil wir mit der Einführung von zwei Stimmen — eine für den Kreis, für den Direktbewerber, und eine für die Landesliste einer Partei — das nach der Personenwahl Neigende etwas stärker hervorkehren wollen.
    Manchmal höre ich, auch aus den eigenen Reihen, das Argument, unser Volk habe die Funktion dieser beiden Stimmen nicht begriffen. Dazu muß ich sagen: das stimmt in gar keiner Weise. Unser Volk hat absolut begriffen, wie es mit diesen zwei Stimmen richtig und sachgemäß umzugehen hat. Wie richtig, meine Damen und Herren, darf ich von mir selbst sagen. Ich bin vielleicht überheblich, aber nehmen Sie es mir nicht übel, ich bringe das bloß als Beispiel dafür, wie richtig unser Volk seine zwei Stimmen verwertet. In meinem eigenen Wahlkreis, in dem ich nun zum zweitenmal gewählt worden bin, war die Zahl der auf mich entfallenen Erststimmen weitaus höher als die der Zweitstimmen, die ich dann für meine Landesparteiliste erobern konnte. Das ist also ein Beweis dafür,

    (Zuruf rechts: Das spricht für Sie!)

    wie sinnvoll und richtig unsere Wählerschaft diese zwei Stimmen benutzt. Ich bin deshalb der Meinung: das ist eine gute Einrichtung, und wir sollten es dabei belassen.
    Eine Anregung, die aus meinen eigenen Kreisen gekommen ist: Ich habe die Formulierung aus dem ersten Wahlrecht übernommen, „Erststimme" und „Zweitstimme". Daran hat man Anstoß genommen und den Gedanken vorgebracht — den ich gar nicht für abwegig halte; ich will es hier nur einmal bemerken —, man sollte nicht von „Erststimme" und „Zweitstimme" sprechen, sondern etwa sagen „Kreisstimme" und „Landesstimme" und dafür auch zwei verschiedenfarbige Wahlzettel herstellen.
    Diese Idee ist bei uns noch in letzter Minute aufgetaucht. Aber das ist eine technische Unterfrage, die ich hier nur einmal streifen wollte und über die wir uns vielleicht in der Ausschußberatung eingehender und gründlicher unterhalten können.
    Der § 6 regelt dann die Wahl nach Landeslisten genau wie früher; dazu brauche ich nichts zu sagen.
    Aber hier möchte ich doch auf eine Bemerkung eingehen, die ich nicht begreife, meine Herren von der CDU, und die ich heute morgen zu meinem Erstaunen in der „Bonner Rundschau" lesen mußte. Dort heißt es nämlich:
    CDU/CSU-Fraktion grundsätzlich für relatives Mehrheitswahlrecht. Als eine Verschlechterung gegenüber dem Wahlrecht von 1953 wurde der Vorschlag der Freien Demokraten bezeichnet, die Überhangmandate auf die Landeslisten anzurechnen.
    Ich verstehe gar nicht: Ist das ein Mißverständnis des Korrespondenten oder ist es eine bewußt in die Welt gesetzte Behauptung, die grundsätzlich falsch ist? Daran könnte man auch denken, und die Wahlrechtsexperten sollten es eigentlich wissen, daß sie grundsätzlich falsch ist. Ich verweise Sie auf § 6 Abs. 3 unseres Entwurfs, wo es ausdrücklich heißt:
    In den Wahlkreisen errungene Sitze verbleiben einer Partei auch dann, wenn sie die nach Absatz 1 ermittelte Zahl übersteigen. In einem solchen Falle erhöht sich die Gesamtzahl der für das Land vorgesehenen Abgeordnetensitze um die Unterschiedszahl; . . .
    Wir haben es also grundsätzlich anders geregelt. Die Überhangmandate bleiben und werden nicht über die Landesliste angerechnet.
    Nun zu unserer Sicherungsklausel, die in Abs. 4 des § 6 enthalten ist! Es ist die gleiche wie im vorigen Wahlgesetz, nämlich: ,,. . . 5 v. H. der im Wahlgebiet" — so muß es jetzt nach der Sprachtechnik dieses Entwurfs konsequenterweise heißen, d. h. im Bundesgebiet — „abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhalten." Wie ich gesehen habe, ist die SPD auf die frühere Regelung aus dem Jahre 1949 zurückgegangen und hat die Sicherungsklausel auf 5% im jeweiligen Lande reduziert. Uns schien diese Lösung nicht annehmbar, auch nicht sehr zweckmäßig. Wenn man sich darüber klar ist, was eine solche Sicherungsklausel soll — nämlich die Gefahr allzu großer Parteizersplitterung verhindern —, dann sollten wir nicht unnötigerweise wieder von der Lösung abgehen, die wir damals buchstäblich in allerletzter Minute, nämlich erst in der dritten Lesung — wenn mich mein Gedächtnis nicht täuscht — allumfassend hier in diesem Hause finden konnten: 5 % auf Bundesebene oder, wie es in unserem Entwurf sprachtechnisch heißt, im Wahlgebiet. Dabei sollten wir bleiben, und ich glaube, daß das eine gute Lösung wäre, obwohl ich nicht bestreite, daß vielleicht aus rechtssystematischen Gründen die andere Lösung auch vertreten werden kann.
    Wir haben aber nunmehr die Bestimmung geändert, so daß es jetzt heißt:
    . . . werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5 v. H. . . . oder in mindestens 3 Wahlkreisen einen
    — direkten —
    Sitz errungen haben.


    (Dr. Schneider [Lollar])

    Damals hieß es: „. . . in einem Wahlkreis einen direkten Sitz errungen haben". Ich bin der Meinung, daß man das um der Gerechtigkeit willen nicht mehr aufrechterhalten kann. Denn überlegen Sie mal: eine Partei, die im Bundesgebiet, sagen wir, 4,9 % aller gültigen Stimmen erhalten hat, hat damit immerhin 1 250 000 bis 1-500 000 Stimmen auf sich vereinigt, je nach der Wahlbeteiligung. Diese Partei bekommt dann kein Mandat, und die abgegebenen Zweitstimmen einer Partei, die in einem relativ kleinen Wahlkreis irgendwo im Bundesgebiet nur ein Mandat erobert hat — vielleicht mit 30 000 Stimmen —, sollen dann alle zum Zuge kommen, auch wenn sie im Gesamten sonst vielleicht nur — ich bilde ein Beispiel —2,5 % aller gültigen Stimmen erreicht hat! Das schien uns zu ungerecht und nicht recht adäquat, und deshalb haben wir nicht e i n Mandat als Ersatz für das Nichterreichen der 5 % gefordert, sondern 3 Mandate. Ich glaube, das ist gerecht. Ich hielt es aber für notwendig, einmal das Motiv, warum wir das getan haben, hier auseinanderzusetzen.
    Das wäre das Wichtigste und Prinzipielle, was ich zu unserem Entwurf zu sagen hätte. Der Ausschluß vom Wahlrecht, die Ausübung des Wahlrechts sind Dinge, die wir in den Ausschüssen beraten können. Nur auf eins möchte ich noch eingehen. Sie wissen, meine Damen und Herren, daß wir in diesem Bundestag den Fall Schmidt-Wittmack hatten und daß es zu Auseinandersetzungen darüber gekommen ist, wie man den Mann, der in die Ostzone desertiert ist, als Mitglied diesen Hohen Hauses, sagen wir, entfernen könnte. Es ergaben sich im Wahlprüfungsausschuß, dessen Vorsitzender ich bin, sehr schwierige Rechtsberatungen
    und auch sehr heftige Diskussionen über die Auslegung des § 1 in Verbindung mit § 5 des geltenden Gesetzes. Sie knüpften an die Frage an: Muß die Wohnsitzvoraussetzung nur am Wahltage oder dauernd gegeben sein? Diese juristische Unklarheit ergab sich dadurch, daß es damals in § 5 bezüglich der Wählbarkeit hieß — entschuldigen Sie, jetzt habe ich doch wieder das Falsche erwischt, die Wahlordnung statt des -gesetzes; aber ich werde aus dem Kopf zitieren —: Wählbar ist, wer das aktive Wahlrecht hat, Deutscher im Sinne von Art. 116 ist usw. Dieses aktive Wahlrecht war in seinen Voraussetzungen wieder im § 1 definiert, wo es hieß: den Wohnsitz mindestens drei Monate hat. Durch diese Verquickung ergaben sich dann die juristischen Zweifel.
    Ich mußte mir, als ich damals den Vorschlag des Wahlprüfungsausschusses, den ich abgesetzt hatte, dem Bundestag empfahl, vom Herrn Kollegen Schmid opportunistische Auslegung des Wahlrechtes nachsagen lassen. Damit wir nicht wieder in diese Zweifelsfragen hineinkommen, haben wir das diesmal aufgelöst. Wir haben isoliert im § 11 die Voraussetzungen des aktiven Wahlrechts und im § 15 die Wählbarkeitsvoraussetzungen im einzelnen aufgezählt und die Wählbarkeit mit dem aktiven Wahlrecht nicht mehr gekoppelt. Wir haben dann auch die Frage, ob diese Wählbarkeitsvoraussetzungen dauernd oder nur am Wahltag dasein müssen, endgültig geklärt in § 44, der von dem Verlust eines Mandats handelt. Dort heißt es in Abs. 1 Ziffer 2: „bei Wegfall einer Voraussetzung seiner jederzeitigen Wählbarkeit (§ 15)". Damit sind diese Zweifelsfragen, die damals aufgetaucht sind, erledigt.
    Allerdings ist nicht erledigt das grundsätzliche Anliegen der SPD, die damals dahin tendierte, man solle oder könne die Wohnsitzvoraussetzung allein, wenn sie vielleicht eines Tages verlorenginge, nicht zum Angelpunkt für den Verlust des Mandats machen. Ich bin aber der Ansicht: solange wir diese Verhältnisse in Deutschland noch haben, können wir von dieser Regelung schlechterdings nicht abgehen. Das wollte ich zu diesem sehr kritischen Punkt aus der Erfahrung sagen.
    Noch einen uns jedenfalls wesentlich erscheinenden Punkt haben wir besonders geregelt, weil wir nämlich das letzte Mal — entschuldigen Sie, meine Herren von der CDU — durch einen in letzter Minute in der dritten Lesung, wo alles so hopplahopp ging, eingebrachten, ganz harmlos aussehenden Änderungsantrag von Ihnen, sagen wir, hereingefallen sind, da dann plötzlich ganz prominente Herren überall auf Landeslisten in erster Position erscheinen konnten. Das halten wir für nicht gerecht und für nicht angebracht; das halten wir für Scheinkandidaturen. Um dem ein für allemal zu begegnen, schlagen wir in § 27 Abs. 4 unseres Gesetzentwurfs folgende Fassung vor: „Ein Bewerber kann nur in einem Land und hier nur in einer Landesliste vorgeschlagen werden."

    (Sehr gut! beim GB/BHE.)

    Damit ist diese Zweifelsfrage aus der Welt geschafft, und wir brauchen dann darüber nicht mehr zu diskutieren. Wir halten das jedenfalls für sehr notwendig.
    Etwas Neues, was unser Gesetzentwurf bringt — das muß ich noch streifen —, ist die Briefwahl, die wir in' § 34 unseres Entwurfs entwickelt haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie wissen, daß wir dieses Problem das letzte Mal im Ausschuß schon sehr entschieden miteinander diskutiert haben, daß wir damals schon geneigt waren, diese Institution, die in anderen demokratischen Ländern eigentlich selbstverständlich ist, einzuführen, aber schlechterdings nicht mehr die Zeit hatten, dies auszudiskutieren. Das Problem liegt hier nicht in der Institution selbst, sondern in der Frage: Wie wahre ich das Wahlgeheimnis bei einer Briefwahl? Meine Damen und Herren, wir glauben, daß wir das Problem gelöst haben. Bei der Briefwahl hat der Wähler dem Kreiswahlleiter des Wahlkreises, in dem der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag a) seinen Wahlschein und b) in besonderem verschlossenem Umschlag seinen Stimmzettel so rechtzeitig zu übersenden, daß er spätestens am Wahltage bis 18 Uhr eingeht. Weil wir diese Institution neu einführen, haben wir auch die Fristen für die Einreichung von Wahlvorschlägen verlängert. Seither waren es 17 Tage. Wir schlagen Ihnen jetzt 27 Tage vor, damit Leute, die im Ausland sind, noch rechtzeitig im Flugpostverkehr die Unterlagen erhalten und an der Wahl teilnehmen können.
    Aus der Einführung dieser Institution ergibt sich für uns natürlich noch insofern eine andere Konsequenz, als wir die Funktion des Wahlscheines abgewandelt haben. Mit dem Wahlschein konnte man früher überall wählen. Das wollen wir nicht mehr. Wir wollen den Wahlschein vielmehr nur noch für die Wahl im eigenen Wahlkreis gelten lassen oder, wenn ich außerhalb meines eigenen Stimmbezirks wählen muß, weil ich nicht dort sein kann, für die Briefwahl. Wenn wir diese beiden Dinge zusammennehmen, besteht keine Notwendigkeit mehr,


    (Dr. Schneider [Lollar])

    die Möglichkeit zu schaffen, daß man mit einem Wahlschein überall in einem deutschen Land wählt. Wir sind auch der Meinung, daß die Wahlfreudigkeit viel mehr gefördert wird, wenn der Betreffende, der auswärts ist und sein Wahlrecht ausübt, weiß: Ich wähle hier nicht einen XY, den ich gar nicht kenne, in Oberbayern oder sonstwo, sondern ich nehme meinen Wahlbriefumschlag und schicke meine Stimme in die Heimat. Dort, weiß ich, gestalte ich meine eigenen Verhältnisse, die ich kenne, mit; da weiß ich: den Meier kann ich wählen und den Schulze nicht. Damit, meine ich, führen wir eine gute Institution ein. Wir müssen natürlich auch darüber sprechen; es ist eine grundsätzliche Frage. Soviel wollte ich als Einführung zu den wichtigsten Punkten unseres Entwurfs sagen.
    Nun noch einige Worte zu dem SPD-Entwurf Drucksache 1272. Ich habe vorhin schon angedeutet: wir unterscheiden uns kaum. Wir unterscheiden uns nur in der Sicherungsklausel, die Sie auf die Landesebene projiziert haben wollen, während wir sie auf der Bundesebene belassen wollen, und wir unterscheiden uns eben grundsätzlich in der Systematik, indem wir zwei Stimmen und Sie nur eine gewähren. Aber die Wirkung unserer beiden Gesetzentwürfe ist die gleiche; es handelt sich nämlich letzten Endes um ein Proporzwahlrecht, das etwas nach der persönlichen Seite hin modifiziert ist. Ich hoffe, daß wir uns werden verständigen können und wieder eine breite Mehrheit bekommen.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren von der CDU, daß wir dem Antrag Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke und Genossen, Drucksache 1494, nicht zu- stimmen können, brauche ich hier nicht weiter auseinanderzusetzen. Bei der politischen Struktur unseres Volkes würde ein solches Gesetz zur Folge haben — sagen wir es mal ehrlich und offen —, daß meine Partei in der Zukunft, wenn nach einem solchen Wahlrecht gewählt würde, nur noch mit Rudimenten — ob man das so nennen könnte, weiß ich noch nicht einmal — hier erscheinen könnte. So ginge es allen anderen kleinen Gruppen. Hier wird doch nicht mehr und nicht weniger eingeführt als die Mehrheitswahl. Wenn man sie noch in der Form des Kaiserreiches gemacht hätte, nämlich mit Stichwahl, mit absoluter Mehrheit im Wahlkreis, dann hätte man vielleicht darüber reden können. Aber jetzt will man hier einfach mit einem kühnen Sprung ins kalte Wasser das relative Mehrheitswahlrecht ganz sang- und klanglos einführen. Nicht mehr und nicht weniger steht ja darin. In jedem Wahlkreis wird ein Abgeordneter gewählt, - -

    (Zuruf: Klare Verhältnisse!)

    — Ja, natürlich! Jeder Wähler hat eine Stimme; gewählt ist der Bewerber, der die meisten Stimmen auf sich vereinigt; bei Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreiswahlleiter zu ziehende Los.
    Daß wir dem nicht zustimmen können, ist ganz selbstverständlich. Ich halte es auch für deutsche strukturelle politische Verhältnisse einfach nicht für anwendbar. Ich würde es trotz aller Reden, trotz aller Vorträge der Wählergesellschaft für ein Unglück ansehen, wenn wir das in diesem Augenblick in Deutschland einführten.
    Und dann, meine Damen und Herren von der CDU, lassen Sie mich mal etwas ganz deutlich
    sagen: Ich würde es auch für nicht politisch klug, nicht politisch vernünftig ansehen, das jetzt durchsetzen zu wollen; denn das würde doch bedeuten, daß Sie zumindest einen Weggenossen, mit dem Sie jetzt sechs Jahre gegangen sind, dann, nachdem er seine Pflicht getan hat, sagen wir mal: in die Wüste schickten. Der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen!

    (Beifall bei der SPD.) Meine Damen und Herren! Das ist (Zuruf: Kein Argument!)

    ein sehr gefährliches Unterfangen, namentlich wenn Sie sich bewußt sind, daß Sie im Hinblick auf die Wehrgesetzgebung, auf die Regelung des Notstandsrechts usw. — ich brauche die Dinge nur anzudeuten — schließlich unsere Stimmen hier noch nötig haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie es damit genug sein; ich könnte diese Argumentation noch fortsetzen.
    Herr Minister, seien Sie mir nicht böse, daß ich das Buch, das Sie uns allen zugeschickt haben, einfach aus Zeitmangel noch nicht habe lesen können.

    (Bundesminister Dr. Schröder: Das ist sehr schade!)

    — Ja, es ist wirklich schade. Aber ich habe hier einen Extrakt daraus, etwas, was ich heute zufällig in der „Neuen Zürcher Zeitung" las, die sich auch mit dem Ergebnis jener Expertenkommission beschäftigt. Sie sagt:
    Im Gegensatz von Mehrheits- und Proportionalwahl vermeiden Grewe und seine Kollegen eine eindeutige Entscheidung. Sie sind der Meinung, daß das oft als Vorbild hingestellte englische System der einfachen Mehrheit im Einerwahlkreis auf Deutschland nicht übertragbar sei, stimmen aber den Kritikern des auf dem Verhältnisprinzip beruhenden Wahlrechts der Weimarer Republik zu. Am meisten Sympathie zeigt die Wahlrechtskommission für den im Jahre 1949 angewandten Kompromiß der „personalisierten Verhältniswahl", die bei einigen Verbesserungen sowohl der Tradition als auch der künftigen Entwicklung Deutschlands angemessen erscheint.
    Das ist die Beurteilung der Stellungnahme durch eine ausländische Zeitung.
    Meine sehr verehrten Damen und Herren! In unserem Gesetzentwurf Drucksache 1444 haben Sie den Entwurf, der der klassischen Vorstellung dieser Expertenkommission entspricht. Unser Entwurf Drucksache 1444 hat den Entwurf von 1949 nur vernünftigerweise abgewandelt, wie man das tun sollte.
    Eines freut mich: daß ich auf dem Entwurf Drucksache 1494 die Unterschrift des Herrn Bundeskanzlers in seiner Eigenschaft als Mitglied der CDU/CSU-Fraktion nicht finde. Das bestärkt mich doch in dem Glauben, daß auch hier wieder politische Klugheit und politische Vernunft ein vernünftiges Ergebnis zeitigen wird.

    (Heiterkeit und Beifall rechts.)