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ID0209416600

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  • tocInhaltsverzeichnis
    2. Deutscher Bundestag — 94. Sitzung. Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955 5305 94. Sitzung Bonn, Mittwoch, den 6. Juli 1955. Geschäftliche Mitteilungen . . . . 5353 C, 5355 A Beurlaubte Abgeordnete(Anlage 1) . . . 5355 A Mandatsverzicht des Abg. Dannemann . . 5306 D Eintritt des Abg. Graaff (Elze) in den Bundestag 5306 D Mitteilung über Beantwortung der Kleinen Anfragen 174, 178, 179, 181 (Drucksachen 1379, 1542; 1435, 1547; 1454, 1548; 1468, 1554) 5306 D Mitteilung über Vorlage eines Berichts des Bundesministers für Wirtschaft über Maßnahmen zur Sicherstellung der Rentabilität der deutschen Filmproduktion (Drucksache 1546), eines Berichts des Bundesministers der Justiz über den Stand der Überprüfung des geltenden Genossenschaftsrechts (Drucksache 1544) und der Anleihedenkschrift 1954 5306 B Erklärungen nach § 36 der Geschäftsordnung betr. Zwischenruf in der 93. Sitzung Mellies (SPD) 5307 A Dr. Krone (CDU/CSU) 5317 C Fragestunde (Drucksache 1540): 1. betr. Zollabfertigung für Gepäck von Reisenden aus dem Ausland auf dem Bahnhof Bonn: Dr. Menzel (SPD) 5307 B, C, D Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . 5307 C, D 2. betr. Beförderung von „Luftpost" nach und von Berlin mit Interzonenzügen: Dr. Menzel (SPD) 5307 D, 5308 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . . . 5308 A 3. betr. Ausstellung oder Flüchtlingsausweise „C" bei Gleichstellungsberechtigten nach Art. 131 GG: Miller (CDU/CSU) . . . 5308 B, D, 5309 A Dr. Dr. Oberländer, Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte 5308 B, D, 5309 A 4. betr. Ausrüstung von Krankenwagen mit Kennscheinwerfern und Sondersignalen: Leonhard (CDU/CSU) 5309, A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5309 B, C 5. betr. Beschlagnahme landwirtschaftlichen Grundbesitzes durch die britische Besatzungsmacht: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5309 D, 5310 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5309 D, 5310 B 6. betr. Rückübertragung an Holland, Belgien, Frankreich, Luxemburg und das Saargebiet zur vorläufigen Auftragsverwaltung übergebener deutscher Gebiete: Dr. Dr. h. c. Prinz zu Löwenstein (FDP) 5310 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5310 C, D 7. betr. Verwertung zerstörter Lokomotiven und Güter- und Personenwagen: Ritzel (SPD) 5310 D, 5311 B, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5310 D, 5311 B, C 8. betr. Verhandlungen mit englischen Dienststellen wegen Zerstörung des Naturschutzparks Lüneburger Heide durch Panzer-Fahrübungen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . 5311 C, 5312 A Blank, Bundesminister für Verteidigung 5311 D, 5312 A 9. betr. Benutzung des deutschen Autobahnnetzes durch schwere Panzer alliierter Truppen: Schmidt (Hamburg) (SPD) . . . 5312 A, C Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5312 A, C 10. betr. Unterhaltung von Bordellen in deutschen Städten mit Wissen der Landesregierungen und der Ortsbehörden: Frau Dr. Dr. h. c. Lüders (FDP) 5312 C, D, 5313 A Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5312 D, 5313 A 11. betr. Zuerkennung der deutschen Staatsangehörigkeit an heimatlose Ausländer und nichtdeutsche Flüchtlinge: Dr. Menzel (SPD) 5313 B Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5313 B 12. betr. Überwachung von Post- und Telefonleitungen durch die Pariser Vertragspartner: Dr. Menzel (SPD) . . . 5313 C, 5314 B, C Dr. Hallstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts . . . 5313 C, 5314 B, C 13. betr. Schenkungen der Organisation für Kinderhilfe an Deutschland bzw. Beiträge Deutschlands an diese Organisation: Zurückgezogen 5314 C 14. betr. Bundeszahlungen zur Durchführung des Gesetzes nach Art. 131 GG: Kortmann (CDU/CSU) 5314 C Hartmann, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen . . . . 5314 D 15. betr. Einrichtung von Hausbriefkästen: Müller-Hermann (CDU/CSU) 5314 D, 5315 A Dr. Balke, Bundesminister für das Post- und Fernmeldewesen . 5815 A, B 16. betr. Anwerbung italienischer Steinbrucharbeiter: Frehsee (SPD) 5315 B, D, 5316 A Storch, Bundesminister für Arbeit 5315 B, D 17. betr. Einrichtung einer Stelle für die Anwerbung von Ausländern: Frehsee (SPD) 5316 A, B Storch, Bundesminister für Arbeit 5316 A, B 18. betr. Maßnahmen gegen Straßenlärm: Reitzner (SPD) 531613, 5317 A Dr.-Ing. Seebohm, Bundesminister für Verkehr 5316 C, 5317 B, C 19. bis 35. wegen Fristablaufs der Fragestunde abgesetzt 5317 C Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272) in Verbindung mit der Ersten Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444) und mit der Ersten Beratung des von den Abg. Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke u. Gen. eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494) 5317 D Rehs (SPD), Antragsteller . 5318 A, 5348 D Dr. Schneider (Lollar) (FDP), Antragsteller 5320 C Stücklen (CDU/CSU), Antragsteller 5325 A, 5326 D Hermsdorf (SPD) 5326 D Dr. Schröder, Bundesminister des Innern 5329 D, 5343 D Scharnberg (CDU/CSU) . 5332 A, 5334 A Dr. Menzel (SPD) . 5334 A, 5340 B Euler (FDP) 5335 B, 5347 D Dr. Elbrächter (DP) 5337 C Stegner (Fraktionslos) 5343 D Petersen (GB/BHE) 5346 B Ausschußüberweisung . 5349 A Beratung des Schriftlichen Berichts des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betr. Nationales Minderheitenrecht (Drucksachen 1490, 1451, Umdruck 277) 5349 A, 5356 A Dr. HalLstein, Staatssekretär des Auswärtigen Amts 5349 B Paul (SPD), Berichterstatter (Schriftlicher Bericht) 5356 A Diekmann (SPD) 5351 C Dr. Jentzsch (FDP) 5352 D Rasner (CDU/CSU) 5353 A Abstimmungen 5353 B Erste Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines Fünften Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Drucksache 1537) 5353 C Überweisung an den Ausschuß für den Lastenausgleich 5353 C Erste, zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP, GB/BHE, DP eingebrachten Entwurfs eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (Drucksache 1543) 5353 C Schäffer, Bundesminister der Finan- zen 5353 C Beschlußfassung 5354 B Nächste Sitzung, Tagesordnung: Stücklen (CDU/CSU) 5354 B Dr. Greve (SPD) 5354 C Abstimmung 5355 A Anlage 1: Liste der beurlaubten Abgeordneten . 5355 A Anlage 2: Schriftlicher Bericht des Auswärtigen Ausschusses über die Erklärung der Bundesregierung über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1490) 5356 A Die Sitzung wird um 14 Uhr durch den Vizepräsidenten Dr. Jaeger eröffnet.
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    Anlage 1 Liste der beurlaubten Abgeordneten a) Beurlaubungen Abgeordnete beurlaubt bis einschließlich D. Dr. Gerstenmaier 15. August Dr. Blank (Oberhausen) 30. Juli Dr. Pohle (Düsseldorf) 30. Juli Schoettle 30. Juli Dr. Vogel 30. Juli Albers 23. Juli Dr. Graf Henckel 23. Juli Dr. Dresbach 16. Juli Koenen (Lippstadt) 16. Juli Morgenthaler 16. Juli Pelster 16. Juli Karpf 9. Juli Kemper (Trier) 9. Juli Lulay 9. Juli Schuler 9. Juli Wiedeck 9. Juli Graaff (Elze) 8. Juli Hörauf 8. Juli Frau Kipp-Kaule 8. Juli Onnen 8. Juli Dr. Rinke 8. Juli Demmelmeier 7. Juli Hansing (Bremen) 7. Juli Könen (Düsseldorf) 7. Juli Dr. Orth 7. Juli Stauch 7. Juli Böhm (Düsseldorf) 6. Juli Dr. Bürkel 6. Juli Frau Dietz 6. Juli Hansen (Köln) 6. Juli Jacobs 6. Juli Jaksch 6. Juli Kühltau 6. Juli Leibfried 6. Juli Oetzel 6. Juli Pusch 6. Juli Rademacher 6. Juli Rasch 6. Juli Frau Dr. Schwarzhaupt 6. Juli Dr. Seffrin 6. Juli Frau Dr. Steinbiß 6. Juli Weltner (Rinteln) 6. Juli Dr. Werber 6. Juli Ziegler 6. Juli Delegierte rund Stellvertretende Delegierte bei der Beratenden Versammlung des Europarates: Altmaier 9. Juli Dr. Becker (Hersfeld) 9. Juli Birkelbach 9. Juli Erler 9. Juli Even 9. Juli Gräfin Finckenstein 9. Juli Gerns 9. Juli Haasler 9. Juli Dr. Hellwig 9. Juli Höfler 9. Juli Kalbitzer 9. Juli Kiesinger 9. Juli Dr. Kopf 9. Juli Lemmer 9. Juli Dr. Lenz (Godesberg) 9. Juli Dr. Leverkuehn 9. Juli Dr. Lütkens 9. Juli Marx 9. Juli Dr. von Merkatz 9. Juli Frau Meyer-Laule 9. Juli Dr. Mommer 9. Juli Dr. Oesterle 9. Juli Paul 9. Juli Dr. Pfleiderer 9. Juli Dr. Dr. h. c. Pünder 9. Juli Frau Dr. Rehling 9. Juli Dr. Schmid (Frankfurt) 9. Juli Frau Schroeder (Berlin) 9. Juli Schütz 9. Juli Graf von Spreti 9. Juli Trittelvitz 9. Juli Dr. Wahl 9. Juli Frau Dr. h. c. Weber (Aachen) 9. Juli b) Urlaubsanträge Abgeordnete bis einschließlich Dr. Höck 31. Juli Bauer (Würzburg) 30. Juli Dr. Kreyssig 30. Juli Anlage 2 Drucksache 1490 (Vgl. S. 5349 D) Schriftlicher Bericht des Ausschusses für Auswärtige Angelegenheiten (4. Ausschuß) über die Erklärung der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die allgemeinen Rechte der dänischen Minderheit (Drucksache 1451) und über den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP zur Großen Anfrage der Fraktion der SPD betreffend nationales Minderheitenrecht (Umdruck 277) *) Berichterstatter: Abgeordneter Paul Dem Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten ist in der 60. Sitzung des Deutschen Bundestages am 10. Dezember 1954 der Antrag der Fraktionen der CDU/CSU, FDP, GB/BHE, DP — Umdruck 277 — betreffend Nationales Minderheitenrecht überwiesen worden. In diesem Antrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, umgehend Verhandlungen mit dem Königreich Dänemark aufzunehmen mit dem Ziel, durch einen Minderheitenvertrag oder eine andere zwischenstaatliche Regelung dem Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung zu tragen. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten hat sich mit dem ihm zugewiesenen Antrag Umdruck 277 wiederholt beschäftigt. Bei diesen Anlässen wurde ihm von der Bundesregierung mitgeteilt, daß zwischen der Regierung des Königreichs Dänemark und der Bundesregierung Verhandlungen eingeleitet worden seien, die ein beiderseits befriedigendes Übereinkommen über die Minderheitenfrage erwarten ließen. Diese Verhandlungen konnten am 29. März 1955 beendet und durch die Unterzeichnung von Erklärungen des Herrn dänischen Ministerpräsidenten H. C. Hansen sowie des Herrn Bundeskanzlers der Bundesrepublik Deutschland Dr. Adenauer abgeschlossen werden. Die zur Mitberatung des Antrags Umdruck 277 bestimmten Ausschüsse für Angelegenheiten der inneren Verwaltung und für Rechtswesen und Verfassungsrecht haben von dem Stand dieser Verhandlungen ebenfalls Kenntnis erhalten und konnten daher auf eine Mitberichterstattung verzichten. Der Ausschuß für auswärige Angelegenheiten hat zur Kenntnis genommen, daß die Ergebnisse dieser Verhandlungen von der Regierung des Königreichs Dänemark dem Dänischen Reichstag und von der Regierung der Bundesrepublik Deutschland in der Drucksache 1451 auch dem Deutschen Bundestag kundgemacht wurden. Der Ausschuß stellt fest, daß mit dieser Erklärung dem Antrag Umdruck 277, der u. a. forderte, daß „eine zwischenstaatliche Regelung den Anliegen der Minderheiten beider Nationen auf der Basis der Gegenseitigkeit großzügig Rechnung tragen" solle, entsprochen worden ist. Der Ausschuß für auswärtige Angelegenheiten begrüßt das Zustandekommen dieser zwischenstaatlichen Regelung über die Rechte der beiderseitigen Minderheiten im dänisch-deutschen Grenzgebiet und gibt der Hoffnung Ausdruck, daß diese im Geiste wahrhaftiger europäischer Verständigung auf beiden Seiten volle Verwirklichung findet. Bonn, den 23. Juni 1955 Paul Berichterstatter *) Siehe Anlage 15 zum Stenographischen Bericht der 58. Sitzung.
  • insert_commentVorherige Rede als Kontext
    Rede von Dr. Heinrich Krone


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CDU/CSU)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CDU)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte für meine Fraktion die folgende Erklärung abgeben:
    Herr Abgeordneter Mellies hat vorhin eine Erklärung für seine Fraktion abgegeben, die sich auf einen Zwischenruf meines Fraktionskollegen Kiesinger in der Sitzung vom 28. Juni 1955 bezog.
    Ich halte es für meine Pflicht, schon jetzt hierzu ein Wort zu sagen, obwohl ich mit Herrn Kiesinger, der zur Zeit in Straßburg ist, noch nicht habe sprechen können.
    Ich bin überzeugt, daß Herr Kiesinger in keiner Weise das hat sagen wollen, was von ihm in der Erklärung des Herrn Kollegen Mellies angenommen wird. Er hat bestimmt die Ehre des Fraktionsvorsitzenden der sozialdemokratischen Fraktion, des Herrn Kollegen Ollenhauer, nicht verletzen wollen.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Leider liegen, was die Frage der Einstellung zur Außenpolitik angeht, die Verhältnisse in England weithin anders als bei uns.

    (Sehr gut! und Sehr richtig! in der Mitte.)

    Ich sehe bewußt davon ab, den Gründen für diesen Notstand bei uns nachzugehen, doch liegt mir sehr daran, mit dieser meiner Erklärung dazu beizutragen, daß die sachliche Beratung des anstehenden Freiwilligengesetzes und die Mitarbeit aller Fraktionen an diesem Gesetz nicht durch solche Vorgänge, wie sie hier erwähnt worden sind, belastet werden.

    (Sehr gut! und Beifall in der Mitte und rechts.)



Rede von Dr. Richard Jaeger
  • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (CSU)
  • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (CSU)
Ich rufe auf Punkt 2 der Tagesordnung:
a) Erste Beratung des von der Fraktion der SPD eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1272);
b) Erste Beratung des von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1444);
c) Erste Beratung des von den Abgeordneten Stücklen, Dr. Jaeger, Lücke und Genossen eingebrachten Entwurfs eines Bundeswahlgesetzes (Drucksache 1494).
Ich schlage Ihnen vor, die drei Gesetzentwürfe begründen zu lassen und sie in der Aussprache miteinander zu verbinden.
Das Wort zur Begründung zu Punkt 2 a hat der Abgeordnete Rehs.


  • insert_commentNächste Rede als Kontext
    Rede von Reinhold Rehs


    • Parteizugehörigkeit zum Zeitpunkt der Rede: (SPD)
    • Letzte offizielle eingetragene Parteizugehörigkeit: (SPD)

    Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Als am 25. Juni 1953 das Wahlgesetz zu diesem Bundestag — ich will auf seine leidvolle Geschichte nicht weiter eingehen — in der dritten Lesung stand, erklärte mein Freund Dr. Walter Menzel namens der sozialdemokratischen Fraktion:
    Wir hoffen, daß der neue Bundestag sich alsbald zu Beginn — und nicht erst in den letzten sechs Monaten — seiner Wahlperiode mit dem künftigen Wahlgesetz befaßt. Wir sind hierzu bereit. Wir werden sogar hierauf drängen.
    Damals beherrschte alle Fraktionen die Erkenntnis, daß sich die Misere dieses Gesetzes nicht wiederholen und das künftige Wahlgesetz nicht wieder erst am Schluß der Legislaturperiode verabschiedet werden dürfe, daß die Diskussionen um dieses Gesetz nicht wieder dem Zeitdruck und all den vielfältigen psychologischen und politischen Belastungen und Schwierigkeiten ausgesetzt werden dürften, die es in die bedenkliche Nähe von Wahlgesetzen bringen könnten, die das Bundesverfassungsgericht mit dem Begriff „Maßnahmengesetz" bezeichnet hat.
    Der damalige Sprecher der CDU, Herr Abgeordneter Dr. S c h r öder, erklärte im Anschluß an die Ausführungen Dr. Menzels: Die Fraktion der CDU/CSU wird zu Beginn der Legislaturperiode des neuen Bundestages eine neue Vorlage einbringen.

    (Abg. Dr. Menzel: Hört! Hört!)

    Herr Dr. Schröder ist dann Bundesinnenminister geworden. Er hatte damit eine zusätzliche Möglichkeit, seine Erklärung zu realisieren.

    (Sehr wahr! bei der SPD. — Bundesminister Dr. Schröder: Das war eine Erklärung für die Fraktion!)

    Diese Realisierung durfte um so mehr erwartet werden, als noch nach der Bundestagswahl in der Debatte über die erste Erklärung der neuen Regierung am 28. Oktober 1953 der damalige Fraktionssprecher der CDU/CSU, der jetzige Bundesaußenminister Dr. von Brentano, unter der „Sehrrichtig!"-Zustimmung seiner Fraktion erklärt hatte:
    Der letzte Bundestag hat ein Wahlgesetz beschlossen, das nur für diese Wahl Gültigkeit hatte. Wir müssen daher diese gesetzgeberische Aufgabe in Angriff nehmen, und wir sollten es so rasch wie möglich tun.
    Nun, seit jenen Erklärungen — ich denke dabei insbesondere an die Erklärung des jetzigen Herrn Bundesinnenministers — sind rund zwei Jahre vergangen. Die Uhr der Legislaturperiode steht auf halb; aber über die Absichten der Regierung herrscht Ruh; von Initiative spürest du — kaum einen Hauch. Liegt der Schlüssel hierzu in jenen vieldeutigen Worten des Herrn Innenminister s Ende April, Anfang Mai der Presse gegenüber: ob die Bundesregierung einen eigenen Wahlgesetzentwurf einbringe, sei eine reine Frage der Regierungs- und Koalitionspolitik!?
    Meine Damen und Herren, hier schimmert etwas durch, was, glaube ich, alle Mitglieder in diesem Hause, die das Wahlgesetz nicht als ein Instrument von Parteizwecken ansehen, zu ernstem Nachdenken veranlassen sollte. Die in diesen Worten bekundete Auffassung und Bewertung des Wahlgesetzes steht jedenfalls in krassem Gegensatz zu der Begründung des Sprechers der CDU/CSU, Herrn Dr. von Brentano, für die Forderung, daß die Beratungen des neuen Wahlgesetzes nicht wieder in die zeitliche Gefahrennähe der Neuwahl geraten dürften.

    (Abg. Lücke: Richtig!) Er sagte damals:

    Die Erfahrungen im letzten Bundestag haben uns allen doch gezeigt, daß die Voraussetzungen für eine echte und sachliche Auseinandersetzung nicht oder nur in beschränktem Maße gegeben sind, wenn die Ausrechnung von Erfolgschancen und wahlarithmetische Erwägungen die sachliche Entscheidung behindern.
    Meine Damen und Herren von der CDU/CSU, Sie haben damals auch bei diesen Ausführungen Ihres Sprechers mit „Sehr richtig" zugestimmt.

    (Abg. Lücke: Gilt auch heute noch!)

    — Gilt heute noch! Wenn also dieses heute noch gilt, dann müssen wir uns doch fragen, warum Sie und die Regierung, die Sie tragen, keine Folgerungen hieraus gezogen haben.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr richtig!)

    Warum ist von Ihnen und Ihrer Regierung in dieser Frage dann ein Verhalten gezeigt worden, das doch nur als Verschleppung gewertet werden kann?

    (Abg. Hilbert: Wir wollen Ihnen auch etwas Arbeit überlassen!)

    Reine Frage der Koalitionspolitik? — Sie wehren sich mit Recht, daß Ihnen etwas unterstellt wird. Aber ist denn bei dem Begriff „Koalitionspolitik" überhaupt etwas zu unterstellen? Die Wahlrechtsdiskussionen sind in den vergangenen Jahren doch bereits so gründlich geführt und so vertieft worden, daß die grundsätzlichen politischen Entscheidungen in verhältnismäßig kurzer Frist getroffen werden könnten. Die Erörterungen im 1. Bundestag haben die verschiedenen Gesichts-und Standpunkte deutlich genug erkennen lassen. Es war also für die Regierung nicht schwer, wenn sie ernsten Willens war, eine Klärung darüber herbeizuführen, ob im Kabinett die Voraussetzungen für eine Regierungsvorlage hierüber bestanden, und andernfalls dem Parlament durch eine offene und ehrliche Mitteilung hierüber die Initiative für ein eigenes rechtzeitiges Vorgehen frei zu machen. Dies ist bis heute nicht geschehen.
    Reine Frage der Koalitionspolitik? Nun, soweit es sich dabei um das „innere Gefüge" der Koalition handelt, um Koalitionsversprechungen, die nicht beachtet worden sind, mag das eine Angelegenheit der einzelnen Partner sein. Aber soweit das Wahlgesetz und der Zeitpunkt einer Vorlage hierüber zum Mittel der Koalitionspolitik gemacht werden, geht dies das ganze Parlament an; denn das Parlament hat die Aufgabe, darüber zu wachen, daß die Verfassung erfüllt wird und daß die Gesetze im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung zustande kommen. Die verfassungsmäßige Ordnung wird aber verletzt, wenn das Gesetz, das die Grundfunktion der Demokratie ausdrückt, nämlich das Wahlgesetz, als Koalitionskandare benutzt und damit zugleich in den Augen der Staatsbürger seiner Integrität beraubt wird. Denn es ist ja nicht nur eine miserable Taktik und einer großen demokratischen Fraktion unwürdig, allen feierlichen Er-


    (Rehs)

    klärungen zum Trotz ein solches Gesetz zum Objekt und politischen Druckmittel auf der internen Ebene zu machen. Im außerparlamentarischen Bereich würde sich vielleicht ein Staatsanwalt versucht sehen können, einmal die Tatbestandsmerkmale der Nötigung in seine Erinnerung zu rufen.
    Wie außerdem die Passivseite eine solche Lage mit Ihrer Würde und jener Deklaration zu Beginn dieses Bundestages vereinbart, in der von Ihrer politischen Idee als der Idee des Jahrhunderts gesprochen wurde, will ich dahingestellt sein lassen. Das Entscheidende ist aber, daß sich der Staatsbürger, für den das Wahlgesetz das elementare Verbindungsstück zur parlamentarischen Demokratie, die Grundlage für seine eigene Mitwirkung bildet, degradiert fühlen muß, wenn er sieht, daß dieses als politisches Druck- und Machtmittel mißbraucht wird.

    (Abg. Lücke: Das sind ja lauter Unterstellungen! - Abg. Stücklen: Unbegründete Unterstellungen!)

    — Fragen Sie die Spatzen, die das von den Dächern pfeifen, meine Herren, wenn Sie wissen wollen, wie die Dinge liegen!

    (Sehr gut! bei der SPD.)

    Alle Appellationen an Staatsgefühl und Staatsbewußtsein sind leer und nutzlos, wenn der Staatsbürger und Wähler nicht das Vertrauen in die Sauberkeit beim Zustandekommen und bei der Handhabung gerade jenes Gesetzes hat, durch das er zur Mitentscheidung im Staat aufgerufen wird und das seine Mitentscheidung verbürgen soll. Man mag über Prinzipien des Wahlrechts streiten. Wer aber seine Hand dazu gibt, daß die Integrität des Wahlgesetzes in den Augen der Bürger angetastet wird, versündigt sich an dem Gedanken der Demokratie.
    Meine Damen und Herren! Aus der ernsten Sorge um diese Entwicklung hat sich meine Fraktion veranlaßt gesehen, selber die Initiative zu ergreifen, und dem Bundestag unter dem 16. März dieses Jahres mit der Drucksache 1272 den Entwurf eines Wahlgesetzes für den nächsten Bundestag vorgelegt. Ich habe nicht die Absicht, mich in diesem Augenblick mit den verschiedenen Wahlrechtsprinzipien, ihrem Wert oder Unwert, ihrer Zweckmäßigkeit oder Unzweckmäßigkeit auseinanderzusetzen; das mag den späteren Beratungen vorbehalten bleiben. Unser Standpunkt ergibt sich aus unserer Vorlage. Aber auf einige uns besonders wesentliche Punkte darf ich hinweisen.
    Nach Einbringung unseres Entwurfs haben wir vom Herrn Bundesinnenminister dankenswerterweise den sehr verdienstvollen, ausgezeichnet übersichtlichen Bericht der von ihm seinerzeit einberufenen Wahlrechtskommission erhalten. In dem Geleitwort, das der Herr Innenminister hierzu geschrieben hat, lautet der erste Satz: „Der Bestand, die Festigung und das Ansehen der freiheitlichdemokratischen Grundordnung hängen im hohen Maße von einem guten Wahlgesetz ab." Wir freuen uns über diesen Satz, und ich möchte hier dem Herrn Innenminister etwas Gutes unterstellen, nämlich daß er den Begriff „gutes Wahlgesetz" nicht nur im Sinne eines technisch gut funktionierenden Wahlgesetzes gebraucht hat, sondern auch gut als Gegensatz von böse und schlecht. Schlecht ist in der Demokratie undemokratisches Verhalten und schlecht auch ein Gesetz, das in undemokratischer Weise bezwecken würde, der demokratischen Entscheidung der Wähler auszuweichen, ihr zuvorzukommen oder sie abzubiegen. Furcht vor dem Wähler ist ein schlechter Ratgeber bei der Schaffung eines Wahlgesetzes.
    Am 29. April führte der Kommentator des Süddeutschen Rundfunks Stuttgart zu diesem Bericht der Wahlrechtskommission sehr zutreffend aus:
    Es kommt nicht nur darauf an, daß, sondern auch, wie gewählt wird.

    (Abg. Lücke: Sehr richtig!)

    Die Güte der Demokratie hängt von der Art der Wahl ab, ebenso ihre innere Sicherheit und Legitimität. Durch die Art der Wahl wird entschieden, wie sich bei uns Macht bilden soll.
    Unter dieser Perspektive erscheint uns das, was in dem Bericht der Wahlrechtskommission unter Ziffer 3 der Schlußfolgerungen ausgeführt ist, in besonderem Maße der Aufmerksamkeit des ganzen Hauses wert zu sein. Es heißt hier — ich darf mit der Erlaubnis des Herrn Präsidenten zitieren — wie folgt:
    Die Würde und das Ansehen einer freiheitlichen Demokratie erfordern ein möglichst dauerhaftes Wahlgesetz. Ein Wahlgesetz muß parteipolitischen Augenblickskonstellationen entzogen sein.

    (Sehr richtig! in der Mitte.)

    Wenn es in der deutschen öffentlichen Meinung eine ausgeprägte Ansicht zu den Fragen des Wahlrechts gibt, so ist es das allgemeine Verlangen nach einer solchen beständigen Regelung, die allen politischen Kräften eine faire Chance gibt und Schutz gegen eine einseitige Begünstigung der jeweiligen Mehrheitsparteien bietet.
    Meine Damen und Herren, genau dieselben Überlegungen haben meine Fraktion bei ihrem Entwurf geleitet. Auch wir waren und sind der Überzeugung, daß mit dem Wahlgesetz nicht experimentiert werden darf und daß es für die Festigung unserer jungen Demokratie nicht förderlich wäre, wenn man nach so kurzer Frist die Wähler etwa vor ein völlig geändertes Wahlrechtssystem stellte.
    Meine Fraktion hat im übrigen auch schon früher den Standpunkt eingenommen, daß die zahlenmäßige Größe des Bundestages eine gewisse Grenze nicht übersteigen sollte. Diese Frage ist in den letzten Wochen und Monaten wieder stärker diskutiert worden. Wir teilen die Auffassung, daß im Interesse der Arbeitsstraffung, der organisatorischen Ökonomie, des Fraktionsbetriebes usw. eine Reduzierung der heutigen Abgeordnetenzahl angebracht ist, und haben daher die Mindestzahl von 420 Abgeordneten vorgeschlagen.
    Für uns ist sodann selbstverständlich, daß in dem neuen Gesetz die Frage der Berliner Abgeordneten endlich die Regelung erhält, die meine Freunde schon im vorigen Bundestag gefordert haben. Die Koalition hat hier die Möglichkeit, zu beweisen, was es mit ihren Vorstellungen von Souveränität auf sich hat.

    (Abg. Dr. Menzel: Sehr gut!)

    Früher vielleicht noch diskussionsfähige Besorgnisse hinsichtlich des besonderen Status von Berlin haben bei der heutigen allgemeinen Lage keine reale Grundlage mehr außer etwa in dem Mangel an Mut und dem Mangel an gutem Willen bei uns selbst.

    (Beifall bei der SPD.)



    (Rehs)

    Aber bedenken Sie hierbei auch, was gerade die Behandlung dieser Frage für eine beispielhafte Bedeutung für die 18 Millionen Menschen in der sowjetisch besetzten Zone hat! Könnte es wirklich jemand auf sich nehmen, diesen Menschen den Beweis der Ernsthaftigkeit der vielen im Bundestag abgegebenen Deklarationen heute noch in einer Frage schuldig zu bleiben, deren Lösung ausschließlich von der Entschlossenheit und dem Willen desselben Bundestages abhängt?
    Ebenso selbstverständlich ist für uns, daß die nationalen Minderheiten von der Sperrklausel, die wir beibehalten wollen, ausgenommen werden und daß damit der Haltung gefolgt wird, die auch die einsichtsvolle Mehrheit ides 1. Bundestages hierzu eingenommen hat. Die wenig ruhmvollen Erfahrungen, die die schleswig-holsteinische Landesregierung mit ihrem abweichenden Experiment gemacht hat, dürften inzwischen auch die früher Uneinsichtigen in dieser Frage belehrt haben.
    Ein besonders gravierender Punkt ist für uns dann noch das Verbot der Verbindung von Wahlvorschlägen. Meine Damen und Herren, hier hilft kein Deuteln und kein Drehen, Betrug bleibt Betrug. Wer den Anspruch erhebt, eine besondere politische Idee als selbständige Partei vor dem Wähler und hinterher im Parlament zu vertreten, soll auch die Entscheidung der Wähler offen und ehrlich auf sich nehmen.

    (Zustimmung bei der SPD.)

    Wer sich nicht zutraut, den Weg ins Parlament durch den Vordereingang zu finden, soll nicht versuchen, sich durch die Hinterpforte krummer Manipulationen hineinzuschleichen.

    (Beifall bei der SPD.)

    Wir hoffen, daß das demokratische Bewußtsein aller Fraktionen diese Entscheidung inzwischen als einen Prüfstein für die Fairneß erkannt hat, die nicht nur die politischen Konkurrenten, sondern vor allem auch die Wähler von uns erwarten dürfen.
    Meine Damen und Herren, der von uns vorgelegte Entwurf enthält keine Befristung des Gesetzes. Angesichts der von mir teilweise bereits zitierten Schlußfolgerungen in dem Bericht der Wahlrechtskommission brauche ich hierzu keine weitere Begründung zu geben. Aber eines möchte ich in diesem Zusammenhang noch anregen. Der Bundestag sollte die Aufnahme einer Bestimmung überlegen dahin, daß künftig Änderungen des Wahlgesetzes immer erst für die übernächste Wahlperiode wirksam werden. Dann würde der jeweils beratende Bundestag nämlich niemals in die Gefahr und in den Verdacht geraten, eigennützig und für eigene Zwecke zu beschließen.

    (Sehr richtig! bei der SPD.)

    Dann wäre es eine Freude, sachlich, nur über die Sache zu beraten. Dann würden die Parlamentarier aufatmen, und wahrscheinlich würden die Staatsbürger und Wähler draußen sagen: „Sehet, welch ein Parlament!"
    Ich beantrage namens meiner Fraktion, unsere Vorlage dem Ausschuß für Angelegenheiten der inneren Verwaltung zu überweisen.

    (Beifall bei der SPD.)